Welche Gefahren und Schäden sind versichert?. Versicherungsschutz besteht, 2.1 wenn versicherte Sachen abhandenkommen, zerstört oder beschädigt werden, während sich das Reisegepäck im Gewahrsam eines Beförderungsun- ternehmens, Beherbergungsbetriebs, Gepäckträgers oder einer Gepäckaufbe- wahrung befindet; 2.2 während der übrigen Reisezeit für die in Ziffer 2.1 genannten Schäden durch 2.2.1 Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung, Mut- oder Bös- willigkeit Dritter (vorsätzliche Sachbeschädigung); 2.2.2 Verlieren – hierzu zählen nicht Liegen-, Stehen- oder Hängenlassen – bis zur Entschädigungsgrenze in Ziffer 4.2; 2.2.3 Transportmittelunfall oder Unfall eines Versicherten; 2.2.4 bestimmungswidrig einwirkendes Wasser, einschließlich Regen und Schnee; 2.2.5 Xxxxx, Xxxxx, Blitzschlag oder Explosion; 2.2.6 höhere Gewalt; 2.3 wenn Reisegepäck nicht fristgerecht ausgeliefert wird (den Bestimmungsort nicht am selben Tag wie Sie oder andere Versicherte erreicht). Ersetzt werden die nachgewiesenen Aufwendungen für Ersatzkäufe bis zu 10 % der Versiche- rungssumme; höchstens 400 € je Versicherungsfall.
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Samples: Versicherungsbedingungen, Produktinformationsblatt, Versicherungsbedingungen
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?. Versicherungsschutz besteht,
2.1 wenn versicherte Sachen abhandenkommenabhanden kommen, zerstört oder beschädigt werden, während sich das Reisegepäck im Gewahrsam eines Beförderungsun- ternehmensBeförderungsunterneh- mens, Beherbergungsbetriebs, Gepäckträgers oder einer Gepäckaufbe- wahrung Gepäckaufbewahrung befindet;
2.2 während der übrigen Reisezeit für die in Ziffer 2.1 genannten Schäden durch
2.2.1 Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung, Mut- oder Bös- willigkeit Böswillig- keit Dritter (vorsätzliche Sachbeschädigung);
2.2.2 Verlieren – hierzu zählen nicht Liegen-, Stehen- oder Hängenlassen Hängen lassen – bis zur Entschädigungsgrenze in Ziffer 4.2;
2.2.3 Transportmittelunfall oder Unfall eines Versicherten;
2.2.4 bestimmungswidrig einwirkendes Wasser, einschließlich Regen und Schnee;
2.2.5 Xxxxx, Xxxxx, Blitzschlag oder Explosion;
2.2.6 höhere Gewalt;
2.3 wenn Reisegepäck nicht fristgerecht ausgeliefert wird (den Bestimmungsort nicht am selben Tag wie Sie oder andere Versicherte erreicht). Ersetzt werden die nachgewiesenen Aufwendungen für Ersatzkäufe bis zu 10 % der Versiche- rungssummeVersicherungs- summe; höchstens 400 € je Versicherungsfall.
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