Common use of Was ist versichert? Clause in Contracts

Was ist versichert?. Zurich Connect Auto sieht ein Basismodul „Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten“ mit folgenden Arten des Versicherungsschutzes vor: Verbindliche Pkw-Haftpflichtversicherung: die Gesellschaft versichert die Haftpflichtrisiken, deren Versicherung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Fahrschulautos: Bei Fahrzeugen, die zu Fahrschulzwecken verwendet werden, ist die Haftpflicht des Fahrlehrers als Lenker gedeckt. Haftpflicht der beförderten Personen: die Gesellschaft versichert die persönliche und individuelle Haftpflicht der mit dem Fahrzeug beförderten Personen für Schäden, die Dritten während und infolge des Verkehrs des Fahrzeugs nicht vorsätzlich zugefügt werden. Haftpflicht wegen unerlaubten Handlungen von minderjährigen Kindern: die Gesellschaft versichert den Eigentümer oder die diesem gleichgestellte Person gegen Haftpflichtrisiken wegen Schäden, die Dritten durch den Verkehr des Fahrzeugs zugefügt werden, das unrechtmäßig durch minderjährige Kinder und ohne Wissen des Versicherten gefahren wird. Haftpflicht des Versicherten für Brand des Fahrzeugs in privaten Bereichen: die Gesellschaft verpflichtet sich zur Zahlung der Beträge, die der Versicherte für Kapital, Zinsen und Kosten als Schadenersatzleistung für direkte Sachschäden schuldet, die Dritten durch den Brand, die Explosion oder das Bersten des versicherten Fahrzeugs zugefügt wurden. Schäden an Sachen von durch Taxis und Mietwagen mit Chauffeur beförderten Dritten: die Gesellschaft versichert die Haftpflicht des Versicherungsnehmers, Eigentümers oder der diesem gleichgestellten Person und des Chauffeurs für nicht vorsätzlich durch den Verkehr des versicherten Fahrzeugs zugefügte Schäden an Kleidern oder persönlichen Gegenständen der beförderten Dritten. Beladung und Entladung: die Gesellschaft versichert die Haftpflicht des Fahrers und des Eigentümers oder der diesem gleichgestellten Person für Schäden, die Dritten während der Beladung des Fahrzeugs vom Boden aus und der Entladung vom Fahrzeug auf den Boden unabsichtlich zugefügt werden. Personenkraftwagen für das Fahren oder die Beförderung von Personen mit Behinderung: die Gesellschaft versichert die Schäden, die Personen mit Behinderung oder Dritten bei den Ein- und Aussteigetätigkeiten unfreiwillig zugefügt werden. Außerdem stehen weitere 8 Module zur Verfügung, die freiwillig ausgewählt werden können und mit denen ein breiter und modulierbarer Schutz möglich ist. Modul Diebstahl und Brand (optional) Modul Scheiben und Geldverluste (optional) Modul Kasko (optional) Modul Naturereignisse und gesellschaftspolitische Ereignisse (optional) Modul Führerschein (optional) Modul Rechtsschutz (optional) Modul Service-Leistungen (optional) Modul Verletzungen des Fahrers (optional)

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Samples: Insurance Information Sheet, Insurance Agreement

Was ist versichert?. Zurich Connect Auto sieht ✓ Versichert ist das im Versicherungsschein/ in der Teilnahmebestätigung benannte elektronische Gerät. ✓ Versichert sind unvorhergesehene Beschädigungen oder Zerstörung des Gerätes (Sachschäden) durch z.B.: ✓ Bedienungsfehler; ✓ ✓ ✓ Bodenstürze; Bruchschäden; Flüssigkeitsschäden; Bei Apple Geräten besteht Versicherungsschutz für Produk- tions-, Konstruktions- oder Materialfehler (nach Ablauf der Herstellergarantie bzw. der gesetzlichen Gewährleistung). ✓ Sofern vereinbart besteht beim Tarif inkl. Diebstahlschutz Versicherungsschutz bei Abhandenkommen durch: ✓ Einbruchdiebstahl; ✓ Diebstahl; ✓ Raub oder Plünderung. Werden versicherte Sachen zerstört oder gehen durch ein Basismodul „Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten“ versichertes Ereignis verloren, ersetzen wir den Versicherungswert durch Stellung eines Ersatzgerätes. Werden versicherte Sachen beschädigt, übernehmen wir die Reparaturkosten bis zur Höhe des Versicherungswertes. Beim Tarif mit folgenden Arten des Versicherungsschutzes vor24h-Expresstausch wird das Gerät in der Regel am nächsten Werktag ausgetauscht, sofern alle Bedingungen für einen Austausch erfüllt sind. Ist eine Reparatur nicht möglich oder unwirtschaftlich, stellen wir ein Ersatzgerät gleicher Art und Güte. Die vereinbarten Versicherungssummen sind im Versicherungsschein bzw. in der Teilnahme- bestätigung aufgeführt. Wir können nicht alle denkbaren Schäden versichern. Sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen, wie zum Beispiel: Verbindliche Pkw-Haftpflichtversicherung: die Gesellschaft versichert die Haftpflichtrisiken! von dir vorsätzlich herbeigeführte Schäden; ! Schäden durch Liegenlassen, deren Versicherung gesetzlich zwingend vorgeschrieben istVergessen, Verlieren; ! Schäden durch Diebstahl, Einbruchund Raub beim Tarif Extraschutz/ Extraschutz24 ohne Diebstahl. Fahrschulautos: Bei Fahrzeugen! Schäden durch Kriegsereignisse jeder Art, die zu Fahrschulzwecken verwendet werdenInnere Unruhen, ist die Haftpflicht des Fahrlehrers als Lenker gedeckt. Haftpflicht der beförderten Personen: die Gesellschaft versichert die persönliche und individuelle Haftpflicht der mit dem Fahrzeug beförderten Personen für SchädenErdbeben, die Dritten während und infolge des Verkehrs des Fahrzeugs nicht vorsätzlich zugefügt werden. Haftpflicht wegen unerlaubten Handlungen von minderjährigen Kindern: die Gesellschaft versichert den Eigentümer oder die diesem gleichgestellte Person gegen Haftpflichtrisiken wegen Schäden, die Dritten durch den Verkehr des Fahrzeugs zugefügt werden, das unrechtmäßig durch minderjährige Kinder und ohne Wissen des Versicherten gefahren wird. Haftpflicht des Versicherten für Brand des Fahrzeugs in privaten Bereichen: die Gesellschaft verpflichtet sich zur Zahlung der Beträge, die der Versicherte für Kapital, Zinsen und Kosten als Schadenersatzleistung für direkte Sachschäden schuldet, die Dritten durch den Brand, die Explosion oder das Bersten des versicherten Fahrzeugs zugefügt wurden. Kernenergie; ! Schäden an Sachen von oder durch Taxis Software; ! Schäden für die ein Händler oder Hersteller im Rahmen der gesetzlichen (Haftung oder Gewährleistung) oder vertraglichen (Garantie) Bestimmungen zu haften hat; ! unmittelbare und Mietwagen mit Chauffeur beförderten Dritten: die Gesellschaft versichert die Haftpflicht des Versicherungsnehmers, Eigentümers oder der diesem gleichgestellten Person mittelbare Sachfolge- und des Chauffeurs für nicht vorsätzlich durch den Verkehr des versicherten Fahrzeugs zugefügte Schäden an Kleidern oder persönlichen Gegenständen der beförderten DrittenVermögensschäden. Beladung Es handelt sich um eine Elektronik- und Entladung: die Gesellschaft versichert die Haftpflicht des Fahrers und des Eigentümers oder der diesem gleichgestellten Person für Schäden, die Dritten während der Beladung des Fahrzeugs vom Boden aus und der Entladung vom Fahrzeug auf den Boden unabsichtlich zugefügt werdenGarantieversicherung. Personenkraftwagen für das Fahren oder die Beförderung von Personen mit Behinderung: die Gesellschaft versichert die Schäden, die Personen mit Behinderung oder Dritten bei den Ein- und Aussteigetätigkeiten unfreiwillig zugefügt werden. Außerdem stehen weitere 8 Module zur Verfügung, die freiwillig ausgewählt werden können und mit denen ein breiter und modulierbarer Schutz möglich ist. Modul Diebstahl und Brand (optional) Modul Scheiben und Geldverluste (optional) Modul Kasko (optional) Modul Naturereignisse und gesellschaftspolitische Ereignisse (optional) Modul Führerschein (optional) Modul Rechtsschutz (optional) Modul Service-Leistungen (optional) Modul Verletzungen des Fahrers (optional)Dein Gerät ist weltweit versichert.

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Samples: Elektronik Und Garantieversicherung, Produktinformationsblatt/ Versicherungsbedingungen/ Kundeninformationen

Was ist versichert?. Zurich Connect Auto sieht ein Basismodul „Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten“ mit folgenden Arten des Versicherungsschutzes vor: Verbindliche Pkw-Haftpflichtversicherung: die Gesellschaft versichert die Haftpflichtrisiken, deren Versicherung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist1.1. Fahrschulautos: Bei Fahrzeugen, die zu Fahrschulzwecken verwendet werden, Die KFZ Pannen- und Abschleppkostenversicherung gilt nur für Auslandsreisen. Gegenstand der KFZ Pannen- und Abschleppkostenversicherung ist die Haftpflicht Erbringung einer Leistung in Form von Assistanceleistungen zugunsten des Fahrlehrers als Lenker gedecktVersicherten, wenn ein versichertes Fahrzeug während der Reise und während des aufrechten Versicherungsschutzes defekt oder in einen Unfall verwickelt wurde, gestohlen oder mutwillig beschädigt wurde (Vandalismus) oder ein Fehler seitens des Fahrers vorliegt. 1.2. Haftpflicht der beförderten Personen: die Gesellschaft versichert die persönliche und individuelle Haftpflicht der mit dem Fahrzeug beförderten Personen für SchädenEin Ereignis stellt einen Versicherungsfall dar, die Dritten während und infolge des Verkehrs des Fahrzeugs nicht vorsätzlich zugefügt werden. Haftpflicht wegen unerlaubten Handlungen von minderjährigen Kindern: die Gesellschaft versichert den Eigentümer oder die diesem gleichgestellte Person gegen Haftpflichtrisiken wegen Schäden, die Dritten durch den Verkehr des Fahrzeugs zugefügt werden, das unrechtmäßig durch minderjährige Kinder und ohne Wissen des Versicherten gefahren wird. Haftpflicht des Versicherten für Brand des Fahrzeugs in privaten Bereichen: die Gesellschaft verpflichtet sich zur Zahlung der Beträge, die wenn der Versicherte für Kapital, Zinsen und Kosten als Schadenersatzleistung für direkte Sachschäden schuldet, die Dritten durch den Brand, die Explosion oder das Bersten über eine gültige Lenkberechtigung zum Lenken des versicherten Fahrzeugs zugefügt wurdenverfügt. Schäden an Sachen von durch Taxis und Mietwagen Er muss das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls nicht unbedingt selbst lenken, aber sich zumindest als Mitfahrer im Fahrzeug befinden oder mit Chauffeur beförderten Dritten: die Gesellschaft versichert die Haftpflicht diesem Fahrzeug ins im geografischen Deckungsbereich gelegene Ausland gefahren sein. 1.3. Die Versicherungsleistung des Versicherungsnehmers, Eigentümers oder Versicherers ist mit der diesem gleichgestellten Person und des Chauffeurs für nicht vorsätzlich durch den Verkehr maximalen Versicherungssumme gemäß der Leistungstabelle in Artikel I begrenzt. 1.4. Im Rahmen der Erfüllung seiner Pflichten wird der Versicherer bis zur maximalen Versicherungssumme wie folgt Versicherungsleistung leisten: a) Reparatur des versicherten Fahrzeugs zugefügte Schäden an Kleidern am Ort des Zwischenfalls oder persönlichen Gegenständen der beförderten Dritten. Beladung und Entladung: die Gesellschaft versichert die Haftpflicht Bergung und/oder Abschleppung des Fahrers und fahruntauglichen versicherten Fahrzeugs zu einer dem Ort des Eigentümers oder der diesem gleichgestellten Person für Schäden, die Dritten während der Beladung Zwischenfalls nächstgelegenen Werkstatt; b) Abstellen des Fahrzeugs auf einem überwachten Platz, wenn es nicht in die Werkstatt gebracht werden kann (z. B. weil es spätabends oder ein gesetzlicher Feiertag ist, etc.); c) Übernachtung der Insassen des versicherten Fahrzeugs in einem Hotel bis zur maximalen Versicherungssumme oder Beförderung der Insassen des versicherten Fahrzeugs zum Zielort oder Ausgangspunkt ihrer Reise durch ein öffentliches Verkehrsmittel. Die 24h-Einsatzzentrale des Versicherers wird über die Art des Transportmittels entscheiden; d) Transport des fahruntauglichen versicherten Fahrzeugs in die vom Boden Wohnsitz der versicherten Person in Österreich aus und der Entladung vom nächstgelegener Werkstatt, wenn das versicherte Fahrzeug auf den Boden unabsichtlich zugefügt werden. Personenkraftwagen für das Fahren oder die Beförderung im Ausland aus technischen Gründen nicht innerhalb von Personen mit Behinderung: die Gesellschaft versichert die Schäden, die Personen mit Behinderung oder Dritten bei den Ein- und Aussteigetätigkeiten unfreiwillig zugefügt werden. Außerdem stehen weitere 8 Module zur Verfügung, die freiwillig ausgewählt fünf Werktagen repariert werden können und mit denen ein breiter und modulierbarer Schutz möglich ist. Modul Diebstahl und Brand (optional) Modul Scheiben und Geldverluste (optional) Modul Kasko (optional) Modul Naturereignisse und gesellschaftspolitische Ereignisse (optional) Modul Führerschein (optional) Modul Rechtsschutz (optional) Modul Service-Leistungen (optional) Modul Verletzungen des Fahrers (optional)kann.

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Samples: Reiseversicherung, Reiseversicherung

Was ist versichert?. Zurich Connect Auto sieht ein Basismodul „Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten“ mit folgenden Arten 1.1 Die Würzburger Versicherungs-AG (Würzburger) leistet Entschä- digung bei Nichtantritt der Reise für die dem Reiseunternehmen oder einem anderen von der versicherten Person nachweislich ver- traglich geschuldeten Rücktrittskosten. 1.2 Die Würzburger ist im Umfang von Ziffer 1.1, sowie unter Berück- sichtigung der Einschränkungen gem. Ziffer 2 leistungspflichtig, wenn während der Dauer des Versicherungsschutzes vor: Verbindliche Pkw-Haftpflichtversicherung: eines der nachstehend genannten Ereignisse eingetreten ist. 1.2.1 Versicherungsschutz für versicherte Personen oder Risikoperso- nen besteht bei: a) Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung; b) unerwarteter Impfunverträglichkeit; c) Schwangerschaft. 1.2.2 Versicherungsschutz nur für versicherte Personen besteht bei: a) Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten, sofern der Schaden im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage und dem Vermö- gen des Geschädigten erheblich oder sofern zur Schadenfest- stellung seine Anwesenheit notwendig ist; b) Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten be- triebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber; c) Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war und das Arbeits- amt der Reise zugestimmt hat; d) Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Gesellschaft versichert versicherte Reise wur- de vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht und die Haftpflichtrisikenver- sicherte Reisezeit fällt in die Probezeit der neuen beruflichen Tätigkeit, deren Versicherung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Fahrschulautos: Bei Fahrzeugenmaximal jedoch in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit; e) unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die Stornogebühren nicht von einem anderen Kostenträ- ger übernommen werden; f) Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule / Universität, die wiederholt werden müssen, um eine Verlängerung des Schulbesuchs / Studiums zu Fahrschulzwecken verwendet werdenvermeiden oder den Schul-/ Studienabschluss zu erreichen. Voraussetzung ist, dass die versicherte Reise vor dem Termin der nicht bestande- nen Prüfung gebucht wurde und der Termin für die Wieder- holungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt; g) Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt; h) Bruch von Prothesen; i) unerwartet schwerer Erkrankung, schwerem Unfall oder Imp- funverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. Nicht versichert ist die Haftpflicht des Fahrlehrers als Lenker gedeckt. Haftpflicht jedoch ein Impfversagen oder ein zu ge- ringer Aufbau eines für das Reiseland vorgeschriebenen Anti- körperwertes. j) Einreichung der beförderten Personen: die Gesellschaft versichert die persönliche und individuelle Haftpflicht Scheidungsklage (bei einvernehmlicher Tren- nung der mit dem Fahrzeug beförderten dementsprechende Antrag) beim zuständigen Ge- richt unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise der betroffe- nen Ehepartner. 1.2.3 Risikopersonen sind a) versicherte Personen für Schädenuntereinander, die Dritten während gemeinsam eine Rei- se gebucht und infolge des Verkehrs des Fahrzeugs nicht vorsätzlich zugefügt werden. Haftpflicht wegen unerlaubten Handlungen von minderjährigen Kindernversichert haben; b) die Angehörigen einer versicherten Person; hierzu zählen: die Gesellschaft versichert den Eigentümer Ehepartner oder die diesem gleichgestellte Person gegen Haftpflichtrisiken wegen SchädenLebensgefährte einer eheähnlichen Lebens- gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger; c) diejenigen Personen, die Dritten durch den Verkehr des Fahrzeugs zugefügt werdennicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige gem. Ziffer 1.2.3 b) einer versicherten Person betreuen; d) Tante, Onkel, Xxxxx, Nichte, sofern das unrechtmäßig durch minderjährige Kinder und ohne Wissen des Versicherten gefahren wird. Haftpflicht des Versicherten für Brand des Fahrzeugs in privaten Bereichen: die Gesellschaft verpflichtet sich zur Zahlung der Beträge, die der Versicherte für Kapital, Zinsen und Kosten als Schadenersatzleistung für direkte Sachschäden schuldet, die Dritten durch den Brand, die Explosion oder das Bersten des versicherten Fahrzeugs zugefügt wurden. Schäden an Sachen von durch Taxis und Mietwagen mit Chauffeur beförderten Dritten: die Gesellschaft versichert die Haftpflicht des Versicherungsnehmers, Eigentümers oder der diesem gleichgestellten Person und des Chauffeurs für nicht vorsätzlich durch den Verkehr des versicherten Fahrzeugs zugefügte Schäden an Kleidern oder persönlichen Gegenständen der beförderten Dritten. Beladung und Entladung: die Gesellschaft versichert die Haftpflicht des Fahrers und des Eigentümers oder der diesem gleichgestellten Person für Schäden, die Dritten während der Beladung des Fahrzeugs vom Boden aus und der Entladung vom Fahrzeug auf den Boden unabsichtlich zugefügt werden. Personenkraftwagen für das Fahren oder die Beförderung von Personen mit Behinderung: die Gesellschaft versichert die Schäden, die Personen mit Behinderung oder Dritten bei den Ein- und Aussteigetätigkeiten unfreiwillig zugefügt werden. Außerdem stehen weitere 8 Module zur Verfügung, die freiwillig ausgewählt werden können und mit denen ein breiter und modulierbarer Schutz möglich versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten ist. Modul Diebstahl und Brand (optional) Modul Scheiben und Geldverluste (optional) Modul Kasko (optional) Modul Naturereignisse und gesellschaftspolitische Ereignisse (optional) Modul Führerschein (optional) Modul Rechtsschutz (optional) Modul Service-Leistungen (optional) Modul Verletzungen des Fahrers (optional).

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Samples: Camper Sorglos Paket, Insurance Agreement

Was ist versichert?. Zurich Connect Auto sieht ein Basismodul „Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten“ Der Einkaufsschutz dient der Absicherung von Sachschä- den in den nachfolgend aufgeführten Fällen: Versicherte Gefahren ✓ Einkaufs- und Lieferversicherung: Absicherung von im Handel und online gekaufter Ware bei Abhandenkommen durch Einbruchdiebstahl und Raub sowie Beschädigung. ✓ Reparaturkostenversicherung: Absicherung von Schäden an beweglichen Neuwaren die nach Ablauf der Herstellergarantie nachweislich durch Material oder Fabrikationsfehler des Herstellers entstanden sind. ✓ Ticketversicherung: Erstattet wird der finanzielle Verlust wenn eine Veran- staltung aufgrund von Arbeitsunfähigkeit des Kreditkar- teninhabers am Veranstaltungstag nicht besucht wer- den kann. Versichert sind alle Einzeleintritts-, Dauer-, Saisonkar- ten sowie Kartenabonnements die mit folgenden Arten der IKEA Kreditkarte vollständig bezahlt wur- den. ✓ Best-Preis-Versicherung: Erstattet wird die Differenz von mindestens 30 Euro des Versicherungsschutzes vorKaufpreises, wenn die vom Kreditkarteninhaber erworbene Ware innerhalb von 30 Tagen von einem anderen Händler günstiger zum öffentlichen Verkauf angeboten wird. Dabei muss es sich um den identi- schen Gegenstand (Modell, Ausstattungs- und Liefer- umfang, Modellnummer) im selben Verkaufskanal han- deln. Wie hoch ist jeweils die Versicherungssumme? ✓ Einkaufs- und Lieferversicherung: Verbindliche Pkw-HaftpflichtversicherungMax. Entschädigungshöhe pro Versicherungsfall beträgt 1.500,- EUR, Gesamtentschädigung pro Jahr ist auf 6.000 Euro begrenzt. Was ist nicht versichert? x Einkaufs- und Lieferversicherung: die Gesellschaft versichert die HaftpflichtrisikenEs besteht kein Versicherungsschutz bei folgen- den Waren − lebende Tiere und Pflanzen − Lebens- und Genussmittel − Fahrscheine, deren Versicherung gesetzlich zwingend vorgeschrieben istEintrittskarten und Gutscheine − Wertpapiere, Derivate, Edelmetalle, Juwe- len und Edelsteine − Fahrzeuge − Waffen x Reparaturkostenversicherung: Es besteht kein Versicherungsschutz für folgende Produkte: − gebrauchte Produkte (zum Zeitpunkt des Kaufes) − Werkzeuge aller Art (z.B. Bohrer, Messer, Sägeblätter, -zähne, Schneiden und Schleifscheiben) − Verschleißteile bzw. Fahrschulautos: Bei FahrzeugenTeile, die zu Fahrschulzwecken verwendet werdenwährend der Lebensdauer der versicherten Geräte er- fahrungsgemäß mehrfachausgewechselt werden müssen (z.B. Glühbirnen, ist die Haftpflicht des Fahrlehrers als Lenker gedecktBatterien, Sicherungen) − gewerblich genutzte Produkte. Haftpflicht der beförderten Personen: die Gesellschaft versichert die persönliche und individuelle Haftpflicht der mit dem Fahrzeug beförderten Personen Es besteht kein Versicherungsschutz für folgende Schäden − Verschleißschäden − Schäden, die Dritten während in den Rahmen der Produkt- haftung des Herstellers oder eines Produkt- rückrufes fallen − Korrosions- und infolge Korrosionsfolgeschäden x Ticketversicherung: Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn die Veranstaltung vom Veranstalter abgesagt oder verschoben wurde. Es besteht ebenfalls kein Ver- sicherungsschutz, wenn die Arbeitsunfähigkeit bei Buchung des Verkehrs des Fahrzeugs nicht vorsätzlich zugefügt werdenTickets absehbar war. Haftpflicht wegen unerlaubten Handlungen von minderjährigen Kindern✓ Reparaturkostenversicherung: die Gesellschaft versichert Max. Entschädigungs- höhe pro Versicherungsfall beträgt 1.500,- EUR, Ge- samtentschädigung pro Jahr ist auf 6.000 Euro be- grenzt. ✓ Ticketversicherung: Max. Entschädigungshöhe beträgt pro Versicherungsfall 150 Euro. Es sind maximal drei Fälle pro Jahr versichert. ✓ Best-Preis-Versicherung: Max. Entschädigungshöhe pro Versicherungsfall beträgt 500,- EUR. Die Gesam- tentschädigung pro Jahr ist auf 1.000 EUR begrenzt. x Best-Preis-Versicherung: Es besteht kein Versicherungsschutz bei folgen- den Eigentümer oder die diesem gleichgestellte Person gegen Haftpflichtrisiken wegen SchädenWaren: − Lebens- und Genussmittel − Fahrscheine, Eintrittskarten und Gutscheine − Waren, die Dritten durch den Verkehr des Fahrzeugs zugefügt werden, das unrechtmäßig durch minderjährige Kinder und ohne Wissen des Versicherten gefahren wird. Haftpflicht des Versicherten für Brand des Fahrzeugs in privaten Bereichen: die Gesellschaft verpflichtet sich zur Zahlung der Beträgevon einer Privatperson erworben wurden − Waren, die in Auktion erworben wurden − Rohstoffe, Benzin, Diesel und Öle − Fahrzeuge − Waffen − illegal erworbene Waren Gibt es Deckungsbeschränkungen? Nicht alle denkbaren Risiken sind versicherbar. Vom Versicherungsschutz sind z. B. ausgenommen: ! Grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Kreditkarteninhabers oder dessen Familien- angehörigen ! Fälle, in denen eine andere zuvor oder später ab- geschlossene Versicherung zur Leistung ver- pflichtet ist (Subsidiarität) Wo bin ich versichert? ✓ Der Einkaufsschutz gilt weltweit. Auch während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts sind Sie geschützt. ✓ Versichert ist der Versicherte für KapitalKreditkarteninhaber als natürliche Person mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Welche Verpflichtungen habe ich? Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: − Bitte machen Sie in der Beitrittserklärung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben. − Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an. − Sie sind verpflichtet, Zinsen so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und Kosten als Schadenersatzleistung für direkte Sachschäden schuldet, die Dritten uns durch den Brand, die Explosion oder das Bersten wahrheitsgemäße Scha- denberichte bei der Schadenermittlung und –regulierung zu unterstützen. − Je nach Art des versicherten Fahrzeugs zugefügt wurden. Schäden an Sachen von durch Taxis und Mietwagen mit Chauffeur beförderten Dritten: die Gesellschaft versichert die Haftpflicht des Versicherungsnehmers, Eigentümers oder der diesem gleichgestellten Person und des Chauffeurs für nicht vorsätzlich durch den Verkehr des versicherten Fahrzeugs zugefügte Schäden an Kleidern oder persönlichen Gegenständen der beförderten Dritten. Beladung und Entladung: die Gesellschaft versichert die Haftpflicht des Fahrers und des Eigentümers oder der diesem gleichgestellten Person für Schäden, die Dritten während der Beladung des Fahrzeugs vom Boden aus und der Entladung vom Fahrzeug auf den Boden unabsichtlich zugefügt werden. Personenkraftwagen für das Fahren oder die Beförderung von Personen mit Behinderung: die Gesellschaft versichert die Schäden, die Personen mit Behinderung oder Dritten bei den Ein- und Aussteigetätigkeiten unfreiwillig zugefügt werden. Außerdem stehen weitere 8 Module zur Verfügung, die freiwillig ausgewählt werden können und mit denen ein breiter und modulierbarer Schutz möglich ist. Modul Diebstahl und Brand (optional) Modul Scheiben und Geldverluste (optional) Modul Kasko (optional) Modul Naturereignisse und gesellschaftspolitische Ereignisse (optional) Modul Führerschein (optional) Modul Rechtsschutz (optional) Modul Service-Leistungen (optional) Modul Verletzungen des Fahrers (optional)Schadenfalls sind bestimmte Unterlagen einzureichen.

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Samples: Versicherungsvertrag, Versicherungspaket

Was ist versichert?. Zurich Connect Auto sieht ein Basismodul „Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten“ mit folgenden Arten 1.1. Im Sinne der Flugreiseversicherung besteht Versicherungsschutz nur im Falle von Auslandsreisen bei: a) verspäteter Gepäcksausgabe des Versicherungsschutzes vor: Verbindliche Pkw-Haftpflichtversicherung: Versicherten um mindestens 6 Stunden ab dem Zeitpunkt der Landung des Versicherten am Zielort außerhalb Österreichs durch die Gesellschaft versichert die Haftpflichtrisiken, deren Versicherung gesetzlich zwingend vorgeschrieben istFluggesellschaft. Fahrschulautos: Bei FahrzeugenVersichert sind nur Fälle, die sich auf der Hinreise ins Ausland ereignen, nicht aber bei der Rückreise. b) einer Flugverspätung oder -annullierung wegen eines Streiks, aus betrieblichen Gründen, wegen eines Maschinenfehlers oder aufgrund von Schlechtwetter während der Hin- oder Rückreise des Versicherten zum bzw. vom Zielort im Ausland um mindestens 6 Stunden gegenüber dem Flugplan und/oder wenn der Flug des Versicherten annulliert wird und dem Versicherten kein alternatives Transportmittel innerhalb von 6 Stunden des ursprünglich geplanten Abflugs bereitgestellt wird. c) dem unverschuldeten Versäumen von der gebuchten regulären Abfahrt / des gebuchten regulären Abflugs, wenn sich die Anreise zum Bahnhof/Flughafen/Hafen aus einem der nachstehenden Gründe nachweislich verzögert: - Unfall oder Verkehrsunfall des Versicherten auf dem direkten Weg zum Bahnhof/Flughafen/Hafen; - technisches Gebrechen des benützten Privatfahrzeugs auf dem direkten Weg zum Bahnhof/Flughafen/Hafen; - Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels (inklusive Flugverspätung) von mindestens zwei Stunden (hierbei wird auf die verspätete Ankunft am Zielort abgestellt). 1.2. Der Versicherer leistet folgende Versicherungsleistung bis zur maximalen Versicherungssumme: a) Kommt es zu Fahrschulzwecken verwendet werdeneiner verspäteten Gepäcksausgabe im Sinne von Absatz 1.1 lit a) dieses Artikels, ist erstattet der Versicherer dem Versicherten die Haftpflicht des Fahrlehrers als Lenker gedeckt. Haftpflicht nachweislich dokumentierten außerordentlichen Kosten für den Kauf der beförderten Personen: die Gesellschaft versichert die persönliche notwendigen grundlegenden Toilettenartikel und individuelle Haftpflicht der mit dem Fahrzeug beförderten Personen für SchädenBekleidung, die Dritten während dem Versicherten nach Ablauf von 6 Stunden des Wartens auf die Ankunft seines verspäteten Reisegepäcks entstanden sind. b) Kommt es zu einer Flugverspätung im Sinne von Absatz 1.1 lit b) dieses Artikels, erstattet der Versicherer dem Versicherten für jede Stunde des Wartens die in der Leistungstabelle in Artikel I genannte Summe, sofern mindestens 6 Stunden vom geplanten Abflug bis zu dem Zeitpunkt des tatsächlichen Abflugs vergangen sind, wobei er in diesem Fall eine Versicherungsleistung bis zur maximalen Versicherungssumme leisten wird. c) Kommt es zu einer Annullierung des Flugs im Sinne von Absatz 1.1 lit b) dieses Artikels und infolge dem Versicherten kein alternativer Transport innerhalb von 6 Stunden ab dem ursprünglich geplanten Abflug gewährt wird, bezahlt der Versicherer dem Versicherten eine Kompensation für jede Stunde des Verkehrs Wartens nach dem Ablauf von 6 Stunden ab dem geplantem Abflug bis zum tatsächlichen Abflug. Für die ersten 6 Stunden des Fahrzeugs nicht vorsätzlich zugefügt werdenWartens gibt es kein Anspruch auf Kompensation. d) Kommt es zum unverschuldeten Versäumen von der gebuchten regulären Abfahrt / des gebuchten regulären Abflugs im Sinne von Absatz 1.1 lit c) dieses Artikels, erstattet der Versicherer dem Versicherten die notwendigen und nachgewiesenen Mehrkosten für eine erforderliche Nächtigung und Verpflegung und zwar bis zur maximalen Versicherungssumme. 1.3. Haftpflicht wegen unerlaubten Handlungen von minderjährigen Kindern: die Gesellschaft versichert den Eigentümer oder die diesem gleichgestellte Person gegen Haftpflichtrisiken wegen SchädenDie Versicherung für Flugverspätungen und Annullierungen gilt auch bei Versicherungsfällen, die Dritten durch den Verkehr des Fahrzeugs zugefügt werden, das unrechtmäßig durch minderjährige Kinder und ohne Wissen des Versicherten gefahren wird. Haftpflicht des Versicherten für Brand des Fahrzeugs in privaten Bereichen: die Gesellschaft verpflichtet sich zur Zahlung der Beträge, die der Versicherte für Kapital, Zinsen und Kosten als Schadenersatzleistung für direkte Sachschäden schuldet, die Dritten durch den Brand, die Explosion oder das Bersten des versicherten Fahrzeugs zugefügt wurden. Schäden an Sachen von durch Taxis und Mietwagen mit Chauffeur beförderten Dritten: die Gesellschaft versichert die Haftpflicht des Versicherungsnehmers, Eigentümers oder der diesem gleichgestellten Person und des Chauffeurs für nicht vorsätzlich durch den Verkehr des versicherten Fahrzeugs zugefügte Schäden an Kleidern oder persönlichen Gegenständen der beförderten Dritten. Beladung und Entladung: die Gesellschaft versichert die Haftpflicht des Fahrers und des Eigentümers oder der diesem gleichgestellten Person für Schäden, die Dritten während der Beladung des Fahrzeugs vom Boden aus und der Entladung vom Fahrzeug auf den Boden unabsichtlich zugefügt werden. Personenkraftwagen für das Fahren oder die Beförderung von Personen mit Behinderung: die Gesellschaft versichert die Schäden, die Personen mit Behinderung oder Dritten bei den Ein- und Aussteigetätigkeiten unfreiwillig zugefügt werden. Außerdem stehen weitere 8 Module zur Verfügung, die freiwillig ausgewählt werden können und mit denen ein breiter und modulierbarer Schutz möglich ist. Modul Diebstahl und Brand (optional) Modul Scheiben und Geldverluste (optional) Modul Kasko (optional) Modul Naturereignisse und gesellschaftspolitische Ereignisse (optional) Modul Führerschein (optional) Modul Rechtsschutz (optional) Modul Service-Leistungen (optional) Modul Verletzungen des Fahrers (optional)Österreich eintreten.

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Samples: Reiseversicherung, Reiseversicherung

Was ist versichert?. Zurich Connect Auto sieht 1.1. Eine Stornoversicherung beinhaltet eine Reisestornoversicherung, eine Reiseabbruch- und Reiserücktrittversicherung. 1.2. Der Versicherte kann für einen Zuschlag die Stornoversicherung ohne Selbstbehalt vereinbaren. 1.3. Im Sinne der Reisestornoversicherung bezeichnet ein Basismodul „Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten“ mit folgenden Arten des Versicherungsschutzes vor: Verbindliche Pkw-Haftpflichtversicherung: Versicherungsfall die Gesellschaft versichert die Haftpflichtrisiken, deren Versicherung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Fahrschulautos: Bei Fahrzeugenverbindliche Zahlung von Stornogebühren durch den Versicherten wegen der Stornierung einer Pauschalreise oder einer einzelnen Reiseleistung, die zu Fahrschulzwecken verwendet werdenvorab gekauft wurde, ist selbst wenn diese separat gekauft wurde, und wenn dies auf folgende Gründe zurückzuführen ist: a) den Todesfall des Versicherten, eines Angehörigen, oder einer Person, die Haftpflicht des Fahrlehrers als Lenker gedeckt. Haftpflicht der beförderten Personen: die Gesellschaft versichert die persönliche und individuelle Haftpflicht der gemeinsam mit dem Fahrzeug beförderten Personen für SchädenVersicherten verreisen hätte sollen, vorausgesetzt, dass dieser Grund während des aufrechter Versicherungsschutzes und weniger als 60 Tage vor dem Reiseantrittsdatum eintritt; b) eine schwerwiegende akute Krankheit oder einen Unfall des Versicherten, oder einer Person, die gemeinsam mit dem Versicherten verreisen hätte sollen, infolge dessen sich diese Person zum Zeitpunkt des geplanten Reiseantritts in stationärer Behandlung befindet oder bettlägerig ist und der Versicherte daher die Reise nicht antreten kann; c) eine schwerwiegende akute Krankheit oder einen Unfall eines Angehörigen, eines Vertreters des Versicherten in der Arbeit oder im Unternehmen, infolge dessen sich diese Person zum Zeitpunkt des geplanten Reiseantritts in stationärer Behandlung befindet oder bettlägerig ist und der Versicherte daher die Reise nicht antreten kann; d) die Beschädigung von Vermögensgegenständen des Versicherten, welche durch eine Naturkatastrophe oder eine von Dritten während und infolge des Verkehrs des Fahrzeugs nicht vorsätzlich zugefügt werdenbegangene Straftat verursacht wurde. Haftpflicht wegen unerlaubten Handlungen von minderjährigen Kindern: die Gesellschaft versichert den Eigentümer oder die diesem gleichgestellte Person gegen Haftpflichtrisiken wegen SchädenDies gilt nur für Ereignisse, die Dritten durch während des Versicherungszeitraums und höchstens 10 Tage vor Reiseantritt eintreten und von der Polizei oder einer Versicherungsgesellschaft die Anwesenheit des Versicherten am Wohnort erfordern; e) die Schwangerschaft des Versicherten, wenn die Schwangerschaft festgestellt wurde, nachdem die Versicherung abgeschlossen wurde und nach der Buchung der Reise oder Reiseleistungen; f) bei Eintritt einer Frühgeburt bis einschließlich der 35. Schwangerschaftswoche; g) das Beschäftigungsverhältnis des Versicherten oder einer Person, die mit dem Versicherten verreist, wird unerwartet vom Arbeitgeber während der Laufzeit der Versicherung, jedoch nicht mehr als 60 Tage vor dem geplanten Reiseantrittsdatum aus Organisationsgründen oder wegen Insolvenz oder Liquidation des Arbeitgebers gekündigt; h) vom Ehegatten des Versicherten wird die Scheidung eingereicht oder vom eingetragenen Lebenspartner des Versicherten wird ein Antrag auf Löschung der eingetragenen Partnerschaft gestellt, vorausgesetzt sie sollten zusammen reisen; i) Beziehungsbruch von Partnern, die mindestens 6 Monate den Verkehr gleichen Wohnort hatten und nicht mehr zusammenleben, vorausgesetzt sie sollten zusammen reisen; j) die Einberufung des Fahrzeugs zugefügt werdenVersicherten zum Grundwehrdienst oder Zivildienst oder einer Auslandsmission, wenn die gekaufte Reise nicht als Grund zum Antrittsaufschub dient; k) die Abreise wird aufgrund eines Verkehrsunfalls versäumt, in dem das von dem Versicherten benutzte Verkehrsmittel zur Anreise an den Reiseantrittsort verwickelt ist. 1.4. Im Sinne der Reiseabbruch- und Reiserücktrittversicherung bezeichnet ein Versicherungsfall den Abbruch einer Reise oder eines Aufenthalts des Versicherten, wenn der Versicherte aus folgenden Gründen nicht in der Lage war, das unrechtmäßig ursprünglich geplante Transportmittel zu benutzen oder vorzeitig die Reise beenden musste: a) Todesfall oder dringender und unerwarteter Krankenhausaufenthalt eines Angehörigen des Versicherten; b) die Beschädigung von Vermögensgegenständen des Versicherten, welche durch minderjährige Kinder eine Naturkatastrophe oder eine von Dritten begangene gesetzwidrige Tat verursacht wurde und ohne Wissen des Versicherten gefahren wird. Haftpflicht des Versicherten für Brand des Fahrzeugs in privaten Bereichen: die Gesellschaft verpflichtet deren Schadenswert sich zur Zahlung der Beträge, die der Versicherte für Kapital, Zinsen und Kosten als Schadenersatzleistung für direkte Sachschäden schuldet, die Dritten durch den Brand, die Explosion oder das Bersten des versicherten Fahrzeugs zugefügt wurden. Schäden an Sachen von durch Taxis und Mietwagen mit Chauffeur beförderten Dritten: die Gesellschaft versichert die Haftpflicht des Versicherungsnehmers, Eigentümers oder der diesem gleichgestellten Person und des Chauffeurs für nicht vorsätzlich durch den Verkehr des versicherten Fahrzeugs zugefügte Schäden an Kleidern oder persönlichen Gegenständen der beförderten Dritten. Beladung und Entladung: die Gesellschaft versichert die Haftpflicht des Fahrers und des Eigentümers oder der diesem gleichgestellten Person für Schäden, die Dritten während der Beladung des Fahrzeugs vom Boden aus und der Entladung vom Fahrzeug schätzungsweise auf den Boden unabsichtlich zugefügt werden. Personenkraftwagen für das Fahren oder die Beförderung von Personen mit Behinderung: die Gesellschaft versichert die Schäden, die Personen mit Behinderung oder Dritten bei den Ein- und Aussteigetätigkeiten unfreiwillig zugefügt werden. Außerdem stehen weitere 8 Module zur Verfügung, die freiwillig ausgewählt werden können und mit denen ein breiter und modulierbarer Schutz möglich ist. Modul Diebstahl und Brand (optional) Modul Scheiben und Geldverluste (optional) Modul Kasko (optional) Modul Naturereignisse und gesellschaftspolitische Ereignisse (optional) Modul Führerschein (optional) Modul Rechtsschutz (optional) Modul Service-Leistungen (optional) Modul Verletzungen des Fahrers (optional)mindestens 7.500 EUR beläuft.

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Samples: Reiseversicherung, Reiseversicherung

Was ist versichert?. Zurich Connect Auto sieht ein Basismodul „Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten“ ✓ Wir bieten Ihnen verschiedene Versiche- rungsarten an, zwischen denen Sie wählen können: Tarifstufen 570, 571 (Zahnersatz) leistet für Zahn- ersatzmaßnahmen nach Vorleistung der vorrangi- gen Leistungsträger ✓ 100 %, wenn die Behandlung im Rahmen der zahnärztlichen Regelversorgung (ohne pri- vatärztlichen Vergütungsanteil) durchgeführt wird bzw. ✓ wenn die Behandlung ganz oder teilweise im Rahmen der GOZ/GOÄ durchgeführt wird in Tarifstufe 570: 75% in Tarifstufe 571: 90 %. Tarifstufe 572 (Zahnbehandlung) leistet für Zahn- behandlungen nach Vorleistung der vorrangigen Leistungsträger ✓ 100 % bei Füllungen ✓ 90 % bei kieferorthopädischer Behandlung bis zum vollendeten 21. Lebensjahr sowie mit folgenden Arten des Versicherungsschutzes vor: Verbindliche Pkwdiesen Maßnahmen im Zusammenhang ste- henden zahntechnischen Laborarbeiten. Tarifstufe 573 (Zahnbehandlung) leistet für Zahn- behandlungen nach Vorleistung der vorrangigen Leistungsträger ✓ 100 % bei Wurzelbehandlungen, Parodonto- sebehandlungen, Aufbissbehelfe und Schie- nen (Knirscherschiene) außerhalb einer kie- ferorthopädischen Behandlung. Tarifstufe 574 (Zahn-Haftpflichtversicherung: Prophylaxe) leistet für die Gesellschaft versichert Kosten der Zahnprophylaxe nach Vorleistung der vorrangigen Leistungsträger ✓ 100 % bis maximal 170 EUR je Versiche- rungsjahr. Tarifstufe 575 (Prothesenreinigung und Fahrtkos- ten) leistet nach Vorleistung der vorrangigen Leistungsträger ✓ 90 % für die Haftpflichtrisiken, deren Versicherung gesetzlich zwingend vorgeschrieben istprofessionelle Prothesenreini- gung bis maximal 100 EUR je Versicherungs- jahr ✓ für die verbleibenden Kosten / Eigenanteil für einen medizinisch notwendigen Kranken- transport / Krankenfahrt zur zahnärztlichen Behandlung. Fahrschulautos: Bei FahrzeugenWas ist nicht versichert? x Für bei Vertragsschluss fehlende und noch nicht dauerhaft ersetzte Zähne besteht kein Leistungsan- spruch. x Für Zahnersatzmaßnahmen bzw. Zahnbehandlungsmaßnahmen und kieferorthopädische Behand- lungen, die zu Fahrschulzwecken verwendet werdenvor Versicherungsbe- ginn angeraten oder begonnen worden sind, ist die Haftpflicht des Fahrlehrers als Lenker gedecktwird nicht geleistet. Haftpflicht der beförderten Personen: die Gesellschaft versichert die persönliche und individuelle Haftpflicht der mit dem Fahrzeug beförderten Personen für Schädenx Heilbehandlungen, die Dritten während nicht medi- zinisch notwendig sind x Auf Vorsatz beruhende Krankhei- ten und infolge Unfälle. Weitere Einschränkungen der Leis- tungspflicht finden Sie in den Allgemei- nen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten-Zusatzversicherung ohne Rückstellungsbildung, insbeson- dere in § 5. Gibt es Deckungsbeschränkungen? Die tariflichen Leistungen bei Zahnersatz (Tarifstufen 570, 571) und Zahnbehand- lung (Tarifstufen 572, 573) sind in den ersten vier Versicherungsjahren begrenzt: ! im ersten Versicherungsjahr bis zu 300 EUR ! in den ersten beiden Versicherungs- jahren zusammen bis zu 600 EUR ! in den ersten drei Versicherungsjahren zusammen bis zu 900 EUR ! und in den ersten vier Versicherungs- jahren zusammen bis zu 1.200 EUR. Wo bin ich versichert? ✓ Der Versicherungsschutz gilt weltweit. ✓ Verlegt eine versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einen anderen Vertragsstaat des Verkehrs des Fahrzeugs nicht vorsätzlich zugefügt werden. Haftpflicht wegen unerlaubten Handlungen von minderjährigen Kindern: die Gesellschaft versichert Abkommens über den Eigentümer oder die diesem gleichgestellte Person gegen Haftpflichtrisiken wegen SchädenEuropäi- schen Wirtschaftsraum, so setzt sich das Versicherungsverhältnis mit der Maßgabe fort, dass der Versicherer höchstens zu denjenigen Leistungen verpflichtet bleibt, die Dritten durch den Verkehr des Fahrzeugs zugefügt werden, das unrechtmäßig durch minderjährige Kinder und ohne Wissen des Versicherten gefahren wird. Haftpflicht des Versicherten für Brand des Fahrzeugs er bei einem Aufenthalt in privaten Bereichen: die Gesellschaft verpflichtet sich zur Zahlung der Beträge, die der Versicherte für Kapital, Zinsen und Kosten als Schadenersatzleistung für direkte Sachschäden schuldet, die Dritten durch den Brand, die Explosion oder das Bersten des versicherten Fahrzeugs zugefügt wurden. Schäden an Sachen von durch Taxis und Mietwagen mit Chauffeur beförderten Dritten: die Gesellschaft versichert die Haftpflicht des Versicherungsnehmers, Eigentümers oder der diesem gleichgestellten Person und des Chauffeurs für nicht vorsätzlich durch den Verkehr des versicherten Fahrzeugs zugefügte Schäden an Kleidern oder persönlichen Gegenständen der beförderten Dritten. Beladung und Entladung: die Gesellschaft versichert die Haftpflicht des Fahrers und des Eigentümers oder der diesem gleichgestellten Person für Schäden, die Dritten während der Beladung des Fahrzeugs vom Boden aus und der Entladung vom Fahrzeug auf den Boden unabsichtlich zugefügt werden. Personenkraftwagen für das Fahren oder die Beförderung von Personen mit Behinderung: die Gesellschaft versichert die Schäden, die Personen mit Behinderung oder Dritten bei den Ein- und Aussteigetätigkeiten unfreiwillig zugefügt werden. Außerdem stehen weitere 8 Module zur Verfügung, die freiwillig ausgewählt werden können und mit denen ein breiter und modulierbarer Schutz möglich ist. Modul Diebstahl und Brand (optional) Modul Scheiben und Geldverluste (optional) Modul Kasko (optional) Modul Naturereignisse und gesellschaftspolitische Ereignisse (optional) Modul Führerschein (optional) Modul Rechtsschutz (optional) Modul Service-Leistungen (optional) Modul Verletzungen des Fahrers (optional)Deutschland zu erbringen hätte.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankheitskosten Zusatzversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankheitskosten Zusatzversicherung

Was ist versichert?. Zurich Connect Auto sieht 1.1. Versicherungsfall ist eine plötzlich auftretende akute Erkrankung oder ein Basismodul „Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten“ mit folgenden Arten Unfall oder der Eintritt des Versicherungsschutzes vor: Verbindliche Pkw-Haftpflichtversicherung: Todes des Versicherten während einer versicherten Reise. 1.2. Im Versicherungsfall deckt der Versicherer bis zur Versicherungssumme die Gesellschaft versichert die Haftpflichtrisikenunaufschiebbaren, deren Versicherung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Fahrschulautos: Bei Fahrzeugengrundlegenden, unvermeidbaren und tatsächlich angefallenen medizinisch notwendigen Behandlungskosten einschließlich der Kosten für direkt damit verbundene diagnostische Verfahren, die zu Fahrschulzwecken verwendet vom Arzt verordnet werden, ist und die Haftpflicht Kosten zur Stabilisierung des Fahrlehrers als Lenker gedecktGesundheitszustandes des Versicherten soweit, dass er seine Reise fortsetzen oder nach Österreich gebracht werden kann. Haftpflicht Sofern nichts anderes vereinbart wurde, fällt Folgendes unter diese Kosten im Falle einer Auslandsreise: a) die erforderliche Untersuchung, die zur Erstellung einer Diagnose und Festlegung des Behandlungsverfahrens notwendig ist; b) die notwendige medizinische Behandlung; c) der beförderten Personen: Krankenhausaufenthalt in einer Abteilung mit Standardeinrichtung und medizinischer Standardversorgung während des unbedingt notwendigen Zeitraums; diagnostische Untersuchungen, Behandlung einschließlich Operationen, Anästhesie, medizinische Produkte, Materialien und Kosten für das Krankenhausessen; d) ärztlich verordnete Heilmittel, die Gesellschaft versichert die persönliche und individuelle Haftpflicht der in Zusammenhang mit dem Fahrzeug beförderten Personen für SchädenVersicherungsfall stehen; e) die Behandlung durch einen Zahnarzt bei akuten Zahnschmerzen durch Zahnextraktion oder einfache Füllung (einschließlich Röntgenaufnahmen) und Behandlung zur sofortigen Schmerzlinderung in Verbindung mit den Schleimhäuten in der Mundhöhle, welche nicht auf eine vernachlässigte Vorsorge (mindestens einmal jährlich Kontrolle beim Zahnarzt) zurückzuführen sind; f) sofern dies aus medizinischer Sicht gerechtfertigt ist, der Transport von einer Gesundheitseinrichtung zurück an den Aufenthaltsort im Ausland, wenn kein öffentliches Verkehrsmittel hierfür verwendet werden kann; g) die Transportkosten (Rückholung) des Versicherten nach Österreich, einschließlich der Begleitung durch eine medizinische Fachkraft soweit notwendig, und/oder der Transport des Versicherten vom Ankunftsort in Österreich zum Wohnort, wenn infolge des Versicherungsfalls aus medizinischen Gründen das ursprünglich vorgesehene Verkehrsmittel nicht verwendet werden kann. Der Versicherer behält sich das Recht vor, vorab über die Rückholung und/oder den Transport des Versicherten anhand der zugrundeliegenden Dokumentation des behandelnden Arztes und anderer Unterlagen zu entscheiden. Nur vom Versicherer genehmigte Ärzte sind befugt, über eine Rückholung, die Dritten während Transportmethode und infolge die Auswahl geeigneter Gesundheitseinrichtungen zu entscheiden. Der Versicherer entscheidet über den Transport des Verkehrs Versicherten vom Ausland in eine österreichische Krankenanstalt oder an den Ort seines ständigen Wohnsitzes. Die Transportkosten werden maximal bis zur Versicherungssumme für die Kosten für Rückholung und Transport nach Österreich übernommen; h) die Kosten für die Rückführung der sterblichen Überreste des Fahrzeugs nicht vorsätzlich zugefügt Versicherten nach Österreich und andere notwendige mit der Rückführung der sterblichen Überreste verbundene Kosten. Nur der Versicherer ist befugt, zu entscheiden, ob andere notwendige Kosten übernommen werden. Haftpflicht Über die Rückführung der sterblichen Überreste des Versicherten aus dem Ausland an den Ort seiner ständigen Wohnstätte außerhalb Österreichs entscheidet der Versicherer. Die Kosten für diese Rückführung sind mit der Versicherungssumme für Rückholung und Transport nach Österreich maximiert. 1.3. Im Versicherungsfall deckt der Versicherer für Auslands-, sowie Inlandsreisen dazu noch folgende Kosten: a) der Transport des Versicherten vom Ort des Unfalls oder vom Ort der Erkrankung zur nächstgelegenen angemessenen Gesundheitseinrichtung (einschließlich der Anforderung eines Arztes zum Aufenthaltsort des Versicherten), es sei denn, der Versicherte ist in der Lage, mithilfe gewöhnlicher Transportmittel selbst dorthin zu gelangen; Ausrücken eines Bergrettungsdienstes und/oder Transport im Hubschrauber vom Unfallort oder dem Ort der Erkrankung zur nächstgelegenen angemessenen Gesundheitseinrichtung, soweit dies angesichts des Gesundheitszustandes des Versicherten erforderlich ist; b) der Transport von der Praxis eines Arztes in eine Gesundheitseinrichtung oder von einer allgemeinen Gesundheitseinrichtung in eine andere fachlich spezialisierte Gesundheitseinrichtung, sofern dies angesichts des Gesundheitszustandes des Versicherten erforderlich ist; c) die Unterkunft und Halbpension für den absolut notwendigen Zeitraum, wenn aus medizinischer Sicht der stationäre Aufenthalt des Versicherten nicht länger notwendig ist, es zugleich jedoch unmöglich ist, dass der Versicherte seine ursprünglich geplante Reise fortsetzt und er auch nicht zurückgeholt werden kann. Der Versicherer behält sich das Recht vor, im Voraus über die Notwendigkeit zu entscheiden, diese Kosten zu übernehmen, und wird bei seiner Entscheidung nicht durch zugrundeliegende Dokumente des behandelnden Arztes eingeschränkt. Nur der Versicherer ist berechtigt, über eine angemessene Unterkunft zu entscheiden; d) die Kosten für die Nachreise zum Wiederanschluss an die Reisegruppe für den Versicherten und einen versicherten Mitreisenden, wenn diese wegen unerlaubten Handlungen von minderjährigen Kindern: Erkrankung oder Unfall der gebuchten Rundreise vorübergehend nicht folgen können. Es werden die Gesellschaft versichert den Eigentümer Nachreisekosten mit dem preisgünstigsten in Betracht kommenden Verkehrsmittel, maximal bis zum Wert der noch nicht genutzten Reiseleistungen abzüglich der Rückreisekosten, ersetzt. Der Versicherer behält sich das Recht vor, vorab diesen Transport zu organisieren oder die diesem gleichgestellte Person gegen Haftpflichtrisiken wegen Schäden, die Dritten durch den Verkehr des Fahrzeugs zugefügt Art und Transportkosten vorab zu genehmigen. 1.4. Kann der Versicherte aus medizinischen Gründen nicht nach Österreich (im Falle einer Auslandsreise) oder an seinen Wohnsitz (im Falle einer Inlandsreise) zurückgeholt werden und muss er mehr als 10 Kalendertage stationär behandelt werden, das unrechtmäßig durch minderjährige Kinder und ohne Wissen wird die 24h-Einsatzzentrale einem Angehörigen des Versicherten gefahren wirdermöglichen, den Versicherten zu besuchen. Haftpflicht In diesem Fall übernimmt der Versicherer die vertretbaren Transportkosten des Angehörigen des Versicherten für Brand des Fahrzeugs das öffentliche Verkehrsmittel zum Ort, wo der Versicherte stationär behandelt wird, und zurück und ferner die Kosten für die Unterkunft an dem Ort, wo der Versicherte stationär behandelt wird. Folgendes fällt unter die vertretbaren Kosten: a) die Kosten für ein Flugticket, eine Bus- oder Zugfahrkarte in privaten Bereichen: die Gesellschaft verpflichtet sich zur Zahlung der BeträgeEconomy-Class oder der zweiten Klasse, die Benzinkosten für einen PKW und die Kosten für den Transport durch eine Fähre; b) die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel oder Taxis vor Ort, wenn diese Kosten von der Begleitperson nach ihrer Ankunft am Zielort bei der Fahrt zu dem Ort, wo die versicherte Person stationär behandelt wird, anfallen (andere Kosten für öffentliche Verkehrsmittel oder Taxis vor Ort werden nicht erstattet); c) die Kosten für die Unterkunft an dem Ort, wo der Versicherte stationär behandelt wird, bis zu der in der Leistungstabelle in Artikel I genannten Versicherungssumme. 1.5. Wird ein minderjähriger Versicherter stationär behandelt, übernimmt der Versicherer die Kosten für Kapitaldie Unterkunft an dem Ort, Zinsen wo der Versicherte stationär behandelt wird für einen erwachsenen Mitreisenden ab dem ersten Tag des Krankenhausaufenthalts des minderjährigen Versicherten. 1.6. Wenn der Versicherte infolge eines Versicherungsfalls während der Gültigkeit der Versicherung nicht nach Österreich zurückkehren kann und die 24h-Einsatzzentrale des Versicherers die Rückholung des Versicherten für den ehestmöglichen Zeitpunkt veranlasst, an dem sein Gesundheitszustand eine solche zulässt, verlängert sich die Versicherung für medizinische Kosten als Schadenersatzleistung für direkte Sachschäden schuldetim Ausland automatisch bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Versicherte die Grenze der Republik Österreich überquert. 1.7. Der Versicherte erkennt an und stimmt zu, dass der Versicherer oder die 24h-Einsatzzentrale unter keinen Umständen befugt ist, an die Stelle von Einrichtungen zu treten, die Dritten durch den BrandErste Hilfe am Ort leisten, wo der Versicherungsfall eintritt. 1.8. Wenn der Versicherte der 24h-Einsatzzentrale die E-Card oder die nötigen Unterlagen nicht vorlegen kann, die Explosion oder das Bersten zur Anwendung des versicherten Fahrzeugs zugefügt wurden. Schäden an Sachen Regressrechtes auf Schadenersatz von durch Taxis und Mietwagen mit Chauffeur beförderten Dritten: die Gesellschaft versichert die Haftpflicht des VersicherungsnehmersDritten führen würden, Eigentümers oder wird dem Versicherten eine Selbstbeteiligung in Höhe von 20 % von der diesem gleichgestellten Person und des Chauffeurs für nicht vorsätzlich durch den Verkehr des versicherten Fahrzeugs zugefügte Schäden an Kleidern oder persönlichen Gegenständen der beförderten Dritten. Beladung und Entladung: die Gesellschaft versichert die Haftpflicht des Fahrers und des Eigentümers oder der diesem gleichgestellten Person für Schäden, die Dritten während der Beladung des Fahrzeugs vom Boden aus und der Entladung vom Fahrzeug auf den Boden unabsichtlich zugefügt werden. Personenkraftwagen für das Fahren oder die Beförderung von Personen mit Behinderung: die Gesellschaft versichert die Schäden, die Personen mit Behinderung oder Dritten bei den Ein- und Aussteigetätigkeiten unfreiwillig zugefügt werden. Außerdem stehen weitere 8 Module zur Verfügung, die freiwillig ausgewählt werden können und mit denen ein breiter und modulierbarer Schutz möglich ist. Modul Diebstahl und Brand (optional) Modul Scheiben und Geldverluste (optional) Modul Kasko (optional) Modul Naturereignisse und gesellschaftspolitische Ereignisse (optional) Modul Führerschein (optional) Modul Rechtsschutz (optional) Modul Service-Leistungen (optional) Modul Verletzungen des Fahrers (optional)Versicherungsleistung abgezogen.

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Samples: Reiseversicherung, Reiseversicherung

Was ist versichert?. Zurich Connect Auto sieht ein Basismodul „Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten“ mit folgenden Arten 1.1 Gegenstand des Versicherungsschutzes vor: Verbindliche Pkw-Haftpflichtversicherung: die Gesellschaft versichert die Haftpflichtrisiken, deren Versicherung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Fahrschulautos: Bei Fahrzeugen, die zu Fahrschulzwecken verwendet werden, Versicherungsvertrages ist die Haftpflicht des Fahrlehrers Übernahme der Zahlungsrisiken gegen über Ihrem Vermieter wegen Forderungen aus dem Mietverhältnis mit Ihnen. Dies ermög- licht Ihnen, eine Mietwohnung zu beziehen, ohne sofort eine Barkaution stellen zu müssen. Unsere Bürgschaft ersetzt die Barkaution. 1.2 Wir stellen Ihnen als Lenker gedecktMieter für den von Ihnen (1) privat genutzten und (2) im Inland gelegenen Wohnraum einen Bürgschaftskredit zur Verfügung und übernehmen in Ihrem Auftrag gegenüber Ihrem Vermieter (Bürgschaftsgläubiger) eine Bürgschaft auf erstes Anfordern als Mietkaution. Haftpflicht Die Bürgschaft wird anstatt der beförderten Personen: sonst üblichen, in bar beim Vermieter zu hinterlegenden Mietsicherheit gestellt. Das Original der Bürgschaft ist zur Übergabe an den Vermieter bestimmt. Sie dient dem Vermieter als Sicherheit für Ansprüche aus dem Mietvertrag. Der Mietkautionsversicherungsvertrag befreit Sie nicht von Ihrer Zahlungsverpflichtung, wenn die Gesellschaft versichert die persönliche und individuelle Haftpflicht der mit dem Fahrzeug beförderten Personen für Schäden, die Dritten während und infolge des Verkehrs des Fahrzeugs nicht vorsätzlich zugefügt werden. Haftpflicht wegen unerlaubten Handlungen von minderjährigen Kindern: die Gesellschaft versichert den Eigentümer oder die diesem gleichgestellte Person gegen Haftpflichtrisiken wegen Schäden, die Dritten durch den Verkehr des Fahrzeugs zugefügt werden, das unrechtmäßig durch minderjährige Kinder und ohne Wissen des Versicherten gefahren Bürgschaft vom Vermieter in Anspruch genommen wird. Haftpflicht des Versicherten für Brand des Fahrzeugs in privaten Bereichen: Erhält der Vermieter aus der Mietkautionsversicherung eine Zahlung von uns, sind Sie verpflichtet, uns den geleiste- ten Betrag und den entstandenen Aufwand zurückzuerstatten. 1.3 Versicherungsfall ist die Gesellschaft verpflichtet sich zur Zahlung berechtigte Inanspruchnahme der Beträge, Leistung aus der Bürgschaft durch den/die Bürgschaftsgläubiger (Vermieter). 1.4 Unsere Haftung ist im Rahmen der Versicherte für Kapital, Zinsen und Kosten als Schadenersatzleistung für direkte Sachschäden schuldet, die Dritten durch den Brand, die Explosion oder das Bersten des versicherten Fahrzeugs zugefügt wurden. Schäden an Sachen von durch Taxis und Mietwagen mit Chauffeur beförderten Dritten: die Gesellschaft versichert die Haftpflicht des Versicherungsnehmers, Eigentümers oder der diesem gleichgestellten Person und des Chauffeurs für nicht vorsätzlich durch den Verkehr des versicherten Fahrzeugs zugefügte Schäden an Kleidern oder persönlichen Gegenständen der beförderten Dritten. Beladung und Entladung: die Gesellschaft versichert die Haftpflicht des Fahrers und des Eigentümers oder der diesem gleichgestellten Person für Schäden, die Dritten während der Beladung des Fahrzeugs vom Boden aus und der Entladung vom Fahrzeug Bürgschaft auf den Boden unabsichtlich zugefügt werdenim Versicherungsschein und in der Bürgschaftserklärung angegebenen Betrag (Versicherungssumme) begrenzt, höchstens aber auf die Höhe der gesetzlichen Kaution gemäß § 551 Abs. Personenkraftwagen 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). 1.5 Mit Abschluss des Versicherungsvertrages erwerben Sie einen Anspruch uns gegenüber auf (1) die Übernahme einer Bürgschaft und (2) die Ausfertigung einer Bürgschaftsurkunde für das Fahren oder den Bürgschaftsgläubiger (Vermieter) und (3) die Beförderung von Personen mit Behinderung: die Gesellschaft versichert die Schäden, die Personen mit Behinderung oder Dritten bei den Ein- und Aussteigetätigkeiten unfreiwillig zugefügt werden. Außerdem stehen weitere 8 Module zur Verfügung, die freiwillig ausgewählt werden können und mit denen ein breiter und modulierbarer Schutz möglich ist. Modul Diebstahl und Brand (optional) Modul Scheiben und Geldverluste (optional) Modul Kasko (optional) Modul Naturereignisse und gesellschaftspolitische Ereignisse (optional) Modul Führerschein (optional) Modul Rechtsschutz (optional) Modul Service-Leistungen (optional) Modul Verletzungen Zusendung des Fahrers (optional)Versicherungsscheins.

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Samples: Mietkautionsversicherung, Bürgschaft Für Private Mietkaution

Was ist versichert?. Zurich Connect Auto sieht ein Basismodul „✓ Versichert ist der ausbildende Fahr- lehrer während einer Fahrt, die einer Ausbildung, Fortbildung, Nachschu- lung oder Prüfung dient, wenn die be- stehende Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten“ mit folgenden Arten dem Fahrlehrer keinen Versicherungs- schutz gewährt, weil der ausbildende Fahrlehrer nicht Führer des Versicherungsschutzes vor: Verbindliche Pkw-Haftpflichtversicherung: die Gesellschaft versichert die Haftpflichtrisiken, deren Versicherung gesetzlich zwingend vorgeschrieben Kraftfahr- zeugs im rechtlichen Sinne ist. Fahrschulautos✓ Gegenstand der Besonderen Kfz-Haft- pflichtversicherung ist es, gegen Sie geltend gemachte Haftpflichtansprü- che zu prüfen, berechtigte Ansprüche zu befriedigen und unberechtigte An- sprüche abzuwehren. Versicherte Gefahren ✓ Unfälle mit dem eingesetzten Kunden- fahrzeug. Versicherte Schäden ✓ Sach- oder Personenschäden der zu unterweisenden Person, ✓ Sach- oder Personenschäden von sonstigen Personen, ✓ Sachschäden die am eingesetzten Fahrzeug eintreten. Versicherungssumme ✓ Die Höhe der Versicherungssumme je Schadenereignis können Sie den be- sonderen Bedingungen für die Beson- dere Kfz-Haftpflichtversicherung ent- nehmen. Was ist nicht versichert? Bestimmte Risiken sind nicht versichert, z. B.: Bei 🗶 Sachfolgeschäden (z. B. Nutzungs- ausfall-, Verdienstausfallschäden, Wertminderung); 🗶 Brems-, Betriebs- und reine Bruch- schäden; 🗶 Vermögensschäden. Gibt es Deckungsbeschrän- kungen? Nicht alle denkbaren Fälle sind versi- chert. Vom Versicherungsschutz ausge- schlossen sind zum Beispiel: ! Vorsätzlich herbeigeführte Schä- den; ! Schäden durch Kernenergie; ! Schäden an Fahrzeugen, die zu Fahrschulzwecken verwendet werdenauf die Fahrschule bzw. Ausbildungsstätte, ist den Inhaber, den für die Haftpflicht des Fahrlehrers als Lenker gedecktFahrschule bzw. Haftpflicht Ausbildungsstätte tätigen Fahrlehrer oder verwandte Perso- nen zugelassen sind. Produktinformationsblatt Besondere Kfz-Haftpflichtversicherung Stand 09/2021 Wo bin ich versichert? ✓ Die Besondere Kfz-Haftpflichtversicherung gilt innerhalb Deutschlands. Welche Verpflichtungen habe ich? − Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. − Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen. − Setzen Sie sich nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen ans Steuer. − Lenken Sie das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur mit der beförderten Personen: die Gesellschaft versichert die persönliche und individuelle Haftpflicht der mit dem Fahrzeug beförderten Personen für Schäden, die Dritten während und infolge des Verkehrs des Fahrzeugs nicht vorsätzlich zugefügt werdenerforderlichen Fahrerlaub- nis. Haftpflicht wegen unerlaubten Handlungen von minderjährigen Kindern: die Gesellschaft versichert den Eigentümer oder die diesem gleichgestellte Person gegen Haftpflichtrisiken wegen Schäden, die Dritten durch den Verkehr des Fahrzeugs zugefügt werden, das unrechtmäßig durch minderjährige Kinder und ohne Wissen des Versicherten gefahren wird. Haftpflicht des Versicherten für Brand des Fahrzeugs in privaten Bereichen: die Gesellschaft verpflichtet sich zur Zahlung der Beträge, die der Versicherte für Kapital, Zinsen und Kosten als Schadenersatzleistung für direkte Sachschäden schuldet, die Dritten durch den Brand, die Explosion oder das Bersten des versicherten Fahrzeugs zugefügt wurden. Schäden an Sachen von durch Taxis und Mietwagen mit Chauffeur beförderten Dritten: die Gesellschaft versichert die Haftpflicht des Versicherungsnehmers, Eigentümers oder der diesem gleichgestellten Person und des Chauffeurs für nicht vorsätzlich durch den Verkehr des versicherten Fahrzeugs zugefügte Schäden an Kleidern oder persönlichen Gegenständen der beförderten Dritten. Beladung und Entladung: die Gesellschaft versichert die Haftpflicht des Fahrers und des Eigentümers oder der diesem gleichgestellten Person für Schäden, die Dritten während der Beladung des Fahrzeugs vom Boden aus und der Entladung vom Fahrzeug auf den Boden unabsichtlich zugefügt werden. Personenkraftwagen für das Fahren oder die Beförderung von Personen mit Behinderung: die Gesellschaft versichert die Schäden, die Personen mit Behinderung oder Dritten bei den Ein- und Aussteigetätigkeiten unfreiwillig zugefügt werden. Außerdem stehen weitere 8 Module zur Verfügung, die freiwillig ausgewählt werden können und mit denen ein breiter und modulierbarer Schutz möglich ist. Modul Diebstahl und Brand (optional) Modul Scheiben und Geldverluste (optional) Modul Kasko (optional) Modul Naturereignisse und gesellschaftspolitische Ereignisse (optional) Modul Führerschein (optional) Modul Rechtsschutz (optional) Modul Service-Leistungen (optional) Modul Verletzungen des Fahrers (optional)− Sie müssen uns außerdem jeden Schadenfall rechtzeitig anzeigen.

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Samples: Besondere KFZ Haftpflichtversicherung

Was ist versichert?. Zurich Connect Auto sieht ein Basismodul „Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten“ mit folgenden Arten Wir erstatten in Abhängigkeit der passend zu Ihrem Beihilfeanspruch versicherten Tarifstufe (z. B. Erstattung zu 20 % in der Tarifstufe BAK20, Erstattung zu 30 % in der Tarifstufe BAK30, Erstattung zu 50 % in der Tarifstufe BAK50). Alle versicherbaren Tarifstufen und die zugehöri- gen Erstattungssätze finden Sie in § 5 des Versicherungsschutzes vorTeils II der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Tarif BAK. Erstattungsfähig sind: Verbindliche Pkw-Haftpflichtversicherung✔ Aufwendungen für ambulante Behandlungen. ✔ Aufwendungen für Arznei-, Heil-, Hilfs- und Verbandmittel zu 80 % bis 2.000 EUR, darüber hinaus zu 100 %. ✔ Aufwendungen für allgemeine Krankenhaus- leistungen im Mehrbettzimmer. ✔ Aufwendungen für Zahnbehandlung. ✔ 80 % der Aufwendungen für Zahnersatz und Kieferorthopädie. Den vollen Umfang der Leistungsinhalte ent- nehmen Sie bitte § 4 des Teils II der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für den Tarif BAK. Was ist nicht versichert? Wir erstatten nicht: die Gesellschaft versichert die Haftpflichtrisiken, deren Versicherung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Fahrschulautos: Bei Fahrzeugen✘ Aufwendungen für Behandlungen, die nicht medizinisch notwendig sind. ✘ Behandlungen durch Ehepartner, Eltern oder Kinder. Nachgewiesene Sachkosten werden tarifgemäß erstattet. ✘ Auf Vorsatz beruhende Krankheiten und Unfälle. ✘ Entziehungsmaßnahmen einschließlich Entziehungskuren. Weitere Einschränkungen der Leistungspflicht entnehmen Sie bitte § 6 Abs. 7 des Teils II der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für den Tarif BAK. Gibt es Deckungsbeschränkungen? ! Für Zahnersatz und Kieferorthopädie sowie für Inlay-Behandlungen erhalten Sie pro Versicherungsjahr maximal (in Abhängigkeit vom jeweiligen Erstattungsprozentsatz): – 800 EUR im 1. – 1.600 EUR im 2. – 2.400 EUR im 3. – 3.200 EUR im 4. und – 4.000 EUR im 5. Versicherungsjahr ! Aufwendungen für ambulante Psychotherapie werden bis zu Fahrschulzwecken verwendet werdenmaximal 50 Sitzungen je Kalenderjahr erstattet. ! Aufwendungen können wir nur erstatten, ist die Haftpflicht wenn sie nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) oder einer anderen in § 6 Abs. 1 des Fahrlehrers als Lenker gedeckt. Haftpflicht Teils II der beförderten Personen: die Gesellschaft versichert die persönliche und individuelle Haftpflicht der mit dem Fahrzeug beförderten Personen AVB für Schäden, die Dritten während und infolge des Verkehrs des Fahrzeugs nicht vorsätzlich zugefügt den Tarif BAK aufgeführten Rechts- norm berechnet werden. Haftpflicht wegen unerlaubten Handlungen von minderjährigen Kindern: die Gesellschaft versichert ! Alle Rechnungen erstatten wir bis zu den Eigentümer Höchstsätzen der entsprechenden Gebühren- ordnungen. Wo bin ich versichert? ✔ Versichert sind Heilbehandlungen in Europa. ✔ Wenn Sie uns vor Beginn Ihres Auslandsaufenthalts z. B. per Brief oder die diesem gleichgestellte Person gegen Haftpflichtrisiken wegen SchädenE-Mail Bescheid geben, die Dritten durch den Verkehr des Fahrzeugs zugefügt werden, das unrechtmäßig durch minderjährige Kinder und wird Ihr Versicherungsschutz auch auf außereuropäische Länder ausgedehnt. Während der ersten beiden Monate Ihres vorübergehenden Aufenthalts im außereuropäischen Ausland haben Sie auch ohne Wissen des Versicherten gefahren wird. Haftpflicht des Versicherten für Brand des Fahrzeugs in privaten Bereichen: die Gesellschaft verpflichtet sich zur Zahlung der Beträge, die der Versicherte für Kapital, Zinsen und Kosten als Schadenersatzleistung für direkte Sachschäden schuldet, die Dritten durch den Brand, die Explosion oder das Bersten des versicherten Fahrzeugs zugefügt wurden. Schäden an Sachen von durch Taxis und Mietwagen mit Chauffeur beförderten Dritten: die Gesellschaft versichert die Haftpflicht des Versicherungsnehmers, Eigentümers oder der diesem gleichgestellten Person und des Chauffeurs für nicht vorsätzlich durch den Verkehr des versicherten Fahrzeugs zugefügte Schäden an Kleidern oder persönlichen Gegenständen der beförderten Dritten. Beladung und Entladung: die Gesellschaft versichert die Haftpflicht des Fahrers und des Eigentümers oder der diesem gleichgestellten Person für Schäden, die Dritten während der Beladung des Fahrzeugs vom Boden aus und der Entladung vom Fahrzeug auf den Boden unabsichtlich zugefügt werden. Personenkraftwagen für das Fahren oder die Beförderung von Personen mit Behinderung: die Gesellschaft versichert die Schäden, die Personen mit Behinderung oder Dritten bei den Ein- und Aussteigetätigkeiten unfreiwillig zugefügt werden. Außerdem stehen weitere 8 Module zur Verfügung, die freiwillig ausgewählt werden können und mit denen ein breiter und modulierbarer Schutz möglich ist. Modul Diebstahl und Brand (optional) Modul Scheiben und Geldverluste (optional) Modul Kasko (optional) Modul Naturereignisse und gesellschaftspolitische Ereignisse (optional) Modul Führerschein (optional) Modul Rechtsschutz (optional) Modul Service-Leistungen (optional) Modul Verletzungen des Fahrers (optional)besondere Vereinbarung Versicherungsschutz.

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Samples: Private Krankenversicherung

Was ist versichert?. Zurich Connect Auto sieht 1.1 Die Würzburger bietet Versicherungsschutz für Krankheiten, Un- fälle und andere in diesen Bedingungen genannten Ereignisse für die im Versicherungsschein genannte(n) Person(en). Sie gewährt bei einem im Ausland eintretenden Versicherungsfall Ersatz von Aufwendungen für unaufschiebbare erforderliche Heilbehandlung und sonst vereinbarte Leistungen nur am jeweiligen ausländischen Aufenthaltsort. 1.2 Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen einer auf der Reise auftretenden Krankheit oder Unfallfolgen. Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung; er endet, wenn nach medizinischem Befund Behandlungsbedürftigkeit nicht mehr besteht. Als Versicherungs- fall gilt auch ein Basismodul „Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten“ medizinisch sinnvoller und vertretbarer Kran- kenrücktransport, sowie der Tod. Muss die Heilbehandlung auf eine Krankheit oder Unfallfolge ausgedehnt werden, die mit folgenden Arten der bisher behandelten nicht ursächlich zusammenhängt, so entsteht insoweit ein neuer Versicherungsfall. 1.3 Der Umfang des Versicherungsschutzes vor: Verbindliche Pkw-Haftpflichtversicherung: ergibt sich aus dem Ver- sicherungsschein, dem Antragsvordruck, besonderen schriftlichen Vereinbarungen bzw. Besonderen Bedingungen, den Allgemei- nen Versicherungsbedingungen sowie den in der Bundesrepublik Deutschland gültigen gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt insbe- sondere für die Gesellschaft versichert die Haftpflichtrisiken, deren Versicherung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Fahrschulautos: Bei Fahrzeugenim Anhang aufgeführten Gesetzesbestimmungen, die zu Fahrschulzwecken verwendet werden, ist die Haftpflicht nach Maßgabe der Versicherungsbedingungen Inhalt des Fahrlehrers als Lenker gedeckt. Haftpflicht der beförderten PersonenVersicherungsvertrages sind. a) Für Reisen aus Deutschland gilt: die Gesellschaft versichert die persönliche und individuelle Haftpflicht der mit dem Fahrzeug beförderten Personen Der Versicherungsschutz besteht weltweit für SchädenVersicherungsfälle, die Dritten während der versicherten Reise außerhalb Deutschlands (Aus- land), mit Ausnahme von USA/Kanada, auftreten. Versicherbar sind Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland. Für USA/Kanada besteht Versicherungsschutz nur, wenn dies ge- sondert vereinbart wurde und infolge des Verkehrs des Fahrzeugs nicht vorsätzlich zugefügt werdenin Ihrem Versicherungsschein und seinen Nachrträgen dokumentiert ist. b) Für Reisen nach Deutschland gilt: Der Versicherungsschutz gilt in den Ländern der EU einschl. Haftpflicht wegen unerlaubten Handlungen von minderjährigen Kindern: Liechtenstein, Schweiz, Norwegen und Island. Versicherbar sind Personen die Gesellschaft versichert keinen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. 1.5 Der Versicherungsschutz besteht für den Eigentümer oder die diesem gleichgestellte Person gegen Haftpflichtrisiken wegen Schädenim Versicherungsschein genannten Zeitraum, die Dritten durch den Verkehr des Fahrzeugs zugefügt werden, das unrechtmäßig durch minderjährige Kinder und ohne Wissen des Versicherten gefahren wird. Haftpflicht des Versicherten für Brand des Fahrzeugs in privaten Bereichen: die Gesellschaft verpflichtet sich zur Zahlung der Beträge, die der Versicherte für Kapital, Zinsen und Kosten als Schadenersatzleistung für direkte Sachschäden schuldet, die Dritten durch den Brand, die Explosion oder das Bersten des versicherten Fahrzeugs zugefügt wurden. Schäden an Sachen von durch Taxis und Mietwagen mit Chauffeur beförderten Dritten: die Gesellschaft versichert die Haftpflicht des Versicherungsnehmers, Eigentümers oder der diesem gleichgestellten Person und des Chauffeurs jedoch längstens bis zu 365 Tage für nicht vorsätzlich durch beruflich bedingte Auslandsreisen. a) Hierbei gelten „incentive-Reisen“ und „Work and Travel“ Reisen mit einem Working-Holiday-Visum (WHV) nicht als beruflich bedingte Auslandsreisen. b) Der Versicherungsschutz für ausländische Firmen- und Mes- segäste in der Bundesrepublik Deutschland besteht für den Verkehr im Versicherungsschein genannten Zeitraum, jedoch längs- tens bis zu 30 Tagen. Versicherbar sind Mitarbeiter von Fir- men, Behörden und Verbänden. Trotz Beitragszahlung nicht versicherbar sind körperlich tätige Personen unabhängig des versicherten Fahrzeugs zugefügte Schäden an Kleidern oder persönlichen Gegenständen der beförderten Dritten. Beladung und Entladung: die Gesellschaft versichert die Haftpflicht des Fahrers und des Eigentümers oder der diesem gleichgestellten Person für Schäden, die Dritten während der Beladung des Fahrzeugs vom Boden aus und der Entladung vom Fahrzeug auf den Boden unabsichtlich zugefügt werden. Personenkraftwagen für das Fahren oder die Beförderung von Personen mit Behinderung: die Gesellschaft versichert die Schäden, die Personen mit Behinderung oder Dritten bei den Ein- und Aussteigetätigkeiten unfreiwillig zugefügt werden. Außerdem stehen weitere 8 Module zur Verfügung, die freiwillig ausgewählt werden können und mit denen ein breiter und modulierbarer Schutz möglich ist. Modul Diebstahl und Brand (optional) Modul Scheiben und Geldverluste (optional) Modul Kasko (optional) Modul Naturereignisse und gesellschaftspolitische Ereignisse (optional) Modul Führerschein (optional) Modul Rechtsschutz (optional) Modul Service-Leistungen (optional) Modul Verletzungen des Fahrers (optional)Berufes.

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Samples: Versicherungsvertrag

Was ist versichert?. Zurich Connect Auto sieht 1. Gegenstand der Versicherung ist eine gebuchte Reise. Die folgen- den auf die Reise bezogenen Bestimmungen sind sinngemäß auch auf Mietobjekte anzuwenden. 2. Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn die versicherte Person aus einem der folgenden Gründe die Reise nicht antreten kann oder ab- brechen muss: 2.1. unerwartete schwere Erkrankung, schwere unfallbedingte Kör- perverletzung, Impfunverträglichkeit oder Tod der versicherten Person, wenn sich daraus für die gebuchte Reise zwingend die Reiseunfähigkeit ergibt (bei psychischen Erkrankungen nur bei stationärem Krankenhausaufenthalt oder Behandlung durch ei- nen Facharzt der Psychiatrie); 2.2. Lockerung von implantierten Gelenken der versicherten Per- son, wenn sich daraus für die gebuchte Reise zwingend die Reiseunfähigkeit ergibt; 2.3. Schwangerschaft der versicherten Person, wenn die Schwan- gerschaft erst nach der Reisebuchung festgestellt wurde. Wur- de die Schwangerschaft bereits vor Reisebuchung festgestellt, werden die Stornokosten nur übernommen, wenn bis ein- schließlich der 35. Schwangerschaftswoche eine Frühgeburt oder schwere Schwangerschaftskomplikationen (diese müssen ärztlich bestätigt sein) auftreten; 2.4. unerwartete schwere Erkrankung, schwere unfallbedingte Kör- perverletzung oder Tod (auch Selbstmord) von Familien- angehörigen, wodurch die Anwesenheit der versicherten Per- son dringend erforderlich ist; 2.5. bedeutender Sachschaden am Eigentum der versicherten Per- son an ihrem Wohnsitz infolge Elementarereignis (Hochwasser, Sturm usw.), Feuer, Wasserrohrbruch oder Straftat eines Drit- ten, der ihre Anwesenheit dringend erforderlich macht; 2.6. unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes infolge Kündigung der versicherten Person durch den Arbeitgeber; 2.7. Einberufung der versicherten Person zum Grundwehr- bzw. Zi- vildienst, vorausgesetzt die zuständige Behörde akzeptiert die Reisebuchung nicht als Grund zur Verschiebung der Ein- berufung; 2.8. Einreichung der Scheidungsklage (bei einvernehmlicher Tren- nung der dementsprechende Antrag) beim zuständigen Gericht vor der versicherten gemeinsamen Reise der betroffenen Ehe- partner; 2.9. bei eingetragenen Lebenspartnerschaften die Einreichung der Auflösungsklage (bei einvernehmlicher Trennung der entspre- chende Antrag) vor der versicherten gemeinsamen Reise der betroffenen Lebenspartner; 2.10. Auflösung der Lebensgemeinschaft (mit gleicher Meldeadresse seit mindestens sechs Monaten) durch Aufgabe des gemein- samen Wohnsitzes vor der versicherten gemeinsamen Reise der betroffenen Lebensgefährten; 2.11. Nichtbestehen der Reifeprüfung oder einer gleichartigen Ab- schlussprüfung einer mindestens 3-jährigen Schulausbildung durch die versicherte Person unmittelbar vor dem Reisetermin der vor der Prüfung gebuchten, versicherten Reise; 2.12. Eintreffen einer unerwarteten gerichtlichen Vorladung der versi- cherten Person, vorausgesetzt das zuständige Gericht akzep- tiert die Reisebuchung nicht als Grund zur Verschiebung der Vorladung. ÖAMTC Gepäck- und Stornoschutz in der Plusvariante: Zusätzlich liegt ein Basismodul „Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten“ mit Versicherungsfall vor, wenn die versicherte Per- son aus einem der folgenden Arten des Versicherungsschutzes vor: Verbindliche Pkw-Haftpflichtversicherung: Gründe die Gesellschaft versichert Reise nicht antreten kann oder abbrechen muss: 2.13. Bruch oder technischer Defekt von Prothesen der versicherten Person, wenn sich daraus für die Haftpflichtrisikengebuchte Reise zwingend die Reiseunfähigkeit ergibt; 2.14. Organtransplantation der versicherten Person als Spender oder Empfänger; 2.15. unerwartete schwere Erkrankung, deren Versicherung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Fahrschulautos: Bei Fahrzeugenschwere unfallbedingte Kör- perverletzung oder Tod – einer persönlich nahestehenden Person (diese muss dem Versicherer bei Versicherungsabschluss in geschriebener Form namentlich genannt werden), – der Person, die zu Fahrschulzwecken verwendet werden, ist die Haftpflicht des Fahrlehrers als Lenker gedeckt. Haftpflicht anstatt der beförderten Personen: die Gesellschaft versichert die persönliche und individuelle Haftpflicht der mit dem Fahrzeug beförderten Personen für Schäden, die Dritten während und infolge des Verkehrs des Fahrzeugs nicht vorsätzlich zugefügt werden. Haftpflicht wegen unerlaubten Handlungen von minderjährigen Kindern: die Gesellschaft versichert den Eigentümer oder die diesem gleichgestellte Person gegen Haftpflichtrisiken wegen Schäden, die Dritten durch den Verkehr des Fahrzeugs zugefügt werden, das unrechtmäßig durch minderjährige Kinder und ohne Wissen des Versicherten gefahren wird. Haftpflicht des Versicherten für Brand des Fahrzeugs in privaten Bereichen: die Gesellschaft verpflichtet sich zur Zahlung der Beträge, die der Versicherte für Kapital, Zinsen und Kosten als Schadenersatzleistung für direkte Sachschäden schuldet, die Dritten durch den Brand, die Explosion oder das Bersten des versicherten Fahrzeugs zugefügt wurden. Schäden an Sachen von durch Taxis und Mietwagen mit Chauffeur beförderten Dritten: die Gesellschaft versichert die Haftpflicht des Versicherungsnehmers, Eigentümers oder der diesem gleichgestellten Person und des Chauffeurs für nicht vorsätzlich durch den Verkehr des versicherten Fahrzeugs zugefügte Schäden an Kleidern oder persönlichen Gegenständen der beförderten Dritten. Beladung und Entladung: die Gesellschaft versichert die Haftpflicht des Fahrers und des Eigentümers oder der diesem gleichgestellten Person für Schädendie Dauer der Reise mit der Betreuung von nicht mitreisenden minder- jährigen oder pflegebedürftigen Familienangehörigen beauf- tragt wurde, wenn dadurch die Dritten während der Beladung des Fahrzeugs vom Boden aus und der Entladung vom Fahrzeug auf den Boden unabsichtlich zugefügt werden. Personenkraftwagen für das Fahren oder die Beförderung von Personen mit Behinderung: die Gesellschaft versichert die Schäden, die Personen mit Behinderung oder Dritten bei den Ein- und Aussteigetätigkeiten unfreiwillig zugefügt werden. Außerdem stehen weitere 8 Module zur Verfügung, die freiwillig ausgewählt werden können und mit denen ein breiter und modulierbarer Schutz Betreuung nicht möglich ist. Modul Diebstahl und Brand (optional) Modul Scheiben und Geldverluste (optional) Modul Kasko (optional) Modul Naturereignisse und gesellschaftspolitische Ereignisse (optional) Modul Führerschein (optional) Modul Rechtsschutz (optional) Modul Service-Leistungen (optional) Modul Verletzungen , – des Fahrers (optional)Mitarbeiters oder Kollegen desselben Unternehmens, der für die Dauer der Reise die versicherte Person vertritt, wodurch die Anwesenheit der versicherten Person am Heima- tort dringend erforderlich ist.

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Samples: Reisestorno , Reisegepäck Und Reisehaftpflichtversicherung

Was ist versichert?. Zurich Connect Auto sieht 1. Als Versicherungsfall gilt ein Basismodul „Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten“ mit folgenden Arten des Versicherungsschutzes vor: Verbindliche Pkw-Haftpflichtversicherung: die Gesellschaft versichert die Haftpflichtrisiken, deren Versicherung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Fahrschulautos: Bei Fahrzeugen, die zu Fahrschulzwecken verwendet werden, ist die Haftpflicht des Fahrlehrers als Lenker gedeckt. Haftpflicht der beförderten Personen: die Gesellschaft versichert die persönliche und individuelle Haftpflicht der mit dem Fahrzeug beförderten Personen für Schäden, die Dritten während und infolge des Verkehrs des Fahrzeugs nicht vorsätzlich zugefügt werden. Haftpflicht wegen unerlaubten Handlungen von minderjährigen Kindern: die Gesellschaft versichert den Eigentümer oder die diesem gleichgestellte Person gegen Haftpflichtrisiken wegen Schäden, die Dritten durch den Verkehr des Fahrzeugs zugefügt werdenSchadensereignis, das unrechtmäßig durch minderjährige Kinder von der versicher- ten Person als Privatperson während einer Reise verursacht wird und ohne Wissen des Versicherten gefahren wirdaus welchem der versicherten Person Schadenersatzverpflichtungen (siehe Pkt. Haftpflicht des Versicherten für Brand des Fahrzeugs in privaten Bereichen: 3. bis 5.) erwachsen oder erwachsen könnten. 2. Xxxxxxx auf derselben oder gleichartigen Ursache beruhende Scha- densereignisse gelten als ein Versicherungsfall. 3. Im Versicherungsfall übernimmt der Versicherer 3.1. die Gesellschaft verpflichtet sich zur Zahlung der BeträgeErfüllung von Schadenersatzverpflichtungen, die der Versicherte für Kapital, Zinsen und versi- cherten Person wegen eines Sach- und/oder Personenschadens sowie des daraus abgeleiteten Vermögensschadens aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts erwachsen (in der Folge kurz Schadenersatzverpflichtung ge- nannt). Reine Vermögensschäden sind nicht versichert; 3.2. die Kosten als Schadenersatzleistung für direkte Sachschäden schuldet, die Dritten durch den Brand, die Explosion oder das Bersten des versicherten Fahrzeugs zugefügt wurden. Schäden an Sachen von durch Taxis und Mietwagen mit Chauffeur beförderten Dritten: die Gesellschaft versichert die Haftpflicht des Versicherungsnehmers, Eigentümers oder der diesem gleichgestellten Person und des Chauffeurs für nicht vorsätzlich durch den Verkehr des versicherten Fahrzeugs zugefügte Schäden an Kleidern oder persönlichen Gegenständen der beförderten Dritten. Beladung und Entladung: die Gesellschaft versichert die Haftpflicht des Fahrers und des Eigentümers oder der diesem gleichgestellten Person für Schäden, die Dritten während der Beladung des Fahrzeugs vom Boden aus Feststellung und der Entladung vom Fahrzeug auf den Boden unabsichtlich zugefügt werdenAbwehr einer von einem Dritten behaupteten Schadenersatzverpflichtung im Rahmen des Art. Personenkraftwagen für das Fahren 40. 4. Sachschäden sind die Beschädigung oder die Beförderung Vernichtung von Personen kör- perlichen Sachen. Personenschäden sind die Gesundheitsschädigung, Körperverletzung oder Tötung von Menschen. 5. Die Versicherung erstreckt sich auf Schadenersatzverpflichtungen der versicherten Person aus den Gefahren des täglichen Lebens (mit Behinderung: Aus- nahme einer betrieblichen, beruflichen oder gewerbsmäßigen Tätig- keit), insbesondere 5.1. aus Verwendung von Fahrrädern; 5.2. aus nicht berufsmäßiger Sportausübung, ausgenommen die Gesellschaft versichert Jagd; 5.3. aus erlaubtem Besitz von Hieb-, Stich- und Schusswaffen und aus deren Verwendung als Sportgerät und für Zwecke der Selbstverteidigung; 5.4. aus Haltung von Kleintieren, ausgenommen Hunde und exoti- sche Tiere; 5.5. aus gelegentlicher Verwendung, nicht jedoch aus Haltung von Elektro- und Segelbooten, vorausgesetzt der Lenker besitzt die Schäden, die Personen mit Behinderung oder Dritten zur Benützung des Bootes erforderliche Lenkerberechtigung; 5.6. aus Verwendung von sonstigen nicht motorisch angetriebenen Wasserfahrzeugen sowie von nicht motorisch angetriebenen Schiffs- und Flugmodellen (letztere bis 5 kg); 5.7. bei den Ein- Benützung (ausgenommen Verschleißschäden) von gemiete- ten Wohnräumen und Aussteigetätigkeiten unfreiwillig zugefügt werden. Außerdem stehen weitere 8 Module zur Verfügung, die freiwillig ausgewählt werden können und mit denen ein breiter und modulierbarer Schutz möglich ist. Modul Diebstahl und Brand (optional) Modul Scheiben und Geldverluste (optional) Modul Kasko (optional) Modul Naturereignisse und gesellschaftspolitische Ereignisse (optional) Modul Führerschein (optional) Modul Rechtsschutz (optional) Modul Service-Leistungen (optional) Modul Verletzungen sonstigen gemieteten Räumen sowie des Fahrers (optional)darin befindlichen Inventars.

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Samples: Reisestorno , Reisegepäck Und Reisehaftpflichtversicherung

Was ist versichert?. Zurich Connect Auto sieht ein Basismodul „Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten“ mit folgenden Arten des Versicherungsschutzes vor: Verbindliche PkwVersicherungsschutz besteht im Rahmen einer Allgefahrendeckung (All Risk Cover) für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung: die Gesellschaft versichert die Haftpflichtrisiken, deren Versicherung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Fahrschulautos: Bei FahrzeugenVersicherungsschutz besteht demnach für alle Gefahren und Risiken, die nicht explizit ausgeschlossen sind (siehe Ziff. 4 der Bedingungen). Wird eine konkrete Leistung in ihrem Umfang eingeschränkt, so wird in der entsprechenden Leistungsbeschreibung direkt darauf hingewiesen. Sofern gesondert vereinbart, besteht zudem Versicherungsschutz im Rahmen einer erweiterten AHB-Deckung für die Büro- /Betriebshaftpflichtversicherung. Die nachstehenden, verkürzt dargestellten und nicht vollständig genannten Leistungserweiterungen ergänzen diesen Versicherungsschutz. Die vollständigen Leistungsbeschreibungen finden Sie in Ziff. 2 der Bedingungen. Besondere Garantien:  Best-Leistungs-Garantie  Vorversicherungs-Garantie im Bereich der Versicherungsvermittlung  Update-Garantie bei zukünftigen Bedingungsverbesserungen Weitere Leistungserweiterungen:  Eine fehlerhafte oder fehlende Dokumentation der Beratung zum streitgegenständlichen Vertrag oder zu Fahrschulzwecken verwendet werdendem Beratungsvorgang gefährdet nicht den Versicherungsschutz.  Kündigungsverzicht des Versicherers aufgrund eines Schadenfalls  Eigenschadendeckung für unmittelbar erlittene Eigenschäden des Versicherungsnehmers durch fahrlässige Verstöße seiner Mitarbeiter  Reputationsschadendeckung  Mitversicherung als Tippgeber sowie von Tippgebern  Haftpflichtansprüche von Angehörigen sowie von Personen, ist die Haftpflicht des Fahrlehrers als Lenker gedeckt. Haftpflicht der beförderten Personen: die Gesellschaft versichert die persönliche und individuelle Haftpflicht der mit dem Fahrzeug beförderten Personen für SchädenVersicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.  Rechtlich zulässige Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen, soweit diese als Nebendienstleistung zum versicherten Berufs- und Tätigkeitsbild gehört.  Abwehrschutz unterhalb des Selbstbehaltes  Mediationsverfahren  Versehensklausel  die über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen;  wegen Schäden durch Veruntreuung;  aus der Tätigkeit des Versicherungsnehmers oder seines Personals als Leiter, Geschäftsführer, Vorstands-, Aufsichtsrats-, Beiratsmitglied von Firmen, Unternehmungen, Vereinen, Verbänden, Stiftungen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts.  wegen vorsätzlicher Schadenverursachung oder wegen Schäden durch wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschrift etc.  wegen Schäden aus einer kaufmännischen Kalkulations-, Spekulations- oder Organisationstätigkeit.  von Unternehmen, die Dritten während mit dem Versicherungsnehmer hinsichtlich der versicherten Tätigkeit in agenturvertraglichen Beziehungen stehen, soweit es sich nicht um Regressansprüche wegen Schädigungen Dritter handelt;  die dadurch entstanden sind, dass in Aussicht gestellte Renditen, Gewinnerwartungen, Verzinsungen, steuerliche Vorteile oder sonstige Entwicklungen nicht eingetroffen sind (Rendite- und infolge des Verkehrs des Fahrzeugs Performancerisiko) oder diesbezüglich unrichtige Angaben gemacht wurden. Dieser Ausschluss bezieht sich jedoch nicht vorsätzlich zugefügt werdenauf die Empfehlung und Vermittlung von für den Kunden ungeeigneten / unangemessenen Produkten. Haftpflicht wegen unerlaubten Handlungen von minderjährigen Kindern:  Dritter, die Gesellschaft versichert den Eigentümer oder die diesem gleichgestellte Person gegen Haftpflichtrisiken als Folge durch rechtswidrige Cyber- Angriffe (zum Beispiel Ansprüche wegen Schäden, die Dritten durch "Viren", sonstige Sabotageprogramme, sowie durch den Verkehr des Fahrzeugs zugefügt unbefugten Zugriff Dritter auf Daten bei der Internetbenutzung (zum Beispiel Informationspiraterie) entstehen und durch den Versicherungsnehmer verursacht werden.  die daraus hergeleitet werden, das unrechtmäßig durch minderjährige Kinder und ohne Wissen dass die vorgenommenen Rechtsgeschäfte gegen die guten Sitten verstoßen, Steuerhinterziehungszwecken dienen oder einen Tatbestand geschaffen haben, der den Anfechtungsbestimmungen der Insolvenzordnung oder des Versicherten gefahren wirdAnfechtungsgesetzes unterliegt;  Nicht versichert ist die Tätigkeit als Assekuradeur. Haftpflicht des Versicherten für Brand des Fahrzeugs in privaten Bereichen: die Gesellschaft verpflichtet sich zur Zahlung der Beträge mit Auslandsbezug, die über den Umfang des geografischen Geltungsbereichs (Europa im geografischen Sinn) hinausgehen; Die detaillierten Formulierungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.  Unlauterer Wettbewerb durch Online- Aktivitäten bis zu maximal 10.000 EUR pro Schaden und Versicherungsjahr  Berufsbezogene Nebentätigkeiten / Servicedienstleistungen. Die Dienstleistungen nach der Versicherte für Kapital, Zinsen und Kosten als Schadenersatzleistung für direkte Sachschäden schuldet, die Dritten durch den Brand, die Explosion oder das Bersten des versicherten Fahrzeugs zugefügt wurdenServicevereinbarung von www.app- XXXXX.xx sind ausdrücklich mitversichert. Schäden an Sachen von durch Taxis und Mietwagen mit Chauffeur beförderten Dritten: die Gesellschaft versichert die Haftpflicht des Versicherungsnehmers, Eigentümers oder der diesem gleichgestellten Person und des Chauffeurs für nicht vorsätzlich durch den Verkehr des versicherten Fahrzeugs zugefügte Schäden an Kleidern oder persönlichen Gegenständen der beförderten Dritten. Beladung und Entladung: die Gesellschaft versichert die Haftpflicht des Fahrers und des Eigentümers oder der diesem gleichgestellten Person für Schäden, die Dritten während der Beladung des Fahrzeugs vom Boden aus und der Entladung vom Fahrzeug auf den Boden unabsichtlich zugefügt werden. Personenkraftwagen für das Fahren oder die Beförderung von Personen mit Behinderung: die Gesellschaft versichert die Schäden, die Personen mit Behinderung oder Dritten bei den Ein- und Aussteigetätigkeiten unfreiwillig zugefügt werden. Außerdem stehen weitere 8 Module zur Verfügung, die freiwillig ausgewählt werden können und mit denen ein breiter und modulierbarer Schutz möglich ist. Modul Diebstahl und Brand (optional) Modul Scheiben und Geldverluste (optional) Modul Kasko (optional) Modul Naturereignisse und gesellschaftspolitische Ereignisse (optional) Modul Führerschein (optional) Modul Rechtsschutz (optional) Modul Service-Leistungen (optional) Modul Verletzungen des Fahrers (optional) Rechtlich zulässige Beratung im Rahmen eines Tarifwechsels gemäß § 204 VVG.

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Samples: Vermögensschaden Haftpflichtversicherung

Was ist versichert?. Zurich Connect Auto sieht ein Basismodul „Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten“ mit folgenden Arten des Versicherungsschutzes vor: Verbindliche Pkw-Haftpflichtversicherung: ✓ Versicherungsschutz besteht in Ihrer Funktion als Luftfahrzeughalter und/oder Luftfrachtführer. Der Versicherungsschutz umfasst die Gesellschaft versichert die Haftpflichtrisiken, deren Versicherung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Fahrschulautos: Bei FahrzeugenPrüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und Ihre Freistellung von berechtigten Schadenersatzansprüchen. Die Versicherungssumme für Luftfahrzeughalter entspricht mindestens den gesetzlich geforderten Mindestdeckungssummen, die sich aus der Maximum Take-Off Mass (MTOM) Ihres Luftfahrzeugs ergeben. Die Versicherungssumme für Luftfrachtführer entspricht mindestens den gesetzlich geforderten Mindestdeckungssummen: 250.000 SZR je Passagier für Personenschäden 4.694 SZR je Passagier für verspätete Personenbeförderung 1.131 SZR je Passagier für Sach- und Verspätungsschäden von Reisegepäck 19 SZR für die Luftfracht je Kilogramm bei gewerblichen Flügen SZR = Sonderziehungsrechte Was ist nicht versichert? Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn: x der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde x sich das Luftfahrzeug nicht in einem Zustand befunden hat, der den gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen über das Halten und den Betrieb von Luftfahrzeugen entsprochen hat und/oder die behördlichen Genehmigungen, soweit erforderlich, nicht erteilt waren, x das Luftfahrtunternehmen, soweit gesetzlich vorgeschrieben, nicht genehmigt war. x der Führer des Luftfahrzeugs nicht die vorgeschriebenen Erlaubnisse, Berechtigungen oder Befähigungsnachweise hatte. x Schäden im Zusammenhang mit Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen oder Terrorakten stehen. Diese Auflistung ist nicht abschließend. Weitere Ausschlüsse entnehmen Sie bitte den Versicherungs- bedingungen Gibt es Deckungsbeschränkungen? ! Darüber hinaus sind Ansprüche des Halters, Eigentümers oder verantwortlichen Luftfahrzeugführers ausgeschlossen. ! Ggf. Eigenanteil (Selbstbeteiligung) bei jeder Leistung – Näheres hierzu entnehmen sie bitte Ihren Vertragsunterlagen. ! Wenn Sie Ihren vertraglichen Obliegenheiten nicht nachkommen, können Sie den Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Wo bin ich versichert? ✓ Der Versicherungsschutz gilt auf der ganzen Welt mit Ausnahme der USA. ✓ Abweichende Regelungen und Ausschlussländer finden Sie in Ihrem Versicherungsschein. Welche Verpflichtungen habe ich? • Sie müssen alle Fragen, die wir Ihnen vor Vertragsschluss stellen, wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Andernfalls können wir vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen und Sie verlieren Ihren Versicherungsschutz. Gegebenenfalls können wir auch die Versicherungsprämien anpassen. • Sie sind dazu verpflichtet, uns nach Vertragsschluss eintretende Änderungen des versicherten Risikos und alle neu hinzugekommenen Risiken anzuzeigen. • Sie müssen uns jeden Versicherungsfall unverzüglich in Textform anzeigen. Wann und wie zahle ich? • Die Prämie ist zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zu Fahrschulzwecken verwendet werdenbezahlen, wenn Ihnen zu diesem Zeitpunkt bereits die Prämienrechnung zugesandt wurde. Erhalten Sie die Prämienrechnung später, ist die Haftpflicht des Fahrlehrers als Lenker gedecktPrämie zwei Wochen nach Erhalt der Prämienrechnung zu bezahlen. Haftpflicht • Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf die in der beförderten Personen: Prämienrechnung angegebene Bankverbindung oder falls vereinbart, per SEPA-Lastschriftmandat von Ihrer angegebenen Kontoverbindung. Wann beginnt und endet die Gesellschaft versichert Deckung? • Ihr Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, den Sie mit uns vereinbaren. Voraussetzung ist, dass Sie die persönliche erste Prämie rechtzeitig und individuelle Haftpflicht vollständig zahlen. Andernfalls beginnt der Versicherungsschutz erst mit dem Fahrzeug beförderten Personen der vollständigen Zahlung der Erstprämie. • Der Versicherungsvertrag wird für Schädendie Dauer abgeschlossen, die Dritten während und infolge des Verkehrs des Fahrzeugs nicht vorsätzlich zugefügt werdenSie mit uns vereinbaren. Haftpflicht wegen unerlaubten Handlungen von minderjährigen Kindern: die Gesellschaft versichert • Falls vereinbart, verlängert sich der Versicherungsvertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Andernfalls endet er mit Ablauf der vereinbarten Dauer. • Bei vereinbarter automatischer Verlängerung endet der Versicherungsvertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie oder wir den Eigentümer oder die diesem gleichgestellte Person gegen Haftpflichtrisiken wegen Schäden, die Dritten durch den Verkehr des Fahrzeugs zugefügt werden, das unrechtmäßig durch minderjährige Kinder und ohne Wissen des Versicherten gefahren wird. Haftpflicht des Versicherten für Brand des Fahrzeugs in privaten Bereichen: die Gesellschaft verpflichtet sich zur Zahlung der Beträge, die der Versicherte für Kapital, Zinsen und Kosten als Schadenersatzleistung für direkte Sachschäden schuldet, die Dritten durch den Brand, die Explosion oder das Bersten des versicherten Fahrzeugs zugefügt wurden. Schäden an Sachen von durch Taxis und Mietwagen mit Chauffeur beförderten Dritten: die Gesellschaft versichert die Haftpflicht des Versicherungsnehmers, Eigentümers oder der diesem gleichgestellten Person und des Chauffeurs für nicht vorsätzlich durch den Verkehr des versicherten Fahrzeugs zugefügte Schäden an Kleidern oder persönlichen Gegenständen der beförderten Dritten. Beladung und Entladung: die Gesellschaft versichert die Haftpflicht des Fahrers und des Eigentümers oder der diesem gleichgestellten Person für Schäden, die Dritten während der Beladung des Fahrzeugs vom Boden aus und der Entladung vom Fahrzeug auf den Boden unabsichtlich zugefügt werden. Personenkraftwagen für das Fahren oder die Beförderung von Personen mit Behinderung: die Gesellschaft versichert die Schäden, die Personen mit Behinderung oder Dritten bei den Ein- und Aussteigetätigkeiten unfreiwillig zugefügt werden. Außerdem stehen weitere 8 Module zur Verfügung, die freiwillig ausgewählt werden können und mit denen ein breiter und modulierbarer Schutz möglich ist. Modul Diebstahl und Brand (optional) Modul Scheiben und Geldverluste (optional) Modul Kasko (optional) Modul Naturereignisse und gesellschaftspolitische Ereignisse (optional) Modul Führerschein (optional) Modul Rechtsschutz (optional) Modul Service-Leistungen (optional) Modul Verletzungen des Fahrers (optional)Versicherungsvertrag fristgerecht kündigen.

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Samples: Luftfahrt Haftpflicht Versicherung

Was ist versichert?. Zurich Connect Auto sieht ein Basismodul „Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten“ Nur im Falle des Einkaufsschutzes: ✓ Jeder unter Verwendung der Mastercard Firmenkarte neu gekaufte bewegliche Gegenstand mit folgenden Arten einem Stückpreis von mehr als € 50,- gegen Beschädigung oder Diebstahl innerhalb von 90 Tagen ab dem Tag des Versicherungsschutzes vorKaufs bis zu einem Höchstbetrag von € 2.000 pro Schadensereignis und € 2.000 pro Kalenderjahr (einschließlich aller Kosten) Nur im Falle der Garantieverlängerung: Verbindliche Pkw-Haftpflichtversicherung: die Gesellschaft versichert die Haftpflichtrisiken✓ Neue Elektrogeräte, deren Versicherung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Fahrschulautos: Bei FahrzeugenUnterhaltungselektronik und/oder Kommunikations- und Computerartikel, die unter Verwendung der berechtigten Mastercard Firmenkarte neu gekauft wurden, gegen den Ausfall oder eine Fehlfunktion im Sinne der Herstellergarantie bis zu Fahrschulzwecken verwendet werdeneinem Höchstbetrag von € 2.000 pro Schadensereignis und € 2.000 pro Kalenderjahr (einschließlich aller Kosten). Nur im Falle des Bestpreisschutzes: ✓ Jeder unter Verwendung der berechtigten Mastercard Firmenkarte neu gekaufte bewegliche Gegenstand mit einem Stückpreis von mehr als € 15,- gegen den Schaden als Folge der Entdeckung eines besseren Preises innerhalb von 15 Tagen ab dem Tag des Kaufs bis zu einem Höchstbetrag von € 500,- pro Jahr. Nur im Falle der Mobiltelefon-Versicherung: ✓ Jedes berechtigte Mobiltelefon, das unter Verwendung der berechtigten Mastercard Firmenkarte gekauft wurde oder mit einem Anschluss verbunden ist, dessen monatliche Rechnung von einem Mobilfunkanbieter vollständig unter Verwendung der berechtigten Mastercard Firmenkarte bezahlt wurde, gegen Beschädigung oder Diebstahl bis zu einem Höchstbetrag von € 800 pro Jahr. Was ist die Haftpflicht des Fahrlehrers nicht versichert? 🗶 Jedes Schadensereignis als Lenker gedeckt. Haftpflicht der beförderten Personen: die Gesellschaft versichert die persönliche und individuelle Haftpflicht der mit dem Fahrzeug beförderten Personen für Folge einer nicht den Herstellervorgaben entsprechenden Nutzung 🗶 Kratzer 🗶 Abschürfungen 🗶 Bildschirmdefekte 🗶 Gewöhnlicher Verschleiß 🗶 Schäden, die Dritten während unter eine aufrechte Herstellergarantie fallen 🗶 Kosten von ohne Zustimmung des Versicherers durchgeführten Reparaturen 🗶 Kunstwerke 🗶 Antiquitäten 🗶 Schmuck 🗶 Edelsteine 🗶 Waffen 🗶 Sammlerstücke 🗶 Kraftfahrzeuge 🗶 Verlorene und infolge des Verkehrs des Fahrzeugs nicht vorsätzlich zugefügt werden. Haftpflicht wegen unerlaubten Handlungen von minderjährigen Kindern: die Gesellschaft versichert den Eigentümer auf unerklärliche Weise verschwundene Mobiltelefone, deren Zubehör oder die diesem gleichgestellte Person gegen Haftpflichtrisiken wegen kosmetische Schäden, die Dritten durch die Funktionalität des Mobiltelefons nicht beeinträchtigen Hinweis: Eine vollständige Liste der Ausschlüsse findet sich in den Verkehr Bedingungen für die jeweilige Versicherungsdeckung. Gibt es Deckungsbeschränkungen? Ab dem Kaufdatum des Fahrzeugs zugefügt werdenversicherten Gegenstands besteht Versicherungsschutz für 90 Tage im Falle des Einkaufsschutzes, für bis zu 4 Jahre im Falle der Garantieverlängerung, für 15 Tage im Falle des Hinweis: Eine vollständige Liste der versicherten Ereignisse findet sich in den Bedingungen für die jeweilige Versicherungsdeckung. Bestpreisschutzes und im Falle der Handy- Versicherung für bis zu 3 Jahre nach dem Erwerb des Mobiltelefons unter Verwendung der berechtigten Mastercard Firmenkarte oder bis zur Nichtzahlung der monatlichen Rechnung des Mobilfunkanbieters unter Verwendung der berechtigten Mastercard Firmenkarte. Hinweis: Eine vollständige Liste von Deckungsbeschränkungen findet sich in den Bedingungen für die jeweilige Versicherungsdeckung. Wo bin ich versichert? ✓ Weltweit Welche Verpflichtungen habe ich? Mastercard ist gemäß dem Gruppenversicherungsvertrag verpflichtet, die jährliche Prämie zu bezahlen. Für die berechtigten Inhaber einer gültigen Mastercard Firmenkarte als versichterte Personen sind die Versicherungsdeckungen kostenfrei. Der Versicherungsschutz für versicherte Personen setzt voraus, dass die versicherten Gegenstände ganz oder teilweise unter Verwendung der Mastercard Firmenkarte gekauft worden sind, mit Ausnahme im Falle der Handy- Versicherung, bei der das unrechtmäßig durch minderjährige Kinder Mobiltelefon zur Gänze unter Verwendung der Mastercard Firmenkarte bezahlt worden sein muss. Im Schadensfall muss die versicherte Person binnen 5 Werktagen einen Kostenvoranschlag für die Reparatur gemäß den Anweisungen des Versicherers für die E-Commerce Versicherung (Garantieverlängerung, Bestpreis- und ohne Wissen Einkaufsschutz) erstellen lassen. Bei der Mobiltelefon-Versicherung ist der Schadensfall innerhalb von 90 Tagen Schadenseintritt zu melden. Im Falle eines Diebstahls ist innerhalb von 48 Stunden eine Anzeige bei den zuständigen Polizeibehörden zu erstatten. Die Anzeige muss die Umstände des Versicherten gefahren wirdDiebstahls und eine Beschreibung des versicherten Gegenstands (Marke, Modell, etc.) enthalten. Haftpflicht des Versicherten für Brand des Fahrzeugs in privaten Bereichen: die Gesellschaft verpflichtet sich zur Zahlung der BeträgeDie versicherte Person muss dem Versicherer auf eigene Kosten alle Unterlagen vorlegen, die der Versicherte Versicherer für Kapitaldie Beurteilung des Schadensfalls für erforderlich hält. Beim Eintritt des Versicherungsfalls müssen versicherte Personen nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens sorgen. Wann und wie zahle ich? Mastercard zahlt die jährliche Versicherungsprämie nachdem der Versicherer eine Rechnung ausgestellt hat. Die versicherten Personen müssen die Versicherungsprämie nicht bezahlen. Wann beginnt und endet die Deckung? Der Gruppenversicherungsvertrag beginnt am 1.2.2022 und gilt für die Dauer von einem Jahr, Zinsen und Kosten als Schadenersatzleistung sofern er nicht nach Maßgabe der Bedingungen des Gruppeversicherungsvertrages früher gekündigt wird. Die den versicherten Personen im Rahmen des Gruppenversicherungsvertrags gewährten Versicherungsdeckungen gelten (i) für direkte Sachschäden schuldetdie Dauer von 12 Monaten ab dem Datum, die Dritten durch an dem sie den BrandVersicherungsschutz aktiveren oder (ii) bis zu dem Datum, die Explosion oder das Bersten des versicherten Fahrzeugs zugefügt wurden. Schäden an Sachen von durch Taxis und Mietwagen mit Chauffeur beförderten Dritten: die Gesellschaft versichert die Haftpflicht des Versicherungsnehmersdem ihre Mastercard Firmenkarte ungültig wird, Eigentümers oder der diesem gleichgestellten Person und des Chauffeurs für nicht vorsätzlich durch den Verkehr des versicherten Fahrzeugs zugefügte Schäden an Kleidern oder persönlichen Gegenständen der beförderten Dritten. Beladung und Entladung: die Gesellschaft versichert die Haftpflicht des Fahrers und des Eigentümers oder der diesem gleichgestellten Person für Schäden, die Dritten während der Beladung des Fahrzeugs vom Boden aus und der Entladung vom Fahrzeug auf den Boden unabsichtlich zugefügt werden. Personenkraftwagen für das Fahren oder die Beförderung von Personen mit Behinderung: die Gesellschaft versichert die Schäden, die Personen mit Behinderung oder Dritten bei den Ein- und Aussteigetätigkeiten unfreiwillig zugefügt werden. Außerdem stehen weitere 8 Module zur Verfügung, die freiwillig ausgewählt werden können und mit denen ein breiter und modulierbarer Schutz möglich ist. Modul Diebstahl und Brand (optional) Modul Scheiben und Geldverluste (optional) Modul Kasko (optional) Modul Naturereignisse und gesellschaftspolitische Ereignisse (optional) Modul Führerschein (optional) Modul Rechtsschutz (optional) Modul Service-Leistungen (optional) Modul Verletzungen des Fahrers (optional)je nachdem was früher eintritt.

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Samples: Versicherungsschutzpaket Für Firmenkarten Inhaber

Was ist versichert?. Zurich Connect Auto sieht ein Basismodul „Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten“ mit folgenden Arten des Versicherungsschutzes vor: Verbindliche Pkw-Haftpflichtversicherung: die Gesellschaft versichert die Haftpflichtrisiken, deren Versicherung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Fahrschulautos: Bei Fahrzeugen, die zu Fahrschulzwecken verwendet werden, ist die Haftpflicht des Fahrlehrers als Lenker gedeckt. Haftpflicht der beförderten Personen: die Gesellschaft versichert die persönliche und individuelle Haftpflicht der mit dem Fahrzeug beförderten Personen für Versichert sind – sofern vereinbart – Schäden, die Dritten durch die Gefahren Xxxxx, Xxxxx/ Hagel, weitere Elementargefahren, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl, Vandalis- mus nach einem Einbruch, Raub sowie Entwendung, Abhandenkommen und Verletzung von Säugetieren an Ihren Gebäuden oder Ihrem Inventar entstehen und daraus entstehende Schäden durch Ertragsausfälle. a) Was sind die Gefahren Xxxxx, Xxxxx/Hagel, weitere Elementargefahren, Leitungswasser, sowie Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub sowie Entwendung, Abhandenkommen und Verletzung von Säugetieren? aa) Ein Schaden durch Feuer liegt vor, wenn eine Sache z. B. durch einen Brand oder einen direkten Blitzschlag zerstört oder beschädigt wird. ab) Ein Schaden durch Sturm/Hagel liegt vor, wenn eine Sache z. B. durch die unmittelbare Einwirkung von einem Sturm zerstört oder beschädigt wird. ac) Ein Schaden durch weitere Elementargefahren liegt vor, wenn eine Sache z. B. durch die unmittelbare Einwirkung von Schneedruck zerstört oder beschädigt wird. ad) Ein Schaden durch Leitungswasser liegt vor, wenn eine Sache z. B. durch austretendes Wasser aus der Bruchstelle einer Wasserleitung zerstört oder beschädigt wird. ae) Ein Schaden durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub sowie Entwendung, Abhandenkommen und Verletzung von Säugetieren liegt vor, wenn z. B. eine Sache aus einem verschlossenen Wirtschafts- gebäude entwendet wird oder Säugetiere während und infolge des Verkehrs des Fahrzeugs nicht vorsätzlich zugefügt ihres Aufenthaltes auf eingezäunten Weideplätzen gestohlen werden. Haftpflicht wegen unerlaubten Handlungen von minderjährigen Kindern: die Gesellschaft versichert Einzelheiten zu den Eigentümer oder die diesem gleichgestellte Person gegen Haftpflichtrisiken wegen Schäden, die Dritten durch hier beschriebenen Gefahren entnehmen Sie bitte den Verkehr des Fahrzeugs zugefügt werden, das unrechtmäßig durch minderjährige Kinder und ohne Wissen des Versicherten gefahren wird. Haftpflicht des Versicherten für Brand des Fahrzeugs in privaten Bereichen: die Gesellschaft verpflichtet sich zur Zahlung §§ 2 bis 6 der Beträge, die der Versicherte für Kapital, Zinsen und Kosten als Schadenersatzleistung für direkte Sachschäden schuldet, die Dritten durch den Brand, die Explosion oder das Bersten des versicherten Fahrzeugs zugefügt wurden. Schäden an Sachen von durch Taxis und Mietwagen mit Chauffeur beförderten Dritten: die Gesellschaft versichert die Haftpflicht des Versicherungsnehmers, Eigentümers oder der diesem gleichgestellten Person und des Chauffeurs für nicht vorsätzlich durch den Verkehr des versicherten Fahrzeugs zugefügte Schäden an Kleidern oder persönlichen Gegenständen der beförderten Dritten. Beladung und Entladung: die Gesellschaft versichert die Haftpflicht des Fahrers und des Eigentümers oder der diesem gleichgestellten Person für Schäden, die Dritten während der Beladung des Fahrzeugs vom Boden aus und der Entladung vom Fahrzeug auf den Boden unabsichtlich zugefügt werden. Personenkraftwagen für das Fahren oder die Beförderung von Personen mit Behinderung: die Gesellschaft versichert die Schäden, die Personen mit Behinderung oder Dritten bei den Ein- und Aussteigetätigkeiten unfreiwillig zugefügt werden. Außerdem stehen weitere 8 Module zur Verfügung, die freiwillig ausgewählt werden können und mit denen ein breiter und modulierbarer Schutz möglich ist. Modul Diebstahl und Brand (optionalMecklenburgischen ABL 2021. b) Modul Scheiben und Geldverluste (optional) Modul Kasko (optional) Modul Naturereignisse und gesellschaftspolitische Ereignisse (optional) Modul Führerschein (optional) Modul Rechtsschutz (optional) Modul Service-Leistungen (optional) Modul Verletzungen des Fahrers (optional)Was leisten wir?

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Samples: Landwirtschaftliche Sachversicherung

Was ist versichert?. Zurich Connect Auto sieht ein Basismodul „Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten“ mit folgenden Arten des Versicherungsschutzes vor: Verbindliche Pkw-Haftpflichtversicherung: die Gesellschaft versichert die Haftpflichtrisiken, deren Versicherung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Fahrschulautos: Bei Fahrzeugen, die zu Fahrschulzwecken verwendet werden, ist die Haftpflicht des Fahrlehrers als Lenker gedeckt. Haftpflicht der beförderten Personen: die Gesellschaft versichert die persönliche und individuelle Haftpflicht der mit dem Fahrzeug beförderten Personen für Schäden, die Dritten während und infolge des Verkehrs des Fahrzeugs nicht vorsätzlich zugefügt werden. Haftpflicht wegen unerlaubten Handlungen von minderjährigen Kindern: die Gesellschaft versichert den Eigentümer oder die diesem gleichgestellte Person gegen Haftpflichtrisiken wegen Schäden, die Dritten durch den Verkehr des Fahrzeugs zugefügt werden, das unrechtmäßig durch minderjährige Kinder und ohne Wissen des Versicherten gefahren wird. Haftpflicht des Versicherten für Brand des Fahrzeugs in privaten Bereichen: die Gesellschaft verpflichtet sich zur Zahlung der Beträge1.1 Wir bieten Versicherungsschutz bei Unfäl- len, die der Versicherte für Kapitalversicherten Person während der Wirksamkeit des Vertrages zustoßen. 1.2 Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle in der ganzen Welt. 1.3 Ein Unfall liegt vor, Zinsen wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Als Unfall gilt auch der Ertrinkungs- bzw. Ersti- ckungstod unter Wasser. 1.4 Als Unfall gelten auch durch erhöhte Kraftan- strengungen verursachte – Bauch- und Kosten als Schadenersatzleistung für direkte Sachschäden schuldetUnterleibsbrüche (z. B. Leistenbrüche) – Verrenkungen von Xxxxxxxx – Zerrungen und Zerreißungen von Muskeln, Sehnen, Bändern oder Kapseln – Knochenbrüche. 1.5 Gesundheitsschädigungen, die Dritten die versicher- te Person bei rechtmäßiger Verteidigung oder dem Bemühen zur Rettung von Menschen, Sachen oder von Tieren erleidet, gelten als unfreiwillig erlitten und sind in die Unfallversi- cherung eingeschlossen. 1.6 Als Unfall gilt auch die Strahleneinwirkung (außer Kernenergie). Ausgeschlossen bleiben allmählich erlittene Gesundheitsschäden, sowie Gesundheitsschä- den, die als Folge regelmäßigen Umgangs mit Strahlen erzeugenden Apparaten eintreten und Berufskrankheiten. Die Gesundheitsschäden gelten als allmählich eingetreten, wenn die versicherte Person den genannten Einwirkungen länger als 10 Stunden ausgesetzt war. 1.7 Als Unfall gilt auch eine durch eine Schutz- impfung verursachte Gesundheitsschädigung (Impfschäden). 1.8 Auch besteht Versicherungsschutz für tauch- typische Gesundheitsschäden, wie z. B. Cais- sonkrankheit, Trommelfellverletzung, Lungen- überdruckunfall, Tiefenrausch, Blaukommen, Barotrauma oder Hyperventilation. BAU 0117 10.13 1.9 Auf die Regelungen über die Einschränkungen der Leistung (Ziffer 3) sowie die Ausschlüsse (Ziffer 5) weisen wir hin. Sie gelten für alle Leis- tungsarten. 2.1.1.1 Die versicherte Person ist durch den BrandUnfall auf Dauer in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt (Invalidität). Eine Beeinträchtigung ist dauerhaft, die Explosion oder das Bersten wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung des versicherten Fahrzeugs zugefügt wurden. Schäden an Sachen von durch Taxis und Mietwagen mit Chauffeur beförderten Dritten: die Gesellschaft versichert die Haftpflicht des Versicherungsnehmers, Eigentümers oder der diesem gleichgestellten Person und des Chauffeurs für Zustandes nicht vorsätzlich durch den Verkehr des versicherten Fahrzeugs zugefügte Schäden an Kleidern oder persönlichen Gegenständen der beförderten Dritten. Beladung und Entladung: die Gesellschaft versichert die Haftpflicht des Fahrers und des Eigentümers oder der diesem gleichgestellten Person für Schäden, die Dritten während der Beladung des Fahrzeugs vom Boden aus und der Entladung vom Fahrzeug auf den Boden unabsichtlich zugefügt werden. Personenkraftwagen für das Fahren oder die Beförderung von Personen mit Behinderung: die Gesellschaft versichert die Schäden, die Personen mit Behinderung oder Dritten bei den Ein- und Aussteigetätigkeiten unfreiwillig zugefügt werden. Außerdem stehen weitere 8 Module zur Verfügung, die freiwillig ausgewählt erwartet werden können und mit denen ein breiter und modulierbarer Schutz möglich ist. Modul Diebstahl und Brand (optional) Modul Scheiben und Geldverluste (optional) Modul Kasko (optional) Modul Naturereignisse und gesellschaftspolitische Ereignisse (optional) Modul Führerschein (optional) Modul Rechtsschutz (optional) Modul Service-Leistungen (optional) Modul Verletzungen des Fahrers (optional)kann.

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Samples: Allgemeine Unfall Versicherungsbedingungen

Was ist versichert?. Zurich Connect Auto sieht ein Basismodul „Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten“ mit folgenden Arten des Versicherungsschutzes vor: Verbindliche Pkw-Haftpflichtversicherung: die Gesellschaft versichert die HaftpflichtrisikenKosten pro Reise für ungenutzte und nicht rückerstattba- re Reise- und Unterbringungskosten und andere im Voraus bezahlte Ausflüge, deren Versicherung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Fahrschulautos: Bei FahrzeugenTouren und Aktivitäten für sämtliche zusammen reisende versicherten Personen, die vom Karteninahber bezahlt wurden oder bezahlt werden müssen infolge zusätzliche. Reisekosten. Grundvoraussetzeung ist, dass zum Zeitpunkt der Buchung der Reise oder bei Reiseantritt das versicherte Ereignis nicht bereits eintreten war oder soweit erkenn- bar war: a) unerwartete Erkrankung, Verletzung, Schwanger- schaftskomplikationen oder Tod einer versicherten Person und / oder einem nahen Angehörigen. b) unerwartete Erkrankung, Verletzung, Schwanger- schaftskomplikationen oder Tod einer Personen, mit der die vesicherte Person reist oder bei der die versi- cherte Person während der Reise wohnen will. c) Zwangsquarantäne, Schöffentätigkeit oder Ladung als Zeuge vor ein Gericht (ausser in beratender oder beruflicher Funktion) der versicherten Person. d) Aufforderung durch Notfalldienste an eine versicherte Person, aufgrund einer schweren Beschädigung der Wohnung oder der Arbeitsplatz (wenn die versicherte Person Eigentümer, Geschäftsführer oder Geschäfts- leiter des Unternehmens ist) durch einen Dritten, der nicht mit der versicherten Person verwandt ist, zu Fahrschulzwecken verwendet werdenHause zu bleiben oder dorthin zurückzukehren. e) Wenn eine versicherte Person in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis steht und die Probezeit beim Arbeit- geber bestanden hat und entlassen wird. f) Wenn eine versicherte Person oder ein Reisebegleiter oder eine Person, bei der eine versicherte Person während der Reise wohnt, Mitglied der Streitkräfte, Polizei, Feuerwehr, von Pflegediensten, Ambulanzen oder Mitarbeiter einer Regierungsabteilung ist und der genehmigte Urlaub aus betrieblichen Gründen storniert wurde, sofern diese Stornierung oder der Reiseabbruch zum Zeitpunkt der Buchung einer Reise (je nachdem, was später eintritt) nicht vorhersehbar war. g) Wenn sich die Haftpflicht des Fahrlehrers als Lenker gedeckt. Haftpflicht der beförderten Personen: die Gesellschaft versichert die persönliche und individuelle Haftpflicht der Rückreise mit dem Fahrzeug beförderten Personen für Schädenvorgesehenen öf- fentlichen Verkehrsmittel aufgrund von Streik oder Arbeitskampfmassnahmen oder ungünstiger Witte- rung oder mechanischem Ausfall oder technischem Fehler beim vorgesehenen öffentlichen Verkehrsmit- tel, die Dritten während und infolge des Verkehrs des Fahrzeugs nicht vorsätzlich zugefügt werden. Haftpflicht wegen unerlaubten Handlungen von minderjährigen Kindern: die Gesellschaft versichert den Eigentümer oder die diesem gleichgestellte Person gegen Haftpflichtrisiken wegen Schäden, die Dritten durch den Verkehr des Fahrzeugs zugefügt werden, das unrechtmäßig durch minderjährige Kinder und ohne Wissen des Versicherten gefahren wird. Haftpflicht des Versicherten für Brand des Fahrzeugs in privaten Bereichen: die Gesellschaft verpflichtet sich zur Zahlung der Beträge, die der Versicherte für Kapital, Zinsen und Kosten als Schadenersatzleistung für direkte Sachschäden schuldet, die Dritten durch den Brand, die Explosion oder das Bersten des versicherten Fahrzeugs zugefügt wurden. Schäden an Sachen von durch Taxis und Mietwagen mit Chauffeur beförderten Dritten: die Gesellschaft versichert die Haftpflicht des Versicherungsnehmers, Eigentümers oder der diesem gleichgestellten Person und des Chauffeurs für nicht vorsätzlich durch den Verkehr des versicherten Fahrzeugs zugefügte Schäden an Kleidern oder persönlichen Gegenständen der beförderten Dritten. Beladung und Entladung: die Gesellschaft versichert die Haftpflicht des Fahrers und des Eigentümers oder der diesem gleichgestellten dass eine versicherte Person für Schädendie Reise gebucht hat, um mehr als 24 Stunden ab dem geplanten Ab- fahrtszeitpunkt verspätet. h) Wenn das Auto, dass für die Dritten während der Beladung des Fahrzeugs vom Boden aus Reise benutzt werden sollte, innerhalb von sieben Tagen vor dem ursprüng- lichen Abreisedatum gestohlen oder beschädigt wur- de und der Entladung vom Fahrzeug auf den Boden unabsichtlich zugefügt werden. Personenkraftwagen nicht fahrtüchtig ist und die Reparatur nicht bis zum Abreisedatum abgeschlossen werden kann, werden nur die Kosten für das Fahren oder die Beförderung von Personen mit Behinderung: die Gesellschaft versichert die Schäden, die Personen mit Behinderung oder Dritten bei den Ein- einen gleichwertigen Miet- wagen übernommen und Aussteigetätigkeiten unfreiwillig zugefügt werden. Außerdem stehen weitere 8 Module zur Verfügung, die freiwillig ausgewählt es werden können und mit denen ein breiter und modulierbarer Schutz möglich ist. Modul Diebstahl und Brand (optional) Modul Scheiben und Geldverluste (optional) Modul Kasko (optional) Modul Naturereignisse und gesellschaftspolitische Ereignisse (optional) Modul Führerschein (optional) Modul Rechtsschutz (optional) Modul Service-Leistungen (optional) Modul Verletzungen des Fahrers (optional)keine Stornoge- bühren bezahlt.

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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen (Avb)

Was ist versichert?. Zurich Connect Auto sieht ein Basismodul „Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten“ mit folgenden Arten des Versicherungsschutzes vor: Verbindliche Pkw-Haftpflichtversicherung: die Gesellschaft versichert die Haftpflichtrisiken, deren Versicherung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Fahrschulautos: Bei Fahrzeugen, die zu Fahrschulzwecken verwendet werden, ist die Haftpflicht des Fahrlehrers als Lenker gedeckt. Haftpflicht der beförderten Personen: die Gesellschaft versichert die persönliche und individuelle Haftpflicht der mit dem Fahrzeug beförderten Personen für Schäden, die Dritten während und infolge des Verkehrs des Fahrzeugs nicht vorsätzlich zugefügt werden. Haftpflicht wegen unerlaubten Handlungen von minderjährigen Kindern: die Gesellschaft versichert den Eigentümer oder die diesem gleichgestellte Person gegen Haftpflichtrisiken wegen Schäden, die Dritten durch den Verkehr des Fahrzeugs zugefügt werden, das unrechtmäßig durch minderjährige Kinder und ohne Wissen des Versicherten gefahren wird. Haftpflicht des Versicherten für Brand des Fahrzeugs in privaten Bereichen: die Gesellschaft verpflichtet sich zur Zahlung der Beträge1.1 Wir bieten Versicherungsschutz bei Unfällen, die der Versicherte versicherten Person während der Wirksamkeit des Vertrages zustoßen. 1.2 Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle in der ganzen Welt. 1.3 Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötz- lich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereig- nis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. 1.4 Als Unfall gilt auch, 1.4.1 wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung eine Schädigung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule erfolgt. Dies gilt jedoch nicht für KapitalSchädigungen der Bandscheibe. 1.4.2 das Ersticken, Zinsen und Kosten als Schadenersatzleistung für direkte Sachschäden schuldetErtrinken oder Erfrieren sowie unfreiwillig erlittener Flüssigkeits- oder Nahrungsentzug. 1.4.3 der Eintritt tauchtypischer Gesundheitsschäden, wie z. B. Cais- sonkrankheit. 1.4.4 der Ausbruch von Infektionskrankheiten, die Dritten durch während der Vertragslaufzeit erlittene Insektenstiche oder -bisse oder durch sonstige von Tieren verursachte Hautverletzungen übertragen wurden (z. B. Malaria, Xxxxxxxxxx-Meningo-Enzephalitis (FSME), Borreliose, Gelbfieber, Pest) sowie die Infektionskrankheiten Ty- phus, Cholera, Tuberkulose, Kinderlähmung. Versicherungsschutz besteht nur, wenn die Krankheit frühestens einen Monat nach Be- ginn der Versicherung und spätestens einen Monat nach Beendi- gung der Versicherung ausbricht. 1.4.5 eine Schutzimpfung gegen die in Ziffer 1.4.4 dieses Bedingungs- werkes genannten Infektionskrankheiten, wenn die versicherte Person dadurch Gesundheitsschäden erleidet. 1.4.6 der Ausbruch von Xxxxxxx und Wundstarrkrampf sowie der Aus- bruch von Infektionen, bei denen Krankheitserreger durch eine Unfallverletzung infolge eines Unfalls in den BrandKörper gelangten oder, welche durch Heilmaßnahmen bzw. Eingriffe verursacht wurden, die Explosion oder das Bersten des versicherten Fahrzeugs zugefügt wurdendurch ein unter diesen Vertrag fallendes Schadene- reignis veranlasst waren. Schäden an Sachen von durch Taxis Versicherungsschutz besteht nur, wenn die Krankheit frühestens einen Monat nach Beginn der Versiche- rung und Mietwagen mit Chauffeur beförderten Dritten: spätestens einen Monat nach Beendigung der Versiche- rung ausbricht. Auf die Gesellschaft versichert Regelungen über die Haftpflicht des VersicherungsnehmersEinschränkungen der Leistung (Ziffer 3), Eigentümers oder der nicht versicherbare Personen (Ziffer 4) sowie die Aus- schlüsse (Ziffer 5) in diesem gleichgestellten Person und des Chauffeurs Bedingungswerk weisen wir hin. Sie gelten für nicht vorsätzlich durch den Verkehr des versicherten Fahrzeugs zugefügte Schäden an Kleidern oder persönlichen Gegenständen der beförderten Dritten. Beladung und Entladung: die Gesellschaft versichert die Haftpflicht des Fahrers und des Eigentümers oder der diesem gleichgestellten Person für Schäden, die Dritten während der Beladung des Fahrzeugs vom Boden aus und der Entladung vom Fahrzeug auf den Boden unabsichtlich zugefügt werden. Personenkraftwagen für das Fahren oder die Beförderung von Personen mit Behinderung: die Gesellschaft versichert die Schäden, die Personen mit Behinderung oder Dritten bei den Ein- und Aussteigetätigkeiten unfreiwillig zugefügt werden. Außerdem stehen weitere 8 Module zur Verfügung, die freiwillig ausgewählt werden können und mit denen ein breiter und modulierbarer Schutz möglich ist. Modul Diebstahl und Brand (optional) Modul Scheiben und Geldverluste (optional) Modul Kasko (optional) Modul Naturereignisse und gesellschaftspolitische Ereignisse (optional) Modul Führerschein (optional) Modul Rechtsschutz (optional) Modul Service-Leistungen (optional) Modul Verletzungen des Fahrers (optional)alle Leistungsarten. 1.5 Versicherungsschutz besteht auch für 1.6 Zusätzlich gilt als versicherter Unfall

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Samples: Unfallversicherung

Was ist versichert?. Zurich Connect Auto sieht Tod (inklusive Zusatzleistung bei Unfalltod) Im Todesfall zahlt der Versicherer das Negativsaldo der letzten Kreditkartenrechnung vor Eintritt des Versicherungsfalls, höchstens jedoch € 10.000. Stirbt die versicherte Person an den Folgen eines Unfalls, zahlt der Versicherer das Dreifache des Negativsaldos der letzten Kreditkartenabrechnung des versicherten Kreditkartenkontos vor Eintritt des Versicherungsfalls, maximal jedoch € 20.000. Sie sind gegen Arbeitslosigkeit versichert, wenn Sie bei Eintritt des Versicherungsfalles mindestens 12 Monate (und hiervon seit den letzten 6 Monaten bei demselben Arbeitgeber) ein Basismodul „Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten“ bezahltes, unbefristetes und sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis in der Republik Österreich von mehr als 18 Stunden pro Woche innegehabt haben - ausgenommen sind Saisonarbeiten, projektgebundene Arbeiten, für die Sie speziell angestellt wurden, sowie Ausbildungszeiten - oder wenn Sie aus einer nicht sozialversicherungspflichtigen selbstständigen Tätigkeit in der Republik Österreich Ihren Lebensunterhalt erwirtschaftet haben, d.h. über mindestens 2 Jahre hinweg einen Gewinn vor Steuern von mindestens 25 % der für Ihren Wohnsitz maßgeblichen Beitragsbemessungsgrenze nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzerzielt haben. Wenn Sie weder einer versicherten Vollzeitbeschäftigung noch einer versicherten selbstständigen Tätigkeit nachgehen, sind Sie anstelle der Arbeitslosigkeit bei dem Eintritt einer schweren Krankheit (Herzinfarkt, Schlaganfall mit folgenden Arten bleibenden Folgen, schwerer Krebs, Blindheit und Taubheit) versichert. Bei Bestehen einer schweren Krankheit zahlt der Versicherer eine einmalige Leistung, die dem Negativsaldo der letzten Kreditkartenabrechnung vor Eintritt des Versicherungsfalls entspricht, höchstens jedoch € 10.000. Arbeitsunfähigkeit Bei Arbeitslosigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit zahlt der Versicherer nach einer Karenzzeit von 30 Tagen für jeden vollen weiteren Monat der ununterbrochenen Arbeitslosigkeit/-unfähigkeit 10 % des Negativsaldos der letzten Kreditkartenrechnung vor Eintritt des Versicherungsfalls, für Zeiträume von weniger als einem Monat zahlt der Versicherer anteilig pro Tag 1/30 der monatlichen Versicherungsleistung, höchstens jedoch € 1.000 monatlich. Die ! Insbesondere vorsätzliches Herbeiführen von Krankheiten oder Kräfteverfall, absichtliche Selbstverletzung oder versuchte Selbsttötung, Sucht, Alkoholmissbrauch, Spielsucht, psychische Erkrankungen, chirurgische Eingriffe und medizinisch nicht indizierte Behandlungen, vorsätzliche Ausführung strafbarer Handlungen durch Sie. ! Versicherungsfälle, die in den ersten 24 Monaten nach Abgabe der Beitrittserklärung eintreten und in ursächlichem Zusammenhang mit einer der nachgenannten Erkrankungen steht, die Ihnen bekannt war und wegen derer Sie in den letzten 12 Monaten vor Abgabe der Beitrittserklärung ärztlich behandelt wurden. Hierzu gehören bestimmte Erkrankungen des Herzens bzw. Kreislauf und Gefäßsystems, des Gehirns, des Stoffwechselkreislaufs, der Verdauungsorgane, der Lunge bzw. der Atemwege, der Wirbelsäule, Gelenke und Knochen oder des Muskel-Skelett-Systems, neurologische Erkrankungen, HIV-Infektionen/Aids, Hepatitis, Borreliose, Nierenversagen und Niereninsuffizienz, sowie irgendeine Alkohol-, Drogen-, oder Medikamentenabhängigkeit und jegliche Krebserkrankungen. ! In der Arbeitsunfähigkeitsversicherung Arbeitsunfähigkeit, die bei Beginn des Versicherungsschutzes vor: Verbindliche Pkw-Haftpflichtversicherung: die Gesellschaft versichert die Haftpflichtrisikenbestand, sowie deren Ursachen und Folgen. ! Leistungen der Arbeitslosigkeitsversicherung, wenn Sie arbeitslos geworden sind aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit, deren Leistung wir bereits abgelehnt haben oder die bereits bei Beginn des Versicherungsschutzes bestanden hat. Ehegatten oder Verwandten 1. Grades sowie wenn Sie selbst oder vorgenannte Personen Alleineigentümer, Mehrheitsgesellschafter oder Vertretungsorgan des Arbeitgebers sind oder werden. 🗶 In der Arbeitslosigkeitsversicherung eine Beschäftigung bei wegen vorsätzlicher Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten). planmäßiger Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses oder 🗶 Selbst verschuldete Arbeitslosigkeit (z.B. eigene Kündigung, Mutterschutzes. 🗶 Arbeitsunfähigkeit bzw. Arbeitslosigkeit während des gesetzlichen Höchstleistungsdauer ist beschränkt auf 12 Monate für einen Leistungsfall und 36 Monate für mehrere Leistungsfälle. ! In der Versicherung gesetzlich zwingend vorgeschrieben istSchwerer Krankheiten besteht kein Leistungsanspruch bei Versterben innerhalb 30 Tage nach der Diagnose. Fahrschulautos: Bei Fahrzeugen! Leistungen aus der Arbeitslosigkeitsversicherung, der Arbeitsunfähigkeitsversicherung und der Versicherung bei Schweren Krankheiten schließen sich gegenseitig aus. Wo bin ich versichert? ✓ Versicherungsschutz besteht weltweit. In der Arbeitslosigkeitsversicherung sind jedoch nur Arbeitsverhältnisse bzw. selbstständige Tätigkeiten in der Republik Österreich versichert. Der gesamte Versicherungsschutz endet jedoch nach Ablauf von 3 Monaten, wenn Sie Ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt nach außerhalb der Republik Österreich verlegen. Welche Verpflichtungen habe ich? Verpflichtungen zu Vertragsbeginn Antragsfragen, die zu Fahrschulzwecken verwendet wir in geschriebener Form gestellt haben, müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Bei unrichtigen Angaben besteht die Gefahr, dass Sie nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und den gesetzlichen Bestimmungen Ihren Versicherungsschutz verlieren oder wir – gegebenenfalls auch rückwirkend – den Beitrag erhöhen oder den Versicherungsschutz anpassen können. Verpflichtungen während der Laufzeit des Vertrages Sie müssen alle Prämien rechtzeitig und vollständig an die Bank erstatten, anderenfalls können Sie nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und den gesetzlichen Bestimmungen Ihren Versicherungsschutz – gegebenenfalls auch rückwirkend – verlieren. Eine Änderung Ihrer Anschrift müssen Sie uns unverzüglich mitteilen. Eine Verletzung dieser Pflicht kann dazu führen, dass Erklärungen von uns rechtswirksam werden, ist ohne dass Sie von diesen Kenntnis erhalten haben. Verpflichtungen bei der Erhebung eines Anspruchs Im Versicherungsfall müssen Sie alles Erforderliche tun, um den Versicherungsfall aufzuklären. Zum Beispiel müssen Sie den Versicherungsfall unverzüglich und wahrheitsgemäß anzeigen. Insbesondere müssen Sie unsere Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten und uns alle relevanten Dokumente vorlegen. Zudem sind Sie verpflichtet, nach Möglichkeit für die Haftpflicht Minderung des Fahrlehrers als Lenker gedecktSchadens zu sorgen. Haftpflicht Die Verletzung einer dieser Pflichten kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben, je nach Schwere der beförderten Personen: die Gesellschaft versichert die persönliche und individuelle Haftpflicht der mit dem Fahrzeug beförderten Personen für Schäden, die Dritten während und infolge des Verkehrs des Fahrzeugs nicht vorsätzlich zugefügt werden. Haftpflicht wegen unerlaubten Handlungen von minderjährigen Kindern: die Gesellschaft versichert den Eigentümer Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder die diesem gleichgestellte Person gegen Haftpflichtrisiken wegen Schäden, die Dritten durch den Verkehr des Fahrzeugs zugefügt werden, das unrechtmäßig durch minderjährige Kinder und ohne Wissen des Versicherten gefahren wird. Haftpflicht des Versicherten für Brand des Fahrzeugs in privaten Bereichen: die Gesellschaft verpflichtet sich zur Zahlung der Beträge, die der Versicherte für Kapital, Zinsen und Kosten als Schadenersatzleistung für direkte Sachschäden schuldet, die Dritten durch den Brand, die Explosion oder das Bersten des versicherten Fahrzeugs zugefügt wurden. Schäden an Sachen von durch Taxis und Mietwagen mit Chauffeur beförderten Dritten: die Gesellschaft versichert die Haftpflicht des Versicherungsnehmers, Eigentümers oder der diesem gleichgestellten Person und des Chauffeurs für nicht vorsätzlich durch den Verkehr des versicherten Fahrzeugs zugefügte Schäden an Kleidern oder persönlichen Gegenständen der beförderten Dritten. Beladung und Entladung: die Gesellschaft versichert die Haftpflicht des Fahrers und des Eigentümers oder der diesem gleichgestellten Person für Schäden, die Dritten während der Beladung des Fahrzeugs vom Boden aus und der Entladung vom Fahrzeug auf den Boden unabsichtlich zugefügt werden. Personenkraftwagen für das Fahren oder die Beförderung von Personen mit Behinderung: die Gesellschaft versichert die Schäden, die Personen mit Behinderung oder Dritten bei den Ein- und Aussteigetätigkeiten unfreiwillig zugefügt werden. Außerdem stehen weitere 8 Module zur Verfügung, die freiwillig ausgewählt werden können und mit denen ein breiter und modulierbarer Schutz möglich ist. Modul Diebstahl und Brand (optional) Modul Scheiben und Geldverluste (optional) Modul Kasko (optional) Modul Naturereignisse und gesellschaftspolitische Ereignisse (optional) Modul Führerschein (optional) Modul Rechtsschutz (optional) Modul Service-Leistungen (optional) Modul Verletzungen des Fahrers (optional)teilweise verlieren.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen

Was ist versichert?. Zurich Connect Auto sieht ein Basismodul „Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten“ Als Xxxx aus dem Ausland genießen Sie Versiche- rungsschutz während Ihres vorübergehenden Aufent- haltes in den 🡒Gastländern. Sie sind während Ihres Aufenthaltes erkrankt oder haben einen Unfall erlitten? Dann erstatten wir die Kosten für: A) Die Heilbehandlung im 🡒Gastland. B) Kranken- und Gepäckrücktransporte. C) Die Bestattung im 🡒Gastland oder die Überführung. Geraten Sie während Ihres Aufenthaltes in einen medi- zinischen Notfall? Dann helfen wir Ihnen mit folgenden Arten des Versicherungsschutzes vorunserer Notrufzentrale im 24-Stunden-Service. Was erstatten wir bei Heilbehandlungen im 🡒Xxxx- land? Heilbehandlungskosten und Arzneimittel: Verbindliche Pkw-HaftpflichtversicherungVersichert sind 🡒medizinisch notwendige Heilbehand- lungen, die von Ärzten durchgeführt oder verordnet werden. Die Heilbehandlungen und Arzneimittel müssen schulmedizinisch anerkannt sein. Alternative Heilbehandlungen sind versichert, wenn keine schul- medizinischen Methoden oder Arzneimittel zur Verfü- gung stehen. Wir erstatten die Kosten für: A) Stationäre Behandlungen im Krankenhaus ein- schließlich Operationen. B) Ambulante Heilbehandlungen. C) Arznei-, Heil- und Verbandsmittel. D) Ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskom- plikationen. E) Medizinisch bedingte Schwangerschaftsunterbre- chungen. F) Entbindung bis einschließlich der 36. Schwanger- schaftswoche. G) Fehlgeburt bis einschließlich der 36. Schwanger- schaftswoche. H) Bei einer Frühgeburt bis einschließlich der 36. Schwangerschaftswoche: die Gesellschaft versichert die HaftpflichtrisikenKosten der Heilbe- handlung für Ihr neugeborenes Kind. I) Schmerzstillende Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung. J) Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz und vorhandenen Zahnprothesen. K) Provisorischen Zahnersatz bzw. provisorische Zahn- prothesen nach einem Unfall. L) Herzschrittmacher und Prothesen: Wenn sie wäh- rend des Aufenthaltes erstmals erforderlich werden und notwendig sind, deren Versicherung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Fahrschulautos: Bei Fahrzeugenum Ihre Transportfähigkeit zu gewährleisten. M) Hilfsmittel, die zu Fahrschulzwecken verwendet während des Aufenthaltes erstmals notwendig werden; Beispiel: Gehhilfen, ist Miete eines Rollstuhls. Übersteigt eine Heilbehandlung oder eine sonstige Maßnahme das 🡒medizinisch notwendige Maß? Dann können wir unsere Leistung auf einen angemessenen Betrag herabsetzen. Die berechneten Honorare und Gebühren dürfen den in dem betreffenden Land als all- gemein üblich und angemessen betrachteten Umfang nicht übersteigen. Andernfalls können wir die Haftpflicht des Fahrlehrers als Lenker gedecktErstat- tung auf die landesüblichen Sätze kürzen. Haftpflicht Telefonkosten: Sie müssen mit unserer Notrufzentrale Kontakt aufnehmen? Dann erstatten wir Ihnen die Telefonkosten bis € 25,– je Versicherungsfall. Behandlungskosten in Deutschland erstatten wir in Höhe der beförderten Personen: die Gesellschaft versichert die persönliche und individuelle Haftpflicht der mit dem Fahrzeug beförderten Personen für SchädenGebührensätze, die Dritten während die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) oder Zahnärzte (GOZ) vorsieht. Bitte beachten Sie, dass wir Honorarvereinbarungen nicht anerkennen. Sie möchten psychologische Hilfe? Wenn Sie in eine Notsituation geraten und infolge des Verkehrs des Fahrzeugs nicht vorsätzlich zugefügt psycho- logischen Beistand benötigen, leisten wir eine erste telefonische Hilfestellung. Wann zahlen wir Krankenhaustagegeld? Sie möchten von uns keine Erstattung der stationären Heilbehandlungskosten? Dann erhalten Sie ein Kran- kenhaustagegeld von € 50,– pro Tag. Dies zahlen wir Ihnen maximal für 30 Tage ab Beginn der stationären Behandlung. Sie müssen uns Ihre Xxxx zu Beginn der Behandlung mitteilen. Ein Kind muss stationär behandelt werden? Muss ein mitreisendes minderjähriges Kind stationär behandelt werden? Dann erstatten wir die Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson im Kranken- haus. Haftpflicht wegen unerlaubten Handlungen von minderjährigen Kindern: Sind Sie über das Reiseende hinaus transportun- fähig? Dann übernehmen wir die Gesellschaft versichert den Eigentümer oder die diesem gleichgestellte Person gegen Haftpflichtrisiken wegen Schäden, die Dritten durch den Verkehr des Fahrzeugs zugefügt werden, das unrechtmäßig durch minderjährige Kinder und ohne Wissen des Versicherten gefahren wird. Haftpflicht des Versicherten für Brand des Fahrzeugs in privaten Bereichen: die Gesellschaft verpflichtet sich zur Zahlung der Beträge, die der Versicherte für Kapital, Zinsen und Kosten als Schadenersatzleistung für direkte Sachschäden schuldet, die Dritten durch den Brand, die Explosion oder das Bersten des versicherten Fahrzeugs zugefügt wurden. Schäden an Sachen von durch Taxis und Mietwagen mit Chauffeur beförderten Dritten: die Gesellschaft versichert die Haftpflicht des Versicherungsnehmers, Eigentümers oder der diesem gleichgestellten Person und des Chauffeurs für nicht vorsätzlich durch den Verkehr des versicherten Fahrzeugs zugefügte Schäden an Kleidern oder persönlichen Gegenständen der beförderten Dritten. Beladung und Entladung: die Gesellschaft versichert die Haftpflicht des Fahrers und des Eigentümers oder der diesem gleichgestellten Person für Schäden, die Dritten während der Beladung des Fahrzeugs vom Boden aus und der Entladung vom Fahrzeug auf den Boden unabsichtlich zugefügt werden. Personenkraftwagen für das Fahren oder die Beförderung von Personen mit Behinderung: die Gesellschaft versichert die Schäden, die Personen mit Behinderung oder Dritten bei den Ein- und Aussteigetätigkeiten unfreiwillig zugefügt werden. Außerdem stehen weitere 8 Module zur Verfügung, die freiwillig ausgewählt werden können und mit denen ein breiter und modulierbarer Schutz möglich ist. Modul Diebstahl und Brand (optional) Modul Scheiben und Geldverluste (optional) Modul Kasko (optional) Modul Naturereignisse und gesellschaftspolitische Ereignisse (optional) Modul Führerschein (optional) Modul Rechtsschutz (optional) Modul Service-Leistungen (optional) Modul Verletzungen des Fahrers (optional)Behandlungskosten bis zum Tag Ihrer Transportfähigkeit.

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Samples: Versicherungsvertrag

Was ist versichert?. Zurich Connect Auto sieht ein Basismodul „Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten“ mit folgenden Arten 1.1 Die Würzburger Versicherungs-AG (Würzburger) leistet Entschädigung bei Nichtantritt der Reise für die dem Reiseunternehmen oder einem anderen von der versicherten Person nachweislich vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten. 1.2 Die Würzburger ist im Umfang von Ziffer 1.1, sowie unter Berücksichtigung der Einschränkungen gem. Ziffer 2 leistungspflichtig, wenn während der Dauer des Versicherungsschutzes vor: Verbindliche Pkw-Haftpflichtversicherung: eines der nachstehend ge- nannten Ereignisse eingetreten ist. 1.2.1 Versicherungsschutz für versicherte Personen oder Risikopersonen besteht bei: a) Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung; b) unerwarteter Impfunverträglichkeit; c) Schwangerschaft. 1.2.2 Versicherungsschutz nur für versicherte Personen besteht bei: a) Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten, sofern der Schaden im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage und dem Vermögen des Geschädigten erheblich oder sofern zur Schadenfeststellung seine Anwesenheit notwendig ist; b) Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber; c) Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hat; d) Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Gesellschaft versichert versicherte Reise wurde vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht und die Haftpflichtrisikenversicherte Reisezeit fällt in die Probezeit der neuen beruflichen Tätigkeit, deren Versicherung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Fahrschulautos: Bei Fahrzeugenmaximal jedoch in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit; e) unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die Stornogebühren nicht von einem anderen Kostenträger über- nommen werden; f) Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule / Universität, die wiederholt werden müssen, um eine Verlängerung des Schulbesuchs / Studiums zu Fahrschulzwecken verwendet werdenvermeiden oder den Schul-/ Studien- abschluss zu erreichen. Voraussetzung ist, dass die versicherte Reise vor dem Termin der nicht bestandenen Prüfung gebucht wurde und der Termin für die Wiederholungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt; g) Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt; h) Bruch von Prothesen; i) unerwartet schwerer Erkrankung, schwerem Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise ange- meldeten Hundes. Nicht versichert ist die Haftpflicht des Fahrlehrers als Lenker gedeckt. Haftpflicht jedoch ein Impfversagen oder ein zu geringer Aufbau eines für das Reiseland vorgeschriebenen Antikörperwertes. j) Einreichung der beförderten Personen: die Gesellschaft versichert die persönliche und individuelle Haftpflicht Scheidungsklage (bei einvernehmlicher Trennung der mit dem Fahrzeug beförderten dementsprechende Antrag) beim zuständigen Gericht unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise der betroffenen Ehepartner. 1.2.3 Risikopersonen sind a) versicherte Personen für Schädenuntereinander, die Dritten während gemeinsam eine Reise gebucht und infolge des Verkehrs des Fahrzeugs nicht vorsätzlich zugefügt werden. Haftpflicht wegen unerlaubten Handlungen von minderjährigen Kindernversichert haben; b) die Angehörigen einer versicherten Person; hierzu zählen: die Gesellschaft versichert den Eigentümer Ehepartner oder die diesem gleichgestellte Person gegen Haftpflichtrisiken wegen SchädenLebensgefährte einer ehe ähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiv- eltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger; c) diejenigen Personen, die Dritten durch den Verkehr des Fahrzeugs zugefügt werdennicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige gem. Ziffer 1.2.3 b) einer versicherten Person betreuen; d) Tante, Onkel, Xxxxx, Nichte, sofern das unrechtmäßig durch minderjährige Kinder und ohne Wissen des Versicherten gefahren wird. Haftpflicht des Versicherten für Brand des Fahrzeugs in privaten Bereichen: die Gesellschaft verpflichtet sich zur Zahlung der Beträge, die der Versicherte für Kapital, Zinsen und Kosten als Schadenersatzleistung für direkte Sachschäden schuldet, die Dritten durch den Brand, die Explosion oder das Bersten des versicherten Fahrzeugs zugefügt wurden. Schäden an Sachen von durch Taxis und Mietwagen mit Chauffeur beförderten Dritten: die Gesellschaft versichert die Haftpflicht des Versicherungsnehmers, Eigentümers oder der diesem gleichgestellten Person und des Chauffeurs für nicht vorsätzlich durch den Verkehr des versicherten Fahrzeugs zugefügte Schäden an Kleidern oder persönlichen Gegenständen der beförderten Dritten. Beladung und Entladung: die Gesellschaft versichert die Haftpflicht des Fahrers und des Eigentümers oder der diesem gleichgestellten Person für Schäden, die Dritten während der Beladung des Fahrzeugs vom Boden aus und der Entladung vom Fahrzeug auf den Boden unabsichtlich zugefügt werden. Personenkraftwagen für das Fahren oder die Beförderung von Personen mit Behinderung: die Gesellschaft versichert die Schäden, die Personen mit Behinderung oder Dritten bei den Ein- und Aussteigetätigkeiten unfreiwillig zugefügt werden. Außerdem stehen weitere 8 Module zur Verfügung, die freiwillig ausgewählt werden können und mit denen ein breiter und modulierbarer Schutz möglich versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten ist. Modul Diebstahl und Brand (optional) Modul Scheiben und Geldverluste (optional) Modul Kasko (optional) Modul Naturereignisse und gesellschaftspolitische Ereignisse (optional) Modul Führerschein (optional) Modul Rechtsschutz (optional) Modul Service-Leistungen (optional) Modul Verletzungen des Fahrers (optional).

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Samples: Insurance Agreement

Was ist versichert?. Zurich Connect Auto sieht Wird der berechtigte Fahrer und/oder ein Basismodul „Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten“ mit folgenden Arten des Versicherungsschutzes vor: Verbindliche Pkw-Haftpflichtversicherung: die Gesellschaft versichert die Haftpflichtrisiken, deren Versicherung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Fahrschulautos: Bei Fahrzeugen, die zu Fahrschulzwecken verwendet werden, ist die Haftpflicht des Fahrlehrers als Lenker gedeckt. Haftpflicht der beförderten Personen: die Gesellschaft versichert die persönliche und individuelle Haftpflicht der mit dem Fahrzeug beförderten Personen für Schäden, die Dritten während und infolge des Verkehrs des Fahrzeugs nicht vorsätzlich zugefügt werden. Haftpflicht wegen unerlaubten Handlungen von minderjährigen Kindern: die Gesellschaft versichert den Eigentümer oder die diesem gleichgestellte Person gegen Haftpflichtrisiken wegen Schäden, die Dritten durch den Verkehr des Fahrzeugs zugefügt werden, das unrechtmäßig durch minderjährige Kinder und ohne Wissen des Versicherten gefahren wird. Haftpflicht des Versicherten für Brand des Fahrzeugs in privaten Bereichen: die Gesellschaft verpflichtet sich zur Zahlung der Beträge, die der Versicherte für Kapital, Zinsen und Kosten als Schadenersatzleistung für direkte Sachschäden schuldet, die Dritten durch den Brand, die Explosion oder das Bersten sonstiger berechtigter Fahrzeuginsasse des versicherten Fahrzeugs zugefügt wurdenbei einem Unfall verletzt, so sind die Kosten für Wahlleistungen gemäß § 22 der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) bzw. Schäden an Sachen von durch Taxis gemäß § 17 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) bei einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung erstattungsfähig, soweit diese die gesondert berechenbare Unterkunft im Ein- und Mietwagen mit Chauffeur beförderten Dritten: Zweibettzimmer und die Gesellschaft versichert gesondert vereinbarte stationäre privatärztliche Behandlung betreffen. Soweit Krankenhäuser gesonderte Zuschläge für besondere Verpflegungsarten, Sanitärzelle, Fernsprecher, Radio- und Fernsehgeräte erheben, werden diese tarifgemäß erstattet. Die Kosten für gesondert berechnete ärztliche Leistungen (privatärztliche Behandlung) sind im Rahmen der jeweils gültigen gesetzlichen Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte erstattungsfähig. Für die Haftpflicht des Versicherungsnehmers, Eigentümers oder Teile der diesem gleichgestellten Person und des Chauffeurs für nicht vorsätzlich durch den Verkehr des versicherten Fahrzeugs zugefügte Schäden an Kleidern oder persönlichen Gegenständen der beförderten Dritten. Beladung und Entladung: die Gesellschaft versichert die Haftpflicht des Fahrers und des Eigentümers oder der diesem gleichgestellten Person für SchädenAufwendungen, die Dritten während durch Überschreiten der Beladung möglichen Höchstsätze der Gebührenordnung anfallen, besteht kein Leistungsanspruch. Aufwendungen für Zahnersatz sind nicht Gegenstand des Fahrzeugs vom Boden aus Versicherungsschutzes. Maßgeblich für die Kostenerstattung ist, für welche Unterbringungsart (Ein- oder Zweibettzimmer) das Krankenhaus den Zuschlag zu den allgemeinen Krankenhausleistungen (Mehrbettzimmer) berechnet. Mit den Behandlungskostenrechnungen sind diesbezügliche Nachweise vorzulegen. Soweit Krankenhäuser nicht nach der Bundespflegesatzverordnung oder dem Krankenhausentgeltgesetz abrechnen (z.B. im Ausland), entspricht die 1. Pflegeklasse dem Einbettzimmer, die 2. Pflegeklasse dem Zweibettzimmer und die 3. Pflegeklasse (Allgemeine Krankenhausleistungen) dem Drei- und Mehrbettzimmer. Nach diesem Tarif werden nur die Aufwendungen für die 1. Pflegeklasse (Einbettzimmer) oder die 2. Pflegeklasse (Zweibettzimmer) erstattet. Aufwendungen für die 3. Pflegeklasse (Mehrbettzimmer) sind nicht erstattungsfähig. Für stationäre Kur-, Heilstätten- oder Sanatoriumsbehandlungen leistet der Entladung vom Fahrzeug Versicherer nicht. Bei einem Verzicht auf Kostenerstattung versicherter Leistungen wird pro Behandlungstag ein Krankenhaustagegeld in folgender Höhe gezahlt: • bei Verzicht auf die Erstattung für die bessere Unterkunft (Ein- und Zweibettzimmer): 20 EUR • bei Verzicht auf die Erstattung für privatärztliche stationäre Behandlung: 20 EUR Die Leistungspflicht beginnt ab dem ersten Tag der stationären Aufnahme mit der medizinisch notwendigen Heilbehandlung nach dem Unfallgeschehen und endet, wenn nach medizinischem Befund Behandlungsbedürftigkeit nicht mehr besteht. Die Leistungspflicht ist ausgeschlossen, wenn die stationäre Aufnahme nicht innerhalb einer Woche nach dem Unfall erfolgt. Die Leistungspflicht für den Versicherungsfall ist auf den Boden unabsichtlich zugefügt werden. Personenkraftwagen für das Fahren oder die Beförderung ersten, ununterbrochenen stationären Aufenthalt von Personen mit Behinderung: die Gesellschaft versichert die Schäden, die Personen mit Behinderung oder Dritten bei den Ein- längstens 30 Tagen und Aussteigetätigkeiten unfreiwillig zugefügt werden. Außerdem stehen weitere 8 Module zur Verfügung, die freiwillig ausgewählt werden können und mit denen ein breiter und modulierbarer Schutz möglich ist. Modul Diebstahl und Brand (optional) Modul Scheiben und Geldverluste (optional) Modul Kasko (optional) Modul Naturereignisse und gesellschaftspolitische Ereignisse (optional) Modul Führerschein (optional) Modul Rechtsschutz (optional) Modul Service-Leistungen (optional) Modul Verletzungen des Fahrers (optional)eine Höchstentschädigungssumme von 100.000 EUR begrenzt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die KFZ Versicherung

Was ist versichert?. Zurich Connect Auto sieht ein Basismodul „Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten“ mit folgenden Arten des Versicherungsschutzes vor: Verbindliche Pkw-Haftpflichtversicherung: die Gesellschaft versichert die Haftpflichtrisiken, deren Versicherung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Fahrschulautos: Bei Fahrzeugen, die zu Fahrschulzwecken verwendet werden, ist die Haftpflicht des Fahrlehrers als Lenker gedeckt. Haftpflicht der beförderten Personen: die Gesellschaft versichert die persönliche und individuelle Haftpflicht der mit dem Fahrzeug beförderten Personen für Schäden, die Dritten während und infolge des Verkehrs des Fahrzeugs nicht vorsätzlich zugefügt werden. Haftpflicht wegen unerlaubten Handlungen von minderjährigen Kindern: die Gesellschaft versichert den Eigentümer oder die diesem gleichgestellte Person gegen Haftpflichtrisiken wegen Schäden, die Dritten durch den Verkehr des Fahrzeugs zugefügt werden, das unrechtmäßig durch minderjährige Kinder und ohne Wissen des Versicherten gefahren wird. Haftpflicht des Versicherten für Brand des Fahrzeugs in privaten Bereichen: die Gesellschaft verpflichtet sich zur Zahlung der Beträge1.1 Wir bieten Versicherungsschutz bei Unfällen, die der Versicherte versicherten Person während der Wirksamkeit des Vertrages zustoßen. 1.2 Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle in der ganzen Welt. 1.3 Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötz- lich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereig- nis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. 1.4 Als Unfall gilt auch, 1.4.1 wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung eine Schädigung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule erfolgt. Dies gilt jedoch nicht für KapitalSchädigungen der Bandscheibe. 1.4.2 das Ersticken, Zinsen und Kosten als Schadenersatzleistung für direkte Sachschäden schuldetErtrinken oder Erfrieren. 1.4.3 der Eintritt tauchtypischer Gesundheitsschäden, wie z.B. Cais- sonkrankheit. 1.4.4 der Ausbruch von Infektionskrankheiten, die Dritten durch während der Vertragslaufzeit erlittene Insektenstiche oder -bisse oder durch sonstige von Tieren verursachte Hautverletzungen übertra- gen wurden (z. B. Malaria, Xxxxxxxxxx-Meningo-Enzephalitis (FSME), Borreliose, Gelbfieber, Pest). Versicherungsschutz be- steht nur, wenn die Krankheit frühestens einen Monat nach Be- ginn der Versicherung und spätestens einen Monat nach Beendi- gung der Versicherung ausbricht. Zum Leistungsumfang siehe auch Ziffer 2.3.3 dieses Bedingungs- werkes. 1.4.5 der Ausbruch von Tollwut und Wundstarrkrampf sowie der Aus- bruch von Infektionskrankheiten, bei denen Krankheitserreger durch eine Unfallverletzung infolge eines Unfalls in den BrandKörper gelangten oder welche durch Heilmaßnahmen bzw. Eingriffe verursacht wurden, die Explosion durch ein unter diesen Vertrag fallendes Schadenereignis veranlasst waren. Versicherungsschutz besteht nur, wenn die Krankheit frühestens einen Monat nach Beginn der Versicherung und spätestens einen Monat nach Beendigung der Versicherung ausbricht. Zum Leistungsumfang siehe auch Ziffer 2.3.3 dieses Bedingungs- werkes. 1.5 Versicherungsschutz besteht auch für 1.6 Auf die Regelungen über die Einschränkungen der Leistung (Ziffer 3), nicht versicherbare Personen (Ziffer 4) sowie die Aus- schlüsse (Ziffer 5) in diesem Bedingungswerk weisen wir hin. Sie gelten für alle Leistungsarten. 2 Welche Leistungen können vereinbart werden oder das Bersten des versicherten Fahrzeugs zugefügt wurden. Schäden an Sachen von durch Taxis und Mietwagen mit Chauffeur beförderten Dritten: die Gesellschaft versichert die Haftpflicht des Versicherungsnehmers, Eigentümers oder der diesem gleichgestellten Person und des Chauffeurs für nicht vorsätzlich durch den Verkehr des versicherten Fahrzeugs zugefügte Schäden an Kleidern oder persönlichen Gegenständen der beförderten Dritten. Beladung und Entladung: die Gesellschaft versichert die Haftpflicht des Fahrers und des Eigentümers oder der diesem gleichgestellten Person für Schäden, die Dritten während der Beladung des Fahrzeugs vom Boden aus und der Entladung vom Fahrzeug auf den Boden unabsichtlich zugefügt werden. Personenkraftwagen für das Fahren oder die Beförderung von Personen mit Behinderung: die Gesellschaft versichert die Schäden, die Personen mit Behinderung oder Dritten bei den Ein- und Aussteigetätigkeiten unfreiwillig zugefügt werden. Außerdem stehen weitere 8 Module zur Verfügung, die freiwillig ausgewählt werden können und mit denen ein breiter und modulierbarer Schutz möglich ist. Modul Diebstahl und Brand (optional) Modul Scheiben und Geldverluste (optional) Modul Kasko (optional) Modul Naturereignisse und gesellschaftspolitische Ereignisse (optional) Modul Führerschein (optional) Modul Rechtsschutz (optional) Modul Service-Leistungen (optional) Modul Verletzungen des Fahrers (optional)sind enthalten?

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Samples: Unfallversicherung

Was ist versichert?. Zurich Connect Auto sieht ein Basismodul „Haftpflichtversicherung gegenüber 1. Die Würzburger Versicherungs-AG (Würzburger) leistet Entschädi- gung bei Nichtantritt der Reise für die dem Reiseunternehmen oder einem anderen vom Versicherten nachweislich vertraglich geschul- deten Rücktrittskosten; 1. Die Versicherungssumme soll dem vollen ausgeschriebenen Reise- preis (Versicherungswert) entsprechen. Kosten für darin nicht enthal- tene Leistungen (z. B. für Zusatzprogramme) sind mitversichert, wenn sie bei der Höhe der Versicherungssumme berücksichtigt wur- den. Die Würzburger haftet bis zur Höhe der Versicherungssumme 2. Die Würzburger ist im Umfang von Nr. 1 leistungspflichtig, wenn infolge eines der nachstehend genannten wichtigen Gründe entwe- der die Reiseunfähigkeit des Versicherten nach allgemeiner Lebens- erfahrung zu erwarten ist oder ihm der Antritt der Reise nicht zuge- mutet werden kann: a) Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung des Versicherten, seines Ehegatten oder Lebenspartners (soweit häusliche Gemeinschaft besteht), seiner Eltern, seiner Kinder, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkin- dern oder, wenn die Reise für 2 Personen gemeinsam gebucht wurde, der zweiten Person, vorausgesetzt, dass diese gleichfalls versichert ist; b) unerwartete Impfunverträglichkeit des Versicherten oder, im Fal- le gemeinsamer Reise, seines Ehegatten oder Lebenspartners (soweit häusliche Gemeinschaft besteht), seiner Kinder oder Geschwister des Versicherten oder der Eltern eines minderjähri- gen Versicherten, sofern der Angehörige ebenfalls versichert ist; c) Schwangerschaft einer Versicherten oder, im Falle gemeinsamer Reise, der versicherten Ehegattin oder der versicherten Mutter eines minderjährigen Versicherten; d) Schaden am Eigentum des Versicherten oder, im Falle gemeinsa- mer Reise, eines der in Ziffer 2 b) genannten versicherten Ange- hörigen des Versicherten infolge von Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten“ mit folgenden Arten , sofern der Schaden im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage und dem Vermögen des Versicherungsschutzes vor: Verbindliche Pkw-Haftpflichtversicherung: Geschädigten erheblich oder sofern zur Schadenfeststellung sei- ne Anwesenheit notwendig ist; e) Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person oder einer mitversicherten Risikoperson aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber; f) Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses durch die Gesellschaft versichert versicherte Per- son oder einer mitversicherten Risikoperson, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war und das Arbeits- amt der Reise zugestimmt hat; g) unerwartete Einberufung der versicherten Person oder einer mitversicherten Risikoperson zum Grundwehrdienst oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die Haftpflichtrisiken, deren Versicherung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Fahrschulautos: Bei FahrzeugenStornogebühren nicht von einem Kostenträger übernommen werden; h) Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen der versicherten Person oder einer mitversicherten Risikoperson an einer Schule/Universität, die wiederholt werden müssen, um eine Ver- längerung des Schulbesuchs/Studiums zu Fahrschulzwecken verwendet werden, ist die Haftpflicht des Fahrlehrers als Lenker gedeckt. Haftpflicht der beförderten Personen: die Gesellschaft versichert die persönliche und individuelle Haftpflicht der mit dem Fahrzeug beförderten Personen für Schäden, die Dritten während und infolge des Verkehrs des Fahrzeugs nicht vorsätzlich zugefügt werden. Haftpflicht wegen unerlaubten Handlungen von minderjährigen Kindern: die Gesellschaft versichert vermeiden oder den Eigentümer oder die diesem gleichgestellte Person gegen Haftpflichtrisiken wegen Schäden, die Dritten durch den Verkehr des Fahrzeugs zugefügt werden, das unrechtmäßig durch minderjährige Kinder und ohne Wissen des Versicherten gefahren wird. Haftpflicht des Versicherten für Brand des Fahrzeugs in privaten Bereichen: die Gesellschaft verpflichtet sich zur Zahlung der Beträge, die der Versicherte für Kapital, Zinsen und Kosten als Schadenersatzleistung für direkte Sachschäden schuldet, die Dritten durch den Brand, die Explosion oder das Bersten des versicherten Fahrzeugs zugefügt wurden. Schäden an Sachen von durch Taxis und Mietwagen mit Chauffeur beförderten Dritten: die Gesellschaft versichert die Haftpflicht des Versicherungsnehmers, Eigentümers oder der diesem gleichgestellten Person und des Chauffeurs für nicht vorsätzlich durch den Verkehr des versicherten Fahrzeugs zugefügte Schäden an Kleidern oder persönlichen Gegenständen der beförderten Dritten. Beladung und Entladung: die Gesellschaft versichert die Haftpflicht des Fahrers und des Eigentümers oder der diesem gleichgestellten Person für Schäden, die Dritten während der Beladung des Fahrzeugs vom Boden aus und der Entladung vom Fahrzeug auf den Boden unabsichtlich zugefügt werden. Personenkraftwagen für das Fahren oder die Beförderung von Personen mit Behinderung: die Gesellschaft versichert die Schäden, die Personen mit Behinderung oder Dritten bei den Ein- und Aussteigetätigkeiten unfreiwillig zugefügt werden. Außerdem stehen weitere 8 Module zur Verfügung, die freiwillig ausgewählt werden können und mit denen ein breiter und modulierbarer Schutz möglich ist. Modul Diebstahl und Brand (optional) Modul Scheiben und Geldverluste (optional) Modul Kasko (optional) Modul Naturereignisse und gesellschaftspolitische Ereignisse (optional) Modul Führerschein (optional) Modul Rechtsschutz (optional) Modul Service-Leistungen (optional) Modul Verletzungen des Fahrers (optional)abzüglich Selbstbehalt;

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Samples: Reiserücktrittskosten Versicherung

Was ist versichert?. Zurich Connect Auto sieht ein Basismodul „Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten“ mit folgenden Arten des Versicherungsschutzes vor: Verbindliche Pkw-Haftpflichtversicherung: die Gesellschaft versichert die Haftpflichtrisiken, deren Versicherung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Fahrschulautos: Bei Fahrzeugen, die zu Fahrschulzwecken verwendet werden, ist die Haftpflicht des Fahrlehrers als Lenker gedeckt. Haftpflicht der beförderten Personen: die Gesellschaft versichert die persönliche und individuelle Haftpflicht der mit dem Fahrzeug beförderten Personen für Schäden, die Dritten während und infolge des Verkehrs des Fahrzeugs nicht vorsätzlich zugefügt werden. Haftpflicht wegen unerlaubten Handlungen von minderjährigen Kindern: die Gesellschaft versichert den Eigentümer oder die diesem gleichgestellte Person gegen Haftpflichtrisiken wegen Schäden, die Dritten durch den Verkehr des Fahrzeugs zugefügt werden, das unrechtmäßig durch minderjährige Kinder und ohne Wissen des Versicherten gefahren wird. Haftpflicht des Versicherten für Brand des Fahrzeugs in privaten Bereichen: die Gesellschaft verpflichtet sich zur Zahlung der Beträge1.1 Wir bieten Versicherungsschutz bei Unfällen, die der Versicherte versicherten Person während der Wirksamkeit des Vertrages zustoßen. 1.2 Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle in der ganzen Welt. 1.3 Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötz- lich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereig- nis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. 1.4 Als Unfall gilt auch, 1.4.1 wenn durch eine Eigenbewegung (normale Kraftanstrengung) eine Schädigung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule erfolgt. Dies gilt jedoch nicht für KapitalSchädigungen der Bandscheibe, Zinsen des Knie- gelenks mit den dazugehörigen Menisken, Bändern und Kosten als Schadenersatzleistung Sehnen und des Sprunggelenks mit den dazugehörigen Bändern und Sehnen oder wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung eine Schädigung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule erfolgt. Dies gilt jedoch nicht für direkte Sachschäden schuldetSchädigungen der Bandscheibe. 1.4.2 das Ersticken, Ertrinken oder Erfrieren, unfreiwillig erlittener Flüs- sigkeits- oder Nahrungsentzug sowie das Erleiden eines Sonnen- brandes oder Sonnenstichs. Zum Leistungsumfang siehe auch Ziffer 5.2.6 dieses Bedingungs- werkes. 1.4.3 der Eintritt tauchtypischer Gesundheitsschäden, wie z. B. Cais- sonkrankheit. 1.4.4 der Ausbruch von Infektionskrankheiten, die Dritten durch während der Vertragslaufzeit erlittene Insektenstiche oder -bisse oder durch sonstige von Tieren verursachte Hautverletzungen übertragen wurden (z. B. Malaria, Xxxxxxxxxx-Meningo-Enzephalitis (FSME), Borreliose, Gelbfieber, Pest) sowie die Infektionskrankheiten Ty- phus, Cholera, Tuberkulose, Kinderlähmung, Masern, Mumps und Röteln. Versicherungsschutz besteht nur, wenn die Krankheit frühestens einen Monat nach Beginn der Versicherung und späte- stens einen Monat nach Beendigung der Versicherung ausbricht. Mitversichert sind allergische Reaktionen auf Insektenstiche oder Insektenbisse als nicht infektionsbedingte Folge des Stichs oder Bisses. Als Unfallfolge sind Wundinfektionen infolge geringfügiger Hautver- letzungen mitversichert, wenn uns das ursächliche Ereignis binnen vier Wochen angezeigt wird. Zum Leistungsumfang siehe auch Ziffer 2.3.3 dieses Bedingungs- werkes. 1.4.5 eine Schutzimpfung gegen die in Ziffer 1.4.4 dieses Bedingungs- werkes genannten Infektionskrankheiten, wenn die versicherte Person dadurch Gesundheitsschäden erleidet. Zum Leistungsumfang siehe auch Ziffer 2.3.3 dieses Bedin- gungswerkes. 1.4.6 der Ausbruch von Tollwut und Wundstarrkrampf sowie der Aus- bruch von Infektionskrankheiten, bei denen Krankheitserreger durch eine Unfallverletzung infolge eines Unfalls in den BrandKörper gelangten oder welche durch Heilmaßnahmen bzw. Eingriffe verursacht wurden, die Explosion oder das Bersten des versicherten Fahrzeugs zugefügt wurdendurch ein unter diesen Vertrag fallendes Schadenereignis veranlasst waren. Schäden an Sachen von durch Taxis Versicherungsschutz besteht nur, wenn die Krankheit frühestens einen Monat nach Beginn der Versicherung und Mietwagen mit Chauffeur beförderten Dritten: spätestens einen Monat nach Beendigung der Versicherung ausbricht. Zum Leistungsumfang siehe auch Ziffer 2.3.3 dieses Bedingungs- werkes. 1.5 Versicherungsschutz besteht auch für 1.6 Auf die Gesellschaft versichert Regelungen über die Haftpflicht des VersicherungsnehmersEinschränkungen der Leistung (Ziffer 3), Eigentümers oder der nicht versicherbare Personen (Ziffer 4) sowie die Aus- schlüsse (Ziffer 5) in diesem gleichgestellten Person und des Chauffeurs Bedingungswerk weisen wir hin. Sie gelten für nicht vorsätzlich durch den Verkehr des versicherten Fahrzeugs zugefügte Schäden an Kleidern oder persönlichen Gegenständen der beförderten Dritten. Beladung und Entladung: die Gesellschaft versichert die Haftpflicht des Fahrers und des Eigentümers oder der diesem gleichgestellten Person für Schäden, die Dritten während der Beladung des Fahrzeugs vom Boden aus und der Entladung vom Fahrzeug auf den Boden unabsichtlich zugefügt werden. Personenkraftwagen für das Fahren oder die Beförderung von Personen mit Behinderung: die Gesellschaft versichert die Schäden, die Personen mit Behinderung oder Dritten bei den Ein- und Aussteigetätigkeiten unfreiwillig zugefügt werden. Außerdem stehen weitere 8 Module zur Verfügung, die freiwillig ausgewählt werden können und mit denen ein breiter und modulierbarer Schutz möglich ist. Modul Diebstahl und Brand (optional) Modul Scheiben und Geldverluste (optional) Modul Kasko (optional) Modul Naturereignisse und gesellschaftspolitische Ereignisse (optional) Modul Führerschein (optional) Modul Rechtsschutz (optional) Modul Service-Leistungen (optional) Modul Verletzungen des Fahrers (optional)alle Leistungsarten.

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Samples: Unfallversicherung

Was ist versichert?. Zurich Connect Auto sieht ein Basismodul „Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten“ mit folgenden Arten des Versicherungsschutzes vor: Verbindliche Pkw-Haftpflichtversicherung: die Gesellschaft versichert die Haftpflichtrisiken, deren Versicherung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Fahrschulautos: Bei Fahrzeugen, die zu Fahrschulzwecken verwendet werden, ist die Haftpflicht des Fahrlehrers als Lenker gedeckt. Haftpflicht der beförderten Personen: die Gesellschaft versichert die persönliche und individuelle Haftpflicht der mit dem Fahrzeug beförderten Personen für Schäden, die Dritten während und infolge des Verkehrs des Fahrzeugs nicht vorsätzlich zugefügt werden. Haftpflicht wegen unerlaubten Handlungen von minderjährigen Kindern: die Gesellschaft versichert den Eigentümer oder die diesem gleichgestellte Person gegen Haftpflichtrisiken wegen Schäden, die Dritten durch den Verkehr des Fahrzeugs zugefügt werden, das unrechtmäßig durch minderjährige Kinder und ohne Wissen des Versicherten gefahren wird. Haftpflicht des Versicherten für Brand des Fahrzeugs in privaten Bereichen: die Gesellschaft verpflichtet sich zur Zahlung der Beträge1.1 Wir bieten Versicherungsschutz bei Unfällen, die der Versicherte versicherten Person während der Wirksamkeit des Vertrages zustoßen. 1.2 Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle in der ganzen Welt. 1.3 Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötz- lich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereig- nis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. 1.4 Als Unfall gilt auch, 1.4.1 wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung eine Schädigung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule erfolgt. Dies gilt jedoch nicht für KapitalSchädigungen der Bandscheibe. 1.4.2 das Ersticken, Zinsen und Kosten als Schadenersatzleistung für direkte Sachschäden schuldetErtrinken oder Erfrieren sowie unfreiwillig erlitte- ner Flüssigkeits- oder Nahrungsentzug, sowie das Erleiden eines Sonnenbrandes oder Sonnenstichs. Zum Leistungsumfang siehe auch Ziffer 5.2.6 dieses Bedingungswerkes. 1.4.3 der Eintritt tauchtypischer Gesundheitsschäden, wie z. B. Cais- sonkrankheit. 1.4.4 der Ausbruch von Infektionskrankheiten, die Dritten durch während der Vertragslaufzeit erlittene Insektenstiche oder -bisse oder durch sonstige von Tieren verursachte Hautverletzungen übertra- gen wurden (z. B. Malaria, Xxxxxxxxxx-Meningo-Enzephalitis (FSME), Borreliose, Gelbfieber, Pest) sowie die Infektionskrank- heiten Typhus, Cholera, Tuberkulose, Kinderlähmung.Versiche- rungsschutz besteht nur, wenn die Krankheit frühestens einen Monat nach Beginn der Versicherung und spätestens einen Mo- nat nach Beendigung der Versicherung ausbricht. Mitversichert sind allergische Reaktionen auf Insektenstiche oder –bisse als nicht infektionsbedingte Folge des Stichs oder Bisses. Als Unfallfolge sind Wundinfektionen infolge geringfügiger Haut- verletzungen mitversichert, wenn uns das ursächliche Ereignis binnen vier Wochen angezeigt wird. 1.4.5 eine Schutzimpfung gegen die in Ziffer 1.4.4 dieses Bedingungs- werkes genannten Infektionskrankheiten, wenn die versicherte Person dadurch Gesundheitsschäden erleidet. 1.4.6 der Ausbruch von Tollwut und Wundstarrkrampf sowie der Aus- bruch von Infektionskrankheiten, bei denen Krankheitserreger durch eine Unfallverletzung infolge eines Unfalls in den BrandKörper gelangten oder welche durch Heilmaßnahmen bzw. Eingriffe verursacht wurden, die Explosion oder das Bersten des versicherten Fahrzeugs zugefügt wurdendurch ein unter diesen Vertrag fallendes Schadenereignis veranlasst waren. Schäden an Sachen von durch Taxis Versicherungsschutz besteht nur, wenn die Krankheit frühestens einen Monat nach Beginn der Versicherung und Mietwagen mit Chauffeur beförderten Dritten: spätestens einen Monat nach Beendigung der Versicherung ausbricht. Auf die Gesellschaft versichert Regelungen über die Haftpflicht des VersicherungsnehmersEinschränkungen der Leistung (Ziffer 3), Eigentümers oder der nicht versicherbare Personen (Ziffer 4) sowie die Aus- schlüsse (Ziffer 5) in diesem gleichgestellten Person und des Chauffeurs Bedingungswerk weisen wir hin. Sie gelten für nicht vorsätzlich durch den Verkehr des versicherten Fahrzeugs zugefügte Schäden an Kleidern oder persönlichen Gegenständen der beförderten Dritten. Beladung und Entladung: die Gesellschaft versichert die Haftpflicht des Fahrers und des Eigentümers oder der diesem gleichgestellten Person für Schäden, die Dritten während der Beladung des Fahrzeugs vom Boden aus und der Entladung vom Fahrzeug auf den Boden unabsichtlich zugefügt werden. Personenkraftwagen für das Fahren oder die Beförderung von Personen mit Behinderung: die Gesellschaft versichert die Schäden, die Personen mit Behinderung oder Dritten bei den Ein- und Aussteigetätigkeiten unfreiwillig zugefügt werden. Außerdem stehen weitere 8 Module zur Verfügung, die freiwillig ausgewählt werden können und mit denen ein breiter und modulierbarer Schutz möglich ist. Modul Diebstahl und Brand (optional) Modul Scheiben und Geldverluste (optional) Modul Kasko (optional) Modul Naturereignisse und gesellschaftspolitische Ereignisse (optional) Modul Führerschein (optional) Modul Rechtsschutz (optional) Modul Service-Leistungen (optional) Modul Verletzungen des Fahrers (optional)alle Leistungsarten. 1.5 Versicherungsschutz besteht auch für 1.6 Zusätzlich gilt als versicherter Unfall

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Samples: Unfallversicherung