Kaskoversicherung. In der Kaskoversicherung haben Sie vorläufigen Versicherungsschutz nur, wenn wir dies ausdrücklich zugesagt haben. Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt.
Kaskoversicherung. Eine Basis-Versicherung mit einer Selbstbeteiligung pro Schadensfall ist in unserem Standard- und Standard-PLUS-Paket eingeschlossen. Bitte entnehmen Sie die Höhe der Selbstbeteiligung untenstehender Tabelle. Bei Buchung des Standard Paketes kann durch Abschluss von Zusatzversicherungen vor Ort die Selbstbeteiligung reduziert werden. Siehe nachfolgende Tabelle. Bei Buchung des Standard-PLUS Pakets ist bereits eine Zusatzversicherung durch FTI zur Rückerstattung der Selbstbeteiligung eingeschlossen, weitere Infos finden Sie im Abschnitt 3.3. Der Abschluss einer Zusatzversicherung vor Ort zur Reduzierung der Selbstbeteiligung ist daher nicht zwingend notwendig. Bitte beachten Sie jedoch unten aufgeführte Versicherungsausschlüsse bei Buchung des Standard-PLUS Pakets. Kaution / Selbstbeteiligung Kosten / Tag Kaution / Selbstbeteiligung Kosten / Tag Kaution / Selbstbeteiligung Kosten / Tag Kaution / Selbstbeteiligung NAD 40.000 NAD 130 NAD 20.000 NAD 240 NAD 5.000 NAD 400 NAD 0 Bitte beachten Sie beim Standard- & Standard-PLUS Paket sowie bei Abschluss der Zusatzversicherung: Option 1 und 2 sind Schäden an der Windschutzscheibe, dem Unterboden, Reifenschäden, Sandsturmschäden sowie Schäden ohne Fremdbeteiligung nicht versichert. Nur die Zusatzversicherung Option 3 deckt Schäden an der Windschutzscheibe, einen Reifenschaden, Sandsturmschäden, Schäden ohne Fremdbeteiligung sowie Unterbodenschäden ab. Im Super-Inklusiv-PLUS-Paket ist eine Versicherung (Haftpflicht- und Kaskoversicherung) ohne Selbstbeteiligung eingeschlossen. Zusätzlich sind Schäden an der Windschutzscheibe, dem Unterboden, ein Reifenschaden, Sandsturmschäden sowie Schäden ohne Fremdbeteiligung versichert. Ausgeschlossen von jeglicher Versicherung sind: o Schäden durch Verletzung der vereinbarten Mietbedingungen und Verkehrsregeln o aufgrund von Wassereinwirkungen (z. B. Durchqueren von Flüssen) o grob fahrlässig herbeigeführte Schäden (z. B. Fahren unter Alkoholeinfluss/Drogen, Fahren auf nicht erlaubten Straßen) o durch Nachlässigkeit entstandene Schäden (z.B. falsche Benutzung des Allradantriebes, Brandschäden und Schäden an Motorhaube und Fahrzeugdach verursacht durch Sitzen/Stehen) o Motorschäden durch falsche Benutzung von Kupplung/Handbremse o Schäden durch Nichtbeachtung von Warnanzeigen o Schäden durch Einschlafen am Steuer oder Fahren auf der falschen Straßenseite o Schäden durch falsche Betankung o Schäden durch Überladen und Überschlagen des Fahrzeugs (im Super-Inklusiv-PLUS versichert...
Kaskoversicherung. Für Schäden an Ihrem Fahrzeug Versicherungsschutz Je nach Vereinbarung im Versicherungsvertrag sind versichert: Kollisionskaskoversicherung KK1 Versicherte Ereignisse Schäden am versicherten Motorfahrzeug infolge von (abschliessende Aufzählung): KK1.1
Kaskoversicherung. Die Teilkaskoversicherung kommt für den Verlust, die Zerstörung oder Beschädigung Ihres Fahrzeugs auf. Die Vollkaskoversicherung deckt die gleichen Gefahren wie die Teilkasko und versichert zusätzlich Kollisionen jeder Art, auch selbstverschuldete. Bei einem versicherten Ereignis erbringen wir Leistungen für die Reparatur oder den Totalschaden und bezahlen verschiedene Kosten, wie z. B. für das Abschleppen des Fahrzeuges. Die wichtigsten Ausschlüsse betreffen: ◾ Schäden beim Lenken des Fahrzeuges durch eine Person, die den gesetzlich erforderlichen Führerausweis nicht besitzt oder die gesetzlichen Auflagen nicht erfüllt; ◾ Schäden, welche in alkoholisiertem Zustand (über dem gesetzlich erlaubten Blutalkoholgehalt), unter Drogen- einfluss oder infolge Medikamentenmissbrauchs verursacht werden, wenn dem Lenker in den dem versicherten Ereignis vorangegangenen fünf Jahren wegen einem dieser Tatbestände der Führerausweis entzogen worden war. Diese Einschränkung gilt nicht, wenn der Lenker beweisen kann, dass der alkoholisierte Zustand, Drogen- einfluss oder Medikamentenmissbrauch keinen Einfluss auf die Entstehung und Folgen der Ereignisse hatte. ◾ 24 h CarAssistance Wenn das versicherte Fahrzeug ausfällt, erbringen wir Leistungen für die Pannenhilfe und das Abschleppen. Wenn das Fahrzeug nicht am gleichen Tag repariert werden kann, übernehmen wir auch die Kosten für die Über- nachtung oder das öffentliche Verkehrsmittel für die Weiter- oder Rückreise. Die Leistungen sind gesamthaft auf CHF 1000 begrenzt. Unsere Leistungen sind auf CHF 500 pro Schadenfall beschränkt, wenn die Hilfeleistung nicht über die Mobi24 AG angefordert worden ist. Diese Einschränkung entfällt, wenn die Anforderung der Hilfeleistung über die Mobi24 AG nicht möglich oder nicht zumutbar war. Der wichtigste Ausschluss betrifft Schäden beim Lenken des Fahrzeuges durch eine Person, die den gesetzlich erforderlichen Führerausweis nicht besitzt oder die gesetzlichen Auflagen nicht erfüllt. ◾ Unfallversicherung Wir versichern Fahrzeuglenker und je nach gewählter Deckung auch die Mitfahrer bei Unfällen im Zusammen- hang mit dem Gebrauch des Fahrzeuges. Versicherbar sind: ◾ Heilungskosten, wie zum Beispiel für Heilmassnahmen, Medikamente oder Spitalaufenthalt; ◾ ein Taggeld während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit; ◾ ein Invaliditätskapital bei voraussichtlich bleibender Beeinträchtigung der Gesundheit; ◾ ein Todesfallkapital, wenn die versicherte Person an den Folgen des Unfalls stirbt. Der wichti...
Kaskoversicherung. Pkw ab einem Mindestalter von 20 Jahren und bis zu einem Marktwert von 35 000 EUR - Krafträder – auch Leichtkrafträder – ab einem Mindestalter von 20 Jahren und bis zu einem Marktwert von 10 000 EUR
Kaskoversicherung. Versicherte Risiken
Kaskoversicherung. Vollkasko / Teilkasko: In der Police ist aufgeführt, ob eine Vollkasko oder Teilkasko abgeschlossen wurde. In der Vollkasko ist zusätzlich zu den Teilkasko-Ereignissen auch das Ereignis Kollision versichert. Gedeckt sind Schäden am versicherten Fahrzeug durch direkte Einwirkung von Ereignissen, die im Antrag und in der Police aufgeführt sind (AVB C 1): – Kollision – Diebstahl – Elementar – Glasbruch / Glasbruch Plus – Feuer – Schneerutsch – Tierschäden – Marderschäden – Böswillige Beschädigung – Mitgeführte Sachen / Mitgeführte Sachen Plus – Parkschaden / Parkschaden Plus – Nutzungsausfall – Transport nach Panne (nur für Nutzfahrzeuge). Die Ergänzung «Plus» weist auf eine umfassendere Deckung bei den entsprechenden Ereig- nissen hin. Ist in der Police «freie Garagenwahl» aufgeführt, kann der Versicherungsnehmer das Fahrzeug in der Garage seiner Xxxx reparieren lassen. Andernfalls wird die Reparaturwerkstätte von der AXA festgelegt.
Kaskoversicherung. Nicht versichert sind unter anderem (AVB C 4):
Kaskoversicherung. Für Schäden an Ihren Fahrzeugen Versicherungsschutz Je nach Vereinbarung im Versicherungsvertrag sind versichert: Teilkaskoversicherung TK1 Versicherte Ereignisse Schäden am versicherten Motorfahrzeug, versicherten Anhänger oder versicherten Auflieger infolge von (abschliessende Aufzählung):
Kaskoversicherung. In der Kaskoversicherung haben Sie vorläufigen Versicherungsschutz nur, wenn wir dies ausdrücklich zugesagt haben. Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt. Ersetzen Sie Ihr bisher bei uns versichertes Fahrzeug durch ein neues Fahrzeug (Fahrzeugwechsel), entsteht ein neuer Vertrag. Zu Ihren Gunsten besteht für Ihr neues Fahrzeug vorläufiger Versicherungsschutz im Umfang des bisherigen Versicherungsvertrags, wenn das neue Fahrzeug und das veräußerte Fahrzeug die gleiche Art (zum Beispiel Pkw) und den gleichen Verwendungszweck (zum Beispiel Pkw ohne Vermietung) haben. Dies gilt nicht für – Pkw (WKZ 112) ab Typklasse 30 und/oder einem Neuwert von über 120.000 Euro, – Krafträder und Leichtkrafträder (WKZ 003, 014 und 024) sowie Anhänger (WKZ 542) mit einem Neuwert von über 25.000 Euro, – Wohnwagenanhänger (WKZ 541) mit einem Neuwert von über 60.000 Euro und – Campingfahrzeuge (WKZ 127) sowie sonstige Fahrzeuge mit einem Neuwert von über 100.000 Euro.