Common use of Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten? Clause in Contracts

Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten?. 2.2.1 Ihre Versicherungsbeiträge sind je nach Vereinbarung in einem einzigen Beitrag (Einmalbeitrag) oder durch jährliche, halbjähr- liche, vierteljährliche oder monatliche Beitragszahlungen (laufende Bei- tragszahlung) zu entrichten. Die Versicherungsperiode umfasst bei Einmalbeitrags- und Jahreszah- lung ein Jahr, bei unterjähriger Beitragszahlung entsprechend der Zah- lungsweise einen Monat, ein Vierteljahr bzw. ein halbes Jahr. Bei laufender Beitragszahlung ist ein Wechsel der Beitragszahlungs- weise mit einer Frist von einem Monat zum Ende einer jeden Versiche- rungsperiode möglich. Die Höhe der Beiträge hängt von der gewählten Beitragszahlungsweise ab. Die tariflichen Leistungen bleiben von dem Wechsel der Beitragszahlungsweise unberührt.

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Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten?. 2.2.1 Ihre Versicherungsbeiträge sind je nach Vereinbarung in einem einzigen Beitrag (Einmalbeitrag) oder durch jährliche, halbjähr- lichehalbjährliche, vierteljährliche oder monatliche Beitragszahlungen (laufende Bei- tragszahlungBeitragszahlung) zu entrichten. Die Versicherungsperiode umfasst bei Einmalbeitrags- Einmalbeitrags­ und Jahreszah- lung Jahreszahlung ein Jahr, bei unterjähriger Beitragszahlung entsprechend der Zah- lungsweise Zahlungsweise einen Monat, ein Vierteljahr bzw. ein halbes Jahr. Bei laufender Beitragszahlung ist ein Wechsel der Beitragszahlungs- weise Beitragszahlungsweise mit einer Frist von einem Monat zum Ende einer jeden Versiche- rungsperiode Versicherungsperiode möglich. Die Höhe der Beiträge hängt von der gewählten Beitragszahlungsweise ab. Die tariflichen tarif­ lichen Leistungen bleiben von dem Wechsel der Beitragszahlungsweise unberührt.

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Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten?. 2.2.1 Ihre Versicherungsbeiträge sind je nach Vereinbarung in einem einzigen Beitrag (Einmalbeitrag) oder durch jährliche, halbjähr- lichehalbjährliche, vierteljährliche oder monatliche Beitragszahlungen (laufende Bei- tragszahlungBeitragszahlung) zu entrichten. Die Versicherungsperiode umfasst bei Einmalbeitrags- und Jahreszah- lung Jahreszahlung ein Jahr, bei unterjähriger Beitragszahlung entsprechend der Zah- lungsweise Zahlungsweise einen Monat, ein Vierteljahr bzw. ein halbes Jahr. Bei laufender Beitragszahlung ist ein Wechsel der Beitragszahlungs- weise Beitragszahlungsweise mit einer Frist von einem Monat zum Ende einer jeden Versiche- rungsperiode Versicherungsperiode möglich. Die Höhe der Beiträge hängt von der gewählten Beitragszahlungsweise ab. Die tariflichen Leistungen bleiben von dem Wechsel der Beitragszahlungsweise unberührt.

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