Welche Gefahren und Schäden sind versichert?. 1. Versichert sind Schäden durch Diebstahl, Beraubung, Ver- lieren, Abhandenkommen, Zerstörung oder Beschädigung. 2. Nicht versichert sind: a) Diebstähle von Schmucksachen und Uhren aus Motor- fahrzeugen, Anhänger, Wohnwagen, Mobilheimen sowie Motor- und Segelbooten und Luftfahrzeugen, auch wenn diese abgeschlossen sind; b) Schäden, die entstehen, während die versicherten Sachen einem Dritten zum Transport oder beim Wohnsitzwechsel übergeben sind; c) Schäden infolge von Zerstörung oder Beschädigung an- lässlich einer durch Dritte vorgenommenen Reinigung, Wiederinstandstellung oder Erneuerung der versicherten Sachen; d) Schäden infolge von Abnützung und Schäden, die durch allmähliche Einwirkung entstanden sind, sowie Abnüt- zungs- und Bruchschäden an Uhrwerken und -gläsern; e) Schäden infolge von Lichteinwirkung, chemischen oder klimatischen Einflüssen, Veränderung der Farbe an Ge- mälden oder Pelzen, Lackschäden an Musikinstrumenten; f) Schäden an unter Spannung stehenden elektrischen und elektronischen Musikinstrumenten und Foto/Video-Aus- rüstungen durch die Wirkung der elektrischen Energie selbst; g) Kratz-, Schramm-, Scheuer- und andere Farbschäden sowie Absplitterungsschäden; h) Schäden infolge von Bedienungs-, Instruktions- oder Infor- mationsfehlern; i) Schäden durch Ungeziefer; j) Schäden infolge von Diebstahl durch Personen, die in Hausgemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer woh- nen; k) Schäden infolge von Veruntreuung oder Unterschlagung; l) Schäden infolge von betreibungsrechtlicher Zwangsver- wertung oder Konfiskation durch staatliche Organe; m) Schäden bei kriegerischen Ereignissen, Neutralitätsverlet- zungen, Revolution, Rebellion, Aufstand, inneren Unruhen (Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen anläss- lich von Zusammenrottung, Krawall oder Tumult) und den dagegen ergriffenen Massnahmen sowie bei Erdbeben, vulkanischen Eruptionen oder Veränderungen der Atom- kernstruktur, sofern der Versicherungsnehmer nicht nach- weist, dass sie mit diesen Ereignissen in keinem Zusam- menhang stehen.
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Welche Gefahren und Schäden sind versichert?. VERSICHERT SIND:
1. Versichert sind Schäden durch DiebstahlBrand, BeraubungBlitzschlag, Explosion, Absturz und Anprall von Luft- und Raumfahr- zeugen, deren Teilen und Ladung und Ab- handenkommen bei diesen Ereignissen.
1.1 Als Brand gilt ein Feuer, das ohne einen be- stimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag (Schadenfeuer).
1.2 Als Blitzschlagschäden gelten Schäden, die an den versicherten Sachen durch die schädigende Kraft oder Wärmewirkung des Blitzschlages (direkter Blitzschlag) entstehen; des weiteren Schäden durch jede andere (indirekte) Aus- wirkung eines Blitzschlages an elektrischen Licht- und Kraftinstallationen, Schalt- und Ver- lierenteileranlagen, Abhandenkommenan elektrischen Pumpen und Motoren soweit sie als Baubestandteil gelten, Zerstörung an, in und außerhalb von Gebäuden am Ver- sicherungsgrundstück befindlichen Hauswasser- pumpen, Gegensprech- und Toröffnungsan- lagen, elektrischen Einrichtungen von Zähler- und Sicherungskästen, Erdkabeln.
1.3 Als Explosion gilt eine auf dem Ausdehnungsbe- streben von Gasen oder BeschädigungDämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung. Die Ver- puffung in Öfen gilt ebenfalls als Explosion. Da- raus resultierende Schäden bis EUR 2.500,- auf „erstes Risiko“ mitversichert.
2. Nicht versichert sind:Schäden durch
aa.) Diebstähle von Schmucksachen Xxxxx, Hagel, Schneedruck, Schneerutsch, Felssturz, Steinschlag und Uhren aus Motor- fahrzeugen, Anhänger, Wohnwagen, Mobilheimen sowie Motor- Erdrutsch und Segelbooten und Luftfahrzeugen, auch wenn diese abgeschlossen sindAbhandenkommen bei einem derartigen Ereignis;
bb.) SchädenNiederschlags- und Schmelzwasser im Gebäudeinneren inkl. Rückstau, Hochwas- ser, Überschwemmung und Erdbeben bis zu einer Höchstentschädigung von EUR 4.000,- inkl. Nebenkosten;
c.) Xxxxx, Lawinen und Lawinenluftdruck, Dachlawinen und andere Eisgebilde bis zu einer Höchstentschädigung von EUR 7.500,- inkl. Nebenkosten.
2.1 Als Sturm gilt ein Wind mit Spitzengeschwin- digkeiten von mehr als 60 km/h; für die Fest- stellung der Spitzengeschwindigkeit im einzel- nen Fall ist die Auskunft der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik maßgebend.
2.2 Hagelschäden sind Schäden durch herabfallen- de Schlossen, die entstehenBeeinträchtigungen – mit Auswirkungen auf die Brauchbarkeit, während die versicherten Funkti- onsfähigkeit oder Nutzungsdauer – der Sachen einem Dritten zum Transport oder beim Wohnsitzwechsel übergeben sind;nach sich ziehen.
c) Schäden infolge von Zerstörung oder Beschädigung an- lässlich einer durch Dritte vorgenommenen Reinigung, Wiederinstandstellung oder Erneuerung der versicherten Sachen;
d) Schäden infolge von Abnützung und 2.3 Als Schneedruckschäden gelten Schäden, die durch allmähliche Einwirkung entstanden sinddas Gewicht der angesammelten Schnee- last entstehen.
2.4 Als Schneerutsch bezeichnet man an einem Hang in Bewegung kommenden Schnee, sowie Abnüt- zungs- der bedingt durch fehlende Haftkraft auf der Un- terlage und Bruchschäden an Uhrwerken durch sein Eigengewicht, zum Abrutschen kommt. Von einem Schneerutsch spricht man, wenn die vorhandene Gleitbahn 40-50 m lang ist und -gläsern;die Schneemenge nicht über 2000 Kubik-meter liegt.
e) Schäden infolge von Lichteinwirkung2.5 Als Felssturz-, chemischen Steinschlag- oder klimatischen EinflüssenErdrutsch- schäden gelten Schäden, Veränderung der Farbe an Ge- mälden die durch Felsblöcke, Gesteinsteile oder PelzenErdmassen entstehen, Lackschäden an Musikinstrumenten;wenn diese selbständig in Bewegung geraten.
f) Schäden an unter Spannung stehenden elektrischen und elektronischen Musikinstrumenten und Foto/Video-Aus- rüstungen durch die Wirkung der elektrischen Energie selbst;
g) Kratz-, Schramm-, Scheuer- und andere Farbschäden sowie Absplitterungsschäden;
h) Schäden infolge von Bedienungs-, Instruktions- oder Infor- mationsfehlern;
i) 2.6 Als Schäden durch Ungeziefer;Niederschlags- und Schmelz- wasser gelten Schäden durch Wasser aus witterungsbedingten Niederschlägen (Nieder- schlags- und Schmelzwasser) an versicherten Sachen im Inneren des Gebäudes (innerhalb der tragenden Umschließungswände). Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn das Gebäude vollständig geschlossen ist. Ausgeschlossen sind Schäden der genannten Art - an tragenden Gebäudeteilen und an der Außenseite des versicherten Gebäudes; - an Außentüren und Fenstern; - an Rohbauten; - durch Grundfeuchtigkeit und Langzeit- wirkungen.
j) 2.7 Als Hochwasserschäden gelten Schäden infolge durch das unvorhersehbare, unregelmäßige Ansteigen und Überborden von Diebstahl durch Personen, die in Hausgemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer woh- nen;
k) Schäden infolge von Veruntreuung oder Unterschlagung;
l) Schäden infolge von betreibungsrechtlicher Zwangsver- wertung oder Konfiskation durch staatliche Organe;
m) Schäden bei kriegerischen Ereignissen, Neutralitätsverlet- zungen, Revolution, Rebellion, Aufstand, inneren Unruhen (Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen anläss- lich von Zusammenrottung, Krawall oder Tumult) natürlichen und den dagegen ergriffenen Massnahmen sowie bei Erdbeben, vulkanischen Eruptionen oder Veränderungen der Atom- kernstruktur, sofern der Versicherungsnehmer nicht nach- weist, dass sie mit diesen Ereignissen in keinem Zusam- menhang stehenkünst- lichen Gewässern und Wasseranlagen.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Eigenheimversicherung
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?. Die versicherten Gefahren sind in der Police aufgeführt. Versichert werden können: – Feuer – Diebstahl – Einbruchdiebstahl und Beraubung oder – Einbruchdiebstahl, Beraubung und einfacher Diebstahl – Wasser – Glasbruch
1. Versichert sind Schäden am Hausrat durch:
a) Brand, Xxxxx (plötzliche und unfallmässige, nicht aber allmähliche Einwirkung), Blitzschlag und Explosion;
b) Folgende Elementarereignisse: Hochwasser, Überschwemmung, Sturm (= Wind von mind. 75 km/h, der in der Umgebung der versicherten Sachen Bäume umwirft oder Gebäude abdeckt), Hagel, Lawine, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erd- rutsch;
c) Erdbeben, d.h. plötzliche Erschütterungen der festen Erde, die ihre natürliche Ursache in einem unterirdischen Herd haben. In Zweifelsfällen entscheidet der Schweizerische Erdbebendienst, ob es sich um ein Erdbeben handelt. Alle Erdbeben, die innerhalb von 72 Stunden nach der ersten schadenverursachenden Erschütterung auftreten, bilden ein Schadenereignis. Gedeckt sind alle Schadenereignisse, deren Beginn in die Versicherungs- periode fällt. Keine Elementar- oder Erdbebenschäden sind Schäden, verursacht durch DiebstahlBodensenkungen, Beraubungschlechten Baugrund, Ver- lierenfehlerhafte bauliche Konstruktion, Abhandenkommenmangelhaften Gebäudeunter- halt, Zerstörung Unterlassung von Abwehrmassnahmen, künstliche Erdbe- wegungen, Schneerutsch von Dächern, Grundwasser, Ansteigen und Überborden von Gewässern, das sich erfahrungsgemäss wiederholt; ohne Rücksicht auf ihre Ursache Schäden, die entstehen durch Wasser aus Stauseen oder Beschädigungsonstigen künstli- chen Wasseranlagen, Rückstau von Wasser aus der Kanalisa- tion;
d) Abstürzende und notlandende Luft- und Raumfahrzeuge oder Teile davon;
e) Sengschäden;
f) Implosionsschäden;
g) Abhandenkommen als Folge der in Absatz a) bis f) genannten Ereignisse.
h) Schäden an Lebensmitteln für den privaten Gebrauch in Tief- kühltruhen oder Tiefkühlschränken, die durch Auftauen infolge eines unvorhergesehenen Ereignisses ungeniessbar werden.
2. Nicht versichert sind:
a) Diebstähle von Schmucksachen und Uhren aus Motor- fahrzeugen, Anhänger, Wohnwagen, Mobilheimen sowie Motor- und Segelbooten und Luftfahrzeugen, auch wenn diese abgeschlossen sindSchäden an den einem Nutzfeuer oder der Wärme ausgesetzten Sachen;
b) Schäden, die entstehen, während die versicherten Sachen einem Dritten zum Transport oder beim Wohnsitzwechsel übergeben sind;
c) Schäden infolge von Zerstörung oder Beschädigung an- lässlich einer durch Dritte vorgenommenen Reinigung, Wiederinstandstellung oder Erneuerung der versicherten Sachen;
d) Schäden infolge von Abnützung und Schäden, die durch allmähliche Einwirkung entstanden sind, sowie Abnüt- zungs- und Bruchschäden an Uhrwerken und -gläsern;
e) Schäden infolge von Lichteinwirkung, chemischen oder klimatischen Einflüssen, Veränderung der Farbe an Ge- mälden oder Pelzen, Lackschäden an Musikinstrumenten;
f) Schäden an unter Spannung stehenden elektrischen Maschinen, Apparaten und elektronischen Musikinstrumenten und Foto/Video-Aus- rüstungen Leitungen durch die Wirkung der elektrischen Energie selbst;
gc) Kratz-, Schramm-, Scheuer- Sturm- und andere Farbschäden sowie Absplitterungsschäden;
h) Schäden infolge von Bedienungs-, Instruktions- oder Infor- mationsfehlern;
i) Schäden durch Ungeziefer;
j) Schäden infolge von Diebstahl durch Personen, die in Hausgemeinschaft mit Wasserschäden an Schiffen auf dem Versicherungsnehmer woh- nen;
k) Schäden infolge von Veruntreuung oder Unterschlagung;
l) Schäden infolge von betreibungsrechtlicher Zwangsver- wertung oder Konfiskation durch staatliche Organe;
m) Schäden bei kriegerischen Ereignissen, Neutralitätsverlet- zungen, Revolution, Rebellion, Aufstand, inneren Unruhen (Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen anläss- lich von Zusammenrottung, Krawall oder Tumult) und den dagegen ergriffenen Massnahmen sowie bei Erdbeben, vulkanischen Eruptionen oder Veränderungen der Atom- kernstruktur, sofern der Versicherungsnehmer nicht nach- weist, dass sie mit diesen Ereignissen in keinem Zusam- menhang stehenWasser.
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Samples: Kombinierte Versicherung
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?. 1. Versichert sind Schäden durch Diebstahl, Beraubung, Ver- lieren, Abhandenkommen, Der Versicherer bietet Versicherungsschutz gegen unvorhergesehen und plötzlich eintretende Beschädigung oder Zerstörung oder Beschädigung.
2. Nicht versichert sind:sowie gegen den Verlust der versicherten Sachen durch
a) Diebstähle von Schmucksachen und Uhren aus Motor- fahrzeugenBedienungsfehler, AnhängerUngeschicklichkeit, WohnwagenFahrlässigkeit, Mobilheimen sowie Motor- und Segelbooten und LuftfahrzeugenBöswilligkeit, auch wenn diese abgeschlossen sindSabotage;
b) Schäden, die entstehen, während die versicherten Sachen einem Dritten zum Transport Implosion oder beim Wohnsitzwechsel übergeben sindsonstige Wirkung von Unterdruck sowie physikalisch verursachten Überdruck;
c) Schäden infolge von Zerstörung oder Beschädigung an- lässlich einer durch Dritte vorgenommenen ReinigungFeuchtigkeit, Wiederinstandstellung oder Erneuerung der versicherten SachenSäuren, Öle, Flüssigkeiten aller Art (ausgenommen Leitungswasser);
d) Schäden infolge von Abnützung Erdsenkung, Frost, Hochwasser, Lawinen, Überschwemmung, Wind bis 60 km/h Spitzengeschwindigkeit; für die Feststellung der Geschwindigkeit ist im einzelnen Falle die Auskunft der Zentralstelle für Meteorologie und Schäden, die durch allmähliche Einwirkung entstanden sind, sowie Abnüt- zungs- und Bruchschäden an Uhrwerken und -gläsernGeodynamik maßgebend;
e) Schäden infolge von Lichteinwirkungmittelbare Wirkung der atmosphärischen Elektrizität (indirekter Blitzschlag) und dadurch verursachtes Versengen, chemischen oder klimatischen EinflüssenVerschmoren, Veränderung der Farbe an Ge- mälden oder Pelzen, Lackschäden an MusikinstrumentenVerrauchen und Verrußen;
f) Schäden an unter Spannung stehenden elektrischen und elektronischen Musikinstrumenten und Foto/Video-Aus- rüstungen durch die Wirkung der elektrischen Energie selbstÜberspannung im öffentlichen Versorgungsnetz ohne atmosphärische Ursachen;
g) Kratz-, Schramm-, Scheuer- und andere Farbschäden mechanisch einwirkende Gewalt sowie AbsplitterungsschädenGlasbruch;
h) Schäden Konstruktions-, Berechnungs-, Guss-, Material- und Herstellungsfehler. Beschädigungen an Elektronikbauteilen infolge von Bedienungs-Ursachen gemäß Punkt 1 a bis Punkt 1 g sind nur dann gedeckt, Instruktions- oder Infor- mationsfehlern;
i) Schäden durch Ungeziefer;
j) Schäden infolge von Diebstahl durch Personenwenn die Beschädigung visuell ohne Hilfsmittel erkennbar sind. Hilfsmittel, die zum Zwecke des zerstörungsfreien Ausbaues oder Freilegens beschädigter Teile verwendet werden (z.B. Spezialwerkzeuge), gelten nicht als Hilfsmittel im vorgenannten Sinne. Das Lösen von Löt-, Niet- und Schweißverbindungen gilt nicht als zerstörungsfreier Ausbau. Als Elektronikbauteile gelten ausschließlich - Leiterplatten (Printplatten) inkl. aller auf den Leiterplatten (Printplatten) befestigten (z. B. aufgesteckten, aufgelöteten, aufgeschraubten) Bauteile; - Elektronen- und Elektronenstrahlröhren inkl. aller mit den Elektronen- und Elektronenstrahlröhren fest verbundenen (z. B. aufgesteckten, aufgelöteten, aufgeschraubten) Bauteile. Tragkonstruktionen für die Röhren selbst sind jedoch keine Elektronikbauteile; - EDV-Anlagen oder EDV-Komponenten, und zwar auch dann, wenn in Hausgemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer woh- nen;
k) Schäden infolge von Veruntreuung oder Unterschlagung;
l) Schäden infolge von betreibungsrechtlicher Zwangsver- wertung oder Konfiskation durch staatliche Organe;
m) Schäden bei kriegerischen Ereignissen, Neutralitätsverlet- zungen, Revolution, Rebellion, Aufstand, inneren Unruhen (Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen anläss- lich von Zusammenrottung, Krawall oder Tumult) und den dagegen ergriffenen Massnahmen sowie bei Erdbeben, vulkanischen Eruptionen oder Veränderungen der Atom- kernstruktur, sofern der Versicherungsnehmer nicht nach- weist, dass sie mit diesen Ereignissen in keinem Zusam- menhang stehenauch andere als die vorgenannten Bauteile vorhanden sind.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Technik Pauschalversicherung Für Den Betrieb
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?. 1. Versichert sind Schäden durch Diebstahl, Beraubung, Ver- lierenVerlieren, Abhandenkommen, Zerstörung oder Beschädigung.
2. Nicht versichert sind:
a) Diebstähle von Schmucksachen und Uhren aus Motor- fahrzeugenMotorfahrzeugen, AnhängerAnhän- ger, Wohnwagen, Mobilheimen sowie Motor- und Segelbooten und Luftfahrzeugen, auch wenn diese abgeschlossen sind;
b) Schäden, die entstehen, während die versicherten Sachen einem Dritten zum Transport oder beim Wohnsitzwechsel übergeben sind;
c) Schäden infolge von Zerstörung oder Beschädigung an- lässlich anlässlich einer durch Dritte vorgenommenen Reinigung, Wiederinstandstellung Wiederinstand- stellung oder Erneuerung der versicherten Sachen;
d) Schäden infolge von Abnützung und Schäden, die durch allmähliche all- mähliche Einwirkung entstanden sind, sowie Abnüt- zungs- Abnützungs- und Bruchschäden an Uhrwerken und -gläsern;
e) Schäden infolge von Lichteinwirkung, chemischen oder klimatischen klimati- schen Einflüssen, Veränderung der Farbe an Ge- mälden Gemälden oder PelzenPel- zen, Lackschäden an Musikinstrumenten;
f) Schäden an unter Spannung stehenden elektrischen und elektronischen elek- tronischen Musikinstrumenten und Foto/Video-Aus- rüstungen Ausrüstungen durch die Wirkung der elektrischen Energie selbst;
g) Kratz-Kratz -, Schramm-Schramm -, Scheuer- Scheuer - und andere Farbschäden sowie Absplitterungsschäden;
h) Schäden infolge von Bedienungs-, Instruktions- oder Infor- mationsfehlernInforma- tionsfehlern;
i) Schäden durch Ungeziefer;Ungeziefer;
j) Schäden infolge von Diebstahl durch Personen, die in Hausgemeinschaft Hausge- meinschaft mit dem Versicherungsnehmer woh- nenwohnen;
k) Schäden infolge von Veruntreuung oder Unterschlagung;
l) Schäden infolge von betreibungsrechtlicher Zwangsver- wertung Zwangsverwertung oder Konfiskation durch staatliche Organe;
m) Schäden bei kriegerischen Ereignissen, Neutralitätsverlet- zungenNeutralitätsverletzungen, Revolution, Rebellion, Aufstand, inneren Unruhen (Gewalttätigkeiten Gewalttätig- keiten gegen Personen oder Sachen anläss- lich anlässlich von ZusammenrottungZusam- menrottung, Krawall oder Tumult) und den dagegen ergriffenen Massnahmen sowie bei Erdbeben, vulkanischen Eruptionen oder Veränderungen der Atom- kernstrukturAtomkernstruktur, sofern der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer nicht nach- weistnachweist, dass sie mit diesen Ereignissen in keinem Zusam- menhang Zusammenhang stehen.
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Samples: Kombinierte Versicherung