Common use of Wann sind die Leistungen fällig? Clause in Contracts

Wann sind die Leistungen fällig?. 9.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats -beim Invaliditätsanspruch innerhalb von drei Monaten- in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die Fristen beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen: • Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, • beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität notwendig ist. • bei Invalidität bis zu 2 ‰ der versicherten Summe, • bei Übergangsleistung bis zu 5 % der versicherten Summe, • bei Tagegeld bis zu 2 Tagegeldsätzen, • bei Krankenhaustagegeld bis zu 2 Krankenhaustagegeldsätzen. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.

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Samples: www.haeger-versicherungen.de, www.haeger-versicherungen.de

Wann sind die Leistungen fällig?. 9.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats -beim Invaliditätsanspruch – beim Invaliditätsan- spruch innerhalb von drei Monaten- Monaten – in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die Fristen beginnen be- ginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen: • Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, • beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität Invali- dität notwendig ist. Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungs- anspruchs entstehen, übernehmen wir • bei Invalidität bis zu 2 1 ‰ der versicherten Summe, • bei Übergangsleistung bis zu 5 1 % der versicherten Summe, • bei Tagegeld bis zu 2 Tagegeldsätzeneinem Tagegeldsatz, • bei Krankenhaustagegeld bis zu 2 Krankenhaustagegeldsätzeneinem Krankenhaustagegeldsatz. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.

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Samples: www.wupa.koeln

Wann sind die Leistungen fällig?. 9.1 8.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats -beim – beim Invaliditätsanspruch innerhalb von drei Monaten- Monaten – in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die Fristen beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen: - Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, - beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität notwendig ist. Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir bei Invalidität bis zu 2 ‰ der versicherten Summe, • bei Übergangsleistung bis zu 5 1 % der versicherten Summe, bei Tagegeld Übergangsleistungen bis zu 2 Tagegeldsätzen1 % der versicherten Summe, bei Tagesgeld bis zu einem Tagegeldsatz, bei Krankenhaustagegeld bis zu 2 Krankenhaustagegeldsätzeneinem Krankenhaustagegeldsatz. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.

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Samples: www.ecclesia.de