Common use of Welche Gefahren und Schäden sind versichert? Clause in Contracts

Welche Gefahren und Schäden sind versichert?. Versicherungsschutz besteht, 2.1 wenn versicherte Sachen abhandenkommen, zerstört oder beschädigt werden, während sich das Reisegepäck im Gewahrsam eines Beförderungsun- ternehmens, Beherbergungsbetriebs, Gepäckträgers oder einer Gepäckaufbe- wahrung befindet; 2.2 während der übrigen Reisezeit für die in Ziffer 2.1 genannten Schäden durch 2.2.1 Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung, Mut- oder Bös- willigkeit Dritter (vorsätzliche Sachbeschädigung); 2.2.2 Verlieren – hierzu zählen nicht Liegen-, Stehen- oder Hängenlassen – bis zur Entschädigungsgrenze in Ziffer 4.2; 2.2.3 Transportmittelunfall oder Unfall eines Versicherten; 2.2.4 bestimmungswidrig einwirkendes Wasser, einschließlich Regen und Schnee; 2.2.5 Xxxxx, Xxxxx, Blitzschlag oder Explosion; 2.2.6 höhere Gewalt; 2.3 wenn Reisegepäck nicht fristgerecht ausgeliefert wird (den Bestimmungsort nicht am selben Tag wie Sie oder andere Versicherte erreicht). Ersetzt werden die nachgewiesenen Aufwendungen für Ersatzkäufe bis zu 10 % der Versiche- rungssumme; höchstens 400 € je Versicherungsfall.

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Samples: Versicherungsbedingungen, Produktinformationsblatt, Versicherungsbedingungen

Welche Gefahren und Schäden sind versichert?. Versicherungsschutz besteht, 2.1 wenn versicherte Sachen abhandenkommenabhanden kommen, zerstört oder beschädigt werden, während sich das Reisegepäck im Gewahrsam eines Beförderungsun- ternehmensBeförderungsunterneh- mens, Beherbergungsbetriebs, Gepäckträgers oder einer Gepäckaufbe- wahrung Gepäckaufbewahrung befindet; 2.2 während der übrigen Reisezeit für die in Ziffer 2.1 genannten Schäden durch 2.2.1 Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung, Mut- oder Bös- willigkeit Böswillig- keit Dritter (vorsätzliche Sachbeschädigung); 2.2.2 Verlieren – hierzu zählen nicht Liegen-, Stehen- oder Hängenlassen Hängen lassen – bis zur Entschädigungsgrenze in Ziffer 4.2; 2.2.3 Transportmittelunfall oder Unfall eines Versicherten; 2.2.4 bestimmungswidrig einwirkendes Wasser, einschließlich Regen und Schnee; 2.2.5 Xxxxx, Xxxxx, Blitzschlag oder Explosion; 2.2.6 höhere Gewalt; 2.3 wenn Reisegepäck nicht fristgerecht ausgeliefert wird (den Bestimmungsort nicht am selben Tag wie Sie oder andere Versicherte erreicht). Ersetzt werden die nachgewiesenen Aufwendungen für Ersatzkäufe bis zu 10 % der Versiche- rungssummeVersicherungs- summe; höchstens 400 € je Versicherungsfall.

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