Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?. Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung D.2.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 oder H.1.7 geregelten Pflichten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, dürfen wir unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Bei einer Verletzung der Pflicht in der Kfz-Haftpflichtversicherung aus D.1.2.1 Satz 2 sind wir Ihnen, dem Halter oder Eigentümer gegenüber nicht von der Leistungspflicht befreit, soweit Sie, der Halter oder Eigentümer als Fahrzeuginsasse, der das Fahrzeug nicht geführt hat, einen Personenschaden erlitten haben. D.2.2 Abweichend von D.2.1 müssen wir leisten, soweit die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalles noch für den Umfang unserer Leistungspflicht ursäch- lich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen.
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Samples: KFZ Versicherung, KFZ Versicherung
Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?. Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung
D.2.1 D.3.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 oder H.1.7 geregelten und D.2 geregel- ten Pflichten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Ver- letzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, dürfen sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Bei einer Verletzung der Pflicht in der Kfz-Kfz- Haftpflichtversicherung aus D.1.2.1 D.2.1 Satz 2 sind wir Ihnen, dem Halter oder Eigentümer gegenüber nicht von der Leistungspflicht Leis- tungspflicht befreit, soweit Sie, der Halter Halter, oder Eigentümer als Fahrzeuginsasse, der das Fahrzeug nicht geführt hat, einen Personenschaden erlitten haben. D.2.2 D.3.2 Abweichend von D.2.1 müssen D.3.1 sind wir leistenzur Leistung verpflichtet, soweit die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalles Versi- cherungsfalls noch für den Umfang unserer Leistungspflicht ursäch- lich ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen.
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Samples: KFZ Versicherung, KFZ Versicherung
Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?. Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung
D.2.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 oder H.1.7 und D.2 geregelten Pflichten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, dürfen sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig grobfahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Bei einer Verletzung der Pflicht in der Kfz-Kfz- Haftpflichtversicherung aus D.1.2.1 D.1.2 Satz 2 sind wir Ihnen, dem Halter oder Eigentümer gegenüber nicht von der Leistungspflicht befreit, soweit Sie, der Halter oder Eigentümer als Fahrzeuginsasse, der das Fahrzeug nicht geführt hat, einen Personenschaden erlitten haben. D.2.2 Abweichend von D.2.1 müssen sind wir leistenzur Leistung verpflichtet, soweit die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalles Versicherungsfalls noch für den Umfang unserer Leistungspflicht ursäch- lich ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen.
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Samples: KFZ Flottenvertrag, KFZ Flottenvertrag
Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?. Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung
D.2.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 oder H.1.7 geregelten Pflichten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, dürfen sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Bei einer Verletzung der Pflicht in der Kfz-Haftpflichtversicherung aus D.1.2.1 Satz 2 sind wir Ihnen, dem Halter oder Eigentümer gegenüber nicht von der Leistungspflicht befreit, soweit Sie, der Halter oder Eigentümer als Fahrzeuginsasse, der das Fahrzeug nicht geführt hat, einen Personenschaden erlitten haben. D.2.2 Abweichend von D.2.1 müssen sind wir leistenzur Leistung verpflichtet, soweit die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalles Versicherungsfalls noch für den Umfang unserer Leistungspflicht ursäch- lich ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen.
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Samples: KFZ Versicherung, KFZ Versicherung
Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?. Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung
D.2.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 oder H.1.7 geregelten PflichtenPflich ten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, dürfen sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem zu kürzen. Dabei richten wir uns nach der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzenVerschuldens. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz Versiche rungsschutz bestehen. Bei einer Verletzung der Pflicht in der Kfz-Haftpflichtversicherung aus D.1.2.1 Satz 2 sind wir Ihnen, dem Halter oder Eigentümer gegenüber nicht von der Leistungspflicht befreit, soweit Wurden Sie, der Halter oder der Eigentümer als FahrzeuginsasseFahrzeugin sasse, der das Fahrzeug nicht geführt hat, einen Personenschaden erlitten habendurch den Scha densfall verletzt? Dann halten wir Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer im Hinblick auf den erlittenen Personen schaden die Verletzung der Pflicht aus D.1.5 Satz 2 nicht entgegen. D.2.2 Abweichend von D.2.1 müssen sind wir leistenzur Leistung verpflichtet, soweit so weit die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalles Schadens noch für den Umfang unserer Leistungspflicht ursäch- lich istverursacht hat. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen.
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Samples: KFZ Versicherung, KFZ Versicherung
Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?. Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung
D.2.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 oder H.1.7 geregelten Pflichten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, dürfen sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden entsprechen- den Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig fahrläs- sig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Bei einer Verletzung der Pflicht in der Kfz-Haftpflichtversicherung aus D.1.2.1 Satz 2 sind wir Ihnen, dem Halter oder Eigentümer gegenüber nicht von der Leistungspflicht Leis- tungspflicht befreit, soweit Sie, der Halter oder Eigentümer als Fahrzeuginsasse, der das Fahrzeug nicht geführt hat, einen Personenschaden erlitten haben. D.2.2 Abweichend von D.2.1 müssen sind wir leistenzur Leistung verpflichtet, soweit die Pflichtverletzung Pflichtver- letzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalles Versicherungsfalls noch für den Umfang unserer Leistungspflicht ursäch- lich ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen.
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Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?. Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung
D.2.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 oder H.1.7 geregelten Pflichten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, dürfen sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Bei einer Verletzung der Pflicht in der Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherung aus D.1.2.1 D.1.2 Satz 2 sind wir Ihnen, dem Halter oder o- der Eigentümer gegenüber nicht von der Leistungspflicht befreit, soweit Sie, der Halter oder Eigentümer als Fahrzeuginsasse, der das Fahrzeug nicht geführt hat, einen Personenschaden erlitten haben. D.2.2 Abweichend von D.2.1 müssen sind wir leistenzur Leistung verpflichtet, soweit die Pflichtverletzung weder für den Eintritt Ein- tritt des Versicherungsfalles Versicherungsfalls noch für den Umfang unserer Leistungspflicht ursäch- lich ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen.
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Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?. Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung
D.2.1 D.3.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 oder H.1.7 und D.2 geregelten Pflichten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, dürfen sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden ent- sprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Bei einer Verletzung der Pflicht in der KfzKraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung aus D.1.2.1 D.2.1 Satz 2 sind wir Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer gegenüber nicht von der Leistungspflicht befreit, befreit soweit Sie, der Halter oder der Eigentümer als Fahrzeuginsasse, der das Fahrzeug nicht geführt hat, einen Personenschaden erlitten haben. D.2.2 D.3.2 Abweichend von D.2.1 müssen D.3.1 sind wir leistenzur Leistung verpflichtet, soweit die Pflichtverletzung Pflichtverlet- zung weder für den Eintritt des Versicherungsfalles Versicherungsfalls noch für den Umfang unserer Leistungspflicht ursäch- lich ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzenver- letzen.
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Samples: KFZ Versicherung
Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?. Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung
D.2.1 D.3.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 oder H.1.7 und D.2 geregelten Pflichten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, dürfen sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt habenha- ben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Bei einer Verletzung der Pflicht in der Kfz-Haftpflichtversicherung aus D.1.2.1 D.2.1 Satz 2 sind wir Ihnen, dem Halter oder Eigentümer gegenüber nicht von der Leistungspflicht befreit, soweit Sie, der Halter oder Eigentümer als Fahrzeuginsasse, der das Fahrzeug nicht geführt hat, einen Personenschaden Perso- nenschaden erlitten haben. D.2.2 D.3.2 Abweichend von D.2.1 müssen D.3.1 sind wir leistenzur Leistung verpflichtet, soweit die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalles Versicherungsfalls noch für den Umfang unserer Leistungspflicht ursäch- lich ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzenverletzt haben.
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Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?. Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung
D.2.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 oder H.1.7 geregelten Pflichten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, dürfen sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Bei einer Verletzung der Pflicht in der Kfz-Haftpflichtversicherung aus D.1.2.1 D.1.2 Satz 2 sind wir Ihnen, dem Halter oder Eigentümer gegenüber nicht von der Leistungspflicht befreit, soweit Sie, der Halter oder Eigentümer als Fahrzeuginsasse, der das Fahrzeug nicht geführt hat, einen Personenschaden erlitten haben. D.2.2 Abweichend von D.2.1 müssen sind wir leistenzur Leistung verpflichtet, soweit die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalles Versicherungsfalls noch für den Umfang unserer Leistungspflicht ursäch- lich ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen.
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Samples: Kraftfahrtversicherung
Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?. Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung
D.2.1 D.3.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 oder H.1.7 und D.2 geregelten Pflichten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, dürfen sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden entspre- chenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz Ver- sicherungsschutz bestehen. Bei einer Verletzung der Pflicht in der Kfz-Haftpflichtversicherung Haftpflichtversi- cherung aus D.1.2.1 D.2.1 Satz 2 sind wir Ihnen, dem Halter oder Eigentümer gegenüber nicht von der Leistungspflicht befreit, soweit Sie, der Halter Halter, oder Eigentümer als FahrzeuginsasseFahrzeugin- sasse, der das Fahrzeug nicht geführt hat, einen Personenschaden Personen- schaden erlitten haben. D.2.2 D.3.2 Abweichend von D.2.1 müssen D.3.1 sind wir leistenzur Leistung verpflichtet, soweit so- weit die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalles Versiche- rungsfalls noch für den Umfang unserer Leistungspflicht ursäch- lich ur- sächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzenver- letzen.
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Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?. Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung
D.2.1 D.3.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 oder H.1.7 und D.2 geregelten Pflichten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre eine Ihrer Pflichten grob fahrlässig, dürfen sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Schwe- re Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Bei einer Verletzung der Pflicht in der Kfz-Haftpflichtversicherung aus D.1.2.1 nach D.2 Satz 2 sind wir Ihnen, dem Halter oder Eigentümer gegenüber nicht von der Leistungspflicht befreit, soweit Sie, der Halter oder Eigentümer als Fahrzeuginsasse, der das Fahrzeug nicht geführt hat, einen Personenschaden Perso- nenschaden erlitten haben. D.2.2 D.3.2 Abweichend von D.2.1 müssen D.3.1 sind wir leistenzur Leistung verpflichtet, soweit Sie nach- weisen, dass die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalles Versiche- rungsfalls noch für den Umfang unserer Leistungspflicht ursäch- lich ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen.
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Samples: KFZ Versicherung
Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?. Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung
D.2.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 oder H.1.7 geregelten Pflichten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, dürfen sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Bei einer Verletzung der Pflicht in der Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherung aus D.1.2.1 Satz 2 sind wir Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer gegenüber nicht von der Leistungspflicht befreit, soweit Sie, der Halter oder Eigentümer als Fahrzeuginsasse, der das Fahrzeug nicht geführt hat, einen Personenschaden erlitten haben. D.2.2 Abweichend von D.2.1 müssen sind wir leistenzur Leistung verpflichtet, soweit die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalles Versicherungsfalls noch für den Umfang unserer Leistungspflicht ursäch- lich ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die KFZ Versicherung
Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?. Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung
D.2.1 D.3.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 oder H.1.7 und D.2 geregelten PflichtenPflich- ten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre Pflichten Pflich- ten grob fahrlässig, dürfen sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Bei einer Verletzung der Pflicht in der Kfz-Haftpflichtversicherung aus D.1.2.1 D.2.1 Satz 2 sind wir Ihnen, dem Halter oder Eigentümer gegenüber nicht von der Leistungspflicht befreit, soweit Sie, der Halter oder Eigentümer als Fahrzeuginsasse, der das Fahrzeug nicht geführt hat, einen Personenschaden erlitten haben. D.2.2 D.3.2 Abweichend von D.2.1 müssen D.3.1 sind wir leistenzur Leistung verpflichtet, soweit die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalles Versicherungsfalls noch für den Umfang unserer Leistungspflicht ursäch- lich ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen.
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Samples: KFZ Versicherung
Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?. Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung
D.2.1 D.3.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 oder H.1.7 und D.2 geregelten Pflichten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, dürfen sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz Versiche- rungsschutz bestehen. Bei einer Verletzung der Pflicht in der KfzKraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Haftpflichtversiche- rung aus D.1.2.1 D.2.1 Satz 2 sind wir Ihnen, dem Halter oder Eigentümer gegenüber gegen- über nicht von der Leistungspflicht befreit, soweit Sie, der Halter oder Eigentümer als Fahrzeuginsasse, der das Fahrzeug nicht geführt hat, einen Personenschaden erlitten haben. D.2.2 D.3.2 Abweichend von D.2.1 müssen D.3.1 sind wir leistenzur Leistung verpflichtet, soweit die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalles Versicherungsfalls noch für den Umfang unserer Leistungspflicht ursäch- lich ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen.
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Samples: Kraftfahrtversicherung
Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?. Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung
D.2.1 D.3.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 oder H.1.7 und D.2 geregelten Pflichten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, dürfen sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden entspre- chenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Bei einer Verletzung der Pflicht in der Kfz-Haftpflichtversicherung Haftpflicht- versicherung aus D.1.2.1 D.2.1 Satz 2 sind wir Ihnen, dem Halter oder Eigentümer gegenüber nicht von der Leistungspflicht befreit, soweit Sie, der Halter oder Eigentümer als Fahrzeuginsasse, der das Fahrzeug nicht geführt hat, einen Personenschaden erlitten haben. D.2.2 D.3.2 Abweichend von D.2.1 müssen D.3.1 sind wir leistenzur Leis- tung verpflichtet, soweit die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalles Versicherungsfalls noch für den Umfang unserer Leistungspflicht ursäch- lich ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen.
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Samples: KFZ Versicherung
Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?. Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung
D.2.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 oder H.1.7 geregelten Pflichten, haben Sie keinen VersicherungsschutzVersiche- rungsschutz. Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, dürfen wir unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Bei einer Verletzung der Pflicht in der Kfz-Haftpflichtversicherung aus D.1.2.1 Satz 2 sind wir Ihnen, dem Halter oder Eigentümer gegenüber nicht von der Leistungspflicht befreit, soweit so- weit Sie, der Halter oder Eigentümer als Fahrzeuginsasse, der das Fahrzeug nicht geführt hat, Beifahrer einen Personenschaden erlitten haben. D.2.2 Abweichend von D.2.1 müssen wir leisten, soweit die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalles noch für den Umfang unserer Leistungspflicht ursäch- lich ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen.
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Samples: KFZ Versicherung
Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?. D.2.1 Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung
D.2.1 Leistungskürzung Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 oder H.1.7 geregelten Pflichten, Pflichten haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, dürfen sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Bei einer Verletzung der Pflicht in der Kfz-Haftpflichtversicherung aus D.1.2.1 D.1.2 Satz 2 gilt: Wir sind wir Ihnen, dem Halter oder Eigentümer gegenüber nicht von der Leistungspflicht befreit, soweit - Sie, der Halter oder Eigentümer als FahrzeuginsasseFahrzeuginsasse einen Personenschaden erlitten und - Sie, der Halter oder Eigentümer das Fahrzeug nicht geführt hat, einen Personenschaden erlitten haben. D.2.2 Leistungspflicht trotz Pflichtverletzung Abweichend von D.2.1 müssen wir leistengilt: Wir sind zur Leistung verpflichtet, soweit die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalles Versicherungsfalls noch für den Umfang unserer Leistungspflicht ursäch- lich ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen.
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Samples: KFZ Versicherung
Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?. Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung
D.2.1 D.3.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 oder H.1.7 geregelten und D.2 gere- gelten Pflichten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, dürfen sind wir be- rechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens Ver- schuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Bei einer Verletzung der Pflicht in In der Kfz-Haftpflichtversicherung sind wir bei einer Ver- letzung der Pflicht aus D.1.2.1 D.2.1 Satz 2 sind wir Ihnen, dem Halter oder o- der dem Eigentümer gegenüber nicht von der Leistungspflicht Leistungs- pflicht befreit, soweit Sie, der Halter oder der Eigentümer als Fahrzeuginsasse, der das Fahrzeug nicht geführt hat, einen Personenschaden erlitten haben. D.2.2 D.3.2 Abweichend von D.2.1 müssen D.3.1 sind wir leistenzur Leistung verpflichtet, soweit die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalles Ver- sicherungsfalls noch für den Umfang unserer Leistungspflicht ursäch- lich Leistungs- pflicht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzenverletzten.
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Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?. Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung
D.2.1 D.3.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 oder H.1.7 und D.2 geregelten Pflichten, haben Sie keinen VersicherungsschutzVersicherungs- schutz. Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, dürfen sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis Verhält- nis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz Versi- cherungsschutz bestehen. Bei einer Verletzung der Pflicht in der Kfz-Haftpflichtversicherung Haftpflicht- versicherung aus D.1.2.1 D.2.1 Satz 2 sind wir Ihnen, dem Halter oder Eigentümer gegenüber nicht von der Leistungspflicht Leis- tungspflicht befreit, soweit Sie, der Halter oder Eigentümer Eigen- tümer als Fahrzeuginsasse, der das Fahrzeug nicht geführt hat, einen Personenschaden erlitten haben. D.2.2 D.3.2 Abweichend von D.2.1 müssen D.3.1 sind wir leistenzur Leistung verpflich- tet, soweit die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalles Versicherungsfalls noch für den Umfang unserer Leistungspflicht ursäch- lich ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen.
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Samples: KFZ Versicherung
Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?. Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung
D.2.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 oder H.1.7 geregelten Pflichten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, dürfen sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden ent- sprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Bei einer Verletzung der Pflicht in der Kfz-Haftpflichtversicherung aus D.1.2.1 D.1.2 Satz 2 sind wir Ihnen, dem Halter oder Eigentümer gegenüber nicht von der Leistungspflicht befreit, soweit Sie, der Halter oder Eigentümer als Fahrzeuginsasse, der das Fahrzeug nicht geführt hat, einen Personenschaden erlitten haben. D.2.2 Abweichend von D.2.1 müssen sind wir leistenzur Leistung verpflichtet, soweit die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalles Versicherungsfalls noch für den Umfang unserer Leistungspflicht ursäch- lich ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen.
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Samples: KFZ Versicherung
Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?. Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung
D.2.1 D.3.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 oder H.1.7 und D.2 geregelten Pflichten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, dürfen sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt habenha- ben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Bei einer Verletzung der Pflicht in der Kfz-Haftpflichtversicherung KfzHaftpflichtversicherung aus D.1.2.1 D.2.1 Satz 2 sind wir Ihnen, dem Halter oder Eigentümer gegenüber nicht von der Leistungspflicht befreit, soweit Sie, der Halter oder Eigentümer als Fahrzeuginsasse, der das Fahrzeug nicht geführt hat, einen Personenschaden Perso- nenschaden erlitten haben. D.2.2 D.3.2 Abweichend von D.2.1 müssen D.3.1 sind wir leistenzur Leistung verpflichtet, soweit die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalles Versicherungsfalls noch für den Umfang unserer Leistungspflicht ursäch- lich ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen.
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Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?. Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung
D.2.1 D.3.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 oder H.1.7 und D.2 geregelten Pflichten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, dürfen sind wir unsere berechtigt, die Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Bei einer Verletzung der Pflicht in der Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherung aus D.1.2.1 D.2.1 Satz 2 sind wir Ihnen, dem Halter oder Eigentümer gegenüber nicht von der Leistungspflicht befreit, soweit Sie, der Halter oder Eigentümer als Fahrzeuginsasse, der das Fahrzeug nicht geführt hat, einen Personenschaden erlitten haben. D.2.2 D.3.2 Abweichend von D.2.1 müssen D.3.1 sind wir leistenzur Leistung verpflichtet, soweit die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalles Versicherungsfalls noch für den Umfang unserer Leistungspflicht ursäch- lich ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen.
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Samples: Kraftfahrtversicherung
Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?. Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung
D.2.1 D.3.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 oder H.1.7 geregelten und D.2 gere- gelten Pflichten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, dürfen sind wir be- rechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens Ver- schuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt habenha- ben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Bei einer Wir können Ihnen die Verletzung der Pflicht in der Kfz-Haftpflichtversicherung aus D.1.2.1 D.2.1 Satz 2 sind wir Ihnen, dem Halter oder Eigentümer gegenüber nicht von der Leistungspflicht befreitentgegenhalten, soweit Sie, der Halter oder Eigentümer Sie durch den Versi- cherungsfall als Fahrzeuginsasse, der das Fahrzeug nicht geführt hat, einen Personenschaden erlitten haben. D.2.2 D.3.2 Abweichend von D.2.1 müssen D.3.1 sind wir leistenzur Leistung verpflichtet, soweit die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalles Ver- sicherungsfalls noch für den Umfang unserer Leistungspflicht ursäch- lich Leistungs- pflicht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen.
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Samples: Haftpflichtversicherung Für Die Land Und Forstwirtschaft
Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?. Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung
D.2.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 oder H.1.7 geregelten Pflichten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Ver- letzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, dürfen sind wir berech- tigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens Ver- schuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig fahrläs- sig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Bei einer Verletzung der Pflicht in der Kfz-Haftpflichtversicherung Haftpflicht- versicherung aus D.1.2.1 D.1.2 Satz 2 sind wir Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer gegenüber nicht von der Leistungspflicht Leis- tungspflicht befreit, soweit Sie, der Halter oder Eigentümer Eigen- tümer als Fahrzeuginsasse, der das Fahrzeug nicht geführt hat, einen Personenschaden erlitten haben. D.2.2 Abweichend von D.2.1 müssen sind wir leistenzur Leistung verpflichtet, soweit die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalles Versicherungsfalls noch für den Umfang unserer Leistungspflicht ursäch- lich Leis- tungspflicht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen.
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Samples: KFZ Versicherung
Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?. Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung
D.2.1 D.3.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 oder H.1.7 und D.2 geregelten Pflichten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, dürfen sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem ei- nem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Bei In der Kfz-Haftpflichtversicherung sind wir bei einer Verletzung der Pflicht in der Kfz-Haftpflichtversicherung aus D.1.2.1 D.2.1 Satz 2 sind wir Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer gegenüber ge- genüber nicht von der Leistungspflicht befreit, soweit Sie, der Halter oder der Eigentümer als Fahrzeuginsasse, der das Fahrzeug nicht geführt hat, einen Personenschaden erlitten haben. D.2.2 D.3.2 Abweichend von D.2.1 müssen D.3.1 sind wir leistenzur Leistung verpflichtet, soweit so- weit die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalles Versicherungs- falls noch für den Umfang unserer Leistungspflicht ursäch- lich ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzenverletzten.
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