Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?. D.2.1 Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 geregelten Pflichten, haben Sie keinen Ver- sicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhält- nis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Bei einer Verletzung der Pflicht in der Kfz-Haftpflichtversicherung aus D.1.2.1 Satz 2 sind wir Ihnen, dem Halter oder Eigentümer gegenüber nicht von der Leistungspflicht befreit, soweit Sie, der Halter oder Eigentümer als Fahrzeuginsasse, der das Fahr- zeug nicht geführt hat, einen Personenschaden erlitten haben. D.2.2 Abweichend von D.2.1 sind wir zur Leistung verpflichtet, soweit die Pflichtver- letzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen.
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Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?. D.2.1 Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Leistungskürzung Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 geregelten Pflichten, Pflichten haben Sie keinen Ver- sicherungsschutzVersicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhält- nis Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Bei einer Verletzung der Pflicht in der Kfz-Haftpflichtversicherung aus D.1.2.1 D.1.2 Satz 2 gilt: Wir sind wir Ihnen, dem Halter oder Eigentümer gegenüber nicht von der Leistungspflicht befreit, soweit - Sie, der Halter oder Eigentümer als Fahrzeuginsasse, der das Fahr- zeug nicht geführt hat, Fahrzeuginsasse einen Personenschaden erlitten und - Sie, der Halter oder Eigentümer das Fahrzeug nicht geführt haben. D.2.2 Leistungspflicht trotz Pflichtverletzung Abweichend von D.2.1 gilt: Wir sind wir zur Leistung verpflichtet, soweit die Pflichtver- letzung Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen.
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Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?. D.2.1 Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 geregelten Pflichten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Ver- sicherungsschutz. Verletzen letzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, sind wir berechtigtberech- tigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens Ver- schuldens entsprechenden Verhält- nis Verhältnis zu kürzen. Weisen Xxx- xxx Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehenbeste- hen. Bei einer Verletzung der Pflicht in der Kfz-Haftpflichtversicherung Haftpflicht-ver- sicherung aus D.1.2.1 D.1.2 Satz 2 sind wir Ihnen, dem Halter oder Eigentümer gegenüber nicht von der Leistungspflicht Leistungs- pflicht befreit, soweit Sie, der Halter oder Eigentümer als Fahrzeuginsasse, der das Fahr- zeug Fahrzeug nicht geführt hat, einen Personenschaden erlitten haben. D.2.2 Leistungspflicht trotz Pflichtverletzung Abweichend von D.2.1 sind wir zur Leistung verpflichtet, soweit die Pflichtver- letzung Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für den Umfang unserer Leistungspflicht Leis- tungspflicht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen.
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Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?. D.2.1 D.3.1 Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 und D.2 geregelten Pflichten, haben Sie keinen Ver- sicherungsschutzVersicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhält- nis entsprechen- den Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Bei einer Verletzung der Pflicht in der Kfz-Haftpflichtversicherung aus D.1.2.1 D.2.1 Satz 2 sind wir Ihnen, dem Halter oder Eigentümer gegenüber nicht von der Leistungspflicht befreit, soweit Sie, der Halter oder Eigentümer als Fahrzeuginsasse, der das Fahr- zeug nicht geführt hat, einen Personenschaden erlitten haben. D.2.2 D.3.2 Abweichend von D.2.1 D.3.1 sind wir zur Leistung verpflichtet, soweit die Pflichtver- letzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen.
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Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?. D.2.1 Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 geregelten Pflichten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Ver- sicherungsschutz. Verletzen letzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, sind wir berechtigtbe- rechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhält- nis Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig fahr- lässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Bei einer Verletzung der Pflicht in der Kfz-Haftpflichtversicherung Haftpflicht- versicherung aus D.1.2.1 Satz 2 sind wir Ihnen, dem Halter oder Eigentümer gegenüber nicht von der Leistungspflicht Leis- tungspflicht befreit, soweit Sie, der Halter oder Eigentümer Eigen- tümer als Fahrzeuginsasse, der das Fahr- zeug Fahrzeug nicht geführt ge- führt hat, einen Personenschaden erlitten haben. D.2.2 Leistungspflicht trotz Pflichtverletzung Abweichend von D.2.1 sind wir zur Leistung verpflichtetverpflich- tet, soweit die Pflichtver- letzung Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen.
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