Was ist versichert?. 1.1 Die Würzburger Versicherungs-AG (Würzburger) leistet Entschä- digung bei Nichtantritt der Reise für die dem Reiseunternehmen oder einem anderen von der versicherten Person nachweislich ver- traglich geschuldeten Rücktrittskosten. 1.2 Die Würzburger ist im Umfang von Ziffer 1.1, sowie unter Berück- sichtigung der Einschränkungen gem. Ziffer 2 leistungspflichtig, wenn während der Dauer des Versicherungsschutzes eines der nachstehend genannten Ereignisse eingetreten ist. 1.2.1 Versicherungsschutz für versicherte Personen oder Risikoperso- nen besteht bei: a) Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung; b) unerwarteter Impfunverträglichkeit; c) Schwangerschaft. 1.2.2 Versicherungsschutz nur für versicherte Personen besteht bei: a) Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten, sofern der Schaden im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage und dem Vermö- gen des Geschädigten erheblich oder sofern zur Schadenfest- stellung seine Anwesenheit notwendig ist; b) Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten be- triebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber; c) Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war und das Arbeits- amt der Reise zugestimmt hat; d) Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die versicherte Reise wur- de vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht und die ver- sicherte Reisezeit fällt in die Probezeit der neuen beruflichen Tätigkeit, maximal jedoch in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit; e) unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die Stornogebühren nicht von einem anderen Kostenträ- ger übernommen werden; f) Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule / Universität, die wiederholt werden müssen, um eine Verlängerung des Schulbesuchs / Studiums zu vermeiden oder den Schul-/ Studienabschluss zu erreichen. Voraussetzung ist, dass die versicherte Reise vor dem Termin der nicht bestande- nen Prüfung gebucht wurde und der Termin für die Wieder- holungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt; g) Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt; h) Bruch von Prothesen; i) unerwartet schwerer Erkrankung, schwerem Unfall oder Imp- funverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. Nicht versichert ist jedoch ein Impfversagen oder ein zu ge- ringer Aufbau eines für das Reiseland vorgeschriebenen Anti- körperwertes. j) Einreichung der Scheidungsklage (bei einvernehmlicher Tren- nung der dementsprechende Antrag) beim zuständigen Ge- richt unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise der betroffe- nen Ehepartner. 1.2.3 Risikopersonen sind a) versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Rei- se gebucht und versichert haben; b) die Angehörigen einer versicherten Person; hierzu zählen: Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebens- gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger; c) diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige gem. Ziffer 1.2.3 b) einer versicherten Person betreuen; d) Tante, Onkel, Xxxxx, Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten ist.
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Samples: Camper Sorglos Paket, Insurance Agreement
Was ist versichert?. 1.1 Die Würzburger Versicherungs-AG (Würzburger) leistet Entschä- digung bei Nichtantritt Der Einkaufsschutz dient der Reise für die dem Reiseunternehmen oder einem anderen Absicherung von der versicherten Person nachweislich ver- traglich geschuldeten Rücktrittskosten.
1.2 Die Würzburger ist Sachschä- den in den nachfolgend aufgeführten Fällen: Versicherte Gefahren ✓ Einkaufs- und Lieferversicherung: Absicherung von im Umfang Handel und online gekaufter Ware bei Abhandenkommen durch Einbruchdiebstahl und Raub sowie Beschädigung. ✓ Reparaturkostenversicherung: Absicherung von Ziffer 1.1Schäden an beweglichen Neuwaren die nach Ablauf der Herstellergarantie nachweislich durch Material oder Fabrikationsfehler des Herstellers entstanden sind. ✓ Ticketversicherung: Erstattet wird der finanzielle Verlust wenn eine Veran- staltung aufgrund von Arbeitsunfähigkeit des Kreditkar- teninhabers am Veranstaltungstag nicht besucht wer- den kann. Versichert sind alle Einzeleintritts-, Dauer-, Saisonkar- ten sowie unter Berück- sichtigung Kartenabonnements die mit der Einschränkungen gemIKEA Kreditkarte vollständig bezahlt wur- den. Ziffer 2 leistungspflichtig✓ Best-Preis-Versicherung: Erstattet wird die Differenz von mindestens 30 Euro des Kaufpreises, wenn während der Dauer des Versicherungsschutzes eines der nachstehend genannten Ereignisse eingetreten ist.
1.2.1 Versicherungsschutz für versicherte Personen oder Risikoperso- nen besteht bei:
a) Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung;
b) unerwarteter Impfunverträglichkeit;
c) Schwangerschaft.
1.2.2 Versicherungsschutz nur für versicherte Personen besteht bei:
a) Schaden am Eigentum infolge die vom Kreditkarteninhaber erworbene Ware innerhalb von Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten, sofern der Schaden im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage und dem Vermö- gen des Geschädigten erheblich oder sofern zur Schadenfest- stellung seine Anwesenheit notwendig ist;
b) Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten be- triebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber;
c) Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war und das Arbeits- amt der Reise zugestimmt hat;
d) Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die versicherte Reise wur- de vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht und die ver- sicherte Reisezeit fällt in die Probezeit der neuen beruflichen Tätigkeit, maximal jedoch in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit;
e) unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die Stornogebühren nicht 30 Tagen von einem anderen Kostenträ- ger übernommen werden;
f) Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule / Universität, die wiederholt werden müssen, um eine Verlängerung des Schulbesuchs / Studiums zu vermeiden oder den Schul-/ Studienabschluss zu erreichenHändler günstiger zum öffentlichen Verkauf angeboten wird. Voraussetzung ist, dass die versicherte Reise vor dem Termin der nicht bestande- nen Prüfung gebucht wurde und der Termin für die Wieder- holungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt;
g) Nichtversetzung eines Schülers, wenn Dabei muss es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt;
hden identi- schen Gegenstand (Modell, Ausstattungs- und Liefer- umfang, Modellnummer) Bruch von Prothesen;
im selben Verkaufskanal han- deln. Wie hoch ist jeweils die Versicherungssumme? ✓ Einkaufs- und Lieferversicherung: Max. Entschädigungshöhe pro Versicherungsfall beträgt 1.500,- EUR, Gesamtentschädigung pro Jahr ist auf 6.000 Euro begrenzt. Was ist nicht versichert? x Einkaufs- und Lieferversicherung: Es besteht kein Versicherungsschutz bei folgen- den Waren − lebende Tiere und Pflanzen − Lebens- und Genussmittel − Fahrscheine, Eintrittskarten und Gutscheine − Wertpapiere, Derivate, Edelmetalle, Juwe- len und Edelsteine − Fahrzeuge − Waffen x Reparaturkostenversicherung: Es besteht kein Versicherungsschutz für folgende Produkte: − gebrauchte Produkte (zum Zeitpunkt des Kaufes) unerwartet schwerer Erkrankung− Werkzeuge aller Art (z.B. Bohrer, schwerem Unfall oder Imp- funverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten HundesMesser, Sägeblätter, -zähne, Schneiden und Schleifscheiben) − Verschleißteile bzw. Nicht versichert ist jedoch ein Impfversagen oder ein zu ge- ringer Aufbau eines für das Reiseland vorgeschriebenen Anti- körperwertes.
j) Einreichung der Scheidungsklage (bei einvernehmlicher Tren- nung der dementsprechende Antrag) beim zuständigen Ge- richt unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise der betroffe- nen Ehepartner.
1.2.3 Risikopersonen sind
a) versicherte Personen untereinanderTeile, die gemeinsam eine Rei- se gebucht und versichert haben;
bwährend der Lebensdauer der versicherten Geräte er- fahrungsgemäß mehrfachausgewechselt werden müssen (z.B. Glühbirnen, Batterien, Sicherungen) die Angehörigen einer versicherten Person; hierzu zählen: Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebens- gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger;
c) diejenigen Personen− gewerblich genutzte Produkte. Es besteht kein Versicherungsschutz für folgende Schäden − Verschleißschäden − Schäden, die nicht mitreisende minderjährige in den Rahmen der Produkt- haftung des Herstellers oder pflegebedürftige Angehörige gemeines Produkt- rückrufes fallen − Korrosions- und Korrosionsfolgeschäden x Ticketversicherung: Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn die Veranstaltung vom Veranstalter abgesagt oder verschoben wurde. Ziffer 1.2.3 bEs besteht ebenfalls kein Ver- sicherungsschutz, wenn die Arbeitsunfähigkeit bei Buchung des Tickets absehbar war. ✓ Reparaturkostenversicherung: Max. Entschädigungs- höhe pro Versicherungsfall beträgt 1.500,- EUR, Ge- samtentschädigung pro Jahr ist auf 6.000 Euro be- grenzt. ✓ Ticketversicherung: Max. Entschädigungshöhe beträgt pro Versicherungsfall 150 Euro. Es sind maximal drei Fälle pro Jahr versichert. ✓ Best-Preis-Versicherung: Max. Entschädigungshöhe pro Versicherungsfall beträgt 500,- EUR. Die Gesam- tentschädigung pro Jahr ist auf 1.000 EUR begrenzt. x Best-Preis-Versicherung: Es besteht kein Versicherungsschutz bei folgen- den Waren: − Lebens- und Genussmittel − Fahrscheine, Eintrittskarten und Gutscheine − Waren, die von einer Privatperson erworben wurden − Waren, die in Auktion erworben wurden − Rohstoffe, Benzin, Diesel und Öle − Fahrzeuge − Waffen − illegal erworbene Waren Gibt es Deckungsbeschränkungen? Nicht alle denkbaren Risiken sind versicherbar. Vom Versicherungsschutz sind z. B. ausgenommen: ! Grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Kreditkarteninhabers oder dessen Familien- angehörigen ! Fälle, in denen eine andere zuvor oder später ab- geschlossene Versicherung zur Leistung ver- pflichtet ist (Subsidiarität) einer versicherten Wo bin ich versichert? ✓ Der Einkaufsschutz gilt weltweit. Auch während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts sind Sie geschützt. ✓ Versichert ist der Kreditkarteninhaber als natürliche Person betreuen;
d) Tantemit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Welche Verpflichtungen habe ich? Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: − Bitte machen Sie in der Beitrittserklärung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben. − Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an. − Sie sind verpflichtet, Onkel, Xxxxx, Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten istso weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch wahrheitsgemäße Scha- denberichte bei der Schadenermittlung und –regulierung zu unterstützen. − Je nach Art des Schadenfalls sind bestimmte Unterlagen einzureichen.
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Samples: Versicherungsvertrag, Versicherungspaket
Was ist versichert?. 1.1 Die Würzburger VersicherungsZurich Connect Auto sieht ein Basismodul „Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten“ mit folgenden Arten des Versicherungsschutzes vor: Verbindliche Pkw-AG (Würzburger) leistet Entschä- digung bei Nichtantritt Haftpflichtversicherung: die Gesellschaft versichert die Haftpflichtrisiken, deren Versicherung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Fahrschulautos: Bei Fahrzeugen, die zu Fahrschulzwecken verwendet werden, ist die Haftpflicht des Fahrlehrers als Lenker gedeckt. Haftpflicht der Reise beförderten Personen: die Gesellschaft versichert die persönliche und individuelle Haftpflicht der mit dem Fahrzeug beförderten Personen für Schäden, die dem Reiseunternehmen Dritten während und infolge des Verkehrs des Fahrzeugs nicht vorsätzlich zugefügt werden. Haftpflicht wegen unerlaubten Handlungen von minderjährigen Kindern: die Gesellschaft versichert den Eigentümer oder einem anderen die diesem gleichgestellte Person gegen Haftpflichtrisiken wegen Schäden, die Dritten durch den Verkehr des Fahrzeugs zugefügt werden, das unrechtmäßig durch minderjährige Kinder und ohne Wissen des Versicherten gefahren wird. Haftpflicht des Versicherten für Brand des Fahrzeugs in privaten Bereichen: die Gesellschaft verpflichtet sich zur Zahlung der Beträge, die der Versicherte für Kapital, Zinsen und Kosten als Schadenersatzleistung für direkte Sachschäden schuldet, die Dritten durch den Brand, die Explosion oder das Bersten des versicherten Fahrzeugs zugefügt wurden. Schäden an Sachen von durch Taxis und Mietwagen mit Chauffeur beförderten Dritten: die Gesellschaft versichert die Haftpflicht des Versicherungsnehmers, Eigentümers oder der diesem gleichgestellten Person und des Chauffeurs für nicht vorsätzlich durch den Verkehr des versicherten Fahrzeugs zugefügte Schäden an Kleidern oder persönlichen Gegenständen der beförderten Dritten. Beladung und Entladung: die Gesellschaft versichert die Haftpflicht des Fahrers und des Eigentümers oder der diesem gleichgestellten Person nachweislich ver- traglich geschuldeten Rücktrittskosten.
1.2 Die Würzburger ist im Umfang von Ziffer 1.1für Schäden, sowie unter Berück- sichtigung der Einschränkungen gem. Ziffer 2 leistungspflichtig, wenn die Dritten während der Dauer Beladung des Versicherungsschutzes eines Fahrzeugs vom Boden aus und der nachstehend genannten Ereignisse eingetreten ist.
1.2.1 Versicherungsschutz Entladung vom Fahrzeug auf den Boden unabsichtlich zugefügt werden. Personenkraftwagen für versicherte das Fahren oder die Beförderung von Personen oder Risikoperso- nen besteht bei:
a) Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung;
b) unerwarteter Impfunverträglichkeit;
c) Schwangerschaft.
1.2.2 Versicherungsschutz nur für versicherte Personen besteht bei:
a) Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten, sofern der Schaden im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage und dem Vermö- gen des Geschädigten erheblich oder sofern zur Schadenfest- stellung seine Anwesenheit notwendig ist;
b) Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten be- triebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber;
c) Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war und das Arbeits- amt der Reise zugestimmt hat;
d) Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt mit Behinderung: die versicherte Reise wur- de vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht und Gesellschaft versichert die ver- sicherte Reisezeit fällt in die Probezeit der neuen beruflichen Tätigkeit, maximal jedoch in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit;
e) unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die Stornogebühren nicht von einem anderen Kostenträ- ger übernommen werden;
f) Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule / UniversitätSchäden, die wiederholt werden müssen, um eine Verlängerung des Schulbesuchs / Studiums zu vermeiden Personen mit Behinderung oder Dritten bei den Schul-/ Studienabschluss zu erreichenEin- und Aussteigetätigkeiten unfreiwillig zugefügt werden. Voraussetzung ist, dass die versicherte Reise vor dem Termin der nicht bestande- nen Prüfung gebucht wurde und der Termin für die Wieder- holungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt;
g) Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt;
h) Bruch von Prothesen;
i) unerwartet schwerer Erkrankung, schwerem Unfall oder Imp- funverträglichkeit eines Außerdem stehen weitere 8 Module zur Reise angemeldeten Hundes. Nicht versichert ist jedoch ein Impfversagen oder ein zu ge- ringer Aufbau eines für das Reiseland vorgeschriebenen Anti- körperwertes.
j) Einreichung der Scheidungsklage (bei einvernehmlicher Tren- nung der dementsprechende Antrag) beim zuständigen Ge- richt unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise der betroffe- nen Ehepartner.
1.2.3 Risikopersonen sind
a) versicherte Personen untereinanderVerfügung, die gemeinsam eine Rei- se gebucht freiwillig ausgewählt werden können und versichert haben;
bmit denen ein breiter und modulierbarer Schutz möglich ist. Modul Diebstahl und Brand (optional) die Angehörigen einer versicherten Person; hierzu zählen: Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebens- gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder Modul Scheiben und Schwäger;
cGeldverluste (optional) diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige gem. Ziffer 1.2.3 bModul Kasko (optional) einer versicherten Person betreuen;
dModul Naturereignisse und gesellschaftspolitische Ereignisse (optional) Tante, Onkel, Xxxxx, Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten ist.Modul Führerschein (optional) Modul Rechtsschutz (optional) Modul Service-Leistungen (optional) Modul Verletzungen des Fahrers (optional)
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Was ist versichert?. 1.1 Die Würzburger Versicherungs✓ Versichert sind Unfälle. Ein Unfall liegt z.B. vor, wenn die versicherte Person sich ver- letzt, weil sie stolpert, ausrutscht oder stürzt. Dafür bieten wir insbesondere folgende Leis- tungsarten: Geldleistung ✓ Einmalige Invaliditätsleistung bei dauerhaf- ten Beeinträchtigungen (z. B. Bewegungs- einschränkungen) ✓ Todesfallleistung, auch bei Verschollenheit. ✓ Übergangsleistung ✓ Lebenslange Unfallrente bei besonders schweren Beeinträchtigungen. ✓ Krankenhaustage- und Genesungsgeld bei Krankenhausaufenthalten oder ambulanten chirurgischen Operationen. ✓ Kostenersatz für Such-, Bergungs- und Ret- tungseinsätze. ✓ Kosten bei kosmetischen Operationen. ✓ Kurkostenbeihilfe ✓ Sofortleistung bei schweren Verletzungen, wie z. B. Querschnittslähmung nach Schädi- gung des Rückenmarkes. ✓ Komageld. ✓ Kostenübernahme für logopädische Be- handlung. ✓ Verdienstausfall bei Selbständigen oder frei- beruflich Tätigen. ✓ Reparaturkosten für unfallbedingte Zerstö- rung von Brücken, Kronen, Gebissen und Implantaten bei erwachsenen und Zahn- spangenkosten bei Kindern ✓ Ihr Versicherungsschutz kann sich auch auf weitere Personen erstrecken, wie z.B. Ihre Ehe- oder Lebenspartner und Ihre Kinder. ✓ Vollwaisen-AG Rente ✓ Kosten für unfallbedingten Nachhilfeunter- richt ✓ Kosten für unfallbedingten Kindergartenaus- fall ✓ Kosten für unfallbedingten Schulausfall ✓ Schmerzensgeld bei Knochenbrüchen von Kindern und einem Krankenhausaufenthalt von min. 4 Tagen. Was ist nicht versichert? x Krankheiten (Würzburgerz. B. Diabetes, Gelenks- arthrose, Schlaganfall) leistet Entschä- digung bei Nichtantritt der Reise x Kosten für die dem Reiseunternehmen oder einem anderen von der versicherten Person nachweislich ver- traglich geschuldeten Rücktrittskosten.
1.2 Die Würzburger ist im Umfang von Ziffer 1.1ärztliche Heilbehand- lung. x Sachschäden (z.B. Brillen, sowie unter Berück- sichtigung der Kleidung) Gibt es Einschränkungen gembeim Versicherungsschutz? Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Ziffer 2 leistungspflichtigVom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel: ! Unfälle durch Bewusstseinsstörung, wenn während der Dauer des Versicherungsschutzes eines der nachstehend genannten Ereignisse eingetreten ist.
1.2.1 Versicherungsschutz für versicherte Personen oder Risikoperso- nen besteht bei:
a) Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung;
b) unerwarteter Impfunverträglichkeit;
c) Schwangerschaft.
1.2.2 Versicherungsschutz nur für versicherte Personen besteht bei:
a) Schaden am Eigentum Bsp. infolge von Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten, sofern der Schaden im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage Alkohol- und dem Vermö- gen des Geschädigten erheblich oder sofern zur Schadenfest- stellung seine Anwesenheit notwendig ist;
b) Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten be- triebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber;
c) Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, sofern diese Person Drogenkon- sum. ! Unfälle bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war und das Arbeits- amt der Reise zugestimmt hat;
d) Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die versicherte Reise wur- de vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht und die ver- sicherte Reisezeit fällt in die Probezeit der neuen beruflichen Tätigkeit, maximal jedoch in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit;
e) unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die Stornogebühren nicht von einem anderen Kostenträ- ger übernommen werden;
f) Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an vorsätzlichen Bege- hung einer Schule / UniversitätStraftat. ! Unfälle, die wiederholt werden müssenmittel- oder unmittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereig- nisse verursacht wurden. ! Unfälle als Führer eines Luftfahrzeu- ges oder Luftsportgeräts. ! Unfälle durch die Teilnahme an Ren- nen mit Motorfahrzeugen. ! Unfälle durch Kernenergie. ! Gesundheitsschäden durch Strahlen ! Bandscheibenschäden Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Siehe Waldenburger-AUB 2014 Ziffer 5. Wenn Unfallfolgen und Krankheiten zu- sammentreffen, um eine Verlängerung des Schulbesuchs / Studiums kann es zu vermeiden oder den Schul-/ Studienabschluss zu erreichenLeistungskür- zungen kommen. Voraussetzung ist, dass die versicherte Reise vor dem Termin der nicht bestande- nen Prüfung gebucht wurde und der Termin für die Wieder- holungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt;
g) Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt;
h) Bruch von Prothesen;
i) unerwartet schwerer Erkrankung, schwerem Unfall oder Imp- funverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. Nicht versichert ist jedoch ein Impfversagen oder ein zu ge- ringer Aufbau eines für das Reiseland vorgeschriebenen Anti- körperwertesWo bin ich versichert? ✓ Sie haben weltweit Versicherungsschutz.
j) Einreichung der Scheidungsklage (bei einvernehmlicher Tren- nung der dementsprechende Antrag) beim zuständigen Ge- richt unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise der betroffe- nen Ehepartner.
1.2.3 Risikopersonen sind
a) versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Rei- se gebucht und versichert haben;
b) die Angehörigen einer versicherten Person; hierzu zählen: Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebens- gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger;
c) diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige gem. Ziffer 1.2.3 b) einer versicherten Person betreuen;
d) Tante, Onkel, Xxxxx, Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten ist.
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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung
Was ist versichert?. 1.1 ✓ Versichert sind Unfälle. Ein Unfall liegt z. B. vor, wenn die versicherte Person sich ver- letzt, weil sie stolpert, ausrutscht oder stürzt. Dafür bieten wir insbesondere folgende Leis- tungsarten: Geldleistungen ✓ Einmalige Invaliditätsleistung bei dauerhaf- ten Beeinträchtigungen (z. B. Bewegungs- einschränkungen). ✓ Lebenslange Unfallrente bei besonders schweren Beeinträchtigungen. ✓ Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld bei Krankenhausaufenthalten oder ambulan- ten Operationen. ✓ Kostenersatz für Such-, Bergungs- und Ret- tungseinsätze. ✓ Kurkostenbeihilfe ✓ Kostenerstattung für unfallbedingte kosmeti- sche Operationen ✓ Bei Unfalltod Auszahlung einer Todesfall- summe Dienstleistungen ✓ Hilfe-Paket mit häuslicher und organisatori- scher Hilfe in der ersten Zeit nach einem Un- fall (z.B. Menüservice, Wohnungsreinigung, Fahrdienste, Tierbetreuung, usw.) ✓ Reha-Management Die Würzburger Versicherungs-AG Leistungsarten und die Versicherungs- summen dazu vereinbaren wir mit Ihnen im Versicherungsvertrag. Was ist nicht versichert? x Krankheiten (Würzburger) leistet Entschä- digung bei Nichtantritt der Reise z.B. Diabetes, Gelenks- arthrose, Schlaganfall). x Kosten für die dem Reiseunternehmen oder einem anderen von der versicherten Person nachweislich ver- traglich geschuldeten Rücktrittskosten.
1.2 Die Würzburger ist im Umfang von Ziffer 1.1ärztliche Heilbehand- lung. x Sachschäden (z.B. Brille, sowie unter Berück- sichtigung der Einschränkungen gemKleidung). Ziffer 2 leistungspflichtig, wenn während der Dauer des Versicherungsschutzes eines der nachstehend genannten Ereignisse eingetreten ist.
1.2.1 Gibt es Deckungseinschränkun- gen? Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Vom Versicherungsschutz für versicherte Personen oder Risikoperso- nen besteht bei:
a) Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung;
b) unerwarteter Impfunverträglichkeit;
c) Schwangerschaft.
1.2.2 Versicherungsschutz nur für versicherte Personen besteht bei:
a) Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten, sofern der Schaden im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage und dem Vermö- gen des Geschädigten erheblich oder sofern zur Schadenfest- stellung seine Anwesenheit notwendig ist;
b) Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten be- triebsbedingten Kündigung ausgeschlossen sind zum Beispiel: ! Unfälle durch den Arbeitgeber;
c) Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, sofern diese Person Drogenkonsum ! Unfälle bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war vorsätzlichen Begehung einer Straftat ! Bandscheibenschäden ! Unfälle als Führer eines Luftfahrzeugs oder Luftsportgeräts ! Unfälle durch Kernenergie Wenn Unfallfolgen und das Arbeits- amt der Reise zugestimmt hat;
d) ArbeitsplatzwechselKrankheiten zu- sammentreffen, vorausgesetzt die versicherte Reise wur- de vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht und die ver- sicherte Reisezeit fällt in die Probezeit der neuen beruflichen Tätigkeit, maximal jedoch in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit;
e) unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die Stornogebühren nicht von einem anderen Kostenträ- ger übernommen werden;
f) Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule / Universität, die wiederholt werden müssen, um eine Verlängerung des Schulbesuchs / Studiums es zu vermeiden oder den Schul-/ Studienabschluss zu erreichenLeistungskür- zungen kommen. Voraussetzung ist, dass die versicherte Reise vor dem Termin der nicht bestande- nen Prüfung gebucht wurde und der Termin für die Wieder- holungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt;
g) Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt;
h) Bruch von Prothesen;
i) unerwartet schwerer Erkrankung, schwerem Unfall oder Imp- funverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. Nicht versichert ist jedoch ein Impfversagen oder ein zu ge- ringer Aufbau eines für das Reiseland vorgeschriebenen Anti- körperwertesWo bin ich versichert? ✓ Sie haben weltweit Versicherungsschutz.
j) Einreichung der Scheidungsklage (bei einvernehmlicher Tren- nung der dementsprechende Antrag) beim zuständigen Ge- richt unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise der betroffe- nen Ehepartner.
1.2.3 Risikopersonen sind
a) versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Rei- se gebucht und versichert haben;
b) die Angehörigen einer versicherten Person; hierzu zählen: Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebens- gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger;
c) diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige gem. Ziffer 1.2.3 b) einer versicherten Person betreuen;
d) Tante, Onkel, Xxxxx, Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten ist.
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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung
Was ist versichert?. 1.1 ✓ Versichert ist das im Versicherungsschein/ in der Teilnahmebestätigung benannte elektronische Gerät. ✓ Versichert sind unvorhergesehene Beschädigungen oder Zerstörung des Gerätes (Sachschäden) durch z.B.: ✓ Bedienungsfehler; ✓ ✓ ✓ Bodenstürze; Bruchschäden; Flüssigkeitsschäden; Bei Apple Geräten besteht Versicherungsschutz für Produk- tions-, Konstruktions- oder Materialfehler (nach Ablauf der Herstellergarantie bzw. der gesetzlichen Gewährleistung). ✓ Sofern vereinbart besteht beim Tarif inkl. Diebstahlschutz Versicherungsschutz bei Abhandenkommen durch: ✓ Einbruchdiebstahl; ✓ Diebstahl; ✓ Raub oder Plünderung. Werden versicherte Sachen zerstört oder gehen durch ein versichertes Ereignis verloren, ersetzen wir den Versicherungswert durch Stellung eines Ersatzgerätes. Werden versicherte Sachen beschädigt, übernehmen wir die Reparaturkosten bis zur Höhe des Versicherungswertes. Beim Tarif mit 24h-Expresstausch wird das Gerät in der Regel am nächsten Werktag ausgetauscht, sofern alle Bedingungen für einen Austausch erfüllt sind. Ist eine Reparatur nicht möglich oder unwirtschaftlich, stellen wir ein Ersatzgerät gleicher Art und Güte. Die Würzburger Versicherungs-AG (Würzburger) leistet Entschä- digung bei Nichtantritt vereinbarten Versicherungssummen sind im Versicherungsschein bzw. in der Reise Teilnahme- bestätigung aufgeführt. Wir können nicht alle denkbaren Schäden versichern. Sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen, wie zum Beispiel: ! von dir vorsätzlich herbeigeführte Schäden; ! Schäden durch Liegenlassen, Vergessen, Verlieren; ! Schäden durch Diebstahl, Einbruchund Raub beim Tarif Extraschutz/ Extraschutz24 ohne Diebstahl. ! Schäden durch Kriegsereignisse jeder Art, Innere Unruhen, Erdbeben, Kernenergie; ! Schäden an oder durch Software; ! Schäden für die dem Reiseunternehmen ein Händler oder einem anderen von der versicherten Person nachweislich ver- traglich geschuldeten Rücktrittskosten.
1.2 Die Würzburger ist Hersteller im Umfang von Ziffer 1.1, sowie unter Berück- sichtigung Rahmen der Einschränkungen gemgesetzlichen (Haftung oder Gewährleistung) oder vertraglichen (Garantie) Bestimmungen zu haften hat; ! unmittelbare und mittelbare Sachfolge- und Vermögensschäden. Ziffer 2 leistungspflichtig, wenn während der Dauer des Versicherungsschutzes eines der nachstehend genannten Ereignisse eingetreten ist.
1.2.1 Versicherungsschutz für versicherte Personen oder Risikoperso- nen besteht bei:
a) Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung;
b) unerwarteter Impfunverträglichkeit;
c) Schwangerschaft.
1.2.2 Versicherungsschutz nur für versicherte Personen besteht bei:
a) Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten, sofern der Schaden im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage und dem Vermö- gen des Geschädigten erheblich oder sofern zur Schadenfest- stellung seine Anwesenheit notwendig ist;
b) Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten be- triebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber;
c) Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war und das Arbeits- amt der Reise zugestimmt hat;
d) Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die versicherte Reise wur- de vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht und die ver- sicherte Reisezeit fällt in die Probezeit der neuen beruflichen Tätigkeit, maximal jedoch in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit;
e) unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die Stornogebühren nicht von einem anderen Kostenträ- ger übernommen werden;
f) Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule / Universität, die wiederholt werden müssen, um eine Verlängerung des Schulbesuchs / Studiums zu vermeiden oder den Schul-/ Studienabschluss zu erreichen. Voraussetzung ist, dass die versicherte Reise vor dem Termin der nicht bestande- nen Prüfung gebucht wurde und der Termin für die Wieder- holungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt;
g) Nichtversetzung eines Schülers, wenn es Es handelt sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt;
h) Bruch von Prothesen;
i) unerwartet schwerer Erkrankung, schwerem Unfall oder Imp- funverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten HundesElektronik- und Garantieversicherung. Nicht versichert Dein Gerät ist jedoch ein Impfversagen oder ein zu ge- ringer Aufbau eines für das Reiseland vorgeschriebenen Anti- körperwertesweltweit versichert.
j) Einreichung der Scheidungsklage (bei einvernehmlicher Tren- nung der dementsprechende Antrag) beim zuständigen Ge- richt unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise der betroffe- nen Ehepartner.
1.2.3 Risikopersonen sind
a) versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Rei- se gebucht und versichert haben;
b) die Angehörigen einer versicherten Person; hierzu zählen: Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebens- gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger;
c) diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige gem. Ziffer 1.2.3 b) einer versicherten Person betreuen;
d) Tante, Onkel, Xxxxx, Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten ist.
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Samples: Produktinformationsblatt/ Versicherungsbedingungen/ Kundeninformationen, Elektronik Und Garantieversicherung
Was ist versichert?. 1.1 Die Würzburger Versicherungs-AG (Würzburger) leistet Entschä- digung bei Nichtantritt 1.1. Im Sinne der Reise für die dem Reiseunternehmen oder einem anderen von der versicherten Person nachweislich ver- traglich geschuldeten Rücktrittskosten.
1.2 Die Würzburger ist Flugreiseversicherung besteht Versicherungsschutz nur im Umfang Falle von Ziffer 1.1, sowie unter Berück- sichtigung der Einschränkungen gem. Ziffer 2 leistungspflichtig, wenn während der Dauer des Versicherungsschutzes eines der nachstehend genannten Ereignisse eingetreten ist.
1.2.1 Versicherungsschutz für versicherte Personen oder Risikoperso- nen besteht Auslandsreisen bei:
a) Todverspäteter Gepäcksausgabe des Versicherten um mindestens 6 Stunden ab dem Zeitpunkt der Landung des Versicherten am Zielort außerhalb Österreichs durch die Fluggesellschaft. Versichert sind nur Fälle, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung;die sich auf der Hinreise ins Ausland ereignen, nicht aber bei der Rückreise.
b) unerwarteter Impfunverträglichkeit;einer Flugverspätung oder -annullierung wegen eines Streiks, aus betrieblichen Gründen, wegen eines Maschinenfehlers oder aufgrund von Schlechtwetter während der Hin- oder Rückreise des Versicherten zum bzw. vom Zielort im Ausland um mindestens 6 Stunden gegenüber dem Flugplan und/oder wenn der Flug des Versicherten annulliert wird und dem Versicherten kein alternatives Transportmittel innerhalb von 6 Stunden des ursprünglich geplanten Abflugs bereitgestellt wird.
c) Schwangerschaftdem unverschuldeten Versäumen von der gebuchten regulären Abfahrt / des gebuchten regulären Abflugs, wenn sich die Anreise zum Bahnhof/Flughafen/Hafen aus einem der nachstehenden Gründe nachweislich verzögert: - Unfall oder Verkehrsunfall des Versicherten auf dem direkten Weg zum Bahnhof/Flughafen/Hafen; - technisches Gebrechen des benützten Privatfahrzeugs auf dem direkten Weg zum Bahnhof/Flughafen/Hafen; - Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels (inklusive Flugverspätung) von mindestens zwei Stunden (hierbei wird auf die verspätete Ankunft am Zielort abgestellt).
1.2.2 Versicherungsschutz nur für versicherte Personen besteht bei1.2. Der Versicherer leistet folgende Versicherungsleistung bis zur maximalen Versicherungssumme:
a) Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten, sofern der Schaden Kommt es zu einer verspäteten Gepäcksausgabe im Verhältnis zu Sinne von Absatz 1.1 lit a) dieses Artikels, erstattet der wirtschaftlichen Lage Versicherer dem Versicherten die nachweislich dokumentierten außerordentlichen Kosten für den Kauf der notwendigen grundlegenden Toilettenartikel und Bekleidung, die dem Vermö- gen Versicherten nach Ablauf von 6 Stunden des Geschädigten erheblich oder sofern zur Schadenfest- stellung seine Anwesenheit notwendig ist;Wartens auf die Ankunft seines verspäteten Reisegepäcks entstanden sind.
b) Verlust Kommt es zu einer Flugverspätung im Sinne von Absatz 1.1 lit b) dieses Artikels, erstattet der Versicherer dem Versicherten für jede Stunde des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten be- triebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber;Wartens die in der Leistungstabelle in Artikel I genannte Summe, sofern mindestens 6 Stunden vom geplanten Abflug bis zu dem Zeitpunkt des tatsächlichen Abflugs vergangen sind, wobei er in diesem Fall eine Versicherungsleistung bis zur maximalen Versicherungssumme leisten wird.
c) Aufnahme eines ArbeitsverhältnissesKommt es zu einer Annullierung des Flugs im Sinne von Absatz 1.1 lit b) dieses Artikels und dem Versicherten kein alternativer Transport innerhalb von 6 Stunden ab dem ursprünglich geplanten Abflug gewährt wird, sofern diese Person bei bezahlt der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war und das Arbeits- amt der Reise zugestimmt hat;Versicherer dem Versicherten eine Kompensation für jede Stunde des Wartens nach dem Ablauf von 6 Stunden ab dem geplantem Abflug bis zum tatsächlichen Abflug. Für die ersten 6 Stunden des Wartens gibt es kein Anspruch auf Kompensation.
d) ArbeitsplatzwechselKommt es zum unverschuldeten Versäumen von der gebuchten regulären Abfahrt / des gebuchten regulären Abflugs im Sinne von Absatz 1.1 lit c) dieses Artikels, vorausgesetzt erstattet der Versicherer dem Versicherten die versicherte Reise wur- de vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht notwendigen und die ver- sicherte Reisezeit fällt in die Probezeit der neuen beruflichen Tätigkeit, maximal jedoch in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit;nachgewiesenen Mehrkosten für eine erforderliche Nächtigung und Verpflegung und zwar bis zur maximalen Versicherungssumme.
e) unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann 1.3. Die Versicherung für Flugverspätungen und die Stornogebühren nicht von einem anderen Kostenträ- ger übernommen werden;
f) Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule / UniversitätAnnullierungen gilt auch bei Versicherungsfällen, die wiederholt werden müssen, um eine Verlängerung des Schulbesuchs / Studiums zu vermeiden oder den Schul-/ Studienabschluss zu erreichen. Voraussetzung ist, dass die versicherte Reise vor dem Termin der nicht bestande- nen Prüfung gebucht wurde und der Termin für die Wieder- holungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt;
g) Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt;
h) Bruch von Prothesen;
i) unerwartet schwerer Erkrankung, schwerem Unfall oder Imp- funverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. Nicht versichert ist jedoch ein Impfversagen oder ein zu ge- ringer Aufbau eines für das Reiseland vorgeschriebenen Anti- körperwertesÖsterreich eintreten.
j) Einreichung der Scheidungsklage (bei einvernehmlicher Tren- nung der dementsprechende Antrag) beim zuständigen Ge- richt unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise der betroffe- nen Ehepartner.
1.2.3 Risikopersonen sind
a) versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Rei- se gebucht und versichert haben;
b) die Angehörigen einer versicherten Person; hierzu zählen: Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebens- gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger;
c) diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige gem. Ziffer 1.2.3 b) einer versicherten Person betreuen;
d) Tante, Onkel, Xxxxx, Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten ist.
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Samples: Reiseversicherung, Reiseversicherung
Was ist versichert?. 1.1 Die Würzburger Versicherungs✓ Der Alltagsschutz betrifft die Absicherung von Geldau- tomatenraub-, Kreditkartenmissbrauchs-, Phishing- und Handyversicherung. Versicherte Gefahren ✓ Geldautomatenraubversicherung: Erstattet wird der finanzielle Verlust in Folge eines Raubes nach Abhebung von Bargeld an einem Geld- automaten. ✓ Kreditkartenmissbrauchsversicherung: Abgesichert ist der finanzielle Schaden, der innerhalb von 24 Stunden nach Raub oder Diebstahl der IKEA Kreditkarte durch missbräuchlichen Gebrauch ent- steht. ✓ Phishingversicherung: Erstattet wird der finanzielle Verlust innerhalb des pri- vaten Online-AG (Würzburger) leistet Entschä- digung bei Nichtantritt der Reise für die dem Reiseunternehmen oder einem anderen von der versicherten Person nachweislich ver- traglich geschuldeten Rücktrittskosten.
1.2 Die Würzburger ist im Umfang von Ziffer 1.1, sowie unter Berück- sichtigung der Einschränkungen gem. Ziffer 2 leistungspflichtigBankings, wenn während durch Phishing unbe- rechtigte Dritte Überweisungen elektronisch übermit- teln und das kontoführende Kreditinstitut diese aus- führt. ✓ Handyversicherung: Erstattet wird der Dauer des Versicherungsschutzes eines der nachstehend genannten Ereignisse eingetreten ist.
1.2.1 Versicherungsschutz für versicherte Personen oder Risikoperso- nen besteht bei:
a) Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung;
b) unerwarteter Impfunverträglichkeit;
c) Schwangerschaft.
1.2.2 Versicherungsschutz nur für versicherte Personen besteht bei:
a) Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten, sofern der Schaden im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage und dem Vermö- gen des Geschädigten erheblich oder sofern zur Schadenfest- stellung seine Anwesenheit notwendig ist;
b) finanzielle Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten Mobiltelefons, der durch Raub oder Einbruchdiebstahl entsteht. Wie hoch ist jeweils die Versicherungssumme? ✓ Geldautomatenraubversicherung: Max. Entschädigungshöhe beträgt 500,- EUR. ✓ Kreditkartenmissbrauchsversicherung: Max. Entschä- digungshöhe beträgt 500,- EUR. ✓ Phishingversicherung: Max.Entschädigungshöhe be- triebsbedingten Kündigung trägt 500,- EUR je Versicherungsfall und 1.000,- EUR pro Jahr. ✓ Handyversicherung: Max.Entschädigungshöhe beträgt 250,- EUR. Was ist nicht versichert? x Geldautomatenraubversicherung: Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn eine andere zuvor oder später abgeschlossene Versi- cherung zur Leistung verpflichtet ist (Subsidiarität). x Kreditkartenmissbrauchsversicherung: Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsfall durch den Arbeitgeber;
c) Aufnahme eines ArbeitsverhältnissesKreditkarteninhaber oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft le- benden Person begangen wurde. x Phishingversicherung: Es besteht kein Schutz für aus der Abbuchung re- sultierende Folgeschäden (z.B. Zinseinbußen, sofern diese Person bei Kosten der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war Rechtsverfolgung, in Rechnung ge- stellte Kosten der Bank u.ä.). x Handyversicherung: Es besteht kein Anspruch auf Entschädigung für Datenverlust und das Arbeits- amt der Reise zugestimmt hat;
d) Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die versicherte Reise wur- de vor Kenntnis Software. Gibt es Deckungsbeschränkungen? Nicht alle denkbaren Risiken sind versicherbar. Vom Versicherungsschutz ist z. B. ausgenommen: ! Grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Arbeitsplatzwechsels gebucht und die ver- sicherte Reisezeit fällt in die Probezeit der neuen beruflichen Tätigkeit, maximal jedoch in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit;
e) unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst Kreditkarteninhabers oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die Stornogebühren nicht von einem anderen Kostenträ- ger übernommen werden;
f) Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule / Universität, die wiederholt werden müssen, um eine Verlängerung des Schulbesuchs / Studiums zu vermeiden oder den Schul-/ Studienabschluss zu erreichen. Voraussetzung ist, dass die versicherte Reise vor dem Termin der nicht bestande- nen Prüfung gebucht wurde und der Termin für die Wieder- holungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt;
g) Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt;
h) Bruch von Prothesen;
i) unerwartet schwerer Erkrankung, schwerem Unfall oder Imp- funverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. Nicht versichert ist jedoch ein Impfversagen oder ein zu ge- ringer Aufbau eines für das Reiseland vorgeschriebenen Anti- körperwertesdessen Familien- angehörigen.
j) Einreichung der Scheidungsklage (bei einvernehmlicher Tren- nung der dementsprechende Antrag) beim zuständigen Ge- richt unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise der betroffe- nen Ehepartner.
1.2.3 Risikopersonen sind
a) versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Rei- se gebucht und versichert haben;
b) die Angehörigen einer versicherten Person; hierzu zählen: Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebens- gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger;
c) diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige gem. Ziffer 1.2.3 b) einer versicherten Person betreuen;
d) Tante, Onkel, Xxxxx, Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten ist.
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Samples: Versicherungsvertrag, Versicherungspaket
Was ist versichert?. 1.1 Die Würzburger Versicherungs-AG (Würzburger) leistet Entschä- digung bei Nichtantritt 1.1. Versicherungsfall ist eine plötzlich auftretende akute Erkrankung oder ein Unfall oder der Reise für die dem Reiseunternehmen oder einem anderen von der Eintritt des Todes des Versicherten während einer versicherten Person nachweislich ver- traglich geschuldeten RücktrittskostenReise.
1.2 Die Würzburger ist 1.2. Im Versicherungsfall deckt der Versicherer bis zur Versicherungssumme die unaufschiebbaren, grundlegenden, unvermeidbaren und tatsächlich angefallenen medizinisch notwendigen Behandlungskosten einschließlich der Kosten für direkt damit verbundene diagnostische Verfahren, die vom Arzt verordnet werden, und die Kosten zur Stabilisierung des Gesundheitszustandes des Versicherten soweit, dass er seine Reise fortsetzen oder nach Österreich gebracht werden kann. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, fällt Folgendes unter diese Kosten im Umfang von Ziffer 1.1, sowie unter Berück- sichtigung der Einschränkungen gem. Ziffer 2 leistungspflichtig, wenn während der Dauer des Versicherungsschutzes eines der nachstehend genannten Ereignisse eingetreten ist.
1.2.1 Versicherungsschutz für versicherte Personen oder Risikoperso- nen besteht beiFalle einer Auslandsreise:
a) Toddie erforderliche Untersuchung, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung;
b) unerwarteter Impfunverträglichkeit;
c) Schwangerschaft.
1.2.2 Versicherungsschutz nur für versicherte Personen besteht bei:
a) Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten, sofern der Schaden im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage die zur Erstellung einer Diagnose und dem Vermö- gen Festlegung des Geschädigten erheblich oder sofern zur Schadenfest- stellung seine Anwesenheit Behandlungsverfahrens notwendig ist;
b) Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten be- triebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeberdie notwendige medizinische Behandlung;
c) Aufnahme eines Arbeitsverhältnissesder Krankenhausaufenthalt in einer Abteilung mit Standardeinrichtung und medizinischer Standardversorgung während des unbedingt notwendigen Zeitraums; diagnostische Untersuchungen, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war Behandlung einschließlich Operationen, Anästhesie, medizinische Produkte, Materialien und Kosten für das Arbeits- amt der Reise zugestimmt hatKrankenhausessen;
d) Arbeitsplatzwechselärztlich verordnete Heilmittel, vorausgesetzt die versicherte Reise wur- de vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht und die ver- sicherte Reisezeit fällt in die Probezeit der neuen beruflichen Tätigkeit, maximal jedoch in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen TätigkeitZusammenhang mit dem Versicherungsfall stehen;
e) unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst die Behandlung durch einen Zahnarzt bei akuten Zahnschmerzen durch Zahnextraktion oder zum Zivildiensteinfache Füllung (einschließlich Röntgenaufnahmen) und Behandlung zur sofortigen Schmerzlinderung in Verbindung mit den Schleimhäuten in der Mundhöhle, sofern der Termin welche nicht verschoben werden kann und die Stornogebühren nicht von einem anderen Kostenträ- ger übernommen werdenauf eine vernachlässigte Vorsorge (mindestens einmal jährlich Kontrolle beim Zahnarzt) zurückzuführen sind;
f) Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule / Universität, die wiederholt werden müssen, um eine Verlängerung des Schulbesuchs / Studiums zu vermeiden oder den Schul-/ Studienabschluss zu erreichen. Voraussetzung sofern dies aus medizinischer Sicht gerechtfertigt ist, dass die versicherte Reise vor dem Termin der nicht bestande- nen Prüfung gebucht wurde und der Termin für die Wieder- holungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fälltTransport von einer Gesundheitseinrichtung zurück an den Aufenthaltsort im Ausland, wenn kein öffentliches Verkehrsmittel hierfür verwendet werden kann;
g) Nichtversetzung eines Schülersdie Transportkosten (Rückholung) des Versicherten nach Österreich, einschließlich der Begleitung durch eine medizinische Fachkraft soweit notwendig, und/oder der Transport des Versicherten vom Ankunftsort in Österreich zum Wohnort, wenn es infolge des Versicherungsfalls aus medizinischen Gründen das ursprünglich vorgesehene Verkehrsmittel nicht verwendet werden kann. Der Versicherer behält sich um das Recht vor, vorab über die Rückholung und/oder den Transport des Versicherten anhand der zugrundeliegenden Dokumentation des behandelnden Arztes und anderer Unterlagen zu entscheiden. Nur vom Versicherer genehmigte Ärzte sind befugt, über eine Schul- Rückholung, die Transportmethode und die Auswahl geeigneter Gesundheitseinrichtungen zu entscheiden. Der Versicherer entscheidet über den Transport des Versicherten vom Ausland in eine österreichische Krankenanstalt oder Klassenreise handeltan den Ort seines ständigen Wohnsitzes. Die Transportkosten werden maximal bis zur Versicherungssumme für die Kosten für Rückholung und Transport nach Österreich übernommen;
h) Bruch von Prothesen;
i) unerwartet schwerer Erkrankungdie Kosten für die Rückführung der sterblichen Überreste des Versicherten nach Österreich und andere notwendige mit der Rückführung der sterblichen Überreste verbundene Kosten. Nur der Versicherer ist befugt, schwerem Unfall oder Imp- funverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundeszu entscheiden, ob andere notwendige Kosten übernommen werden. Nicht versichert ist jedoch ein Impfversagen oder ein zu ge- ringer Aufbau eines Über die Rückführung der sterblichen Überreste des Versicherten aus dem Ausland an den Ort seiner ständigen Wohnstätte außerhalb Österreichs entscheidet der Versicherer. Die Kosten für das Reiseland vorgeschriebenen Anti- körperwertesdiese Rückführung sind mit der Versicherungssumme für Rückholung und Transport nach Österreich maximiert.
j) Einreichung 1.3. Im Versicherungsfall deckt der Scheidungsklage (bei einvernehmlicher Tren- nung der dementsprechende Antrag) beim zuständigen Ge- richt unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise der betroffe- nen Ehepartner.
1.2.3 Risikopersonen sindVersicherer für Auslands-, sowie Inlandsreisen dazu noch folgende Kosten:
a) versicherte Personen untereinanderder Transport des Versicherten vom Ort des Unfalls oder vom Ort der Erkrankung zur nächstgelegenen angemessenen Gesundheitseinrichtung (einschließlich der Anforderung eines Arztes zum Aufenthaltsort des Versicherten), es sei denn, der Versicherte ist in der Lage, mithilfe gewöhnlicher Transportmittel selbst dorthin zu gelangen; Ausrücken eines Bergrettungsdienstes und/oder Transport im Hubschrauber vom Unfallort oder dem Ort der Erkrankung zur nächstgelegenen angemessenen Gesundheitseinrichtung, soweit dies angesichts des Gesundheitszustandes des Versicherten erforderlich ist;
b) der Transport von der Praxis eines Arztes in eine Gesundheitseinrichtung oder von einer allgemeinen Gesundheitseinrichtung in eine andere fachlich spezialisierte Gesundheitseinrichtung, sofern dies angesichts des Gesundheitszustandes des Versicherten erforderlich ist;
c) die Unterkunft und Halbpension für den absolut notwendigen Zeitraum, wenn aus medizinischer Sicht der stationäre Aufenthalt des Versicherten nicht länger notwendig ist, es zugleich jedoch unmöglich ist, dass der Versicherte seine ursprünglich geplante Reise fortsetzt und er auch nicht zurückgeholt werden kann. Der Versicherer behält sich das Recht vor, im Voraus über die Notwendigkeit zu entscheiden, diese Kosten zu übernehmen, und wird bei seiner Entscheidung nicht durch zugrundeliegende Dokumente des behandelnden Arztes eingeschränkt. Nur der Versicherer ist berechtigt, über eine angemessene Unterkunft zu entscheiden;
d) die Kosten für die Nachreise zum Wiederanschluss an die Reisegruppe für den Versicherten und einen versicherten Mitreisenden, wenn diese wegen Erkrankung oder Unfall der gebuchten Rundreise vorübergehend nicht folgen können. Es werden die Nachreisekosten mit dem preisgünstigsten in Betracht kommenden Verkehrsmittel, maximal bis zum Wert der noch nicht genutzten Reiseleistungen abzüglich der Rückreisekosten, ersetzt. Der Versicherer behält sich das Recht vor, vorab diesen Transport zu organisieren oder die Art und Transportkosten vorab zu genehmigen.
1.4. Kann der Versicherte aus medizinischen Gründen nicht nach Österreich (im Falle einer Auslandsreise) oder an seinen Wohnsitz (im Falle einer Inlandsreise) zurückgeholt werden und muss er mehr als 10 Kalendertage stationär behandelt werden, wird die 24h-Einsatzzentrale einem Angehörigen des Versicherten ermöglichen, den Versicherten zu besuchen. In diesem Fall übernimmt der Versicherer die vertretbaren Transportkosten des Angehörigen des Versicherten für das öffentliche Verkehrsmittel zum Ort, wo der Versicherte stationär behandelt wird, und zurück und ferner die Kosten für die Unterkunft an dem Ort, wo der Versicherte stationär behandelt wird. Folgendes fällt unter die vertretbaren Kosten:
a) die Kosten für ein Flugticket, eine Bus- oder Zugfahrkarte in der Economy-Class oder der zweiten Klasse, die gemeinsam Benzinkosten für einen PKW und die Kosten für den Transport durch eine Rei- se gebucht und versichert habenFähre;
b) die Angehörigen einer versicherten Person; hierzu zählen: Ehepartner Kosten für öffentliche Verkehrsmittel oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebens- gemeinschaftTaxis vor Ort, Kinderwenn diese Kosten von der Begleitperson nach ihrer Ankunft am Zielort bei der Fahrt zu dem Ort, Adoptivkinderwo die versicherte Person stationär behandelt wird, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwägeranfallen (andere Kosten für öffentliche Verkehrsmittel oder Taxis vor Ort werden nicht erstattet);
c) diejenigen Personendie Kosten für die Unterkunft an dem Ort, wo der Versicherte stationär behandelt wird, bis zu der in der Leistungstabelle in Artikel I genannten Versicherungssumme.
1.5. Wird ein minderjähriger Versicherter stationär behandelt, übernimmt der Versicherer die Kosten für die Unterkunft an dem Ort, wo der Versicherte stationär behandelt wird für einen erwachsenen Mitreisenden ab dem ersten Tag des Krankenhausaufenthalts des minderjährigen Versicherten.
1.6. Wenn der Versicherte infolge eines Versicherungsfalls während der Gültigkeit der Versicherung nicht nach Österreich zurückkehren kann und die 24h-Einsatzzentrale des Versicherers die Rückholung des Versicherten für den ehestmöglichen Zeitpunkt veranlasst, an dem sein Gesundheitszustand eine solche zulässt, verlängert sich die Versicherung für medizinische Kosten im Ausland automatisch bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Versicherte die Grenze der Republik Österreich überquert.
1.7. Der Versicherte erkennt an und stimmt zu, dass der Versicherer oder die 24h-Einsatzzentrale unter keinen Umständen befugt ist, an die Stelle von Einrichtungen zu treten, die Erste Hilfe am Ort leisten, wo der Versicherungsfall eintritt.
1.8. Wenn der Versicherte der 24h-Einsatzzentrale die E-Card oder die nötigen Unterlagen nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige gem. Ziffer 1.2.3 b) einer versicherten Person betreuen;
d) Tantevorlegen kann, Onkeldie zur Anwendung des Regressrechtes auf Schadenersatz von Dritten führen würden, Xxxxx, Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten istwird dem Versicherten eine Selbstbeteiligung in Höhe von 20 % von der Versicherungsleistung abgezogen.
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Samples: Reiseversicherung, Reiseversicherung
Was ist versichert?. 1.1 Die Würzburger Versicherungs-AG (Würzburger) leistet Entschä- digung bei Nichtantritt der Reise für die dem Reiseunternehmen oder einem anderen von der versicherten Person nachweislich ver- traglich geschuldeten Rücktrittskosten1.1. Eine Stornoversicherung beinhaltet eine Reisestornoversicherung, eine Reiseabbruch- und Reiserücktrittversicherung.
1.2 Die Würzburger ist im Umfang von Ziffer 1.1, sowie unter Berück- sichtigung der Einschränkungen gem1.2. Ziffer 2 leistungspflichtig, wenn während der Dauer des Versicherungsschutzes eines der nachstehend genannten Ereignisse eingetreten istDer Versicherte kann für einen Zuschlag die Stornoversicherung ohne Selbstbehalt vereinbaren.
1.2.1 Versicherungsschutz für versicherte Personen 1.3. Im Sinne der Reisestornoversicherung bezeichnet ein Versicherungsfall die verbindliche Zahlung von Stornogebühren durch den Versicherten wegen der Stornierung einer Pauschalreise oder Risikoperso- nen besteht beieiner einzelnen Reiseleistung, die vorab gekauft wurde, selbst wenn diese separat gekauft wurde, und wenn dies auf folgende Gründe zurückzuführen ist:
a) Todden Todesfall des Versicherten, schwerem Unfall eines Angehörigen, oder unerwartet schwerer Erkrankungeiner Person, die gemeinsam mit dem Versicherten verreisen hätte sollen, vorausgesetzt, dass dieser Grund während des aufrechter Versicherungsschutzes und weniger als 60 Tage vor dem Reiseantrittsdatum eintritt;
b) unerwarteter Impfunverträglichkeiteine schwerwiegende akute Krankheit oder einen Unfall des Versicherten, oder einer Person, die gemeinsam mit dem Versicherten verreisen hätte sollen, infolge dessen sich diese Person zum Zeitpunkt des geplanten Reiseantritts in stationärer Behandlung befindet oder bettlägerig ist und der Versicherte daher die Reise nicht antreten kann;
c) Schwangerschafteine schwerwiegende akute Krankheit oder einen Unfall eines Angehörigen, eines Vertreters des Versicherten in der Arbeit oder im Unternehmen, infolge dessen sich diese Person zum Zeitpunkt des geplanten Reiseantritts in stationärer Behandlung befindet oder bettlägerig ist und der Versicherte daher die Reise nicht antreten kann;
d) die Beschädigung von Vermögensgegenständen des Versicherten, welche durch eine Naturkatastrophe oder eine von Dritten begangene Straftat verursacht wurde. Dies gilt nur für Ereignisse, die während des Versicherungszeitraums und höchstens 10 Tage vor Reiseantritt eintreten und von der Polizei oder einer Versicherungsgesellschaft die Anwesenheit des Versicherten am Wohnort erfordern;
e) die Schwangerschaft des Versicherten, wenn die Schwangerschaft festgestellt wurde, nachdem die Versicherung abgeschlossen wurde und nach der Buchung der Reise oder Reiseleistungen;
f) bei Eintritt einer Frühgeburt bis einschließlich der 35. Schwangerschaftswoche;
g) das Beschäftigungsverhältnis des Versicherten oder einer Person, die mit dem Versicherten verreist, wird unerwartet vom Arbeitgeber während der Laufzeit der Versicherung, jedoch nicht mehr als 60 Tage vor dem geplanten Reiseantrittsdatum aus Organisationsgründen oder wegen Insolvenz oder Liquidation des Arbeitgebers gekündigt;
h) vom Ehegatten des Versicherten wird die Scheidung eingereicht oder vom eingetragenen Lebenspartner des Versicherten wird ein Antrag auf Löschung der eingetragenen Partnerschaft gestellt, vorausgesetzt sie sollten zusammen reisen;
i) Beziehungsbruch von Partnern, die mindestens 6 Monate den gleichen Wohnort hatten und nicht mehr zusammenleben, vorausgesetzt sie sollten zusammen reisen;
j) die Einberufung des Versicherten zum Grundwehrdienst oder Zivildienst oder einer Auslandsmission, wenn die gekaufte Reise nicht als Grund zum Antrittsaufschub dient;
k) die Abreise wird aufgrund eines Verkehrsunfalls versäumt, in dem das von dem Versicherten benutzte Verkehrsmittel zur Anreise an den Reiseantrittsort verwickelt ist.
1.2.2 Versicherungsschutz nur für versicherte Personen besteht bei1.4. Im Sinne der Reiseabbruch- und Reiserücktrittversicherung bezeichnet ein Versicherungsfall den Abbruch einer Reise oder eines Aufenthalts des Versicherten, wenn der Versicherte aus folgenden Gründen nicht in der Lage war, das ursprünglich geplante Transportmittel zu benutzen oder vorzeitig die Reise beenden musste:
a) Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignis Todesfall oder vorsätzlicher Straftat dringender und unerwarteter Krankenhausaufenthalt eines Dritten, sofern der Schaden im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage und dem Vermö- gen Angehörigen des Geschädigten erheblich oder sofern zur Schadenfest- stellung seine Anwesenheit notwendig ist;
b) Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten be- triebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber;
c) Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war und das Arbeits- amt der Reise zugestimmt hat;
d) Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die versicherte Reise wur- de vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht und die ver- sicherte Reisezeit fällt in die Probezeit der neuen beruflichen Tätigkeit, maximal jedoch in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit;
e) unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die Stornogebühren nicht von einem anderen Kostenträ- ger übernommen werden;
f) Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule / Universität, die wiederholt werden müssen, um eine Verlängerung des Schulbesuchs / Studiums zu vermeiden oder den Schul-/ Studienabschluss zu erreichen. Voraussetzung ist, dass die versicherte Reise vor dem Termin der nicht bestande- nen Prüfung gebucht wurde und der Termin für die Wieder- holungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt;
g) Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt;
h) Bruch von Prothesen;
i) unerwartet schwerer Erkrankung, schwerem Unfall oder Imp- funverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. Nicht versichert ist jedoch ein Impfversagen oder ein zu ge- ringer Aufbau eines für das Reiseland vorgeschriebenen Anti- körperwertes.
j) Einreichung der Scheidungsklage (bei einvernehmlicher Tren- nung der dementsprechende Antrag) beim zuständigen Ge- richt unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise der betroffe- nen Ehepartner.
1.2.3 Risikopersonen sind
a) versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Rei- se gebucht und versichert habenVersicherten;
b) die Angehörigen einer versicherten Person; hierzu zählen: Ehepartner Beschädigung von Vermögensgegenständen des Versicherten, welche durch eine Naturkatastrophe oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebens- gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder eine von Dritten begangene gesetzwidrige Tat verursacht wurde und Schwäger;
c) diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige gem. Ziffer 1.2.3 b) einer versicherten Person betreuen;
d) Tante, Onkel, Xxxxx, Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten istderen Schadenswert sich schätzungsweise auf mindestens 7.500 EUR beläuft.
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Samples: Reiseversicherung, Reiseversicherung
Was ist versichert?. 1.1 Die Würzburger Versicherungs-AG Versicherungsschutz besteht im Rahmen einer Allgefahrendeckung (WürzburgerAll Risk Cover) leistet Entschä- digung bei Nichtantritt der Reise für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Versicherungsschutz besteht demnach für alle Gefahren und Risiken, die nicht explizit ausgeschlossen sind (siehe Ziff. 4 der Bedingungen). Wird eine konkrete Leistung in ihrem Umfang eingeschränkt, so wird in der entsprechenden Leistungsbeschreibung direkt darauf hingewiesen. Sofern gesondert vereinbart, besteht zudem Versicherungsschutz im Rahmen einer erweiterten AHB-Deckung für die Büro- /Betriebshaftpflichtversicherung. Die nachstehenden, verkürzt dargestellten und nicht vollständig genannten Leistungserweiterungen ergänzen diesen Versicherungsschutz. Die vollständigen Leistungsbeschreibungen finden Sie in Ziff. 2 der Bedingungen. Besondere Garantien: Best-Leistungs-Garantie Vorversicherungs-Garantie im Bereich der Versicherungsvermittlung Update-Garantie bei zukünftigen Bedingungsverbesserungen Weitere Leistungserweiterungen: Eine fehlerhafte oder fehlende Dokumentation der Beratung zum streitgegenständlichen Vertrag oder zu dem Reiseunternehmen Beratungsvorgang gefährdet nicht den Versicherungsschutz. Kündigungsverzicht des Versicherers aufgrund eines Schadenfalls Eigenschadendeckung für unmittelbar erlittene Eigenschäden des Versicherungsnehmers durch fahrlässige Verstöße seiner Mitarbeiter Reputationsschadendeckung Mitversicherung als Tippgeber sowie von Tippgebern Haftpflichtansprüche von Angehörigen sowie von Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. Rechtlich zulässige Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen, soweit diese als Nebendienstleistung zum versicherten Berufs- und Tätigkeitsbild gehört. Abwehrschutz unterhalb des Selbstbehaltes Mediationsverfahren Versehensklausel die über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen; wegen Schäden durch Veruntreuung; aus der Tätigkeit des Versicherungsnehmers oder einem anderen seines Personals als Leiter, Geschäftsführer, Vorstands-, Aufsichtsrats-, Beiratsmitglied von Firmen, Unternehmungen, Vereinen, Verbänden, Stiftungen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts. wegen vorsätzlicher Schadenverursachung oder wegen Schäden durch wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschrift etc. wegen Schäden aus einer kaufmännischen Kalkulations-, Spekulations- oder Organisationstätigkeit. von Unternehmen, die mit dem Versicherungsnehmer hinsichtlich der versicherten Person nachweislich ver- traglich geschuldeten Rücktrittskosten.
1.2 Die Würzburger ist im Umfang Tätigkeit in agenturvertraglichen Beziehungen stehen, soweit es sich nicht um Regressansprüche wegen Schädigungen Dritter handelt; die dadurch entstanden sind, dass in Aussicht gestellte Renditen, Gewinnerwartungen, Verzinsungen, steuerliche Vorteile oder sonstige Entwicklungen nicht eingetroffen sind (Rendite- und Performancerisiko) oder diesbezüglich unrichtige Angaben gemacht wurden. Dieser Ausschluss bezieht sich jedoch nicht auf die Empfehlung und Vermittlung von Ziffer 1.1für den Kunden ungeeigneten / unangemessenen Produkten. Dritter, die als Folge durch rechtswidrige Cyber- Angriffe (zum Beispiel Ansprüche wegen Schäden, die durch "Viren", sonstige Sabotageprogramme, sowie unter Berück- sichtigung der Einschränkungen gem. Ziffer 2 leistungspflichtig, wenn während der Dauer des Versicherungsschutzes eines der nachstehend genannten Ereignisse eingetreten ist.
1.2.1 Versicherungsschutz für versicherte Personen oder Risikoperso- nen besteht bei:
a) Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung;
b) unerwarteter Impfunverträglichkeit;
c) Schwangerschaft.
1.2.2 Versicherungsschutz nur für versicherte Personen besteht bei:
a) Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten, sofern der Schaden im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage und dem Vermö- gen des Geschädigten erheblich oder sofern zur Schadenfest- stellung seine Anwesenheit notwendig ist;
b) Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten be- triebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber;
c) Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, sofern diese Person unbefugten Zugriff Dritter auf Daten bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war Internetbenutzung (zum Beispiel Informationspiraterie) entstehen und das Arbeits- amt der Reise zugestimmt hat;
d) Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt durch den Versicherungsnehmer verursacht werden. die versicherte Reise wur- de vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht und die ver- sicherte Reisezeit fällt in die Probezeit der neuen beruflichen Tätigkeit, maximal jedoch in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit;
e) unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die Stornogebühren nicht von einem anderen Kostenträ- ger übernommen daraus hergeleitet werden;
f) Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule / Universität, die wiederholt werden müssen, um eine Verlängerung des Schulbesuchs / Studiums zu vermeiden oder den Schul-/ Studienabschluss zu erreichen. Voraussetzung ist, dass die versicherte Reise vor dem Termin vorgenommenen Rechtsgeschäfte gegen die guten Sitten verstoßen, Steuerhinterziehungszwecken dienen oder einen Tatbestand geschaffen haben, der nicht bestande- nen Prüfung gebucht wurde und den Anfechtungsbestimmungen der Termin für die Wieder- holungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt;
g) Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- Insolvenzordnung oder Klassenreise handelt;
h) Bruch von Prothesen;
i) unerwartet schwerer Erkrankung, schwerem Unfall oder Imp- funverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. des Anfechtungsgesetzes unterliegt; Nicht versichert ist jedoch ein Impfversagen oder ein zu ge- ringer Aufbau eines für das Reiseland vorgeschriebenen Anti- körperwertes.
j) Einreichung der Scheidungsklage (bei einvernehmlicher Tren- nung der dementsprechende Antrag) beim zuständigen Ge- richt unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise der betroffe- nen Ehepartner.
1.2.3 Risikopersonen sind
a) versicherte Personen untereinanderdie Tätigkeit als Assekuradeur. mit Auslandsbezug, die gemeinsam eine Rei- se gebucht über den Umfang des geografischen Geltungsbereichs (Europa im geografischen Sinn) hinausgehen; Die detaillierten Formulierungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen. Unlauterer Wettbewerb durch Online- Aktivitäten bis zu maximal 10.000 EUR pro Schaden und versichert haben;
b) die Angehörigen einer versicherten Person; hierzu zählen: Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebens- gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger;
c) diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige gemVersicherungsjahr Berufsbezogene Nebentätigkeiten / Servicedienstleistungen. Ziffer 1.2.3 b) einer versicherten Person betreuen;
d) Tante, Onkel, Xxxxx, Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten istDie Dienstleistungen nach der Servicevereinbarung von www.app- XXXXX.xx sind ausdrücklich mitversichert. Rechtlich zulässige Beratung im Rahmen eines Tarifwechsels gemäß § 204 VVG.
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Was ist versichert?. 1.1 Die Würzburger Versicherungs-AG ✓ Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten betriebsfertigen Photovoltaikanla- gen durch unvorhergesehen eintretende Be- schädigung und Zerstörung, z. B. durch: ✓ Feuer (Würzburger) leistet Entschä- digung bei Nichtantritt der Reise Brand, Blitzschlag, Explosion); ✓ Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahr- lässigkeit; ✓ Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus, Böswilligkeit; ✓ Konstruktions-, Material- oder Montagefehler; ✓ Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung; ✓ Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion; ✓ Wasser und Feuchtigkeit; Wir können nicht alle denkbaren Schadener- eignisse versichern. Sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versiche- rungsschutz herausgenommen, z. X. Xxxxxxx durch: ! Politische Gefahren wie Krieg, kriegsähn- liche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand; ! Kernenergie; ! betriebsbedingte Abnutzung oder Alte- rung; ! vorhandene Mängel; ! Einsatz einer reparaturbedürftigen Sache; ! Dritte als Lieferanten, Werkunternehmer oder für die dem Reiseunternehmen ein Dritter aus einem Repara- turauftrag einzutreten hat; ! Vorsatz durch Sie oder einem anderen von der versicherten Person nachweislich ver- traglich geschuldeten Rücktrittskosten.
1.2 Die Würzburger ist im Umfang von Ziffer 1.1, sowie unter Berück- sichtigung der Einschränkungen gemIhren Repräsen- tanten. Ziffer 2 leistungspflichtig, wenn während der Dauer des Versicherungsschutzes eines der nachstehend genannten Ereignisse eingetreten ist.
1.2.1 Versicherungsschutz für versicherte Personen oder Risikoperso- nen besteht bei:
a) Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung;
b) unerwarteter Impfunverträglichkeit;
c) Schwangerschaft.
1.2.2 Versicherungsschutz nur für versicherte Personen besteht bei:
a) Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten, sofern der Schaden im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage ✓ Hochwasser und dem Vermö- gen des Geschädigten erheblich oder sofern zur Schadenfest- stellung seine Anwesenheit notwendig ist;
b) Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten be- triebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber;
c) Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war und das Arbeits- amt der Reise zugestimmt hat;
d) Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die versicherte Reise wur- de vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht und die ver- sicherte Reisezeit fällt in die Probezeit der neuen beruflichen Tätigkeit, maximal jedoch in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit;
e) unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die Stornogebühren nicht von einem anderen Kostenträ- ger übernommen werden;
f) Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule / Universität, die wiederholt werden müssen, um eine Verlängerung des Schulbesuchs / Studiums zu vermeiden oder den Schul-/ Studienabschluss zu erreichen. Voraussetzung ist, dass die versicherte Reise vor dem Termin der nicht bestande- nen Prüfung gebucht wurde und der Termin für die Wieder- holungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt;
g) Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt;
h) Bruch von Prothesen;
i) unerwartet schwerer Erkrankung, schwerem Unfall oder Imp- funverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. Nicht versichert ist jedoch ein Impfversagen oder ein zu ge- ringer Aufbau eines für das Reiseland vorgeschriebenen Anti- körperwertes.
j) Einreichung der Scheidungsklage Überschwemmung; ✓ Naturgefahren (bei einvernehmlicher Tren- nung der dementsprechende Antrag) beim zuständigen Ge- richt unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise der betroffe- nen Ehepartner.
1.2.3 Risikopersonen sind
a) versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Rei- se gebucht und versichert haben;
b) die Angehörigen einer versicherten Person; hierzu zählen: Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebens- gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger;
c) diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige gem. Ziffer 1.2.3 b) einer versicherten Person betreuen;
d) Tante, Onkel, z. X. Xxxxx, NichteHagel, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten istEis und Schnee); ✓ Tierbiss (z. B. durch Marder, Mäuse oder an- dere Tiere). ✓ Versicherungsschutz besteht auch bei Abhan- denkommen versicherter Sachen durch: ✓ Diebstahl; ✓ Einbruchdiebstahl; ✓ Raub oder Plünderung.
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Samples: Photovoltaikversicherung Incl. Ertragsausfallversicherung
Was ist versichert?. 1.1 Die Würzburger Versicherungs-AG (Würzburger) leistet Entschä- digung bei Nichtantritt der Reise für Versichert sind – sofern vereinbart – Schäden, die dem Reiseunternehmen durch die Gefahren Xxxxx, Xxxxx/ Hagel, weitere Elementargefahren, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl, Vandalis- mus nach einem Einbruch, Raub sowie Entwendung, Abhandenkommen und Verletzung von Säugetieren an Ihren Gebäuden oder einem anderen von der versicherten Person nachweislich ver- traglich geschuldeten RücktrittskostenIhrem Inventar entstehen und daraus entstehende Schäden durch Ertragsausfälle.
1.2 Die Würzburger ist im Umfang von Ziffer 1.1, sowie unter Berück- sichtigung der Einschränkungen gem. Ziffer 2 leistungspflichtig, wenn während der Dauer des Versicherungsschutzes eines der nachstehend genannten Ereignisse eingetreten ist.
1.2.1 Versicherungsschutz für versicherte Personen oder Risikoperso- nen besteht bei:
a) TodWas sind die Gefahren Xxxxx, schwerem Unfall Xxxxx/Hagel, weitere Elementargefahren, Leitungswasser, sowie Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub sowie Entwendung, Abhandenkommen und Verletzung von Säugetieren?
aa) Ein Schaden durch Feuer liegt vor, wenn eine Sache z. B. durch einen Brand oder unerwartet schwerer Erkrankung;einen direkten Blitzschlag zerstört oder beschädigt wird.
ab) Ein Schaden durch Sturm/Hagel liegt vor, wenn eine Sache z. B. durch die unmittelbare Einwirkung von einem Sturm zerstört oder beschädigt wird.
ac) Ein Schaden durch weitere Elementargefahren liegt vor, wenn eine Sache z. B. durch die unmittelbare Einwirkung von Schneedruck zerstört oder beschädigt wird.
ad) Ein Schaden durch Leitungswasser liegt vor, wenn eine Sache z. B. durch austretendes Wasser aus der Bruchstelle einer Wasserleitung zerstört oder beschädigt wird.
ae) Ein Schaden durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub sowie Entwendung, Abhandenkommen und Verletzung von Säugetieren liegt vor, wenn z. B. eine Sache aus einem verschlossenen Wirtschafts- gebäude entwendet wird oder Säugetiere während ihres Aufenthaltes auf eingezäunten Weideplätzen gestohlen werden. Einzelheiten zu den hier beschriebenen Gefahren entnehmen Sie bitte den §§ 2 bis 6 der Mecklenburgischen ABL 2021.
b) unerwarteter Impfunverträglichkeit;
c) Schwangerschaft.
1.2.2 Versicherungsschutz nur für versicherte Personen besteht bei:
a) Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten, sofern der Schaden im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage und dem Vermö- gen des Geschädigten erheblich oder sofern zur Schadenfest- stellung seine Anwesenheit notwendig ist;
b) Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten be- triebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber;
c) Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war und das Arbeits- amt der Reise zugestimmt hat;
d) Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die versicherte Reise wur- de vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht und die ver- sicherte Reisezeit fällt in die Probezeit der neuen beruflichen Tätigkeit, maximal jedoch in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit;
e) unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die Stornogebühren nicht von einem anderen Kostenträ- ger übernommen werden;
f) Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule / Universität, die wiederholt werden müssen, um eine Verlängerung des Schulbesuchs / Studiums zu vermeiden oder den Schul-/ Studienabschluss zu erreichen. Voraussetzung ist, dass die versicherte Reise vor dem Termin der nicht bestande- nen Prüfung gebucht wurde und der Termin für die Wieder- holungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt;
g) Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt;
h) Bruch von Prothesen;
i) unerwartet schwerer Erkrankung, schwerem Unfall oder Imp- funverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. Nicht versichert ist jedoch ein Impfversagen oder ein zu ge- ringer Aufbau eines für das Reiseland vorgeschriebenen Anti- körperwertes.
j) Einreichung der Scheidungsklage (bei einvernehmlicher Tren- nung der dementsprechende Antrag) beim zuständigen Ge- richt unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise der betroffe- nen Ehepartner.
1.2.3 Risikopersonen sind
a) versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Rei- se gebucht und versichert haben;
b) die Angehörigen einer versicherten Person; hierzu zählen: Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebens- gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger;
c) diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige gem. Ziffer 1.2.3 b) einer versicherten Person betreuen;
d) Tante, Onkel, Xxxxx, Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten ist.Was leisten wir?
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Samples: Landwirtschaftliche Sachversicherung
Was ist versichert?. 1.1 ✓ Gegenstand der Privathaftpflicht- Versicherung ist es, gegen Sie geltend ge- machte Haftpflichtansprüche zu prüfen, be- rechtigte Ansprüche zu befriedigen und un- berechtigte Ansprüche abzuwehren. ✓ Die Würzburger VersicherungsPrivathaftpflicht-AG (Würzburger) leistet Entschä- digung bei Nichtantritt der Reise für Versicherung umfasst die dem Reiseunternehmen oder einem anderen von der versicherten Person nachweislich ver- traglich geschuldeten Rücktrittskosten.
1.2 Die Würzburger ist wesentlichen Haftungsrisiken Ihres Pri- vatlebens, dazu gehören auch beispielswei- se: ✓ Von Ihnen verursachte Schäden als Teilnehmer im Umfang Straßenverkehr als Fuß- gänger oder Radfahrer ✓ Von Ihnen verursachte Schäden bei der Ausübung von Ziffer 1.1Sport ✓ Für Schäden durch Ihre kleinen, sowie unter Berück- sichtigung zahmen Haustiere ✓ Für Schäden als Inhaber von Wohnun- gen oder eines selbstgenutzten Einfami- lienhauses – auch als Mieter. ✓ Ihr Versicherungsschutz kann sich auch auf weitere Personen erstrecken, wie z.B. Ihren Ehe- oder Lebenspartner und Ihre Kinder. Wie hoch ist die Versicherungssumme? ✓ Die Höhe der Einschränkungen gemvereinbarten Versicherungs- summen können Sie Ihrem Antrag oder auch Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Ziffer 2 leistungspflichtigWas ist nicht versichert? x Bestimmte Risiken sind jedoch nicht versichert. Hierfür benötigen Sie eine separate Absicherung. Dazu gehören z.B.: x berufliche Tätigkeiten, wenn während der Dauer des Versicherungsschutzes eines der nachstehend genannten Ereignisse eingetreten ist.
1.2.1 Versicherungsschutz x das Führen von Kraftfahrzeugen oder x das Halten von Hunden und Pfer- den. x Wir leisten für versicherte Personen oder Risikoperso- nen besteht bei:
a) TodSchäden überdies nur bis zu den vereinbarten Versiche- rungssummen. Wenn Sie eine Selbst- beteiligung vereinbart haben, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung;
b) unerwarteter Impfunverträglichkeit;
c) Schwangerschaft.
1.2.2 Versicherungsschutz nur für versicherte Personen besteht bei:
a) Schaden am Eigentum infolge von Feuerist diese bei jedem Versicherungsfall zu berück- sichtigen. Gibt es Deckungsbeschränkungen? Wir können nicht alle denkbaren Streitigkei- ten versichern. Sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Des- halb haben wir einige Fälle aus dem Versi- cherungsschutz herausgenommen, Elementarereignis oder z.B. alle Schäden: ! aus vorsätzlicher Straftat eines Dritten, sofern der Schaden im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage Handlung ! Sach- und dem Vermö- gen des Geschädigten erheblich oder sofern zur Schadenfest- stellung seine Anwesenheit notwendig ist;
b) Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten be- triebsbedingten Kündigung Vermögensschäden zwi- schen Mitversicherten ! durch den Arbeitgeber;
c) Aufnahme Gebrauch eines Arbeitsverhältnisses, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war und das Arbeits- amt der Reise zugestimmt hat;
d) Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die versicherte Reise wur- de vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht und die ver- sicherte Reisezeit fällt in die Probezeit der neuen beruflichen Tätigkeit, maximal jedoch in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit;
e) unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst versiche- rungspflichtigen Kraft- oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die Stornogebühren nicht von einem anderen Kostenträ- ger übernommen werden;
f) Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule / Universität, die wiederholt werden müssen, um eine Verlängerung des Schulbesuchs / Studiums zu vermeiden oder den Schul-/ Studienabschluss zu erreichen. Voraussetzung ist, dass die versicherte Reise vor dem Termin der nicht bestande- nen Prüfung gebucht wurde und der Termin für die Wieder- holungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt;
g) Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt;
h) Bruch von Prothesen;
i) unerwartet schwerer Erkrankung, schwerem Unfall oder Imp- funverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. Nicht versichert ist jedoch ein Impfversagen oder ein zu ge- ringer Aufbau eines für das Reiseland vorgeschriebenen Anti- körperwertesLuftfahr- zeugs.
j) Einreichung der Scheidungsklage (bei einvernehmlicher Tren- nung der dementsprechende Antrag) beim zuständigen Ge- richt unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise der betroffe- nen Ehepartner.
1.2.3 Risikopersonen sind
a) versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Rei- se gebucht und versichert haben;
b) die Angehörigen einer versicherten Person; hierzu zählen: Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebens- gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger;
c) diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige gem. Ziffer 1.2.3 b) einer versicherten Person betreuen;
d) Tante, Onkel, Xxxxx, Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten ist.
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Samples: Privathaftpflicht Versicherung Und Dienst Und Amtshaftpflicht Versicherung
Was ist versichert?. 1.1 ✓ Gegenstand der Haus- und Grundbesitzer- haftpflichtversicherung ist es, gegen Sie geltend gemachte Haftpflichtansprüche zu prüfen, berechtigte Ansprüche zu befriedigen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren. ✓ Versichert sind die Schäden an Personen und Sachen, die von Ihrem Grundstück und den aufstehenden Gebäuden ausgehen. Was wird ersetzt? ✓ Der Haftpflichtschutz für Haus- und Grund- besitzer (z. B. als Eigentümer, Mieter, Pächter, Leasingnehmer oder Nutznießer) umfasst beispielsweise Schäden durch: - Schadhaftigkeit von Treppen und Wegen; - mangelhafte Beleuchtung oder Glätte bzw. Verschmutzung von Gehwegen; - durch sich lösende Gebäudeteile; - bei kleineren Bauvorhaben. ✓ Versichert sind die Schäden an Personen und Sachen, die von Ihrer Baustelle, Ihrem Grundstück und den darauf stehenden Gebäuden ausgehen. ✓ Im Falle von Wohnungseigentümer- gemeinschaften erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Schäden unter anderem aus den Gefahren des gemeinschaftlichen Eigentums (Treppenhaus, Einfahrt, Dach). Wie hoch ist die Versicherungssumme? ✓ Die Würzburger Versicherungs-AG Höhe der vereinbarten Versicherungs- summen können Sie Ihrem Antrag oder auch Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Was ist nicht versichert? x Bestimmte Risiken sind nicht versichert. Hierfür benötigen Sie eine separate Absicherung. (Würzburger) leistet Entschä- digung bei Nichtantritt der Reise für die dem Reiseunternehmen oder Bsp. berufliche Tätigkeit). x Zur gesetzlichen Haftpflicht gehört nicht, wenn Sie sich allein durch eine vertragliche Zusage gegenüber einem anderen von der versicherten Person nachweislich ver- traglich geschuldeten Rücktrittskosten.
1.2 zu einer Leistung verpflichten. x Wir leisten für Schäden überdies nur bis zu den vereinbarten Versicherungs- summen. Sofern Sie eine Selbst- beteiligung vereinbart haben, ist diese bei jedem Versicherungsfall zu berücksichtigen. Gibt es Deckungsbeschränkungen? Nicht alle denkbaren Fälle sind versichern. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel: ! vorsätzliche Handlungen ! Ansprüche zwischen Mitversicherten ! Ansprüche infolge dem Gebrauch eines versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs ! gepachtete oder geliehene Xxxxxx Wo bin ich versichert? Die Würzburger ist Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung gilt ebenfalls für im Umfang von Ziffer 1.1, sowie unter Berück- sichtigung der Einschränkungen gem. Ziffer 2 leistungspflichtigAusland eintretende Versicherungsfälle, wenn während der Dauer des Versicherungsschutzes eines der nachstehend genannten Ereignisse eingetreten ist.
1.2.1 Versicherungsschutz für versicherte Personen oder Risikoperso- nen besteht bei:
a) Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung;
b) unerwarteter Impfunverträglichkeit;
c) Schwangerschaft.
1.2.2 Versicherungsschutz nur für versicherte Personen besteht bei:
a) Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten, sofern der Schaden diese auf das im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage Versicherungsschein genannten Grundstück und dem Vermö- gen des Geschädigten erheblich oder sofern zur Schadenfest- stellung seine Anwesenheit notwendig ist;
b) Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten be- triebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber;
c) Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war und das Arbeits- amt der Reise zugestimmt hat;
d) Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die versicherte Reise wur- de vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht und die ver- sicherte Reisezeit fällt in die Probezeit der neuen beruflichen Tätigkeit, maximal jedoch in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit;
e) unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die Stornogebühren nicht von einem anderen Kostenträ- ger übernommen werden;
f) Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule / Universität, die wiederholt werden müssen, um eine Verlängerung des Schulbesuchs / Studiums zu vermeiden oder den Schul-/ Studienabschluss zu erreichen. Voraussetzung ist, dass die versicherte Reise vor dem Termin der nicht bestande- nen Prüfung gebucht wurde und der Termin für die Wieder- holungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt;
g) Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt;
h) Bruch von Prothesen;
darauf stehenden Gebäuden i) unerwartet schwerer Erkrankung, schwerem Unfall oder Imp- funverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. Nicht versichert ist jedoch ein Impfversagen oder ein zu ge- ringer Aufbau eines für das Reiseland vorgeschriebenen Anti- körperwertesm Inland zurückzuführen sind.
j) Einreichung der Scheidungsklage (bei einvernehmlicher Tren- nung der dementsprechende Antrag) beim zuständigen Ge- richt unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise der betroffe- nen Ehepartner.
1.2.3 Risikopersonen sind
a) versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Rei- se gebucht und versichert haben;
b) die Angehörigen einer versicherten Person; hierzu zählen: Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebens- gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger;
c) diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige gem. Ziffer 1.2.3 b) einer versicherten Person betreuen;
d) Tante, Onkel, Xxxxx, Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten ist.
Appears in 1 contract
Was ist versichert?. 1.1 Die Würzburger Versicherungs-AG (Würzburger) leistet Entschä- digung bei Nichtantritt der Reise für die ✓ Versichert sind elektrische und elektronische Geräte aus dem Reiseunternehmen oder einem anderen von der versicherten Person nachweislich ver- traglich geschuldeten Rücktrittskosten.
1.2 Die Würzburger ist Bereich Smart Home zur privaten Nutzung inklusive des im Umfang von Ziffer 1.1Hersteller-Lieferumfang des Gerätes enthaltenen Originalzubehörs, sowie unter Berück- sichtigung welches für den Gerätebetrieb notwendig ist (bspw. Akku oder Netzteil). 360° Innenkamera, Bewegungsmelder, Eyes Außenkamera, Heizkörper-Thermostat, Lichtsteuerung Unterputz, Rauchwarnmelder, Raumthermostat, Raumthermostat Fußbodenheizung 230 V, Raumthermostat Fußbodenheizung 24 V, Rolladensteuerung Unterputz, Smart Home Controller, Tür-/Fensterkontakt, Twinguard, Twist (Fernbedienung), Universalschalter, Universalschalter Flex, Wassermelder, Zwischenstecker, Zwischenstecker Kompakt. ✓ Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler (Nach Ablauf der Einschränkungen gem. Ziffer 2 leistungspflichtiggesetzlichen Gewährleistung) ✓ Verschleiß, wenn während der Dauer des Versicherungsschutzes eines der nachstehend genannten Ereignisse eingetreten ist.
1.2.1 Versicherungsschutz für versicherte Personen oder Risikoperso- nen besteht bei:
aAbnutzung, Alterung ✓ Fall-/Sturzschäden, Unfall ✓ unsachgemäße Handhabung, Eigenverschulden ✓ Elektronikschäden (Kurzschluss, Überspannung, Induktion) Tod✓ Wasser, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung;
b) unerwarteter Impfunverträglichkeit;
c) Schwangerschaft.
1.2.2 Versicherungsschutz nur für versicherte Personen besteht bei:
a) Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten, sofern der Schaden Feuchtigkeit ✓ Blitzschlag/Brand ✓ Akkuschäden ✓ Fremdkörper im Verhältnis zu Gerät (z. B. Sand oder Insekten) ✓ Überhitzung ✓ Displayschaden ✓ Sofortschutz Versicherte Kosten ✓ Sachleistung in Form eines Ersatzgeräts gleicher Art und Güte ✓ Geldleistung bis zur Höhe des Gerätezeitwertes zum Schadenzeitpunkt – sofern Sachleistung nicht möglich – ! Es gibt Fälle, in denen der wirtschaftlichen Lage Versicherungsschutz eingeschränkt sein kann. In jedem Fall vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel: ! Terror, Kriegsereignisse, innere Unruhen ! Natur- und dem Vermö- gen des Geschädigten erheblich Man-Made-Katastrophen (wie z. B. Erdbeben, Sturm, Hagel, Flut/Überschwemmung, Großbrände, Explosionen, Einsturz-, Schifffahrt- oder sofern zur Schadenfest- stellung seine Anwesenheit notwendig ist;
bBahnkatastrophen) Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten be- triebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber;
c) Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses! Höhere Gewalt ! Schäden, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war und das Arbeits- amt der Reise zugestimmt hat;
d) Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die vorsätzlich herbeigeführt wurden IPID WG DE RBSH PRO+ 2021 08 ✓ Die Versicherung gilt in Deutschland. Im Schadenfall muss die versicherte Reise wur- de vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht und die ver- sicherte Reisezeit fällt Sache in die Probezeit der neuen beruflichen Tätigkeit, maximal jedoch in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit;
e) unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die Stornogebühren nicht von einem anderen Kostenträ- ger übernommen Deutschland ausgetauscht werden;
f) Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule / Universität, die wiederholt werden müssen, um eine Verlängerung des Schulbesuchs / Studiums zu vermeiden oder den Schul-/ Studienabschluss zu erreichen. Voraussetzung ist, dass die versicherte Reise vor dem Termin der nicht bestande- nen Prüfung gebucht wurde und der Termin für die Wieder- holungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt;
g) Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt;
h) Bruch von Prothesen;
i) unerwartet schwerer Erkrankung, schwerem Unfall oder Imp- funverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. Nicht versichert ist jedoch ein Impfversagen oder ein zu ge- ringer Aufbau eines für das Reiseland vorgeschriebenen Anti- körperwertes.
j) Einreichung der Scheidungsklage (bei einvernehmlicher Tren- nung der dementsprechende Antrag) beim zuständigen Ge- richt unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise der betroffe- nen Ehepartner.
1.2.3 Risikopersonen sind
a) versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Rei- se gebucht und versichert haben;
b) die Angehörigen einer versicherten Person; hierzu zählen: Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebens- gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger;
c) diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige gem. Ziffer 1.2.3 b) einer versicherten Person betreuen;
d) Tante, Onkel, Xxxxx, Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten ist.
Appears in 1 contract
Samples: Versicherungsschein
Was ist versichert?. 1.1 ✓ Gegenstand der Privathaftpflichtversiche- rung ist es, gegen Sie geltend gemachte Haftpflichtansprüche zu prüfen, berechtigte Ansprüche zu befriedigen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren. ✓ Die Würzburger Versicherungs-AG (Würzburger) leistet Entschä- digung bei Nichtantritt der Reise für Privathaftpflichtversicherung umfasst die dem Reiseunternehmen oder einem anderen von der versicherten Person nachweislich ver- traglich geschuldeten Rücktrittskosten.
1.2 Die Würzburger ist wesentlichen Haftungsrisiken Ihres Privatle- bens, dazu gehören auch beispielsweise: ✓ Von Ihnen verursachte Schäden als Teilnehmer im Umfang Straßenverkehr als Fuß- gänger oder Radfahrer ✓ Von Ihnen verursachte Schäden bei der Ausübung von Ziffer 1.1Sport ✓ Für Schäden durch Ihre kleinen, sowie unter Berück- sichtigung zahmen Haustiere ✓ Von Ihnen verursachte Schäden als Be- wohner einer Wohnung oder eines Ein- familienhauses – egal, ob Sie Mieter o- der Eigentümer sind. ✓ Ihr Versicherungsschutz kann sich auch auf weitere Personen erstrecken, wie z.B. Ihre Ehe- oder Lebenspartner und Ihre Kinder. Wie hoch ist die Versicherungssumme? ✓ Die Höhe der vereinbarten Versicherungs- summen können Sie Ihrem Antrag oder auch Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Was ist nicht versichert? x Bestimmte Risiken sind jedoch nicht versichert. Hierfür benötigen Sie eine separate Absicherung. Dazu gehören z.B.: x berufliche Tätigkeit, x das Führen von Kraftfahrzeugen oder x das Halten von Hunden und Pfer- den. x Wir leisten für Schäden überdies nur bis zu den vereinbarten Versiche- rungssummen. Wenn Sie eine Selbst- beteiligung vereinbart haben, ist diese bei jedem Versicherungsfall zu berück- sichtigen. Gibt es Einschränkungen gembeim Versicherungsschutz? Wir können nicht alle denkbaren Streitigkei- ten versichern. Ziffer 2 leistungspflichtigSonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Des- halb haben wir einige Fälle aus dem Versi- cherungsschutz herausgenommen, wenn während der Dauer des Versicherungsschutzes eines der nachstehend genannten Ereignisse eingetreten ist.
1.2.1 Versicherungsschutz für versicherte Personen oder Risikoperso- nen besteht bei:
a) Todz.B. alle Schäden: ! aus vorsätzlicher Handlung, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung;
b) unerwarteter Impfunverträglichkeit;
c) Schwangerschaft.
1.2.2 Versicherungsschutz nur für versicherte Personen besteht bei:
a) Schaden am Eigentum infolge von Feuer! Sach- und Vermögensschäden zwi- schen Mitversicherten, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten, sofern der Schaden im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage und dem Vermö- gen des Geschädigten erheblich oder sofern zur Schadenfest- stellung seine Anwesenheit notwendig ist;
b) Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten be- triebsbedingten Kündigung ! durch den Arbeitgeber;
cGebrauch eines versiche- rungspflichtigen Kraft- oder Luftfahr- zeugs, ! aus ungewöhnlicher und gefährlicher Beschäftigung. Wo bin ich versichert? ✓ Die Privathaftpflichtversicherung gilt weltweit. Auch wenn Sie während eines vorübergehenden Aus- landsaufenthalts (z.B. Urlaub, Schüleraustausch) Aufnahme eines Arbeitsverhältnisseseinen Haftpflichtschaden verursachen, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war und das Arbeits- amt der Reise zugestimmt hat;
d) Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die versicherte Reise wur- de vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht und die ver- sicherte Reisezeit fällt in die Probezeit der neuen beruflichen Tätigkeit, maximal jedoch in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit;
e) unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die Stornogebühren nicht von einem anderen Kostenträ- ger übernommen werden;
f) Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule / Universität, die wiederholt werden müssen, um eine Verlängerung des Schulbesuchs / Studiums zu vermeiden oder den Schul-/ Studienabschluss zu erreichen. Voraussetzung ist, dass die versicherte Reise vor dem Termin der nicht bestande- nen Prüfung gebucht wurde und der Termin für die Wieder- holungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt;
g) Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt;
h) Bruch von Prothesen;
i) unerwartet schwerer Erkrankung, schwerem Unfall oder Imp- funverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. Nicht versichert ist jedoch ein Impfversagen oder ein zu sind Sie ge- ringer Aufbau eines für das Reiseland vorgeschriebenen Anti- körperwertesschützt.
j) Einreichung der Scheidungsklage (bei einvernehmlicher Tren- nung der dementsprechende Antrag) beim zuständigen Ge- richt unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise der betroffe- nen Ehepartner.
1.2.3 Risikopersonen sind
a) versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Rei- se gebucht und versichert haben;
b) die Angehörigen einer versicherten Person; hierzu zählen: Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebens- gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger;
c) diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige gem. Ziffer 1.2.3 b) einer versicherten Person betreuen;
d) Tante, Onkel, Xxxxx, Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten ist.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung
Was ist versichert?. 1.1 Wird der berechtigte Fahrer und/oder ein sonstiger berechtigter Fahrzeuginsasse des versicherten Fahrzeugs bei einem Unfall verletzt, so sind die Kosten für Wahlleistungen gemäß § 22 der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) bzw. gemäß § 17 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) bei einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung erstattungsfähig, soweit diese die gesondert berechenbare Unterkunft im Ein- und Zweibettzimmer und die gesondert vereinbarte stationäre privatärztliche Behandlung betreffen. Soweit Krankenhäuser gesonderte Zuschläge für besondere Verpflegungsarten, Sanitärzelle, Fernsprecher, Radio- und Fernsehgeräte erheben, werden diese tarifgemäß erstattet. Die Würzburger Versicherungs-AG Kosten für gesondert berechnete ärztliche Leistungen (Würzburgerprivatärztliche Behandlung) leistet Entschä- digung bei Nichtantritt sind im Rahmen der Reise jeweils gültigen gesetzlichen Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte erstattungsfähig. Für die Teile der Aufwendungen, die durch Überschreiten der möglichen Höchstsätze der Gebührenordnung anfallen, besteht kein Leistungsanspruch. Aufwendungen für Zahnersatz sind nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes. Maßgeblich für die Kostenerstattung ist, für welche Unterbringungsart (Ein- oder Zweibettzimmer) das Krankenhaus den Zuschlag zu den allgemeinen Krankenhausleistungen (Mehrbettzimmer) berechnet. Mit den Behandlungskostenrechnungen sind diesbezügliche Nachweise vorzulegen. Soweit Krankenhäuser nicht nach der Bundespflegesatzverordnung oder dem Reiseunternehmen oder einem anderen von der versicherten Person nachweislich ver- traglich geschuldeten Rücktrittskosten.
1.2 Die Würzburger ist Krankenhausentgeltgesetz abrechnen (z.B. im Umfang von Ziffer 1.1Ausland), sowie unter Berück- sichtigung entspricht die 1. Pflegeklasse dem Einbettzimmer, die 2. Pflegeklasse dem Zweibettzimmer und die 3. Pflegeklasse (Allgemeine Krankenhausleistungen) dem Drei- und Mehrbettzimmer. Nach diesem Tarif werden nur die Aufwendungen für die 1. Pflegeklasse (Einbettzimmer) oder die 2. Pflegeklasse (Zweibettzimmer) erstattet. Aufwendungen für die 3. Pflegeklasse (Mehrbettzimmer) sind nicht erstattungsfähig. Für stationäre Kur-, Heilstätten- oder Sanatoriumsbehandlungen leistet der Einschränkungen gemVersicherer nicht. Ziffer 2 leistungspflichtigBei einem Verzicht auf Kostenerstattung versicherter Leistungen wird pro Behandlungstag ein Krankenhaustagegeld in folgender Höhe gezahlt: • bei Verzicht auf die Erstattung für die bessere Unterkunft (Ein- und Zweibettzimmer): 20 EUR • bei Verzicht auf die Erstattung für privatärztliche stationäre Behandlung: 20 EUR Die Leistungspflicht beginnt ab dem ersten Tag der stationären Aufnahme mit der medizinisch notwendigen Heilbehandlung nach dem Unfallgeschehen und endet, wenn während der Dauer des Versicherungsschutzes eines der nachstehend genannten Ereignisse eingetreten ist.
1.2.1 Versicherungsschutz für versicherte Personen oder Risikoperso- nen besteht bei:
a) Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung;
b) unerwarteter Impfunverträglichkeit;
c) Schwangerschaft.
1.2.2 Versicherungsschutz nur für versicherte Personen besteht bei:
a) Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten, sofern der Schaden im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage und dem Vermö- gen des Geschädigten erheblich oder sofern zur Schadenfest- stellung seine Anwesenheit notwendig ist;
b) Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten be- triebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber;
c) Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war und das Arbeits- amt der Reise zugestimmt hat;
d) Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die versicherte Reise wur- de vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht und die ver- sicherte Reisezeit fällt in die Probezeit der neuen beruflichen Tätigkeit, maximal jedoch in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit;
e) unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst oder zum Zivildienst, sofern der Termin nach medizinischem Befund Behandlungsbedürftigkeit nicht verschoben werden kann und die Stornogebühren nicht von einem anderen Kostenträ- ger übernommen werden;
f) Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule / Universität, die wiederholt werden müssen, um eine Verlängerung des Schulbesuchs / Studiums zu vermeiden oder den Schul-/ Studienabschluss zu erreichenmehr besteht. Voraussetzung ist, dass die versicherte Reise vor dem Termin der nicht bestande- nen Prüfung gebucht wurde und der Termin für die Wieder- holungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt;
g) Nichtversetzung eines SchülersDie Leistungspflicht ist ausgeschlossen, wenn es sich um die stationäre Aufnahme nicht innerhalb einer Woche nach dem Unfall erfolgt. Die Leistungspflicht für den Versicherungsfall ist auf den ersten, ununterbrochenen stationären Aufenthalt von längstens 30 Tagen und eine Schul- oder Klassenreise handelt;
h) Bruch Höchstentschädigungssumme von Prothesen;
i) unerwartet schwerer Erkrankung, schwerem Unfall oder Imp- funverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. Nicht versichert ist jedoch ein Impfversagen oder ein zu ge- ringer Aufbau eines für das Reiseland vorgeschriebenen Anti- körperwertes100.000 EUR begrenzt.
j) Einreichung der Scheidungsklage (bei einvernehmlicher Tren- nung der dementsprechende Antrag) beim zuständigen Ge- richt unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise der betroffe- nen Ehepartner.
1.2.3 Risikopersonen sind
a) versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Rei- se gebucht und versichert haben;
b) die Angehörigen einer versicherten Person; hierzu zählen: Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebens- gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger;
c) diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige gem. Ziffer 1.2.3 b) einer versicherten Person betreuen;
d) Tante, Onkel, Xxxxx, Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die KFZ Versicherung
Was ist versichert?. 1.1 Die Würzburger Versicherungs-AG ✓ Wir versichern das im Versicherungsschein benannte Smartphone. ✓ Gegen unvorhergesehene Beschädigung oder Zerstörung. Hierzu zählen beispielsweise Schäden durch Bodenstürze und Flüssigkeiten. ✓ Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz bei Abhandenkommen durch Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung. ✓ Werden versicherte Sachen zerstört oder gehen durch ein versichertes Ereignis verloren, ersetzen wir den Versicherungswert durch Stellung eines Ersatzgerätes. ✓ Werden versicherte Sachen beschädigt, überneh- men wir die Reparatur und die dadurch anfallenden Reparaturkosten, jedoch nur bis zur Höhe des Versicherungswertes. ✓ Ist eine Reparatur nicht möglich oder unwirtschaft- lich, stellen wir ein Ersatzgerät gleicher Art und Gü- te. Was ist nicht versichert? Nicht versichert sind insbesondere Schäden x die den technischen Gebrauch nicht beeinträchtigen, insb. Kratz-, Schramm- oder Scheuerschäden. x Zubehörteile (Würzburger) leistet Entschä- digung bei Nichtantritt z. B. Akkus, Netzteile, Mäuse, Tastaturen, Headsets). x durch dauernde Einflüsse des Betriebes, normale Abnutzung, Witterungseinflüsse. Gibt es Deckungsbeschränkungen? Es gibt eine Reihe von Fällen, in denen der Reise Versicherungsschutz eingeschränkt sein kann. In jedem Fall vom Versicherungsschutz aus- geschlossen sind z.B. Schäden ! die durch Kriegsereignisse jeder Art, innere Unruhen, Erdbeben oder Kern- energie entstehen. ! für die dem Reiseunternehmen ein Händler oder einem anderen von der versicherten Person nachweislich ver- traglich geschuldeten Rücktrittskosten.
1.2 Die Würzburger ist ein sonstiger Veräußerer oder Hersteller im Umfang von Ziffer 1.1Rahmen der gesetzlichen (Haftung oder Gewähr- leistung) oder vertraglichen (Garantie) Bestimmungen zu haften hat. ! durch Liegenlassen, sowie unter Berück- sichtigung der Einschränkungen gemVergessen, Verlie- ren. Ziffer 2 leistungspflichtig! die Sie vorsätzlich herbeigeführt haben. ! an oder durch Software. ! durch vorsätzliche Handlungen oder Unterlassungen des Versicherten oder eines berechtigten Nutzers des Gerätes. ! einfacher Diebstahl, wenn während der Dauer Taschendiebstahl, Unterschlagung. ! durch nicht fachgerechtes Einbauen, unsachgemäße Reparatur / Eingriffe nicht vom Hersteller autorisierter Dritte, unsachgemäße, nicht bestimmungsge- mäße oder ungewöhnliche – insbesonde- re nicht den Herstellervorgaben entspre- chende – Verwendung oder Reinigung des Versicherungsschutzes eines der nachstehend genannten Ereignisse Gerätes. ! durch unmittelbare und mittelbare Sach- folge- und Vermögensschäden. Wo bin ich versichert? ✓ Ihr Gerät ist weltweit versichert Xxxxxx Verpflichtungen habe ich? • Sie müssen alle Fragen im Antragsprozess wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. • Teilen Sie uns bitte unbedingt mit falls Ihr Gerät nach einem Garantiefall ausgetauscht wurde oder sich Ihre persönlichen Daten wie Anschrift, Rufnummer oder Ihre E-Mail-Adresse ändern. • Wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist.
1.2.1 Versicherungsschutz für versicherte Personen oder Risikoperso- nen besteht bei:
a) Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung;
b) unerwarteter Impfunverträglichkeit;
c) Schwangerschaft.
1.2.2 Versicherungsschutz nur für versicherte Personen besteht bei:
a) Schaden am Eigentum infolge von Feuermüssen Sie den Schadenfall unverzüglich bei uns anzeigen sowie gebotene Maßnahmen zur Abwendung und Minderung des Schadens ergreifen. Beachten Sie bitte auch, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten, sofern der Schaden dass Sie uns im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage Schadenfall die zum Schadennachweis erforderlichen Unterlagen vorlegen müssen und dem Vermö- gen des Geschädigten erheblich bei Einbruch- diebstahl oder sofern zur Schadenfest- stellung seine Anwesenheit notwendig ist;
b) Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten be- triebsbedingten Kündigung Schäden durch den Arbeitgeber;
c) Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, sofern diese Person Dritte bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war und das Arbeits- amt der Reise zugestimmt hat;
d) Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die versicherte Reise wur- de vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht und die ver- sicherte Reisezeit fällt in die Probezeit der neuen beruflichen Tätigkeit, maximal jedoch in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit;
e) unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die Stornogebühren nicht von einem anderen Kostenträ- ger übernommen werden;
f) Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule / Universität, die wiederholt werden müssen, um eine Verlängerung des Schulbesuchs / Studiums zu vermeiden oder den Schul-/ Studienabschluss zu erreichen. Voraussetzung ist, dass die versicherte Reise vor dem Termin der nicht bestande- nen Prüfung gebucht wurde und der Termin für die Wieder- holungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt;
g) Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt;
h) Bruch von Prothesen;
i) unerwartet schwerer Erkrankung, schwerem Unfall oder Imp- funverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. Nicht versichert ist jedoch ein Impfversagen oder ein zu ge- ringer Aufbau eines für das Reiseland vorgeschriebenen Anti- körperwerteszuständigen Polizeidienststelle Anzeige erstatten.
j) Einreichung der Scheidungsklage (bei einvernehmlicher Tren- nung der dementsprechende Antrag) beim zuständigen Ge- richt unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise der betroffe- nen Ehepartner.
1.2.3 Risikopersonen sind
a) versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Rei- se gebucht und versichert haben;
b) die Angehörigen einer versicherten Person; hierzu zählen: Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebens- gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger;
c) diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige gem. Ziffer 1.2.3 b) einer versicherten Person betreuen;
d) Tante, Onkel, Xxxxx, Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten ist.
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Samples: Elektronikversicherung
Was ist versichert?. 1.1 ✓ Versichert ist das im Versicherungsschein/ in der Teilnahmebestätigung benannte elektronische Gerät. ✓ Versichert sind unvorhergesehene Beschädigungen oder Zerstörung des Gerätes (Sachschäden) durch z.B.: ✓ Bedienungsfehler; ✓ Bodenstürze; Bruchschäden; ✓ Flüssigkeitsschäden; ✓ Brand, Blitzschlag, Explosion; ✓ Vandalismus; ✓ Produktions-, Konstruktions- oder Materialfehler (nach Ablauf der Herstellergarantie bzw. der gesetzlichen Gewährleistung). ✓ Darüber hinaus besteht Versicherungs- schutz bei Abhandenkommen durch: ✓ Einbruchdiebstahl; ✓ Diebstahl; ✓ Raub oder Plünderung. Werden versicherte Sachen zerstört oder gehen durch ein versichertes Ereignis verloren, ersetzen wir den Versicherungswert durch Stellung eines Ersatzgerätes gleicher Art und Güte. Werden versicherte Sachen beschädigt, übernehmen wir die Reparaturkosten bis zur Höhe des Versicherungswertes. Ist eine Reparatur nicht möglich oder unwirtschaftlich, stellen wir ein Ersatzgerät gleicher Art und Güte. Die Würzburger Versicherungs-AG (Würzburger) leistet Entschä- digung bei Nichtantritt vereinbarten Versicherungssummen sind im Versicherungsschein bzw. in der Reise Teilnahme- bestätigung aufgeführt. Wir können nicht alle denkbaren Schäden versichern. Sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen, wie zum Beispiel: ! von dir vorsätzlich herbeigeführte Schäden; ! Schäden durch Liegenlassen, Vergessen, Verlieren; ! Schäden durch Kriegsereignisse jeder Art, Innere Unruhen, Erdbeben, Kernenergie; ! Schäden an oder durch Software; ! Schäden für die dem Reiseunternehmen ein Händler oder einem anderen von der versicherten Person nachweislich ver- traglich geschuldeten Rücktrittskosten.
1.2 Die Würzburger ist Hersteller im Umfang von Ziffer 1.1, sowie unter Berück- sichtigung Rahmen der Einschränkungen gemgesetzlichen (Haftung oder Gewährleistung) oder vertraglichen (Garantie) Bestimmungen zu haften hat; ! unmittelbare und mittelbare Sachfolge- und Vermögensschäden. Ziffer 2 leistungspflichtig, wenn während der Dauer des Versicherungsschutzes eines der nachstehend genannten Ereignisse eingetreten ist.
1.2.1 Versicherungsschutz für versicherte Personen oder Risikoperso- nen besteht bei:
a) Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung;
b) unerwarteter Impfunverträglichkeit;
c) Schwangerschaft.
1.2.2 Versicherungsschutz nur für versicherte Personen besteht bei:
a) Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten, sofern der Schaden im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage und dem Vermö- gen des Geschädigten erheblich oder sofern zur Schadenfest- stellung seine Anwesenheit notwendig ist;
b) Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten be- triebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber;
c) Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war und das Arbeits- amt der Reise zugestimmt hat;
d) Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die versicherte Reise wur- de vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht und die ver- sicherte Reisezeit fällt in die Probezeit der neuen beruflichen Tätigkeit, maximal jedoch in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit;
e) unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die Stornogebühren nicht von einem anderen Kostenträ- ger übernommen werden;
f) Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule / Universität, die wiederholt werden müssen, um eine Verlängerung des Schulbesuchs / Studiums zu vermeiden oder den Schul-/ Studienabschluss zu erreichen. Voraussetzung ist, dass die versicherte Reise vor dem Termin der nicht bestande- nen Prüfung gebucht wurde und der Termin für die Wieder- holungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt;
g) Nichtversetzung eines Schülers, wenn es Es handelt sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt;
h) Bruch von Prothesen;
i) unerwartet schwerer Erkrankung, schwerem Unfall oder Imp- funverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten HundesElektronik- und Garantieversicherung. Nicht versichert Dein Gerät ist jedoch ein Impfversagen oder ein zu ge- ringer Aufbau eines für das Reiseland vorgeschriebenen Anti- körperwertesweltweit versichert.
j) Einreichung der Scheidungsklage (bei einvernehmlicher Tren- nung der dementsprechende Antrag) beim zuständigen Ge- richt unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise der betroffe- nen Ehepartner.
1.2.3 Risikopersonen sind
a) versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Rei- se gebucht und versichert haben;
b) die Angehörigen einer versicherten Person; hierzu zählen: Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebens- gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger;
c) diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige gem. Ziffer 1.2.3 b) einer versicherten Person betreuen;
d) Tante, Onkel, Xxxxx, Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten ist.
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Samples: Insurance Policy
Was ist versichert?. 1.1 Die Würzburger Versicherungs-AG (Würzburger) leistet Entschä- digung bei Nichtantritt der Reise für die dem Reiseunternehmen oder einem anderen von der versicherten Person nachweislich ver- traglich geschuldeten Rücktrittskosten.
1.2 Die Würzburger ✓ Versichert ist das im Umfang von Ziffer 1.1Versicherungsschein be- zeichnete Xxxxxxx/E-Bike. Hierzu gehören alle fest verbunden Teile zur Funktion des Fahr- rads, sowie unter Berück- sichtigung der Einschränkungen gemz.B. Sattel, Lenker etc. Ziffer 2 leistungspflichtig, wenn während der Dauer des Versicherungsschutzes eines der nachstehend genannten Ereignisse eingetreten ist.
1.2.1 Versicherungsschutz für versicherte Personen oder Risikoperso- nen besteht bei:
a) Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung;
b) unerwarteter Impfunverträglichkeit;
c) Schwangerschaft.
1.2.2 Versicherungsschutz nur für versicherte Personen besteht bei:
a) Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten, sofern der Schaden im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage und dem Vermö- gen des Geschädigten erheblich oder sofern zur Schadenfest- stellung seine Anwesenheit notwendig ist;
b) Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten be- triebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber;
c) Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war und das Arbeits- amt der Reise zugestimmt hat;
d) Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die versicherte Reise wur- de vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht und die ver- sicherte Reisezeit fällt in die Probezeit der neuen beruflichen Tätigkeit, maximal jedoch in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit;
e) unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die Stornogebühren nicht von einem anderen Kostenträ- ger übernommen werden;
f) Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule / Universität, die wiederholt werden müssen, um eine Verlängerung des Schulbesuchs / Studiums zu vermeiden oder den Schul-/ Studienabschluss zu erreichen. Voraussetzung ist, dass die versicherte Reise vor dem Termin der nicht bestande- nen Prüfung gebucht wurde und der Termin für die Wieder- holungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt;
g) Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt;
h) Bruch von Prothesen;
i) unerwartet schwerer Erkrankung, schwerem Unfall oder Imp- funverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten HundesPedelecs sind E-Bikes gleichgesetzt. Nicht versichert sind Fahrräder, die führerschein- oder versiche- rungspflichtig sind. ✓ Versicherungsschutz besteht für: ✓ Diebstahl, Teilediebstahl (auch Akku) ✓ Einbruchdiebstahl, Raub ✓ Diebstahl aus gesichertem Fahrradträger ✓ Vandalismus ✓ Beschädigung durch Unfall ✓ Brand ✓ Fallschäden ✓ Sturzschäden ✓ Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten ✓ Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Überspannung) an Akku, Motor und am Steuerungsgerät ✓ Sofern vereinbart: Fahrradschutzbrief (Pannen und Unfallhilfe) ✓ Die Höhe der vereinbarten Versicherungssum- men können Sie Ihrem Antrag oder auch Ih- rem Versicherungsschein entnehmen. Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern. Sonst müssten wir einen erheblich höheren Bei- trag verlangen. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenom- men, z. B. alle Schäden: ! aus vorsätzlicher Handlung ! an gewerblich genutzten Fahrrädern ! die nicht die Funktion der Sache beeinträchti- gen ! die vor Versicherungsbeginn eingetreten sind Was ist jedoch ein Impfversagen nicht versichert? 🞭 Schäden (Mängel), die unter eine Garantie des Herstellers oder ein die Gewährleistung des Verkäufers fallen 🞭 Schäden durch Rost oder Oxidation 🞭 Fahrräder/E-Bikes, für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht 🞭 Wir leisten für Schäden überdies nur bis zu ge- ringer Aufbau eines den vereinbarten Versicherungssummen 1 7732 - 3 - 05.2022 Wo bin ich versichert? ✓ Der Versicherungsschutz für das Reiseland vorgeschriebenen Anti- körperwertes.
j) Einreichung der Scheidungsklage (bei einvernehmlicher Tren- nung der dementsprechende Antrag) beim zuständigen Ge- richt unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise der betroffe- nen Ehepartner.
1.2.3 Risikopersonen sind
a) versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Rei- se gebucht und versichert haben;
b) die Angehörigen einer versicherten Person; hierzu zählen: Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebens- gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger;
c) diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige gemFahrrad/E-Bike gilt weltweit. Ziffer 1.2.3 b) einer versicherten Person betreuen;
d) Tante, Onkel, Xxxxx, Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten ist.Wenn Ihnen z. B. während eines
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Samples: Fahrrad/E Bike Vollkaskoversicherung
Was ist versichert?. 1.1 Die Würzburger Versicherungs-AG ✓ Versichert ist das in der Premium Mitgliedschaft benannte Hörgerät (Würzburgereinschließlich Otoplastiken) leistet Entschä- digung ✓ Wir bieten Versicherungsschutz bei Nichtantritt unvorhergesehenen Sachschäden durch Bedienungsfehler, Körperflüssigkeiten, Kurzschluss sowie Explosion ✓ Es besteht zusätzlich Versicherungsschutz bei Abhandenkommen durch: ▪ Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub ▪ Liegenlassen und Verlieren Was wird ersetzt? ✓ Im Falle der Reise Beschädigung ersetzten wir die mit dem Versicherungsnehmer separat vereinbarten Kosten für die dem Reiseunternehmen fachgerechte Reparatur ✓ Bei Zerstörung, Verlust durch Diebstahl oder einem anderen von der versicherten Person nachweislich ver- traglich geschuldeten Rücktrittskosten.
1.2 Die Würzburger ist Liegenlassen ersetzen wir im Umfang von Ziffer 1.1, sowie unter Berück- sichtigung Falle der Einschränkungen gem. Ziffer 2 leistungspflichtig, wenn während der Dauer des Versicherungsschutzes Neuanschaffung eines der nachstehend genannten Ereignisse eingetreten ist.
1.2.1 Versicherungsschutz für versicherte Personen oder Risikoperso- nen besteht bei:
a) Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung;
b) unerwarteter Impfunverträglichkeit;
c) Schwangerschaft.
1.2.2 Versicherungsschutz nur für versicherte Personen besteht bei:
a) Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten, sofern der Schaden im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage und Hörgerätes die mit dem Vermö- gen des Geschädigten erheblich oder sofern zur Schadenfest- stellung seine Anwesenheit notwendig ist;
b) Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten be- triebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber;
c) Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war und das Arbeits- amt der Reise zugestimmt hat;
d) Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die versicherte Reise wur- de vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht und die ver- sicherte Reisezeit fällt in die Probezeit der neuen beruflichen Tätigkeit, maximal jedoch in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit;
e) unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst oder zum Zivildienst, sofern der Termin Versicherungsnehmer separat vereinbarten Kosten Was ist nicht verschoben werden kann und die Stornogebühren nicht von einem anderen Kostenträ- ger übernommen werden;
f) Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule / Universität, die wiederholt werden müssen, um eine Verlängerung des Schulbesuchs / Studiums zu vermeiden oder den Schul-/ Studienabschluss zu erreichen. Voraussetzung ist, dass die versicherte Reise vor dem Termin der nicht bestande- nen Prüfung gebucht wurde und der Termin für die Wieder- holungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt;
g) Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt;
h) Bruch von Prothesen;
i) unerwartet schwerer Erkrankung, schwerem Unfall oder Imp- funverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. versichert? Nicht versichert sind unter anderem: x Zubehör zum Hörgerät x Sachfolge- oder Vermögensschäden x Vorsätzliche Schäden x Schäden die durch äußere mechanische Gewalteinwirkung oder Flüssigkeit entstehen x Schäden durch Abnutzung oder Alterung Gibt es Deckungsbeschränkungen? ! Die Deckung ist jedoch ein Impfversagen auf den mit dem Versicherungsnehmer separat vereinbarten Betrag abzüglich des jeweils vereinbarten Selbstbehaltes beschränkt ! Erstattungsfähige Anteile von Dritten wie bspw. der gesetzlichen Krankenversicherung Haftpflichtversicherung Schadenverursachers oder ein zu ge- ringer Aufbau eines für das Reiseland vorgeschriebenen Anti- körperwertesoder werden Versicherungsleistung in Abzug gebracht Wo bin ich versichert? ✓ Das Gerät ist weltweit versichert.
j) Einreichung der Scheidungsklage (bei einvernehmlicher Tren- nung der dementsprechende Antrag) beim zuständigen Ge- richt unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise der betroffe- nen Ehepartner.
1.2.3 Risikopersonen sind
a) versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Rei- se gebucht und versichert haben;
b) die Angehörigen einer versicherten Person; hierzu zählen: Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebens- gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger;
c) diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige gem. Ziffer 1.2.3 b) einer versicherten Person betreuen;
d) Tante, Onkel, Xxxxx, Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten ist.
Appears in 1 contract
Samples: Hörgeräteversicherung
Was ist versichert?. 1.1 Die Würzburger Versicherungs-AG ✓ Versichert ist der Hausrat Ihrer Wohnung. Dazu zählen alle Sachen, die dem Haushalt zur privaten Nutzung (WürzburgerGebrauch bzw. Verbrauch) leistet Entschä- digung bei Nichtantritt dienen. Dazu zählen beispielsweise auch: ✓ Möbel, Teppiche, Bekleidung; ✓ elektrische und elektronische Haushaltsgeräte (z.B. Waschmaschine, TV, Computer); ✓ Antennen und Markisen, die zu Ihrer Wohnung gehören; ✓ Bargeld und andere Wertsachen (z. X. Xxxxxxx) in begrenzter Höhe. Versicherte Gefahren ✓ Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung; ✓ Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat; ✓ Leitungswasser, Schäden durch Wasser aus innenliegende Regenfallrohren, Schäden durch auslaufende Aquarien oder Wasserbetten; ✓ Naturgefahren wie Sturm, Hagel; ✓ Weitere Naturgefahren, soweit diese gesondert vereinbart sind. Das sind die Elementargefahren Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Versicherte Schäden ✓ Sachschaden infolge von Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen der Reise versicherten Sachen infolge eines Versicherungsfalls. Versicherte Kosten Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen und tatsächlich angefallenen Was ist nicht versichert? Dazu zählen beispielsweise: 🗶 vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, für die dieser die Gefahr trägt; 🗶 Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger; 🗶 Luft- und Wasserfahrzeuge. Gibt es Deckungseinschränkungen? Es gibt eine Reihe von Fällen, in denen der Versicherungsschutz eingeschränkt sein kann. In jedem Fall vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel: ! Krieg; ! Innere Unruhen; ! Kernenergie; ! Schwamm; ! Sturmflut ; ! Schäden, die Sie vorsätzlich herbeigeführt haben. Produktinformationsblatt Hausratversicherung Stand 02/2018 ✓ Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten; ✓ Aufräumungskosten; ✓ Bewegungs- und Schutzkosten; ✓ Hotelkosten; ✓ Transport- und Lagerkosten; ✓ Schlossänderungskosten; ✓ Bewachungskosten; ✓ Kosten für provisorische Maßnahmen; ✓ Reparaturkosten für Nässeschäden; ✓ Reparaturkosten für Gebäudeschäden. Versicherungssumme und Versicherungswert ✓ Die Versicherungssumme ist der vereinbarte Betrag, der dem Reiseunternehmen oder einem anderen von Versicherungswert entsprechen soll. Ist das nicht der versicherten Person nachweislich ver- traglich geschuldeten Rücktrittskosten.
1.2 Die Würzburger ist im Umfang von Ziffer 1.1Fall, sowie unter Berück- sichtigung der Einschränkungen gem. Ziffer 2 leistungspflichtig, wenn während der Dauer des Versicherungsschutzes eines der nachstehend genannten Ereignisse eingetreten ist.
1.2.1 Versicherungsschutz für versicherte Personen oder Risikoperso- nen besteht bei:
a) Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung;
b) unerwarteter Impfunverträglichkeit;
c) Schwangerschaft.
1.2.2 Versicherungsschutz nur für versicherte Personen besteht bei:
a) Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten, sofern der Schaden im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage und dem Vermö- gen des Geschädigten erheblich oder sofern zur Schadenfest- stellung seine Anwesenheit notwendig ist;
b) Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten be- triebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber;
c) Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, sofern diese Person können Nachteile bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war und das Arbeits- amt der Reise zugestimmt hat;
d) Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die versicherte Reise wur- de vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht und die ver- sicherte Reisezeit fällt in die Probezeit der neuen beruflichen Tätigkeit, maximal jedoch in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit;
e) unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die Stornogebühren nicht von einem anderen Kostenträ- ger übernommen werden;
f) Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule / Universität, die wiederholt werden müssen, um eine Verlängerung des Schulbesuchs / Studiums zu vermeiden oder den Schul-/ Studienabschluss zu erreichen. Voraussetzung ist, dass die versicherte Reise vor dem Termin der nicht bestande- nen Prüfung gebucht wurde und der Termin für die Wieder- holungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt;
g) Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt;
h) Bruch von Prothesen;
i) unerwartet schwerer Erkrankung, schwerem Unfall oder Imp- funverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. Nicht versichert ist jedoch ein Impfversagen oder ein zu ge- ringer Aufbau eines für das Reiseland vorgeschriebenen Anti- körperwertesEntschädigungsberechnung entstehen.
j) Einreichung der Scheidungsklage (bei einvernehmlicher Tren- nung der dementsprechende Antrag) beim zuständigen Ge- richt unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise der betroffe- nen Ehepartner.
1.2.3 Risikopersonen sind
a) versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Rei- se gebucht und versichert haben;
b) die Angehörigen einer versicherten Person; hierzu zählen: Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebens- gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger;
c) diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige gem. Ziffer 1.2.3 b) einer versicherten Person betreuen;
d) Tante, Onkel, Xxxxx, Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten ist.
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Samples: Hausratversicherung
Was ist versichert?. 1.1 Die Würzburger VersicherungsNur im Falle des Einkaufsschutzes: ✓ Jeder unter Verwendung der Mastercard Firmenkarte neu gekaufte bewegliche Gegenstand mit einem Stückpreis von mehr als € 50,- gegen Beschädigung oder Diebstahl innerhalb von 90 Tagen ab dem Tag des Kaufs bis zu einem Höchstbetrag von € 2.000 pro Schadensereignis und € 2.000 pro Kalenderjahr (einschließlich aller Kosten) Nur im Falle der Garantieverlängerung: ✓ Neue Elektrogeräte, Unterhaltungselektronik und/oder Kommunikations- und Computerartikel, die unter Verwendung der berechtigten Mastercard Firmenkarte neu gekauft wurden, gegen den Ausfall oder eine Fehlfunktion im Sinne der Herstellergarantie bis zu einem Höchstbetrag von € 2.000 pro Schadensereignis und € 2.000 pro Kalenderjahr (einschließlich aller Kosten). Nur im Falle des Bestpreisschutzes: ✓ Jeder unter Verwendung der berechtigten Mastercard Firmenkarte neu gekaufte bewegliche Gegenstand mit einem Stückpreis von mehr als € 15,- gegen den Schaden als Folge der Entdeckung eines besseren Preises innerhalb von 15 Tagen ab dem Tag des Kaufs bis zu einem Höchstbetrag von € 500,- pro Jahr. Nur im Falle der Mobiltelefon-AG (Würzburger) leistet Entschä- digung bei Nichtantritt Versicherung: ✓ Jedes berechtigte Mobiltelefon, das unter Verwendung der Reise berechtigten Mastercard Firmenkarte gekauft wurde oder mit einem Anschluss verbunden ist, dessen monatliche Rechnung von einem Mobilfunkanbieter vollständig unter Verwendung der berechtigten Mastercard Firmenkarte bezahlt wurde, gegen Beschädigung oder Diebstahl bis zu einem Höchstbetrag von € 800 pro Jahr. Was ist nicht versichert? 🗶 Jedes Schadensereignis als Folge einer nicht den Herstellervorgaben entsprechenden Nutzung 🗶 Kratzer 🗶 Abschürfungen 🗶 Bildschirmdefekte 🗶 Gewöhnlicher Verschleiß 🗶 Schäden, die unter eine aufrechte Herstellergarantie fallen 🗶 Kosten von ohne Zustimmung des Versicherers durchgeführten Reparaturen 🗶 Kunstwerke 🗶 Antiquitäten 🗶 Schmuck 🗶 Edelsteine 🗶 Waffen 🗶 Sammlerstücke 🗶 Kraftfahrzeuge 🗶 Verlorene und auf unerklärliche Weise verschwundene Mobiltelefone, deren Zubehör oder kosmetische Schäden, die die Funktionalität des Mobiltelefons nicht beeinträchtigen Hinweis: Eine vollständige Liste der Ausschlüsse findet sich in den Bedingungen für die jeweilige Versicherungsdeckung. Gibt es Deckungsbeschränkungen? Ab dem Reiseunternehmen oder einem anderen von Kaufdatum des versicherten Gegenstands besteht Versicherungsschutz für 90 Tage im Falle des Einkaufsschutzes, für bis zu 4 Jahre im Falle der Garantieverlängerung, für 15 Tage im Falle des Hinweis: Eine vollständige Liste der versicherten Person nachweislich ver- traglich geschuldeten Rücktrittskosten.
1.2 Die Würzburger ist Ereignisse findet sich in den Bedingungen für die jeweilige Versicherungsdeckung. Bestpreisschutzes und im Umfang Falle der Handy- Versicherung für bis zu 3 Jahre nach dem Erwerb des Mobiltelefons unter Verwendung der berechtigten Mastercard Firmenkarte oder bis zur Nichtzahlung der monatlichen Rechnung des Mobilfunkanbieters unter Verwendung der berechtigten Mastercard Firmenkarte. Hinweis: Eine vollständige Liste von Ziffer 1.1Deckungsbeschränkungen findet sich in den Bedingungen für die jeweilige Versicherungsdeckung. Wo bin ich versichert? ✓ Weltweit Welche Verpflichtungen habe ich? Mastercard ist gemäß dem Gruppenversicherungsvertrag verpflichtet, sowie unter Berück- sichtigung der Einschränkungen gemdie jährliche Prämie zu bezahlen. Ziffer 2 leistungspflichtig, wenn während der Dauer des Versicherungsschutzes eines der nachstehend genannten Ereignisse eingetreten ist.
1.2.1 Für die berechtigten Inhaber einer gültigen Mastercard Firmenkarte als versichterte Personen sind die Versicherungsdeckungen kostenfrei. Der Versicherungsschutz für versicherte Personen oder Risikoperso- nen besteht bei:
a) Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung;
b) unerwarteter Impfunverträglichkeit;
c) Schwangerschaft.
1.2.2 Versicherungsschutz nur für versicherte Personen besteht bei:
a) Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten, sofern der Schaden im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage und dem Vermö- gen des Geschädigten erheblich oder sofern zur Schadenfest- stellung seine Anwesenheit notwendig ist;
b) Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten be- triebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber;
c) Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war und das Arbeits- amt der Reise zugestimmt hat;
d) Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die versicherte Reise wur- de vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht und die ver- sicherte Reisezeit fällt in die Probezeit der neuen beruflichen Tätigkeit, maximal jedoch in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit;
e) unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die Stornogebühren nicht von einem anderen Kostenträ- ger übernommen werden;
f) Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule / Universität, die wiederholt werden müssen, um eine Verlängerung des Schulbesuchs / Studiums zu vermeiden oder den Schul-/ Studienabschluss zu erreichen. Voraussetzung istsetzt voraus, dass die versicherten Gegenstände ganz oder teilweise unter Verwendung der Mastercard Firmenkarte gekauft worden sind, mit Ausnahme im Falle der Handy- Versicherung, bei der das Mobiltelefon zur Gänze unter Verwendung der Mastercard Firmenkarte bezahlt worden sein muss. Im Schadensfall muss die versicherte Reise vor dem Termin der nicht bestande- nen Prüfung gebucht wurde und der Termin Person binnen 5 Werktagen einen Kostenvoranschlag für die Wieder- holungsprüfung unerwartet in Reparatur gemäß den Anweisungen des Versicherers für die E-Commerce Versicherung (Garantieverlängerung, Bestpreis- und Einkaufsschutz) erstellen lassen. Bei der Mobiltelefon-Versicherung ist der Schadensfall innerhalb von 90 Tagen Schadenseintritt zu melden. Im Falle eines Diebstahls ist innerhalb von 48 Stunden eine Anzeige bei den zuständigen Polizeibehörden zu erstatten. Die Anzeige muss die Umstände des Diebstahls und eine Beschreibung des versicherten Gegenstands (Marke, Modell, etc.) enthalten. Die versicherte Reisezeit fällt;
g) Nichtversetzung eines SchülersPerson muss dem Versicherer auf eigene Kosten alle Unterlagen vorlegen, wenn es sich um die der Versicherer für die Beurteilung des Schadensfalls für erforderlich hält. Beim Eintritt des Versicherungsfalls müssen versicherte Personen nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens sorgen. Wann und wie zahle ich? Mastercard zahlt die jährliche Versicherungsprämie nachdem der Versicherer eine Schul- oder Klassenreise handelt;
h) Bruch Rechnung ausgestellt hat. Die versicherten Personen müssen die Versicherungsprämie nicht bezahlen. Wann beginnt und endet die Deckung? Der Gruppenversicherungsvertrag beginnt am 1.2.2022 und gilt für die Dauer von Prothesen;
einem Jahr, sofern er nicht nach Maßgabe der Bedingungen des Gruppeversicherungsvertrages früher gekündigt wird. Die den versicherten Personen im Rahmen des Gruppenversicherungsvertrags gewährten Versicherungsdeckungen gelten (i) unerwartet schwerer Erkrankungfür die Dauer von 12 Monaten ab dem Datum, schwerem Unfall an dem sie den Versicherungsschutz aktiveren oder Imp- funverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. Nicht versichert ist jedoch ein Impfversagen oder ein (ii) bis zu ge- ringer Aufbau eines für das Reiseland vorgeschriebenen Anti- körperwertesdem Datum, an dem ihre Mastercard Firmenkarte ungültig wird, je nachdem was früher eintritt.
j) Einreichung der Scheidungsklage (bei einvernehmlicher Tren- nung der dementsprechende Antrag) beim zuständigen Ge- richt unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise der betroffe- nen Ehepartner.
1.2.3 Risikopersonen sind
a) versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Rei- se gebucht und versichert haben;
b) die Angehörigen einer versicherten Person; hierzu zählen: Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebens- gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger;
c) diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige gem. Ziffer 1.2.3 b) einer versicherten Person betreuen;
d) Tante, Onkel, Xxxxx, Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten ist.
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Was ist versichert?. 1.1 ✓ Die Würzburger Versicherungs-AG gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers (WürzburgerGeschäftsführers) leistet Entschä- digung bei Nichtantritt der Reise für als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens ✓ Versichert gilt die dem Reiseunternehmen oder einem anderen von der versicherten Person nachweislich ver- traglich geschuldeten Rücktrittskosten.
1.2 Die Würzburger ist im Umfang von Ziffer 1.1, sowie unter Berück- sichtigung der Einschränkungen gem. Ziffer 2 leistungspflichtig, wenn während der Dauer des Versicherungsschutzes eines der nachstehend genannten Ereignisse eingetreten ist.
1.2.1 Versicherungsschutz für versicherte Personen oder Risikoperso- nen besteht bei:
a) Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung;
b) unerwarteter Impfunverträglichkeit;
c) Schwangerschaft.
1.2.2 Versicherungsschutz nur für versicherte Personen besteht bei:
a) Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten, sofern der Schaden im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage und dem Vermö- gen des Geschädigten erheblich oder sofern zur Schadenfest- stellung seine Anwesenheit notwendig ist;
b) Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten be- triebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber;
c) Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war und das Arbeits- amt der Reise zugestimmt hat;
d) Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die versicherte Reise wur- de vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht und die ver- sicherte Reisezeit fällt in die Probezeit der neuen beruflichen TätigkeitAntrag angegebene Anzahl an Geschäftsführern, maximal jedoch in drei Personen ✓ Zusätzlich ist die ersten 6 Monate gesetzliche Haftpflicht der neuen beruflichen Tätigkeit;
e) unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst Angehörigen des Versicherungsnehmers und weiterer im Haushalt lebender Personen mitversichert ✓ Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, sowie die daraus resultierende Übernahme bzw. Abwehr der Ansprüche des Geschädigten ✓ Die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden sowie für draus resultierende Vermögensschäden beträgt 15 Mio. EUR Zusätzlich mitversichert? ✓ Ehrenamtliche Tätigkeit ✓ Schäden an geliehenen u. gemieteten Sachen ✓ Übertragung elektronischer Daten ✓ Deliktsunfähige Kinder/Personen ✓ Verlust fremder Schlüssel ✓ Forderungsausfalldeckung ✓ Gefälligkeitsschäden ✓ Be- und Entladeschäden ✓ Nebenberufliche Tätigkeiten ✓ Besondere Umweltrisiken Was ist nicht versichert? 🞫 Erfüllungsleistungen und Ansprüche auf Rückforderungen von Gebühren und Honoraren 🞫 Vorsätzlich herbeigeführte Schäden 🞫 Schäden durch Kriegsereignisse oder zum ZivildienstGeneralstreik 🞫 Schäden durch den Gebrauch eines Kfz oder Kfz-Anhängers 🞫 Ansprüche der Versicherten untereinander 🞫 Persönlichkeits- und Namenrechtsverletzungen 🞫 Ungewöhnliche oder gefährliche Beschäftigung Gibt es Deckungseinschränkungen? ! Schäden an geliehenen und gemieteten Sachen, sofern Ansprüche aus Benachteiligung, der Termin nicht verschoben werden kann Verlust fremder Schlüssel, deliktsunfähige Kinder und die Stornogebühren nicht Gefälligkeitsschäden sind jeweils auf 50.000 EUR pro Versicherungsfall und 100.000 EUR pro Versicherungsjahr begrenzt ! Be- und Entladeschäden sind bis 10.000 EUR und mit einer Selbstbeteiligung von einem anderen Kostenträ- ger übernommen werden;
f) Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule / Universität, die wiederholt werden müssen, um eine Verlängerung des Schulbesuchs / Studiums zu vermeiden oder den Schul-/ Studienabschluss zu erreichen. Voraussetzung ist, dass die versicherte Reise vor dem Termin der nicht bestande- nen Prüfung gebucht wurde und der Termin für die Wieder- holungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt;
g) Nichtversetzung eines Schülers300 EUR je Versicherungsfall versichert Wo bin ich versichert? ✓ Grundsätzlich besteht Versicherungsschutz innerhalb Deutschlands ✓ Im Ausland eintretende Versicherungsfälle sind ausschließlich versichert, wenn es diese - auf eine versicherte Handlung im Inland zurückzuführen sind oder - bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt (bis zu zwei Jahren) eingetreten sind Welche Verpflichtungen habe ich? Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: • Wahrheitsgemäße und vollständige Angaben im Versicherungsantrag • Mitteilung an uns, wenn und in welcher Form sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt;
h) Bruch von Prothesen;
i) unerwartet schwerer Erkrankung, schwerem Unfall oder Imp- funverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. Nicht versichert ist jedoch ein Impfversagen oder ein zu ge- ringer Aufbau eines für das Reiseland vorgeschriebenen Anti- körperwertes.
j) Einreichung der Scheidungsklage (bei einvernehmlicher Tren- nung der dementsprechende Antrag) beim zuständigen Ge- richt unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise der betroffe- nen Ehepartner.
1.2.3 Risikopersonen sind
a) versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Rei- se gebucht und versichert haben;
b) die Angehörigen einer versicherten Person; hierzu zählen: Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebens- gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger;
c) diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige gem. Ziffer 1.2.3 b) einer versicherten Person betreuen;
d) Tante, Onkel, Xxxxx, Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten istRisiko verändert hat. • Gefahrerhöhungen dürfen nur mit unserer Zustimmung vorgenommen werden und müssen uns unverzüglich mitgeteilt werden • Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht worden sind. • Wenden Sie so weit wie möglich den Schaden ab bzw. versuchen Sie ihn zu mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen. • Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen.
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Samples: Privat Haftpflichtversicherung
Was ist versichert?. 1.1 Die Würzburger Versicherungs-AG (Würzburger) leistet Entschä- digung bei Nichtantritt der Reise ✓ Sie genießen Versicherungsschutz für die Risiken: ✓ Arbeitsunfähigkeit und ✓ Assistance bei Arbeitsunfähigkeit und As- sistance bei Arbeitslosigkeit. ✓ Zusätzlich hast Du, abhängig von Deinem sozialversichersicherungsrechtlichen Status zum Zeitpunkt des Eintritts des Versiche- rungsfalls entweder Versicherungsschutz für das Risiko der Arbeitslosigkeit oder der Schweren Krankheit: ✓ Übst Du zum Zeitpunkt des Eintritts des Ver- sicherungsfalls eine sozialversicherungs- pflichtige Tätigkeit als Arbeitnehmer aus, ge- nießt Du Versicherungsschutz für das Risiko der Arbeitslosigkeit. ✓ Gehst Du zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls keiner sozialversiche- rungspflichtigen Tätigkeit nach, genießt Du Versicherungsschutz für das Risiko der Schweren Krankheit. Wie hoch sind die jeweiligen Versiche- rungssummen? ✓ Die Versicherungssummen für die Risiken Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit betra- gen monatlich eine Leistung in Höhe von 5 % des ausstehenden Negativsaldos des Kar- tenkontos vom Tag vor dem Reiseunternehmen oder einem anderen Eintritt der Ar- beitsunfähigkeit bzw. der Arbeitslosigkeit, monatlich maximal 1.500 Euro. Was ist nicht versichert? x Wartezeit: Zu Beginn des Versicherungsschut- zes besteht für die Risiken Arbeits- unfähigkeit, Arbeitslosigkeit und Schwerer Krankheit eine Wartezeit von 3 Monaten. Die Wartezeit beginnt ab dem Da- tum des Versicherungsbeginns. Ein Versicherungsfall, der versicherten Person nachweislich ver- traglich geschuldeten Rücktrittskosten.
1.2 Die Würzburger ist im Umfang von Ziffer 1.1, sowie unter Berück- sichtigung der Einschränkungen gem. Ziffer 2 leistungspflichtig, wenn während der Dauer des Versicherungsschutzes eines Wartezeit eintritt, ist nicht versi- chert. Gibt es Deckungsbeschränkun- gen? Nicht alle denkbaren Fälle sind ver- sichert. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel: ! eine Arbeitsunfähigkeit durch nicht medizinisch indizierte Behandlun- gen / chirurgische Eingriffe (z. B. Schönheitsoperationen, Piercings); ! eine Arbeitsunfähigkeit während Du Dich länger als drei Monate unun- terbrochen außerhalb der nachstehend genannten Ereignisse eingetreten ist.
1.2.1 Versicherungsschutz für versicherte Personen oder Risikoperso- nen besteht bei:
a) Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung;
b) unerwarteter Impfunverträglichkeit;
c) Schwangerschaft.
1.2.2 Versicherungsschutz nur für versicherte Personen besteht bei:
a) Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Drittengeogra- phischen Grenzen Europas auf- hältst; ! Arbeitslosigkeit, sofern Du selbst gekündigt hast. ✓ Die Versicherungssumme bei Schwerer Krankheit beträgt eine Einmalleistung in Höhe des ausstehenden Negativsaldos des IKEA Kreditkarte Kartenkontos vom Tag vor der Schaden im Verhältnis zu Erstdiagnose der wirtschaftlichen Lage und dem Vermö- gen des Geschädigten erheblich oder sofern zur Schadenfest- stellung seine Anwesenheit notwendig ist;
b) Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten be- triebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber;
c) Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war und das Arbeits- amt der Reise zugestimmt hat;
d) Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die versicherte Reise wur- de vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht und die ver- sicherte Reisezeit fällt in die Probezeit der neuen beruflichen Tätigkeitschweren Krankheit, maximal jedoch in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit;
e) unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann 15.000 Euro. ! Die Leistung bei Arbeitsunfähigkeit und die Stornogebühren nicht von einem anderen Kostenträ- ger übernommen werden;
f) Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule / Universität, die wiederholt werden müssen, um eine Verlängerung des Schulbesuchs / Studiums zu vermeiden oder den Schul-/ Studienabschluss zu erreichenArbeitslosigkeit ist zeitlich be- grenzt. Wo bin ich versichert? ✓ Versicherungsschutz besteht grundsätzlich weltweit. Voraussetzung ist, dass die versicherte Reise vor dem Termin der nicht bestande- nen Prüfung gebucht wurde und der Termin für die Wieder- holungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt;
g) Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt;
h) Bruch von Prothesen;
i) unerwartet schwerer Erkrankung, schwerem Unfall oder Imp- funverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. Nicht versichert ist jedoch ein Impfversagen Wohnsitz in Deutschland und im Fall von Arbeitslosigkeit der Bezug von Arbeitslosengeld in Deutschland. Welche Verpflichtungen habe ich? − Wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist, musst Du uns diesen unverzüglich anzeigen. − Notwendige Nachweise, u.a. ärztliche Atteste, sind zur Geltendmachung eines Anspruchs vorzule- gen. Wann und wie zahle ich? Der in der Beitrittserklärung angegebene Beitrag für den Versicherungsschutz ist monatlich zahlbar und richtet sich nach der Höhe des jeweiligen negativen Saldos Deiner IKEA Kreditkarte. Er wird monatlich durch die Ikano Bank AB (publ) diesem Konto belastet. Wann beginnt und endet die Deckung? Die Versicherung beginnt am selben Tag, an dem Du dem Versicherungsschutz telefonisch oder ein zu ge- ringer Aufbau eines für das Reiseland vorgeschriebenen Anti- körperwertes.
j) Einreichung schriftlich zustimmst, sofern Du den Beitritt zum Gruppenversicherungsvertrag nicht widerrufst. Die Versicherung endet bei Tod der Scheidungsklage (bei einvernehmlicher Tren- nung der dementsprechende Antrag) beim zuständigen Ge- richt unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise der betroffe- nen Ehepartner.
1.2.3 Risikopersonen sind
a) versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Rei- se gebucht und versichert haben;
b) die Angehörigen einer versicherten Person; hierzu zählen: Ehepartner , spätestens mit Ablauf des versicherbaren Alters oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebens- gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger;
c) diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige gem. Ziffer 1.2.3 b) einer versicherten Person betreuen;
d) Tante, Onkel, Xxxxx, Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten istmit Beendi- gung des Versicherungsverhältnisses.
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Samples: Versicherungspaket
Was ist versichert?. 1.1 Die Würzburger Versicherungs-AG (Würzburger) leistet Entschä- digung Entschädigung bei Nichtantritt der Reise für die dem Reiseunternehmen oder einem anderen von der versicherten Person nachweislich ver- traglich vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten.
1.2 Die Würzburger ist im Umfang von Ziffer 1.1, sowie unter Berück- sichtigung Berücksichtigung der Einschränkungen gem. Ziffer 2 leistungspflichtig, wenn während der Dauer des Versicherungsschutzes eines der nachstehend genannten ge- nannten Ereignisse eingetreten ist.
1.2.1 Versicherungsschutz für versicherte Personen oder Risikoperso- nen Risikopersonen besteht bei:
a) Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung;
b) unerwarteter Impfunverträglichkeit;
c) Schwangerschaft.
1.2.2 Versicherungsschutz nur für versicherte Personen besteht bei:
a) Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten, sofern der Schaden im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage und dem Vermö- gen Vermögen des Geschädigten erheblich oder sofern zur Schadenfest- stellung Schadenfeststellung seine Anwesenheit notwendig ist;
b) Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten be- triebsbedingten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber;
c) Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war und das Arbeits- amt Arbeitsamt der Reise zugestimmt hat;
d) Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die versicherte Reise wur- de wurde vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht und die ver- sicherte versicherte Reisezeit fällt in die Probezeit der neuen beruflichen Tätigkeit, maximal jedoch in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit;
e) unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die Stornogebühren nicht von einem anderen Kostenträ- ger übernommen Kostenträger über- nommen werden;
f) Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule / Universität, die wiederholt werden müssen, um eine Verlängerung des Schulbesuchs / Studiums zu vermeiden oder den Schul-/ Studienabschluss Studien- abschluss zu erreichen. Voraussetzung ist, dass die versicherte Reise vor dem Termin der nicht bestande- nen bestandenen Prüfung gebucht wurde und der Termin für die Wieder- holungsprüfung Wiederholungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt;
g) Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt;
h) Bruch von Prothesen;
i) unerwartet schwerer Erkrankung, schwerem Unfall oder Imp- funverträglichkeit Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten ange- meldeten Hundes. Nicht versichert ist jedoch ein Impfversagen oder ein zu ge- ringer geringer Aufbau eines für das Reiseland vorgeschriebenen Anti- körperwertesAntikörperwertes.
j) Einreichung der Scheidungsklage (bei einvernehmlicher Tren- nung Trennung der dementsprechende Antrag) beim zuständigen Ge- richt Gericht unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise der betroffe- nen betroffenen Ehepartner.
1.2.3 Risikopersonen sind
a) versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Rei- se Reise gebucht und versichert haben;
b) die Angehörigen einer versicherten Person; hierzu zählen: Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebens- gemeinschaftehe ähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, AdoptivelternAdoptiv- eltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger;
c) diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige gem. Ziffer 1.2.3 b) einer versicherten Person betreuen;
d) Tante, Onkel, Xxxxx, Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten ist.
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Samples: Insurance Agreement
Was ist versichert?. 1.1 Die Würzburger Versicherungs-AG (Würzburger) leistet Entschä- digung bei Nichtantritt ✓ A)XXXXXXXXXXX BEI XXXXXXXXXXX WEGEN COVID-19: Sie können die Erstattung der Reise Kosten für die Stornierung beantragen, wenn Sie die Buchung Ihrer Reise annullieren müssen, weil - Sie und/oder ein mit Ihnen zusammenlebender Familienangehöriger oder - Ihr Reisegefährte positiv auf Covid-19 getestet wurde(n). Sie können diesen Anspruch auch dann geltend machen, wenn der vor dem Reiseunternehmen oder einem anderen ersten Einschiffen von MSC CRUISES S.A. durchgeführte Test positiv ausfällt und Sie deshalb nicht an Bord des Schiffes gehen dürfen. Europ Assistance erstattet den Betrag der versicherten Person nachweislich ver- traglich geschuldeten Rücktrittskosten.
1.2 Die Würzburger ist Strafe, die - Ihnen und, sofern im Umfang von Ziffer 1.1selben Dokument eingetragen und mitversichert, sowie unter Berück- sichtigung der Einschränkungen gem- Ihren Familienangehörigen, - einem Ihrer Reisegefährten vom Reiseveranstalter vertraglich auferlegt wird. Ziffer 2 leistungspflichtig, wenn während der Dauer des Versicherungsschutzes eines der nachstehend genannten Ereignisse eingetreten ist.
1.2.1 Versicherungsschutz Falls die Reise gleichzeitig für versicherte mehrere Personen oder Risikoperso- nen besteht bei:
a) Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung;
b) unerwarteter Impfunverträglichkeit;
c) Schwangerschaft.
1.2.2 Versicherungsschutz nur für versicherte Personen besteht bei:
a) Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten, sofern der Schaden im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage und dem Vermö- gen des Geschädigten erheblich oder sofern zur Schadenfest- stellung seine Anwesenheit notwendig ist;
b) Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten be- triebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber;
c) Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war und das Arbeits- amt der Reise zugestimmt hat;
d) Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die versicherte Reise wur- de vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht und die ver- sicherte Reisezeit fällt in die Probezeit der neuen beruflichen Tätigkeit, maximal jedoch in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit;
e) unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die Stornogebühren nicht von einem anderen Kostenträ- ger übernommen werden;
f) Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule / Universität, die wiederholt werden müssen, um eine Verlängerung des Schulbesuchs / Studiums zu vermeiden oder den Schul-/ Studienabschluss zu erreichen. Voraussetzung ist, dass die versicherte Reise vor dem Termin der nicht bestande- nen Prüfung gebucht wurde und diese keine Familienangehörigen sind, müssen Sie eine Person als „Reisegefährten“ angeben.Auch getrennte Buchungen gelten im selben Vorgang als mitversichert, sofern auf dem Strafbeleg „Reist mit“ angegeben ist. Europ Assistance erstattet die in Rechnung gestellte Vertragsstrafe bis zu dem im Vertrag mit der Termin für die Wieder- holungsprüfung unerwartet Reiseorganisation vorgesehenen Höchstbetrag, der in keinem Fall 3000 € pro Versicherten und 00.000 € pro Reise überschreiten darf, in voller Höhe. Europ Assistance erstattet nicht: ✓ UNTERSTÜTZUNG AUF REISE 1/ Rückkehr in die versicherte Reisezeit fällt;
g) Nichtversetzung eines SchülersResidenz 2/ medizinische überführung 3/ medizinische kosten aufgrund covid-19 4/ entschädigung bei quarantäne ✓ ERSTATTUNG ANTEILIGER REISEKOSTEN Wenn Sie, wenn es sich um eine Schul- Ihre mitreisenden Familienangehörigen oder Klassenreise handelt;
h) Bruch von Prothesen;
i) unerwartet schwerer Erkrankung, schwerem Unfall oder Imp- funverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. Nicht versichert ist jedoch ein Impfversagen oder ein zu ge- ringer Aufbau eines für das Reiseland vorgeschriebenen Anti- körperwertes.
j) Einreichung der Scheidungsklage (bei einvernehmlicher Tren- nung der dementsprechende Antrag) beim zuständigen Ge- richt unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise der betroffe- nen Ehepartner.
1.2.3 Risikopersonen Ihr gleichzeitig eingetragener Reisegefährte gezwungen sind
a) versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Rei- se gebucht und versichert haben;
b) die Angehörigen einer versicherten PersonReise abzubrechen im Falle von: - Krankenhausaufenthalt wegen Covid-19-Epidemie/Pandemie; hierzu zählen: Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebens- gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger;
c) diejenigen Personen- Zwangsquarantäne wegen Covid-19; - Verfügungen/Vorschriften der zuständigen Behörden Ihres Herkunftslandes, die nicht mitreisende minderjährige Sie zu einer vorzeitigen Rückkehr an Ihren Wohnort zwingen; zahlt Ihnen Europ Assistance die Kosten an den restlichen Tagen bis zum Ende der Reise, und zwar ab dem Tag, an dem die Reise abgebrochen wird. ✓ ERSTATTUNG BEI ANSCHLIESSENDEM KRANKENHAUSAUFENTHALT: Wenn Sie in den 15 Tagen nach der Rückkehr von Ihrer Reise für mindestens 7 aufeinanderfolgende Tage wegen Covid-19 in ein Krankenhaus eingeliefert werden, erhalten Sie eine Entschädigung von 1.000,00 Euro pro Versicherten, pro Schadensfall und pro Versicherungszeitraum A responsabilidade máxima da Seguradora encontra-se estabelecida na Tabela da Garantia. ALLGEMEINE AUSSCHLÜSSE ! Hochwasser, Überschwemmungen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, atmosphärische Erscheinungen mit Eigenschaften von Naturkatastrophen, Phänomene der Umwandlung des Atomkerns, Strahlungen, hervorgerufen durch die künstliche Beschleunigung von Elementarteilchen; ! Kriege, Streiks, Revolutionen, Aufstände oder pflegebedürftige Angehörige gemVolksbewegungen, Plünderungen, Terroranschläge und Vandalismus. Ziffer 1.2.3 b) einer versicherten Person betreuen;
d) Tante! Außerdem ist Folgendes ausgeschlossen: ! Absicherungen/Versicherungsleistungen jeglicher Art gemäß den anlässlich Covid-19 erlassenen Gesetzen oder Dekreten ✓ Die Versicherung deckt die Länder, Onkeldie in der gebuchten Reise enthalten sind, Xxxxxmit Ausnahme der folgenden Länder und Gebiete: Nordkorea, NichteSyrien, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten istKrim, Venezuela, Iran.
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Samples: Reiseversicherung
Was ist versichert?. 1.1 Die Würzburger Versicherungs-AG Ihr Fahrzeug
A.2.1.1 Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust infolge eines Ereignisses nach A.2.2.1 (WürzburgerTeilkasko) leistet Entschä- digung bei Nichtantritt oder A.2.2.2 (Vollkasko). Der Versicherungsschutz umfasst auch – die an Ihrem Fahrzeug befestigten Fahrzeug- und Zubehörteile, soweit die allgemeine Betriebserlaubnis durch deren Einbau nicht erlischt oder gesetzliche Bestimmungen deren Einbau nicht entgegenstehen. – unter Verschluss verwahrtes Fahrzeugzubehör, das aufgrund gesetzlicher Bestimmungen mitgeführt werden muss sowie Zubehör, das der Reise Verkehrs- sicherheit dient (einschließlich Kindersitze) oder zur Behebung von Betriebsstörungen des Fahrzeugs üblicherweise mitgeführt werden (z.B. Pannenwerkzeug, Sicherungen und Leuchtmittel), (einschließlich mobile Ladestation und Ladekabel, sowie Ladekarte bis 100 € für Elektro- und Hybrid- fahrzeuge). – Fahrzeugteile bzw. -zubehör wie Xxxxxx- oder Winterreifen, Dach-/Heck- gepäckträger, Dachboxen, Hardtop und Schneeketten während einer Reparatur oder deren Montage in einer Werkstatt. – Schutzhelme (auch mit Wechselsprechanlage), solange sie bestimmungsgemäß gebraucht werden oder mit dem abgestellten Fahrzeug so fest verbunden sind, dass ein unbefugtes Entfernen ohne Beschädigung nicht möglich ist. Für Akkumulatoren gilt: Wenn ein Dritter Ihnen gegenüber auf Grund eines Vertrags oder gesetzlicher Regelungen zur Leistung verpflichtet ist, gehen diese Leistungen unseren Verpflichtungen vor. A.2.1.2 Beitragsfrei mitversichert sind alle Fahrzeug- und Zubehörteile, die dem Reiseunternehmen werksseitig in Ihr Fahrzeug eingebaut oder einem anderen von der versicherten Person nachweislich ver- traglich geschuldeten Rücktrittskosten.werksseitig durch entsprechende Halterung mit diesem fest verbunden sind. Dies gilt nicht für Spezialaufbauten/-ausrüstungen, wie z. B.: – Hydraulische Ladebordwand – Tank-/Siloaufbau – Mäh- und Schneidwerke – Beschriftungen
1.2 Die Würzburger ist A.2.1.2.1 Für Spezialaufbauten/-ausrüstungen gemäß A.2.1.2 sowie nachträglich eingebaute Fahrzeug- und Zubehörteile, soweit sie im Umfang von Ziffer 1.1Fahrzeug eingebaut oder durch entsprechende Halterung fest verbunden sind, sowie unter Berück- sichtigung der Einschränkungen gemist die Entschädigung insgesamt auf maximal 00.000 € pro Schadenfall beschränkt. Ziffer 2 leistungspflichtigDer über diesen Betrag hinausgehende Wert ist gegen Zuschlag versicherbar. Mitversichert sind – Anbauteile (z.B. Frontlader, Schneepflug, Front-/Heckgewicht), wenn während der Dauer des Versicherungsschutzes eines der nachstehend genannten Ereignisse eingetreten ist.
1.2.1 Versicherungsschutz für versicherte Personen oder Risikoperso- nen besteht bei:
asie am Fahrzeug fest ein-/angebaut sind, bis zu einem Neuwert von jeweils 00.000 €, jedoch zusammengerechnet maximal ein Gesamtneuwert von 50.000 €. – Lenk- und Leitsysteme (satellitengestützt, z. B. GPS-Spurführsysteme) Todein- schließlich mobiler Komponenten (z.B. Display) und Lizenzen, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung;
b) unerwarteter Impfunverträglichkeit;
c) Schwangerschaft.
1.2.2 Versicherungsschutz bis zu einer Entschädigungsobergrenze von insgesamt 00.000 €. Sofern sich mobile Komponenten am Fahrzeugäußeren befinden, sind diese nur für versicherte Personen besteht bei:
a) Schaden am Eigentum infolge von Feuermitversichert, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten, sofern der Schaden im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage und dem Vermö- gen des Geschädigten erheblich oder sofern zur Schadenfest- stellung seine Anwesenheit notwendig ist;
b) Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund wenn sie mit einer unerwarteten be- triebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber;
c) Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war vom Hersteller vorgesehenen Schließvorrichtung ausgestattet sind und das Arbeits- amt der Reise zugestimmt hat;
d) Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die versicherte Reise wur- de vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht und die ver- sicherte Reisezeit fällt in die Probezeit der neuen beruflichen Tätigkeit, maximal jedoch in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit;
e) unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die Stornogebühren nicht von einem anderen Kostenträ- ger übernommen werden;
f) Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule / Universität, die wiederholt werden müssen, um eine Verlängerung des Schulbesuchs / Studiums zu vermeiden oder den Schul-/ Studienabschluss zu erreichenSystem so gegen Entwendung gesondert gesichert ist. Voraussetzung ist, dass die versicherte Reise vor dem Termin der nicht bestande- nen Prüfung gebucht wurde und der Termin für die Wieder- holungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt;
g) Nichtversetzung eines SchülersAbnehmbare Bedienteile sind gegen Entwendung versichert, wenn es sich um eine Schul- sie – mit dem Fahrzeug verbunden sind, ausschließlich während des Fahrzeug- gebrauchs oder Klassenreise handelt;
h) Bruch von Prothesen;
i) unerwartet schwerer Erkrankungdas Fahrzeug unter Verschluss abgestellt ist. – nicht mit dem Fahrzeug verbunden sind, schwerem Unfall oder Imp- funverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundesnur unter Verschluss verwahrt. Nicht versichert ist jedoch ein Impfversagen oder ein Smartphones, Tablets und Laptops/Notebooks zählen ausdrücklich nicht zu ge- ringer Aufbau eines für das Reiseland vorgeschriebenen Anti- körperwertesden mitversicherten abnehmbaren Bedienteilen bzw. mobilen Komponenten.
j) Einreichung der Scheidungsklage (bei einvernehmlicher Tren- nung der dementsprechende Antrag) beim zuständigen Ge- richt unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise der betroffe- nen Ehepartner.
1.2.3 Risikopersonen sind
a) versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Rei- se gebucht und versichert haben;
b) die Angehörigen einer versicherten Person; hierzu zählen: Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebens- gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger;
c) diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige gem. Ziffer 1.2.3 b) einer versicherten Person betreuen;
d) Tante, Onkel, Xxxxx, Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten ist.
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Samples: KFZ Versicherung
Was ist versichert?. 1.1 ✓ Gegenstand der Haus- und Grundbesitzerhaft- pflichtversicherung ist es, gegen Sie geltend ge- machte Haftpflichtansprüche zu prüfen, berech- tigte Ansprüche zu befriedigen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren. ✓ Versichert sind Schäden an Personen und Sa- chen, die von Ihrem Grundstück und den darauf stehenden Gebäuden ausgehen. ✓ Der Haftpflichtschutz für Haus- und Grundbesitzer (z. B. als Eigentümer, Mieter, Pächter, Leasing- nehmer oder Nutznießer) umfasst beispielsweise Schäden: ✓ durch Schadhaftigkeit von Treppen und We- gen, ✓ durch mangelhafte Beleuchtung oder Glätte bzw. Verschmutzung von Gehwegen, ✓ durch sich lösende Gebäudeteile, ✓ bei kleineren Bauvorgaben. ✓ Im Falle von Wohnungseigentümergemeinschaf- ten erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Schäden u.a. aus den Gefahren des gemein- schaftlichen Eigentums (z. B. Treppenhaus, Ein- fahrt, Dach). Wie hoch ist die Versicherungssumme? ✓ Die Würzburger Versicherungs-AG (Würzburger) leistet Entschä- digung bei Nichtantritt Höhe der Reise für vereinbarten Versicherungssummen können Sie Ihrem Antrag oder auch Ihrem Versi- cherungsschein entnehmen. Gibt es Deckungsbeschränkungen? Wir können nicht alle denkbaren Streitigkeiten versi- chern. Sonst müssten wir einen erheblich höheren Bei- trag verlangen. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen, z. B. alle Schäden: ! aus vorsätzlicher Handlung, ! zwischen Mitversicherten, ! durch den Gebrauch eines versicherungspflichti- gen Kraft- oder Luftfahrzeugs, ! an gepachteten oder geliehenen Sachen, ! durch Asbest. Was ist nicht versichert? x Bestimmte Risiken sind jedoch nicht versichert. Hierfür benötigen Sie eine separate Absicherung. Dazu gehört z. B. die dem Reiseunternehmen oder berufliche Tätigkeit. x Zur gesetzlichen Haftpflicht gehört nicht, wenn Sie sich allein durch eine vertragliche Zusage gegen- über einem anderen von der versicherten Person nachweislich ver- traglich geschuldeten Rücktrittskosten.
1.2 zu einer Leistung verpflich- ten. x Wir leisten für Schäden überdies nur bis zu den vereinbarten Versicherungssummen. Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, ist diese bei jedem Versicherungsfall zu berücksichtigen. Wo bin ich versichert? ✓ Die Würzburger ist Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung gilt auch für im Umfang von Ziffer 1.1, sowie unter Berück- sichtigung der Einschränkungen gem. Ziffer 2 leistungspflichtigAusland eintretende Versicherungsfälle, wenn während der Dauer des Versicherungsschutzes eines der nachstehend genannten Ereignisse eingetreten ist.
1.2.1 Versicherungsschutz für versicherte Personen oder Risikoperso- nen besteht bei:
a) Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung;
b) unerwarteter Impfunverträglichkeit;
c) Schwangerschaft.
1.2.2 Versicherungsschutz nur für versicherte Personen besteht bei:
a) Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten, sofern der Schaden diese auf das im Verhältnis Versicherungsschein genannte Grundstück und den darauf stehenden Gebäuden im Inland zurückzuführen sind. Welche Verpflichtungen habe ich? Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: • Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben. • Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat. • Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu der wirtschaftlichen Lage beseitigen. • Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden sind. • Sie sind verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und dem Vermö- gen des Geschädigten erheblich oder sofern zur Schadenfest- stellung seine Anwesenheit notwendig ist;
b) Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten be- triebsbedingten Kündigung uns durch den Arbeitgeber;
c) Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, sofern diese Person wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war Schadenermittlung und das Arbeits- amt der Reise zugestimmt hat;
d) Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die versicherte Reise wur- de vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht und die ver- sicherte Reisezeit fällt in die Probezeit der neuen beruflichen Tätigkeit, maximal jedoch in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit;
e) unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die Stornogebühren nicht von einem anderen Kostenträ- ger übernommen werden;
f) Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule / Universität, die wiederholt werden müssen, um eine Verlängerung des Schulbesuchs / Studiums –regulierung zu vermeiden oder den Schul-/ Studienabschluss zu erreichen. Voraussetzung ist, dass die versicherte Reise vor dem Termin der nicht bestande- nen Prüfung gebucht wurde und der Termin für die Wieder- holungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt;
g) Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt;
h) Bruch von Prothesen;
i) unerwartet schwerer Erkrankung, schwerem Unfall oder Imp- funverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. Nicht versichert ist jedoch ein Impfversagen oder ein zu ge- ringer Aufbau eines für das Reiseland vorgeschriebenen Anti- körperwertesunterstützen.
j) Einreichung der Scheidungsklage (bei einvernehmlicher Tren- nung der dementsprechende Antrag) beim zuständigen Ge- richt unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise der betroffe- nen Ehepartner.
1.2.3 Risikopersonen sind
a) versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Rei- se gebucht und versichert haben;
b) die Angehörigen einer versicherten Person; hierzu zählen: Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebens- gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger;
c) diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige gem. Ziffer 1.2.3 b) einer versicherten Person betreuen;
d) Tante, Onkel, Xxxxx, Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten ist.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Was ist versichert?. 1.1 Die Würzburger Versicherungs-AG ✓ Versichert ist der Hausrat Ihrer Wohnung. Dazu zählen alle Sachen, die dem Haushalt zur privaten Nutzung (WürzburgerGebrauch bzw. Ver- brauch) leistet Entschä- digung bei Nichtantritt der Reise dienen. Dazu zählen beispielsweise auch: ✓ Möbel, Teppiche, Bekleidung; ✓ elektrische und elektronische Haushaltsge- räte (z.B. Waschmaschine, TV, Computer); ✓ Antennen und Markisen, die zu Ihrer Woh- nung gehören; ✓ Bargeld und andere Wertsachen (z.B. Schmuck) in begrenzter Höhe. Versicherte Gefahren ✓ Brand, Sengen und Schmoren, Nutzfeuer, Rauch, Ruß und Verpuffung, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall eines Schie- nen- oder Straßenfahrzeuges, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Landung, Überschallknall, Inne- re Unruhen, Streik, Aussperrung; ✓ Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder den Versuch ei- ner solchen Tat; ✓ Leitungswasser ✓ Naturgefahren wie Sturm, Hagel; ✓ Weitere Naturgefahren soweit diese geson- dert vereinbart sind. Das sind die Elemen- targefahren Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schnee- druck, Lawinen und Vulkanausbruch. Was ist nicht versichert? x Dazu zählen beispielsweise: x Vom Gebäudeeigentümer eingebrach- te Sachen, für die dem Reiseunternehmen dieser die Gefahr trägt; x Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger; x Luft- und Wasserfahrzeuge. Gibt es Deckungsbeschränkun- gen? ! Es gibt eine Reihe von Fällen, in de- nen der Versicherungsschutz einge- schränkt sein kann. In jedem Fall vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel: ! Krieg; ! Innere Unruhen; ! Kernenergie; ! Schwamm; ! Sturmflut; ! Schäden, die Sie vorsätzlich herbeige- führt haben. Versicherte Schäden ✓ Sachschaden infolge von Zerstörung, Be- schädigung oder einem anderen von Abhandenkommen der versicherten Person nachweislich ver- traglich geschuldeten RücktrittskostenSachen infolge eines Versiche- rungsfalls.
1.2 Die Würzburger ist im Umfang von Ziffer 1.1, sowie unter Berück- sichtigung der Einschränkungen gem. Ziffer 2 leistungspflichtig, wenn während der Dauer des Versicherungsschutzes eines der nachstehend genannten Ereignisse eingetreten ist.
1.2.1 Versicherungsschutz für versicherte Personen oder Risikoperso- nen besteht bei:
a) Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung;
b) unerwarteter Impfunverträglichkeit;
c) Schwangerschaft.
1.2.2 Versicherungsschutz nur für versicherte Personen besteht bei:
a) Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten, sofern der Schaden im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage und dem Vermö- gen des Geschädigten erheblich oder sofern zur Schadenfest- stellung seine Anwesenheit notwendig ist;
b) Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten be- triebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber;
c) Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war und das Arbeits- amt der Reise zugestimmt hat;
d) Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die versicherte Reise wur- de vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht und die ver- sicherte Reisezeit fällt in die Probezeit der neuen beruflichen Tätigkeit, maximal jedoch in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit;
e) unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die Stornogebühren nicht von einem anderen Kostenträ- ger übernommen werden;
f) Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule / Universität, die wiederholt werden müssen, um eine Verlängerung des Schulbesuchs / Studiums zu vermeiden oder den Schul-/ Studienabschluss zu erreichen. Voraussetzung ist, dass die versicherte Reise vor dem Termin der nicht bestande- nen Prüfung gebucht wurde und der Termin für die Wieder- holungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt;
g) Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt;
h) Bruch von Prothesen;
i) unerwartet schwerer Erkrankung, schwerem Unfall oder Imp- funverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. Nicht versichert ist jedoch ein Impfversagen oder ein zu ge- ringer Aufbau eines für das Reiseland vorgeschriebenen Anti- körperwertes.
j) Einreichung der Scheidungsklage (bei einvernehmlicher Tren- nung der dementsprechende Antrag) beim zuständigen Ge- richt unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise der betroffe- nen Ehepartner.
1.2.3 Risikopersonen sind
a) versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Rei- se gebucht und versichert haben;
b) die Angehörigen einer versicherten Person; hierzu zählen: Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebens- gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger;
c) diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige gem. Ziffer 1.2.3 b) einer versicherten Person betreuen;
d) Tante, Onkel, Xxxxx, Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten ist.
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Samples: Hausratversicherung
Was ist versichert?. 1.1 1. Die Würzburger Versicherungs-AG (Würzburger) leistet Entschä- digung Entschädi- gung bei Nichtantritt der Reise für die dem Reiseunternehmen oder einem anderen von vom Versicherten nachweislich vertraglich geschul- deten Rücktrittskosten;
1. Die Versicherungssumme soll dem vollen ausgeschriebenen Reise- preis (Versicherungswert) entsprechen. Kosten für darin nicht enthal- tene Leistungen (z. B. für Zusatzprogramme) sind mitversichert, wenn sie bei der versicherten Person nachweislich ver- traglich geschuldeten Rücktrittskosten.Höhe der Versicherungssumme berücksichtigt wur- den. Die Würzburger haftet bis zur Höhe der Versicherungssumme
1.2 2. Die Würzburger ist im Umfang von Ziffer 1.1, sowie unter Berück- sichtigung der Einschränkungen gemNr. Ziffer 2 1 leistungspflichtig, wenn während der Dauer des Versicherungsschutzes infolge eines der nachstehend genannten Ereignisse eingetreten ist.
1.2.1 Versicherungsschutz für versicherte Personen wichtigen Gründe entwe- der die Reiseunfähigkeit des Versicherten nach allgemeiner Lebens- erfahrung zu erwarten ist oder Risikoperso- nen besteht beiihm der Antritt der Reise nicht zuge- mutet werden kann:
a) Tod, schwerem schwerer Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankungunerwartete schwere Erkrankung des Versicherten, seines Ehegatten oder Lebenspartners (soweit häusliche Gemeinschaft besteht), seiner Eltern, seiner Kinder, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkin- dern oder, wenn die Reise für 2 Personen gemeinsam gebucht wurde, der zweiten Person, vorausgesetzt, dass diese gleichfalls versichert ist;
b) unerwarteter Impfunverträglichkeitunerwartete Impfunverträglichkeit des Versicherten oder, im Fal- le gemeinsamer Reise, seines Ehegatten oder Lebenspartners (soweit häusliche Gemeinschaft besteht), seiner Kinder oder Geschwister des Versicherten oder der Eltern eines minderjähri- gen Versicherten, sofern der Angehörige ebenfalls versichert ist;
c) Schwangerschaft.Schwangerschaft einer Versicherten oder, im Falle gemeinsamer Reise, der versicherten Ehegattin oder der versicherten Mutter eines minderjährigen Versicherten;
1.2.2 Versicherungsschutz nur für versicherte Personen besteht bei:
ad) Schaden am Eigentum des Versicherten oder, im Falle gemeinsa- mer Reise, eines der in Ziffer 2 b) genannten versicherten Ange- hörigen des Versicherten infolge von Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten, sofern der Schaden im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage und dem Vermö- gen Vermögen des Geschädigten erheblich oder sofern zur Schadenfest- stellung seine Schadenfeststellung sei- ne Anwesenheit notwendig ist;
be) Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person oder einer mitversicherten Risikoperson aufgrund einer unerwarteten be- triebsbedingten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber;
cf) Aufnahme eines ArbeitsverhältnissesArbeitsverhältnisses durch die versicherte Per- son oder einer mitversicherten Risikoperson, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war und das Arbeits- amt der Reise zugestimmt hat;
dg) Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die versicherte Reise wur- de vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht und die ver- sicherte Reisezeit fällt in die Probezeit unerwartete Einberufung der neuen beruflichen Tätigkeit, maximal jedoch in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit;
e) unerwarteter Einberufung versicherten Person oder einer mitversicherten Risikoperson zum Grundwehrdienst oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die Stornogebühren nicht von einem anderen Kostenträ- ger Kostenträger übernommen werden;
fh) Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen der versicherten Person oder einer mitversicherten Risikoperson an einer Schule / Schule/Universität, die wiederholt werden müssen, um eine Verlängerung Ver- längerung des Schulbesuchs / Schulbesuchs/Studiums zu vermeiden oder den Schul-/ Studienabschluss zu erreichen. Voraussetzung ist, dass die versicherte Reise vor dem Termin der nicht bestande- nen Prüfung gebucht wurde und der Termin für die Wieder- holungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fälltabzüglich Selbstbehalt;
g) Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt;
h) Bruch von Prothesen;
i) unerwartet schwerer Erkrankung, schwerem Unfall oder Imp- funverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. Nicht versichert ist jedoch ein Impfversagen oder ein zu ge- ringer Aufbau eines für das Reiseland vorgeschriebenen Anti- körperwertes.
j) Einreichung der Scheidungsklage (bei einvernehmlicher Tren- nung der dementsprechende Antrag) beim zuständigen Ge- richt unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise der betroffe- nen Ehepartner.
1.2.3 Risikopersonen sind
a) versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Rei- se gebucht und versichert haben;
b) die Angehörigen einer versicherten Person; hierzu zählen: Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebens- gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger;
c) diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige gem. Ziffer 1.2.3 b) einer versicherten Person betreuen;
d) Tante, Onkel, Xxxxx, Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten ist.
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Samples: Reiserücktrittskosten Versicherung
Was ist versichert?. 1.1 Durch diesen Vertrag (Gebäude, Hausrat, Kunst- und Wertgegenstände) sind die versicherten Sachen gegen Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen durch Ursachen aller Art versichert (Allgefahren-Versicherung). Insbesondere sind versichert Schäden durch: (Die Würzburger Versicherungs-AG (Würzburger) leistet Entschä- digung bei Nichtantritt der Reise für die dem Reiseunternehmen oder einem anderen von der versicherten Person nachweislich ver- traglich geschuldeten Rücktrittskosten.
1.2 Die Würzburger ist vollständigen Informationen entnehmen Sie bitte Ihren Vertragsunterlagen). Versichert sind Ihre im Umfang von Ziffer 1.1Versicherungsschein bezeichneten Gebäude gegen Zerstörung, sowie unter Berück- sichtigung Beschädigung und Abhandenkommen durch Ursachen aller Art. Allgefahren-Versicherung z.B. Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben Einbruchdiebstahl, Vandalismus, einfacher Diebstahl Zufallsbedingte Beschädigung Wenn versicherte Sachen völlig zerstört werden oder abhandenkommen, ersetzen wir den Neuwert zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls. Zusätzlich ersetzen wir auch verschiedene Kosten, welche aufgrund eines Versicherungsfalls notwen- dig sind; insbesondere sind folgende Positionen insgesamt bis zu 25 % der Einschränkungen gem. Ziffer 2 leistungspflichtigVersicherungssumme über die Versicherungssumme hinaus versichert: das Auf-, wenn während das Wegräumen, die Entsorgung und der Dauer des Versicherungsschutzes eines Abtransport zerstörter und beschädigter versicherter Sachen der nachstehend genannten Ereignisse eingetreten ist.
1.2.1 Versicherungsschutz für versicherte Personen oder Risikoperso- nen besteht bei:
a) Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung;
b) unerwarteter Impfunverträglichkeit;
c) Schwangerschaft.
1.2.2 Versicherungsschutz nur für versicherte Personen besteht bei:
a) Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten, sofern der Schaden im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage und dem Vermö- gen des Geschädigten erheblich oder sofern zur Schadenfest- stellung seine Anwesenheit notwendig ist;
b) Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten be- triebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber;
c) Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war und das Arbeits- amt der Reise zugestimmt hat;
d) Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die versicherte Reise wur- de vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht Transport und die ver- sicherte Reisezeit fällt in Lagerung versicherter Sachen, solange die Probezeit Lagerung am Ver- sicherungsort nicht möglich oder zumutbar ist zusätzliche Baunebenkosten aufgrund behördlicher Auflagen (z.B. Architekten-, Konstruktions- und Planungskosten) der neuen beruflichen TätigkeitAusfall von Mieteinnahmen bei vermieteten Gebäuden, maximal höchstens jedoch in die ersten 6 Monate für 1 Jahr Versichert sind Ihr Hausrat, Ihre Kunst- und Wert- gegenstände gegen Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen durch Ursachen aller Art; x.X. Xxxxxxx durch: Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm, Hagel Vandalismus Zufallsbedingte Beschädigung Hier erhalten Sie einen Auszug der neuen beruflichen Tätigkeit;
e) unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst oder zum Zivildienst, sofern der Termin wichtigsten nicht verschoben werden kann versicherten Sachen und die Stornogebühren nicht von einem anderen Kostenträ- ger übernommen werden;
f) Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule / Universität, die wiederholt werden müssen, um eine Verlängerung des Schulbesuchs / Studiums zu vermeiden oder den Schul-/ Studienabschluss zu erreichenRisiken. Voraussetzung ist, dass die versicherte Reise vor dem Termin der nicht bestande- nen Prüfung gebucht wurde und der Termin für die Wieder- holungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt;
g) Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt;
h) Bruch von Prothesen;
i) unerwartet schwerer Erkrankung, schwerem Unfall oder Imp- funverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten HundesDie vollständigen Informationen entnehmen Sie bitte Ihren Vertrags- unterlagen. Nicht versichert ist jedoch ein Impfversagen oder ein zu ge- ringer Aufbau eines für das Reiseland vorgeschriebenen Anti- körperwertes.
j) Einreichung der Scheidungsklage (bei einvernehmlicher Tren- nung der dementsprechende Antrag) beim zuständigen Ge- richt unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise der betroffe- nen Ehepartner.
1.2.3 Risikopersonen sind
a) versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Rei- se gebucht und versichert haben;
b) die Angehörigen einer versicherten Person; hierzu zählen: Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebens- gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger;
c) diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige gem. Ziffer 1.2.3 b) einer versicherten Person betreuen;
d) Tante, Onkel, Xxxxx, Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten ist.Kein Versicherungsschutz wird gewährt für:
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Samples: Versicherungsvertrag
Was ist versichert?. 1.1 ✓ Versicherungsschutz besteht in Ihrer Funktion als Luftfahrzeughalter und/oder Luftfrachtführer. Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und Ihre Freistellung von berechtigten Schadenersatzansprüchen. Die Würzburger VersicherungsVersicherungssumme für Luftfahrzeughalter entspricht mindestens den gesetzlich geforderten Mindestdeckungssummen, die sich aus der Maximum Take-AG Off Mass (WürzburgerMTOM) leistet Entschä- digung bei Nichtantritt der Reise Ihres Luftfahrzeugs ergeben. Die Versicherungssumme für Luftfrachtführer entspricht mindestens den gesetzlich geforderten Mindestdeckungssummen: 250.000 SZR je Passagier für Personenschäden 4.694 SZR je Passagier für verspätete Personenbeförderung 1.131 SZR je Passagier für Sach- und Verspätungsschäden von Reisegepäck 19 SZR für die dem Reiseunternehmen Luftfracht je Kilogramm bei gewerblichen Flügen SZR = Sonderziehungsrechte Was ist nicht versichert? Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn: x der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde x sich das Luftfahrzeug nicht in einem Zustand befunden hat, der den gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen über das Halten und den Betrieb von Luftfahrzeugen entsprochen hat und/oder einem anderen von die behördlichen Genehmigungen, soweit erforderlich, nicht erteilt waren, x das Luftfahrtunternehmen, soweit gesetzlich vorgeschrieben, nicht genehmigt war. x der versicherten Person nachweislich ver- traglich geschuldeten Rücktrittskosten.
1.2 Die Würzburger ist Führer des Luftfahrzeugs nicht die vorgeschriebenen Erlaubnisse, Berechtigungen oder Befähigungsnachweise hatte. x Schäden im Umfang von Ziffer 1.1Zusammenhang mit Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen oder Terrorakten stehen. Diese Auflistung ist nicht abschließend. Weitere Ausschlüsse entnehmen Sie bitte den Versicherungs- bedingungen Gibt es Deckungsbeschränkungen? ! Darüber hinaus sind Ansprüche des Halters, sowie unter Berück- sichtigung Eigentümers oder verantwortlichen Luftfahrzeugführers ausgeschlossen. ! Ggf. Eigenanteil (Selbstbeteiligung) bei jeder Leistung – Näheres hierzu entnehmen sie bitte Ihren Vertragsunterlagen. ! Wenn Sie Ihren vertraglichen Obliegenheiten nicht nachkommen, können Sie den Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Wo bin ich versichert? ✓ Der Versicherungsschutz gilt auf der Einschränkungen gemganzen Welt mit Ausnahme der USA. Ziffer 2 leistungspflichtig✓ Abweichende Regelungen und Ausschlussländer finden Sie in Ihrem Versicherungsschein. Welche Verpflichtungen habe ich? • Sie müssen alle Fragen, die wir Ihnen vor Vertragsschluss stellen, wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Andernfalls können wir vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen und Sie verlieren Ihren Versicherungsschutz. Gegebenenfalls können wir auch die Versicherungsprämien anpassen. • Sie sind dazu verpflichtet, uns nach Vertragsschluss eintretende Änderungen des versicherten Risikos und alle neu hinzugekommenen Risiken anzuzeigen. • Sie müssen uns jeden Versicherungsfall unverzüglich in Textform anzeigen. Wann und wie zahle ich? • Die Prämie ist zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zu bezahlen, wenn während Ihnen zu diesem Zeitpunkt bereits die Prämienrechnung zugesandt wurde. Erhalten Sie die Prämienrechnung später, ist die Prämie zwei Wochen nach Erhalt der Dauer des Versicherungsschutzes eines Prämienrechnung zu bezahlen. • Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf die in der nachstehend genannten Ereignisse eingetreten ist.
1.2.1 Prämienrechnung angegebene Bankverbindung oder falls vereinbart, per SEPA-Lastschriftmandat von Ihrer angegebenen Kontoverbindung. Wann beginnt und endet die Deckung? • Ihr Versicherungsschutz für versicherte Personen oder Risikoperso- nen besteht bei:
a) Todbeginnt zu dem Zeitpunkt, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung;
b) unerwarteter Impfunverträglichkeit;
c) Schwangerschaft.
1.2.2 Versicherungsschutz nur für versicherte Personen besteht bei:
a) Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten, sofern der Schaden im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage und dem Vermö- gen des Geschädigten erheblich oder sofern zur Schadenfest- stellung seine Anwesenheit notwendig ist;
b) Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten be- triebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber;
c) Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war und das Arbeits- amt der Reise zugestimmt hat;
d) Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die versicherte Reise wur- de vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht und die ver- sicherte Reisezeit fällt in die Probezeit der neuen beruflichen Tätigkeit, maximal jedoch in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit;
e) unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die Stornogebühren nicht von einem anderen Kostenträ- ger übernommen werden;
f) Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule / Universität, die wiederholt werden müssen, um eine Verlängerung des Schulbesuchs / Studiums zu vermeiden oder den Schul-/ Studienabschluss zu erreichenSie mit uns vereinbaren. Voraussetzung ist, dass Sie die versicherte Reise vor dem Termin erste Prämie rechtzeitig und vollständig zahlen. Andernfalls beginnt der nicht bestande- nen Prüfung gebucht wurde und Versicherungsschutz erst mit der Termin vollständigen Zahlung der Erstprämie. • Der Versicherungsvertrag wird für die Wieder- holungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt;
g) Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt;
h) Bruch von Prothesen;
i) unerwartet schwerer Erkrankung, schwerem Unfall oder Imp- funverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. Nicht versichert ist jedoch ein Impfversagen oder ein zu ge- ringer Aufbau eines für das Reiseland vorgeschriebenen Anti- körperwertes.
j) Einreichung der Scheidungsklage (bei einvernehmlicher Tren- nung der dementsprechende Antrag) beim zuständigen Ge- richt unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise der betroffe- nen Ehepartner.
1.2.3 Risikopersonen sind
a) versicherte Personen untereinanderDauer abgeschlossen, die gemeinsam eine Rei- se gebucht und versichert haben;
b) die Angehörigen einer versicherten Person; hierzu zählen: Ehepartner Sie mit uns vereinbaren. • Falls vereinbart, verlängert sich der Versicherungsvertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Andernfalls endet er mit Ablauf der vereinbarten Dauer. • Bei vereinbarter automatischer Verlängerung endet der Versicherungsvertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebens- gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger;
c) diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige gem. Ziffer 1.2.3 b) einer versicherten Person betreuen;
d) Tante, Onkel, Xxxxx, Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten istwir den Versicherungsvertrag fristgerecht kündigen.
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Samples: Luftfahrt Haftpflicht Versicherung
Was ist versichert?. 1.1 Die Würzburger Versicherungs-AG ✓ Versichert ist der Hausrat Ihrer Wohnung. Dazu zählen alle Sachen, die dem Haushalt zur privaten Nutzung (WürzburgerGebrauch bzw. Ver- brauch) leistet Entschä- digung bei Nichtantritt der Reise dienen. Dazu zählen z. B. auch: ✓ Möbel, Teppiche, Bekleidung; ✓ elektrische und elektronische Haushaltsgerä- te (z. B. Waschmaschine, TV, Computer); ✓ Antennen und Markisen, die zu Ihrer Wohnung gehören; ✓ Bargeld und andere Wertsachen (z. X. Xxxxxxx) in begrenzter Höhe. Versicherte Gefahren ✓ Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung; ✓ Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder den Versuch ei- ner solchen Tat; ✓ Leitungswasser; ✓ Naturgefahren wie Sturm, Hagel; ✓ Weitere Naturgefahren, soweit diese geson- dert vereinbart sind. Das sind die Elemen- targefahren Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schnee- druck, Lawinen und Vulkanausbruch. ✓ Glasbruch, von Mobiliar- und Gebäudever- glasung, soweit gesondert vereinbart. ✓ Unbenannte Gefahren, soweit gesondert vereinbart. Was ist nicht versichert? Dazu zählen beispielsweise: x vom Gebäudeeigentümer eingebrach- te Sachen, für die dem Reiseunternehmen oder einem anderen dieser die Gefahr trägt; x Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger; x Luft- und Wasserfahrzeuge. Gibt es Einschränkungen beim Versicherungsschutz? ! Es gibt eine Reihe von Fällen, in de- nen der versicherten Person nachweislich ver- traglich geschuldeten Rücktrittskosten.
1.2 Die Würzburger ist im Umfang von Ziffer 1.1Versicherungsschutz einge- schränkt sein kann. In jedem Fall vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel: ! Krieg; ! Kernenergie; ! Schwamm; ! Sturmflut; ! Schäden, sowie unter Berück- sichtigung der Einschränkungen gemdie Sie vorsätzlich herbeige- führt haben. Ziffer 2 leistungspflichtig, wenn während der Dauer des Versicherungsschutzes eines der nachstehend genannten Ereignisse eingetreten ist.
1.2.1 Versicherungsschutz für versicherte Personen oder Risikoperso- nen besteht bei:
a) Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung;
b) unerwarteter Impfunverträglichkeit;
c) Schwangerschaft.
1.2.2 Versicherungsschutz nur für versicherte Personen besteht bei:
a) Schaden am Eigentum Versicherte Schäden ✓ Sachschaden infolge von FeuerZerstörung, Elementarereignis Be- schädigung oder vorsätzlicher Straftat Abhandenkommen der ver-sicherten Sachen infolge eines Dritten, sofern der Schaden im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage und dem Vermö- gen des Geschädigten erheblich oder sofern zur Schadenfest- stellung seine Anwesenheit notwendig ist;
b) Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten be- triebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber;
c) Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war und das Arbeits- amt der Reise zugestimmt hat;
d) Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die versicherte Reise wur- de vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht und die ver- sicherte Reisezeit fällt in die Probezeit der neuen beruflichen Tätigkeit, maximal jedoch in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit;
e) unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die Stornogebühren nicht von einem anderen Kostenträ- ger übernommen werden;
f) Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule / Universität, die wiederholt werden müssen, um eine Verlängerung des Schulbesuchs / Studiums zu vermeiden oder den Schul-/ Studienabschluss zu erreichen. Voraussetzung ist, dass die versicherte Reise vor dem Termin der nicht bestande- nen Prüfung gebucht wurde und der Termin für die Wieder- holungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt;
g) Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt;
h) Bruch von Prothesen;
i) unerwartet schwerer Erkrankung, schwerem Unfall oder Imp- funverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. Nicht versichert ist jedoch ein Impfversagen oder ein zu ge- ringer Aufbau eines für das Reiseland vorgeschriebenen Anti- körperwertesVersiche-rungsfalls.
j) Einreichung der Scheidungsklage (bei einvernehmlicher Tren- nung der dementsprechende Antrag) beim zuständigen Ge- richt unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise der betroffe- nen Ehepartner.
1.2.3 Risikopersonen sind
a) versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Rei- se gebucht und versichert haben;
b) die Angehörigen einer versicherten Person; hierzu zählen: Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebens- gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger;
c) diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige gem. Ziffer 1.2.3 b) einer versicherten Person betreuen;
d) Tante, Onkel, Xxxxx, Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten ist.
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Samples: Hausratversicherung
Was ist versichert?. 1.1 Die Würzburger Versicherungs✓ Wir bieten Ihnen verschiedene Ver- sicherungsarten an, zwischen denen Sie wählen können: Kfz-AG (Würzburger) leistet Entschä- digung bei Nichtantritt der Reise für die dem Reiseunternehmen oder einem anderen von der versicherten Person nachweislich ver- traglich geschuldeten Rücktrittskosten.
1.2 Die Würzburger ist im Umfang von Ziffer 1.1, sowie unter Berück- sichtigung der Einschränkungen gem. Ziffer 2 leistungspflichtigHaftpflichtversicherung ✓ Leistet, wenn während der Dauer des Versicherungsschutzes eines der nachstehend genannten Ereignisse eingetreten ist.
1.2.1 Versicherungsschutz für versicherte Personen oder Risikoperso- nen besteht bei:
a) Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung;
b) unerwarteter Impfunverträglichkeit;
c) Schwangerschaft.
1.2.2 Versicherungsschutz nur für versicherte Personen besteht bei:
a) Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten, sofern der Schaden im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage und mit dem Vermö- gen des Geschädigten erheblich oder sofern zur Schadenfest- stellung seine Anwesenheit notwendig ist;
b) Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten be- triebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber;
c) Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war und das Arbeits- amt der Reise zugestimmt hat;
d) Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die versicherte Reise wur- de versicherten Fahrzeug andere geschädigt werden. ✓ Ersetzt berechtigte Ansprüche. ✓ Wehrt unberechtigte Forderungen ab. ✓ Die Kfz-Umweltschadensversicherung als zusätzlicher Leistungsbaustein schützt Sie vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht und die ver- sicherte Reisezeit fällt in die Probezeit der neuen beruflichen Tätigkeit, maximal jedoch in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit;
e) unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die Stornogebühren nicht von einem anderen Kostenträ- ger übernommen werden;
f) Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen öffentlich-rechtlichen Ansprüchen nach dem Umweltscha- densgesetz. Teilkasko ✓ Ersetzt Schäden an einer Schule / Universität, die wiederholt werden müssen, um eine Verlängerung des Schulbesuchs / Studiums zu vermeiden oder den Schul-/ Studienabschluss zu erreichenIhrem Fahrzeug. Voraussetzung ist, dass die versicherte Reise vor dem Termin der nicht bestande- nen Prüfung gebucht wurde und der Termin für die Wieder- holungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt;
g) Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt;
h) Bruch von Prothesen;
i) unerwartet schwerer Erkrankung, schwerem Unfall oder Imp- funverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. Nicht versichert ist jedoch ein Impfversagen oder ein zu ge- ringer Aufbau eines für das Reiseland vorgeschriebenen Anti- körperwertes.
j) Einreichung der Scheidungsklage (bei einvernehmlicher Tren- nung der dementsprechende Antrag) beim zuständigen Ge- richt unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise der betroffe- nen Ehepartner.
1.2.3 Risikopersonen sind
a) versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Rei- se gebucht und versichert haben;
b) die Angehörigen einer versicherten Person; hierzu zählen: Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebens- gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger;
c) diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige gem. Ziffer 1.2.3 b) einer versicherten Person betreuen;
d) Tante, Onkel✓ Versichert sind z. B. Diebstahl, Xxxxx, NichteXxxxx oder Glasbruch. Versicherungssumme ✓ Die Höhe der vereinbarten Versiche- rungssumme je Schadenereignis kön- nen Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Was ist nicht versichert? Kfz-Haftpflichtversicherung x Schäden an Ihrem eigenen Fahr- zeug. x Ansprüche aus der Kfz-Umwelt- schadensversicherung, sofern die auch ohne Rückgriff auf das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten istUmwelt- schadensgesetz gegen Sie geltend gemacht werden können. Teilkasko x Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Unfall oder Vandalismus. Gibt es Deckungsbeschränkungen? ! Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Vom Versicherungs- schutz ausgeschlossen sind z. B.: ! Vorsätzlich herbeigeführte Schä- den, ! Schäden, die bei der Teilnahme an genehmigten Rennen entstehen, ! Schäden an der Ladung. Wo bin ich versichert? ✓ Sie haben Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. ✓ Haben wir Ihnen eine Internationale Versicherungskarte ausgehändigt, erstreckt sich der Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung auch auf die dort genann- ten nichteuropäischen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht durchgestrichen sind. 505D-0122 Seite 1 von 2 Welche Verpflichtungen habe ich? Sie müssen alle Fragen im Versicherungsantrag wahrheitsgemäß und vollständig beant- worten. Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen. Wenn sich Ihre vorhandenen Risikoumstände während der Vertragslaufzeit wesentlich än- dern, müssen Sie uns ansprechen, damit der Vertrag ggf. angepasst werden kann. Setzen Sie sich nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen ans Steuer. Lenken Sie das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur mit der erforderlichen Fahr- erlaubnis. Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an. Sie sind außerdem verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen.
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Samples: KFZ Versicherung Für Fahrzeuge Mit Versicherungskennzeichen
Was ist versichert?. 1.1 Die Würzburger Versicherungs✓ Versichert sind Unfälle. Ein Unfall liegt z.B. vor, wenn die versicherte Person sich ver- letzt, weil sie stolpert, ausrutscht oder stürzt. Dafür bieten wir insbesondere folgende Leis- tungsarten: Geldleistung ✓ Einmalige Invaliditätsleistung bei dauerhaf- ten Beeinträchtigungen (z. B. Bewegungs- einschränkungen) ✓ Todesfallleistung, auch bei Verschollenheit. ✓ Übergangsleistung ✓ Lebenslange Unfallrente bei besonders schweren Beeinträchtigungen. ✓ Krankenhaustage- und Genesungsgeld bei Krankenhausaufenthalten oder ambulanten chirurgischen Operationen. ✓ Kostenersatz für Such-, Bergungs- und Ret- tungseinsätze. ✓ Kosten bei kosmetischen Operationen. ✓ Kurkostenbeihilfe ✓ Sofortleistung bei schweren Verletzungen, wie z. B. Querschnittslähmung nach Schädi- gung des Rückenmarkes. ✓ Komageld. ✓ Kostenübernahme für logopädische Be- handlung. ✓ Verdienstausfall bei Selbständigen oder frei- beruflich Tätigen. ✓ Reparaturkosten für unfallbedingte Zerstö- rung von Brücken, Kronen, Gebissen und Implantaten bei erwachsenen und Zahn- spangenkosten bei Kindern ✓ Ihr Versicherungsschutz kann sich auch auf weitere Personen erstrecken, wie z.B. Ihre Ehe- oder Lebenspartner und Ihre Kinder. ✓ Vollwaisen-AG Rente ✓ Kosten für unfallbedingten Nachhilfeunter- richt ✓ Kosten für unfallbedingten Kindergartenaus- fall ✓ Kosten für unfallbedingten Schulausfall ✓ Schmerzensgeld bei Knochenbrüchen von Kindern und einem Krankenhausaufenthalt von min. 4 Tagen. Was ist nicht versichert? x Krankheiten (Würzburgerz. B. Diabetes, Gelenks- arthrose, Schlaganfall) leistet Entschä- digung bei Nichtantritt der Reise x Kosten für die dem Reiseunternehmen oder einem anderen von der versicherten Person nachweislich ver- traglich geschuldeten Rücktrittskosten.
1.2 Die Würzburger ist im Umfang von Ziffer 1.1ärztliche Heilbehand- lung. x Sachschäden (z.B. Brillen, sowie unter Berück- sichtigung der Kleidung) Gibt es Einschränkungen gembeim Versicherungsschutz? Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Ziffer 2 leistungspflichtigVom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel: ! Unfälle durch Bewusstseinsstörung, wenn während der Dauer des Versicherungsschutzes eines der nachstehend genannten Ereignisse eingetreten ist.
1.2.1 Versicherungsschutz für versicherte Personen oder Risikoperso- nen besteht bei:
a) Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung;
b) unerwarteter Impfunverträglichkeit;
c) Schwangerschaft.
1.2.2 Versicherungsschutz nur für versicherte Personen besteht bei:
a) Schaden am Eigentum Bsp. infolge von Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten, sofern der Schaden im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage Alkohol- und dem Vermö- gen des Geschädigten erheblich oder sofern zur Schadenfest- stellung seine Anwesenheit notwendig ist;
b) Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten be- triebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber;
c) Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, sofern diese Person Drogenkon- sum. ! Unfälle bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war und das Arbeits- amt der Reise zugestimmt hat;
d) Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die versicherte Reise wur- de vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht und die ver- sicherte Reisezeit fällt in die Probezeit der neuen beruflichen Tätigkeit, maximal jedoch in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit;
e) unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die Stornogebühren nicht von einem anderen Kostenträ- ger übernommen werden;
f) Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an vorsätzlichen Bege- hung einer Schule / UniversitätStraftat. ! Unfälle, die wiederholt werden müssenmittel- oder unmittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereig- nisse verursacht wurden. ! Unfälle als Führer eines Luftfahrzeu- ges oder Luftsportgeräts. ! Unfälle durch die Teilnahme an Ren- nen mit Motorfahrzeugen. ! Unfälle durch Kernenergie. ! Gesundheitsschäden durch Strahlen ! Bandscheibenschäden Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Siehe Waldenburger-AUB 2021 Ziffer 5. Wenn Unfallfolgen und Krankheiten zu- sammentreffen, um eine Verlängerung des Schulbesuchs / Studiums kann es zu vermeiden oder den Schul-/ Studienabschluss zu erreichenLeistungskür- zungen kommen. Voraussetzung ist, dass die versicherte Reise vor dem Termin der nicht bestande- nen Prüfung gebucht wurde und der Termin für die Wieder- holungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt;
g) Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt;
h) Bruch von Prothesen;
i) unerwartet schwerer Erkrankung, schwerem Unfall oder Imp- funverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. Nicht versichert ist jedoch ein Impfversagen oder ein zu ge- ringer Aufbau eines für das Reiseland vorgeschriebenen Anti- körperwertesWo bin ich versichert? ✓ Sie haben weltweit Versicherungsschutz.
j) Einreichung der Scheidungsklage (bei einvernehmlicher Tren- nung der dementsprechende Antrag) beim zuständigen Ge- richt unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise der betroffe- nen Ehepartner.
1.2.3 Risikopersonen sind
a) versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Rei- se gebucht und versichert haben;
b) die Angehörigen einer versicherten Person; hierzu zählen: Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebens- gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger;
c) diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige gem. Ziffer 1.2.3 b) einer versicherten Person betreuen;
d) Tante, Onkel, Xxxxx, Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten ist.
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Samples: Unfallversicherung
Was ist versichert?. 1.1 Die Würzburger Versicherungs-AG ✓ Versichert ist das in der Service Karte benannte Hörgerät (Würzburgereinschließlich Otoplastiken) leistet Entschä- digung ✓ Wir bieten Versicherungsschutz bei Nichtantritt unvorhergesehenen Sachschäden durch Bedienungsfehler, Körperflüssigkeiten, Kurzschluss sowie Explosion ✓ Es besteht zusätzlich Versicherungsschutz bei Abhandenkommen durch: ▪ Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub ▪ Liegenlassen und Verlieren Was wird ersetzt? ✓ Im Falle der Reise Beschädigung ersetzten wir die mit dem Versicherungsnehmer separat vereinbarten Kosten für die fachgerechte Reparatur ✓ Bei Zerstörung, Verlust durch Diebstahl oder Liegenlassen ersetzen wir im Falle der Neuanschaffung eines Hörgerätes die mit dem Reiseunternehmen Versicherungsnehmer separat vereinbarten Kosten Was ist nicht versichert? Nicht versichert sind unter anderem: x Zubehör zum Hörgerät x Sachfolge- oder einem anderen Vermögensschäden x Vorsätzliche Schäden x Schäden die durch äußere mechanische Gewalteinwirkung oder Flüssigkeit entstehen x Schäden durch Abnutzung oder Alterung Gibt es Deckungsbeschränkungen? ! Die Deckung ist auf den mit dem Versicherungsnehmer separat vereinbarten Betrag abzüglich des jeweils vereinbarten Selbstbehaltes beschränkt ! Erstattungsfähige Anteile von Dritten wie bspw. der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung oder der Haftpflichtversicherung eines Schadenverursachers werden von der versicherten Person nachweislich ver- traglich geschuldeten RücktrittskostenVersicherungsleistung in Abzug gebracht Wo bin ich versichert? ✓ Das Gerät ist weltweit versichert.
1.2 Die Würzburger ist im Umfang von Ziffer 1.1, sowie unter Berück- sichtigung der Einschränkungen gem. Ziffer 2 leistungspflichtig, wenn während der Dauer des Versicherungsschutzes eines der nachstehend genannten Ereignisse eingetreten ist.
1.2.1 Versicherungsschutz für versicherte Personen oder Risikoperso- nen besteht bei:
a) Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung;
b) unerwarteter Impfunverträglichkeit;
c) Schwangerschaft.
1.2.2 Versicherungsschutz nur für versicherte Personen besteht bei:
a) Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten, sofern der Schaden im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage und dem Vermö- gen des Geschädigten erheblich oder sofern zur Schadenfest- stellung seine Anwesenheit notwendig ist;
b) Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten be- triebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber;
c) Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war und das Arbeits- amt der Reise zugestimmt hat;
d) Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die versicherte Reise wur- de vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht und die ver- sicherte Reisezeit fällt in die Probezeit der neuen beruflichen Tätigkeit, maximal jedoch in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit;
e) unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die Stornogebühren nicht von einem anderen Kostenträ- ger übernommen werden;
f) Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule / Universität, die wiederholt werden müssen, um eine Verlängerung des Schulbesuchs / Studiums zu vermeiden oder den Schul-/ Studienabschluss zu erreichen. Voraussetzung ist, dass die versicherte Reise vor dem Termin der nicht bestande- nen Prüfung gebucht wurde und der Termin für die Wieder- holungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt;
g) Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt;
h) Bruch von Prothesen;
i) unerwartet schwerer Erkrankung, schwerem Unfall oder Imp- funverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. Nicht versichert ist jedoch ein Impfversagen oder ein zu ge- ringer Aufbau eines für das Reiseland vorgeschriebenen Anti- körperwertes.
j) Einreichung der Scheidungsklage (bei einvernehmlicher Tren- nung der dementsprechende Antrag) beim zuständigen Ge- richt unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise der betroffe- nen Ehepartner.
1.2.3 Risikopersonen sind
a) versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Rei- se gebucht und versichert haben;
b) die Angehörigen einer versicherten Person; hierzu zählen: Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebens- gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger;
c) diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige gem. Ziffer 1.2.3 b) einer versicherten Person betreuen;
d) Tante, Onkel, Xxxxx, Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten ist.
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Samples: Hörgeräteversicherung
Was ist versichert?. 1.1 Als Xxxx aus dem Ausland genießen Sie Versiche- rungsschutz während Ihres vorübergehenden Aufent- haltes in den 🡒Gastländern. Sie sind während Ihres Aufenthaltes erkrankt oder haben einen Unfall erlitten? Dann erstatten wir die Kosten für:
A) Die Würzburger VersicherungsHeilbehandlung im 🡒Gastland.
B) Kranken- und Gepäckrücktransporte.
C) Die Bestattung im 🡒Gastland oder die Überführung. Geraten Sie während Ihres Aufenthaltes in einen medi- zinischen Notfall? Dann helfen wir Ihnen mit unserer Notrufzentrale im 24-AG Stunden-Service. Was erstatten wir bei Heilbehandlungen im 🡒Xxxx- land? Heilbehandlungskosten und Arzneimittel: Versichert sind 🡒medizinisch notwendige Heilbehand- lungen, die von Ärzten durchgeführt oder verordnet werden. Die Heilbehandlungen und Arzneimittel müssen schulmedizinisch anerkannt sein. Alternative Heilbehandlungen sind versichert, wenn keine schul- medizinischen Methoden oder Arzneimittel zur Verfü- gung stehen. Wir erstatten die Kosten für:
A) Stationäre Behandlungen im Krankenhaus ein- schließlich Operationen.
B) Ambulante Heilbehandlungen.
C) Arznei-, Heil- und Verbandsmittel.
D) Ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskom- plikationen.
E) Medizinisch bedingte Schwangerschaftsunterbre- chungen.
F) Entbindung bis einschließlich der 36. Schwanger- schaftswoche.
G) Fehlgeburt bis einschließlich der 36. Schwanger- schaftswoche.
H) Bei einer Frühgeburt bis einschließlich der 36. Schwangerschaftswoche: die Kosten der Heilbe- handlung für Ihr neugeborenes Kind.
I) Schmerzstillende Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung.
J) Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz und vorhandenen Zahnprothesen.
K) Provisorischen Zahnersatz bzw. provisorische Zahn- prothesen nach einem Unfall.
L) Herzschrittmacher und Prothesen: Wenn sie wäh- rend des Aufenthaltes erstmals erforderlich werden und notwendig sind, um Ihre Transportfähigkeit zu gewährleisten.
M) Hilfsmittel, die während des Aufenthaltes erstmals notwendig werden; Beispiel: Gehhilfen, Miete eines Rollstuhls. Übersteigt eine Heilbehandlung oder eine sonstige Maßnahme das 🡒medizinisch notwendige Maß? Dann können wir unsere Leistung auf einen angemessenen Betrag herabsetzen. Die berechneten Honorare und Gebühren dürfen den in dem betreffenden Land als all- gemein üblich und angemessen betrachteten Umfang nicht übersteigen. Andernfalls können wir die Erstat- tung auf die landesüblichen Sätze kürzen. Telefonkosten: Sie müssen mit unserer Notrufzentrale Kontakt aufnehmen? Dann erstatten wir Ihnen die Telefonkosten bis € 25,– je Versicherungsfall. Behandlungskosten in Deutschland erstatten wir in Höhe der Gebührensätze, die die Gebührenordnung für Ärzte (WürzburgerGOÄ) leistet Entschä- digung bei Nichtantritt oder Zahnärzte (GOZ) vorsieht. Bitte beachten Sie, dass wir Honorarvereinbarungen nicht anerkennen. Sie möchten psychologische Hilfe? Wenn Sie in eine Notsituation geraten und psycho- logischen Beistand benötigen, leisten wir eine erste telefonische Hilfestellung. Wann zahlen wir Krankenhaustagegeld? Sie möchten von uns keine Erstattung der Reise stationären Heilbehandlungskosten? Dann erhalten Sie ein Kran- kenhaustagegeld von € 50,– pro Tag. Dies zahlen wir Ihnen maximal für 30 Tage ab Beginn der stationären Behandlung. Sie müssen uns Ihre Xxxx zu Beginn der Behandlung mitteilen. Ein Kind muss stationär behandelt werden? Muss ein mitreisendes minderjähriges Kind stationär behandelt werden? Dann erstatten wir die Kosten für die dem Reiseunternehmen oder einem anderen von der versicherten Person nachweislich ver- traglich geschuldeten Rücktrittskosten.
1.2 Die Würzburger ist Unterbringung einer Begleitperson im Umfang von Ziffer 1.1, sowie unter Berück- sichtigung der Einschränkungen gemKranken- haus. Ziffer 2 leistungspflichtig, wenn während der Dauer des Versicherungsschutzes eines der nachstehend genannten Ereignisse eingetreten istSind Sie über das Reiseende hinaus transportun- fähig? Dann übernehmen wir die Behandlungskosten bis zum Tag Ihrer Transportfähigkeit.
1.2.1 Versicherungsschutz für versicherte Personen oder Risikoperso- nen besteht bei:
a) Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung;
b) unerwarteter Impfunverträglichkeit;
c) Schwangerschaft.
1.2.2 Versicherungsschutz nur für versicherte Personen besteht bei:
a) Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten, sofern der Schaden im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage und dem Vermö- gen des Geschädigten erheblich oder sofern zur Schadenfest- stellung seine Anwesenheit notwendig ist;
b) Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten be- triebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber;
c) Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war und das Arbeits- amt der Reise zugestimmt hat;
d) Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die versicherte Reise wur- de vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht und die ver- sicherte Reisezeit fällt in die Probezeit der neuen beruflichen Tätigkeit, maximal jedoch in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit;
e) unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die Stornogebühren nicht von einem anderen Kostenträ- ger übernommen werden;
f) Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule / Universität, die wiederholt werden müssen, um eine Verlängerung des Schulbesuchs / Studiums zu vermeiden oder den Schul-/ Studienabschluss zu erreichen. Voraussetzung ist, dass die versicherte Reise vor dem Termin der nicht bestande- nen Prüfung gebucht wurde und der Termin für die Wieder- holungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt;
g) Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt;
h) Bruch von Prothesen;
i) unerwartet schwerer Erkrankung, schwerem Unfall oder Imp- funverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. Nicht versichert ist jedoch ein Impfversagen oder ein zu ge- ringer Aufbau eines für das Reiseland vorgeschriebenen Anti- körperwertes.
j) Einreichung der Scheidungsklage (bei einvernehmlicher Tren- nung der dementsprechende Antrag) beim zuständigen Ge- richt unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise der betroffe- nen Ehepartner.
1.2.3 Risikopersonen sind
a) versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Rei- se gebucht und versichert haben;
b) die Angehörigen einer versicherten Person; hierzu zählen: Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebens- gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger;
c) diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige gem. Ziffer 1.2.3 b) einer versicherten Person betreuen;
d) Tante, Onkel, Xxxxx, Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten ist.
Appears in 1 contract
Samples: Versicherungsvertrag
Was ist versichert?. 1.1 Über dieses Versicherungsprodukt können Sie die Vermö- gensschadenhaftpflicht, Betriebshaftpflicht und Cyberrisi- ken sowie Inhalt, Gebäude und Betriebsunterbrechungen versichern. Hier erhalten Sie einen Auszug der wichtigsten versicherten Sachen und Risiken. Die Würzburger Versicherungs-AG (Würzburger) leistet Entschä- digung bei Nichtantritt der Reise vollständigen Infor- mationen entnehmen Sie bitte Ihren Vertragsunterlagen. ✓ Der Versicherungsnehmer und weitere mitversicherte Personen sind für die dem Reiseunternehmen oder einem anderen von der versicherten Person nachweislich ver- traglich geschuldeten Rücktrittskosten.
1.2 Die Würzburger ist im Umfang von Ziffer 1.1, sowie unter Berück- sichtigung der Einschränkungen gem. Ziffer 2 leistungspflichtigVersicherungsschein genannte Tätigkeiten versichert, wenn während sie aufgrund von Haftpflichtbestimmungen für einen versicherten Vermögensschaden verantwortlich gemacht werden. ✓ Bei Abtretung von Haftpflichtansprüchen des Versi- cherungsnehmers und der Dauer des Versicherungsschutzes eines der nachstehend genannten Ereignisse eingetreten ist.
1.2.1 Versicherungsschutz für versicherte mitversicherten Personen oder Risikoperso- nen besteht bei:
a) Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung;
b) unerwarteter Impfunverträglichkeit;
c) Schwangerschaft.
1.2.2 Versicherungsschutz nur für versicherte Personen besteht bei:
a) Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Drittensind bestimmte Schäden, sofern vereinbart, die der Schaden im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage Versicherungsnehmer selbst erleidet, mitversichert. ✓ Versichert sind weitere Kosten; z.B. Anwalts-, Zeugen-, Gerichts- und dem Vermö- gen des Geschädigten erheblich oder sofern zur Schadenfest- stellung seine Anwesenheit notwendig ist;
b) Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten be- triebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber;
c) Aufnahme eines ArbeitsverhältnissesReisekosten, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war auf Weisung oder Veranlassung des Versicherers entstehen. ✓ Der Versicherungsnehmer und das Arbeits- amt der Reise zugestimmt hat;
d) Arbeitsplatzwechselweitere mitversicherte Personen sind versichert, vorausgesetzt die versicherte Reise wur- de vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht und die ver- sicherte Reisezeit fällt in die Probezeit der neuen beruflichen Tätigkeitwenn diese: ✓ aufgrund bestimmter versicherter Tätigkeiten von Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflicht- bestimmungen für einen versicherten Personen-, maximal jedoch in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit;
e) unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst Sach- oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die Stornogebühren nicht daraus folgenden Vermögens- schaden verantwortlich gemacht werden; ✓ wegen betrieblicher Risiken von einem anderen Kostenträ- ger übernommen Dritten auf- grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Personen-, Sach- oder daraus folgenden Ver- mögensschaden verantwortlich gemacht werden;
f) Wiederholung ; ✓ im Rahmen der Umweltschadenhaftpflichtversi- cherung für Schäden durch Umwelteinwirkungen von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule / Universität, die wiederholt werden müssen, um eine Verlängerung einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflicht- bestimmungen verantwortlich gemacht werden; ✓ im Rahmen der Umweltschadenversicherung wegen gesetzlicher Pflichten öffentlich- rechtlichen Inhalts auf der Grundlage des Schulbesuchs / Studiums zu vermeiden oder den Schul-/ Studienabschluss zu erreichen. Voraussetzung ist, dass die versicherte Reise vor dem Termin der nicht bestande- nen Prüfung gebucht wurde und der Termin Umweltschadengesetzes für die Wieder- holungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt;
g) Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt;
h) Bruch Sanierung von Prothesen;
i) unerwartet schwerer Erkrankung, schwerem Unfall oder Imp- funverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. Nicht versichert ist jedoch ein Impfversagen oder ein zu ge- ringer Aufbau eines für das Reiseland vorgeschriebenen Anti- körperwertesUmweltschäden verantwortlich gemacht werden.
j) Einreichung der Scheidungsklage (bei einvernehmlicher Tren- nung der dementsprechende Antrag) beim zuständigen Ge- richt unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise der betroffe- nen Ehepartner.
1.2.3 Risikopersonen sind
a) versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Rei- se gebucht und versichert haben;
b) die Angehörigen einer versicherten Person; hierzu zählen: Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebens- gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger;
c) diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige gem. Ziffer 1.2.3 b) einer versicherten Person betreuen;
d) Tante, Onkel, Xxxxx, Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten ist.
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Samples: Insurance Application
Was ist versichert?. 1.1 ✓ Gegenstand der Privathaftpflichtversicherung ist es, gegen Sie geltend gemachte Haftpflichtan- sprüche zu prüfen, berechtigte Ansprüche zu be- friedigen und unberechtigte Ansprüche abzuweh- ren. ✓ Die Würzburger Versicherungs-AG (Würzburger) leistet Entschä- digung bei Nichtantritt der Reise für Privathaftpflichtversicherung umfasst die dem Reiseunternehmen oder einem anderen von der versicherten Person nachweislich ver- traglich geschuldeten Rücktrittskosten.
1.2 Die Würzburger ist we- sentlichen Haftungsrisiken Ihres Privatlebens, dazu gehören auch beispielsweise: ✓ Von Ihnen verursachte Schäden als Teilneh- mer im Umfang Straßenverkehr als Fußgänger oder Radfahrer; ✓ Von Ihnen verursachte Schäden bei der Aus- übung von Ziffer 1.1Sport; ✓ Für Schäden durch Ihre kleinen, sowie unter Berück- sichtigung zahmen Haustiere; ✓ Von Ihnen verursachte Schäden als Bewoh- ner einer Wohnung oder eines Einfamilien- hauses – egal, ob Sie Mieter oder Eigentümer sind. ✓ Ihr Versicherungsschutz kann sich auch auf wei- tere Personen erstrecken, wie z. B. Ihre Ehe- oder Lebenspartner und Ihre Kinder. Wie hoch ist die Versicherungssumme? ✓ Die Höhe der Einschränkungen gemvereinbarten Versicherungssummen können Sie Ihrem Antrag oder auch Ihrem Versi- cherungsschein entnehmen. Ziffer 2 leistungspflichtigGibt es Deckungsbeschränkungen? Wir können nicht alle denkbaren Streitigkeiten versi- chern. Sonst müssten wir einen erheblich höheren Bei- trag verlangen. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen, z. B. alle Schäden: ! aus vorsätzlicher Handlung, ! zwischen Mitversicherten, ! durch den Gebrauch eines versicherungspflichti- gen Kraftfahrzeugs, ! aus ungewöhnlicher und gefährlicher Beschäfti- gung. Was ist nicht versichert? x Bestimmte Risiken sind jedoch nicht versichert. Hierfür benötigen Sie eine separate Absicherung. Dazu gehören z. B.: x berufliche Tätigkeit, x das Führen von versicherungspflichtigen Kraft- fahrzeugen oder x das Halten von Hunden und Pferden (außer Blinden- oder Assistenzhunde). x Wir leisten für Schäden überdies nur bis zu den vereinbarten Versicherungssummen. Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, ist diese bei jedem Versicherungsfall zu berücksichtigen. Wo bin ich versichert? Die Privathaftpflichtversicherung gilt weltweit. Auch wenn Sie während der Dauer des Versicherungsschutzes eines der nachstehend genannten Ereignisse eingetreten ist.
1.2.1 Versicherungsschutz für versicherte Personen oder Risikoperso- nen besteht bei:
avorübergehenden Auslandsaufenthalts (z.B. Urlaub, Schüleraustausch) Todeinen Haftpflichtschaden verursachen, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung;
b) unerwarteter Impfunverträglichkeit;
c) Schwangerschaft.
1.2.2 Versicherungsschutz nur für versicherte Personen besteht bei:
a) Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten, sofern der Schaden sind Sie geschützt. Welche Verpflichtungen habe ich? Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: • Bitte machen Sie im Verhältnis Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben. • Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat. • Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu der wirtschaftlichen Lage beseitigen. • Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden sind. • Sie sind verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und dem Vermö- gen des Geschädigten erheblich oder sofern zur Schadenfest- stellung seine Anwesenheit notwendig ist;
b) Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten be- triebsbedingten Kündigung uns durch den Arbeitgeber;
c) Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, sofern diese Person wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war Schadenermittlung und das Arbeits- amt der Reise zugestimmt hat;
d) Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die versicherte Reise wur- de vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht und die ver- sicherte Reisezeit fällt in die Probezeit der neuen beruflichen Tätigkeit, maximal jedoch in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit;
e) unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die Stornogebühren nicht von einem anderen Kostenträ- ger übernommen werden;
f) Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule / Universität, die wiederholt werden müssen, um eine Verlängerung des Schulbesuchs / Studiums –regulierung zu vermeiden oder den Schul-/ Studienabschluss zu erreichen. Voraussetzung ist, dass die versicherte Reise vor dem Termin der nicht bestande- nen Prüfung gebucht wurde und der Termin für die Wieder- holungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt;
g) Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt;
h) Bruch von Prothesen;
i) unerwartet schwerer Erkrankung, schwerem Unfall oder Imp- funverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. Nicht versichert ist jedoch ein Impfversagen oder ein zu ge- ringer Aufbau eines für das Reiseland vorgeschriebenen Anti- körperwertesunterstützen.
j) Einreichung der Scheidungsklage (bei einvernehmlicher Tren- nung der dementsprechende Antrag) beim zuständigen Ge- richt unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise der betroffe- nen Ehepartner.
1.2.3 Risikopersonen sind
a) versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Rei- se gebucht und versichert haben;
b) die Angehörigen einer versicherten Person; hierzu zählen: Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebens- gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger;
c) diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige gem. Ziffer 1.2.3 b) einer versicherten Person betreuen;
d) Tante, Onkel, Xxxxx, Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten ist.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung
Was ist versichert?. 1.1 Die Würzburger Versicherungs-AG (Würzburger) leistet Entschä- digung bei Nichtantritt der Reise für Versichert sind die dem Reiseunternehmen oder einem anderen von der versicherten Person nachweislich ver- traglich geschuldeten Rücktrittskosten.
1.2 Die Würzburger ist im Umfang von Ziffer 1.1Kaufbeleg als versichert bezeichneten Geräte. Wir leisten Entschädigung für Sachschäden durch Produktions- und/oder Materialfehler einzelner Bauteile oder des gesamten versicherten Gerätes, sowie unter Berück- sichtigung der Einschränkungen gem. Ziffer 2 leistungspflichtigdie über die gesetzliche Gewährleistung oder Herstellergarantie hinausgehen, wenn während der Dauer des Versicherungsschutzes eines der nachstehend genannten Ereignisse eingetreten ist.
1.2.1 Versicherungsschutz ebenso wie für versicherte Personen unvorhergesehene Beschädigungen oder Risikoperso- nen besteht bei:
a) TodZerstörungen durch: - Fallschäden - Bruchschäden - Flüssigkeits- und Feuchtigkeitsschäden - vorsätzliche Beschädigung durch Dritte - Sand, schwerem Unfall Wasser oder unerwartet schwerer Erkrankung;
b) unerwarteter Impfunverträglichkeit;
c) Schwangerschaft.
1.2.2 Versicherungsschutz nur für versicherte Personen besteht bei:
a) Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten, sofern der Schaden im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage und dem Vermö- gen des Geschädigten erheblich oder sofern zur Schadenfest- stellung seine Anwesenheit notwendig ist;
b) Feuchtigkeit Darüber hinaus leisten wir bei Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten be- triebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber;
c) Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war und das Arbeits- amt der Reise zugestimmt hat;
d) Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die versicherte Reise wur- de vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht und die ver- sicherte Reisezeit fällt in die Probezeit der neuen beruflichen Tätigkeit, maximal jedoch in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit;
e) unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die Stornogebühren nicht von einem anderen Kostenträ- ger übernommen werden;
f) Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule / Universität, die wiederholt werden müssen, um eine Verlängerung des Schulbesuchs / Studiums zu vermeiden oder den Schul-/ Studienabschluss zu erreichen. Voraussetzung ist, dass die versicherte Reise vor dem Termin der nicht bestande- nen Prüfung gebucht wurde und der Termin für die Wieder- holungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt;
g) Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt;
h) Bruch von Prothesen;
i) unerwartet schwerer Erkrankung, schwerem Unfall oder Imp- funverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. Nicht versichert ist jedoch ein Impfversagen oder ein zu ge- ringer Aufbau eines für das Reiseland vorgeschriebenen Anti- körperwertes.
j) Einreichung der Scheidungsklage (bei einvernehmlicher Tren- nung der dementsprechende Antrag) beim zuständigen Ge- richt unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise der betroffe- nen Ehepartner.
1.2.3 Risikopersonen sind
a) versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Rei- se gebucht und versichert haben;
b) die Angehörigen einer versicherten Person; hierzu zählenGerätes durch: Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebens- gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger;
c) diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige gem. Ziffer 1.2.3 b) einer versicherten Person betreuen;
d) Tante, Onkel, Xxxxx, Nichte- Diebstahl nur, sofern das Gerät in persönlichem Gewahrsam sicher mitgeführt wurde - Einbruchdiebstahl, dies jedoch nur dann, wenn sich das Gerät in einem verschlossenen Haus, einer verschlossenen Wohnung, einem verschlossenen Raum eines Gebäudes oder in einem verschlossenen PKW befunden hat; - Raub Diese Aufzählungen müssen nicht abschließend sein. Den genauen Umfang entnehmen Sie bitte § 2 der Allgemeinen Versicherungsbe- dingungen zum Saturn PLUSSCHUTZ 4 Jahre, Stand Juli 2016. Kann das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten istGerät nach Feststellung durch das von uns beauftragte Reparaturunternehmen nicht mehr repariert werden, so erfolgt ein unverzüglicher Austausch des Gerätes gegen ein Gerät gleicher Art und Güte. Leistungsumfang bei Abhandenkommen im Sinne von § 2, Ziffer 2.4 der AVB: Ist das versicherte Gerät im Sinne von § 2, Ziffer 2.4 der AVB durch Diebstahl, Raub, Plünderung oder Einbruchdiebstahl abhandenge- kommen, so ist die Versicherungsleistung begrenzt auf 100% des ursprünglichen Kaufpreises. Diese Aufzählungen müssen nicht abschließend sein. Den genauen Umfang entnehmen Sie bitte § 3 der Allgemeinen Versicherungsbe- dingungen zum Saturn PLUSSCHUTZ 4 Jahre, Juli 2016. Das Verhalten vor und im Versicherungsfall können Sie § 5 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum Saturn PLUSSCHUTZ 4 Jahre, Stand Juli 2016 entnehmen.
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Samples: Produktinformationsblatt
Was ist versichert?. 1.1 Die Würzburger Versicherungs-AG (Würzburger) leistet Entschä- digung bei Nichtantritt der Reise ✓ Sie genießen Versicherungsschutz für die Risiken: ✓ Tod ✓ Arbeitsunfähigkeit und ✓ Assistance bei Arbeitsunfähigkeit und As- sistance bei Arbeitslosigkeit. ✓ Zusätzlich hast Du, abhängig von Deinem sozialversichersicherungsrechtlichen Status zum Zeitpunkt des Eintritts des Versiche- rungsfalls entweder Versicherungsschutz für das Risiko der Arbeitslosigkeit oder der Schweren Krankheit: ✓ Übst Du zum Zeitpunkt des Eintritts des Ver- sicherungsfalls eine sozialversicherungs- pflichtige Tätigkeit als Arbeitnehmer aus, ge- nießt Du Versicherungsschutz für das Risiko der Arbeitslosigkeit. ✓ Gehst Du zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls keiner sozialversiche- rungspflichtigen Tätigkeit nach, genießt Du Versicherungsschutz für das Risiko der Schweren Krankheit. Was ist nicht versichert? x Wartezeit: Zu Beginn des Versicherungsschut- zes besteht für die Risiken Tod, Ar- beitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit und Schwerer Krankheit eine War- tezeit von 3 Monaten. Die Wartezeit beginnt ab dem Reiseunternehmen oder einem anderen von Da- tum des Versicherungsbeginns. Ein Versicherungsfall, der während der Wartezeit eintritt, ist nicht versi- chert. Gibt es Deckungsbeschränkun- gen? Nicht alle denkbaren Fälle sind ver- sichert. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel: ! die vorsätzliche Selbsttötung der versicherten Person nachweislich ver- traglich geschuldeten Rücktrittskosten.
1.2 Die Würzburger ist im Umfang vor Ablauf von Ziffer 1.13 Jahren seit Versicherungsbeginn, sowie unter Berück- sichtigung Wie hoch sind die jeweiligen Versiche- rungssummen? ✓ Bei Tod der Einschränkungen gem. Ziffer 2 leistungspflichtig, wenn versicherten Person während der Dauer Vertragslaufzeit wird eine Einmalzahlung in Höhe des Versicherungsschutzes eines ausstehenden Negativsaldos des IKEA Kreditkarte Kartenkontos vom Tag vor dem Sterbedatum erbracht, maximal 15.000 Euro. ✓ Die Versicherungssummen für die Risiken Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit betra- gen monatlich eine Leistung in Höhe von 5 % des ausstehenden Negativsaldos des Kar- tenkontos vom Tag vor dem Eintritt der nachstehend genannten Ereignisse eingetreten ist.
1.2.1 Versicherungsschutz für versicherte Personen oder Risikoperso- nen besteht bei:
a) TodAr- beitsunfähigkeit bzw. der Arbeitslosigkeit, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung;
b) unerwarteter Impfunverträglichkeit;
c) Schwangerschaft.
1.2.2 Versicherungsschutz nur für versicherte Personen besteht bei:
a) Schaden am Eigentum infolge von Feuermonatlich maximal 1.500 Euro. ✓ Die Versicherungssumme bei Schwerer Krankheit beträgt eine Einmalleistung in Höhe des ausstehenden Negativsaldos des IKEA Kreditkarte Kartenkontos vom Tag vor der Erstdiagnose der schweren Krankheit, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Drittenmaximal 15.000 Euro. sofern die Tat nicht in einem die freie Willensbestimmung ausschlie- ßenden Zustand der Geistestätig- keit begangen wurde, ! eine Arbeitsunfähigkeit durch nicht medizinisch indizierte Behandlun- gen / chirurgische Eingriffe (z. B. Schönheitsoperationen, Piercings); ! eine Arbeitsunfähigkeit während Du Dich länger als drei Monate unun- terbrochen außerhalb der geogra- phischen Grenzen Europas auf- hältst; ! Arbeitslosigkeit, sofern der Schaden im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage Du selbst gekündigt hast. ! Die Leistung bei Arbeitsunfähigkeit und dem Vermö- gen des Geschädigten erheblich oder sofern zur Schadenfest- stellung seine Anwesenheit notwendig ist;
b) Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten Arbeitslosigkeit ist zeitlich be- triebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber;
c) Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war und das Arbeits- amt der Reise zugestimmt hat;
d) Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die versicherte Reise wur- de vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht und die ver- sicherte Reisezeit fällt in die Probezeit der neuen beruflichen Tätigkeit, maximal jedoch in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit;
e) unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die Stornogebühren nicht von einem anderen Kostenträ- ger übernommen werden;
f) Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule / Universität, die wiederholt werden müssen, um eine Verlängerung des Schulbesuchs / Studiums zu vermeiden oder den Schul-/ Studienabschluss zu erreichengrenzt. Wo bin ich versichert? ✓ Versicherungsschutz besteht grundsätzlich weltweit. Voraussetzung ist, dass die versicherte Reise vor dem Termin der nicht bestande- nen Prüfung gebucht wurde und der Termin für die Wieder- holungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt;
g) Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt;
h) Bruch von Prothesen;
i) unerwartet schwerer Erkrankung, schwerem Unfall oder Imp- funverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. Nicht versichert ist jedoch ein Impfversagen oder Wohnsitz in Deutschland und im Fall von Arbeitslosigkeit der Bezug von Arbeitslosengeld in Deutschland. Welche Verpflichtungen habe ich? − Wenn ein zu ge- ringer Aufbau Versicherungsfall eingetreten ist, musst Du uns diesen unverzüglich anzeigen. − Notwendige Nachweise, u.a. ärztliche Atteste, sind zur Geltendmachung eines Anspruchs vorzule- gen. Wann und wie zahle ich? Der in der Beitrittserklärung angegebene Beitrag für den Versicherungsschutz ist monatlich zahlbar und richtet sich nach der Höhe des jeweiligen negativen Saldos Deiner IKEA Kreditkarte. Er wird monatlich durch die Ikano Bank AB (publ) diesem Konto belastet. Prämie; Kosten Sofern Sie eine Absicherung für das Reiseland vorgeschriebenen Anti- körperwertes.
j) Einreichung Risiko Tod gewählt haben, gilt folgendes: In dem auf das Risiko Tod entfallenden Beitragsanteil sind Abschluss- und Vertriebskosten in Höhe von monatlich 0,15 Euro je 1.000 Euro Beitragsanteil einkalkuliert. Die in den Beitrag einkalkulierten Verwal- tungskosten für das Risiko Tod betragen monatlich 0,07 Euro je 1.000 Euro Beitragsanteil, dies entspricht 11,25 % des Beitragsanteils, der Scheidungsklage (auf das Risiko Tod entfällt; die Vertragslaufzeit beträgt mindestens einen Monat. Sie verlängert sich jeweils um einen Monat, sofern die versicherte Person nicht zum Schluss der Versicherungsperiode die Kündigung des Versicherungsverhältnisses verlangt hat. Wann beginnt und endet die Deckung? Die Versicherung beginnt am selben Tag, an dem Du dem Versicherungsschutz telefonisch oder schriftlich zustimmst, sofern Du den Beitritt zum Gruppenversicherungsvertrag nicht widerrufst. Die Versicherung endet bei einvernehmlicher Tren- nung Tod der dementsprechende Antrag) beim zuständigen Ge- richt unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise der betroffe- nen Ehepartner.
1.2.3 Risikopersonen sind
a) versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Rei- se gebucht und versichert haben;
b) die Angehörigen einer versicherten Person; hierzu zählen: Ehepartner , spätestens mit Ablauf des versicherbaren Alters oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebens- gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger;
c) diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige gem. Ziffer 1.2.3 b) einer versicherten Person betreuen;
d) Tante, Onkel, Xxxxx, Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten istmit Beendi- gung des Versicherungsverhältnisses.
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Samples: Versicherungsvertrag
Was ist versichert?. 1.1 Die Würzburger Versicherungs-AG ✓ Gegenstand der Gewässerschadenhaftpflichtver- sicherung ist es, gegen Sie geltend gemachte Haftpflichtansprüche zu prüfen, berechtigte An- sprüche zu befriedigen und unberechtigte Ansprü- che abzuwehren. ✓ Versichert ist Ihre Haftpflicht als Inhaber von Anla- gen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stof- fen (Würzburgerz. B. Öltank) leistet Entschä- digung bei Nichtantritt und aus der Reise Verwendung dieser gelagerten Stoffe für Personen-, Sach- und Ver- mögensschäden als Folge von Gewässerschä- den. ✓ Vom Versicherungsschutz sind insbesondere Schäden durch die dem Reiseunternehmen oder einem anderen von der versicherten Person nachweislich ver- traglich geschuldeten Rücktrittskosten.
1.2 Die Würzburger ist im Umfang von Ziffer 1.1, sowie unter Berück- sichtigung der Einschränkungen gemVerschmutzung des Grund- wassers durch Ihren Heizöltank erfasst. Ziffer 2 leistungspflichtig, wenn während der Dauer des Versicherungsschutzes eines der nachstehend genannten Ereignisse eingetreten ist.
1.2.1 ✓ Der Versicherungsschutz für versicherte Personen oder Risikoperso- nen besteht bei:
a) Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung;
b) unerwarteter Impfunverträglichkeit;
c) Schwangerschaft.
1.2.2 Versicherungsschutz nur für versicherte Personen besteht bei:
a) Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten, sofern der Schaden im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage und dem Vermö- gen des Geschädigten erheblich oder sofern zur Schadenfest- stellung seine Anwesenheit notwendig ist;
b) Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten be- triebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber;
c) Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war und das Arbeits- amt der Reise zugestimmt hat;
d) Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die versicherte Reise wur- de vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht und die ver- sicherte Reisezeit fällt in die Probezeit der neuen beruflichen Tätigkeit, maximal jedoch in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit;
e) unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die Stornogebühren nicht von einem anderen Kostenträ- ger übernommen werden;
f) Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule / Universität, die wiederholt werden müssen, um eine Verlängerung des Schulbesuchs / Studiums zu vermeiden oder den Schul-/ Studienabschluss zu erreichen. Voraussetzung ist, dass die versicherte Reise vor dem Termin der nicht bestande- nen Prüfung gebucht wurde und der Termin für die Wieder- holungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt;
g) Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt;
h) Bruch von Prothesen;
i) unerwartet schwerer Erkrankung, schwerem Unfall oder Imp- funverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. Nicht versichert ist jedoch ein Impfversagen oder ein zu ge- ringer Aufbau eines für das Reiseland vorgeschriebenen Anti- körperwertes.
j) Einreichung der Scheidungsklage (bei einvernehmlicher Tren- nung der dementsprechende Antrag) beim zuständigen Ge- richt unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise der betroffe- nen Ehepartner.
1.2.3 Risikopersonen sind
a) versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Rei- se gebucht und versichert haben;
b) die Angehörigen einer versicherten Person; hierzu zählengilt auch für: Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebens- gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger;
c) diejenigen ✓ Personen, die Sie durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke beauf- tragt haben; ✓ gebotene Aufwendungen zur Minderung oder Vermeidung von Schäden. Wie hoch ist die Versicherungssumme? ✓ Die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen können Sie Ihrem Antrag oder auch Ihrem Versi- cherungsschein entnehmen. Gibt es Deckungsbeschränkungen? Wir können nicht mitreisende minderjährige alle denkbaren Streitigkeiten versi- chern. Sonst müssten wir einen erheblich höheren Bei- trag verlangen. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen, z. B. alle Schäden: ! aus vorsätzlicher Handlung, ! zwischen Mitversicherten, ! durch den Gebrauch eines versicherungspflichti- gen Kraft- oder pflegebedürftige Angehörige gemLuftfahrzeugs, ! an gepachteten oder geliehenen Sachen. Ziffer 1.2.3 b) Was ist nicht versichert? x Bestimmte Risiken sind jedoch nicht versichert. Hierfür benötigen Sie eine separate Absicherung. Dazu gehören z. B. gewerblich genutzte Anlagen. x Zur gesetzlichen Haftpflicht gehört hingegen nicht, wenn Sie sich allein durch eine vertragliche Zu- sage gegenüber einem anderen zu einer versicherten Person betreuen;
d) TanteLeistung verpflichten. x Wir leisten für Schäden überdies nur bis zu den vereinbarten Versicherungssummen. Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, Onkelist diese bei jedem Versicherungsfall zu berücksichtigen. Wo bin ich versichert? ✓ Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung gilt für Anlagen zur Lagerung von gewässergefährlichen Stoffen, Xxxxxdie sich auf dem im Versicherungsschein genannten Grundstück befinden, Nichteund auch für im Ausland eintretende Versi- cherungsfälle, sofern wenn sie auf diese Anlagen im Inland zurückzuführen sind. Welche Verpflichtungen habe ich? Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: • Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben. • Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten istRisiko verändert hat. • Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen. • Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden sind. • Sie sind verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und –regulierung zu unterstützen.
Appears in 1 contract
Samples: Wohngebäudeversicherung
Was ist versichert?. 1.1 ✓ Gegenstand der Privathaftpflichtversicherung ist es, gegen Sie geltend gemachte Haftpflichtansprüche zu prüfen, berechtigte Ansprüche zu befriedigen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren. ✓ Die Würzburger Versicherungs-AG (Würzburger) leistet Entschä- digung bei Nichtantritt der Reise für Privathaftpflichtversicherung umfasst die dem Reiseunternehmen oder einem anderen von der versicherten Person nachweislich ver- traglich geschuldeten Rücktrittskosten.
1.2 Die Würzburger ist wesentlichen Haftungsrisiken Ihres Privatlebens, dazu gehören auch beispielsweise: - Von Ihnen verursachte Schäden als Teilnehmer im Umfang Straßenverkehr als Fußgänger oder Radfahrer; - Von Ihnen verursachte Schäden bei der Ausübung von Ziffer 1.1Sport, ausgenommen hiervon ist die Teilnahme an Pferde-, Rad- und Kraftfahrzeugrennen sowie unter Berück- sichtigung die Vorbereitung und jagdliche Betätigungen; - Für Schäden durch Ihre kleinen, zahmen Haustiere; - Von Ihnen verursachte Schäden als Bewohner einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses. ✓ Ihr Versicherungsschutz kann sich auch auf weitere Personen erstrecken (Bsp. Ehe- oder Lebenspartner und Ihre Kinder). Wie hoch ist die Versicherungssumme? ✓ Die Höhe der Einschränkungen gemvereinbarten Versicherungs- summen können Sie Ihrem Antrag oder auch Ihrem Versicherungsschein entnehmen Was ist nicht versichert? x Bestimmte Risiken sind jedoch nicht versichert. Ziffer 2 leistungspflichtigHierfür benötigen Sie eine separate Absicherung. Dazu gehören z.B.: o berufliche Tätigkeit, wenn während der Dauer des Versicherungsschutzes eines der nachstehend genannten Ereignisse eingetreten ist.
1.2.1 o das Führen von Kraftfahrzeugen oder o das Halten von Hunden und Pferden. x Wir leisten für Schäden nur bis zu den vereinbarten Versicherungssummen. Sofern Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, ist diese bei jedem Versicherungsfall zu berücksichtigen. Gibt es Deckungsbeschränkungen? Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Vom Versicherungsschutz für versicherte Personen oder Risikoperso- nen besteht bei:
a) Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung;
b) unerwarteter Impfunverträglichkeit;
c) Schwangerschaft.
1.2.2 Versicherungsschutz nur für versicherte Personen besteht bei:
a) Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignis oder ausgeschlossen sind zum Beispiel alle Schäden: ! vorsätzlicher Straftat eines Dritten, sofern der Schaden im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage und dem Vermö- gen des Geschädigten erheblich oder sofern zur Schadenfest- stellung seine Anwesenheit notwendig ist;
b) Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten be- triebsbedingten Kündigung Handlung ! zwischen Mitversicherten ! durch den Arbeitgeber;
cGebrauch eines versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs ! aus ungewöhnlicher und gefährlicher Beschäftigung. Wo bin ich versichert? ✓ Die Privathaftpflichtversicherung gilt weltweit. Auch wenn Sie während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts (z.B. Urlaub, Schüleraustausch) Aufnahme eines Arbeitsverhältnisseseinen Haftpflichtschaden verursachen, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war und das Arbeits- amt der Reise zugestimmt hat;
d) Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die versicherte Reise wur- de vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht und die ver- sicherte Reisezeit fällt in die Probezeit der neuen beruflichen Tätigkeit, maximal jedoch in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit;
e) unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die Stornogebühren nicht von einem anderen Kostenträ- ger übernommen werden;
f) Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule / Universität, die wiederholt werden müssen, um eine Verlängerung des Schulbesuchs / Studiums zu vermeiden oder den Schul-/ Studienabschluss zu erreichen. Voraussetzung ist, dass die versicherte Reise vor dem Termin der nicht bestande- nen Prüfung gebucht wurde und der Termin für die Wieder- holungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt;
g) Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt;
h) Bruch von Prothesen;
i) unerwartet schwerer Erkrankung, schwerem Unfall oder Imp- funverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. Nicht versichert ist jedoch ein Impfversagen oder ein zu ge- ringer Aufbau eines für das Reiseland vorgeschriebenen Anti- körperwertessind Sie geschützt.
j) Einreichung der Scheidungsklage (bei einvernehmlicher Tren- nung der dementsprechende Antrag) beim zuständigen Ge- richt unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise der betroffe- nen Ehepartner.
1.2.3 Risikopersonen sind
a) versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Rei- se gebucht und versichert haben;
b) die Angehörigen einer versicherten Person; hierzu zählen: Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebens- gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger;
c) diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige gem. Ziffer 1.2.3 b) einer versicherten Person betreuen;
d) Tante, Onkel, Xxxxx, Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten ist.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung
Was ist versichert?. 1.1 Die Würzburger Versicherungs-AG ✓ Versichert sind elektrische und elektronische Geräte aus den Bereichen Haushalts- konsumgüter, Unterhaltungselektronik, Gartenpflege, Werkzeuge und Hörgeräte zur privaten und beruflichen (Würzburger) leistet Entschä- digung bei Nichtantritt der Reise für die dem Reiseunternehmen oder einem anderen von der versicherten Person nachweislich ver- traglich geschuldeten Rücktrittskosten.
1.2 Die Würzburger ist z. B. im Umfang von Ziffer 1.1Rahmen eines freien Berufes wie Architekt, sowie unter Berück- sichtigung Arzt oder Rechtsanwalt) Nutzung inklusive des im Hersteller-Lieferumfang des Gerätes enthaltenen Originalzubehörs, welches für den Gerätebetrieb notwendig ist (bspw. Akku oder Netzteil). Versichert sind auch Gewerbegeräte, die vom Hersteller als Solche gekennzeichnet sind. ! Es gibt Fälle, in denen der Einschränkungen gemVersicherungsschutz einge- schränkt sein kann. Ziffer 2 leistungspflichtigIn jedem Fall vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel: ! Terror, Kriegsereignisse, innere Unruhen ! Natur- und Man-Made-Katastrophen (wie z. B. Erdbeben, Sturm, Hagel, Flut/Überschwemmung, Großbrände, Explosi- onen, Einsturz-, Schifffahrt- oder Bahnkatastrophen) ! Höhere Gewalt ! Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden ! Ausgeschlossen ist der Versicherungsschutz im Cyberschutz, wenn während anderweitige eingebundene Dienstleister zum Ersatz verpflichtet sind. ! Der Cyberschutz in der Dauer des Versicherungsschutzes eines der nachstehend genannten Ereignisse eingetreten ist.
1.2.1 Versicherungsschutz für versicherte Personen oder Risikoperso- nen besteht bei:
a) Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung;
b) unerwarteter Impfunverträglichkeit;
c) Schwangerschaft.
1.2.2 Versicherungsschutz nur für versicherte Personen besteht bei:
a) Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten, sofern der Schaden Premium-Option ist auf 3 Versiche- rungsfälle im Verhältnis Versicherungsjahr beschränkt. ✓ Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler (Nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung) ✓ Verschleiß/Abnutzung, Alterung ✓ Fall-/Sturzschäden, Unfall ✓ Fahrlässigkeit ✓ unsachgemäße Handhabung ✓ Elektronikschäden (Kurzschluss, Überspannung, Induktion) ✓ Wasser, Feuchtigkeit ✓ Implosion/Explosion, Blitzschlag ✓ Motor- und Lagerschäden ✓ Glaskeramik-Bruch ✓ Verkalkung, Verstopfung ✓ Einwirkung von Fremdkörpern auf Waschmaschinen und (Wasch) Trockner ✓ TV-Geräte- und SAT-Receiver-Einstellarbeiten (ohne Erstinstallation) und Software- Updates, inklusive An- und Abfahrtskosten bis maximal 79 Euro je Schadenfall ✓ Wenn als Premium Option gesondert vereinbart: · Diebstahl · Hörgeräte-Verlust · Cyberschutz ✓ Folgeschäden · versengte oder zerrissene Kleidung durch Gerätedefekte · verdorbenes Gefriergut durch Gerätedefekte · an Einrichtungsgegenständen durch TV-Gerätedefekt ✓ Sofortschutz (außer bei gebrauchten Mobiltelefonen) ✓ Reparaturkosten-Übernahme bei Gerätedefekten ✓ Arbeitslohn und Ersatzteile ✓ Fahrt-/Versandkosten ✓ Bis zu 300 Euro Ersatzleistung bei Folgeschäden ✓ Kostenbeteiligung für ein Ersatzgerät · bei Totalschaden in Form der wirtschaftlichen Lage Neukaufbeteiligung · bei Diebstahl und dem Vermö- gen Hörgeräteverlust in Höhe des Geschädigten erheblich oder sofern zur Schadenfest- stellung seine Anwesenheit notwendig ist;
bGerätezeitwertes (wenn als Premium-Option gesondert vereinbart) Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten be- triebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber;
c) Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses✓ Übernahme der Kostenvoranschlagskosten bei Kostenbeteiligung in Form der Neukaufbetei- ligung bei allen Geräten außer Mobiltelefonen bis maximal 69 Euro je Kostenvoranschlag ✓ Übernahme der Kosten für Datensicherung, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war und das Arbeits- amt der Reise zugestimmt hat;
d) Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die versicherte Reise wur- de vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht Datenrettung und die Kosten für das Aufspie- len eines neuen Betriebssystemes nach einem Schaden an Festplatte, Mainboard oder durch Virenbefall bis maximal 300 Euro je Schadenfall bei Geräten der „Grauen Ware“ (z. B. PC, Notebook, Tablet und weiteren Geräte der Informationstechnik) ✓ Übernahme der nachweislich entstandenen Kosten bis maximal 2.000 Euro je Schaden- fall im Rahmen des Cyberschutzes (Missbrauch von Zahlungsdaten, Missbrauch von Shopping-Apps nach Diebstahl des ver- sicherte Reisezeit fällt sicherten Gerätes und Betrug beim Online-Shopping, wenn als Premium-Option zusätzlich vereinbart) ✓ Bei Mobiltelefonen: · Erstattung der Kosten der widerrechtlich entstandenen Gesprächs- und Datengebühren bei SIM-Kartenmissbrauch, pro Versicherungsfall maximal in Höhe von 500 Euro. · Zusätzliche Kostenbeteiligung · bis zu 69 Euro für eine neue SIM-Karte des Mobilfunkanbieters, Ausstellung einer Ersatz-PUK oder Entsperrung des versicherten Gerätes GU WG DE KS 0521 Erscheint eine Reparatur nicht mehr sinnvoll, beteiligen wir uns mit 150 Euro am Kauf eines Ersatzgerätes. Diese Neukaufbeteiligung steigt nach dem 2. Vertragsjahr für jedes weitere schadenfreie Jahr jährlich um 25 Euro pro Gerät. Übersteigt der Zeitwert des defekten Gerätes die Probezeit der neuen beruflichen Tätigkeitzum Schadenzeitpunkt bestehende Neukaufbeteiligung, maximal jedoch beteiligen wir uns in Höhe des Zeitwertes des defekten Gerätes am Kauf eines Ersatzgerätes. Die Neukaufbeteiligung ist auf die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit;
e) unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst oder zum Zivildienst, sofern der Termin für das Ersatzgerät gleicher Art und Güte tatsächlich aufgewandten Kosten begrenzt. Es ist nicht verschoben werden kann und die Stornogebühren nicht von einem anderen Kostenträ- ger übernommen werden;
f) Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule / Universität, die wiederholt werden müssen, um eine Verlängerung des Schulbesuchs / Studiums zu vermeiden oder den Schul-/ Studienabschluss zu erreichen. Voraussetzung istzwingend notwendig, dass die versicherte Reise vor dem Termin der nicht bestande- nen Prüfung gebucht wurde und der Termin für die Wieder- holungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt;
g) Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich beim Ersatzgerät um eine Schul- das gleiche Modell oder Klassenreise bei Mobiltelefonen um ein Neugerät handelt;
h) Bruch von Prothesen;
i) unerwartet schwerer Erkrankung, schwerem Unfall oder Imp- funverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. Nicht versichert ist jedoch ein Impfversagen oder ein zu ge- ringer Aufbau eines für das Reiseland vorgeschriebenen Anti- körperwertes.
j) Einreichung der Scheidungsklage (bei einvernehmlicher Tren- nung der dementsprechende Antrag) beim zuständigen Ge- richt unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise der betroffe- nen Ehepartner.
1.2.3 Risikopersonen sind
a) versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Rei- se gebucht und versichert haben;
b) die Angehörigen einer versicherten Person; hierzu zählen: Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebens- gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger;
c) diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige gem. Ziffer 1.2.3 b) einer versicherten Person betreuen;
d) Tante, Onkel, Xxxxx, Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten ist.
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Samples: Reparaturkostenversicherung
Was ist versichert?. 1.1 ✓ Versichert ist das im Versicherungsschein be- zeichnete Xxxxxxx mit oder ohne Hilfsmotor (elek- trounterstützendes Fahrrad bzw. Pedelec). Dazu gehören alle fest mit dem Fahrrad verbunden, nur mit Werkzeug zu demontieren und zur Funktion des Fahrrades gehörende Teile wie Sattel, Lenker, Lampen, Gepäckträger, etc. sowie das verwen- dete Schloss. ✓ Beschädigung und Zerstörung von versicherten Sachen sowie ✓ Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl. Was wird ersetzt? ✓ Bei Beschädigungen entschädigen wir Ihnen die notwendigen Reparaturkosten; ✓ Bei Zerstörungen oder Abhandenkommen erhal- ten Sie den Wiederbeschaffungspreis (Neuwert). Wie hoch ist die Versicherungssumme? ✓ Die Würzburger Versicherungs-AG (Würzburger) leistet Entschä- digung bei Nichtantritt Versicherungssumme vereinbaren wir mit Ihnen individuell. Sie soll dem Neuwert der Reise versi- cherten Sachen entsprechen. Was ist nicht versichert? x Schäden, für die ein Dritter vertraglich einzu- stehen hat als Hersteller oder Verkäufer. x Schäden die durch Kernenergie, weitere Elementargefahren, Terror- oder Kriegser- eignisse, Innere Unruhen. x Schäden die bei der Teilnahme an Sportver- anstaltungen oder Wettkämpfen entstehen. x Serienschäden sowie Rückrufaktionen sei- tens des Herstellers. Gibt es Einschränkungen beim Ver- sicherungsschutz? Wir können nicht alle denkbaren Schäden versi- chern. Sonst müssten wir einen erheblich höhe- ren Beitrag verlangen. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Reiseunternehmen oder Versicherungsschutz herausge- nommen, z.B. alle: ! Schäden die nicht die Funktion der Sache beeinträchtigen (optische Schäden etc.). ! Schäden, die Sie vorsätzlich herbeigeführt haben. Wo bin ich versichert? ✓ Die Fahrradversicherung gilt in der Bundesrepublik Deutschland sowie weltweit bei einem anderen Auslandsaufenthalt von der versicherten Person nachweislich ver- traglich geschuldeten Rücktrittskosten.
1.2 Die Würzburger ist bis zu 6 Monaten. Welche Verpflichtungen habe ich? • Sie müssen alle Fragen im Umfang von Ziffer 1.1, sowie unter Berück- sichtigung der Einschränkungen gemAntragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Ziffer 2 leistungspflichtig, wenn während der Dauer • Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen. • Im Versicherungsfall müssen Sie uns vollständige und wahrheitsgemäße Informationen geben. • Sie müssen die Kosten des Versicherungsschutzes eines der nachstehend genannten Ereignisse eingetreten istSchadens gering halten.
1.2.1 Versicherungsschutz für versicherte Personen oder Risikoperso- nen besteht bei:
a) Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung;
b) unerwarteter Impfunverträglichkeit;
c) Schwangerschaft.
1.2.2 Versicherungsschutz nur für versicherte Personen besteht bei:
a) Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten, sofern der Schaden im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage und dem Vermö- gen des Geschädigten erheblich oder sofern zur Schadenfest- stellung seine Anwesenheit notwendig ist;
b) Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten be- triebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber;
c) Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war und das Arbeits- amt der Reise zugestimmt hat;
d) Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die versicherte Reise wur- de vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht und die ver- sicherte Reisezeit fällt in die Probezeit der neuen beruflichen Tätigkeit, maximal jedoch in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit;
e) unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die Stornogebühren nicht von einem anderen Kostenträ- ger übernommen werden;
f) Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule / Universität, die wiederholt werden müssen, um eine Verlängerung des Schulbesuchs / Studiums zu vermeiden oder den Schul-/ Studienabschluss zu erreichen. Voraussetzung ist, dass die versicherte Reise vor dem Termin der nicht bestande- nen Prüfung gebucht wurde und der Termin für die Wieder- holungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt;
g) Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt;
h) Bruch von Prothesen;
i) unerwartet schwerer Erkrankung, schwerem Unfall oder Imp- funverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. Nicht versichert ist jedoch ein Impfversagen oder ein zu ge- ringer Aufbau eines für das Reiseland vorgeschriebenen Anti- körperwertes.
j) Einreichung der Scheidungsklage (bei einvernehmlicher Tren- nung der dementsprechende Antrag) beim zuständigen Ge- richt unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise der betroffe- nen Ehepartner.
1.2.3 Risikopersonen sind
a) versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Rei- se gebucht und versichert haben;
b) die Angehörigen einer versicherten Person; hierzu zählen: Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebens- gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger;
c) diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige gem. Ziffer 1.2.3 b) einer versicherten Person betreuen;
d) Tante, Onkel, Xxxxx, Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten ist.
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Samples: Fahrradversicherung
Was ist versichert?. 1.1 Versichert ist das Gebäude mit seinen Gebäudebestandteilen und Gebäudezubehör einschließlich unmittelbar an das Gebäude anschließender Terrassen. Photovoltaikanlagen auf dem Dach, sofern mit angegeben; Innovationsgarantie. Versicherungssumme und Versicherungswert Die Würzburger Versicherungs-AG (Würzburger) leistet Entschä- digung bei Nichtantritt Versicherungssumme ist der Reise für die dem Reiseunternehmen oder einem anderen von der versicherten Person nachweislich ver- traglich geschuldeten Rücktrittskosten.
1.2 Die Würzburger ist zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer im Umfang Einzelnen vereinbarte Betrag, der dem Versicherungswert entsprechen soll. Als Versicherungswert kann der gleitende Neuwert vereinbart werden. Versicherte Gefahren Brand, Feuernutzwärmeschäden, Rauch, Ruß und Verpuffung, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung; Leitungswasser, Bruchschäden innerhalb und außerhalb von Ziffer 1.1Gebäuden und Nässeschäden; Sturm- und Hagel; Innere Unruhen, sowie unter Berück- sichtigung Streik und Aussperrung; Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte. Durch gesonderte Vereinbarung: Feuer-Rohbauversicherung für Neubauten; Rohbauversicherung für Um- und Anbauten Glasbruch, d.h. die Zerstörung oder Beschädigung von Scheiben, Platten und Spiegeln aus Glas; Was ist nicht versichert? Regenwasser aus Fallrohren, Plansch- oder Reinigungswasser, Schwamm; Bruchschäden an Heizkesseln und Boilern; Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen. Gibt es Deckungsbeschränkungen? Es gibt eine Reihe von Fällen, in denen der Einschränkungen gemVersicherungsschutz eingeschränkt oder in der Höhe begrenzt sein kann; Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schäden durch Krieg und Kernenergie. Ziffer 2 leistungspflichtigElementarschadenereignisse wie Überschwemmung, wenn während der Dauer des Versicherungsschutzes eines der nachstehend genannten Ereignisse eingetreten ist.
1.2.1 Versicherungsschutz Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Versicherte Schäden Wir leisten Entschädigung für versicherte Personen Sachen die infolge eines Versicherungsfalls zerstört oder Risikoperso- nen besteht bei:
a) Todbeschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen; Schäden durch grobe Fahrlässigkeit, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung;
b) unerwarteter Impfunverträglichkeit;
c) Schwangerschaft.
1.2.2 Versicherungsschutz nur unter Umständen in begrenzter Höhe. Versicherte Kosten Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Aufräumungs- und Abbruch, Bewegungs- und Schutzkosten, Mehrkosten infolge behördlicher Wiederherstellungs- beschränkungen für versicherte Personen besteht bei:
a) Schaden am Eigentum infolge von FeuerRestwerte, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten, sofern der Schaden Mietausfall. Wo bin ich versichert? Versichert sind die in dem Versicherungsschein bezeichneten Gebäude mit ihren Gebäudebestandteilen und Gebäudezubehör einschließlich unmittelbar an das Gebäude anschließender Terrassen auf dem im Verhältnis Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsgrundstück. Weitere Grundstückbestandteile oder Nebengebäude sind nur versichert, soweit diese ausdrücklich in den Versicherungsumfang einbezogen sind. Welche Verpflichtungen habe ich? • Die Fragen im Antragsformular sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. • Die Versicherungsbeiträge sind rechtzeitig und vollumfänglich zu bezahlen. • Gesetzliche oder behördliche Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten. • Ein Versicherungsfall ist unverzüglich, ggf. mündlich oder telefonisch, zu melden. • Sollten sich Risikoumstände ändern, teilen Sie uns diese mit, damit der wirtschaftlichen Lage und dem Vermö- gen des Geschädigten erheblich oder sofern zur Schadenfest- stellung seine Anwesenheit notwendig ist;
b) Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten be- triebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber;
c) Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war und das Arbeits- amt der Reise zugestimmt hat;
d) Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die versicherte Reise wur- de vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht und die ver- sicherte Reisezeit fällt in die Probezeit der neuen beruflichen Tätigkeit, maximal jedoch in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit;
e) unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben Vertrag ggf. angepasst werden kann und die Stornogebühren nicht von einem anderen Kostenträ- ger übernommen werden;
f) Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule / Universität, die wiederholt werden müssen, um eine Verlängerung des Schulbesuchs / Studiums zu vermeiden oder den Schul-/ Studienabschluss zu erreichen. Voraussetzung ist, dass die versicherte Reise vor dem Termin der nicht bestande- nen Prüfung gebucht wurde und der Termin für die Wieder- holungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt;
g) Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt;
h) Bruch von Prothesen;
i) unerwartet schwerer Erkrankung, schwerem Unfall oder Imp- funverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. Nicht versichert ist jedoch ein Impfversagen oder ein zu ge- ringer Aufbau eines für das Reiseland vorgeschriebenen Anti- körperwerteskann.
j) Einreichung der Scheidungsklage (bei einvernehmlicher Tren- nung der dementsprechende Antrag) beim zuständigen Ge- richt unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise der betroffe- nen Ehepartner.
1.2.3 Risikopersonen sind
a) versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Rei- se gebucht und versichert haben;
b) die Angehörigen einer versicherten Person; hierzu zählen: Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebens- gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger;
c) diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige gem. Ziffer 1.2.3 b) einer versicherten Person betreuen;
d) Tante, Onkel, Xxxxx, Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten ist.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Was ist versichert?. 1.1 Die Würzburger Versicherungs-AG (Würzburger) leistet Entschä- digung bei Nichtantritt der Reise ✓ Haftungsrisiken für die Sie und die mitversicherten Personen für versicherte Eigenschaften, Rechtsverhältnisse oder Tätigkeiten, von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen, privatrechtlichen Inhalts für Personen-, Sach- und mitversicherten Vermögensschäden, verantwortlich gemacht werden. ✓ Die Betriebshaftpflichtversicherung umfasst die wesentlichen Haftungsrisiken Ihres Betriebslebens, dazu gehören auch beispielsweise: ✓ Schäden an gemieteten beweglichen Sachen, Schäden an Gerätschaften Dritter sowie Obhutsschäden ✓ Schlüsselverlustschäden ✓ AGG-Deckung ✓ Aktive Werklohnklage ✓ Spezialstrafrechtschutz ✓ Non-Ownership-Deckung Wie hoch ist die Versicherungssumme? Die Höhe der vereinbarten Versicherungs- summen können Sie Ihrem Antrag oder auch Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Was ist nicht versichert? Bestimmte Risiken sind jedoch nicht versichert. Dazu gehören z.B.: x Schäden an von Ihnen hergestellten oder gelieferten Sachen, Arbeiten oder sonstigen Leistungen infolge einer in der Herstellung, Lieferung oder Leistung liegenden Ursache und alle sich darauf ergebenden Vermögensschäden (Erfüllungsschaden) x Schäden, die nachweislich auf Kriegsereignisse zurückzuführen sind Wir leisten für Schäden überdies nur bis zu den vereinbarten Versicherungssummen. Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, ist diese bei jedem Versicherungsfall zu berücksichtigen Gibt es Deckungsbeschränkungen? Wir können nicht alle denkbaren Streitigkeiten versichern. Sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Reiseunternehmen Versicherungsschutz herausgenommen, z.B.: ! Schäden aus vorsätzlicher Handlung ! Schäden aus Tätigkeiten, die weder dem versicherten Betrieb oder einem anderen von der versicherten Person nachweislich ver- traglich geschuldeten Rücktrittskosten.
1.2 Beruf zuzurechnen sind. ! Schäden durch den Gebrauch eines versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs Wo bin ich versichert? ✓ Die Würzburger ist Betriebshaftpflichtversicherung gilt für Betriebsstätten in Deutschland. Auch gegen im Umfang Ausland vorkommende Schadenereignisse sind Sie geschützt. Z.B. wenn Sie während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts (z.B. aus Anlass von Ziffer 1.1Geschäftsreisen oder aus der Teilnahme an Ausstellungen, sowie unter Berück- sichtigung der Einschränkungen gemKongressen, Messen und Märkten) einen Haftpflichtschaden verursachen. Ziffer 2 leistungspflichtig, wenn während der Dauer des Versicherungsschutzes eines der nachstehend genannten Ereignisse eingetreten ist! Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Einzelheiten und eine vollständige Aufzählung entnehmen Sie bitte den Bedingungen.
1.2.1 Versicherungsschutz für versicherte Personen oder Risikoperso- nen besteht bei:
a) Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung;
b) unerwarteter Impfunverträglichkeit;
c) Schwangerschaft.
1.2.2 Versicherungsschutz nur für versicherte Personen besteht bei:
a) Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten, sofern der Schaden im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage und dem Vermö- gen des Geschädigten erheblich oder sofern zur Schadenfest- stellung seine Anwesenheit notwendig ist;
b) Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten be- triebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber;
c) Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war und das Arbeits- amt der Reise zugestimmt hat;
d) Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die versicherte Reise wur- de vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht und die ver- sicherte Reisezeit fällt in die Probezeit der neuen beruflichen Tätigkeit, maximal jedoch in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit;
e) unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die Stornogebühren nicht von einem anderen Kostenträ- ger übernommen werden;
f) Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule / Universität, die wiederholt werden müssen, um eine Verlängerung des Schulbesuchs / Studiums zu vermeiden oder den Schul-/ Studienabschluss zu erreichen. Voraussetzung ist, dass die versicherte Reise vor dem Termin der nicht bestande- nen Prüfung gebucht wurde und der Termin für die Wieder- holungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt;
g) Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt;
h) Bruch von Prothesen;
i) unerwartet schwerer Erkrankung, schwerem Unfall oder Imp- funverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. Nicht versichert ist jedoch ein Impfversagen oder ein zu ge- ringer Aufbau eines für das Reiseland vorgeschriebenen Anti- körperwertes.
j) Einreichung der Scheidungsklage (bei einvernehmlicher Tren- nung der dementsprechende Antrag) beim zuständigen Ge- richt unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise der betroffe- nen Ehepartner.
1.2.3 Risikopersonen sind
a) versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Rei- se gebucht und versichert haben;
b) die Angehörigen einer versicherten Person; hierzu zählen: Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebens- gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger;
c) diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige gem. Ziffer 1.2.3 b) einer versicherten Person betreuen;
d) Tante, Onkel, Xxxxx, Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten ist.
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Was ist versichert?. 1.1 ✓ Versichert ist der ausbildende Fahr- lehrer während einer Fahrt, die einer Ausbildung, Fortbildung, Nachschu- lung oder Prüfung dient, wenn die be- stehende Haftpflichtversicherung dem Fahrlehrer keinen Versicherungs- schutz gewährt, weil der ausbildende Fahrlehrer nicht Führer des Kraftfahr- zeugs im rechtlichen Sinne ist. ✓ Gegenstand der Besonderen Kfz-Haft- pflichtversicherung ist es, gegen Sie geltend gemachte Haftpflichtansprü- che zu prüfen, berechtigte Ansprüche zu befriedigen und unberechtigte An- sprüche abzuwehren. Versicherte Gefahren ✓ Unfälle mit dem eingesetzten Kunden- fahrzeug. Versicherte Schäden ✓ Sach- oder Personenschäden der zu unterweisenden Person, ✓ Sach- oder Personenschäden von sonstigen Personen, ✓ Sachschäden die am eingesetzten Fahrzeug eintreten. Versicherungssumme ✓ Die Würzburger Versicherungs-AG (Würzburger) leistet Entschä- digung bei Nichtantritt Höhe der Reise Versicherungssumme je Schadenereignis können Sie den be- sonderen Bedingungen für die dem Reiseunternehmen Beson- dere Kfz-Haftpflichtversicherung ent- nehmen. Was ist nicht versichert? Bestimmte Risiken sind nicht versichert, z. B.: 🗶 Sachfolgeschäden (z. B. Nutzungs- ausfall-, Verdienstausfallschäden, Wertminderung); 🗶 Brems-, Betriebs- und reine Bruch- schäden; 🗶 Vermögensschäden. Gibt es Deckungsbeschrän- kungen? Nicht alle denkbaren Fälle sind versi- chert. Vom Versicherungsschutz ausge- schlossen sind zum Beispiel: ! Vorsätzlich herbeigeführte Schä- den; ! Schäden durch Kernenergie; ! Schäden an Fahrzeugen, die auf die Fahrschule bzw. Ausbildungsstätte, den Inhaber, den für die Fahrschule bzw. Ausbildungsstätte tätigen Fahrlehrer oder einem anderen von der versicherten Person nachweislich ver- traglich geschuldeten Rücktrittskosten.
1.2 verwandte Perso- nen zugelassen sind. Produktinformationsblatt Besondere Kfz-Haftpflichtversicherung Stand 09/2021 Wo bin ich versichert? ✓ Die Würzburger ist Besondere Kfz-Haftpflichtversicherung gilt innerhalb Deutschlands. Welche Verpflichtungen habe ich? − Sie müssen alle Fragen im Umfang Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. − Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen. − Setzen Sie sich nicht unter dem Einfluss von Ziffer 1.1, sowie unter Berück- sichtigung der Einschränkungen gemAlkohol oder Drogen ans Steuer. Ziffer 2 leistungspflichtig, wenn während der Dauer des Versicherungsschutzes eines der nachstehend genannten Ereignisse eingetreten ist.
1.2.1 Versicherungsschutz für versicherte Personen oder Risikoperso- nen besteht bei:
a) Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung;
b) unerwarteter Impfunverträglichkeit;
c) Schwangerschaft.
1.2.2 Versicherungsschutz nur für versicherte Personen besteht bei:
a) Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten, sofern der Schaden − Lenken Sie das Fahrzeug im Verhältnis zu öffentlichen Straßenverkehr nur mit der wirtschaftlichen Lage und dem Vermö- gen des Geschädigten erheblich oder sofern zur Schadenfest- stellung seine Anwesenheit notwendig ist;
b) Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten be- triebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber;
c) Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war und das Arbeits- amt der Reise zugestimmt hat;
d) Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die versicherte Reise wur- de vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht und die ver- sicherte Reisezeit fällt in die Probezeit der neuen beruflichen Tätigkeit, maximal jedoch in die ersten 6 Monate der neuen beruflichen Tätigkeit;
e) unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die Stornogebühren nicht von einem anderen Kostenträ- ger übernommen werden;
f) Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule / Universität, die wiederholt werden müssen, um eine Verlängerung des Schulbesuchs / Studiums zu vermeiden oder den Schul-/ Studienabschluss zu erreichenerforderlichen Fahrerlaub- nis. Voraussetzung ist, dass die versicherte Reise vor dem Termin der nicht bestande- nen Prüfung gebucht wurde und der Termin für die Wieder- holungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt;
g) Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt;
h) Bruch von Prothesen;
i) unerwartet schwerer Erkrankung, schwerem Unfall oder Imp- funverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. Nicht versichert ist jedoch ein Impfversagen oder ein zu ge- ringer Aufbau eines für das Reiseland vorgeschriebenen Anti- körperwertes− Sie müssen uns außerdem jeden Schadenfall rechtzeitig anzeigen.
j) Einreichung der Scheidungsklage (bei einvernehmlicher Tren- nung der dementsprechende Antrag) beim zuständigen Ge- richt unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise der betroffe- nen Ehepartner.
1.2.3 Risikopersonen sind
a) versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Rei- se gebucht und versichert haben;
b) die Angehörigen einer versicherten Person; hierzu zählen: Ehepartner oder Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebens- gemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Schwäger;
c) diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige gem. Ziffer 1.2.3 b) einer versicherten Person betreuen;
d) Tante, Onkel, Xxxxx, Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten ist.
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