Common use of Wartungsleistungen Clause in Contracts

Wartungsleistungen. 6.1. Im Sinne einer Verbesserung vorhandener und einer Entwicklung zusätzlicher Funktionen wird die ArztIS-Software laufend weiterentwickelt. Die Weiterentwicklungen erfolgen basierend auf neuer Systemsoftware, Entwicklungsmöglichkeiten sowie Anregungen und Wünschen der Praxis. Etwaige Neuerungen werden realisiert, wenn dies nach Ansicht von ArztIS für eine breite Anwenderzahl vorteilhaft ist und liegen ausschließlich im Ermessen von ArztIS. 6.2. Umfang der Wartungsleistungen: a) Die ArztIS-Software wird stets in betriebsbereitem Zustand gehalten bzw. wieder in diesen versetzt, insofern keine unerlaubten Eingriffe seitens des Kunden oder Dritten erfolgt sind, oder eines der ArztIS- Softwaremodule nicht widmungsmäßig verwendet wurde. Bei Vorliegen eines dieser Fälle ist die ArztIS von ihren Wartungsverpflichtungen befreit. b) Die Lieferung verfügbarer Updates für die ArztIS-Software, die geringfügigen Verbesserungen des Leistungsumfanges sowie die Behebung etwaiger Programmprobleme, die weder während des Probelaufes noch beim Praxiseinsatz innerhalb der Gewährleistung auftraten, dienen, sowie deren Dokumentation sind ebenfalls im Wartungsumfang inkludiert. Neue Softwarefunktionen sowie Anpassungen an gesetzliche Änderungen, die zu einer neuen Softwarelogik, einer neuen Software oder Softwaremodulen führen, sind nicht in den Umfang der Wartungsleistungen. Weiters gilt die Lieferung von Updates nur für Xxxxxx, die der Kunde von ArztIS erworben hat und von dieser ordnungsgemäß installiert worden sind. c) ArztIS informiert Sie stets über neue ArztIS- Softwaremodule bzw. neuere Versionen. d) Des Weiteren erhalten Sie Informationen über bestehende, neu gemeldete bzw. korrigierte Fehler in der ArztIS-Software. e) Xxx Xxxxxx bis Xxxxxxx von 7:00 – 18:00 erhalten Sie Support über die ArztIS Hotline. Während dieser Zeiten erhält der Kunde, über eine 0810 Servicenummer, telefonische Hilfestellung um bei fallweise auftretenden Bedienungsproblemen und bei Problemen betreffend die ArztIS-Software und Hardware kleinere Störungen unter Anweisung des ArztIS- Teams selbst beseitigen kann. Diese Hilfestellung ersetzt jedoch keinesfalls die fachgerechte Schulung der Mitarbeiter des Kunden, sowie die selbstständige Konsultation der Dokumentation. ArztIS behält sich das Recht, bei wiederholter Inanspruchnahme von Hilfestellungen gleicher Natur, weitere Hilfestellungen an zusätzliche, kostenpflichtige Schulungsmaßnahmen zu binden. f) ArztIS bietet Unterstützung bei der Wiederherstellung von Daten nach softwarebedingten Abstürzen. Durch Anwendungsfehler verursachte Abstürze sind jedoch davon ausgenommen und werden nur kostenpflichtig wiederhergestellt. g) Im Fall, dass ArztIS Kundendaten verwendet, ist ArztIS verpflichtet alle Verarbeitungsergebnisse und Unterlagen, die Daten enthalten, nach Vollendigung der Dienstleistung an den Kunden zu übergeben oder in dessen Auftrag aufzubewahren bzw. zu vernichten. Weiters besteht seitens ArztIS keine Verpflichtung zur Herausgabe des Sourcecodes der ArztIS- Software. 6.4. Die Durchführung von Wartungsleistungen erfolgt prinzipiell telefonisch bzw. wenn notwendig und technisch möglich per Fernwartung im Rahmen der ArztIS-Öffnungszeiten. Sollte auf Wunsch des Kunden Dienstleistungen außerhalb dieser Zeit durchgeführt werden, werden diese Kosten mit einem Zuschlag von 50% auf den jeweilig geltenden Stundensatz gesondert verrechnet. Vor-Ort- Wartungen erfolgen ausschließlich bei schwerwiegenden technischen Probleme, die weder telefonisch, noch über Fernwartung bereinigt werden können. Bei Vor-Ort-Wartungen erfolgt die Erstellung eines Protokolls, das vom Kunden zu unterfertigen ist. 6.5. Zu behandelnde Xxxxxx definieren sich durch die Abweichung von einer vertraglich zugesicherten Leistungsbeschreibung oder einer Dokumentation in der jeweils gültigen Fassung der AWB von der vertragsgegenständlichen ArztIS-Software. Weiters muss dieser Fehler vom Kunden reproduzierbar sein.

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Samples: Wartungsbedingungen

Wartungsleistungen. 6.1. Im Sinne einer Verbesserung vorhandener und einer Entwicklung zusätzlicher Funktionen 12.4.1 Unbeschadet etwaiger Gewährleistungsansprüche des Kunden wird SIGMA die vom Kunden gemeldeten Fehler der „Standardsoftware“ beseitigen. 12.4.2 SIGMA wird die ArztIS-Software laufend weiterentwickelt„Standardsoftware“ in ihrem Istzustand, der sich durch die Produktbeschreibung ergibt, während der Vertragslaufzeit an sich ändernde gesetzliche oder technische Normen innerhalb einer angemessenen Frist anpassen. Die Weiterentwicklungen erfolgen basierend auf neuer SystemsoftwareAnpassungen der Schnittstellen, Entwicklungsmöglichkeiten sowie Anregungen und Wünschen der Praxis. Etwaige Neuerungen werden realisiert, wenn dies nach Ansicht von ArztIS für eine breite Anwenderzahl vorteilhaft ist und liegen ausschließlich die im Ermessen Rahmen von ArztIS. 6.2Änderungen an der „Standardsoftware“ notwendig werden, sind über die Wartungsgebühren abgegolten; Konfiguration und Einrichtung der Schnittstelle obliegen dem Kunden. Umfang Ebenfalls wird die „Standardsoftware“ an die jeweils gebräuchlichen Patches der Wartungsleistungen: a) Die ArztIS-Software wird stets in betriebsbereitem Zustand gehalten bzwerforderlichen „Systemumgebung“ angepasst. wieder in diesen versetzt, insofern keine unerlaubten Eingriffe Eigenständige Anpassungen an das Betriebssystem dürfen seitens des Kunden oder Dritten erfolgt sindnur nach vorheriger Freigabe durch SIGMA erfolgen. Weitergehende Anpassungen an Nutzungserfordernisse, oder eines die sich aus individuellen Anforderungen des Kunden ergeben, sind nicht Teil der ArztIS- Softwaremodule nicht widmungsmäßig verwendet wurde. Bei Vorliegen eines nach dieser Fälle ist die ArztIS von ihren Wartungsverpflichtungen befreitVorschrift geschuldeten Leistung, es sei denn, sie sind im Einzelvertrag aufgeführt. b) Die Lieferung verfügbarer Updates 12.4.3 Der Kunde kann die Leistung ablehnen, wenn diese nicht die gleiche Kompatibilität und Funktionalität aufweist, wie das ersetzte Programm, also zum Nachteil des Kunden erheblich von dem vereinbarten Soll- Zustand gemäß der – durch entsprechende Releasenotes fortgeführten – Produktbeschreibung abweicht. Das Ablehnungsrecht gilt auch, wenn die Umstellung auf ein angebotenes „Release“, „Patch“ oder „Hotfix“ mit unzumutbaren Kosten für die ArztIS-Softwareden Kunden verbunden wäre, die geringfügigen Verbesserungen des Leistungsumfanges sowie die Behebung etwaiger Programmprobleme, die weder während des Probelaufes noch beim Praxiseinsatz innerhalb unmittelbar aus der Gewährleistung auftraten, dienen, sowie deren Dokumentation sind ebenfalls im Wartungsumfang inkludiert. Neue Softwarefunktionen sowie Umstellung der „Standardsoftware“ folgen. 12.4.4 Anpassungen an gesetzliche ÄnderungenÄnderungen (das gleiche gilt für Änderungen der Rechtsprechung), die die „Standardsoftware“ zwingend berücksichtigen muss, sind innerhalb von sechs Monaten nach Ankündigung der gesetzlichen Änderung umzusetzen, wobei die Zeiten für die Installation und das Testen der neuen Software mit enthalten sind. Ist für XXXXX ersichtlich, dass diese Frist nicht einzuhalten ist, weil SIGMA nicht über die erforderlichen Ressourcen verfügt, so hat SIGMA dies dem Kunden zwei Monate nach Bekanntgabe der Änderung der gesetzlichen Regelung mitzuteilen. 12.4.5 Anpassungen an eine geänderte technische Systemumgebung, die zum Ablauf der „Standardsoftware“ erforderlich ist, werden von SIGMA permanent vorgenommen. Diesbezügliche Anpassungen haben innerhalb angemessener Fristen zu erfolgen. SIGMA schuldet hier die Kompatibilität zu einer neuen SoftwarelogikSystemumgebung, einer neuen Software die entweder in den Release-Notes festgelegt wird oder Softwaremodulen führendem bewährten und anerkannten Stand der Technik entspricht. 12.4.6 Die von SIGMA gelieferte „Standardsoftware“ besteht teilweise seit mehreren Jahren. Es ist nicht möglich, jegliches ältere „Release“ fortwährend weiterzuentwickeln und zu pflegen. SIGMA entwickelt nur „Releases“ (einschließlich der jeweils dazugehörigen Komponenten), die entweder mit dem aktuellen oder dem letzten vorherigen „Release“ der „Standardsoftware“ kompatibel sind. Sollte der Kunde den Wechsel auf ein aktuelleres „Release“ verweigern und dennoch den Wunsch haben, für diesen Release-Stand weiterhin Wartungsleistungen der SIGMA in Anspruch zu nehmen, sind die dazu erforderlichen Leistungen zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit nicht in den Umfang mehr von der Wartungsleistungen. Weiters gilt die Lieferung von Updates nur für Xxxxxx, die der Kunde von ArztIS erworben hat und von dieser ordnungsgemäß installiert worden sind. c) ArztIS informiert Sie stets über neue ArztIS- Softwaremodule Wartungsgebühr bzw. neuere Versionender Softwarelizenzgebühr gedeckt, sondern gesondert zu beauftragen und zu vergüten. d) Des Weiteren erhalten Sie Informationen über bestehende, neu gemeldete bzw. korrigierte Fehler in der ArztIS-Software. e) Xxx Xxxxxx bis Xxxxxxx von 7:00 – 18:00 erhalten Sie Support über die ArztIS Hotline. Während dieser Zeiten erhält der Kunde, über eine 0810 Servicenummer, telefonische Hilfestellung um bei fallweise auftretenden Bedienungsproblemen und bei Problemen betreffend die ArztIS-Software und Hardware kleinere Störungen unter Anweisung des ArztIS- Teams selbst beseitigen kann. Diese Hilfestellung ersetzt jedoch keinesfalls die fachgerechte Schulung der Mitarbeiter des Kunden, sowie die selbstständige Konsultation der Dokumentation. ArztIS behält sich das Recht, bei wiederholter Inanspruchnahme von Hilfestellungen gleicher Natur, weitere Hilfestellungen an zusätzliche, kostenpflichtige Schulungsmaßnahmen zu binden. f) ArztIS bietet Unterstützung bei der Wiederherstellung von Daten nach softwarebedingten Abstürzen. Durch Anwendungsfehler verursachte Abstürze sind jedoch davon ausgenommen und werden nur kostenpflichtig wiederhergestellt. g) Im Fall, dass ArztIS Kundendaten verwendet, ist ArztIS verpflichtet alle Verarbeitungsergebnisse und Unterlagen, die Daten enthalten, nach Vollendigung der Dienstleistung an den Kunden zu übergeben oder in dessen Auftrag aufzubewahren bzw. zu vernichten. Weiters besteht seitens ArztIS keine Verpflichtung zur Herausgabe des Sourcecodes der ArztIS- Software. 6.4. Die Durchführung von Wartungsleistungen erfolgt prinzipiell telefonisch bzw. wenn notwendig und technisch möglich per Fernwartung im Rahmen der ArztIS-Öffnungszeiten. Sollte auf Wunsch des Kunden Dienstleistungen außerhalb dieser Zeit durchgeführt werden, werden diese Kosten mit einem Zuschlag von 50% auf den jeweilig geltenden Stundensatz gesondert verrechnet. Vor-Ort- Wartungen erfolgen ausschließlich bei schwerwiegenden technischen Probleme, die weder telefonisch, noch über Fernwartung bereinigt werden können. Bei Vor-Ort-Wartungen erfolgt die Erstellung eines Protokolls, das vom Kunden zu unterfertigen ist. 6.5. Zu behandelnde Xxxxxx definieren sich durch die Abweichung von einer vertraglich zugesicherten Leistungsbeschreibung oder einer Dokumentation in der jeweils gültigen Fassung der AWB von der vertragsgegenständlichen ArztIS-Software. Weiters muss dieser Fehler vom Kunden reproduzierbar sein.

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Samples: Software License Agreement

Wartungsleistungen. 6.1. Im Sinne einer Verbesserung vorhandener und einer Entwicklung zusätzlicher Funktionen wird die ArztIS-24.1 Die Dienstleistungen der Auftragnehmerin zur Wartung der Software laufend weiterentwickelt. Die Weiterentwicklungen erfolgen basierend auf neuer Systemsoftware, Entwicklungsmöglichkeiten sowie Anregungen und Wünschen der Praxis. Etwaige Neuerungen werden realisiert, wenn dies nach Ansicht von ArztIS für eine breite Anwenderzahl vorteilhaft ist und liegen ausschließlich im Ermessen von ArztIS. 6.2. Umfang der Wartungsleistungenumfassen Folgendes: a) Die ArztIS-Software wird stets in betriebsbereitem Zustand gehalten bzw. wieder in diesen versetzt, insofern keine unerlaubten Eingriffe seitens des Kunden 24.1.1 Ferndiagnose bei auftretenden Programmfehlern und Störungen entweder telefonisch oder Dritten erfolgt sind, oder eines der ArztIS- Softwaremodule nicht widmungsmäßig verwendet wurde. Bei Vorliegen eines dieser Fälle ist die ArztIS von ihren Wartungsverpflichtungen befreit. b) Die Lieferung verfügbarer Updates für die ArztIS-Software, die geringfügigen Verbesserungen des Leistungsumfanges sowie die Behebung etwaiger Programmprobleme, die weder während des Probelaufes noch beim Praxiseinsatz innerhalb der Gewährleistung auftraten, dienen, sowie deren Dokumentation sind ebenfalls im Wartungsumfang inkludiert. Neue Softwarefunktionen sowie Anpassungen an gesetzliche Änderungen, die zu einer neuen Softwarelogik, einer neuen Software oder Softwaremodulen führen, sind nicht in den Umfang der Wartungsleistungen. Weiters gilt die Lieferung von Updates nur für Xxxxxx, die der Kunde von ArztIS erworben hat und von dieser ordnungsgemäß installiert worden sind. c) ArztIS informiert Sie stets über neue ArztIS- Softwaremodule bzw. neuere Versionen. d) Des Weiteren erhalten Sie Informationen über bestehende, neu gemeldete bzw. korrigierte Fehler in der ArztIS-Software. e) Xxx Xxxxxx bis Xxxxxxx von 7:00 – 18:00 erhalten Sie Support über die ArztIS Hotline. Während dieser Zeiten erhält der Kunde, über eine 0810 Servicenummergemäß Ziffer 4.2 dieses Vertrags eingerichtete Zugriffsmöglichkeit; 24.1.2 Unterstützung und Beratung über Telefon, telefonische Hilfestellung um bei fallweise auftretenden Bedienungsproblemen Telefax und bei Problemen betreffend die ArztISE-Software und Hardware kleinere Störungen unter Anweisung des ArztIS- Teams selbst beseitigen kann. Diese Hilfestellung ersetzt jedoch keinesfalls die fachgerechte Schulung der Mitarbeiter des Kunden, sowie die selbstständige Konsultation der Dokumentation. ArztIS behält sich das Recht, bei wiederholter Inanspruchnahme von Hilfestellungen gleicher Natur, weitere Hilfestellungen an zusätzliche, kostenpflichtige Schulungsmaßnahmen zu binden. f) ArztIS bietet Unterstützung bei der Wiederherstellung von Daten nach softwarebedingten Abstürzen. Durch Anwendungsfehler verursachte Abstürze sind jedoch davon ausgenommen und werden nur kostenpflichtig wiederhergestellt. g) Im Fall, dass ArztIS Kundendaten verwendet, ist ArztIS verpflichtet alle Verarbeitungsergebnisse und Unterlagen, die Daten enthalten, nach Vollendigung der Dienstleistung an den Kunden zu übergeben oder in dessen Auftrag aufzubewahren bzw. zu vernichten. Weiters besteht seitens ArztIS keine Verpflichtung zur Herausgabe des Sourcecodes der ArztIS- Software. 6.4. Die Durchführung von Wartungsleistungen erfolgt prinzipiell telefonisch bzw. wenn notwendig und technisch möglich per Fernwartung Mail im Rahmen der ArztIS-ÖffnungszeitenHotline nach Ziffer 27 dieses Vertrags bei Mängeln der Software; 24.1.3 Zurverfügungstellung von neuen Versionen der Software mit und ohne neue Funktionalität (nachfolgend „Upgrades“ bzw. Sollte „Updates“), sobald diese verfügbar und von der Auftragnehmerin zur Lieferung freigegeben sind. Der Zeitpunkt der Freigabe wird durch die Auftragnehmerin bestimmt; 24.1.4 Vorhaltung der bei dem Auftraggeber installierten Programmversionen auf Wunsch dem jeweils aktuellen Stand, damit bei einer Zerstörung oder einem Verlust des Kunden Dienstleistungen außerhalb dieser Zeit durchgeführt werden, Programms umgehend Ersatz möglich ist und damit Störungen und Fehler auch in gegebenenfalls anwenderspezifisch geänderten Programmkomponenten nachvollzogen werden diese Kosten mit einem Zuschlag von 50% auf können. 24.2 Nicht zu den jeweilig geltenden Stundensatz gesondert verrechnet. Vor-Ort- Wartungen erfolgen ausschließlich bei schwerwiegenden technischen Problemevertraglichen Wartungsleistungen der Auftragnehmerin zählen insbesondere folgende Leistungen: 24.2.1 Wartungsleistungen, die weder telefonischdurch einen Einsatz der Software auf einem anderen Hardwaresystem oder unter einem anderen Betriebssystem notwendig werden; 24.2.2 Wartungsleistungen, noch über Fernwartung bereinigt werden können. Bei Vordie wegen eines Eingriffs des Auftraggebers in die Software erforderlich werden; 24.2.3 Wartungsleistungen hinsichtlich der Interoperabilität der Software mit anderen als den von der Software unterstützten Computerprogrammen (siehe die aktuelle Liste auf der Internetpräsenz der Auftrag-Ort-Wartungen erfolgt nehmerin unter xxxx://xxx.xxxxxxxx.xxxxxxx.xxx/xxxxxx.xxxx), vorbehaltlich Ziffer 25. 24.2.4 Erbringt die Erstellung eines ProtokollsAuftragnehmerin Leistung nach Ziffern 24.2.1, 24.2.2., 24.2.3 aufgrund einer falschen Fehlermeldung des Auftraggebers, steht es der Auftragnehmerin frei, die Leistungen nach Ziffer 29 (Help Desk) abzurechnen. 24.3 Die Auftragnehmerin wird zur Erbringung der nach diesem Vertrag erforderlichen Arbeiten ausschließlich angemessen qualifiziertes Personal einsetzen, das vom Kunden zu unterfertigen mit dem Computerprogramm aqua und dessen Einsatzmöglichkeiten vertraut ist. 6.5. Zu behandelnde Xxxxxx definieren sich durch 24.4 Die Auftragnehmerin wird Leistungen, die Abweichung über diesen Vertrag hinausgehen, wie etwa die Bereitstellung von einer vertraglich zugesicherten Leistungsbeschreibung nicht enthaltenen Upgrades oder einer Dokumentation in der jeweils gültigen Fassung der AWB von der vertragsgegenständlichen ArztIS-Software. Weiters muss dieser Fehler vom Kunden reproduzierbar seindie Bereitstellung weiterer Programmkomponenten aufgrund besonderer Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung erbringen.

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Samples: Rahmenvertrag

Wartungsleistungen. 6.1. IDie CGM-Software unterliegt einer laufenden Weiterentwick- lung im Sinne einer Verbesserung vorhandener und einer Entwicklung zusätzlicher zu- sätzlicher Funktionen wird die ArztIS-Software laufend weiterentwickelt. Die Weiterentwicklungen erfolgen basierend auf neuer Systemsoftware, Entwicklungsmöglichkeiten sowie aufgrund von Anregungen und Wünschen der Praxis, neuer Systemsoftware und Entwicklungsmöglichkeiten. Etwaige Die Umsetzung von derartigen Neuerungen werden wird realisiert, wenn dies nach Ansicht von ArztIS CGM für eine breite Anwenderzahl Anwenderanzahl vorteilhaft ist und liegen liegt ausschließlich im Ermessen von ArztISCGM. 6.2. Alle Leistungen von CGM erfolgen im Rahmen der Bestimmun- gen der DSGVO und des DSG. 6.3. Der Umfang der WartungsleistungenWartungsleistungen umfasst: a) Die ArztISdie CGM-Software wird stets in betriebsbereitem Zustand gehalten bzw. halten oder wieder in diesen versetztversetzen, insofern solange keine unerlaubten Eingriffe seitens des Kunden oder Dritten Dritte erfolgt sindist, oder eines der ArztIS- CGM- Softwaremodule nicht widmungsmäßig widmungsgemäß verwendet wurde. Bei Vorliegen eines dieser Fälle ist die ArztIS CGM von ihren Wartungsverpflichtungen befreitWartungsver- pflichtungen frei. Bankverbindung | Unicredit Bank Austria AG | IBAN-Nr.: XX00 0000 0000 0000 0000 | BIC: XXXXXXXX | UID-Nr.: ATU22706908 b) Die die Lieferung verfügbarer Updates für die ArztISCGM-Software, die geringfügigen Verbesserungen des Leistungsumfanges sowie die Behebung etwaiger eventueller Programmprobleme, die weder während des Probelaufes bei Pro- belauf noch beim Praxiseinsatz innerhalb der Gewährleistung auftraten, dienen, sowie deren Dokumentation sind ebenfalls im Wartungsumfang inkludiertDokumentation. Neue Softwarefunktionen Funktio- nen der Software sowie Anpassungen an gesetzliche ÄnderungenÄnderun- gen, die zu einer neuen Softwarelogik, einer neuen Software oder Softwaremodulen führen, sind fallen nicht in den Umfang der Wartungsleistungen. Weiters gilt die Die Lieferung von Updates gilt jedoch nur für XxxxxxModule, die der Kunde von ArztIS CGM erworben hat und von dieser ordnungsgemäß die- ser installiert worden sind. c) ArztIS informiert Sie stets Informationen über neue ArztIS- CGM-Softwaremodule bzw. neuere Versionenneue Ver- sionen. d) Des Weiteren erhalten Sie Informationen die laufende Information über bestehende, neu gemeldete bzw. und korrigierte Fehler in der ArztISCGM-Software. e) Xxx Xxxxxx die Aufrechterhaltung eines Help Centers von Montag bis Don- nerstag 07:30 – 16:00 Uhr und Xxxxxxx von 7:00 7:30 18:00 erhalten Sie Support über die ArztIS Hotline14:00 Uhr („CGM Help Center-Zeiten“). Während dieser Zeiten erhält der Kunde, über eine 0810 Servicenummer, wird dem Kunden kostenlose telefonische Hilfestellung um bei fallweise auftretenden Bedienungsproblemen und bei einfacheren Problemen betreffend die ArztISbetref- fend der CGM-Software und Hardware gewährt, damit der Kunde kleinere Störungen unter Anweisung des ArztIS- Teams selbst beseitigen kann. Diese Hilfestellung Die Hilfestel- lung ersetzt jedoch keinesfalls nicht die fachgerechte Schulung der Mitarbeiter des Kunden, sowie Kunden und die selbstständige Konsultation der Dokumentation. ArztIS behält sich das RechtCGM ist berechtigt, bei wiederholter Inanspruchnahme von Hilfestellungen gleicher NaturHilfestellun- gen bei gleichartigen Problemen eine weitere Hilfestellung von zusätzlichen, weitere Hilfestellungen an zusätzliche, kostenpflichtige kostenpflichtigen Schulungsmaßnahmen abhän- gig zu bindenmachen. f) ArztIS bietet Unterstützung bei die Einrichtung eines telefonischen Bereitschaftsdienstes (Rückrufservice) für Notfälle außerhalb der Wiederherstellung von Daten nach softwarebedingten Abstürzen. Durch Anwendungsfehler verursachte Abstürze sind jedoch davon ausgenommen und werden nur kostenpflichtig wiederhergestelltregulären Help Cen- ter-Zeiten (24 Stunden-Verfügbarkeit an 7 Tage/Woche). g) Im die Unterstützung bei der Rekonstruierung von Daten nach soft- warebedingten Abstürzen. Bei durch Anwendungsfehler verur- sachten Abstürzen sind diese Leistungen jedoch kostenpflichtig. h) Für den Fall, dass ArztIS Kundendaten CGM Daten für den Kunden verwendet, ist ArztIS CGM verpflichtet nach Beendigung der Dienstleistung alle Verarbeitungsergebnisse Ver- arbeitungsergebnisse und Unterlagen, die Daten enthalten, nach Vollendigung der Dienstleistung an den dem Kunden zu übergeben oder in dessen Auftrag für ihn weiter aufzubewahren bzw. oder zu vernichten. Weiters besteht seitens ArztIS keine Eine Verpflichtung zur Herausgabe Her- ausgabe des Sourcecodes Sourcecode der ArztIS- SoftwareCGM-Software besteht nicht. 6.4. Die Durchführung von Wartungsleistungen erfolgt prinzipiell erfolgen generell telefonisch bzw. wenn oder – so- weit notwendig und technisch möglich per Fernwartung im Rahmen während der ArztISHelp Center-ÖffnungszeitenZeiten. Sollte Erfolgt auf Wunsch des Kunden Dienstleistungen eine Leis- tungserbringung außerhalb dieser Zeit durchgeführt werdenZeit, werden diese Kosten geson- dert und mit einem Zuschlag von 5050 % auf den jeweilig jeweils geltenden Stundensatz gesondert verrechnetin Rechnung gestellt. Eine Vor-Ort- Wartungen erfolgen ausschließlich Ort-Wartung erfolgt nur bei schwerwiegenden technischen Auftreten schwerwiegender softwaretechnischer Probleme, die weder telefonisch, noch telefonisch oder über Fernwartung nicht bereinigt werden können. Bei Im Zuge der Vor-Ort-Wartungen erfolgt die Erstellung eines ProtokollsWartung wird ein Protokoll erstellt, das welches vom Kunden zu unterfertigen ist. 6.5. Zu behandelnde Xxxxxx definieren sich durch Ein zu behandelnder Fehler liegt nur dann vor, wenn die Abweichung ver- tragsgegenständliche CGM-Software von einer vertraglich zugesicherten zugesi- cherten Leistungsbeschreibung oder einer Dokumentation in der jeweils je- weils gültigen Fassung der AWB von der vertragsgegenständlichen ArztIS-Software. Weiters muss abweicht und dieser Fehler vom Kunden reproduzierbar seinre- produzierbar ist.

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Samples: Wartungsvertrag