Kaskoversicherung. B.2.2 In der Kaskoversicherung haben Sie vorläufigen Versicherungsschutz nur, wenn wir dies ausdrücklich zugesagt haben. Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt.
Kaskoversicherung. Eine Basis-Kasko-Versicherung mit Selbstbeteiligung ZAR 50.000,- Selbstbehalt pro Schadensfall ist in unseremStandard- und Standard-PLUS-Paket eingeschlossen. Diese deckt Schäden am Mietfahrzeug, auch bei Diebstahl, Feuer und Vandalismus ab - der Mieter hat max. ZAR 50.000,- pro Schaden selbst zu tragen. Schäden an der Windschutzscheibe, dem Unterboden (inkl. Differentialsperre und Auspuffanlage) oder dem Dach, Reifenschäden, Abschleppkosten sowie der Diebstahl des Radios sind nicht versichert. Durch Abschluss der Zusatzversicherung CER1 vor Ort kann die Selbstbeteiligung auf ZAR 25.000 reduziert werden. Pro Tag fällt eine Gebühr von ZAR 200 an. Zusätzlich sind hier ein Schaden an der Windschutzscheibe sowie ein Reifenschaden versichert (nicht in Namibia). Die Kaution verringert sich auf ZAR 25.000. Durch Abschluss der Zusatzversicherung CER2 vor Ort kann die Selbstbeteiligung reduziert werden. Diese kostet ZAR 300,- pro Tag. Reduziert die Selbstbeteiligung auf ZAR 0,- und die Kaution auf ZAR 5.000,-. Zusätzlich sind Schäden an der Windschutzscheibe, Reifenschäden, Abschleppkosten sowie der Diebstahl des Radios versichert. Bei Fahrten nach Namibia sind Glas- und Reifenschäden nicht versichert. Im Super-Inklusiv-PLUS-Paket ist eine Versicherung (Haftpflicht- und Kaskoversicherung) ohne Selbstbeteiligung eingeschlossen. Zusätzlich sind Schäden an der Windschutzscheibe, Reifenschäden, Abschleppkosten sowie der Diebstahl des Radios versichert. Der Abschluss von Zusatzversicherungen vor Ort ist nicht nötig. Bei Fahrten nach Namibia sind Glas- und Reifenschäden nicht versichert. Für jeden Schadensfall fällt, unabhängig vom gewählten Versicherungspaket, eine Bearbeitungsgebühr von ZAR 750,- an. Ausgeschlossen von jeglicher Versicherung sind: o Schäden durch Missachtung der vereinbarten Mietbedingungen und Verkehrsregeln o aufgrund von Wassereinwirkungen (z. B. Durchqueren von Flüssen) o grob fahrlässig herbeigeführte Schäden (z. B. Fahren unter Alkoholeinfluss/Drogen, Fahren auf nicht erlaubten Straßen, Fahren nach Sonnenuntergang, Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung) o durch Nachlässigkeit entstandene Schäden (z.B. falsche Benutzung des Allradantriebes, Brandschäden und Schäden an Motorhaube und Fahrzeugdach verursacht durch Sitzen/Stehen) o und Fahrzeugdach verursacht durch Sitzen/Stehen) o Motorschäden durch falsche Benutzung von Kupplung/Handbremse o Schäden an Kupplung, Dach (inkl. Dachzelte, Klimaanlage) und Unterboden (inkl. Auspuffanlage) o Schä...
Kaskoversicherung. Für Schäden an Ihrem Fahrzeug Versicherungsschutz Je nach Vereinbarung im Versicherungsvertrag sind versichert: Kollisionskaskoversicherung KK1 Versicherte Ereignisse Schäden am versicherten Motorfahrzeug infolge von (abschliessende Aufzählung): KK1.1
Kaskoversicherung. Die Teilkaskoversicherung kommt für den Verlust, die Zerstörung oder Beschädigung Ihres Fahrzeugs auf. Die Vollkaskoversicherung deckt die gleichen Gefahren wie die Teilkasko und versichert zusätzlich Kollisionen jeder Art, auch selbstverschuldete. Bei einem versicherten Ereignis erbringen wir Leistungen für die Reparatur oder den Totalschaden und bezahlen verschiedene Kosten, wie z. B. für das Abschleppen des Fahrzeuges. Die wichtigsten Ausschlüsse betreffen: ◾ Schäden beim Lenken des Fahrzeuges durch eine Person, die den gesetzlich erforderlichen Führerausweis nicht besitzt oder die gesetzlichen Auflagen nicht erfüllt; ◾ Schäden, welche in alkoholisiertem Zustand (über dem gesetzlich erlaubten Blutalkoholgehalt), unter Drogen- einfluss oder infolge Medikamentenmissbrauchs verursacht werden, wenn dem Lenker in den dem versicherten Ereignis vorangegangenen fünf Jahren wegen einem dieser Tatbestände der Führerausweis entzogen worden war. Diese Einschränkung gilt nicht, wenn der Lenker beweisen kann, dass der alkoholisierte Zustand, Drogen- einfluss oder Medikamentenmissbrauch keinen Einfluss auf die Entstehung und Folgen der Ereignisse hatte. ◾ 24 h CarAssistance Wenn das versicherte Fahrzeug ausfällt, erbringen wir Leistungen für die Pannenhilfe und das Abschleppen. Wenn das Fahrzeug nicht am gleichen Tag repariert werden kann, übernehmen wir auch die Kosten für die Über- nachtung oder das öffentliche Verkehrsmittel für die Weiter- oder Rückreise. Die Leistungen sind gesamthaft auf CHF 1000 begrenzt. Unsere Leistungen sind auf CHF 500 pro Schadenfall beschränkt, wenn die Hilfeleistung nicht über die Mobi24 AG angefordert worden ist. Diese Einschränkung entfällt, wenn die Anforderung der Hilfeleistung über die Mobi24 AG nicht möglich oder nicht zumutbar war. Der wichtigste Ausschluss betrifft Schäden beim Lenken des Fahrzeuges durch eine Person, die den gesetzlich erforderlichen Führerausweis nicht besitzt oder die gesetzlichen Auflagen nicht erfüllt. ◾ Unfallversicherung Wir versichern Fahrzeuglenker und je nach gewählter Deckung auch die Mitfahrer bei Unfällen im Zusammen- hang mit dem Gebrauch des Fahrzeuges. Versicherbar sind: ◾ Heilungskosten, wie zum Beispiel für Heilmassnahmen, Medikamente oder Spitalaufenthalt; ◾ ein Taggeld während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit; ◾ ein Invaliditätskapital bei voraussichtlich bleibender Beeinträchtigung der Gesundheit; ◾ ein Todesfallkapital, wenn die versicherte Person an den Folgen des Unfalls stirbt. Der wichti...
Kaskoversicherung. Für Schäden an Ihren Fahrzeugen Versicherungsschutz Je nach Vereinbarung im Versicherungsvertrag sind versichert: Teilkaskoversicherung TK1 Versicherte Ereignisse Schäden am versicherten Motorfahrzeug, versicherten Anhänger oder versicherten Auflieger infolge von (abschliessende Aufzählung):
Kaskoversicherung. Pkw ab einem Mindestalter von 20 Jahren und bis zu einem Marktwert von 35 000 EUR - Krafträder – auch Leichtkrafträder – ab einem Mindestalter von 20 Jahren und bis zu einem Marktwert von 10 000 EUR
Kaskoversicherung. Versicherte Risiken
Kaskoversicherung. Vollkasko / Teilkasko: In der Police ist aufgeführt, ob eine Vollkasko oder Teilkasko abgeschlossen wurde. In der Vollkasko ist zusätzlich zu den Teilkasko-Ereignissen auch das Ereignis Kollision versichert. Gedeckt sind Schäden am versicherten Fahrzeug durch direkte Einwirkung von Ereignissen, die im Antrag und in der Police aufgeführt sind (AVB C 1): – Kollision – Diebstahl – Elementar – Glasbruch / Glasbruch Plus – Feuer – Schneerutsch – Tierschäden – Marderschäden – Böswillige Beschädigung – Mitgeführte Sachen / Mitgeführte Sachen Plus – Parkschaden / Parkschaden Plus – Nutzungsausfall – Transport nach Panne (nur für Nutzfahrzeuge). Die Ergänzung «Plus» weist auf eine umfassendere Deckung bei den entsprechenden Ereig- nissen hin. Ist in der Police «freie Garagenwahl» aufgeführt, kann der Versicherungsnehmer das Fahrzeug in der Garage seiner Xxxx reparieren lassen. Andernfalls wird die Reparaturwerkstätte von der AXA festgelegt.
Kaskoversicherung. Nicht versichert sind unter anderem (AVB C 4):
Kaskoversicherung. K 2.1 Eingeschlossene Gefahren und Schäden in der KASKOVERSICHERUNG