Common use of Was gilt bei vorläufigem Versicherungsschutz? Clause in Contracts

Was gilt bei vorläufigem Versicherungsschutz?. Bevor der Beitrag gezahlt ist, haben Sie nach folgenden Bestim- mungen vorläufigen Versicherungsschutz: Händigen wir Ihnen die Versicherungsbestätigung aus oder nen- nen wir Ihnen bei elektronischer Versicherungsbestätigung die Ver- sicherungsbestätigungsnummer, haben Sie in der Kfz-Haftpflicht- versicherung und beim Schutzbrief vorläufigen Versicherungs- schutz zu dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens ab dem Tag, an dem das Fahrzeug unter Verwendung der Versicherungsbestäti- gung zugelassen wird. Ist das Fahrzeug bereits auf Sie zugelas- sen, beginnt der vorläufige Versicherungsschutz ab dem vereinbar- ten Zeitpunkt. In der Kasko- und Kfz-Unfall-Versicherung haben Sie vorläufigen Versicherungsschutz nur, wenn wir dies ausdrücklich zugesagt ha- ben. Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt. Sobald Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nach Teil B Ziffer 1 gezahlt haben, geht der vorläufige in den endgültigen Versiche- rungsschutz über. Der vorläufige Versicherungsschutz entfällt rückwirkend, wenn wir Ihren Antrag unverändert angenommen haben und Sie den im Ver- sicherungsschein genannten ersten oder einmaligen Beitrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins gezahlt haben. Sie haben dann von Anfang an keinen Versiche- rungsschutz; dies gilt nur, wenn Sie die nicht rechtzeitige Zahlung zu vertreten haben.

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Was gilt bei vorläufigem Versicherungsschutz?. Bevor der Beitrag gezahlt ist, haben Sie nach folgenden Bestim- mungen vorläufigen Versicherungsschutz: Händigen wir Ihnen die Versicherungsbestätigung aus oder nen- nen wir Ihnen bei elektronischer Versicherungsbestätigung die Ver- sicherungsbestätigungsnummer, haben Sie in der Kfz-Haftpflicht- versicherung und beim Schutzbrief vorläufigen Versicherungs- schutz zu dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens ab dem Tag, an dem das Fahrzeug unter Verwendung der Versicherungsbestäti- gung zugelassen wird. Ist das Fahrzeug bereits auf Sie zugelas- sen, beginnt der vorläufige Versicherungsschutz ab dem vereinbar- ten Zeitpunkt. In der Kasko- und Kasko-, Kfz-UnfallUnfall- und Ausland Schadenschutz-Versicherung Versiche- rung haben Sie vorläufigen Versicherungsschutz nur, wenn wir dies ausdrücklich zugesagt ha- benhaben. Der Versicherungsschutz beginnt be- ginnt zum vereinbarten Zeitpunkt. Sobald Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nach Teil B Ziffer 1 gezahlt haben, geht der vorläufige in den endgültigen Versiche- rungsschutz über. Der vorläufige Versicherungsschutz entfällt rückwirkend, wenn wir Ihren Antrag unverändert angenommen haben und Sie den im Ver- sicherungsschein genannten ersten oder einmaligen Beitrag nicht innerhalb von 14 Tagen zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins Versicherungs- scheins gezahlt haben. Sie haben dann von Anfang an keinen Versiche- rungsschutzVer- sicherungsschutz; dies gilt nur, wenn Sie die nicht rechtzeitige Zahlung zu vertreten haben.

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Was gilt bei vorläufigem Versicherungsschutz?. Bevor der Beitrag gezahlt ist, haben Sie nach folgenden Bestim- mungen vorläufigen Versicherungsschutz: Händigen wir Ihnen die Versicherungsbestätigung aus oder nen- nen wir Ihnen bei elektronischer Versicherungsbestätigung die Ver- sicherungsbestätigungsnummer, haben Sie in der Kfz-Haftpflicht- versicherung und beim Schutzbrief Autoschutzbrief vorläufigen Versicherungs- schutz zu dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens ab dem Tag, an dem das Fahrzeug unter Verwendung der Versicherungsbestäti- gung zugelassen wird. Ist das Fahrzeug bereits auf Sie zugelas- sen, beginnt der vorläufige Versicherungsschutz ab dem vereinbar- ten Zeitpunkt. In der Kasko- und Kfz-Unfall-Versicherung haben Sie vorläufigen Versicherungsschutz nur, wenn wir dies ausdrücklich zugesagt ha- ben. Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt. Sobald Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nach Teil B Ziffer 1 gezahlt haben, geht der vorläufige in den endgültigen Versiche- rungsschutz über. Der vorläufige Versicherungsschutz entfällt rückwirkend, wenn wir Ihren Antrag unverändert angenommen haben und Sie den im Ver- sicherungsschein genannten ersten oder einmaligen Beitrag nicht innerhalb von 14 Tagen zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins Versicherungs- scheins gezahlt haben. Sie haben dann von Anfang an keinen Versiche- rungsschutzVer- sicherungsschutz; dies gilt nur, wenn Sie die nicht rechtzeitige Zahlung zu vertreten haben.

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Was gilt bei vorläufigem Versicherungsschutz?. Bevor der Beitrag gezahlt ist, haben Sie bzw. die mitversicherten Personen nach folgenden Bestim- mungen Bestimmungen vorläufigen Versicherungsschutz: . Händigen wir Ihnen die Versicherungsbestätigung aus oder nen- nen nennen wir Ihnen bei elektronischer →elektronischer Versicherungsbestätigung die Ver- sicherungsbestätigungsnummerelektroni- sche Versicherungsbestätigungsnummer (eVB), haben Sie in der Kfz-Haftpflicht- versicherung Haftpflichtversicherung und beim Schutzbrief vorläufigen Versicherungs- schutz zu Versiche- rungsschutz. Der Versicherungsschutz beginnt ab dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens ab dem Tag, an dem das Fahrzeug unter Verwendung Ver- wendung der Versicherungsbestäti- gung Versicherungsbestätigung zugelassen wird. Ist das Fahrzeug bereits auf Sie zugelas- senzugelassen, beginnt der vorläufige Versicherungsschutz ab dem vereinbar- ten vereinbarten Zeitpunkt. In der Kasko- und KfzFahrer-Unfall-Versicherung Schutzversicherung haben Sie vorläufigen Versicherungsschutz nur, wenn wir dies ausdrücklich zugesagt ha- benhaben. Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt. Sobald Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nach Teil B B, Ziffer 1 1.1 Nummern (2) und Nummer (3) gezahlt haben, geht der vorläufige in den endgültigen Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz über. Der vorläufige Versicherungsschutz entfällt unter den nachfolgenden Voraussetzungen rückwirkend, wenn wir Ihren Antrag unverändert angenommen haben und Sie den im Ver- sicherungsschein genannten ersten oder einmaligen Beitrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins gezahlt haben. : Sie haben dann von Anfang an keinen Versiche- rungsschutz; dies Versicherungsschutz. Dies gilt nur, wenn Sie die nicht rechtzeitige Zahlung zu vertreten haben.

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