Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten?. 2.2.1 Ihre Versicherungsbeiträge sind je nach Vereinbarung in einem einzigen Beitrag (Einmalbeitrag) oder durch jährliche, halbjähr- liche, vierteljährliche oder monatliche Beitragszahlungen (laufende Bei- tragszahlung) zu entrichten. Die Versicherungsperiode umfasst bei Einmalbeitrags- und Jahreszah- lung ein Jahr, bei unterjähriger Beitragszahlung entsprechend der Zah- lungsweise einen Monat, ein Vierteljahr bzw. ein halbes Jahr. Bei laufender Beitragszahlung ist ein Wechsel der Beitragszahlungs- weise mit einer Frist von einem Monat zum Ende einer jeden Versiche- rungsperiode möglich. Die Höhe der Beiträge hängt von der gewählten Beitragszahlungsweise ab. Die tariflichen Leistungen bleiben von dem Wechsel der Beitragszahlungsweise unberührt.
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Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten?. 2.2.1 Ihre Versicherungsbeiträge sind je nach Vereinbarung in einem einzigen Beitrag (Einmalbeitrag) oder durch jährliche, halbjähr- lichehalbjährliche, vierteljährliche oder monatliche Beitragszahlungen (laufende Bei- tragszahlungBeitragszahlung) zu entrichten. Die Versicherungsperiode umfasst bei Einmalbeitrags- Einmalbeitrags und Jahreszah- lung Jahreszahlung ein Jahr, bei unterjähriger Beitragszahlung entsprechend der Zah- lungsweise Zahlungsweise einen Monat, ein Vierteljahr bzw. ein halbes Jahr. Bei laufender Beitragszahlung ist ein Wechsel der Beitragszahlungs- weise Beitragszahlungsweise mit einer Frist von einem Monat zum Ende einer jeden Versiche- rungsperiode Versicherungsperiode möglich. Die Höhe der Beiträge hängt von der gewählten Beitragszahlungsweise ab. Die tariflichen tarif lichen Leistungen bleiben von dem Wechsel der Beitragszahlungsweise unberührt.
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Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten?. 2.2.1 Ihre Versicherungsbeiträge sind je nach Vereinbarung in einem einzigen Beitrag (Einmalbeitrag) oder durch jährliche, halbjähr- lichehalbjährliche, vierteljährliche oder monatliche Beitragszahlungen (laufende Bei- tragszahlungBeitragszahlung) zu entrichten. Die Versicherungsperiode umfasst bei Einmalbeitrags- und Jahreszah- lung Jahreszahlung ein Jahr, bei unterjähriger Beitragszahlung entsprechend der Zah- lungsweise Zahlungsweise einen Monat, ein Vierteljahr bzw. ein halbes Jahr. Bei laufender Beitragszahlung ist ein Wechsel der Beitragszahlungs- weise Beitragszahlungsweise mit einer Frist von einem Monat zum Ende einer jeden Versiche- rungsperiode Versicherungsperiode möglich. Die Höhe der Beiträge hängt von der gewählten Beitragszahlungsweise ab. Die tariflichen Leistungen bleiben von dem Wechsel der Beitragszahlungsweise unberührt.
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