Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?. Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung D.3.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 und D.2 geregelten Pflichten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. D.3.2 Abweichend von D.3.1 sind wir zur Leistung verpflichtet, soweit die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen.
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Samples: Kraftfahrtversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Kraftfahrtversicherung (Akb), Kraftfahrtversicherung
Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?. Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung
D.3.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 und D.2 geregelten Pflichten, Pflichten haben Sie keinen VersicherungsschutzVersicherungs- schutz. Verletzen Sie Ihre eine dieser Pflichten grob fahrlässig, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem zu kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzenVerschuldens. Weisen Eine Kürzung unterbleibt, wenn Sie nachnachweisen, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehenkeine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. D.3.2 Abweichend Auch im Falle von D.3.1 Vorsatz oder grober Fahrläs- sigkeit sind wir jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit Sie uns nachweisen, dass die Pflichtverletzung Verletzung der Pflicht - weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls Versi- cherungsfalls - noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht Lei- stungspflicht ursächlich istwar. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzenverletzt haben.
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Samples: KFZ Versicherung
Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?. Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung
D.3.1 Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer der in D.1 und D.2 geregelten Pflichten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie Ihre diese Pflichten grob fahrlässig, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. D.3.2 Abweichend von D.3.1 sind wir zur Leistung verpflichtet, soweit die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Versicherungsfalls Ver- sicherungsfalls noch für den Umfang unserer Leistungspflicht Leistungs- pflicht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen.
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Samples: Youngdriver Versicherung