Common use of Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten? Clause in Contracts

Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?. Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung D.3.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 und D.2 geregelten Pflichten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Ver- hältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Bei einer Verletzung der Pflicht in der Kfz-Versicherung aus D.2.1 Satz 2 sind wir Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer gegenüber nicht von der Leistungspflicht befreit, soweit Sie, der Halter oder Eigentümer als Fahrzeuginsasse, der das Fahrzeug nicht geführt hat, einen Personenschaden erlitten haben. Unbeachtet dessen, kann ein Mitverschuldenseinwand erhoben werden. D.3.2 Abweichend von D.3.1 sind wir zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen.

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Samples: Kraftfahrtversicherung, Kraftfahrtversicherung

Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?. Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung D.3.1 E.2.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 und D.2 E.1 geregelten Pflichten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Ver- hältnis Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Bei Die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit nach Absatz 1 hat bei Verletzung einer bestehenden Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit zur Voraussetzung, dass wir Sie vorher durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolgen hingewiesen haben. Diese Hinweispflicht besteht jedoch nicht – bei Falschangaben zum Versicherungsfall oder zum Umfang unserer Leistungspflicht, die von Ihnen ohne unser vorheriges Auskunfts- oder Auf- klärungsverlangen getätigt werden oder – bei Verletzung der Pflicht in der Kfz-Versicherung aus D.2.1 Satz 2 sind wir IhnenPflicht, dem Halter oder dem Eigentümer gegenüber den Unfallort nicht von der Leistungspflicht befreitzu verlassen, soweit Sieohne die gesetzlich erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen und ohne die dabei gesetzlich erforderliche Wartezeit zu beachten (Unfallflucht, der Halter oder Eigentümer als Fahrzeuginsasse, der das Fahrzeug nicht geführt hat, einen Personenschaden erlitten habenE.1.1.3). Unbeachtet dessen, kann ein Mitverschuldenseinwand erhoben werden. D.3.2 E.2.2 Abweichend von D.3.1 E.2.1 sind wir zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die Pflichtverletzung weder für den Eintritt die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich istwar. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen.

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Samples: KFZ Versicherung

Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?. Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung D.3.1 D.2.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 und D.2 geregelten Pflichten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre Pflichten Pflich- ten grob fahrlässig, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Ver- hältnis Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Wenn Ihr Vertrag nach dem OPTIMAL-Tarif abgeschlossen wurde, verzichten wir bei Verletzung der Pflichten nach D.1.1 und D.1.3 gegenüber Ihnen (dem Versicherungsnehmer) auf den Einwand grober Fahrlässigkeit. Bei einer Verletzung der Pflicht in der Kfz-Versicherung Haftpflichtversiche- rung aus D.2.1 D.1.2 Satz 2 sind wir Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer Eigentü- mer gegenüber nicht von der Leistungspflicht befreit, soweit Sie, der Halter oder Eigentümer als Fahrzeuginsasse, der das Fahrzeug nicht geführt hat, einen Personenschaden erlitten haben. Unbeachtet dessenIn Betracht kommende Schadenersatzansprüche kön- nen jedoch gekürzt werden oder entfallen, kann wenn und soweit Ihnen ein Mitverschuldenseinwand erhoben werdeneigenes Verschulden an dem erlittenen Personen- schaden zur Last fällt. D.3.2 D.2.2 Abweichend von D.3.1 D.2.1 sind wir zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalls Versicherungs- falls noch für den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen.

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Samples: KFZ Versicherung

Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?. Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung D.3.1 D.2.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 und D.2 geregelten Pflichten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Verlet- zen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Ver- hältnis Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Bei einer Verletzung der Pflicht in der Kfz-Versicherung Haftpflichtver- sicherung aus D.2.1 D.1.2 Satz 2 sind wir Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer gegenüber nicht von der Leistungspflicht unserer Leistungs- pflicht befreit, soweit Sie, der Halter oder Eigentümer als Fahrzeuginsassebeförderte Person, der die das Fahrzeug nicht geführt hat, einen Personenschaden erlitten haben. Unbeachtet dessenIn Betracht kom- mende Schadenersatzansprüche können jedoch gekürzt werden oder entfallen, kann wenn und soweit Ihnen ein Mitverschuldenseinwand erhoben werdeneigenes Verschulden an dem erlittenen Personenschaden zur Last fällt. D.3.2 D.2.2 Abweichend von D.3.1 D.2.1 sind wir zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalls Ver- sicherungsfalls noch für den Umfang unserer Leistungspflicht Leistungs- pflicht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen.

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Samples: Kraftfahrtversicherung

Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?. Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung D.3.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 und D.2 geregelten Pflichten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Ver- hältnis Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Bei einer Verletzung der Pflicht in der Kfz-Versicherung aus D.2.1 Satz 2 sind wir Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer gegenüber nicht von der Leistungspflicht Leistungs- pflicht befreit, soweit Sie, der Halter oder Eigentümer als Fahrzeuginsasse, der das Fahrzeug nicht geführt hat, einen Personenschaden erlitten haben. Unbeachtet Unbe- achtet dessen, kann ein Mitverschuldenseinwand erhoben werden. D.3.2 Abweichend von D.3.1 sind wir zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen.

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Samples: Kraftfahrtversicherung Und Rechtsschutzversicherung

Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?. Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung D.3.1 D.2.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 und D.2 geregelten PflichtenPflich- ten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Ver- hältnis ent- sprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Bei einer Verletzung der Pflicht in der Kfz-Versicherung Haftpflichtversiche- rung aus D.2.1 D.1.2 Satz 2 sind wir Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer Ei- gentümer gegenüber nicht von der Leistungspflicht befreit, soweit Sie, der Halter oder Eigentümer als FahrzeuginsasseFahrzeugin- sasse, der das Fahrzeug nicht geführt hat, einen Personenschaden Personen- schaden erlitten haben. Unbeachtet dessenIn Betracht kommende Schaden- ersatzansprüche können jedoch gekürzt werden oder ent- fallen, kann wenn und soweit Ihnen ein Mitverschuldenseinwand erhoben werdeneigenes Verschulden an dem erlittenen Personenschaden zur Last fällt. D.3.2 D.2.2 Abweichend von D.3.1 D.2.1 sind wir zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalls Ver- sicherungsfalls noch für den Umfang unserer Leistungspflicht Leistungs- pflicht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen.

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Samples: KFZ Versicherung

Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?. Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung D.3.1 D.2.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 und D.2 geregelten Pflichten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Verlet- zen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Ver- hältnis Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Bei einer Verletzung der Pflicht in der Kfz-Versicherung Haftpflichtver- sicherung aus D.2.1 D.1.2 Satz 2 sind wir Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer gegenüber nicht von der Leistungspflicht befreit, soweit Sie, der Halter oder Eigentümer als FahrzeuginsasseFahr- zeuginsasse, der das Fahrzeug nicht geführt hat, einen Personenschaden erlitten haben. Unbeachtet dessenIn Betracht kommende Schadenersatzansprüche können jedoch gekürzt werden oder entfallen, kann wenn und soweit Ihnen ein Mitverschuldenseinwand erhoben werdeneigenes Ver- schulden an dem erlittenen Personenschaden zur Last fällt. D.3.2 D.2.2 Abweichend von D.3.1 D.2.1 sind wir zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalls Ver- sicherungsfalls noch für den Umfang unserer Leistungspflicht Leistungs- pflicht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen.

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Samples: WGV Young&oldtimer Versicherung

Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?. Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung D.3.1 E.2.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 und D.2 E.1 geregelten Pflichten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Ver- hältnis Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Bei Die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit nach Absatz 1 hat bei Verletzung einer bestehenden Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit zur Voraussetzung, dass wir Sie vorher durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. Diese Hinweispflicht besteht jedoch nicht • bei Falschangaben zum Versicherungsfall oder zum Umfang unserer Leistungspflicht, die von Ihnen ohne unser vorheriges Auskunfts- oder Aufklärungsverlangen getätigt werden oder • bei Verletzung der Pflicht in der Kfz-Versicherung aus D.2.1 Satz 2 sind wir IhnenPflicht, dem Halter oder dem Eigentümer gegenüber den Unfallort nicht von der Leistungspflicht befreitzu verlassen, soweit Sie, der Halter oder Eigentümer als Fahrzeuginsasse, der das Fahrzeug nicht geführt hat, einen Personenschaden erlitten habenohne die gesetzlich erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen und ohne die dabei gesetzlich erforderliche Wartezeit zu beachten (Unfallflucht). Unbeachtet dessen, kann ein Mitverschuldenseinwand erhoben werden. D.3.2 E.2.2 Abweichend von D.3.1 E.2.1 sind wir zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die Pflichtverletzung weder für den Eintritt die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich istwar. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die KFZ Versicherung

Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?. Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung D.3.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 und D.2 geregelten Pflichten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Ver- hältnis entspre- chenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz Versi- cherungsschutz bestehen. Bei einer Verletzung der Pflicht in In der Kfz-Versicherung Haftpflichtversicherung sind wir bei einer Verlet- zung der Pflicht aus D.2.1 Satz 2 sind wir Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer gegenüber nicht von der Leistungspflicht befreit, soweit Sie, der Halter oder der Eigentümer als FahrzeuginsasseFahr- zeuginsasse, der das Fahrzeug nicht geführt hat, einen Personenschaden Per- sonenschaden erlitten haben. Unbeachtet dessen, kann ein Mitverschuldenseinwand erhoben werden. D.3.2 Abweichend von D.3.1 sind wir zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass so- weit die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalls Versiche- rungsfalls noch für den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ur- sächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzenver- letzten.

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Samples: KFZ Versicherung

Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?. Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung D.3.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 und D.2 geregelten Pflichten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Ver- hältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Bei einer Verletzung der Pflicht in der Kfz-Versicherung aus D.2.1 Satz 2 sind wir Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer gegenüber nicht von der Leistungspflicht befreit, soweit Sie, der Halter oder Eigentümer als Fahrzeuginsasse, der das Fahrzeug nicht geführt hat, einen Personenschaden erlitten haben. Unbeachtet dessen, kann ein Mitverschuldenseinwand erhoben werden. D.3.2 Abweichend von D.3.1 sind wir zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzenverlet- zen.

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Samples: Kraftfahrtversicherung