Common use of Wann sind die Leistungen fällig? Clause in Contracts

Wann sind die Leistungen fällig?. 9.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats - beim Invaliditätsanspruch innerhalb von drei Monaten - in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die Fristen beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen: − Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, − beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität notwendig ist. Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir bis zu 100 € pro Versicherungsfall. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.

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Samples: www.wupa.koeln, www.insure4you.de

Wann sind die Leistungen fällig?. 9.1 Wir sind Der Versicherer/Risikoträger ist verpflichtet, innerhalb eines Monats - beim Invaliditätsanspruch innerhalb von drei Monaten - in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir er einen Anspruch anerkennenanerkennt. Die Fristen beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen: Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität notwendig ist. Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir übernimmt der Versicherer/Risikoträger bis zu 100 € pro Versicherungsfall. Sonstige Kosten übernehmen wir nichtwerden nicht übernommen.

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Samples: www.sachpool.de

Wann sind die Leistungen fällig?. 9.1 11.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats - beim Invaliditätsanspruch innerhalb von drei Monaten - in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennenanerken- nen. Die Fristen beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen: Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, − Unfallfolgen – beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität notwendig ist. Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir bis zu 100 € pro Versicherungsfallüber- nehmen wir. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.

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Samples: www.reiseversicherung-vergleich.info

Wann sind die Leistungen fällig?. 9.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats - beim Invaliditätsanspruch Anspruch auf die Invaliditätsleistung und die Unfall-Rente innerhalb von drei Monaten - in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang welcher Höhe wir einen Anspruch anerkennen. Die Fristen beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen: Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, beim Invaliditätsanspruch Anspruch auf Invalidität und Unfall-Rente zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität notwendig ist. Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir – bei Invalidität bis zu 100 € pro Versicherungsfall. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht1 ‰ der versicherten Summe.

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Samples: www.stadt-sparkasse-haan.de

Wann sind die Leistungen fällig?. 9.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats - beim Invaliditätsanspruch Anspruch auf die Invaliditätsleistung und die Unfall-Rente innerhalb von drei Monaten - in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang welcher Höhe wir einen Anspruch anerkennenaner- kennen. Die Fristen beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen: Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, beim Invaliditätsanspruch Anspruch auf Invalidität und Unfall-Rente zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität notwendig ist. Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruchs Leistungsan- spruchs entstehen, übernehmen wir – bei Invalidität bis zu 100 € pro Versicherungsfall. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht1‰ der versicherten Summe.

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Samples: www.ksklb.de

Wann sind die Leistungen fällig?. 9.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats - beim Invaliditätsanspruch innerhalb von drei Monaten - in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die Fristen beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen: - Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, - beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung Be- messung der Invalidität notwendig ist. Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir bis zu 100 € pro Versicherungsfall. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.

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Samples: www.sachpool.de