Weitergeltung Musterklauseln

Weitergeltung. Ziffern 1.3 (Zusätzliche Bestimmungen), 1.4 (Sonstige Materialien), 1.5 (Autorisierte Benutzer), 1.6 (Lizenzierte Drittmaterialien), 1.11 (APIs), 2.1.1 (Xxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxx/Unautorisierte Handlungen),
Weitergeltung. Ziffern 1.3 (Zusätzliche Bestimmungen), 1.4 (Sonstige Materialien), 1.5 (Autorisierte Benutzer), 1.6 (Lizenzierte Drittmaterialien), 1.11 (APIs), 2.1.1 (Xxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxx/Unberechtigte Handlungen), 2.1.4 (Folge von Unberechtigten Benutzungsarten), 2.2 (Umgehung), 3 (Alle Rechte vorbehalten), 4 (Datenschutz; Benutzung von Informationen; Verbindungen), 5.2 (Ausschluss), 6 (Warnungen), 7 (Haftungsbeschränkungen), 8 (Dauer und Kündigung), und 9 (Allgemeine Vorschriften) sowie Anhang A gelten im Falle der Beendigung, egal aus welchem Grund die Beendigung erfolgt, oder des Ablaufs dieses Vertrags weiter.
Weitergeltung. Für Betriebe, in denen eine Betriebsvereinbarung gemäß Abschnitt VIII Punkt 6a des Kol- lektivvertrages für die Arbeiter der Elektro- und Elektronikindustrie in der Fassung vom 1.5.2005 abgeschlossen wurde, bleibt Abschnitt VIII Punkt 6a in dieser Fassung79 in Kraft.
Weitergeltung. Die Abschnitte 5, 7, 8, 9, 10 und 13 dieser AGB bleiben auch nach Beendigung der Vertragsbeziehung in Kraft.
Weitergeltung. Jede Bestimmung dieser Einkaufsbedingungen, die ausdrücklich oder stillschweigend bei Ablauf oder Kündigung der Bestellung in Kraft tritt oder danach weiter gültig bleiben soll, bleibt im vollen Umfang in Kraft.
Weitergeltung. Im Übrigen gelten die Regelungen zur Finanzierungsvereinbarung vom 01.08.2021 fort.
Weitergeltung. Die Beendigung oder der Ablauf dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen führt nicht zur Beendigung oder zur sonstigen Beeinträchtigung der Rechte und Pflichten der Parteien, die entweder ausdrücklich oder kraft ihrer Natur über die Beendigung bzw. den Ablauf hinaus weitergelten sollen.
Weitergeltung. Die Service-spezifischen Bedingungen und alle zutreffenden Punkte in diesem Agreement oder in Anhängen, in denen ausdrücklich erklärt wird, dass sie auch nach dem Ende dieses Agreements weiter gelten, sind über den Ablauf oder die Beendigung dieses Agreements hinaus wirksam, und zwar solange bis die jeweiligen Services, die von DigiCert bereitgestellt werden, ablaufen oder revoziert werden. Zudem gelten die Verpflichtungen und Erklärungen der Parteien unter Punkt 4.1, Punkt 4.2, Punkt 4.3, Punkt 6 (Vertraulichkeit), Punkt 7 (Beendigung), Punkt 8 (Haftungsausschluss, Haftungsbeschränkung und Freistellung), sowie Punkt 9 (Verschiedenes) über den Ablauf oder die Beendigung dieses Agreements weiter. Die Pflicht des Kunden, alle vom Kunden an DigiCert geschuldeten Beträge zu zahlen, gilt über das Ende dieses Agreements hinaus.
Weitergeltung. Die ZPE, d. h. die Zertifikatnutzungsbedingungen, und alle zutreffenden Punkte in diesem Vertrag oder in Anhängen, in denen ausdrücklich erklärt wird, dass sie auch nach dem Ende dieses Vertrags weiter gelten, sind über den Ablauf oder die Beendigung dieses Vertrags hinaus wirksam, und zwar solange bis alle ausgegebenen Zertifikate oder sonstigen Leistungen, die von DigiCert bereitgestellt werden, ablaufen oder widerrufen werden. Zudem gelten die Verpflichtungen und Erklärungen der Parteien unter Punkt 4.1, Punkt 4.2, Punkt 6 (Vertraulichkeit), Punkt 7 (Vertragsdauer und -beendigung), Punkt 8 (Ausschluss der Gewährleistung, Haftungsbeschränkung, Freistellung) und Punkt 9 (Verschiedenes) über den Ablauf oder die Beendigung dieses Vertrags hinaus weiter. Die Pflicht des Abonnenten, alle vom Abonnenten an DigiCert geschuldeten Beträge zu zahlen, gilt über das Ende dieses Vertrags hinaus.