Common use of Was ist versichert? Clause in Contracts

Was ist versichert?. Wir erstatten: ✔ 100 % der Aufwendungen für Zahnprophy- laxe-Maßnahmen (z. B. professionelle Zahn- reinigung oder Fissurenversiegelung) bis zu 100 EUR pro Jahr. ✔ 100 % der Aufwendungen für Wurzel- und Parodontosebehandlung. ✔ 80 % der Aufwendungen für medizinisch notwendige Knirscherschienen. ✔ Für Kinder und Jugendliche zusätzlich 80 % der Aufwendungen für kieferorthopädische Maßnahmen. ✔ Erstattung auch ohne Vorleistung der gesetz- lichen Krankenversicherung (GKV) Was ist nicht versichert? Wir erstatten nicht: ✘ Aufwendungen für Behandlungen, die nicht medizinisch notwendig sind. Zahnprophylaxe gilt immer als medizinisch notwendig. ✘ Kieferorthopädische Behandlungen, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurden. Aufwendungen für bei Vertrags- abschluss bereits laufende, angeratene oder beabsichtigte kieferorthopädische Behand- lungen. Gibt es Deckungsbeschränkungen? ! Sie haben 8 Monate Wartezeit. Für Zahnprophylaxe, Wurzel- und Parodon- tosebehandlungen sowie bei Unfällen entfallen die Wartezeiten. ! Der Erstattungsbetrag für die gesamte kiefer- orthopädische Behandlung ist auf 2.000 EUR begrenzt. ! Die Gesamterstattung darf die Gesamtauf- wendungen nicht übersteigen. ! Die aufgeführten Aufwendungen können wir nur erstatten, wenn sie nach der Gebühren- ordnung für Zahnärzte (GOZ) berechnet werden. ! Alle Rechnungen erstatten wir bis zu den Höchstsätzen der GOZ. Wo bin ich versichert? ✔ Versichert sind Heilbehandlungen in Europa. ✔ Wenn Sie uns vor Beginn Ihres Auslandsaufenthalts z. B. per Brief oder E-Mail Bescheid geben, wird Ihr Versicherungsschutz auch auf außereuropäische Länder ausgedehnt. Während der ersten beiden Monate Ihres vorübergehenden Aufenthalts im außereuropäischen Ausland haben Sie auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz. Welche Verpflichtungen habe ich? – Sie können den Tarif ZV nur abschließen, wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und darüber hinaus in der GKV versichert sind. Wenn diese Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind, müssen Sie uns dies unverzüglich anzeigen. – Schließen Sie oder eine versicherte Person bei einem weiteren Versicherer einen Krankheitskostenver- sicherungsvertrag mit Anspruch auf Erstattung von Zahnersatzleistungen ab, sind Sie verpflichtet, uns von der anderen Versicherung unverzüglich zu unterrichten. – Vor Vertragsschluss führen wir eine Gesundheitsprüfung durch. Daher müssen Sie alle von uns geforderten Fragenwahrheitsgemäß und vollständig beantworten. – Auf Verlangen müssen Sie uns während der Vertragslaufzeit jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder der Leistungspflicht und ihres Umfangs erforderlich ist. – Wenn sich Ihre Postanschrift ändert, müssen Sie dies unverzüglich mitteilen. Andernfalls können Nachteile entstehen. Das Gleiche gilt bei Namensänderung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den §§ 9 und 10 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für den Tarif ZV. Wann und wie zahle ich? – Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag und ist am 1. eines jeden Monats fällig. – Den 1. Beitrag müssen Sie unverzüglich nach Ablauf von 2 Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. – Verspätete Beitragszahlungen können zum Verlust Ihres Versicherungsschutzes führen. – Sie können uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto mittels SEPA-Lastschriftmandat einzuziehen. Alternativ können Sie als Zahlungsweise die Überweisung wählen. Die Beiträge müssen Sie an die von uns zu bezeichnende Stelle entrichten. Wann beginnt und endet die Deckung? – Der Beginn des Versicherungsschutzes ist im Versicherungsschein angegeben. Versicherungsbeginn ist jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrags und nicht vor Ablauf von Wartezeiten. – Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. – Der Versicherungsschutz endet bei wirksamer Kündigung durch Sie (siehe auch „Wie kann ich den Vertrag kündigen?“). Wir können den Vertrag innerhalb eines Monats ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie oder die versicherte Person den während der Vertragslaufzeit vorgesehenen Verpflichtungen vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachkommen. – Der Versicherungsschutz endet, wenn Sie oder eine versicherte Person den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in einen Staat außerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz legen. Es sei denn, das Vertragsverhältnis wird aufgrund einer anderweitigen Vereinbarung fortgesetzt. – Scheiden Sie oder eine versicherte Person aus der GKV aus, endet für die betroffenen Personen die Versicherung nach Tarif ZV.

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Samples: Zahnzusatzversicherung, Vertragsunterlagen Zur Premiumabsicherung Im Zahnzusatzbereich

Was ist versichert?. Wir erstattenDer Reiseschutz bietet in den nachfolgend aufgeführten Fäl- len Versicherungsschutz: ✔ 100 % Versicherte Gefahren ✓ Auslandsreisekrankenversicherung: Der Versicherer leistet, wenn der Aufwendungen für Zahnprophy- laxe-Maßnahmen (z. B. professionelle Zahn- reinigung Kreditkarteninhaber im Ausland krank wird, einen Unfall erleidet oder Fissurenversiegelung) bis zu 100 EUR pro Jahrver- stirbt. ✔ 100 % Der Versicherer leistet ebenfalls, wenn Kompli- kationen in der Aufwendungen für Wurzel- und ParodontosebehandlungSchwangerschaft auftreten. ✔ 80 % ✓ Reiserücktrittsversicherung: Der Versicherer erstattet die entstehenden Kosten, wenn der Aufwendungen für medizinisch notwendige KnirscherschienenKreditkarteninhaber seine Hinreise nicht o- der nicht zum geplanten Zeitpunkt antreten kann, weil der Kreditkarteninhaber, mitversicherte Familienange- hörige oder nicht mitreisende nahe Angehörige durch Tod, Unfallverletzung oder unerwarteter Erkrankung gehindert ist, die Reise anzutreten. ✔ Für Kinder und Jugendliche zusätzlich 80 % ✓ Reiseabbruchversicherung: Der Versicherer erstattet die entstehenden Kosten, wenn der Aufwendungen für kieferorthopädische MaßnahmenKreditkarteninhaber seine Rückreise nicht o- der nicht zum geplanten Zeitpunkt antreten kann oder vorzeitig abbrechen muss, weil bei dem Kreditkartenin- haber, mitversicherten Familienangehörigen oder nicht mitreisenden nahen Angehörigen ein Todesfall, eine Unfallverletzung oder eine unerwartete Erkran- kung eingetreten ist. ✔ Erstattung auch ohne Vorleistung ✓ Verspätungsversicherung: Der Versicherer erbringt Leistungen, wenn der gesetz- lichen Krankenversicherung (GKV) Kredit- karteninhaber seinen Flug wegen Verspätung um mehr als vier Stunden, aufgrund Annullierung oder Überbuchung oder wegen Verpassen des Anschluss- fluges wegen Verspätung des Fluges nicht antreten kann. ✓ Reisegepäckversicherung: ✓ Der Versicherer erstattet die entstehenden Kosten, wenn Sachen des persönlichen Reisebedarfs, Sport- geräte, Geschenke, Reiseandenken, amtliche Aus- weise oder Visa während einer Reise durch Diebstahl, Raub, Abhandenkommen oder nach Aufgabe an ein Beförderungsunternehmen abhandenkommen oder beschädigt werden. Was ist nicht versichert? Wir erstatten nichtx Auslandsreisekrankenversicherung: ✘ Aufwendungen Der Versicherer übernimmt keine Kosten für BehandlungenBehand- lungen oder Arznei- und Verbandsmittel, die nicht ärztlich verordnet wurden oder den medizinisch notwendig sind. Zahnprophylaxe gilt immer als medizinisch notwendig. ✘ Kieferorthopädische Behandlungen, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurden. Aufwendungen für bei Vertrags- abschluss bereits laufende, angeratene oder beabsichtigte kieferorthopädische Behand- lungen. Gibt es Deckungsbeschränkungen? ! Sie haben 8 Monate Wartezeit. Für Zahnprophylaxe, Wurzel- und Parodon- tosebehandlungen sowie bei Unfällen entfallen die Wartezeiten. ! Der Erstattungsbetrag für die gesamte kiefer- orthopädische Behandlung ist auf 2.000 EUR begrenzt. ! Die Gesamterstattung darf die Gesamtauf- wendungen nicht not- wendigen Umfang übersteigen. ! Die aufgeführten Aufwendungen können wir nur erstattenx Reiserücktrittsversicherung: Der Versicherer leistet nicht, wenn sie nach der Gebühren- ordnung für Zahnärzte (GOZ) berechnet werdenKreditkarten- inhaber die Reise aus anderen Gründen als Tod, Unfallverletzung oder unerwarteter Erkrankung nicht antreten, abbrechen, verlängern oder ändern kann. ! Alle Rechnungen erstatten wir bis zu den Höchstsätzen der GOZ. Wo bin ich versichert? ✔ Versichert sind Heilbehandlungen in Europa. ✔ Wenn Sie uns vor Beginn Ihres Auslandsaufenthalts z. B. per Brief oder E-Mail Bescheid geben, wird Ihr Versicherungsschutz auch auf außereuropäische Länder ausgedehnt. Während der ersten beiden Monate Ihres vorübergehenden Aufenthalts im außereuropäischen Ausland haben Sie auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz. Welche Verpflichtungen habe ich? – Sie können den Tarif ZV nur abschließenx Reiseabbruchversicherung: Der Versicherer leistet nicht, wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und darüber hinaus in Kreditkarten- inhaber die Reise aus anderen Gründen als Tod, Unfallverletzung oder unerwarteter Erkrankung nicht antreten, abbrechen, verlängern oder ändern kann. x Verspätungsversicherung: Der Versicherer leistet nicht, wenn sich der GKV versichert sind. Wenn diese Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind, müssen Sie uns dies unverzüglich anzeigen. – Schließen Sie oder eine versicherte Person bei einem weiteren Versicherer einen Krankheitskostenver- sicherungsvertrag mit Anspruch auf Erstattung von Zahnersatzleistungen ab, sind Sie verpflichtet, uns von der anderen Versicherung unverzüglich zu unterrichten. – Vor Vertragsschluss führen wir eine Gesundheitsprüfung durch. Daher müssen Sie alle von uns geforderten Fragenwahrheitsgemäß und vollständig beantworten. – Auf Verlangen müssen Sie uns während der Vertragslaufzeit jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls Flug um weniger als vier Stunden verspätet oder der Leistungspflicht und ihres Umfangs erforderlich ist. – Wenn sich Ihre Postanschrift ändertKredit- karteninhaber seinen Flug aus einem anderen Grund als Annullierung, müssen Sie dies unverzüglich mitteilen. Andernfalls können Nachteile entstehen. Das Gleiche gilt bei Namensänderung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den §§ 9 und 10 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für den Tarif ZV. Wann und wie zahle ich? – Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag und ist am 1. eines jeden Monats fällig. – Den 1. Beitrag müssen Sie unverzüglich nach Ablauf von 2 Wochen nach Zugang Überbuchung oder wegen Verpassen des Versicherungsscheins zahlen, sofern Anschlussfluges wegen Verspätung des Fluges nicht etwas anderes vereinbart wurde. – Verspätete Beitragszahlungen können zum Verlust Ihres Versicherungsschutzes führen. – Sie können uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto mittels SEPA-Lastschriftmandat einzuziehen. Alternativ können Sie als Zahlungsweise die Überweisung wählen. Die Beiträge müssen Sie an die von uns zu bezeichnende Stelle entrichten. Wann beginnt und endet die Deckung? – Der Beginn des Versicherungsschutzes ist im Versicherungsschein angegeben. Versicherungsbeginn ist jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrags und nicht vor Ablauf von Wartezeiten. – Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. – Der Versicherungsschutz endet bei wirksamer Kündigung durch Sie (siehe auch „Wie kann ich den Vertrag kündigen?“). Wir können den Vertrag innerhalb eines Monats ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie oder die versicherte Person den während der Vertragslaufzeit vorgesehenen Verpflichtungen vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachkommen. – Der Versicherungsschutz endet, wenn Sie oder eine versicherte Person den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in einen Staat außerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz legen. Es sei denn, das Vertragsverhältnis wird aufgrund einer anderweitigen Vereinbarung fortgesetzt. – Scheiden Sie oder eine versicherte Person aus der GKV aus, endet für die betroffenen Personen die Versicherung nach Tarif ZVantreten kann.

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Samples: Versicherungsvertrag, Versicherungspaket

Was ist versichert?. Wir erstatten✓ Versichert sind Unfälle. Ein Unfall liegt z.B. vor, wenn die versicherte Person sich verletzt, weil sie stolpert, ausrutscht oder stürzt. Dafür bieten wir insbesondere folgende Leistungsarten: ✔ 100 % der Aufwendungen Geldleistungen ✓ Einmalige Invaliditätsleistung bei dauerhafter Beeinträchtigung (z.B. Bewegungseinschränkungen). ✓ Lebenslange Unfallrente bei besonders schweren Beeinträchtigungen. ✓ Krankenhaustagegeld bei Krankenhausaufenthalten oder ambulanten Operationen. ✓ Kostenersatz für Zahnprophy- laxeSuch-, Bergungs- und Rettungs-Maßnahmen (z. B. professionelle Zahn- reinigung oder Fissurenversiegelung) bis zu 100 EUR pro Jahreinsätze. ✔ 100 % der Aufwendungen ✓ Einmalige Todesfallleistung bei unfallbedingtem Tod. ✓ Kosmetische Operationen und Zahnersatz nach einem Unfall. ✓ Sofortleistung bei Schwerverletzungen aufgrund eines Unfalls. ✓ Tagegeld für Wurzel- Kur- und ParodontosebehandlungRehabilitationsmaßnahmen. ✔ 80 % der Aufwendungen für medizinisch notwendige Knirscherschienen. ✔ Für Kinder und Jugendliche zusätzlich 80 % der Aufwendungen für kieferorthopädische Maßnahmen. ✔ Erstattung auch ohne Vorleistung der gesetz- lichen Krankenversicherung (GKV) Was ist nicht versichert? Wir erstatten nicht: ✘ Aufwendungen für Behandlungen× Sachschäden z.B. an einer Brille oder Kleidung × Krankheiten (z.B. Diabetes, die nicht medizinisch notwendig sind. Zahnprophylaxe gilt immer als medizinisch notwendig. ✘ Kieferorthopädische BehandlungenGelenksarthrose, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurden. Aufwendungen für bei Vertrags- abschluss bereits laufende, angeratene oder beabsichtigte kieferorthopädische Behand- lungenSchlaganfall) × Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen. Gibt es DeckungsbeschränkungenEinschränkungen beim Versicherungsschutz? Nicht alle denkbaren Fälle sind mitversichert. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel: ! Unfälle durch Drogenkonsum; ! Unfälle bei der vorsätzlichen Begehung einer Straftat; ! Wenn Unfallfolgen mit Krankheiten zusammentreffen, kann es zu Leistungskürzungen kommen; ! Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht sind. ▪ Sie haben 8 Monate Wartezeitweltweiten Versicherungsschutz. Für Zahnprophylaxe, Wurzel- und Parodon- tosebehandlungen sowie bei Unfällen entfallen die Wartezeiten. ! Der Erstattungsbetrag für die gesamte kiefer- orthopädische Behandlung ist auf 2.000 EUR begrenzt. ! Die Gesamterstattung darf die Gesamtauf- wendungen nicht übersteigen. ! Die aufgeführten Aufwendungen können wir nur erstatten, wenn sie nach der Gebühren- ordnung für Zahnärzte (GOZ) berechnet werden. ! Alle Rechnungen erstatten wir bis zu den Höchstsätzen der GOZ. Wo bin ich versichert? ✔ Versichert sind Heilbehandlungen in Europa. ✔ Wenn Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: • Sie uns vor Beginn Ihres Auslandsaufenthalts z. B. per Brief oder E-Mail Bescheid geben, wird Ihr Versicherungsschutz auch auf außereuropäische Länder ausgedehnt. Während der ersten beiden Monate Ihres vorübergehenden Aufenthalts müssen alle Fragen im außereuropäischen Ausland haben Sie auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz. Welche Verpflichtungen habe ich? – Sie können den Tarif ZV nur abschließen, wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und darüber hinaus in der GKV versichert sind. Wenn diese Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind, müssen Sie uns dies unverzüglich anzeigen. – Schließen Sie oder eine versicherte Person bei einem weiteren Versicherer einen Krankheitskostenver- sicherungsvertrag mit Anspruch auf Erstattung von Zahnersatzleistungen ab, sind Sie verpflichtet, uns von der anderen Versicherung unverzüglich zu unterrichten. – Vor Vertragsschluss führen wir eine Gesundheitsprüfung durch. Daher müssen Sie alle von uns geforderten Fragenwahrheitsgemäß Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. – Auf Verlangen • Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen. • Sie müssen uns während der Vertragslaufzeit jede Auskunft erteileneinen Berufswechsel so bald wie möglich anzeigen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder der Leistungspflicht damit wir den Vertrag anpassen können. • Nach einem Unfall müssen Sie sofort einen Arzt aufsuchen und ihres Umfangs erforderlich istuns über den Unfall informieren. – Wenn sich Ihre Postanschrift ändert• Werden Ärzte von uns beauftragt, müssen Sie sich von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen Kosten einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalles tragen wir. • Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist uns dies unverzüglich mitteilenunverzüglich, spätestens jedoch sieben Tage nach Kenntnis zu melden, auch wenn uns der Unfall schon angezeigt war. Andernfalls können Nachteile entstehen. Das Gleiche gilt bei Namensänderung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den §§ 9 und 10 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für den Tarif ZV. Wann und wie zahle ich? – Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag und ist am 1. eines jeden Monats fällig. – Den 1. ersten Beitrag müssen Sie unverzüglich nach Ablauf von 2 spätestens zwei Wochen nach Zugang Erhalt des Versicherungsscheins zahlen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. – Verspätete Beitragszahlungen können zum Verlust Ihres Versicherungsschutzes führen. – Sie können uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto mittels SEPA-Lastschriftmandat einzuziehen. Alternativ können Sie als Zahlungsweise die Überweisung wählen. Die Beiträge müssen Sie an die von uns zu bezeichnende Stelle entrichten. Wann beginnt und endet Sie die Deckung? – Der Beginn des Versicherungsschutzes weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein angegebengenannt. Versicherungsbeginn Je nach Vereinbarung zwischen uns kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Das SEPA-Lastschriftverfahren ist jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrags und nicht vor Ablauf von WartezeitenVoraussetzung. – Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. – Der Versicherungsschutz endet bei wirksamer Kündigung durch beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens 1 Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr (siehe auch „Wie kann ich den Vertrag kündigen?“Verlängerungsjahr). Wir können den Vertrag innerhalb eines Monats ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn außer Sie oder die versicherte Person wir kündigen den während der Vertragslaufzeit vorgesehenen Verpflichtungen vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachkommen. – Der Versicherungsschutz endet, wenn Sie oder eine versicherte Person den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in einen Staat außerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz legen. Es sei denn, das Vertragsverhältnis wird aufgrund einer anderweitigen Vereinbarung fortgesetzt. – Scheiden Sie oder eine versicherte Person aus der GKV aus, endet für die betroffenen Personen die Versicherung nach Tarif ZVVertrag.

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Samples: Private Unfallversicherung (Puv) Tarif T21, Private Unfallversicherung (Puv) Tarif T21

Was ist versichert?. Wir erstatten✓ Gegenstand der Privathaftpflichtversiche- rung ist es, gegen Sie geltend gemachte Haftpflichtansprüche zu prüfen, berechtigte Ansprüche zu befriedigen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren. ✓ Die Privathaftpflichtversicherung umfasst die wesentlichen Haftungsrisiken Ihres Privatle- bens, dazu gehören auch beispielsweise: ✔ 100 % ✓ von Ihnen verursachte Schäden als Teil- nehmer im Straßenverkehr als Fußgän- ger oder Radfahrer, ✓ von Ihnen verursachte Schäden bei der Aufwendungen Ausübung von Sport, ✓ für Zahnprophy- laxe-Maßnahmen (z. Schäden durch Ihre kleinen, zahmen Haustiere, ✓ von Ihnen verursachte Schäden als Be- wohner einer Wohnung oder eines Ein oder Zweifamilienhauses – egal, ob Sie Mieter oder Eigentümer sind, ✓ für Schäden durch die Nutzung des In- ternetz, ✓ Schäden bei kleineren Bauvorhaben, Sofern dies vereinbart ist, besteht Versi- cherungsschutz für die berufliche Tätig- keit als Beamter. ✓ Zudem versichert sind Ihre Ansprüche ge- gen eine Person, die wegen eines Scha- dens gerichtlich zur Zahlung an Sie verurteilt ist, die Zahlung jedoch nicht leisten kann. ✓ Ihr Versicherungsschutz kann sich auch auf weitere Personen erstrecken, wie z.B. professionelle Zahn- reinigung Ihren Ehe- oder Fissurenversiegelung) bis zu 100 EUR pro JahrLebenspartner und Ihre Kinder. ✔ 100 % Wie hoch ist die Versicherungssumme? ✓ Die Höhe der Aufwendungen für Wurzel- und Parodontosebehandlungvereinbarten Versicherungs- summen können Sie Ihrem Antrag oder auch Ihrem Versicherungsschein entnehmen. ✔ 80 % der Aufwendungen für medizinisch notwendige Knirscherschienen. ✔ Für Kinder und Jugendliche zusätzlich 80 % der Aufwendungen für kieferorthopädische Maßnahmen. ✔ Erstattung auch ohne Vorleistung der gesetz- lichen Krankenversicherung (GKV) Was ist nicht versichert? x Bestimmte Risiken sind jedoch nicht versichert. Hierfür benötigen Sie eine separate Absicherung. Dazu gehören z.B.: x berufliche Tätigkeit, x das Führen von Kraftfahrzeugen oder x das Halten von Hunden und Pfer- den. x Wir erstatten nicht: ✘ Aufwendungen leisten für BehandlungenSchäden überdies nur bis zu den vereinbarten Versiche- rungssummen. Wenn Sie eine Selbst- beteiligung vereinbart haben, die nicht medizinisch notwendig sind. Zahnprophylaxe gilt immer als medizinisch notwendig. ✘ Kieferorthopädische Behandlungen, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurden. Aufwendungen für ist diese bei Vertrags- abschluss bereits laufende, angeratene oder beabsichtigte kieferorthopädische Behand- lungenjedem Versicherungsfall zu berück- sichtigen. Gibt es DeckungsbeschränkungenDeckungsbeschränkun- gen? Wir können nicht alle denkbaren Streitigkei- ten versichern. Sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Des- halb haben wir einige Fälle aus dem Versi- cherungsschutz herausgenommen, z.B. alle Schäden: ! Sie haben 8 Monate Wartezeit. Für Zahnprophylaxe, Wurzel- aus vorsätzlicher Handlung ! zwischen Mitversicherten ! durch den Gebrauch eines versiche- rungspflichtigen Kraft- oder Luftfahr- zeugs ! aus ungewöhnlicher und Parodon- tosebehandlungen sowie bei Unfällen entfallen die Wartezeiten. ! Der Erstattungsbetrag für die gesamte kiefer- orthopädische Behandlung ist auf 2.000 EUR begrenzt. ! Die Gesamterstattung darf die Gesamtauf- wendungen nicht übersteigen. ! Die aufgeführten Aufwendungen können wir nur erstatten, wenn sie nach der Gebühren- ordnung für Zahnärzte (GOZ) berechnet werden. ! Alle Rechnungen erstatten wir bis zu den Höchstsätzen der GOZgefährlicher Beschäftigung. Wo bin ich versichert? ✔ Versichert sind Heilbehandlungen in Europa✓ Die Privathaftpflichtversicherung gilt weltweit. ✔ Wenn Sie uns vor Beginn Ihres Auslandsaufenthalts z. B. per Brief oder E-Mail Bescheid geben, wird Ihr Versicherungsschutz auch auf außereuropäische Länder ausgedehnt. Während der ersten beiden Monate Ihres vorübergehenden Aufenthalts im außereuropäischen Ausland haben Sie auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz. Welche Verpflichtungen habe ich? – Sie können den Tarif ZV nur abschließen, Auch wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und darüber hinaus in der GKV versichert sind. Wenn diese Voraussetzungen nicht mehr gegeben sindwährend eines Auslandsaufenthalts (z.B. Urlaub, müssen Sie uns dies unverzüglich anzeigen. – Schließen Sie oder eine versicherte Person bei einem weiteren Versicherer Schüleraustausch) einen Krankheitskostenver- sicherungsvertrag mit Anspruch auf Erstattung von Zahnersatzleistungen abHaftpflichtschaden verursachen, sind Sie verpflichtet, uns von der anderen Versicherung unverzüglich zu unterrichten. – Vor Vertragsschluss führen wir eine Gesundheitsprüfung durch. Daher müssen Sie alle von uns geforderten Fragenwahrheitsgemäß und vollständig beantworten. – Auf Verlangen müssen Sie uns während der Vertragslaufzeit jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder der Leistungspflicht und ihres Umfangs erforderlich ist. – Wenn sich Ihre Postanschrift ändert, müssen Sie dies unverzüglich mitteilen. Andernfalls können Nachteile entstehen. Das Gleiche gilt bei Namensänderung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den §§ 9 und 10 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für den Tarif ZV. Wann und wie zahle ich? – Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag und ist am 1. eines jeden Monats fällig. – Den 1. Beitrag müssen Sie unverzüglich nach Ablauf von 2 Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. – Verspätete Beitragszahlungen können zum Verlust Ihres Versicherungsschutzes führen. – Sie können uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto mittels SEPA-Lastschriftmandat einzuziehen. Alternativ können Sie als Zahlungsweise die Überweisung wählen. Die Beiträge müssen Sie an die von uns zu bezeichnende Stelle entrichten. Wann beginnt und endet die Deckung? – Der Beginn des Versicherungsschutzes ist im Versicherungsschein angegeben. Versicherungsbeginn ist jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrags und nicht vor Ablauf von Wartezeiten. – Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. – Der Versicherungsschutz endet bei wirksamer Kündigung durch Sie (siehe auch „Wie kann ich den Vertrag kündigen?“). Wir können den Vertrag innerhalb eines Monats ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie oder die versicherte Person den während der Vertragslaufzeit vorgesehenen Verpflichtungen vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachkommen. – Der Versicherungsschutz endet, wenn Sie oder eine versicherte Person den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in einen Staat außerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz legen. Es sei denn, das Vertragsverhältnis wird aufgrund einer anderweitigen Vereinbarung fortgesetzt. – Scheiden Sie oder eine versicherte Person aus der GKV aus, endet für die betroffenen Personen die Versicherung nach Tarif ZVgeschützt.

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Samples: Privathaftpflichtversicherung

Was ist versichert?. Wir erstatten✓ Versichert sind Verletzungen durch Unfälle. Ein Unfall liegt zum Beispiel vor, wenn Sie sich verletzen, weil sie stolpern, ausrutschen oder stürzen. Zu den in den Versicherungsbedingungen abschließend aufgezählten Verletzungen gehören z. B.: ✔ 100 % ✓ Verlust von Körperteilen. ✓ Verlust des Seh- oder Hörvermögens. ✓ Querschnittsverletzungen. ✓ Knochenbrüche an Ober-/Unterarm, Ober-/Unterschenkel. ✓ Schädel-Hirn-Trauma dritten Grades. ✓ Verbrennungen oder Verbrühungen dritten Grades. Wie hoch ist die Versicherungssumme? ✓ Die Höhe der Aufwendungen für Zahnprophy- laxe-Maßnahmen (z. B. professionelle Zahn- reinigung oder Fissurenversiegelung) bis zu 100 EUR pro Jahrvereinbarten Versicherungssumme sowie die Entschädigungshöhe je Verletzung können Sie Ihren Vertragsunterlagen entnehmen. ✔ 100 % der Aufwendungen für Wurzel- und Parodontosebehandlung. ✔ 80 % der Aufwendungen für medizinisch notwendige Knirscherschienen. ✔ Für Kinder und Jugendliche zusätzlich 80 % der Aufwendungen für kieferorthopädische Maßnahmen. ✔ Erstattung auch ohne Vorleistung der gesetz- lichen Krankenversicherung (GKV) Was ist nicht versichert? Wir erstatten nichtx nach Heilbehandlung der Verletzung verbleibende Beeinträchtigungen. x Krankheiten, zum Beispiel: ✘ Aufwendungen Diabetes, Gelenkarthrose, Schlaganfall. x Kosten für Behandlungendie ärztliche Heilbehandlung. x Sachschäden, die nicht medizinisch notwendig sind. Zahnprophylaxe gilt immer als medizinisch notwendig. ✘ Kieferorthopädische Behandlungenzum Beispiel Brille, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurden. Aufwendungen für bei Vertrags- abschluss bereits laufende, angeratene oder beabsichtigte kieferorthopädische Behand- lungenKleidung. Gibt es Deckungsbeschränkungen? ! Sie haben 8 Monate WartezeitNicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Für Zahnprophylaxe, Wurzel- und Parodon- tosebehandlungen sowie bei Unfällen entfallen die WartezeitenVom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel: ! Unfälle durch Drogenkonsum. ! Der Erstattungsbetrag für die gesamte kiefer- orthopädische Behandlung ist auf 2.000 EUR begrenztUnfälle bei der vorsätzlichen Begehung einer Straftat. ! Die Gesamterstattung darf Unfälle durch die Gesamtauf- wendungen nicht übersteigen. ! Die aufgeführten Aufwendungen können wir nur erstatten, wenn sie nach der Gebühren- ordnung für Zahnärzte (GOZ) berechnet werden. ! Alle Rechnungen erstatten wir bis zu den Höchstsätzen der GOZ. Wo bin ich versichert? ✔ Versichert sind Heilbehandlungen in Europa. ✔ Wenn Sie uns vor Beginn Ihres Auslandsaufenthalts z. B. per Brief oder E-Mail Bescheid geben, wird Ihr Versicherungsschutz auch auf außereuropäische Länder ausgedehnt. Während der ersten beiden Monate Ihres vorübergehenden Aufenthalts im außereuropäischen Ausland haben Sie auch ohne besondere Vereinbarung VersicherungsschutzTeilnahme an Rennveranstaltungen mit Motorfahrzeugen. Welche Verpflichtungen habe ich? Sie können den Tarif ZV nur abschließen, wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und darüber hinaus in der GKV versichert sind. Wenn diese Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind, müssen Sie uns dies unverzüglich anzeigen. – Schließen Sie oder eine versicherte Person bei einem weiteren Versicherer einen Krankheitskostenver- sicherungsvertrag mit Anspruch auf Erstattung von Zahnersatzleistungen ab, sind Sie verpflichtet, uns von der anderen Versicherung unverzüglich zu unterrichten. – Vor Vertragsschluss führen wir eine Gesundheitsprüfung durch. Daher müssen Sie alle von uns geforderten Fragenwahrheitsgemäß Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. – Auf Verlangen • Die Versicherungsbeiträge müssen Sie uns während der Vertragslaufzeit jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder der Leistungspflicht rechtzeitig und ihres Umfangs erforderlich istvollständig bezahlen. – Wenn sich Ihre Postanschrift ändert, • Nach einem Unfall müssen Sie dies unverzüglich mitteilen. Andernfalls können Nachteile entstehen. Das Gleiche gilt bei Namensänderung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte sofort einen Arzt aufsuchen und uns über den §§ 9 und 10 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für den Tarif ZVUnfall informieren. Wann und wie zahle ich? – Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag und ist am 1. eines jeden Monats fällig. – Den 1. ersten Beitrag müssen Sie unverzüglich nach Ablauf von 2 spätestens zwei Wochen nach Zugang Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurdekönnen Sie dem Versicherungsschein entnehmen. – Verspätete Beitragszahlungen können zum Verlust Ihres Versicherungsschutzes führenJe nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns die Beiträge überweisen oder uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto mittels SEPA-Lastschriftmandat einzuziehen. Alternativ können Sie als Zahlungsweise die Überweisung wählen. Die Beiträge müssen Sie an die von uns zu bezeichnende Stelle entrichteneinzuziehen (SEPA- Lastschriftmandat). Wann beginnt und endet die Deckung? Der Beginn des Versicherungsschutzes ist Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenangegebenen Zeitpunkt. Versicherungsbeginn ist jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrags Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Beitrag rechtzeitig und nicht vor Ablauf vollständig gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von Wartezeitenmindestens einem Jahr? Dann verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr. – Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. – Der Versicherungsschutz endet bei wirksamer Kündigung durch Ausnahme: Sie (siehe auch „Wie kann ich oder wir haben den Vertrag gekündigt. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von drei Jahren oder mehr? Dann können Sie Ihren Vertrag zum Ende des dritten Jahres kündigen?“). Wir können den Vertrag innerhalb eines Monats ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie oder die versicherte Person den während der Vertragslaufzeit vorgesehenen Verpflichtungen vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachkommen. – Der Versicherungsschutz endet, wenn Sie oder eine versicherte Person den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in einen Staat außerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz legen. Es sei denn, das Vertragsverhältnis wird aufgrund einer anderweitigen Vereinbarung fortgesetzt. – Scheiden Sie oder eine versicherte Person aus der GKV aus, endet für die betroffenen Personen die Versicherung nach Tarif ZV.

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Samples: Unfalldirektversicherung

Was ist versichert?. Wir erstattenDer Tarif TravelXL bietet Versicherungsschutz bei priva- ten und beruflichen Auslandsreisen mit einer Dauer von bis zu einem Jahr. › Behandlungen durch Ärzte, Zahnärzte und Physiotherapeuten nach freier Xxxx › psychologische oder psychotherapeutische Erstbe- handlung nach Unfällen, Gewaltverbrechen und Natur- katastrophen zur Vermeidung posttraumatischer Stö- rungen › ärztlich verordnete Arznei-, Heil- und Verbandmittel › die Miete ärztlich verordneter Hilfsmittel (Ausnahme: ✔ 100 % der Sehhilfen und Hörgeräte) › Behandlung, Verpflegung und Unterkunft im Kranken- haus › Unterbringung einer Begleitperson des minderjährigen Kindes › Behandlung bei Schwangerschaftskomplikationen und Fehlgeburt › Entbindung bei Frühgeburt Zahnbehandlungen › schmerzstillende Zahnbehandlung › Zahnfüllungen in einfacher Ausführung › unfallbedingte Versorgung mit provisorischem Zahner- satz und provisorischen Zahnkronen jeweils in einfa- cher Ausführung › einfache Reparaturen von Zahnersatz und Zahnkronen › Aufwendungen für Zahnprophy- laxe-Maßnahmen den Transport zum › nächsterreichbaren Krankenhaus oder Notfallarzt › soweit erforderlich, auch Aufwendungen für den › Transport vom Krankenhaus der Notfallversorgung ins nächstgelegene geeignete Krankenhaus › Mehrkosten für einen Rücktransport, wenn − dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist oder − ein Krankenhausaufenthalt voraussichtlich länger als 14 Tage dauern würde oder − die voraussichtlichen Behandlungskosten die Mehrkosten des Rücktransportes übersteigen wür- den › im Todesfall Aufwendungen für die Überführung an den Wohnsitz bis zu 30.000 Euro oder für die Bestat- tung im Ausland bis zu 30.000 Euro alle Länder ohne USA und Kanada TravelXLO 0,89 EUR 2,49 EUR Aufwendungen für die unfallbedingte Suche, Rettung und Bergung bis zu 2.500 Euro › Betreuung minderjähriger Kinder bis zu 5.000 Euro › weitere in den AVB genannte Assistanceleistungen Nicht versichert sind z. B.: × geplante oder gezielte Heilbehandlungen im Ausland × Behandlungen, deren Notwendigkeit vor Antritt der Reise bereits feststand × eine regelgerecht verlaufende Schwangerschaft × Kieferregulierung × kosmetische Leistungen × Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie Rehabilitati- onsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger × Aufenthalte in Kliniken, die auch Kuren und Sanatori- umsbehandlungen durchführen oder Rekonvaleszenten aufnehmen × Leistungen durch Behandler, die nicht in den Bedingun- gen genannt sind (z. B. professionelle Zahn- reinigung oder FissurenversiegelungHeilpraktiker, Fußpfleger und nichtärztliche Chiropraktiker) bis zu 100 EUR pro Jahr× Psychotherapie × alternative Behandlungsmethoden, die sich nicht prak- tisch bewährt und keine allgemeine Anerkennung ge- funden haben × Präparate zur Empfängnisverhütung und zur Behand- lung der erektilen Dysfunktion, diätetische Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel ! Durch summenmäßige Begrenzungen bei einzelnen Leis- tungen (vgl. ✔ 100 % der Aufwendungen für Wurzel- und Parodontosebehandlung. ✔ 80 % der Aufwendungen für medizinisch notwendige Knirscherschienen. ✔ Für Kinder und Jugendliche zusätzlich 80 % der Aufwendungen für kieferorthopädische Maßnahmen. ✔ Erstattung auch ohne Vorleistung der gesetz- lichen Krankenversicherung (GKV) Was ist nicht versichert? Wir erstatten nicht: ✘ Aufwendungen für Behandlungen, die nicht medizinisch notwendig sind?“) können Ihnen Eigenan- teile entstehen. Zahnprophylaxe gilt immer als medizinisch notwendig. ✘ Kieferorthopädische Behandlungen, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurden. Aufwendungen für bei Vertrags- abschluss bereits laufende, angeratene oder beabsichtigte kieferorthopädische Behand- lungen. Gibt es Deckungsbeschränkungen? ! Sie haben 8 Monate Wartezeit. Für Zahnprophylaxe, Wurzel- und Parodon- tosebehandlungen sowie bei Unfällen entfallen die Wartezeiten. ! Der Erstattungsbetrag ✓ Versicherungsschutz besteht für die gesamte kiefer- orthopädische Behandlung ist auf 2.000 EUR begrenztDauer der versicherten Auslandsreise entweder › nach TravelXLM weltweit mit USA und Kanada oder › nach TravelXLO weltweit ohne USA und Kanada. ! Die Gesamterstattung darf die Gesamtauf- wendungen nicht übersteigen. ! Die aufgeführten Aufwendungen können wir nur erstatten, wenn sie nach der Gebühren- ordnung für Zahnärzte (GOZ) berechnet werden. ! Alle Rechnungen erstatten wir bis zu den Höchstsätzen der GOZ. Wo bin ich versichert? ✔ Versichert sind Heilbehandlungen in Europa. ✔ Wenn Sie uns vor Beginn Ihres Auslandsaufenthalts z. B. per Brief oder E-Mail Bescheid geben, wird Ihr Versicherungsschutz auch auf außereuropäische Länder ausgedehnt. Während der ersten beiden Monate Ihres vorübergehenden Aufenthalts im außereuropäischen Ausland haben Sie auch ohne besondere Vereinbarung ✓ In Deutschland besteht kein Versicherungsschutz. Welche Verpflichtungen habe ich? – Sie können den Tarif ZV nur abschließen, wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und darüber hinaus in der GKV versichert sind. Wenn diese Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind, müssen Sie uns dies unverzüglich anzeigen. – Schließen Sie oder eine versicherte Person bei einem weiteren Versicherer einen Krankheitskostenver- sicherungsvertrag mit Anspruch auf Erstattung von Zahnersatzleistungen ab, sind Sie verpflichtet, uns von der anderen Versicherung unverzüglich zu unterrichten. – Vor Vertragsschluss führen wir eine Gesundheitsprüfung durch. Daher müssen Sie alle von uns geforderten Fragenwahrheitsgemäß und vollständig beantworten. – Auf Verlangen müssen Sie uns während der Vertragslaufzeit jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder der Leistungspflicht und ihres Umfangs erforderlich ist. – Wenn sich Ihre Postanschrift ändert, müssen Sie dies unverzüglich mitteilen. Andernfalls können Nachteile entstehen. Das Gleiche gilt bei Namensänderung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den §§ 9 und 10 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für den Tarif ZV. Wann und wie zahle ich? – Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag und ist am 1. eines jeden Monats fällig. – Den 1. Beitrag müssen Sie unverzüglich nach Ablauf von 2 Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. – Verspätete Beitragszahlungen können zum Verlust Ihres Versicherungsschutzes führen. – Sie können uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto mittels SEPA-Lastschriftmandat einzuziehen. Alternativ können Sie als Zahlungsweise die Überweisung wählen. Die Beiträge müssen Sie an die von uns zu bezeichnende Stelle entrichten. Wann beginnt und endet die Deckung? – Der Beginn des Versicherungsschutzes ist im Versicherungsschein angegeben. Versicherungsbeginn ist jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrags und nicht vor Ablauf von Wartezeiten. – Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. – Der Versicherungsschutz endet bei wirksamer Kündigung durch Sie (siehe auch „Wie kann ich den Vertrag kündigen?“). Wir können den Vertrag innerhalb eines Monats ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie oder die versicherte Person den während der Vertragslaufzeit vorgesehenen Verpflichtungen vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachkommen. – Der Versicherungsschutz endet, wenn Sie oder eine versicherte Person den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in einen Staat außerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz legen. Es sei denn, das Vertragsverhältnis wird aufgrund einer anderweitigen Vereinbarung fortgesetzt. – Scheiden Sie oder eine versicherte Person aus der GKV aus, endet für die betroffenen Personen die Versicherung nach Tarif ZV.

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Samples: Travel Insurance Agreement

Was ist versichert?. Wir erstatten: ✔ 100 % ✓ Mit der Aufwendungen für Zahnprophy- laxe-Maßnahmen Rechtsschutzversicherung bieten wir Ihnen einen bedarfsgerechten Rechtsschutz z. B. im privaten Lebensbereich, im beruflichen und/oder verkehrsrechlichen Bereich. ✓ Der Rechtsschutz erstreckt sich auf Leistungsar- ten. Diese decken die wichtigsten Rechtsbereiche ab (z. B. professionelle Zahn- reinigung Schadenersatz- oder Fissurenversiegelung) Arbeitsrecht). Welche Kosten übernehmen wir? ✓ Gesetzliche Gebühren Ihres Rechtsanwalts. ✓ Kosten für Gerichte und Gerichtsvollzieher. ✓ Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die das Gericht heranzieht. ✓ Kosten des Prozessgegners, wenn Sie verpflichtet sind, diese zu tragen. ✓ Im außergerichtlichen Verfahren die übliche Ver- gütung eines technisch sachkundigen Sachver- ständigen. ✓ Kosten einer Mediation (Höchstersatzsummen siehe Versicherungsbedingungen). ✓ Kosten eines Schieds- oder Schlichtungsverfah- rens bis zu 100 EUR pro Jahrzur Höhe der Gebühren, die bei Anrufung eines Gerichts erster Instanz entstehen würden. ✔ 100 % Wie hoch ist die Versicherungssumme ✓ Die Höhe der Aufwendungen für Wurzel- und Parodontosebehandlungvereinbarten Versicherungssumme können Sie Ihrem Antrag oder auch Ihren Versi- cherungsschein entnehmen. ✔ 80 % der Aufwendungen für medizinisch notwendige Knirscherschienen. ✔ Für Kinder und Jugendliche zusätzlich 80 % der Aufwendungen für kieferorthopädische Maßnahmen. ✔ Erstattung auch ohne Vorleistung der gesetz- lichen Krankenversicherung (GKV) Was ist nicht versichert? Wir erstatten nichtx In bestimmten Fällen gilt eine Wartezeit: ✘ Aufwendungen Versiche- rungsschutz erhalten Sie dann nur für BehandlungenStreitigkei- ten, deren erste Ursache nach Ablauf der Warte- zeit eingetreten ist. x Eine Streitigkeit hat ggf. mehrere Ursachen. Ver- sicherungsschutz haben Sie nur, wenn die nicht medizinisch notwendig sinderste Ursache nach Versicherungsbeginn liegt. Zahnprophylaxe gilt immer als medizinisch notwendig. ✘ Kieferorthopädische Behandlungenx Sofern Sie mit uns eine Selbstbeteiligung verein- bart haben, müssen Sie die nach Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurden. Aufwendungen für bei Vertrags- abschluss bereits laufende, angeratene oder beabsichtigte kieferorthopädische Behand- lungenKosten eines jeden Versicherungsfalls in Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung tragen. Gibt es Deckungsbeschränkungen? Wir können nicht alle denkbaren Streitigkeiten versi- chern. Sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Deshalb umfasst der Rechtsschutz einige Rechtsangelegenheiten nicht, zum Beispiel: ! Sie haben 8 Monate Wartezeit. Für ZahnprophylaxeSteitigkeiten um bestimmte Baumaßnahmen (auch Finanzierungsstreitigkeiten); ! Steitigkeiten um Urheber-, Wurzel- Patent- oder Marken- rechte; ! Streitigkeiten um Erwerb, Veräußerung, Verwal- tung und Parodon- tosebehandlungen sowie bei Unfällen entfallen die Wartezeiten. ! Der Erstattungsbetrag für die gesamte kiefer- orthopädische Behandlung ist auf 2.000 EUR begrenzt. ! Die Gesamterstattung darf die Gesamtauf- wendungen nicht übersteigen. ! Die aufgeführten Aufwendungen können wir nur erstatten, wenn sie nach der Gebühren- ordnung für Zahnärzte (GOZ) berechnet werden. ! Alle Rechnungen erstatten wir bis zu den Höchstsätzen der GOZFinanzierung von bestimmten Kapitalan- lagen. Wo bin ich versichert? ✔ Versichert sind Heilbehandlungen ✓ Sie haben Versicherungsschutz, wenn ein Gericht oder eine Behörde in Europa, in den Anliegerstaaten des Mittel- meers, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren und auf Madeira gesetzlich zuständig ist und Sie Ihre rechtlichen Inte- ressen dort verfolgen. ✔ Wenn Sie uns vor Beginn Ihres Auslandsaufenthalts Das gilt nicht, wenn ein versicherter Rechtsbereich (z. B. per Brief oder EX. Xxxxxx-Mail Bescheid geben, wird Ihr Versicherungsschutz auch Rechtsschutz) auf außereuropäische Länder ausgedehntdeutsche Ge- richte beschränkt ist. Während der ersten beiden Monate Ihres vorübergehenden Aufenthalts im außereuropäischen Ausland ✓ Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutzweltweit Versiche- rungsschutz. Welche Verpflichtungen habe ich? Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: • Sie können den Tarif ZV nur abschließen, wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und darüber hinaus in der GKV versichert sind. Wenn diese Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind, müssen Sie uns dies unverzüglich anzeigen. – Schließen Sie oder eine versicherte Person bei einem weiteren Versicherer einen Krankheitskostenver- sicherungsvertrag mit Anspruch auf Erstattung von Zahnersatzleistungen ab, sind Sie verpflichtet, uns von der anderen Versicherung unverzüglich zu unterrichten. – Vor Vertragsschluss führen wir eine Gesundheitsprüfung durch. Daher müssen Sie alle von uns geforderten Fragenwahrheitsgemäß Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. – Auf Verlangen • Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen. • Im Versicherungsfall müssen Sie uns bzw. dem Versicherer vollständige und wahrheitsgemäße Informationen geben. • Sie müssen die Kosten der Rechtsverfolgung so gering wie möglich halten. • Wenn sich Ihre vorhandenen Risikoumstände während der Vertragslaufzeit jede Auskunft erteilenwesentlich ändern,sprechen Sie uns bitte an, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder damit der Leistungspflicht und ihres Umfangs erforderlich Vertrag ggf. angepasst werden kann. • Kosten verursachende Maßnahmen müssen sie mit uns abstimmen, soweit dies für Sie zumutbar ist. – Wenn sich Ihre Postanschrift ändert, müssen Sie dies unverzüglich mitteilen. Andernfalls können Nachteile entstehen. Das Gleiche gilt bei Namensänderung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den §§ 9 und 10 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für den Tarif ZV. Wann und wie zahle ich? – Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag und ist am 1. eines jeden Monats fällig. – Den 1. ersten Beitrag müssen Sie unverzüglich spätestens 14 Tage nach Ablauf von 2 Wochen nach Zugang Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurdevierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. – Verspätete Beitragszahlungen können zum Verlust Ihres Versicherungsschutzes führen. – Sie können uns die Beiträge überweisen oder uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto mittels SEPA-Lastschriftmandat einzuziehen. Alternativ können Sie als Zahlungsweise die Überweisung wählen. Die Beiträge müssen Sie an die von uns zu bezeichnende Stelle entrichten. Wann beginnt und endet die Deckung? Der Beginn des Versicherungsschutzes ist Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenangegebenen Zeitpunkt. Versicherungsbeginn ist jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrags Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und nicht vor Ablauf vollständig gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versiche- rungsschutz mit der vollständigen Zahlung. Hat der Vertrag eine Laufzeit von Wartezeiten. – Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. – Der Versicherungsschutz endet bei wirksamer Kündigung durch Sie mindestens 1 Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (siehe auch „Wie kann ich den Vertrag kündigen?“Verlängerungsjahr). Wir können den Vertrag innerhalb eines Monats ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn außer Sie oder die versicherte Person wir kündigen den während der Vertragslaufzeit vorgesehenen Verpflichtungen vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachkommen. – Der Versicherungsschutz endet, wenn Sie oder eine versicherte Person den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in einen Staat außerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz legen. Es sei denn, das Vertragsverhältnis wird aufgrund einer anderweitigen Vereinbarung fortgesetzt. – Scheiden Sie oder eine versicherte Person aus der GKV aus, endet für die betroffenen Personen die Versicherung nach Tarif ZVVertrag.

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Samples: Rechtsschutzversicherung

Was ist versichert?. Wir erstatten: ✔ 100 % der Aufwendungen Der Tarif ReisePlus bietet Versicherungsschutz für Zahnprophy- laxe-Maßnahmen alle privaten und beruflichen Auslandsreisen mit einer Dauer von bis zu 60 Tagen. Ambulante Leistungen, Arznei-, Heil- und Verbandmit- tel › Behandlungen durch Ärzte, Zahnärzte und Physio- therapeuten nach freier Xxxx › ärztlich verordnete Behandlungen durch medizini- sches Fachpersonal (z. B. professionelle Chiropraktiker, Osteo- path, Heilpraktiker) › psychologische und psychotherapeutische Erstbe- handlung nach Unfällen, Gewaltverbrechen und Na- turkatastrophen zur Vermeidung posttraumatischer Störungen › ärztlich verordnete Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel (Ausnahme: Sehhilfen und Hörgeräte) › Behandlung, Verpflegung und Unterkunft im Kran- kenhaus › Unterbringung einer Begleitperson des minderjähri- gen Kindes › Behandlung bei Schwangerschaftskomplikationen und Fehlgeburt › Entbindung bei Frühgeburt Zahnbehandlungen › schmerzstillende Zahnbehandlung › Zahnfüllungen in einfacher Ausführung › provisorischer Zahnersatz und provisorische Zahn- reinigung kronen jeweils in einfacher Ausführung › einfache Reparaturen von Zahnersatz und Zahnkro- nen › Kosten für den Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus oder Fissurenversiegelung) bis zu 100 EUR pro Jahr. ✔ 100 % Notfallarzt › soweit erforderlich, auch Kosten für den Transport vom Krankenhaus der Aufwendungen Notfallversorgung ins nächst- gelegene geeignete Krankenhaus › Kosten für Wurzel- und Parodontosebehandlung. ✔ 80 % der Aufwendungen für medizinisch notwendige Knirscherschienen. ✔ Für Kinder und Jugendliche zusätzlich 80 % der Aufwendungen für kieferorthopädische Maßnahmen. ✔ Erstattung auch ohne Vorleistung der gesetz- lichen Krankenversicherung (GKV) Was ist nicht versichert? Wir erstatten nicht: ✘ Aufwendungen für Behandlungen, die nicht medizinisch notwendig sind. Zahnprophylaxe gilt immer als medizinisch notwendig. ✘ Kieferorthopädische Behandlungen, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurden. Aufwendungen für bei Vertrags- abschluss bereits laufende, angeratene oder beabsichtigte kieferorthopädische Behand- lungen. Gibt es Deckungsbeschränkungen? ! Sie haben 8 Monate Wartezeit. Für Zahnprophylaxe, Wurzel- und Parodon- tosebehandlungen sowie bei Unfällen entfallen die Wartezeiten. ! Der Erstattungsbetrag für die gesamte kiefer- orthopädische Behandlung ist auf 2.000 EUR begrenzt. ! Die Gesamterstattung darf die Gesamtauf- wendungen nicht übersteigen. ! Die aufgeführten Aufwendungen können wir nur erstatteneinen Rücktransport, wenn sie nach der Gebühren- ordnung für Zahnärzte (GOZ) berechnet werden. ! Alle Rechnungen erstatten wir bis zu den Höchstsätzen der GOZ. Wo bin ich versichert? ✔ Versichert sind Heilbehandlungen in Europa. ✔ Wenn Sie uns vor Beginn Ihres Auslandsaufenthalts z. B. per Brief − dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist oder E-Mail Bescheid geben, wird Ihr − ein Krankenhausaufenthalt voraussichtlich län- ger als 14 Tage dauern würde oder − die voraussichtlichen Behandlungskosten die Kosten des Rücktransports übersteigen würden ✓ Versicherungsschutz auch auf außereuropäische Länder ausgedehnt. Während der ersten beiden Monate Ihres vorübergehenden Aufenthalts besteht im außereuropäischen Ausland haben Sie auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz. Welche Verpflichtungen habe ich? – Sie können den Tarif ZV nur abschließenAusland, wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz das heißt in der Bundesrepublik Deutschland haben und darüber hinaus allen Ländern, in der GKV versichert sind. Wenn diese Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind, müssen Sie uns dies unverzüglich anzeigen. – Schließen Sie oder eine versicherte Person bei einem weiteren Versicherer einen Krankheitskostenver- sicherungsvertrag mit Anspruch auf Erstattung von Zahnersatzleistungen ab, sind Sie verpflichtet, uns von der anderen Versicherung unverzüglich zu unterrichten. – Vor Vertragsschluss führen wir eine Gesundheitsprüfung durch. Daher müssen Sie alle von uns geforderten Fragenwahrheitsgemäß und vollständig beantworten. – Auf Verlangen müssen Sie uns während der Vertragslaufzeit jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder der Leistungspflicht und ihres Umfangs erforderlich ist. – Wenn sich Ihre Postanschrift ändert, müssen Sie dies unverzüglich mitteilen. Andernfalls können Nachteile entstehen. Das Gleiche gilt bei Namensänderung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den §§ 9 und 10 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für den Tarif ZV. Wann und wie zahle ich? – Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag und ist am 1. eines jeden Monats fällig. – Den 1. Beitrag müssen Sie unverzüglich nach Ablauf von 2 Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. – Verspätete Beitragszahlungen können zum Verlust Ihres Versicherungsschutzes führen. – Sie können uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto mittels SEPA-Lastschriftmandat einzuziehen. Alternativ können Sie als Zahlungsweise die Überweisung wählen. Die Beiträge müssen Sie an die von uns zu bezeichnende Stelle entrichten. Wann beginnt und endet die Deckung? – Der Beginn des Versicherungsschutzes ist im Versicherungsschein angegeben. Versicherungsbeginn ist jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrags und nicht vor Ablauf von Wartezeiten. – Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. – Der Versicherungsschutz endet bei wirksamer Kündigung durch Sie (siehe auch „Wie kann ich den Vertrag kündigen?“). Wir können den Vertrag innerhalb eines Monats ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie oder denen die versicherte Person den während der Vertragslaufzeit vorgesehenen Verpflichtungen vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachkommenih- ren gewöhnlichen Aufenthalt hat. – Der Versicherungsschutz endet, wenn Sie oder eine versicherte Person den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in einen Staat außerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz legen✓ Deutschland gilt nicht als Ausland. Es sei denn, das Vertragsverhältnis wird aufgrund einer anderweitigen Vereinbarung fortgesetzt. – Scheiden Sie oder eine versicherte Person aus der GKV aus, endet › im Todesfall Kosten für die betroffenen Personen Überführung an einen Ort nach Xxxx im Land des letzten gewöhnlichen Aufenthalts der versicherten Person Kosten für die Versicherung nach Tarif ZVunfallbedingte Suche, Rettung und Ber- gung bis zu 2.500 Euro › Betreuung minderjähriger Kinder › Kosten für einen Krankenbesuch › weitere in den AVB genannte Soforthilfen Keine Leistungspflicht besteht z. B. für: × geplante oder gezielte Heilbehandlungen im Ausland × Behandlungen, deren Notwendigkeit vor Antritt der Reise bereits feststand × Behandlungen bei einer normal verlaufenden Schwan- gerschaft × Kieferregulierung × kosmetische Leistungen × Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie Rehabilitati- onsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger × Aufenthalte in Kliniken, die auch Kuren und Sanatori- umsbehandlungen durchführen oder Rekonvaleszenten aufnehmen × Psychotherapie × alternative Behandlungsmethoden, die sich nicht prak- tisch bewährt und keine allgemeine Anerkennung ge- funden haben × diätetische Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel sowie Produkte zur Körperpflege ! Durch summenmäßige Begrenzungen bei einzelnen Leistungen (vgl. „Was ist versichert?“) können Ihnen Ei- genanteile entstehen.

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Samples: Tarif Reiseplus (Reisepn / Reisepf)

Was ist versichert?. Wir erstatten: ✔ 100 % der Aufwendungen Der Tarif TravelPlus bietet Versicherungsschutz für Zahnprophy- laxe-Maßnahmen alle privaten und beruflichen Auslandsreisen mit einer Dauer von bis zu 60 Tagen. › Behandlungen durch Ärzte, Zahnärzte und Physiothe- rapeuten nach freier Xxxx › ärztlich verordnete Behandlungen durch medizinisches Fachpersonal (z. B. professionelle Zahn- reinigung Chiropraktiker, Osteopath, Heil- praktiker) › psychologische und psychotherapeutische Erstbe- handlung nach Unfällen, Gewaltverbrechen und Natur- katastrophen zur Vermeidung posttraumatischer Stö- rungen › ärztlich verordnete Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfs- mittel (Ausnahme: Sehhilfen und Hörgeräte) › Behandlung, Verpflegung und Unterkunft im Kranken- haus › Unterbringung einer Begleitperson des minderjährigen Kindes › Behandlung bei Schwangerschaftskomplikationen und Fehlgeburt › Entbindung bei Frühgeburt › schmerzstillende Zahnbehandlung › Zahnfüllungen in einfacher Ausführung › provisorischer Zahnersatz und provisorische Zahnkro- nen jeweils in einfacher Ausführung › einfache Reparaturen von Zahnersatz und Zahnkronen Transporte › Kosten für den Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus oder Fissurenversiegelung) Notfallarzt › soweit erforderlich, auch Kosten für den Transport vom Krankenhaus der Notfallversorgung ins nächstgele- gene geeignete Krankenhaus › Kosten für einen Rücktransport, wenn − dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist oder − ein Krankenhausaufenthalt voraussichtlich länger als 14 Tage dauern würde oder − die voraussichtlichen Behandlungskosten die Kosten des Rücktransports übersteigen würden › im Todesfall Kosten für die Überführung an einen Ort nach Xxxx im Land des letzten gewöhnlichen Aufent- halts der versicherten Person Kosten für die unfallbedingte Suche, Rettung und Ber- gung bis zu 100 EUR pro Jahr. ✔ 100 % der Aufwendungen 2.500 Euro › Betreuung minderjähriger Kinder › Kosten für Wurzel- und Parodontosebehandlung. ✔ 80 % der Aufwendungen für medizinisch notwendige Knirscherschienen. ✔ Für Kinder und Jugendliche zusätzlich 80 % der Aufwendungen für kieferorthopädische Maßnahmen. ✔ Erstattung auch ohne Vorleistung der gesetz- lichen Krankenversicherung (GKV) Was ist nicht versichert? Wir erstatten nicht: ✘ Aufwendungen für Behandlungen, die nicht medizinisch notwendig sind. Zahnprophylaxe gilt immer als medizinisch notwendig. ✘ Kieferorthopädische Behandlungen, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurden. Aufwendungen für bei Vertrags- abschluss bereits laufende, angeratene oder beabsichtigte kieferorthopädische Behand- lungen. Gibt es Deckungsbeschränkungen? ! Sie haben 8 Monate Wartezeit. Für Zahnprophylaxe, Wurzel- und Parodon- tosebehandlungen sowie bei Unfällen entfallen die Wartezeiten. ! Der Erstattungsbetrag für die gesamte kiefer- orthopädische Behandlung ist auf 2.000 EUR begrenzt. ! Die Gesamterstattung darf die Gesamtauf- wendungen nicht übersteigen. ! Die aufgeführten Aufwendungen können wir nur erstatten, wenn sie nach der Gebühren- ordnung für Zahnärzte (GOZ) berechnet werden. ! Alle Rechnungen erstatten wir bis zu einen Krankenbesuch › weitere in den Höchstsätzen der GOZ. AVB genannte Soforthilfen Wo bin ich versichert? ✔ Versichert sind Heilbehandlungen in Europa. ✔ Wenn Sie uns vor Beginn Ihres Auslandsaufenthalts z. B. per Brief oder E-Mail Bescheid geben, wird Ihr Versicherungsschutz auch auf außereuropäische Länder ausgedehnt. Während der ersten beiden Monate Ihres vorübergehenden Aufenthalts besteht im außereuropäischen Ausland haben Sie auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz. Welche Verpflichtungen habe ich? – Sie können den Tarif ZV nur abschließenAusland, wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz das heißt in der Bundesrepublik Deutschland haben und darüber hinaus al- len Ländern, in der GKV versichert sind. Wenn diese Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind, müssen Sie uns dies unverzüglich anzeigen. – Schließen Sie oder eine versicherte Person bei einem weiteren Versicherer einen Krankheitskostenver- sicherungsvertrag mit Anspruch auf Erstattung von Zahnersatzleistungen ab, sind Sie verpflichtet, uns von der anderen Versicherung unverzüglich zu unterrichten. – Vor Vertragsschluss führen wir eine Gesundheitsprüfung durch. Daher müssen Sie alle von uns geforderten Fragenwahrheitsgemäß und vollständig beantworten. – Auf Verlangen müssen Sie uns während der Vertragslaufzeit jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder der Leistungspflicht und ihres Umfangs erforderlich ist. – Wenn sich Ihre Postanschrift ändert, müssen Sie dies unverzüglich mitteilen. Andernfalls können Nachteile entstehen. Das Gleiche gilt bei Namensänderung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den §§ 9 und 10 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für den Tarif ZV. Wann und wie zahle ich? – Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag und ist am 1. eines jeden Monats fällig. – Den 1. Beitrag müssen Sie unverzüglich nach Ablauf von 2 Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. – Verspätete Beitragszahlungen können zum Verlust Ihres Versicherungsschutzes führen. – Sie können uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto mittels SEPA-Lastschriftmandat einzuziehen. Alternativ können Sie als Zahlungsweise die Überweisung wählen. Die Beiträge müssen Sie an die von uns zu bezeichnende Stelle entrichten. Wann beginnt und endet die Deckung? – Der Beginn des Versicherungsschutzes ist im Versicherungsschein angegeben. Versicherungsbeginn ist jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrags und nicht vor Ablauf von Wartezeiten. – Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. – Der Versicherungsschutz endet bei wirksamer Kündigung durch Sie (siehe auch „Wie kann ich den Vertrag kündigen?“). Wir können den Vertrag innerhalb eines Monats ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie oder denen die versicherte Person den während der Vertragslaufzeit vorgesehenen Verpflichtungen vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachkommenihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. – Der Versicherungsschutz endet, wenn Sie oder eine versicherte Person den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in einen Staat außerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz legen. Es sei denn, das Vertragsverhältnis wird aufgrund einer anderweitigen Vereinbarung fortgesetzt. – Scheiden Sie oder eine versicherte Person aus der GKV aus, endet für die betroffenen Personen die Versicherung nach Tarif ZV✓ Deutschland gilt nicht als Ausland.

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Samples: Travel Insurance Agreement

Was ist versichert?. Wir erstatten: ✔ 100 % ✓ Versichert sind Unfälle. Ein Unfall liegt z.B. vor, wenn die versicherte Person sich verletzt, weil sie stolpert, ausrutscht oder stürzt. ✓ Vereinbarung des erweiterten Unfallbegriffs Was wird ersetzt? Geldleistungen ✓ Einmalige Invaliditätsleistung bei dauerhaften Beeinträchtigungen (z.B. Bewegungs- einschränkungen). ✓ Einmalige Geldleistung an die Hinterbliebenen im Todesfall. ✓ Krankenhaustagegeld bei Krankenhausauf- enthalten oder ambulanten Operationen sowie Koma- und Genesungsgeld. ✓ Erweiterte Übergangsleistung bei vollständiger körperlicher Beeinträchtigung, 3 Monate nach dem Unfallereignis. ✓ Kostenersatz für Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze. Dienstleistungen ✓ Häusliche Hilfe in der Aufwendungen für Zahnprophy- laxe-Maßnahmen ersten Zeit nach einem Unfall (z. z.B. professionelle Zahn- reinigung oder Fissurenversiegelung) bis zu 100 EUR pro JahrPflege, Menüservice, Haushaltshilfe). ✔ 100 % der Aufwendungen für Wurzel- Wie hoch ist die Versicherungssumme? Die Versicherungssummen und Parodontosebehandlungdie Leistungsarten werden individuell mit Ihnen im Versicherungsvertrag vereinbart. ✔ 80 % der Aufwendungen für medizinisch notwendige Knirscherschienen. ✔ Für Kinder und Jugendliche zusätzlich 80 % der Aufwendungen für kieferorthopädische Maßnahmen. ✔ Erstattung auch ohne Vorleistung der gesetz- lichen Krankenversicherung (GKV) Was ist nicht versichert? Wir erstatten nicht: ✘ Aufwendungen x Unfälle durch Eigenbewegungen x Bewusstseinsstörungen jeglicher Art x Infektionen, mit Ausnahme von Tollwut und Wundstarrkrampf x Komageld x Unfälle mit Luftfahrzeugen oder bei Fahrveranstaltungen x Kosten für Behandlungendie ärztliche Heilbehandlung x Sachschäden (z.B. Brille, die nicht medizinisch notwendig sind. Zahnprophylaxe gilt immer als medizinisch notwendig. ✘ Kieferorthopädische Behandlungen, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurden. Aufwendungen für bei Vertrags- abschluss bereits laufende, angeratene oder beabsichtigte kieferorthopädische Behand- lungen. Kleidung) Gibt es Deckungsbeschränkungen? Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel: ! Sie haben 8 Monate Wartezeit. Für ZahnprophylaxeDauernd pflegebedürftige Personen sowie Geisteskranke ! Geistes- oder Bewusstseinsstörungen ! Unfälle bei der vorsätzlichen Begehung einer Straftat ! Bandscheibenschäden ! Zahlungen, Wurzel- sofern dadurch Sanktions- Gesetze oder -Vorschriften des Versicherungsunternehmens verletzt würden Wenn sich Unfallfolgen und Parodon- tosebehandlungen sowie bei Unfällen entfallen die Wartezeiten. ! Der Erstattungsbetrag für die gesamte kiefer- orthopädische Behandlung ist auf 2.000 EUR begrenzt. ! Die Gesamterstattung darf die Gesamtauf- wendungen nicht übersteigen. ! Die aufgeführten Aufwendungen können wir nur erstattenKrankheiten überschneiden, wenn sie nach der Gebühren- ordnung für Zahnärzte (GOZ) berechnet werden. ! Alle Rechnungen erstatten wir bis kann es zu den Höchstsätzen der GOZLeistungskürzungen kommen. Wo bin ich versichert? ✔ Versichert sind Heilbehandlungen in Europa. ✔ Wenn Sie uns vor Beginn Ihres Auslandsaufenthalts z. B. per Brief oder E-Mail Bescheid geben, wird Ihr haben weltweit Versicherungsschutz auch auf außereuropäische Länder ausgedehnt. Während der ersten beiden Monate Ihres vorübergehenden Aufenthalts im außereuropäischen Ausland haben Sie auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz. Welche Verpflichtungen habe ich? - Sie können den Tarif ZV nur abschließen, wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und darüber hinaus in der GKV versichert sind. Wenn diese Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind, müssen Sie uns dies unverzüglich anzeigen. – Schließen Sie oder eine versicherte Person bei einem weiteren Versicherer einen Krankheitskostenver- sicherungsvertrag mit Anspruch auf Erstattung von Zahnersatzleistungen ab, sind Sie verpflichtet, uns von der anderen Versicherung unverzüglich zu unterrichten. – Vor Vertragsschluss führen wir eine Gesundheitsprüfung durch. Daher müssen Sie alle von uns geforderten Fragenwahrheitsgemäß Fragen im Versicherungsantrag wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. – Auf Verlangen - Die Versicherungsbeiträge müssen Sie uns während der Vertragslaufzeit jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder der Leistungspflicht rechtzeitig und ihres Umfangs erforderlich istvollständig bezahlen. – Wenn sich Ihre Postanschrift ändert, - Sie sind verpflichtet einen Berufswechsel unverzüglich anzuzeigen. - Nach einem Unfall müssen Sie dies unverzüglich mitteilen. Andernfalls können Nachteile entstehen. Das Gleiche gilt bei Namensänderung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte sofort einen Arzt aufsuchen, seinen Anordnungen folgen und uns über den §§ 9 und 10 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für den Tarif ZVUnfall informieren. Wann und wie zahle ich? – Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag und ist am 1. eines jeden Monats fällig. – Den 1. ersten Beitrag müssen Sie unverzüglich nach Ablauf innerhalb von 2 zwei Wochen nach Zugang Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurdeist im Versicherungsschein genannt. – Verspätete Beitragszahlungen können zum Verlust Ihres Versicherungsschutzes führen. – Sie können uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto mittels SEPA-Lastschriftmandat einzuziehen. Alternativ können Sie als Zahlungsweise die Überweisung wählen. Die Beiträge müssen Sie an die von überweisen oder uns zu bezeichnende Stelle entrichteneine Bankeinzugsermächtigung erteilen. Wann beginnt und wann endet die Deckung? Der Beginn des Versicherungsschutzes ist Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenangegebenen Zeitpunkt. Versicherungsbeginn ist jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrags Voraussetzung ist, dass Sie den Versicherungsbeitrag rechtzeitig und nicht vor Ablauf vollständig gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit dem Zeitpunkt der Zahlung. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von Wartezeiten. – Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. – Der Versicherungsschutz endet bei wirksamer Kündigung durch Sie mindestens einem Jahr, so verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr (siehe auch „Wie kann ich den Vertrag kündigen?“Verlängerungsjahr). Wir können den Vertrag innerhalb eines Monats ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn außer Sie oder die versicherte Person wir kündigen den während der Vertragslaufzeit vorgesehenen Verpflichtungen vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachkommen. – Der Versicherungsschutz endet, wenn Sie oder eine versicherte Person den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in einen Staat außerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz legen. Es sei denn, das Vertragsverhältnis wird aufgrund einer anderweitigen Vereinbarung fortgesetzt. – Scheiden Sie oder eine versicherte Person aus der GKV aus, endet für die betroffenen Personen die Versicherung nach Tarif ZVVertrag.

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Samples: Unfallversicherung

Was ist versichert?. Wir erstatten: ✔ 100 % 1. Gegenstand der Aufwendungen für Zahnprophy- laxe-Maßnahmen (z. B. professionelle Zahn- reinigung oder Fissurenversiegelung) bis zu 100 EUR pro JahrVersicherung sind die Teilnahme an einem Kongress/Kurs/Seminar und etwaige gemäß Artikel 3 Punkt 2 gebuchte versicherte Reiseleistungen. 2. ✔ 100 % der Aufwendungen für Wurzel- und Parodontosebehandlung. ✔ 80 % der Aufwendungen für medizinisch notwendige Knirscherschienen. ✔ Für Kinder und Jugendliche zusätzlich 80 % der Aufwendungen für kieferorthopädische Maßnahmen. ✔ Erstattung auch ohne Vorleistung der gesetz- lichen Krankenversicherung (GKV) Was ist nicht versichert? Wir erstatten nicht: ✘ Aufwendungen für Behandlungen, die nicht medizinisch notwendig sind. Zahnprophylaxe gilt immer als medizinisch notwendig. ✘ Kieferorthopädische Behandlungen, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurden. Aufwendungen für bei Vertrags- abschluss bereits laufende, angeratene oder beabsichtigte kieferorthopädische Behand- lungen. Gibt es Deckungsbeschränkungen? ! Sie haben 8 Monate Wartezeit. Für Zahnprophylaxe, Wurzel- und Parodon- tosebehandlungen sowie bei Unfällen entfallen die Wartezeiten. ! Der Erstattungsbetrag für die gesamte kiefer- orthopädische Behandlung ist auf 2.000 EUR begrenzt. ! Die Gesamterstattung darf die Gesamtauf- wendungen nicht übersteigen. ! Die aufgeführten Aufwendungen können wir nur erstattenEin Versicherungsfall liegt vor, wenn sie nach der Gebühren- ordnung für Zahnärzte (GOZ) berechnet werden. ! Alle Rechnungen erstatten wir bis zu den Höchstsätzen der GOZ. Wo bin ich versichert? ✔ Versichert sind Heilbehandlungen in Europa. ✔ Wenn Sie uns vor Beginn Ihres Auslandsaufenthalts z. B. per Brief oder E-Mail Bescheid geben, wird Ihr Versicherungsschutz auch auf außereuropäische Länder ausgedehnt. Während der ersten beiden Monate Ihres vorübergehenden Aufenthalts im außereuropäischen Ausland haben Sie auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz. Welche Verpflichtungen habe ich? – Sie können den Tarif ZV nur abschließen, wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und darüber hinaus in der GKV versichert sind. Wenn diese Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind, müssen Sie uns dies unverzüglich anzeigen. – Schließen Sie oder eine versicherte Person bei einem weiteren Versicherer einen Krankheitskostenver- sicherungsvertrag mit Anspruch auf Erstattung von Zahnersatzleistungen ab, sind Sie verpflichtet, uns von der anderen Versicherung unverzüglich zu unterrichten. – Vor Vertragsschluss führen wir eine Gesundheitsprüfung durch. Daher müssen Sie alle von uns geforderten Fragenwahrheitsgemäß und vollständig beantworten. – Auf Verlangen müssen Sie uns während der Vertragslaufzeit jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder der Leistungspflicht und ihres Umfangs erforderlich ist. – Wenn sich Ihre Postanschrift ändert, müssen Sie dies unverzüglich mitteilen. Andernfalls können Nachteile entstehen. Das Gleiche gilt bei Namensänderung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den §§ 9 und 10 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für den Tarif ZV. Wann und wie zahle ich? – Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag und ist am 1. eines jeden Monats fällig. – Den 1. Beitrag müssen Sie unverzüglich nach Ablauf von 2 Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. – Verspätete Beitragszahlungen können zum Verlust Ihres Versicherungsschutzes führen. – Sie können uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto mittels SEPA-Lastschriftmandat einzuziehen. Alternativ können Sie als Zahlungsweise die Überweisung wählen. Die Beiträge müssen Sie an die von uns zu bezeichnende Stelle entrichten. Wann beginnt und endet die Deckung? – Der Beginn des Versicherungsschutzes ist im Versicherungsschein angegeben. Versicherungsbeginn ist jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrags und nicht vor Ablauf von Wartezeiten. – Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. – Der Versicherungsschutz endet bei wirksamer Kündigung durch Sie (siehe auch „Wie kann ich den Vertrag kündigen?“). Wir können den Vertrag innerhalb eines Monats ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie oder die versicherte Person den während aus einem der Vertragslaufzeit vorgesehenen Verpflichtungen vorsätzlich folgenden Gründe nicht am Kongress/Kurs/Seminar oder grob fahrlässig nicht nachkommender versicherten Reiseleistung teil- nehmen kann oder diese abbrechen muss: 2.1. – Der Versicherungsschutz endetTod der versicherten Person; 2.2. unerwartete schwere Erkrankung, schwere unfallbedingte Körperverletzung, unerwartetes Akutwerden einer bestehenden Erkrankung oder Unfallfolge, Bruch oder Lockerung von implantierten Gelenken der versicherten Person, wenn Sie sich aus einem dieser Gründe für den gebuchten Kongress/Kurs/Seminar die Unfä- higkeit der Kongress-/Kurs-/Seminarteilnahme ergibt; 2.3. Frühgeburt oder eine unerwartete schwere Schwangerschaftskomplikationen bis einschließlich der 35. Schwangerschaftswoche. Der Eintritt der Schwangerschaft, ist nur versichert, wenn die Versicherung spä- testens innerhalb von 3 Tagen nach Buchung des Kongresses/Kurses/Seminars abgeschlossen wurde; 2.4. unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes infolge Kündigung der versicherten Person durch den Arbeitgeber; 2.5. Einberufung der versicherten Person zum Grundwehr- bzw. Zivildienst oder zu einer Milizübung, vorausgesetzt die zuständige Behörde akzeptiert die Kon- gress-/Kurs-/Seminarbuchung nicht als Grund zur Verschiebung der Einberu- fung oder als Grund für die Nichtteilnahme an der Milizübung; 2.6. Nichtbestehen der Reifeprüfung oder einer gleichartigen Abschlussprüfung ei- ner mindestens 3-jährigen Schulausbildung durch die versicherte Person den Wohnsitz unmit- telbar vor dem Kongress-/Kurs-/Seminartermin des vor der Prüfung gebuchten Kongresses/Kurses/Seminars; 2.7. unerwartete schwere Erkrankung, schwere unfallbedingte Körperverletzung, unerwartetes Akutwerden einer bestehenden Erkrankung oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in einen Staat außerhalb Unfallfolge, Bruch oder Lockerung von implantierten Gelenken oder Tod (auch Selbsttötung) eines Familienangehörigen, wodurch die Anwesenheit der EUversicherten Person erforderlich ist. 2.8. unerwartete schwere Erkrankung, schwere unfallbedingte Körperverletzung, unerwartetes Akutwerden einer bestehenden Erkrankung oder Unfallfolge, Bruch oder Lockerung von implantierten Gelenken oder Tod der Person, die anstatt der versicherten Person für die Dauer des Europäischen Wirtschaftsraums Kongresses/Kurses/Seminars mit der Be- treuung von minderjährigen oder pflegebedürftigen Familienangehörigen beauf- tragt wurde, wenn dadurch die Betreuung nicht möglich ist, wodurch die Anwe- senheit der Schweiz legenversicherten Person erforderlich ist; 2.9. Es sei dennEinreichung der Scheidungs- oder Auflösungsklage (bei einvernehmlicher Tren- nung der dementsprechende Antrag) beim zuständigen Gericht oder Aufgabe des gemeinsamen Wohnsitzes vor dem versicherten gemeinsamen Kon- gress/Kurs/Seminar der betroffenen Ehe- oder Lebenspartner; 2.10. Auflösung der Lebensgemeinschaft (mit gleicher Meldeadresse seit mindestens sechs Monaten) durch Aufgabe des gemeinsamen Wohnsitzes vor dem versi- cherten gemeinsamen Kongress/Kurs/Seminar der betroffenen Lebensgefähr- ten; 2.11. bedeutender Sachschaden am Eigentum der versicherten Person an einem ihrer Wohnsitze infolge Elementarereignis (Hochwasser, Sturm usw.), Feuer, Wasser- rohrbruch oder Straftat eines Dritten, der ihre Anwesenheit erforderlich macht; 2.12. Verkehrsunfall mit dem Privatfahrzeug auf dem direkten Weg zum Kon- gress/Kurs/Seminar, wenn dadurch der Kongress/Kurs/das Vertragsverhältnis wird aufgrund einer anderweitigen Vereinbarung fortgesetztSeminar versäumt wird; 2.13. – Scheiden Sie oder eine notwendige Katastrophenhilfe durch die versicherte Person aus als Mitglied von Feuerwehr oder Rettungsdienst; 2.14. Eintreffen einer unerwarteten gerichtlichen Vorladung der GKV ausversicherten Person, endet für vorausgesetzt das zuständige Gericht akzeptiert die betroffenen Personen die Versicherung nach Tarif ZVKongress-/Kurs- /Seminarbuchung nicht als Grund zur Verschiebung der Vorladung. 3. Als Familienangehörige gelten Ehepartner (bzw. eingetragener Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebender Lebensgefährte), Kinder (Stief-, Schwieger-, Enkel-, Pflege-, Adoptiv-), Eltern (Stief-, Schwieger-, Groß-, Pflege-, Adoptiv-), Geschwister, Stiefgeschwister und Schwager/Schwägerin der versicherten Person – bei eingetra- genem Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebendem Lebensgefährten zusätzlich dessen Kinder, Eltern und Geschwister.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Was ist versichert?. Wir erstatten: ✔ 100 % ✓ Versichert ist die kaufmännische Betriebs- einrichtung, ✓ die technische Betriebseinrichtung ein- schließlich dazugehöriger Fundamente und Einmauerungen; ✓ Waren und Vorräte; ✓ Zubehör und in das Gebäude eingefügte Sachen, die der Aufwendungen Versicherungsnehmer als Mieter beschafft oder übernommen hat und für Zahnprophy- laxe-Maßnahmen die er die Gefahr trägt. Versicherte Gefahren ✓ Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung ✓ Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat; ✓ Leitungswasser; ✓ Sturm, Hagel; ✓ Weitere Naturgefahren, soweit diese gesondert vereinbart sind. Das sind die Elementargefahren Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. ✓ Innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik oder Aussperrung (z. B. professionelle Zahn- reinigung soweit vereinbart), ✓ Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruck- welle (soweit vereinbart), ✓ Erweiterung zur Allgefahrendeckung (soweit vereinbart). Versicherte Schäden ✓ Sachschäden infolge von Zerstörung, Be- schädigung oder Fissurenversiegelung) bis zu 100 EUR pro Jahr. ✔ 100 % Abhandenkommen der Aufwendungen für Wurzel- und Parodontosebehandlung. ✔ 80 % der Aufwendungen für medizinisch notwendige Knirscherschienen. ✔ Für Kinder und Jugendliche zusätzlich 80 % der Aufwendungen für kieferorthopädische Maßnahmen. ✔ Erstattung auch ohne Vorleistung der gesetz- lichen Krankenversicherung (GKV) versicherten Sachen infolge eines ✓ Versicherungsfall Was ist nicht versichert? Wir erstatten nichtDazu zählen zum Beispiel: ✘ Aufwendungen für Behandlungenx Zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge, die nicht medizinisch notwendig sind. Zahnprophylaxe gilt immer als medizinisch notwendig. ✘ Kieferorthopädische BehandlungenKraftfahrzeuganhänger und Zugmaschinen; x Automaten mit Geldeinwurf (einschließlich Geldwechsler) und Geldausgabeautomaten; x Anschauungsmodelle, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurden. Aufwendungen für bei Vertrags- abschluss bereits laufende, angeratene oder beabsichtigte kieferorthopädische Behand- lungen. Prototypen und Ausstellungsstücke Gibt es Deckungsbeschränkungen? ! Es gibt eine Reihe von Fällen, in denen der Versicherungsschutz eingeschränkt sein kann. In jedem Fall vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel: ! Krieg ! Kernenergie ! Schwamm ! Sturmflut ! Schäden, die Sie vorsätzlich herbeigeführt haben 8 Monate Wartezeit. Für ZahnprophylaxeVersichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen und tatsächlich angefallenen ✓ Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten; ✓ Aufräumungskosten; ✓ Bewegungs- und Schutzkosten; ✓ Feuerlöschkosten ✓ Schlossänderungskosten; ✓ Wiederherstellungskosten von Geschäftsunterlagen ✓ Die Versicherungssumme ist der vereinbarte Betrag, Wurzel- und Parodon- tosebehandlungen sowie bei Unfällen entfallen die Wartezeiten. ! Der Erstattungsbetrag für die gesamte kiefer- orthopädische Behandlung ist auf 2.000 EUR begrenzt. ! Die Gesamterstattung darf die Gesamtauf- wendungen nicht übersteigen. ! Die aufgeführten Aufwendungen können wir nur erstatten, wenn sie nach der Gebühren- ordnung für Zahnärzte (GOZ) berechnet werden. ! Alle Rechnungen erstatten wir bis zu den Höchstsätzen der GOZdem Versicherungswert entsprechen soll. Wo bin ich versichert? ✔ Versichert sind Heilbehandlungen ✓ Ihre kaufmännische und technische Betriebseinrichtung ist in Europa. ✔ Wenn Sie uns vor Beginn Ihres Auslandsaufenthalts z. B. per Brief oder E-Mail Bescheid geben, wird Ihr Versicherungsschutz auch auf außereuropäische Länder ausgedehnt. Während der ersten beiden Monate Ihres vorübergehenden Aufenthalts den im außereuropäischen Ausland haben Sie auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutzbezeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden oder die als Versicherungsort bezeichneten Grundstücke versichert. Welche Verpflichtungen habe ich? - Sie können den Tarif ZV nur abschließen, wenn müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten - Die Versicherungsbeiträge müssen Sie Ihren ständigen Wohnsitz in rechtzeitig und vollständig bezahlen. - Im Versicherungsfall müssen Sie uns vollständige und wahrheitsgemäße Informationen geben. - Sie müssen die Kosten des Schadens gering halten. - Wenn sich Ihre vorhandenen Risikoumstände während der Bundesrepublik Deutschland haben und darüber hinaus in der GKV versichert sind. Wenn diese Voraussetzungen nicht mehr gegeben sindVertragslaufzeit wesentlich ändern, müssen Sie uns dies unverzüglich anzeigenansprechen, damit der Vertrag ggf. – Schließen Sie oder eine versicherte Person bei einem weiteren Versicherer einen Krankheitskostenver- sicherungsvertrag mit Anspruch auf Erstattung von Zahnersatzleistungen ab, sind Sie verpflichtet, uns von der anderen Versicherung unverzüglich zu unterrichten. – Vor Vertragsschluss führen wir eine Gesundheitsprüfung durch. Daher müssen Sie alle von uns geforderten Fragenwahrheitsgemäß und vollständig beantworten. – Auf Verlangen müssen Sie uns während der Vertragslaufzeit jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder der Leistungspflicht und ihres Umfangs erforderlich ist. – Wenn sich Ihre Postanschrift ändert, müssen Sie dies unverzüglich mitteilen. Andernfalls können Nachteile entstehen. Das Gleiche gilt bei Namensänderung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den §§ 9 und 10 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für den Tarif ZV. Wann und wie zahle ich? – Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag und ist am 1. eines jeden Monats fällig. – Den 1. Beitrag müssen Sie unverzüglich nach Ablauf von 2 Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. – Verspätete Beitragszahlungen können zum Verlust Ihres Versicherungsschutzes führen. – Sie können uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto mittels SEPA-Lastschriftmandat einzuziehen. Alternativ können Sie als Zahlungsweise die Überweisung wählen. Die Beiträge müssen Sie an die von uns zu bezeichnende Stelle entrichten. Wann beginnt und endet die Deckung? – Der Beginn des Versicherungsschutzes ist im Versicherungsschein angegeben. Versicherungsbeginn ist jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrags und nicht vor Ablauf von Wartezeiten. – Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. – Der Versicherungsschutz endet bei wirksamer Kündigung durch Sie (siehe auch „Wie kann ich den Vertrag kündigen?“). Wir können den Vertrag innerhalb eines Monats ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie oder die versicherte Person den während der Vertragslaufzeit vorgesehenen Verpflichtungen vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachkommen. – Der Versicherungsschutz endet, wenn Sie oder eine versicherte Person den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in einen Staat außerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz legen. Es sei denn, das Vertragsverhältnis wird aufgrund einer anderweitigen Vereinbarung fortgesetzt. – Scheiden Sie oder eine versicherte Person aus der GKV aus, endet für die betroffenen Personen die Versicherung nach Tarif ZVangepasst werden kann.

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Samples: Sachversicherung Informationsblatt

Was ist versichert?. Wir erstatten: ✔ 100 % ✓ Die Bauherrenhaftpflichtversicherung bietet Ihnen Versicherungsschutz während eines Bauvorhabens. Gegenstand der Aufwendungen Bauherren- haftpflichtversicherung ist es, gegen Sie gel- tend gemachte Haftpflichtansprüche zu prü- fen, berechtigte Ansprüche zu befriedigen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren. ✓ Der Versicherungsschutz umfasst die we- sentlichen Haftungsrisiken, die für Zahnprophy- laxe-Maßnahmen Sie als Auftraggeber einer privaten Baumaßnahme (Bauherr) bestehen. Je nach Vereinbarung besteht Versicherungsschutz wenn Sie die Arbeiten durch einen Dritten (z. B. professionelle Zahn- reinigung Architekt, Bauunternehmen) verrichten lassen oder Fissurenversiegelungauch wenn Sie die Baumaßnahmen in Ei- genleistung (auch mit Nachbarschaftshilfe) bis zu 100 EUR pro Jahrverrichten. ✔ 100 % ✓ Versichert sind die Schäden an Personen und Sachen, die von Ihrer Baustelle, Ihrem Grundstück und den darauf stehenden Ge- bäuden ausgehen. ✓ Im Zuge der Aufwendungen für Wurzel- versicherten Gefahren bei Baumaßnahmen an Ihrem Haus (Neubau, Umbau, Reparaturen, Abbruch- und ParodontosebehandlungGrabe- arbeiten) sind beispielsweise Schäden er- fasst durch ✓ umstürzendes Baumaterial und ungesi- cherte Schächte oder ✓ durch berechtigte Benutzung von nicht- versicherungspflichtigen Nutz- und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen. ✔ 80 % Wie hoch ist die Versicherungssumme? ✓ Die Höhe der Aufwendungen für medizinisch notwendige Knirscherschienenvereinbarten Versicherungs- summen können Sie Ihrem Antrag oder auch Ihrem Versicherungsschein entnehmen. ✔ Für Kinder und Jugendliche zusätzlich 80 % der Aufwendungen für kieferorthopädische Maßnahmen. ✔ Erstattung auch ohne Vorleistung der gesetz- lichen Krankenversicherung (GKV) Was ist nicht versichert? x Bestimmte Risiken sind jedoch nicht versichert. Hierfür benötigen Sie eine separate Absicherung. Dazu gehören z.B. berufliche Tätigkeit x Zur gesetzlichen Haftpflicht gehört darüber hinaus nicht, wenn Sie sich al- lein durch eine vertragliche Zusage gegenüber einem anderen zu einer Leistung verpflichten. x Wir erstatten nicht: ✘ Aufwendungen leisten für BehandlungenSchäden überdies nur bis zu den vereinbarten Versiche- rungssummen. Wenn Sie eine Selbst- beteiligung vereinbart haben, die nicht medizinisch notwendig sind. Zahnprophylaxe gilt immer als medizinisch notwendig. ✘ Kieferorthopädische Behandlungen, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurden. Aufwendungen für ist diese bei Vertrags- abschluss bereits laufende, angeratene oder beabsichtigte kieferorthopädische Behand- lungenjedem Versicherungsfall zu berück- sichtigen. Gibt es DeckungsbeschränkungenDeckungsbeschränkun- gen? Wir können nicht alle denkbaren Streitigkei- ten versichern. Sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Des- halb haben wir einige Fälle aus dem Versi- cherungsschutz herausgenommen, z.B. alle Schäden: ! Sie haben 8 Monate Wartezeit. Für Zahnprophylaxe, Wurzel- und Parodon- tosebehandlungen sowie bei Unfällen entfallen die Wartezeiten. aus vorsätzlicher Handlung ! Der Erstattungsbetrag für die gesamte kiefer- orthopädische Behandlung ist auf 2.000 EUR begrenzt. zwischen Mitversicherten ! Die Gesamterstattung darf die Gesamtauf- wendungen nicht übersteigen. durch den Gebrauch eines versiche- rungspflichtigen Kraft- oder Luftfahr- zeugs ! Die aufgeführten Aufwendungen können wir nur erstatten, wenn sie nach der Gebühren- ordnung für Zahnärzte (GOZ) berechnet werden. ! Alle Rechnungen erstatten wir bis zu den Höchstsätzen der GOZan gepachteten oder geliehenen Xx- xxxx. Wo bin ich versichert? ✔ Versichert sind Heilbehandlungen in Europa. ✔ Wenn Sie uns vor Beginn Ihres Auslandsaufenthalts z. B. per Brief oder E-Mail Bescheid geben, wird Ihr Versicherungsschutz auch ✓ Die Bauherrenhaftpflichtversicherung gilt für die Baumaßnahme auf außereuropäische Länder ausgedehnt. Während der ersten beiden Monate Ihres vorübergehenden Aufenthalts im außereuropäischen Ausland haben Sie auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz. Welche Verpflichtungen habe ich? – Sie können den Tarif ZV nur abschließen, wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und darüber hinaus in der GKV versichert sind. Wenn diese Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind, müssen Sie uns dies unverzüglich anzeigen. – Schließen Sie oder eine versicherte Person bei einem weiteren Versicherer einen Krankheitskostenver- sicherungsvertrag mit Anspruch auf Erstattung von Zahnersatzleistungen ab, sind Sie verpflichtet, uns von der anderen Versicherung unverzüglich zu unterrichten. – Vor Vertragsschluss führen wir eine Gesundheitsprüfung durch. Daher müssen Sie alle von uns geforderten Fragenwahrheitsgemäß und vollständig beantworten. – Auf Verlangen müssen Sie uns während der Vertragslaufzeit jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder der Leistungspflicht und ihres Umfangs erforderlich ist. – Wenn sich Ihre Postanschrift ändert, müssen Sie dies unverzüglich mitteilen. Andernfalls können Nachteile entstehen. Das Gleiche gilt bei Namensänderung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den §§ 9 und 10 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für den Tarif ZV. Wann und wie zahle ich? – Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag und ist am 1. eines jeden Monats fällig. – Den 1. Beitrag müssen Sie unverzüglich nach Ablauf von 2 Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. – Verspätete Beitragszahlungen können zum Verlust Ihres Versicherungsschutzes führen. – Sie können uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto mittels SEPA-Lastschriftmandat einzuziehen. Alternativ können Sie als Zahlungsweise die Überweisung wählen. Die Beiträge müssen Sie an die von uns zu bezeichnende Stelle entrichten. Wann beginnt und endet die Deckung? – Der Beginn des Versicherungsschutzes ist dem im Versicherungsschein angegeben. Versicherungsbeginn ist jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrags genannten Grundstück und nicht vor Ablauf von Wartezeiten. – Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. – Der Versicherungsschutz endet bei wirksamer Kündigung durch Sie (siehe auch „Wie kann ich den Vertrag kündigen?“). Wir können den Vertrag innerhalb eines Monats ohne Einhaltung einer Frist kündigenfür im Ausland eintretende Versicherungsfälle, wenn Sie oder die versicherte Person den während der Vertragslaufzeit vorgesehenen Verpflichtungen vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachkommen. – Der Versicherungsschutz endet, wenn Sie oder eine versicherte Person den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in einen Staat außerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz legen. Es sei denn, diese auf das Vertragsverhältnis wird aufgrund einer anderweitigen Vereinbarung fortgesetzt. – Scheiden Sie oder eine versicherte Person aus der GKV aus, endet für die betroffenen Personen die Versicherung nach Tarif ZVBauvorhaben im Inland zurückzuführen sind.

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Samples: Bauherrenhaftpflichtversicherung

Was ist versichert?. Wir erstatten: ✔ 100 % ✓ Versichert sind die im Versicherungsvertrag be- zeichneten betriebsfertigen elektrotechnischen und elektronischen Anlagen und Geräte durch ✓ unvorhergesehen eintretende Beschädigung und Zerstörung von versicherten Sachen sowie ✓ Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünde- rung. Was wird ersetzt? ✓ Bei Beschädigungen entschädigen wir Ihnen die notwendigen Reparaturkosten; ✓ Bei Zerstörungen oder Abhandenkommen erhal- ten Sie den Wiederbeschaffungspreis (Neuwert). Wie hoch ist die Versicherungssumme? ✓ Die Versicherungssumme vereinbaren wir mit Ihnen individuell. Sie soll dem Neuwert der Aufwendungen für Zahnprophy- laxe-Maßnahmen (z. B. professionelle Zahn- reinigung oder Fissurenversiegelung) bis zu 100 EUR pro Jahrversi- cherten Sachen entsprechen. ✔ 100 % der Aufwendungen für Wurzel- und Parodontosebehandlung. ✔ 80 % der Aufwendungen für medizinisch notwendige Knirscherschienen. ✔ Für Kinder und Jugendliche zusätzlich 80 % der Aufwendungen für kieferorthopädische Maßnahmen. ✔ Erstattung auch ohne Vorleistung der gesetz- lichen Krankenversicherung (GKV) Was ist nicht versichert? Wir erstatten nicht: ✘ Aufwendungen für Behandlungenx Schäden an x Verschleißteilen; x Verbrauchsmaterialien; x Wechseldatenträger; x Schäden durch politische Gefahren wie Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürger- krieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand, Innere Unruhen; x Kernenergie; x die nicht medizinisch notwendig sind. Zahnprophylaxe gilt immer als medizinisch notwendig. ✘ Kieferorthopädische Behandlungen, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurden. Aufwendungen für bei Vertrags- abschluss bereits laufende, angeratene Sie oder beabsichtigte kieferorthopädische Behand- lungenIhr Repräsentant vorsätzlich herbeigeführt haben. Gibt es DeckungsbeschränkungenEinschränkungen beim Versicherungsschutz? ! Sie haben 8 Monate Wartezeit. Für ZahnprophylaxeSchäden an elektronischen Bauteilen ohne äußere Einwirkung; ! Schäden durch betriebsbedingte Abnut- zung oder Alterung; ! Schäden durch Mängel; ! Schäden durch den Einsatz reparaturbe- dürftiger Sachen; ! Schäden durch die Dritte als Lieferanten, Wurzel- und Parodon- tosebehandlungen sowie bei Unfällen entfallen die Wartezeiten. ! Der Erstattungsbetrag Werkunternehmer oder für die gesamte kiefer- orthopädische Behandlung ist auf 2.000 EUR begrenzt. ! Die Gesamterstattung darf die Gesamtauf- wendungen nicht übersteigen. ! Die aufgeführten Aufwendungen können wir nur erstatten, wenn sie nach der Gebühren- ordnung für Zahnärzte (GOZ) berechnet werden. ! Alle Rechnungen erstatten wir bis zu den Höchstsätzen der GOZein Dritter aus einem Reparaturauftrag einzutreten hat. Wo bin ich versichert? ✔ Versichert sind Heilbehandlungen in Europa. ✔ Wenn Sie uns vor Beginn Ihres Auslandsaufenthalts z. B. per Brief oder E-Mail Bescheid geben, wird Ihr haben Versicherungsschutz auch auf außereuropäische Länder ausgedehnt. Während der ersten beiden Monate Ihres vorübergehenden Aufenthalts innerhalb des im außereuropäischen Ausland haben Sie auch ohne besondere Vereinbarung VersicherungsschutzVersicherungsschein bezeichneten Versicherungsortes. Welche Verpflichtungen habe ich? Sie können den Tarif ZV nur abschließen, wenn müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. • Die Versicherungsbeiträge müssen Sie Ihren ständigen Wohnsitz in rechtzeitig und vollständig bezahlen. • Im Versicherungsfall müssen Sie uns vollständige und wahrheitsgemäße Informationen geben. • Sie müssen die Kosten des Schadens gering halten. • Wenn sich Ihre vorhandenen Risikoumstände während der Bundesrepublik Deutschland haben und darüber hinaus in der GKV versichert sind. Wenn diese Voraussetzungen nicht mehr gegeben sindVertragslaufzeit wesentlich ändern, müssen Sie uns dies unverzüglich anzeigenansprechen, damit der Vertrag ggf. – Schließen Sie oder eine versicherte Person bei einem weiteren Versicherer einen Krankheitskostenver- sicherungsvertrag mit Anspruch auf Erstattung von Zahnersatzleistungen ab, sind Sie verpflichtet, uns von der anderen Versicherung unverzüglich zu unterrichten. – Vor Vertragsschluss führen wir eine Gesundheitsprüfung durch. Daher müssen Sie alle von uns geforderten Fragenwahrheitsgemäß und vollständig beantworten. – Auf Verlangen müssen Sie uns während der Vertragslaufzeit jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder der Leistungspflicht und ihres Umfangs erforderlich ist. – Wenn sich Ihre Postanschrift ändert, müssen Sie dies unverzüglich mitteilen. Andernfalls können Nachteile entstehen. Das Gleiche gilt bei Namensänderung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den §§ 9 und 10 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für den Tarif ZV. Wann und wie zahle ich? – Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag und ist am 1. eines jeden Monats fällig. – Den 1. Beitrag müssen Sie unverzüglich nach Ablauf von 2 Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. – Verspätete Beitragszahlungen können zum Verlust Ihres Versicherungsschutzes führen. – Sie können uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto mittels SEPA-Lastschriftmandat einzuziehen. Alternativ können Sie als Zahlungsweise die Überweisung wählen. Die Beiträge müssen Sie an die von uns zu bezeichnende Stelle entrichten. Wann beginnt und endet die Deckung? – Der Beginn des Versicherungsschutzes ist im Versicherungsschein angegeben. Versicherungsbeginn ist jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrags und nicht vor Ablauf von Wartezeiten. – Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. – Der Versicherungsschutz endet bei wirksamer Kündigung durch Sie (siehe auch „Wie kann ich den Vertrag kündigen?“). Wir können den Vertrag innerhalb eines Monats ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie oder die versicherte Person den während der Vertragslaufzeit vorgesehenen Verpflichtungen vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachkommen. – Der Versicherungsschutz endet, wenn Sie oder eine versicherte Person den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in einen Staat außerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz legen. Es sei denn, das Vertragsverhältnis wird aufgrund einer anderweitigen Vereinbarung fortgesetzt. – Scheiden Sie oder eine versicherte Person aus der GKV aus, endet für die betroffenen Personen die Versicherung nach Tarif ZVangepasst werden kann.

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Samples: Elektronikversicherung

Was ist versichert?. Wir erstattenversichern Ihre landwirtschaftlichen Kulturen (Getreide, Ölfrüchte, Hülsenfrüchte, Mais, Energiepflanzen etc.) Sonderkulturen im Freilandanbau (Gemüse, Obst etc.) Wir versichern Grünland Welche Gefahren können versichert werden? Einkommensverluste aufgrund von Trockenheit oder Nässe Mit der Zusatzdeckung wird eine bestehende Hagelversicherung bei der Hagelgilde VVaG ergänzt Welche Schäden sind versichert? Es handelt sich um eine indexbasierte Versicherung, die keinen Bezug zu einem tatsächlichen Schaden auf Ihrem Feld hat Bezugspunkt ist ausschließlich der gewählte Indexwert Es wird kein spezifisches Feldstück bzw. keine spezifische Fruchtart ver- sichert Welche Kosten werden ersetzt? Zur Entschädigung steht maximal die vereinbarte Versicherungssumme zur Verfügung Für welchen Standort gilt die Versicherung? Sie legen innerhalb eines Rasters von 1 km² einen Standort für die Dateg- rundlage fest (grid) Welcher Zeitraum ist versicherbar? Sie können den gewünschten Versicherungszeitraum zwischen dem 01.01. und 15.11. frei wählen Um welche Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen eine indexbasierte Absicherung von Einkommensverlusten durch Niederschläge (Trockenheit oder Nässe) an. Diese schützt Sie vor den finanziellen Folgen einer verminderten Ernte auf Ihrem Feld infolge von Tro- ckenheit oder Nässe. Welche Versicherungssumme kann gewählt werden? Die Versicherungssumme je Vertrag wird von Ihnen festgelegt und sollte sich an Ihrem Bedarf der Einkommensabsicherung infolge von Trockenheit oder Nässe orientieren Soll Grünland mitversichert werden, so ist hierfür im Anbauverzeichnis eine Versicherungssumme anzugeben, ohne dass Versicherungsschutz für Hagelschäden besteht Es kann maximal die Versicherungssumme aus dem Anbauverzeichnis abgesichert werden Als Höchstentschädigung steht für alle versicherten Gefahren insgesamt die Versicherungssumme aus dem Anbauverzeichnis zur Verfügung Was sind die Index-Werte? Index bei Trockenheit: ✔ 100 % Tage mit unterdurchschnittlichem Niederschlag im Vergleich zum lang- jährigen Mittel werden addiert Index bei Nässe: Niederschlagssumme in einem rollenden Fenster über X Tage innerhalb der Aufwendungen für Zahnprophy- laxegewählten Risiko-Maßnahmen Periode Welche Datengrundlage gilt? Mit Hilfe des Verfahrens REGNIE (z. B. professionelle Zahn- reinigung oder FissurenversiegelungRegionalisierte Niederschlagshöhen) des Deutschen Wetterdienstes (DWD) werden die an Messstationen ge- messenen Niederschlagshöhen auf ein reguläres Gitter (grid) von 1 km2 interpoliert und liegen flächendeckend deutschlandweit vor Messzeitraum: 07:30 GZ bis zu 100 EUR pro Jahr07:30 GZ (gesetzliche Zeit) Folgetag Gibt es Einschränkungen beim Versicherungsschutz? Es gibt eine Reihe von Fällen, in denen der Versicherungsschutz eingeschränkt sein kann. ✔ 100 % der Aufwendungen für Wurzel- und Parodontosebehandlung. ✔ 80 % der Aufwendungen für medizinisch notwendige Knirscherschienen. ✔ Für Kinder und Jugendliche zusätzlich 80 % der Aufwendungen für kieferorthopädische Maßnahmen. ✔ Erstattung auch ohne Vorleistung der gesetz- lichen Krankenversicherung (GKV) In jedem Fall vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel: Krieg Innere Unruhen Kernenergie Sturmflut Schäden, die Sie vorsätzlich herbeigeführt haben Was ist nicht versichert? Wir erstatten nicht: ✘ Aufwendungen Die Hagelgilde leistet keinen Ersatz für BehandlungenFolgeschäden nach einem Schaden- fall,selbstwenndieseinZusammenhangmitdenversichertenGefahrenstehen Schäden, die nicht medizinisch notwendig sind. Zahnprophylaxe gilt immer als medizinisch notwendig. ✘ Kieferorthopädische Behandlungendurch andere Elementargefahren außer Nässe oder Trocken- heit verursacht wurden Wie kann ich Änderungen am Vericherungsschutz vornehmen? Bis zum 31.Dezember können die Faktoren (Standort, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurden. Aufwendungen Index-Werte, Versicherungssumme) für bei Vertrags- abschluss bereits laufende, angeratene oder beabsichtigte kieferorthopädische Behand- lungen. Gibt es Deckungsbeschränkungen? ! Sie haben 8 Monate Wartezeit. Für Zahnprophylaxe, Wurzel- und Parodon- tosebehandlungen sowie bei Unfällen entfallen die Wartezeiten. ! Der Erstattungsbetrag für die gesamte kiefer- orthopädische Behandlung ist auf 2.000 EUR begrenzt. ! Die Gesamterstattung darf die Gesamtauf- wendungen nicht übersteigen. ! Die aufgeführten Aufwendungen können wir nur erstatten, wenn sie nach der Gebühren- ordnung für Zahnärzte (GOZ) berechnet werden. ! Alle Rechnungen erstatten wir bis zu den Höchstsätzen der GOZ. Wo bin ich versichert? ✔ Versichert sind Heilbehandlungen in Europa. ✔ Wenn Sie uns vor Beginn Ihres Auslandsaufenthalts z. B. per Brief oder E-Mail Bescheid geben, wird Ihr Versicherungsschutz auch auf außereuropäische Länder ausgedehnt. Während der ersten beiden Monate Ihres vorübergehenden Aufenthalts im außereuropäischen Ausland haben Sie auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz. das Folgejahr angepasst werden Welche Verpflichtungen Pflichten habe ich? Sie können prüfen und bestätigen alle Angaben im Antragsformular (verbindliches Angebot) Sie bezahlen die Versicherungsprämien rechtzeitig und vollständig Wann und wie muss ich bezahlen? Sie bezahlen die erste Prämie und alle weiteren Prämien spätestens bis zum jeweils angegebenen Zahlungsziel, welches auf der Prämienrechnung angegeben ist Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der in der Vertrags- bestätigung angegebenen ist, unter der Voraussetzung, dass Sie die Versicherungsprämie zum Zahlungsziel der Rechnung vollständig bezahlen Der Vertrags-Abschluss muss spätestens drei Wochen vor Risikobeginn erfolgen Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr (Verlänge- rungsjahr), es sei denn, Sie oder wir kündigen den Tarif ZV nur abschließenVertrag Der Versicherungsschutz endet ebenfalls, wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz in einer Anpassung der Bundesrepublik Deutschland haben und darüber hinaus in kritischen Werte bzw. der GKV versichert sindHöhe der Versicherungsprämie für das Folgejahr bis zum 31.12. Wenn diese Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind, müssen Sie uns dies unverzüglich anzeigen. – Schließen Sie oder eine versicherte Person bei einem weiteren Versicherer einen Krankheitskostenver- sicherungsvertrag mit Anspruch auf Erstattung von Zahnersatzleistungen ab, sind Sie verpflichtet, uns von der anderen Versicherung unverzüglich zu unterrichten. – Vor Vertragsschluss führen wir eine Gesundheitsprüfung durch. Daher müssen Sie alle von uns geforderten Fragenwahrheitsgemäß und vollständig beantworten. – Auf Verlangen müssen Sie uns während der Vertragslaufzeit jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder der Leistungspflicht und ihres Umfangs erforderlich ist. – Wenn sich Ihre Postanschrift ändert, müssen Sie dies unverzüglich mitteilen. Andernfalls können Nachteile entstehen. Das Gleiche gilt bei Namensänderung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den §§ 9 und 10 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für den Tarif ZV. Wann und wie zahle ich? – Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag und ist am 1. eines jeden Monats fällig. – Den 1. Beitrag müssen Sie unverzüglich nach Ablauf von 2 Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. – Verspätete Beitragszahlungen können zum Verlust Ihres Versicherungsschutzes führen. – Sie können uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto mittels SEPA-Lastschriftmandat einzuziehen. Alternativ können Sie als Zahlungsweise die Überweisung wählen. Die Beiträge müssen Sie an die von uns zu bezeichnende Stelle entrichten. Wann beginnt und endet die Deckung? – Der Beginn des Versicherungsschutzes ist im Versicherungsschein angegeben. Versicherungsbeginn ist jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrags und nicht vor Ablauf von Wartezeiten. – Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. – Der Versicherungsschutz endet bei wirksamer Kündigung durch Sie (siehe auch „widersprechen Wie kann ich den Vertrag kündigen?“). Wir beenden? Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats ohne Einhaltung einer Frist kündigenVertrag, wenn Sie oder die versicherte Person den während ebenso wie wir, zum Ablauf der zunächst verein- barten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen (dieses muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit vorgesehenen Verpflichtungen vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachkommen. geschehen) Verbraucherinformationen nach § 1 VVG-Info-V Hagelgilde Versicherungs-Verein a. G. (VVaG) Der Versicherungsschutz endetGegründet 1811 Xxx Xxxxxxxx 0, wenn Sie oder eine versicherte Person den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in einen Staat außerhalb der EU, 00000 Xxxxx Telefon: 0 45 24 – 000 00 00 Internet: xxx.xxxxxxxxxx.xx Fax: 0 45 24 – 000 00 00 E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxx.xx Bankverbindung IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 Deutsche Kreditbank (DKB) BIC: XXXXXXX0000 Vorstand Vorsitzender des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz legen. Es sei denn, das Vertragsverhältnis wird aufgrund einer anderweitigen Vereinbarung fortgesetzt. – Scheiden Sie oder eine versicherte Person aus der GKV aus, endet für die betroffenen Personen Aufsichtsrates Xxxxxxx Xxxxxxxx (Vorsitzender) Xxxxxx Xxxxxxx Xxxx Xxxxxxxxx Zweck des Vereins ist die Versicherung nach Tarif ZVseiner Mitglieder gegen Verluste, die ihnen an den versicherten Bodenerzeugnissen durch Hagelschlag oder ande- ren Elementarschäden entstehen. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Xxxxxxxxxxxxxxx Xxx. 000, 00000 Xxxx Garantiefonds oder vergleichbare Einrichtungen bestehen nicht.

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Samples: Hagelversicherung

Was ist versichert?. Wir erstatten: ✔ 100 % der Aufwendungen für Zahnprophy- laxe-Maßnahmen (z. B. professionelle Zahn- reinigung entschädigen Sie: A) Wenn Sie krank werden oder Fissurenversiegelungeinen Unfall erleiden. B) bis zu 100 EUR pro JahrWenn Sie nicht an 🡒Landausflügen teilnehmen können. C) Wenn Sie Ihr Kreuzfahrtschiff verpassen. ✔ 100 % der Aufwendungen für Wurzel- und Parodontosebehandlung. ✔ 80 % der Aufwendungen für medizinisch notwendige Knirscherschienen. ✔ Für Kinder und Jugendliche zusätzlich 80 % der Aufwendungen für kieferorthopädische Maßnahmen. ✔ Erstattung auch ohne Vorleistung der gesetz- lichen Krankenversicherung (GKV) Was ist nicht versichert? Wir erstatten nicht: ✘ Aufwendungen für Behandlungen, die nicht medizinisch notwendig sind. Zahnprophylaxe gilt immer als medizinisch notwendig. ✘ Kieferorthopädische Behandlungen, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurden. Aufwendungen für bei Vertrags- abschluss bereits laufende, angeratene oder beabsichtigte kieferorthopädische Behand- lungen. Gibt es Deckungsbeschränkungen? ! Sie haben 8 Monate Wartezeit. Für Zahnprophylaxe, Wurzel- und Parodon- tosebehandlungen sowie bei Unfällen entfallen die Wartezeiten. ! Der Erstattungsbetrag für die gesamte kiefer- orthopädische Behandlung ist auf 2.000 EUR begrenzt. ! Die Gesamterstattung darf die Gesamtauf- wendungen nicht übersteigen. ! Die aufgeführten Aufwendungen können wir nur erstatten, wenn sie nach der Gebühren- ordnung für Zahnärzte (GOZ) berechnet werden. ! Alle Rechnungen erstatten wir bis zu den Höchstsätzen der GOZ. Wo bin ich versichert? ✔ Versichert sind Heilbehandlungen in Europa. ✔ Wenn Sie uns vor Beginn Ihres Auslandsaufenthalts z. B. per Brief oder E-Mail Bescheid geben, wird Ihr Versicherungsschutz auch auf außereuropäische Länder ausgedehnt. Während der ersten beiden Monate Ihres vorübergehenden Aufenthalts im außereuropäischen Ausland haben Sie auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz. Welche Verpflichtungen habe ich? – Sie können den Tarif ZV nur abschließen, wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz während Ihrer Schiffs- reise erkranken oder einen Unfall erleiden? Sie werden während Ihrer Reise krank oder erleiden einen Unfall? Dann erhalten Sie € 50,– pro 24 Stunden, die Sie durchgängig auf der Krankenstation oder in der Bundesrepublik Deutschland haben Ihrer Kabine verbringen müssen. Kurze notwendige Unterbrechungen bleiben außer Betracht; Beispiel: Besuch beim 🡒Schiffsarzt. Wir zahlen Ihnen maximal € 250,– pro Person und darüber hinaus in der GKV versichert sindReise. Wenn diese Voraussetzungen Sie erhalten die Leistung nach Ziffer 2.1 auch bei See- krankheit. Voraussetzung ist: Die Windstärke beträgt maximal sechs 🡒Beaufort. Was ist versichert, wenn Sie nicht mehr gegeben sind, müssen Sie uns dies unverzüglich anzeigen. – Schließen an 🡒Landaus- flügen teilnehmen können? Sie oder eine versicherte Person bei einer Ihrer 🡒Reisebegleiter erkranken wäh- rend Ihrer Reise oder erleiden einen Unfall? Daher können Sie an einem weiteren Versicherer einen Krankheitskostenver- sicherungsvertrag oder mehreren 🡒Landausflügen nicht teilnehmen? Dann erstatten wir Ihnen die ver- traglich geschuldeten Stornogebühren für die gebuch- ten 🡒Landausflüge, maximal jedoch € 750,– pro Reise. Was leisten wir, wenn Sie Ihr Kreuzfahrtschiff ver- passen? Verspätet sich ein 🡒öffentliches Verkehrsmittel um mehr als zwei Stunden? Und Sie versäumen dadurch Ihr Kreuzfahrtschiff? Sofern die Voraussetzungen nach Ziffer 4.2 vorliegen erstatten wir Ihnen: A) Die Mehrkosten der Hinreise bis zu € 800,– pro Person. B) Die nachgewiesenen Kosten für notwendige und angemessene Aufwendungen (Verpflegung und Unterkunft). Maximal erhalten Sie € 100,– pro Person. Zudem organisieren wir Ihre Nachreise mit Anspruch auf Erstattung von Zahnersatzleistungen ab, sind Sie verpflichtet, uns von der anderen Versicherung unverzüglich zu unterrichten🡒öffent- lichen Verkehrsmitteln zum nächstmöglichen Einschif- fungshafen Ihres Kreuzfahrtschiffes und strecken die Mehrkosten vor. – Vor Vertragsschluss führen wir eine Gesundheitsprüfung durch. Daher müssen Sie alle Der von uns geforderten Fragenwahrheitsgemäß und vollständig beantworten. – Auf Verlangen müssen Sie uns während der Vertragslaufzeit jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder der Leistungspflicht und ihres Umfangs erforderlich ist. – Wenn sich Ihre Postanschrift ändert, müssen Sie dies unverzüglich mitteilen. Andernfalls können Nachteile entstehen. Das Gleiche gilt bei Namensänderung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den §§ 9 und 10 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für den Tarif ZV. Wann und wie zahle ich? – Der Beitrag verauslagte Betrag ist ein Monatsbeitrag und ist am 1. eines jeden Monats fällig. – Den 1. Beitrag müssen Sie unverzüglich nach Ablauf von 2 Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. – Verspätete Beitragszahlungen können zum Verlust Ihres Versicherungsschutzes führen. – Sie können uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto mittels SEPA-Lastschriftmandat einzuziehen. Alternativ können Sie als Zahlungsweise die Überweisung wählen. Die Beiträge müssen Sie an die von uns zu bezeichnende Stelle entrichten. Wann beginnt und endet die Deckung? – Der Beginn des Versicherungsschutzes ist im Versicherungsschein angegeben. Versicherungsbeginn ist jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrags und nicht vor Ablauf von Wartezeiten. – Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. – Der Versicherungsschutz endet bei wirksamer Kündigung durch Sie (siehe auch „Wie kann ich den Vertrag kündigen?“). Wir können den Vertrag innerhalb eines Monats ohne Einhaltung einer Frist kündigennach Auszahlung zurückzu- zahlen. Dies gilt nur, wenn soweit der Betrag Ihren Anspruch übersteigt. Die folgenden Voraussetzungen müssen alle erfüllt sein, damit Sie oder eine Leis-tung nach Ziffer 4.1 erhalten: A) Sie haben die versicherte Person den während Anreise zu Ihrem Starthafen unab- hängig von einem Reiseveranstalter gebucht. B) Sie haben die Reise nachweislich so geplant, dass Sie 🡒pünktlich zu der Vertragslaufzeit vorgesehenen Verpflichtungen vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachkommen. – Der Versicherungsschutz endet, wenn Sie oder eine versicherte Person den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in einen Staat außerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz legen. Es sei denn, das Vertragsverhältnis wird aufgrund einer anderweitigen Vereinbarung fortgesetzt. – Scheiden Sie oder eine versicherte Person aus der GKV aus, endet vom Reiseveranstalter ange- gebenen Check-in-Zeit für die betroffenen Personen die Versicherung nach Tarif ZVEinschiffung am Schiffsterminal ankommen.

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Samples: Versicherungsvertrag

Was ist versichert?. Wir erstatten✓ Die Wassersportfahrzeug- Haftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, für die Sie verantwortlich sind und die aus dem Besitz und Gebrauch des im Versicherungsschein genannten Wassersportfahrzeuges entstehen. ✓ Unsere Leistungspflicht umfasst die Prüfung, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht, eine Regulierung berechtigter Ansprüche aber auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche. ✓ Die Versicherung erstreckt sich auch auf: ✔ 100 % • den Besitz und Gebrauch von Xxxxxxxxx, • das Ziehen von Wasserskiläufern, Slalom Ski, Wakeboards, Kneeboards, Tubes und Schirmdrachenflieger, • Schäden an gemieteten Einstellräumen und Steganlagen ✓ Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf weitere Personen. Über Ihren Vertrag sind unter anderem auch der Aufwendungen für Zahnprophy- laxe-Maßnahmen (z. B. professionelle Zahn- reinigung oder Fissurenversiegelung) bis zu 100 EUR pro JahrSkipper, die Crewmitglieder, sowie jede Person, die sich mit Ihrer Zustimmung als Xxxx an Bord befindet, mitversichert. ✔ 100 % der Aufwendungen für Wurzel- und ParodontosebehandlungWie hoch ist die Versicherungssumme? ✓ Die Versicherungssumme vereinbaren wir mit Ihnen im Versicherungsvertrag. ✔ 80 % der Aufwendungen für medizinisch notwendige Knirscherschienen. ✔ Für Kinder und Jugendliche zusätzlich 80 % der Aufwendungen für kieferorthopädische Maßnahmen. ✔ Erstattung auch ohne Vorleistung der gesetz- lichen Krankenversicherung (GKV) Was ist nicht versichert? x Kein Versicherungsschutz besteht, wenn das im Versicherungsschein genannte Wassersportfahrzeug gewerblich genutzt / verchartert wird bzw. damit eine gewerbliche, beruflichen Tätigkeit ausgeübt wird. x Zur gesetzlichen Haftpflicht gehört nicht, wenn Sie sich allein durch eine vertragliche Zusage gegenüber einem anderen zu einer Leistung verpflichten. x Wir erstatten nicht: ✘ Aufwendungen leisten für Behandlungen, die nicht medizinisch notwendig sind. Zahnprophylaxe gilt immer als medizinisch notwendig. ✘ Kieferorthopädische Behandlungen, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurden. Aufwendungen für bei Vertrags- abschluss bereits laufende, angeratene oder beabsichtigte kieferorthopädische Behand- lungenSchäden überdies nur bis zu den vereinbarten Versicherungs- summen. Gibt es Deckungsbeschränkungen? Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche: ! Sie haben 8 Monate Wartezeitwegen Schäden aus vorsätzlicher Handlung ! wegen Schäden, die auf eine durch Alkohol oder Drogengenuss bedingte Bewusstseinsstörung zurückzuführen sind ! des Versicherungsnehmers oder des Eigners gegen mitversicherte Personen eingeschränkte Deckung bzw. Für ZahnprophylaxeVersicherungssumme für Haftpflichtansprüche ! nach dem Recht der USA oder Kanadas ! mitversicherter Personen untereinander ! an fremden Sachen, Wurzel- und Parodon- tosebehandlungen sowie bei Unfällen entfallen die Wartezeiten. ! Der Erstattungsbetrag für die gesamte kiefer- orthopädische Behandlung ist auf 2.000 EUR begrenzt. ! Die Gesamterstattung darf die Gesamtauf- wendungen nicht übersteigen. ! Die aufgeführten Aufwendungen können wir nur erstattengemietet, wenn sie nach der Gebühren- ordnung für Zahnärzte (GOZ) berechnet werden. ! Alle Rechnungen erstatten wir bis zu den Höchstsätzen der GOZ. gepachtet sind Wo bin ich versichert? ✔ Versichert sind Heilbehandlungen in Europa✓ Die Wasserfahrzeughaftpflichtversicherung gilt weltweit. ✔ Wenn Sie uns vor Beginn Ihres Auslandsaufenthalts z. B. per Brief oder E-Mail Bescheid geben, wird Ihr Versicherungsschutz auch auf außereuropäische Länder ausgedehnt. Während der ersten beiden Monate Ihres vorübergehenden Aufenthalts im außereuropäischen Ausland haben Sie auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz. Welche Verpflichtungen habe ich? – Sie können den Tarif ZV nur abschließen, Auch wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und darüber hinaus in der GKV versichert sind. Wenn diese Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind, müssen Sie uns dies unverzüglich anzeigen. – Schließen Sie oder eine versicherte Person bei einem weiteren Versicherer während eines vorübergehen- den Auslandsaufenthalts (z.B. Urlaub) einen Krankheitskostenver- sicherungsvertrag mit Anspruch auf Erstattung von Zahnersatzleistungen abHaftpflichtschaden verursachen, sind Sie verpflichtet, uns von der anderen Versicherung unverzüglich zu unterrichten. – Vor Vertragsschluss führen wir eine Gesundheitsprüfung durch. Daher müssen Sie alle von uns geforderten Fragenwahrheitsgemäß und vollständig beantworten. – Auf Verlangen müssen Sie uns während der Vertragslaufzeit jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder der Leistungspflicht und ihres Umfangs erforderlich ist. – Wenn sich Ihre Postanschrift ändert, müssen Sie dies unverzüglich mitteilen. Andernfalls können Nachteile entstehen. Das Gleiche gilt bei Namensänderung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den §§ 9 und 10 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für den Tarif ZV. Wann und wie zahle ich? – Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag und ist am 1. eines jeden Monats fällig. – Den 1. Beitrag müssen Sie unverzüglich nach Ablauf von 2 Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. – Verspätete Beitragszahlungen können zum Verlust Ihres Versicherungsschutzes führen. – Sie können uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto mittels SEPA-Lastschriftmandat einzuziehen. Alternativ können Sie als Zahlungsweise die Überweisung wählen. Die Beiträge müssen Sie an die von uns zu bezeichnende Stelle entrichten. Wann beginnt und endet die Deckung? – Der Beginn des Versicherungsschutzes ist im Versicherungsschein angegeben. Versicherungsbeginn ist jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrags und nicht vor Ablauf von Wartezeiten. – Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. – Der Versicherungsschutz endet bei wirksamer Kündigung durch Sie (siehe auch „Wie kann ich den Vertrag kündigen?“). Wir können den Vertrag innerhalb eines Monats ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie oder die versicherte Person den während der Vertragslaufzeit vorgesehenen Verpflichtungen vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachkommen. – Der Versicherungsschutz endet, wenn Sie oder eine versicherte Person den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in einen Staat außerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz legen. Es sei denn, das Vertragsverhältnis wird aufgrund einer anderweitigen Vereinbarung fortgesetzt. – Scheiden Sie oder eine versicherte Person aus der GKV aus, endet für die betroffenen Personen die Versicherung nach Tarif ZVgeschützt.

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Samples: Haftpflichtversicherung Für Wassersportfahrzeuge

Was ist versichert?. Wir erstatten: ✔ 100 % ✓ Versichert sind Ihr Gebäude, das Gebäudezubehör, die Gebäudebestandteile, Garagen und unmittelbar an das Gebäude anschließende Terrassen, die beschädigt oder zerstört werden oder infolge eines Versicherungsfalls abhandenkommen. Auf Wunsch ist auch Ihre Photovoltaikanlage versichert. Versicherte Gefahren ✓ Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder Ladung; ✓ Leitungswasser; ✓ Naturgefahren wie Sturm, Hagel; ✓ Weitere Naturgefahren. Das sind die Elementargefahren Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Versicherte Schäden ✓ Sachschäden infolge von Zerstörung, Be- schädigung oder Abhandenkommen der versicherten Sachen infolge eines Versicherungsfalls; ✓ Mietausfall infolge eines Versicherungsfalls. Versicherte Kosten Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen und tatsächlich angefallenen ✓ Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten; ✓ Aufräumungs- und Abbruchkosten und ✓ Bewegungs- und Schutzkosten. Der Versicherer ersetzt bis zu dem hierfür vereinbarten Betrag die infolge eines Versicherungsfalles tatsächlich entstandenen ✓ Aufwendungen für Zahnprophy- laxe-Maßnahmen (z. B. professionelle Zahn- reinigung oder Fissurenversiegelung) bis zu 100 EUR pro Jahr. ✔ 100 % der Aufwendungen für Wurzel- und Parodontosebehandlung. ✔ 80 % der Aufwendungen für medizinisch notwendige Knirscherschienen. ✔ Für Kinder und Jugendliche zusätzlich 80 % der Aufwendungen für kieferorthopädische Maßnahmen. ✔ Erstattung auch ohne Vorleistung der gesetz- lichen Krankenversicherung (GKV) Was ist nicht versichert? Wir erstatten nichtBestimmte Risiken sind nicht versichert, z. B.: ✘ Aufwendungen für Behandlungen🗶 Minderertrag oder Ertragsausfall Ihrer Photovoltaikanlage; 🗶 In das Gebäude nachträglich eingefügte - nicht aber ausgetauschte - Sachen, die nicht medizinisch notwendig sind. Zahnprophylaxe gilt immer als medizinisch notwendig. ✘ Kieferorthopädische Behandlungen, ein Mieter oder ein Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für die nach Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurden. Aufwendungen für bei Vertrags- abschluss bereits laufende, angeratene oder beabsichtigte kieferorthopädische Behand- lungener die Gefahr trägt. Gibt es DeckungsbeschränkungenDeckungseinschränkungen? Es gibt eine Reihe von Fällen, in denen der Versicherungsschutz eingeschränkt sein kann. In jedem Fall vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel: ! Krieg; ! Innere Unruhen; ! Kernenergie; ! Schwamm; ! Sturmflut ; ! Schäden, die Sie haben 8 Monate Wartezeitvorsätzlich herbeigeführt haben. Für Zahnprophylaxe, Wurzel- Produktinformationsblatt Wohngebäudeversicherung Stand 02/2018 Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen und Parodon- tosebehandlungen sowie bei Unfällen entfallen die Wartezeiten✓ Preissteigerungen nach Eintritt des Versicherungsfalls. ! Versicherungssumme und Versicherungs- wert Folgende Versicherungswerte können vereinbart werden: ✓ Gleitender Neuwert; ✓ Der Erstattungsbetrag für die gesamte kiefer- orthopädische Behandlung Versicherungsschutz ist auf 2.000 EUR begrenzt. ! Die Gesamterstattung darf die Gesamtauf- wendungen nicht übersteigen. ! Die aufgeführten Aufwendungen können wir nur erstattenausreichend, wenn sie nach der Gebühren- ordnung für Zahnärzte (GOZ) berechnet werden. ! Alle Rechnungen erstatten wir bis zu den Höchstsätzen der GOZdie ermittelte Versicherungssumme dem vereinbarten Versicherungswert entspricht. Wo bin ich versichert? ✔ Versichert sind Heilbehandlungen in Europa. ✔ Wenn Sie uns vor Beginn Ihres Auslandsaufenthalts z. B. per Brief oder E-Mail Bescheid geben, wird Ihr Versicherungsschutz auch auf außereuropäische Länder ausgedehnt. Während der ersten beiden Monate Ihres vorübergehenden Aufenthalts im außereuropäischen Ausland haben Sie auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz. Welche Verpflichtungen habe ich? – Sie können den Tarif ZV nur abschließen, wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und darüber hinaus in der GKV versichert sind. Wenn diese Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind, müssen Sie uns dies unverzüglich anzeigen. – Schließen Sie oder eine versicherte Person bei einem weiteren Versicherer einen Krankheitskostenver- sicherungsvertrag mit Anspruch auf Erstattung von Zahnersatzleistungen ab, sind Sie verpflichtet, uns von der anderen Versicherung unverzüglich zu unterrichten. – Vor Vertragsschluss führen wir eine Gesundheitsprüfung durch. Daher müssen Sie alle von uns geforderten Fragenwahrheitsgemäß und vollständig beantworten. – Auf Verlangen müssen Sie uns während der Vertragslaufzeit jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder der Leistungspflicht und ihres Umfangs erforderlich ist. – Wenn sich Ihre Postanschrift ändert, müssen Sie dies unverzüglich mitteilen. Andernfalls können Nachteile entstehen. Das Gleiche gilt bei Namensänderung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den §§ 9 und 10 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für den Tarif ZV. Wann und wie zahle ich? – Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag und ist am 1. eines jeden Monats fällig. – Den 1. Beitrag müssen Sie unverzüglich nach Ablauf von 2 Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. – Verspätete Beitragszahlungen können zum Verlust Ihres Versicherungsschutzes führen. – Sie können uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto mittels SEPA-Lastschriftmandat einzuziehen. Alternativ können Sie als Zahlungsweise die Überweisung wählen. Die Beiträge müssen Sie an die von uns zu bezeichnende Stelle entrichten. Wann beginnt und endet die Deckung? – Der Beginn des Versicherungsschutzes ist im in dem Versicherungsschein angegeben. Versicherungsbeginn ist jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrags und nicht vor Ablauf von Wartezeiten. – Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. – Der Versicherungsschutz endet bei wirksamer Kündigung durch Sie (siehe auch „Wie kann ich den Vertrag kündigen?“). Wir können den Vertrag innerhalb eines Monats ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie oder die versicherte Person den während der Vertragslaufzeit vorgesehenen Verpflichtungen vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachkommen. – Der Versicherungsschutz endet, wenn Sie oder eine versicherte Person den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in einen Staat außerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz legen. Es sei denn, das Vertragsverhältnis wird aufgrund einer anderweitigen Vereinbarung fortgesetzt. – Scheiden Sie oder eine versicherte Person aus der GKV aus, endet für die betroffenen Personen die Versicherung nach Tarif ZVbezeichneten Versicherungsort Versicherungsschutz.

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Samples: Wohngebäudeversicherung

Was ist versichert?. Wir erstatten✓ Versichert sind Unfälle. Ein Unfall liegt zum Bei- spiel vor, wenn die versicherte Person sich ver- letzt, weil sie stolpert, ausrutscht oder stürzt. Dafür bieten wir insbesondere folgende Leis- tungsarten: ✔ 100 % Geldleistungen ✓ Einmalige Invaliditätsleistung bei dauerhaften Beeinträchtigungen (z.B. Bewegungseinschrän- kungen). ✓ Lebenslange Unfallrente bei besonders schwe- ren Beeinträchtigungen. ✓ Krankenhaustagegeld bei Krankenhausaufent- halten oder ambulanten Operationen. ✓ Kostenersatz für Such-, Bergungs- und Ret- tungseinsätze. Dienstleistungen ✓ Häusliche Hilfe in der Aufwendungen für Zahnprophy- laxe-Maßnahmen ersten Zeit nach einem Un- fall (z. B. professionelle Zahn- reinigung zum Beispiel Pflege, Menüservice). ✓ Professionelles Rehabilitationsmanagement. Welche Hilfeleistungen erbringen wir? ✓ Neben Geldleistungen wird auch die Organisa- tion und Finanzierung von Hilfeleistungen nach einem Unfall erbracht. ✓ Wird bei starker Beeinträchtigung der körperli- chen oder Fissurenversiegelung) bis zu 100 EUR pro Jahrgeistigen Leistungsfähigkeit erbracht. ✔ 100 % der Aufwendungen für Wurzel- Wie hoch ist die Versicherungssumme? ✓ Die vereinbarten Leistungsarten und Parodontosebehandlungdie Versi- cherungssummen können Sie Ihren Vertragsun- terlagen entnehmen. ✔ 80 % der Aufwendungen für medizinisch notwendige Knirscherschienen. ✔ Für Kinder und Jugendliche zusätzlich 80 % der Aufwendungen für kieferorthopädische Maßnahmen. ✔ Erstattung auch ohne Vorleistung der gesetz- lichen Krankenversicherung (GKV) Was ist nicht versichert? Wir erstatten nichtNicht alle denkbaren Risiken sind versichert. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel: ✘ Aufwendungen x Krankheiten (zum Beispiel Diabetes, Gelenksarthrose, Schlaganfall). x Kosten für Behandlungendie ärztliche Heilbehand- lung. x Sachschäden (zum Beispiel Brille, die nicht medizinisch notwendig sind. Zahnprophylaxe gilt immer als medizinisch notwendig. ✘ Kieferorthopädische Behandlungen, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurden. Aufwendungen für bei Vertrags- abschluss bereits laufende, angeratene oder beabsichtigte kieferorthopädische Behand- lungenKleidung). Gibt es Deckungsbeschränkungen? Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel: ! Sie haben 8 Monate Wartezeit. Für Zahnprophylaxe, Wurzel- und Parodon- tosebehandlungen sowie Unfälle durch Drogenkonsum; ! Unfälle bei Unfällen entfallen die Wartezeitender vorsätzlichen Begehung ei- ner Straftat; ! Unfälle durch Kernenergie; ! Unfälle der versicherten Person als Führer eines Luftfahrzeugs oder Luftsportgeräts (mit Lizenz). ! Der Erstattungsbetrag für die gesamte kiefer- orthopädische Behandlung ist auf 2.000 EUR begrenzt. ! Die Gesamterstattung darf die Gesamtauf- wendungen nicht übersteigen. ! Die aufgeführten Aufwendungen können wir nur erstattenWenn Unfallfolgen und Krankheiten zusam- mentreffen, wenn sie nach der Gebühren- ordnung für Zahnärzte (GOZ) berechnet werden. ! Alle Rechnungen erstatten wir bis kann es zu den Höchstsätzen der GOZLeistungskürzungen kommen. Wo bin ich versichert? ✔ Versichert sind Heilbehandlungen in Europa. ✔ Wenn Sie uns vor Beginn Ihres Auslandsaufenthalts z. B. per Brief oder E-Mail Bescheid geben, wird Ihr Versicherungsschutz auch auf außereuropäische Länder ausgedehnt. Während der ersten beiden Monate Ihres vorübergehenden Aufenthalts im außereuropäischen Ausland haben Sie auch ohne besondere Vereinbarung weltweit Versicherungsschutz. Welche Verpflichtungen habe ich? – Sie können den Tarif ZV nur abschließen, wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und darüber hinaus in der GKV versichert sind. Wenn diese Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind, müssen Sie uns dies unverzüglich anzeigen. – Schließen Sie oder eine versicherte Person bei einem weiteren Versicherer einen Krankheitskostenver- sicherungsvertrag mit Anspruch auf Erstattung von Zahnersatzleistungen ab, sind Sie verpflichtet, uns von der anderen Versicherung unverzüglich zu unterrichten. – Vor Vertragsschluss führen wir eine Gesundheitsprüfung durch. Daher müssen Sie alle von uns geforderten Fragenwahrheitsgemäß und vollständig beantworten. – Auf Verlangen müssen Sie uns während der Vertragslaufzeit jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder der Leistungspflicht und ihres Umfangs erforderlich ist. – Wenn sich Ihre Postanschrift ändert, müssen Sie dies unverzüglich mitteilen. Andernfalls können Nachteile entstehen. Das Gleiche gilt bei Namensänderung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den §§ 9 und 10 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für den Tarif ZV. Wann und wie zahle ich? – Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag und ist am 1. eines jeden Monats fällig. – Den 1. Beitrag müssen Sie unverzüglich nach Ablauf von 2 Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. – Verspätete Beitragszahlungen können zum Verlust Ihres Versicherungsschutzes führen. – Sie können uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto mittels SEPA-Lastschriftmandat einzuziehen. Alternativ können Sie als Zahlungsweise die Überweisung wählen. Die Beiträge müssen Sie an die von uns zu bezeichnende Stelle entrichten. Wann beginnt und endet die Deckung? – Der Beginn des Versicherungsschutzes ist im Versicherungsschein angegeben. Versicherungsbeginn ist jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrags und nicht vor Ablauf von Wartezeiten. – Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. – Der Versicherungsschutz endet bei wirksamer Kündigung durch Sie (siehe auch „Wie kann ich den Vertrag kündigen?“). Wir können den Vertrag innerhalb eines Monats ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie oder die versicherte Person den während der Vertragslaufzeit vorgesehenen Verpflichtungen vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachkommen. – Der Versicherungsschutz endet, wenn Sie oder eine versicherte Person den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in einen Staat außerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz legen. Es sei denn, das Vertragsverhältnis wird aufgrund einer anderweitigen Vereinbarung fortgesetzt. – Scheiden Sie oder eine versicherte Person aus der GKV aus, endet für die betroffenen Personen die Versicherung nach Tarif ZV.

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Samples: Unfallversicherung Mit Hilfeleistungen

Was ist versichert?. Wir erstattenDer Tarif TravelXL bietet Versicherungsschutz bei priva- ten und beruflichen Auslandsreisen mit einer Dauer von bis zu einem Jahr. Ambulante Leistungen, Arznei-, Heil- und Verbandmittel › Behandlungen durch Ärzte, Zahnärzte und Physiotherapeuten nach freier Xxxx › psychologische oder psychotherapeutische Erstbe- handlung nach Unfällen, Gewaltverbrechen und Natur- katastrophen zur Vermeidung posttraumatischer Stö- rungen › ärztlich verordnete Arznei-, Heil- und Verbandmittel › die Miete ärztlich verordneter Hilfsmittel (Ausnahme: ✔ 100 % der Sehhilfen und Hörgeräte) › Behandlung, Verpflegung und Unterkunft im Kranken- haus › Unterbringung einer Begleitperson des minderjährigen Kindes › Behandlung bei Schwangerschaftskomplikationen und Fehlgeburt › Entbindung bei Frühgeburt › schmerzstillende Zahnbehandlung › Zahnfüllungen in einfacher Ausführung › unfallbedingte Versorgung mit provisorischem Zahner- satz und provisorischen Zahnkronen jeweils in einfa- cher Ausführung › einfache Reparaturen von Zahnersatz und Zahnkronen › Aufwendungen für Zahnprophy- laxe-Maßnahmen den Transport zum › nächsterreichbaren Krankenhaus oder Notfallarzt › soweit erforderlich, auch Aufwendungen für den › Transport vom Krankenhaus der Notfallversorgung ins nächstgelegene geeignete Krankenhaus › Mehrkosten für einen Rücktransport, wenn − dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist oder − ein Krankenhausaufenthalt voraussichtlich länger als 14 Tage dauern würde oder − die voraussichtlichen Behandlungskosten die Mehrkosten des Rücktransportes übersteigen wür- den › im Todesfall Aufwendungen für die Überführung an den Wohnsitz bis zu 30.000 Euro oder für die Bestat- tung im Ausland bis zu 30.000 Euro alle Länder ohne USA und Kanada TravelXLO 0,89 EUR 2,49 EUR Aufwendungen für die unfallbedingte Suche, Rettung und Bergung bis zu 2.500 Euro › Betreuung minderjähriger Kinder bis zu 5.000 Euro › weitere in den AVB genannte Assistanceleistungen Nicht versichert sind z. B.: × geplante oder gezielte Heilbehandlungen im Ausland × Behandlungen, deren Notwendigkeit vor Antritt der Reise bereits feststand × eine regelgerecht verlaufende Schwangerschaft × Kieferregulierung × kosmetische Leistungen × Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie Rehabilitati- onsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger × Aufenthalte in Kliniken, die auch Kuren und Sanatori- umsbehandlungen durchführen oder Rekonvaleszenten aufnehmen × Leistungen durch Behandler, die nicht in den Bedingun- gen genannt sind (z. B. professionelle Zahn- reinigung oder FissurenversiegelungHeilpraktiker, Fußpfleger und nichtärztliche Chiropraktiker) bis zu 100 EUR pro Jahr× Psychotherapie × alternative Behandlungsmethoden, die sich nicht prak- tisch bewährt und keine allgemeine Anerkennung ge- funden haben × Präparate zur Empfängnisverhütung und zur Behand- lung der erektilen Dysfunktion, diätetische Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel ! Durch summenmäßige Begrenzungen bei einzelnen Leis- tungen (vgl. ✔ 100 % der Aufwendungen für Wurzel- und Parodontosebehandlung. ✔ 80 % der Aufwendungen für medizinisch notwendige Knirscherschienen. ✔ Für Kinder und Jugendliche zusätzlich 80 % der Aufwendungen für kieferorthopädische Maßnahmen. ✔ Erstattung auch ohne Vorleistung der gesetz- lichen Krankenversicherung (GKV) Was ist nicht versichert? Wir erstatten nicht: ✘ Aufwendungen für Behandlungen, die nicht medizinisch notwendig sind?“) können Ihnen Eigenan- teile entstehen. Zahnprophylaxe gilt immer als medizinisch notwendig. ✘ Kieferorthopädische Behandlungen, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurden. Aufwendungen für bei Vertrags- abschluss bereits laufende, angeratene oder beabsichtigte kieferorthopädische Behand- lungen. Gibt es Deckungsbeschränkungen? ! Sie haben 8 Monate Wartezeit. Für Zahnprophylaxe, Wurzel- und Parodon- tosebehandlungen sowie bei Unfällen entfallen die Wartezeiten. ! Der Erstattungsbetrag ✓ Versicherungsschutz besteht für die gesamte kiefer- orthopädische Behandlung ist auf 2.000 EUR begrenztDauer der versicherten Auslandsreise entweder › nach TravelXLM weltweit mit USA und Kanada oder › nach TravelXLO weltweit ohne USA und Kanada. ! Die Gesamterstattung darf die Gesamtauf- wendungen nicht übersteigen. ! Die aufgeführten Aufwendungen können wir nur erstatten, wenn sie nach der Gebühren- ordnung für Zahnärzte (GOZ) berechnet werden. ! Alle Rechnungen erstatten wir bis zu den Höchstsätzen der GOZ. Wo bin ich versichert? ✔ Versichert sind Heilbehandlungen in Europa. ✔ Wenn Sie uns vor Beginn Ihres Auslandsaufenthalts z. B. per Brief oder E-Mail Bescheid geben, wird Ihr Versicherungsschutz auch auf außereuropäische Länder ausgedehnt. Während der ersten beiden Monate Ihres vorübergehenden Aufenthalts im außereuropäischen Ausland haben Sie auch ohne besondere Vereinbarung ✓ In Deutschland besteht kein Versicherungsschutz. Welche Verpflichtungen habe ich? – Sie können den Tarif ZV nur abschließen, wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und darüber hinaus in der GKV versichert sind. Wenn diese Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind, müssen Sie uns dies unverzüglich anzeigen. – Schließen Sie oder eine versicherte Person bei einem weiteren Versicherer einen Krankheitskostenver- sicherungsvertrag mit Anspruch auf Erstattung von Zahnersatzleistungen ab, sind Sie verpflichtet, uns von der anderen Versicherung unverzüglich zu unterrichten. – Vor Vertragsschluss führen wir eine Gesundheitsprüfung durch. Daher müssen Sie alle von uns geforderten Fragenwahrheitsgemäß und vollständig beantworten. – Auf Verlangen müssen Sie uns während der Vertragslaufzeit jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder der Leistungspflicht und ihres Umfangs erforderlich ist. – Wenn sich Ihre Postanschrift ändert, müssen Sie dies unverzüglich mitteilen. Andernfalls können Nachteile entstehen. Das Gleiche gilt bei Namensänderung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den §§ 9 und 10 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für den Tarif ZV. Wann und wie zahle ich? – Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag und ist am 1. eines jeden Monats fällig. – Den 1. Beitrag müssen Sie unverzüglich nach Ablauf von 2 Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. – Verspätete Beitragszahlungen können zum Verlust Ihres Versicherungsschutzes führen. – Sie können uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto mittels SEPA-Lastschriftmandat einzuziehen. Alternativ können Sie als Zahlungsweise die Überweisung wählen. Die Beiträge müssen Sie an die von uns zu bezeichnende Stelle entrichten. Wann beginnt und endet die Deckung? – Der Beginn des Versicherungsschutzes ist im Versicherungsschein angegeben. Versicherungsbeginn ist jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrags und nicht vor Ablauf von Wartezeiten. – Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. – Der Versicherungsschutz endet bei wirksamer Kündigung durch Sie (siehe auch „Wie kann ich den Vertrag kündigen?“). Wir können den Vertrag innerhalb eines Monats ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie oder die versicherte Person den während der Vertragslaufzeit vorgesehenen Verpflichtungen vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachkommen. – Der Versicherungsschutz endet, wenn Sie oder eine versicherte Person den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in einen Staat außerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz legen. Es sei denn, das Vertragsverhältnis wird aufgrund einer anderweitigen Vereinbarung fortgesetzt. – Scheiden Sie oder eine versicherte Person aus der GKV aus, endet für die betroffenen Personen die Versicherung nach Tarif ZV.

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Samples: Travel Insurance Agreement

Was ist versichert?. Wir erstatten: ✔ 100 % ✓ Versichert sind Unfälle. Ein Unfall liegt z.B. vor, wenn die versicherte Person sich verletzt, weil sie stolpert, ausrutscht oder stürzt. ✓ Vereinbarung des erweiterten Unfallbegriffs Was wird ersetzt? Geldleistungen ✓ Einmalige Invaliditätsleistung bei dauerhaften Beeinträchtigungen (z.B. Bewegungs- einschränkungen). ✓ Einmalige Geldleistung an die Hinterbliebenen im Todesfall. ✓ Krankenhaustagegeld bei Krankenhausauf- enthalten oder ambulanten Operationen sowie Koma- und Genesungsgeld. ✓ Erweiterte Übergangsleistung bei vollständiger körperlicher Beeinträchtigung, 3 Monate nach dem Unfallereignis. ✓ Kostenersatz für Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze. ✓ Sofortleistung bei Schwerverletzungen bis 15.000 EUR. Dienstleistungen ✓ Häusliche Hilfe in der Aufwendungen für Zahnprophy- laxe-Maßnahmen ersten Zeit nach einem Unfall (z. z.B. professionelle Zahn- reinigung oder Fissurenversiegelung) bis zu 100 EUR pro JahrPflege, Menüservice, Haushaltshilfe). ✔ 100 % der Aufwendungen für Wurzel- Wie hoch ist die Versicherungssumme? Die Versicherungssummen und Parodontosebehandlungdie Leistungsarten werden individuell mit Ihnen im Versicherungsvertrag vereinbart. ✔ 80 % der Aufwendungen für medizinisch notwendige Knirscherschienen. ✔ Für Kinder und Jugendliche zusätzlich 80 % der Aufwendungen für kieferorthopädische Maßnahmen. ✔ Erstattung auch ohne Vorleistung der gesetz- lichen Krankenversicherung (GKV) Was ist nicht versichert? Wir erstatten nicht: ✘ Aufwendungen x Unfälle mit Luftfahrzeugen oder bei Fahrveranstaltungen x Kosten für Behandlungendie ärztliche Heilbehandlung x Sachschäden (z.B. Brille, die nicht medizinisch notwendig sind. Zahnprophylaxe gilt immer als medizinisch notwendig. ✘ Kieferorthopädische Behandlungen, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurden. Aufwendungen für bei Vertrags- abschluss bereits laufende, angeratene oder beabsichtigte kieferorthopädische Behand- lungen. Kleidung) Gibt es Deckungsbeschränkungen? Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel: ! Sie haben 8 Monate Wartezeit. Für ZahnprophylaxeDauernd pflegebedürftige Personen sowie Geisteskranke ! Geistes- oder Bewusstseinsstörungen ! Unfälle bei der vorsätzlichen Begehung einer Straftat ! Bandscheibenschäden ! Zahlungen, Wurzel- sofern dadurch Sanktions- Gesetze oder -Vorschriften des Versicherungsunternehmens verletzt würden Wenn sich Unfallfolgen und Parodon- tosebehandlungen sowie bei Unfällen entfallen die Wartezeiten. ! Der Erstattungsbetrag für die gesamte kiefer- orthopädische Behandlung ist auf 2.000 EUR begrenzt. ! Die Gesamterstattung darf die Gesamtauf- wendungen nicht übersteigen. ! Die aufgeführten Aufwendungen können wir nur erstattenKrankheiten überschneiden, wenn sie nach der Gebühren- ordnung für Zahnärzte (GOZ) berechnet werden. ! Alle Rechnungen erstatten wir bis kann es zu den Höchstsätzen der GOZLeistungskürzungen kommen. Wo bin ich versichert? ✔ Versichert sind Heilbehandlungen in Europa. ✔ Wenn Sie uns vor Beginn Ihres Auslandsaufenthalts z. B. per Brief oder E-Mail Bescheid geben, wird Ihr haben weltweit Versicherungsschutz auch auf außereuropäische Länder ausgedehnt. Während der ersten beiden Monate Ihres vorübergehenden Aufenthalts im außereuropäischen Ausland haben Sie auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz. Welche Verpflichtungen habe ich? - Sie können den Tarif ZV nur abschließen, wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und darüber hinaus in der GKV versichert sind. Wenn diese Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind, müssen Sie uns dies unverzüglich anzeigen. – Schließen Sie oder eine versicherte Person bei einem weiteren Versicherer einen Krankheitskostenver- sicherungsvertrag mit Anspruch auf Erstattung von Zahnersatzleistungen ab, sind Sie verpflichtet, uns von der anderen Versicherung unverzüglich zu unterrichten. – Vor Vertragsschluss führen wir eine Gesundheitsprüfung durch. Daher müssen Sie alle von uns geforderten Fragenwahrheitsgemäß Fragen im Versicherungsantrag wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. – Auf Verlangen - Die Versicherungsbeiträge müssen Sie uns während der Vertragslaufzeit jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder der Leistungspflicht rechtzeitig und ihres Umfangs erforderlich istvollständig bezahlen. – Wenn sich Ihre Postanschrift ändert, - Sie sind verpflichtet einen Berufswechsel unverzüglich anzuzeigen. - Nach einem Unfall müssen Sie dies unverzüglich mitteilen. Andernfalls können Nachteile entstehen. Das Gleiche gilt bei Namensänderung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte sofort einen Arzt aufsuchen, seinen Anordnungen folgen und uns über den §§ 9 und 10 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für den Tarif ZVUnfall informieren. Wann und wie zahle ich? – Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag und ist am 1. eines jeden Monats fällig. – Den 1. ersten Beitrag müssen Sie unverzüglich nach Ablauf innerhalb von 2 zwei Wochen nach Zugang Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurdeist im Versicherungsschein genannt. – Verspätete Beitragszahlungen können zum Verlust Ihres Versicherungsschutzes führen. – Sie können uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto mittels SEPA-Lastschriftmandat einzuziehen. Alternativ können Sie als Zahlungsweise die Überweisung wählen. Die Beiträge müssen Sie an die von überweisen oder uns zu bezeichnende Stelle entrichteneine Bankeinzugsermächtigung erteilen. Wann beginnt und wann endet die Deckung? Der Beginn des Versicherungsschutzes ist Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenangegebenen Zeitpunkt. Versicherungsbeginn ist jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrags Voraussetzung ist, dass Sie den Versicherungsbeitrag rechtzeitig und nicht vor Ablauf vollständig gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit dem Zeitpunkt der Zahlung. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von Wartezeiten. – Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. – Der Versicherungsschutz endet bei wirksamer Kündigung durch Sie mindestens einem Jahr, so verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr (siehe auch „Wie kann ich den Vertrag kündigen?“Verlängerungsjahr). Wir können den Vertrag innerhalb eines Monats ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn außer Sie oder die versicherte Person wir kündigen den während der Vertragslaufzeit vorgesehenen Verpflichtungen vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachkommen. – Der Versicherungsschutz endet, wenn Sie oder eine versicherte Person den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in einen Staat außerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz legen. Es sei denn, das Vertragsverhältnis wird aufgrund einer anderweitigen Vereinbarung fortgesetzt. – Scheiden Sie oder eine versicherte Person aus der GKV aus, endet für die betroffenen Personen die Versicherung nach Tarif ZVVertrag.

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Samples: Unfallversicherung

Was ist versichert?. Wir erstatten: ✔ 100 % der Aufwendungen für Zahnprophy- laxe-Maßnahmen (z. B. professionelle Zahn- reinigung oder Fissurenversiegelung) bis zu 100 EUR pro Jahr. ✔ 100 % der Aufwendungen für Wurzel- Über dieses Versicherungsprodukt können Ihre Ge- bäude, Ihr Hausrat, Ihre Kunst- und Parodontosebehandlung. ✔ 80 % der Aufwendungen für medizinisch notwendige Knirscherschienen. ✔ Für Kinder und Jugendliche zusätzlich 80 % der Aufwendungen für kieferorthopädische Maßnahmen. ✔ Erstattung auch ohne Vorleistung der gesetz- lichen Krankenversicherung (GKV) Was ist nicht versichert? Wir erstatten nicht: ✘ Aufwendungen für Behandlungen, die nicht medizinisch notwendig sind. Zahnprophylaxe gilt immer als medizinisch notwendig. ✘ Kieferorthopädische Behandlungen, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurden. Aufwendungen für bei Vertrags- abschluss bereits laufende, angeratene oder beabsichtigte kieferorthopädische Behand- lungen. Gibt es Deckungsbeschränkungen? ! Sie haben 8 Monate Wartezeit. Für Zahnprophylaxe, Wurzel- und Parodon- tosebehandlungen Wertgegenstände sowie bei Unfällen entfallen die Wartezeiten. ! Der Erstattungsbetrag für die gesamte kiefer- orthopädische Behandlung ist auf 2.000 EUR begrenzt. ! Die Gesamterstattung darf die Gesamtauf- wendungen nicht übersteigen. ! Die aufgeführten Aufwendungen können wir nur erstatten, wenn sie nach der Gebühren- ordnung für Zahnärzte (GOZ) berechnet Ihre Privathaftpflicht versichert werden. ! Alle Rechnungen erstatten wir bis zu den Höchstsätzen Hier erhalten Sie einen Auszug der GOZwichtigsten versicherten Sachen und Risiken. Wo bin ich versichert? ✔ Versichert sind Heilbehandlungen in Europa. ✔ Wenn Sie uns vor Beginn Ihres Auslandsaufenthalts z. B. per Brief oder E-Mail Bescheid geben, wird Ihr Versicherungsschutz auch auf außereuropäische Länder ausgedehnt. Während der ersten beiden Monate Ihres vorübergehenden Aufenthalts im außereuropäischen Ausland haben Sie auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz. Welche Verpflichtungen habe ich? – Sie können den Tarif ZV nur abschließen, wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und darüber hinaus in der GKV versichert sind. Wenn diese Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind, müssen Sie uns dies unverzüglich anzeigen. – Schließen Sie oder eine versicherte Person bei einem weiteren Versicherer einen Krankheitskostenver- sicherungsvertrag mit Anspruch auf Erstattung von Zahnersatzleistungen ab, sind Sie verpflichtet, uns von der anderen Versicherung unverzüglich zu unterrichten. – Vor Vertragsschluss führen wir eine Gesundheitsprüfung durch. Daher müssen Sie alle von uns geforderten Fragenwahrheitsgemäß und vollständig beantworten. – Auf Verlangen müssen Sie uns während der Vertragslaufzeit jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder der Leistungspflicht und ihres Umfangs erforderlich ist. – Wenn sich Ihre Postanschrift ändert, müssen Sie dies unverzüglich mitteilen. Andernfalls können Nachteile entstehen. Das Gleiche gilt bei Namensänderung. Weitere Die vollständigen Informationen entnehmen Sie bitte den §§ 9 und 10 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für den Tarif ZVIhren Vertragsunterlagen. Wann und wie zahle ich? – Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag und ist am 1. eines jeden Monats fällig. – Den 1. Beitrag müssen Sie unverzüglich nach Ablauf von 2 Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. – Verspätete Beitragszahlungen können zum Verlust Ihres Versicherungsschutzes führen. – Sie können uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto mittels SEPA-Lastschriftmandat einzuziehen. Alternativ können Sie als Zahlungsweise die Überweisung wählen. Die Beiträge müssen Sie an die von uns zu bezeichnende Stelle entrichten. Wann beginnt und endet die Deckung? – Der Beginn des Versicherungsschutzes ist Versichert sind Ihre im Versicherungsschein angegebenbezeichneten Gebäude gegen Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen durch Ursachen aller Art (Allgefahren-Versicherung); x.X. Xxxxxxx durch: Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm, Hagel Vandalismus Zufallsbedingte Beschädigung Wenn versicherte Sachen völlig zerstört werden oder abhandenkommen, ersetzen wir den Neuwert zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls. Versicherungsbeginn Zusätzlich ersetzen wir auch verschiedene Kosten, welche aufgrund eines Versicherungsfalls notwen- dig sind; insbesondere sind folgende Positionen insgesamt bis zu 25 % der Versicherungssumme über die Versicherungssumme hinaus versichert: das Auf-, das Wegräumen, die Entsorgung und der Abtransport zerstörter und beschädigter versicherter Sachen der Transport und die Lagerung versicherter Sachen, solange die Lagerung am Ver- sicherungsort nicht möglich oder zumutbar ist zusätzliche Baunebenkosten aufgrund behördlicher Auflagen (z.B. Architekten-, Konstruktions- und Planungskosten) der Ausfall von Mieteinnahmen bei vermieteten Gebäuden, höchstens jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrags für 1 Jahr Hausrat, Kunst- und nicht vor Ablauf Wertgegenstände: Versichert sind Ihr Hausrat, Ihre Kunst- und Wert- gegenstände gegen Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen durch Ursachen aller Art; x.X. Xxxxxxx durch: Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm, Hagel Vandalismus Zufallsbedingte Beschädigung Wenn Hausrat zerstört wird oder abhandenkommt, ersetzen wir den Wiederbeschaffungspreis von Wartezeiten. – Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. – Der Versicherungsschutz endet bei wirksamer Kündigung durch Sie Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (siehe auch „Wie kann ich den Vertrag kündigen?“Neuwert). Wir können Wenn Kunstgegenstände völlig zerstört werden oder abhandenkommen, ersetzen wir die mit uns zuvor vereinbarten Beträge oder den Vertrag innerhalb eines Monats ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie oder die versicherte Person den während der Vertragslaufzeit vorgesehenen Verpflichtungen vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachkommen. – Der Versicherungsschutz endet, wenn Sie oder eine versicherte Person den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in einen Staat außerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz legen. Es sei denn, das Vertragsverhältnis wird aufgrund einer anderweitigen Vereinbarung fortgesetzt. – Scheiden Sie oder eine versicherte Person aus der GKV aus, endet für die betroffenen Personen die Versicherung nach Tarif ZVMarktwert.

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Samples: Campingversicherung

Was ist versichert?. Wir erstatten✓ Gegenstand der Privathaftpflichtversiche- rung ist es, gegen Sie geltend gemachte Haftpflichtansprüche zu prüfen, berechtigte Ansprüche zu befriedigen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren. ✓ Die Privathaftpflichtversicherung umfasst die wesentlichen Haftungsrisiken Ihres Privatle- bens, dazu gehören auch beispielsweise: ✔ 100 % ✓ Von Ihnen verursachte Schäden als Teil- nehmer im Straßenverkehr als Fußgän- ger oder Radfahrer ✓ Von Ihnen verursachte Schäden bei der Aufwendungen für Zahnprophy- laxe-Maßnahmen (z. Ausübung von Sport ✓ Für Schäden durch Ihre kleinen, zahmen Haustiere ✓ Von Ihnen verursachte Schäden als Be- wohner einer Wohnung oder eines Ein- familienhauses – egal, ob Sie Mieter oder Eigentümer sind. ✓ Ihr Versicherungsschutz kann sich auch auf weitere Personen erstrecken, wie z.B. professionelle Zahn- reinigung Ihre Ehe- oder Fissurenversiegelung) bis zu 100 EUR pro JahrLebenspartner und Ihre Kinder. ✔ 100 % Wie hoch ist die Versicherungssumme? ✓ Die Höhe der Aufwendungen für Wurzel- und Parodontosebehandlungvereinbarten Versicherungs- summen können Sie Ihrem Antrag oder auch Ihrem Versicherungsschein entnehmen. ✔ 80 % der Aufwendungen für medizinisch notwendige Knirscherschienen. ✔ Für Kinder und Jugendliche zusätzlich 80 % der Aufwendungen für kieferorthopädische Maßnahmen. ✔ Erstattung auch ohne Vorleistung der gesetz- lichen Krankenversicherung (GKV) Was ist nicht versichert? x Bestimmte Risiken sind jedoch nicht oder nur eingeschränkt versichert. Hierfür benötigen Sie eine separate Absicherung. Dazu gehören z.B.: x die berufliche Tätigkeit, x das Führen von Kraftfahrzeugen oder x das Halten von Hunden und Pfer- den. x Wir erstatten nicht: ✘ Aufwendungen leisten für BehandlungenSchäden überdies nur bis zu den vereinbarten Versiche- rungssummen. Wenn Sie eine Selbst- beteiligung vereinbart haben, die nicht medizinisch notwendig sind. Zahnprophylaxe gilt immer als medizinisch notwendig. ✘ Kieferorthopädische Behandlungen, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurden. Aufwendungen für ist diese bei Vertrags- abschluss bereits laufende, angeratene oder beabsichtigte kieferorthopädische Behand- lungenjedem Versicherungsfall zu berück- sichtigen. Gibt es DeckungsbeschränkungenEinschränkungen beim Versicherungsschutz? Wir können nicht alle denkbaren Streitig- keiten versichern. Sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Des- halb haben wir einige Fälle aus dem Versi- cherungsschutz herausgenommen, z.B. alle Schäden: ! Sie haben 8 Monate Wartezeit. Für Zahnprophylaxe, Wurzel- aus vorsätzlicher Handlung ! zwischen Mitversicherten ! durch den Gebrauch eines versiche- rungspflichtigen Kraft- oder Luftfahr- zeugs (ausgenommen Flugmodelle bis 5 kg Fluggewicht) ! aus ungewöhnlicher und Parodon- tosebehandlungen sowie bei Unfällen entfallen die Wartezeiten. ! Der Erstattungsbetrag für die gesamte kiefer- orthopädische Behandlung ist auf 2.000 EUR begrenzt. ! Die Gesamterstattung darf die Gesamtauf- wendungen nicht übersteigen. ! Die aufgeführten Aufwendungen können wir nur erstatten, wenn sie nach der Gebühren- ordnung für Zahnärzte (GOZ) berechnet werden. ! Alle Rechnungen erstatten wir bis zu den Höchstsätzen der GOZgefährlicher Beschäftigung. Wo bin ich versichert? ✔ Versichert sind Heilbehandlungen in Europa✓ Die Privathaftpflichtversicherung gilt weltweit. ✔ Wenn Sie uns vor Beginn Ihres Auslandsaufenthalts z. B. per Brief oder E-Mail Bescheid geben, wird Ihr Versicherungsschutz auch auf außereuropäische Länder ausgedehnt. Während der ersten beiden Monate Ihres vorübergehenden Aufenthalts im außereuropäischen Ausland haben Sie auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz. Welche Verpflichtungen habe ich? – Sie können den Tarif ZV nur abschließen, Auch wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und darüber hinaus in der GKV versichert sind. Wenn diese Voraussetzungen nicht mehr gegeben sindwährend eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts (z.B. Urlaub, müssen Sie uns dies unverzüglich anzeigen. – Schließen Sie oder eine versicherte Person bei einem weiteren Versicherer Schüleraustausch) einen Krankheitskostenver- sicherungsvertrag mit Anspruch auf Erstattung von Zahnersatzleistungen abHaftpflichtschaden verursachen, sind Sie verpflichtet, uns von der anderen Versicherung unverzüglich zu unterrichten. – Vor Vertragsschluss führen wir eine Gesundheitsprüfung durch. Daher müssen Sie alle von uns geforderten Fragenwahrheitsgemäß und vollständig beantworten. – Auf Verlangen müssen Sie uns während der Vertragslaufzeit jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder der Leistungspflicht und ihres Umfangs erforderlich ist. – Wenn sich Ihre Postanschrift ändert, müssen Sie dies unverzüglich mitteilen. Andernfalls können Nachteile entstehen. Das Gleiche gilt bei Namensänderung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den §§ 9 und 10 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für den Tarif ZV. Wann und wie zahle ich? – Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag und ist am 1. eines jeden Monats fällig. – Den 1. Beitrag müssen Sie unverzüglich nach Ablauf von 2 Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. – Verspätete Beitragszahlungen können zum Verlust Ihres Versicherungsschutzes führen. – Sie können uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto mittels SEPA-Lastschriftmandat einzuziehen. Alternativ können Sie als Zahlungsweise die Überweisung wählen. Die Beiträge müssen Sie an die von uns zu bezeichnende Stelle entrichten. Wann beginnt und endet die Deckung? – Der Beginn des Versicherungsschutzes ist im Versicherungsschein angegeben. Versicherungsbeginn ist jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrags und nicht vor Ablauf von Wartezeiten. – Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. – Der Versicherungsschutz endet bei wirksamer Kündigung durch Sie (siehe auch „Wie kann ich den Vertrag kündigen?“). Wir können den Vertrag innerhalb eines Monats ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie oder die versicherte Person den während der Vertragslaufzeit vorgesehenen Verpflichtungen vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachkommen. – Der Versicherungsschutz endet, wenn Sie oder eine versicherte Person den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in einen Staat außerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz legen. Es sei denn, das Vertragsverhältnis wird aufgrund einer anderweitigen Vereinbarung fortgesetzt. – Scheiden Sie oder eine versicherte Person aus der GKV aus, endet für die betroffenen Personen die Versicherung nach Tarif ZVgeschützt.

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Samples: Privathaftpflichtversicherung Premium Plus

Was ist versichert?. Wir erstattenVermögensschäden verursacht durch Vertrauenspersonen: ✔ 100 % der • Schäden, die einem versicherten Unternehmen durch delikti- sche Handlungen von Vertrauenspersonen unmittelbar zuge- fügt werden („Eigenschäden“); • Xxxxxxx, die einem versicherten Unternehmen dadurch ent- stehen, dass dieses gegenüber Dritten für Schäden haftbar wird, die den Dritten durch deliktische Handlungen von Vertrauens- personen unmittelbar zugefügt werden („Fremdschäden“); • Schäden, die einem versicherten Unternehmen von Vertrau- enspersonen durch Verrat eigener Geschäftsgeheimnisse des versicherten Unternehmens oder fremder Geschäftsgeheim- nisse, die dem versicherten Unternehmen anvertraut wurden, unmittelbar zugefügt werden; • Schäden, die einem versicherten Unternehmen durch wissent- liche Pflichtverletzungen bestimmter Vertrauenspersonen un- mittelbar zugefügt werden; verursacht durch Dritte: • Schäden, die einem versicherten Unternehmen durch be- stimmte, in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen taxa- tiv aufgezählte Straftaten Dritter unmittelbar zugefügt werden; • Schäden, die einem versicherten Unternehmen durch zielge- richtete Eingriffe Dritter ins EDV-System des versicherten Un- ternehmens unmittelbar zugefügt werden („Hackerschäden“). Was wird ersetzt? • Entstandener Vermögensschaden • Schadenermittlungs- und Rechtsverfolgungskosten • • • Aufwendungen für Zahnprophy- laxe-Maßnahmen zur Fortführung des Geschäftsbetriebes (z. B. professionelle Zahn- reinigung oder Fissurenversiegelung) bis zu 100 EUR pro Jahr. ✔ 100 % der Aufwendungen für Wurzel- und Parodontosebehandlung. ✔ 80 % der Aufwendungen für medizinisch notwendige Knirscherschienen. ✔ Für Kinder und Jugendliche zusätzlich 80 % der Aufwendungen für kieferorthopädische Maßnahmen. ✔ Erstattung auch ohne Vorleistung der gesetz- lichen Krankenversicherung (GKVzeitlich beschränkt) Was ist nicht versichert? Wir erstatten nichtDie wichtigsten Ausschlüsse finden Sie hier: ✘ Aufwendungen für Behandlungen• mittelbare Schäden (wie z.B. entgangener Gewinn, Zinsen, Löse- oder Erpressungsgelder, Schäden iZm Betriebsunter- brechung), sofern diese nach den Versicherungsbedingungen nicht ausdrücklich vom Versicherungsschutz mitumfasst sind; • Schäden, bei denen sich ein Risiko verwirklicht hat, welches in einer Betriebsstätte außerhalb des EWR belegen war; • Schäden durch nicht zielgerichtete Eingriffe ins EDV-System eines versicherten Unternehmens; • Schäden, die nicht medizinisch notwendig sind. Zahnprophylaxe gilt immer von Anteilseignern verursacht wurden, deren Be- teiligung an einem versicherten Unternehmen mehr als medizinisch notwendig. ✘ Kieferorthopädische Behandlungen30% beträgt; • Schäden, die nach Vollendung durch Zahlung von Geldstrafen, Bußgeldern, sonstigen staatlichen Zahlungsanordnungen oder öffentlichen Abgaben verursacht worden sind; • Schäden, die durch Krieg, kriegerische Ereignisse, innere Un- ruhen, Terror, Verfügungen von hoher Hand, höhere Gewalt, Kernenergie oder durch Umwelteinwirkungen iSd Bundes- Umwelthaftungsgesetzes (B-UHG) oder des 18. Lebensjahres begonnen Wasserrechtsge- setzes (WRG) überwiegend mitverursacht worden sind; • Schäden, die durch den Einsatz von Feuer oder Leitungswas- ser verursacht worden sind; • Schäden, die von Vertrauenspersonen oder Dritten durch Ver- letzung nationaler oder internationaler Wirtschafts- oder Han- delssanktionen (z.B. der UN oder EU) verursacht wurden. Aufwendungen für bei Vertrags- abschluss bereits laufende, angeratene oder beabsichtigte kieferorthopädische Behand- lungen. ACREDIA Versicherung AG Gibt es Deckungsbeschränkungen? ! Sie haben 8 Monate Wartezeit• pro Versicherungsfall: mit der vereinbarten Versicherungssumme (bzw. Für Zahnprophylaxe, Wurzel- den vereinbarten Sublimits); und Parodon- tosebehandlungen sowie bei Unfällen entfallen die Wartezeiten. ! Der Erstattungsbetrag für die gesamte kiefer- orthopädische Behandlung ist auf 2.000 EUR begrenzt. ! Die Gesamterstattung darf die Gesamtauf- wendungen nicht übersteigen. ! Die aufgeführten Aufwendungen können wir nur erstatten, wenn sie nach alle innerhalb eines Versicherungsjahres eingetretenen Versicherungsfälle: mit der Gebühren- ordnung für Zahnärzte vereinbarten Jahreshöchstent- schädigung (GOZ) berechnet werden. ! Alle Rechnungen erstatten wir bis zu den Höchstsätzen der GOZdreifach maximierte Versicherungssumme). Wo bin ich versichert? ✔ Versichert sind Heilbehandlungen in Europa. ✔ Wenn Sie uns vor Beginn Ihres Auslandsaufenthalts z. B. per Brief oder E-Mail Bescheid geben, wird Ihr Versicherungsschutz auch auf außereuropäische Länder ausgedehnt. Während der ersten beiden Monate Ihres vorübergehenden Aufenthalts im außereuropäischen Ausland haben Sie auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz. Welche Verpflichtungen habe ich? Sie können den Tarif ZV nur abschließen, wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und darüber hinaus in der GKV versichert sind. Wenn diese Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind, müssen Sie uns dies unverzüglich anzeigen. – Schließen Sie oder eine versicherte Person bei einem weiteren Versicherer einen Krankheitskostenver- sicherungsvertrag mit Anspruch auf Erstattung von Zahnersatzleistungen ab, sind Sie verpflichtet, uns von der anderen Versicherung • den Eintritt eines Versicherungsfalles unverzüglich zu unterrichten. – Vor Vertragsschluss führen wir eine Gesundheitsprüfung durch. Daher müssen Sie alle von uns geforderten Fragenwahrheitsgemäß und vollständig beantworten. – Auf Verlangen müssen Sie uns während der Vertragslaufzeit jede Auskunft erteilen(§ 33 VersVG), die jedoch nicht später als 36 Monate, nachdem das Ver- sicherungsende für das geschädigte versicherte Unternehmen eingetreten ist, anzuzeigen, nach Möglichkeit zur Feststellung des Versicherungsfalls oder der Leistungspflicht Schadens beizutragen und ihres Umfangs erforderlich ist. – Wenn sich Ihre Postanschrift ändert, müssen Sie dies unverzüglich mitteilen. Andernfalls können Nachteile entstehen. Das Gleiche gilt uns jede Untersuchung über Schadenursache und -höhe zu gestatten; • bei Namensänderung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Eintritt eines Versicherungsfalles nach Möglichkeit für die Abwendung/Minderung des Schadens zu sorgen (§§ 9 62f VersVG); • die Prämie (Erst- und 10 Folgeprämie) fristgerecht zu zahlen; • uns für die Berechnung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für den Tarif ZVPrämie einmal jährlich die Firmierungen und Anschriften aller versicherten Unternehmen sowie alle Betriebsstätten der versicherten Unternehmen, die sich in EWR-Staaten befinden, mit der Anzahl der zum Zeitpunkt der Abfrage dort tätigen Vertrauenspersonen mitzuteilen. Beachten Sie, dass Sie bei Nichteinhaltung Ihrer Verpflichtungen Ihren Versicherungsschutz geFährden! Wann und wie zahle ich? – Der Beitrag • Die Erstprämie ist ein Monatsbeitrag und ist am 1. eines jeden Monats fällig. – Den 1. Beitrag müssen Sie unverzüglich nach Ablauf von 2 spätestens zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins (jedoch nicht vor Beginn der Laufzeit des Versi- cherungsvertrages) zu zahlen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. – Verspätete Beitragszahlungen können zum Verlust Ihres Versicherungsschutzes führenDie Folgeprämien sind jeweils zu Beginn eines jeden weiteren Prämienzahlungszeitraumes zu zahlen. Sie können uns die Prämie überweisen oder uns ermächtigen, die Beiträge diese von Ihrem Konto mittels SEPA-Lastschriftmandat einzuziehen. Alternativ können Sie als Zahlungsweise die Überweisung wählen. Die Beiträge müssen Sie an die von uns zu bezeichnende Stelle entrichten. Wann beginnt und endet die Deckung? Der Beginn des Versicherungsschutzes Versicherungsvertrages ist im Versicherungsschein angegeben. Versicherungsbeginn ist jedoch nicht vor Abschluss • Der Beginn und das Ende des Versicherungsvertrags Versicherungsschutzes für das jeweilige versicherte Unternehmen (Versicherungsnehmer und nicht vor Ablauf von Wartezeitenallfällige mitversicherte Unternehmen) ergeben sich aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen. – Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen• Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Sie die Erstprämie rechtzeitig und vollständig bezahlt haben. – Der Versicherungsschutz endet bei wirksamer Kündigung durch Sie (siehe auch „Wie kann ich den Vertrag Versicherungsvertrag kündigen?“). Wir ? • Sie oder wir können den Vertrag innerhalb eines Monats ohne Versicherungsvertrag zum Ende der vereinbarten Laufzeit unter Einhaltung einer Frist Kündigungsfrist von 3 Monaten in geschriebener Form (§ 1b VersVG) kündigen. Bitte beachten Sie, dass sich der Versicherungsvertrag auto- matisch um ein weiteres Versicherungsjahr verlängert, wenn er nicht durch Sie oder die versicherte Person den während der Vertragslaufzeit vorgesehenen Verpflichtungen vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachkommenuns fristgerecht gekündigt wird. – Der Versicherungsschutz endet, wenn • Darüber hinaus können Sie oder eine versicherte Person wir den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in einen Staat außerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz legenVersicherungsvertrag aus bestimmten Gründen vorzeitig kündigen (z.B. Schadenfall- kündigung anlässlich bzw. Es sei denn, das Vertragsverhältnis wird aufgrund einer anderweitigen Vereinbarung fortgesetzt. – Scheiden Sie oder eine versicherte Person aus der GKV aus, endet für die betroffenen Personen die Versicherung nach Tarif ZVEintreten eines Versicherungsfalles).

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Samples: Vertrauensschadenversicherung

Was ist versichert?. Wir erstatten✓ Versichert sind Ihr Gebäude, das Gebäudezube- hör, die Gebäudebestandteile und unmittelbar an das Gebäude anschließende Terrassen, die be- schädigt oder zerstört werden oder infolge eines Versicherungsfalls abhandenkommen. ✓ Ebenfalls abgesichert ist die Haus- und Grundbe- sitzerhaftpflichtversicherung ✓ Sofern gewünscht kann der Versicherungsschutz um eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung erweitert werden Versicherbare Gefahren ✓ Brand, Blitzschlag, Explosion, Überspannung durch Blitz, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung; ✓ Leitungswasser; ✓ Naturgefahren wie Sturm, Hagel; ✓ Weitere Naturgefahren. Das sind die Elementargefahren Überschwem- mung, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch; ✓ Rückstau; ✓ Innere Unruhen, Böswillige Beschädigung, Streik, Aussperrung; ✓ Glasbruch. Versicherte Schäden ✓ Sachschaden infolge von Zerstörung, Beschädi- gung oder Abhandenkommen der versicherten Sachen infolge eines Versicherungsfalls. ✓ Mietausfall infolge eines Versicherungsfalls. Versicherte Kosten Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen und tatsächlich angefallenen: ✔ 100 % der ✓ Schadenabwendungs- und Schadenminderungs- kosten; ✓ Aufräumungs- und Abbruchkosten; ✓ Bewegungs- und Schutzkosten; Der Versicherer ersetzt bis zu dem hierfür vereinbar- ten Betrag die infolge eines Vesicherungsfalls tatsäch- lich entstandenen ✓ Aufwendungen für Zahnprophy- laxe-Maßnahmen (z. B. professionelle Zahn- reinigung oder Fissurenversiegelung) bis zu 100 EUR pro Jahr. ✔ 100 % der Aufwendungen für Wurzel- und Parodontosebehandlung. ✔ 80 % der Aufwendungen für medizinisch notwendige Knirscherschienen. ✔ Für Kinder und Jugendliche zusätzlich 80 % der Aufwendungen für kieferorthopädische Maßnahmen. ✔ Erstattung auch ohne Vorleistung der gesetz- lichen Krankenversicherung (GKV) Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen Was ist nicht versichert? Wir erstatten nichtDazu zählen beispielsweise: ✘ Aufwendungen für Behandlungenx In das Gebäude nachträglich eingefügte – nicht aber ausgetauschte – Sachen, die nicht medizinisch notwendig sindein Mieter oder ein Wohnungseigentümer auf seine Kosten be- schafft oder übernommen hat und für die er die Gefahr trägt. Zahnprophylaxe gilt immer als medizinisch notwendig. ✘ Kieferorthopädische Behandlungen, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurden. Aufwendungen für bei Vertrags- abschluss bereits laufende, angeratene oder beabsichtigte kieferorthopädische Behand- lungenx im Verfall befindliche sowie zum Abbruch be- stimmte Gebäude. Gibt es Deckungsbeschränkungen? Es gibt eine Reihe von Fällen, in denen der Versiche- rungsschutz eingeschränkt sein kann. In jedem Fall vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel: ! Krieg; ! Kernenergie; ! Schwamm; ! Sturmflut; ! Schäden, die Sie haben 8 Monate Wartezeit. Für Zahnprophylaxe, Wurzel- und Parodon- tosebehandlungen sowie bei Unfällen entfallen die Wartezeiten. ! Der Erstattungsbetrag für die gesamte kiefer- orthopädische Behandlung ist auf 2.000 EUR begrenzt. ! Die Gesamterstattung darf die Gesamtauf- wendungen nicht übersteigen. ! Die aufgeführten Aufwendungen können wir nur erstatten, wenn sie nach der Gebühren- ordnung für Zahnärzte (GOZ) berechnet werden. ! Alle Rechnungen erstatten wir bis zu den Höchstsätzen der GOZvorsätzlich herbeigeführt haben. Wo bin ich versichert? ✔ Versichert sind Heilbehandlungen in Europa. ✔ Wenn Sie uns vor Beginn Ihres Auslandsaufenthalts z. B. per Brief oder E-Mail Bescheid geben, wird Ihr Versicherungsschutz auch auf außereuropäische Länder ausgedehnt. Während der ersten beiden Monate Ihres vorübergehenden Aufenthalts im außereuropäischen Ausland haben Sie auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz. Welche Verpflichtungen habe ich? – Sie können den Tarif ZV nur abschließen, wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und darüber hinaus in der GKV versichert sind. Wenn diese Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind, müssen Sie uns dies unverzüglich anzeigen. – Schließen Sie oder eine versicherte Person bei einem weiteren Versicherer einen Krankheitskostenver- sicherungsvertrag mit Anspruch auf Erstattung von Zahnersatzleistungen ab, sind Sie verpflichtet, uns von der anderen Versicherung unverzüglich zu unterrichten. – Vor Vertragsschluss führen wir eine Gesundheitsprüfung durch. Daher müssen Sie alle von uns geforderten Fragenwahrheitsgemäß und vollständig beantworten. – Auf Verlangen müssen Sie uns während der Vertragslaufzeit jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder der Leistungspflicht und ihres Umfangs erforderlich ist. – Wenn sich Ihre Postanschrift ändert, müssen Sie dies unverzüglich mitteilen. Andernfalls können Nachteile entstehen. Das Gleiche gilt bei Namensänderung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den §§ 9 und 10 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für den Tarif ZV. Wann und wie zahle ich? – Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag und ist am 1. eines jeden Monats fällig. – Den 1. Beitrag müssen Sie unverzüglich nach Ablauf von 2 Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. – Verspätete Beitragszahlungen können zum Verlust Ihres Versicherungsschutzes führen. – Sie können uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto mittels SEPA-Lastschriftmandat einzuziehen. Alternativ können Sie als Zahlungsweise die Überweisung wählen. Die Beiträge müssen Sie an die von uns zu bezeichnende Stelle entrichten. Wann beginnt und endet die Deckung? – Der Beginn des Versicherungsschutzes ist im in dem Versicherungsschein angegeben. Versicherungsbeginn ist jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrags und nicht vor Ablauf von Wartezeiten. – Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. – Der Versicherungsschutz endet bei wirksamer Kündigung durch Sie (siehe auch „Wie kann ich den Vertrag kündigen?“). Wir können den Vertrag innerhalb eines Monats ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie oder die versicherte Person den während der Vertragslaufzeit vorgesehenen Verpflichtungen vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachkommen. – Der Versicherungsschutz endet, wenn Sie oder eine versicherte Person den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in einen Staat außerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz legen. Es sei denn, das Vertragsverhältnis wird aufgrund einer anderweitigen Vereinbarung fortgesetzt. – Scheiden Sie oder eine versicherte Person aus der GKV aus, endet für die betroffenen Personen die Versicherung nach Tarif ZVbezeichneten Versicherungsort Versicherungsschutz.

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Samples: Wohngebäudeversicherung

Was ist versichert?. Wir erstatten✓ Versichert sind Unfälle. Ein Unfall liegt z. B. vor, wenn die versicherte Person sich verletzt, weil sie stolpert, ausrutscht oder stürzt. Dafür bieten wir insbesondere folgende Leistungsarten: ✔ 100 % der Aufwendungen für Zahnprophy- laxe-Maßnahmen Geldleistungen ✓ Einmalige Invaliditätsleistung bei dauerhaften Beeinträchtigungen (z. B. professionelle Zahn- reinigung oder Fissurenversiegelung) bis zu 100 EUR pro JahrBewegungseinschränkungen). ✔ 100 % ✓ Todesfallleistung wenn aufgrund Unfallfolgen die versicherte Person verstirbt. ✓ Krankenhaustagegeld bei Krankenhausaufenthalten. ✓ Tagegeld wenn die versicherte Person unfallbedingt in der Aufwendungen Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt ist. ✓ Kostenersatz für Wurzel- Such-, Bergungs- und ParodontosebehandlungRettungseinsätze. ✔ 80 % ✓ Kosmetische Operationen wenn diese aufgrund eines Unfalls erforderlich sind. ✓ Kurbeihilfe wenn aufgrund des Unfalls eine Kur notwendig wird. ✓ Übergangsleistung wenn in der Aufwendungen für medizinisch notwendige KnirscherschienenZeit nach dem Unfall der Invaliditätsgrad noch nicht abschließend festgestellt werden kann. ✔ Für Kinder Die Leistungsarten und Jugendliche zusätzlich 80 % der Aufwendungen für kieferorthopädische Maßnahmendie Versicherungssummen dazu vereinbaren wir mit Ihnen im Versicherungsvertrag. ✔ Erstattung auch ohne Vorleistung der gesetz- lichen Krankenversicherung (GKV) Was ist nicht versichert? Wir erstatten nichtBestimmte Risiken sind jedoch nicht versichert. Dazu gehören z. B.: ✘ Aufwendungen 🗶 Krankheiten (z. B. Diabetes, Gelenksarthrose, Schlaganfall) 🗶 Kosten für Behandlungenärztliche Heilbehandlungen 🗶 Sachschäden (z. B. Brille, die nicht medizinisch notwendig sind. Zahnprophylaxe gilt immer als medizinisch notwendig. ✘ Kieferorthopädische Behandlungen, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurden. Aufwendungen für bei Vertrags- abschluss bereits laufende, angeratene oder beabsichtigte kieferorthopädische Behand- lungen. Kleidung) Gibt es DeckungsbeschränkungenDeckungseinschränkungen? Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel: ! Sie haben 8 Monate WartezeitUnfälle durch Alkohol- oder Drogenkonsum ! Unfälle bei der vorsätzlichen Begehung einer Straftat ! Bandscheibenschäden ! Infektionen und Vergiftungen. Für ZahnprophylaxeWenn Unfallfolgen und Krankheiten zusammentreffen, Wurzel- und Parodon- tosebehandlungen sowie bei Unfällen entfallen die Wartezeiten. ! Der Erstattungsbetrag für die gesamte kiefer- orthopädische Behandlung ist auf 2.000 EUR begrenzt. ! Die Gesamterstattung darf die Gesamtauf- wendungen nicht übersteigen. ! Die aufgeführten Aufwendungen können wir nur erstatten, wenn sie nach der Gebühren- ordnung für Zahnärzte (GOZ) berechnet werden. ! Alle Rechnungen erstatten wir bis kann es zu den Höchstsätzen der GOZLeistungskürzungen kommen. Wo bin ich versichert? ✔ Versichert sind Heilbehandlungen in Europa. ✔ Wenn c Sie uns vor Beginn Ihres Auslandsaufenthalts z. B. per Brief oder E-Mail Bescheid geben, wird Ihr Versicherungsschutz auch auf außereuropäische Länder ausgedehnt. Während der ersten beiden Monate Ihres vorübergehenden Aufenthalts im außereuropäischen Ausland haben Sie auch ohne besondere Vereinbarung weltweit Versicherungsschutz. Welche Verpflichtungen habe ich? Sie können den Tarif ZV nur abschließen, wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und darüber hinaus in der GKV versichert sind. Wenn diese Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind, müssen Sie uns dies unverzüglich anzeigen. – Schließen Sie oder eine versicherte Person bei einem weiteren Versicherer einen Krankheitskostenver- sicherungsvertrag mit Anspruch auf Erstattung von Zahnersatzleistungen ab, sind Sie verpflichtet, uns von der anderen Versicherung unverzüglich zu unterrichten. – Vor Vertragsschluss führen wir eine Gesundheitsprüfung durch. Daher müssen Sie alle von uns geforderten Fragenwahrheitsgemäß Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. – Auf Verlangen − Die Versicherungsbeiträge müssen Sie uns während der Vertragslaufzeit jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder der Leistungspflicht rechtzeitig und ihres Umfangs erforderlich istvollständig bezahlen. – Wenn sich Ihre Postanschrift ändert, − Nach einem Unfall müssen Sie dies unverzüglich mitteilensofort einen Arzt aufsuchen und uns über den Unfall informieren. Andernfalls können Nachteile entstehen− Todesfälle sind uns innerhalb von 48 Stunden anzuzeigen. Das Gleiche gilt bei Namensänderung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den §§ 9 und 10 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für den Tarif ZV. Produktinformationsblatt Unfallversicherung Stand 02/2018 Wann und wie zahle ich? Der erste oder einmalige Beitrag ist ein Monatsbeitrag und ist am 1. eines jeden Monats fällig. – Den 1. Beitrag müssen Sie unverzüglich nach Ablauf von 2 Wochen wird 14 Tage nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Sie müssen diesen Beitrag dann unverzüglich (d. h. spätestens innerhalb von 14 Tagen) zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurdeist im Versicherungsschein genannt. – Verspätete Beitragszahlungen können zum Verlust Ihres Versicherungsschutzes führenJe nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den Beitrag überweisen oder uns ermächtigen, die Beiträge den Beitrag von Ihrem Konto mittels SEPA-Lastschriftmandat einzuziehen. Alternativ können Sie als Zahlungsweise die Überweisung wählen. Die Beiträge müssen Sie an die von uns zu bezeichnende Stelle entrichten. Wann beginnt und endet die Deckung? – Der Beginn des Versicherungsschutzes Wann der Versicherungsschutz beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Versicherungsbeginn ist jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrags Voraussetzung ist, dass Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig und nicht vor Ablauf von Wartezeitenvollständig gezahlt haben. – Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossenDie Versicherung können Sie für längstens ein Jahr abschließen. – Der Versicherungsschutz endet bei wirksamer Kündigung durch Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (siehe auch „Wie kann ich den Vertrag kündigen?“Verlängerungsjahr). Wir können den Vertrag innerhalb eines Monats ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn außer Sie oder die versicherte Person wir kündigen den während der Vertragslaufzeit vorgesehenen Verpflichtungen vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachkommen. – Der Versicherungsschutz endet, wenn Sie oder eine versicherte Person den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in einen Staat außerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz legen. Es sei denn, das Vertragsverhältnis wird aufgrund einer anderweitigen Vereinbarung fortgesetzt. – Scheiden Sie oder eine versicherte Person aus der GKV aus, endet für die betroffenen Personen die Versicherung nach Tarif ZVVertrag.

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Samples: Private Unfallversicherung

Was ist versichert?. Wir erstatten: ✔ 100 % ✓ Versichert ist das im Versicherungsschein/ in der Aufwendungen für Zahnprophy- laxeTeilnahmebestätigung benannte neuwertige elektronische Gerät. ✓ Versicherbar sind Smartphones, Tablets, tragbare Lautsprecher, Kopfhörer, MP3-/MP4-Maßnahmen (z. B. professionelle Zahn- reinigung oder Fissurenversiegelung) bis zu 100 EUR pro Jahr. ✔ 100 % der Aufwendungen für Wurzel- Player und Parodontosebehandlung. ✔ 80 % der Aufwendungen für medizinisch notwendige Knirscherschienen. ✔ Für Kinder und Jugendliche zusätzlich 80 % der Aufwendungen für kieferorthopädische Maßnahmen. ✔ Erstattung auch ohne Vorleistung der gesetz- lichen Krankenversicherung (GKV) Was ist nicht versichert? Wir erstatten nicht: ✘ Aufwendungen für Behandlungen, die nicht medizinisch notwendig sind. Zahnprophylaxe gilt immer als medizinisch notwendig. ✘ Kieferorthopädische Behandlungen, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurden. Aufwendungen für bei Vertrags- abschluss bereits laufende, angeratene oder beabsichtigte kieferorthopädische Behand- lungen. Gibt es Deckungsbeschränkungen? ! Sie haben 8 Monate Wartezeit. Für Zahnprophylaxe, Wurzel- und Parodon- tosebehandlungen sowie bei Unfällen entfallen die Wartezeiten. ! Der Erstattungsbetrag für die gesamte kiefer- orthopädische Behandlung ist auf 2.000 EUR begrenzt. ! Die Gesamterstattung darf die Gesamtauf- wendungen nicht übersteigen. ! Die aufgeführten Aufwendungen können wir nur erstatten, wenn sie nach der Gebühren- ordnung für Zahnärzte (GOZ) berechnet werden. ! Alle Rechnungen erstatten wir bis zu den Höchstsätzen der GOZ. Wo bin ich versichert? ✔ Wearables ✓ Versichert sind Heilbehandlungen in Europaunvorhergesehene Beschädigungen oder Zerstörung des Gerätes (Sachschäden) durch z.B.: ✓ Bedienungsfehler; ✓ Bodenstürze; Bruchschäden; ✓ Flüssigkeitsschäden; ✓ Brand, Blitzschlag, Explosion; ✓ Vandalismus; ✓ Darüber hinaus besteht Versicherungs- schutz bei Abhandenkommen durch: ✓ Diebstahl, Einbruchdiebstahl; ✓ Raub oder Plünderung. ✔ Wenn Sie uns vor Beginn Ihres Auslandsaufenthalts z. B. per Brief Werden versicherte Sachen zerstört oder Egehen durch ein versichertes Ereignis verloren, ersetzen wir den Versicherungswert durch Stellung eines Ersatzgerätes gleicher Art und Güte. Werden versicherte Sachen beschädigt, übernehmen wir die Reparatur Reparaturkosten bis zur Höhe inkl. des Versicherungswertes. Ist eine Reparatur nicht möglich oder unwirtschaftlich, stellen wir ein Ersatzgerät gleicher Art und Güte. Bei Smartphones oder Tablets kannst du alternativ zur Reparatur einen Vor-Mail Bescheid gebenOrt Austausch wählen, wird Ihr Versicherungsschutz auch auf außereuropäische Länder ausgedehntvorbehaltlich das Gerät ist verfügbar. Während der ersten beiden Monate Ihres vorübergehenden Aufenthalts Bei ausgewählten Geräten die im außereuropäischen Ausland haben Sie xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Store oder online gekauft wurden ist optional auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz. Welche Verpflichtungen habe ich? – Sie können den Tarif ZV nur abschließenein Same-Day-Tausch möglich, wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz sofern das Gerät in der Bundesrepublik Deutschland haben und darüber hinaus in der GKV versichert sind. Wenn diese Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind, müssen Sie uns dies unverzüglich anzeigen. – Schließen Sie deinem Store auf Lager ist oder für eine versicherte Person bei einem weiteren Versicherer einen Krankheitskostenver- sicherungsvertrag mit Anspruch auf Erstattung von Zahnersatzleistungen ab, sind Sie verpflichtet, uns von der anderen Versicherung unverzüglich zu unterrichten. – Vor Vertragsschluss führen wir eine Gesundheitsprüfung durch. Daher müssen Sie alle von uns geforderten Fragenwahrheitsgemäß und vollständig beantworten. – Auf Verlangen müssen Sie uns während der Vertragslaufzeit jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder der Leistungspflicht und ihres Umfangs erforderlich Same-Day-Lieferung verfügbar ist. – Wenn sich Ihre Postanschrift ändert, müssen Sie dies unverzüglich mitteilen. Andernfalls können Nachteile entstehen. Das Gleiche gilt bei Namensänderung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den §§ 9 und 10 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für den Tarif ZV. Wann und wie zahle ich? – Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag und ist am 1. eines jeden Monats fällig. – Den 1. Beitrag müssen Sie unverzüglich nach Ablauf von 2 Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. – Verspätete Beitragszahlungen können zum Verlust Ihres Versicherungsschutzes führen. – Sie können uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto mittels SEPA-Lastschriftmandat einzuziehen. Alternativ können Sie als Zahlungsweise die Überweisung wählen. Die Beiträge müssen Sie an die von uns zu bezeichnende Stelle entrichten. Wann beginnt und endet die Deckung? – Der Beginn des Versicherungsschutzes ist vereinbarten Versicherungssummen sind im Versicherungsschein angegebenbzw. Versicherungsbeginn ist jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrags und nicht vor Ablauf von Wartezeiten. – Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. – Der Versicherungsschutz endet bei wirksamer Kündigung durch Sie (siehe auch „Wie kann ich den Vertrag kündigen?“)in der Teilnahme- bestätigung aufgeführt. Wir können den Vertrag innerhalb eines Monats ohne Einhaltung einer Frist kündigennicht alle denkbaren Schäden versichern. Sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen, wenn Sie wie zum Beispiel: ! Von dir vorsätzlich herbeigeführte Schäden; ! Schäden durch Liegenlassen, Vergessen, Verlieren; ! Schäden für die ein Händler, Veräußerer oder die versicherte Person den während Hersteller im Rahmen der Vertragslaufzeit vorgesehenen Verpflichtungen vorsätzlich gesetzlichen (Haftung oder grob fahrlässig nicht nachkommen. – Der Versicherungsschutz endetGewährleistung) oder vertraglichen (Garantie) Bestimmungen zu haften hat; ! Schäden durch Kriegsereignisse jeder Art, wenn Sie Innere Unruhen, Erdbeben oder eine versicherte Person den Wohnsitz Kernenergie; ! Schäden an oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in einen Staat außerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz legendurch Software; ! Unmittelbare und mittelbare Sachfolge- und Vermögensschäden. Es sei denn, das Vertragsverhältnis wird aufgrund einer anderweitigen Vereinbarung fortgesetzthandelt sich um eine Elektronikversicherung. – Scheiden Sie oder eine versicherte Person aus der GKV aus, endet für die betroffenen Personen die Versicherung nach Tarif ZVDein Gerät ist weltweit versichert.

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Samples: Produktinformationsblatt

Was ist versichert?. Wir erstatten✓ Versichert sind Unfälle. Ein Unfall liegt z.B. vor, wenn die versicherte Person sich verletzt, weil sie stolpert, ausrutscht oder stürzt. Dafür bieten wir insbesondere folgende Leistungsarten: ✔ 100 % Geldleistungen ✓ Einmalige Invaliditätsleistung bei dauerhaften ✓ Beeinträchtigung (z.B. Bewegungseinschränkungen). ✓ Lebenslange Unfallrente bei besonders schweren Beeinträchtigungen. ✓ Krankenhaustagegeld bei Krankenhausaufenthalten oder ambulanten Operationen. ✓ Kostenersatz für Such-, Bergungs- und Rettungs-einsätze. ✓ Einmalige Todesfallleistung bei unfallbedingtem Tod ✓ Kosmetische Operationen und Zahnersatz nach einem Unfall ✓ Sofortleistung bei Schwerverletzungen aufgrund eines Unfalls Dienstleistungen ✓ Rehabilitations-Beihilfe ✓ Umschulungsmaßnahmen ✓ Häusliche Hilfe in der Aufwendungen für Zahnprophy- laxe-Maßnahmen (z. B. professionelle Zahn- reinigung oder Fissurenversiegelung) bis zu 100 EUR pro Jahr. ✔ 100 % der Aufwendungen für Wurzel- und Parodontosebehandlung. ✔ 80 % der Aufwendungen für medizinisch notwendige Knirscherschienen. ✔ Für Kinder und Jugendliche zusätzlich 80 % der Aufwendungen für kieferorthopädische Maßnahmen. ✔ Erstattung auch ohne Vorleistung der gesetz- lichen Krankenversicherung (GKV) ersten Zeit nach einem Unfall Was ist nicht versichert? Wir erstatten nicht: ✘ Aufwendungen für Behandlungen× Sachschäden z.B. an einer Brille oder Kleidung × Krankheiten (z.B. Diabetes, die nicht medizinisch notwendig sind. Zahnprophylaxe gilt immer als medizinisch notwendig. ✘ Kieferorthopädische BehandlungenGelenksarthrose, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurden. Aufwendungen für bei Vertrags- abschluss bereits laufende, angeratene oder beabsichtigte kieferorthopädische Behand- lungenSchlaganfall) × Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen. Gibt es DeckungsbeschränkungenEinschränkungen beim Versicherungsschutz? Nicht alle denkbaren Fälle sind mitversichert. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel: ! Unfälle durch Drogenkonsum; ! Unfälle bei der vorsätzlichen Begehung einer Straftat; ! Infektionen und Vergiftungen; ! Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht sind. ▪ Sie haben 8 Monate Wartezeitweltweiten Versicherungsschutz. Für Zahnprophylaxe, Wurzel- und Parodon- tosebehandlungen sowie bei Unfällen entfallen die Wartezeiten. ! Der Erstattungsbetrag für die gesamte kiefer- orthopädische Behandlung ist auf 2.000 EUR begrenzt. ! Die Gesamterstattung darf die Gesamtauf- wendungen nicht übersteigen. ! Die aufgeführten Aufwendungen können wir nur erstatten, wenn sie nach der Gebühren- ordnung für Zahnärzte (GOZ) berechnet werden. ! Alle Rechnungen erstatten wir bis zu den Höchstsätzen der GOZ. Wo bin ich versichert? ✔ Versichert sind Heilbehandlungen in Europa. ✔ Wenn Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: • Sie uns vor Beginn Ihres Auslandsaufenthalts z. B. per Brief oder E-Mail Bescheid geben, wird Ihr Versicherungsschutz auch auf außereuropäische Länder ausgedehnt. Während der ersten beiden Monate Ihres vorübergehenden Aufenthalts müssen alle Fragen im außereuropäischen Ausland haben Sie auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz. Welche Verpflichtungen habe ich? – Sie können den Tarif ZV nur abschließen, wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und darüber hinaus in der GKV versichert sind. Wenn diese Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind, müssen Sie uns dies unverzüglich anzeigen. – Schließen Sie oder eine versicherte Person bei einem weiteren Versicherer einen Krankheitskostenver- sicherungsvertrag mit Anspruch auf Erstattung von Zahnersatzleistungen ab, sind Sie verpflichtet, uns von der anderen Versicherung unverzüglich zu unterrichten. – Vor Vertragsschluss führen wir eine Gesundheitsprüfung durch. Daher müssen Sie alle von uns geforderten Fragenwahrheitsgemäß Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. – Auf Verlangen • Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen. • Sie müssen uns während der Vertragslaufzeit jede Auskunft erteileneinen Berufswechsel so bald wie möglich anzeigen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder der Leistungspflicht damit wir den Vertrag anpassen können. • Nach einem Unfall müssen Sie sofort einen Arzt aufsuchen und ihres Umfangs erforderlich istuns über den Unfall informieren. – Wenn sich Ihre Postanschrift ändert• Werden Ärzte von uns beauftragt, müssen Sie sich von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen Kosten einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalles tragen wir. • Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist uns dies unverzüglich mitteilenunverzüglich, spätestens jedoch sieben Tage nach Kenntnis zu melden, auch wenn uns der Unfall schon angezeigt war. Andernfalls können Nachteile entstehen. Das Gleiche gilt bei Namensänderung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den §§ 9 und 10 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für den Tarif ZV. Wann und wie zahle ich? – Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag und ist am 1. eines jeden Monats fällig. – Den 1. ersten Beitrag müssen Sie unverzüglich nach Ablauf von 2 spätestens zwei Wochen nach Zugang Erhalt des Versicherungsscheins zahlen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. – Verspätete Beitragszahlungen können zum Verlust Ihres Versicherungsschutzes führen. – Sie können uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto mittels SEPA-Lastschriftmandat einzuziehen. Alternativ können Sie als Zahlungsweise die Überweisung wählen. Die Beiträge müssen Sie an die von uns zu bezeichnende Stelle entrichten. Wann beginnt und endet Sie die Deckung? – Der Beginn des Versicherungsschutzes weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein angegebengenannt. Versicherungsbeginn Je nach Vereinbarung zwischen uns kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Das SEPA-Lastschriftverfahren ist jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrags und nicht vor Ablauf von WartezeitenVoraussetzung. – Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. – Der Versicherungsschutz endet bei wirksamer Kündigung durch beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens 1 Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr (siehe auch „Wie kann ich den Vertrag kündigen?“Verlängerungsjahr). Wir können den Vertrag innerhalb eines Monats ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn außer Sie oder die versicherte Person wir kündigen den während der Vertragslaufzeit vorgesehenen Verpflichtungen vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachkommen. – Der Versicherungsschutz endet, wenn Sie oder eine versicherte Person den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in einen Staat außerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz legen. Es sei denn, das Vertragsverhältnis wird aufgrund einer anderweitigen Vereinbarung fortgesetzt. – Scheiden Sie oder eine versicherte Person aus der GKV aus, endet für die betroffenen Personen die Versicherung nach Tarif ZVVertrag.

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Samples: Private Unfallversicherung (Puv) Tarif T18