Weiterleitung an Dritte. Die Weiterleitung an sonstige Dritte im Sinne des § 22 AVBFernwärmeV ist nur mit schriftlicher Zustimmung des FVU zulässig. Hinweis: Leitet der Kunde die gelieferte Wärme mit Zustimmung des FVU an einen Dritten weiter, so hat er im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten sicherzustellen, dass der Dritte aus unerlaubter Handlung keine weitergehenden Schadensersatzansprüche erheben kann, als sie in § 6 Abs. 1 bis 3 AVBFernwärmeV vorgesehen sind.
Weiterleitung an Dritte. Die Weiterleitung an sonstige Dritte im Sinne des § 22 AVBFernwärmeV ist nur mit schriftlicher Zu- stimmung des FVU zulässig.
Weiterleitung an Dritte. Die Weiterleitung an sonstige Dritte im Sinne des § 22 AVBFernwärmeV ist nur mit schriftli- cher Zustimmung der likra zulässig.
Weiterleitung an Dritte. Die Weiterleitung an sonstige Dritte im Sinne des § 22 AVBFernwärmeV ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH zulässig.
Weiterleitung an Dritte. Die Weiterleitung an sonstige Dritte im Sinne des § 22 AVBFernwärmeV ist nur mit schriftlicher Zustimmung der GEO zulässig.
Weiterleitung an Dritte. Die Weiterleitung an sonstige Dritte im Sinne des § 22 AVBFernwärmeV ist nur mit schriftlicher Zustimmung der GWO zulässig.
Weiterleitung an Dritte. Die Weiterleitung an sonstige Dritte im Sinne des § 22 AVBFernwärmeV ist nur mit schriftlicher Zustimmung der SWC zulässig. Hinweis: Leitet der Kunde die gelieferte Wärme mit Zustimmung der SWC an einen Dritten weiter, hat er im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten sicherzustellen, dass der Dritte aus unerlaubter Handlung keine weitergehenden Schadensersatzansprüche erheben kann, als sie in § 6 Abs. 1 bis 3 AVBFernwärmeV vorgesehen sind.
Weiterleitung an Dritte. Die Weiterleitung der Wärme an sonstige Dritte im Sinne des § 22 AVBFernwärmeV ist nur mit schriftlicher Zustimmung der SWA GmbH zulässig. Leitet der Kunde die gelieferte Wärme mit Zustimmung der SWA GmbH an einen Dritten weiter, so hat er im Rahmen seiner recht- lichen Möglichkeiten sicherzustellen, dass der Dritte aus unerlaubter Handlung keine weitergehenden Schadenersatzansprüche erheben kann, als sie in § 6 Abs. 1 bis 3 AVBFernwärmeV vorgesehen sind.
Weiterleitung an Dritte. Die Weiterleitung von Wärme an sonstige Dritte im Sinne des § 22 AVBFernwärmeV ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Genossenschaft zulässig.
Weiterleitung an Dritte. Wenn und soweit dies erforderlich ist, geben wir Ihre personenbezogenen Daten, auch im Falle einer Aktualisierung, an die nachfolgend beschriebenen Kategorien von Empfängern weiter:
4.1 Handelsvertreter, die als Untervermittler für uns tätig sind, z.B. Xxxxxxx Xxxxxxxxxx