Was ist versichert?. Der Versicherungsschutz umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor österreichischen Gerichten aus dem Bereich des Erbrechtes. In Außerstreitsachen besteht Versicherungsschutz nur für das Rechtsmittelverfahren gegen gerichtliche Entscheidungen. In Verfahren zur Entscheidung über widersprechende Erbantrittserklärungen (§§ 161 ff AußStrG) besteht Versicherungsschutz auch in erster Instanz.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung
Was ist versichert?. Der Versicherungsschutz umfasst umfasst
2.1. die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor österreichischen Gerichten aus dem Bereich des Erbrechtes. In Außerstreitsachen besteht Versicherungsschutz nur für das Rechtsmittelverfahren gegen gerichtliche Entscheidungen. In Verfahren zur Entscheidung über widersprechende Erbantrittserklärungen (§§ 161 ff AußStrG) besteht Versicherungsschutz Versicherungs- schutz auch in erster Instanz.
2.2. die außergerichtliche Konfliktlösung durch Mediation gemäß Artikel 6.8.
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Samples: Rechtsschutzversicherung, Rechtsschutzversicherung, Rechtsschutzversicherung
Was ist versichert?. Der Versicherungsschutz umfasst die Wahrnehmung Wahrneh- mung rechtlicher Interessen vor österreichischen Gerichten aus dem Bereich des Erbrechtes. In Außerstreitsachen besteht Versicherungsschutz Versicherungs- schutz nur für das Rechtsmittelverfahren gegen gerichtliche Entscheidungen. In Verfahren zur Entscheidung über widersprechende Erbantrittserklärungen Erbantritts- erklärungen (§§ 161 ff AußStrG) besteht Versicherungsschutz Versi- cherungsschutz auch in erster Instanz.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung (Arb 2018), Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung (Arb 2018)
Was ist versichert?. Der Versicherungsschutz umfasst umfasst
2.1 die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor österreichischen Gerichten aus dem Bereich des Erbrechtes. In Außerstreitsachen besteht Versicherungsschutz nur für das Rechtsmittelverfahren gegen gerichtliche Entscheidungen. In Verfahren zur Entscheidung über widersprechende Erbantrittserklärungen (§§ 161 ff AußStrG) besteht Versicherungsschutz auch in erster Instanz.
2.2 die außergerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen durch den Rechtsvertreter bis maximal € 1.000,-, sofern die Angelegenheit dadurch endgültig beendet ist.
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Was ist versichert?. 2.1 Der Versicherungsschutz umfasst die Wahrnehmung rechtlicher rechtli- cher Interessen vor österreichischen Gerichten aus dem Bereich Be- reich des Erbrechtes. In Außerstreitsachen besteht Versicherungsschutz nur für das Rechtsmittelverfahren gegen gerichtliche EntscheidungenEntscheidun- gen. In Verfahren zur Entscheidung über widersprechende Erbantrittserklärungen (§§ 161 ff AußStrG) besteht Versicherungsschutz Versi- cherungsschutz auch in erster Instanz.
2.2 Vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens gemäß Pkt.
2.1 trägt der Versicherer die Kosten außergerichtlicher Me- diation nach Maßgabe des Artikels 6.5.
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Samples: Charter Insurance Terms and Conditions, Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung
Was ist versichert?. Der Versicherungsschutz umfasst umfasst
2.1. die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor österreichischen Gerichten aus dem Bereich des Erbrechtes. In Außerstreitsachen besteht Versicherungsschutz nur für das Rechtsmittelverfahren gegen gerichtliche Entscheidungen. In Verfahren zur Entscheidung über widersprechende Erbantrittserklärungen (§§ 161 ff AußStrG) besteht Versicherungsschutz auch in erster Instanz.
2.2. die außergerichtliche Konfliktlösung durch Mediation gemäß Artikel 6.8.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung (Arb 2011), Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung (Arb 2011)
Was ist versichert?. Der Versicherungsschutz umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Verfahren vor österreichischen Gerichten aus dem Bereich des Erbrechtes. In Außerstreitsachen besteht Versicherungsschutz nur für das Rechtsmittelverfahren gegen gerichtliche Entscheidungen. In Verfahren zur Entscheidung über widersprechende Erbantrittserklärungen (§§ 161 ff AußStrG) besteht Versicherungsschutz auch in erster Instanz.je nach Vereinbarung
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung
Was ist versichert?. Der Versicherungsschutz umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor österreichischen Gerichten aus dem Bereich des Erbrechtes. In Außerstreitsachen besteht Versicherungsschutz nur für das Rechtsmittelverfahren gegen gerichtliche EntscheidungenEnt- scheidungen. In Verfahren zur Entscheidung über widersprechende wi- dersprechende Erbantrittserklärungen (§§ 161 ff AußStrGAuß- StrG) besteht Versicherungsschutz auch in erster InstanzIn- stanz.
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Samples: Rechtsschutz Versicherung