Common use of Welche Leistungen erbringen wir? Clause in Contracts

Welche Leistungen erbringen wir?. Wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer des Bausteins Kapital bei Tod stirbt, zahlen wir eine Kapitalleis- tung, die sich zusammensetzt aus • dem Deckungskapital des Grundbausteins unter Berücksichti- gung der Beteiligung am Überschuss, mindestens jedoch dem vereinbarten Garantiekapital bei Tod, • dem Schlussüberschussanteil des Grundbausteins und • der Beteiligung an den Bewertungsreserven der Versicherung. Mit der Kapitalzahlung erlischt Ihre Versicherung. Bei Abschluss Ihres Bausteins Kapital bei Tod verwenden wir für die Berechnung des Garantiekapitals bei Tod folgende Rech- nungsgrundlagen: • unsere unternehmenseigene Sterbetafel "AZ 2012 T U", • den Rechnungszins 0,25 Prozent und • die Kosten des Bausteins Kapital bei Tod (siehe dazu Ziffer 3). Bei Leistungserhöhungen (zum Beispiel durch Überschussanteile) berechnen wir die hinzukommenden Leistungen grundsätzlich mit den Rechnungsgrundlagen (insbesondere Rechnungszins, Tafeln und Kosten des Bausteins Kapital bei Tod), die wir bei Abschluss Ihres Bausteins Kapital bei Tod zugrunde gelegt haben. Wenn zum Erhöhungstermin aufgrund aufsichtsrechtlicher Bestim- mungen und/oder der offiziellen Stellungnahmen der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. (DAV) für die Berechnung der Deckungs- rückstellung von neu abzuschließenden vergleichbaren Versiche- rungen andere Rechnungsgrundlagen gelten, können wir für die Leistungserhöhungen auch diese verwenden. Wenn sich nach ei- ner Leistungserhöhung die für die Berechnung der Deckungsrück- stellung geltenden Rechnungsgrundlagen erneut ändern, können wir für weitere Leistungserhöhungen die geänderten Rechnungs- grundlagen verwenden oder die bei der letzten Leistungserhöhung zugrunde gelegten Rechnungsgrundlagen beibehalten. Inhalt dieses Abschnitts: Der Baustein Kapital bei Tod wird während der Beitragszahlungs- dauer und bei einer Verkürzung der Beitragszahlungsdauer auch während der beitragsfreien Zeit zu Beginn eines Versicherungsjah- res und erstmals zu Beginn des 2. Versicherungsjahres in Abhän- gigkeit von seiner Zuordnung zu einer Gruppe an den erzielten Überschüssen (jährliche und jährliche weitere Überschussanteile) beteiligt. Die Höhe der Ihrem Vertrag zuzuteilenden Überschussanteile er- mitteln wir nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Da- bei legen wir die jeweils festgelegten Überschussanteilsätze und die jeweilige Bezugsgröße zugrunde. Bezugsgröße für den jährlichen Überschussanteil ist der maßgebli- che Beitrag für den Baustein Kapital bei Tod. Dieser maßgebliche Beitrag ist die Summe der innerhalb eines Versicherungsjahres fäl- ligen Beiträge für den Baustein Kapital bei Tod bei durchlaufender Beitragszahlungsdauer. Bezugsgröße für den jährlichen weiteren Überschussanteil ist der Risikobeitrag. Der Risikobeitrag ist die Sterbewahrscheinlichkeit, multipliziert mit dem riskierten Kapital. Das riskierte Kapital ist ins- besondere abhängig von der Summe der gezahlten Beiträge zur Altersvorsorge aus dem Grundbaustein und der Höhe des verein- barten Garantiekapitals bei Tod. Die Sterbewahrscheinlichkeit hängt vor allem vom Alter der versicherten Person ab. Wir verwenden die Überschussanteile dieses Bausteins so, wie es die Regelungen des Grundbausteins im Abschnitt "Leistung aus der Überschussbeteiligung", Unterabschnitt "Wie beteiligen wir Ih- ren Vertrag an den Überschüssen?" vorsehen.

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Welche Leistungen erbringen wir?. Wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer des Bausteins Kapital bei Tod stirbt, zahlen wir eine Kapitalleis- tung, die sich zusammensetzt aus • der Summe der bis zu diesem Zeitpunkt gezahlten Beiträge zur Altersvorsorge aus dem Deckungskapital des Grundbausteins unter Berücksichti- gung der Beteiligung am ÜberschussGrundbaustein, mindestens jedoch dem vereinbarten Garantiekapital bei Tod, • dem Kapitalbonus bzw. wenn Sie einen erweiterten Kapitalbo- nus vereinbart haben, dem Teil des erweiterten Kapitalbonus, der nicht für eine Erhöhung der Leistungen abgeschlossener Bausteine Berufsunfähigkeitsvorsorge und eines gegebenenfalls ergänzend versicherten Bausteins Pflegezusatzrente oder Kin- derpflegerente verwendet wird, • dem Schlussüberschussanteil des Grundbausteins und • der Beteiligung an den Bewertungsreserven der Versicherung. Mit der Kapitalzahlung erlischt Ihre Versicherung. Bei Abschluss Ihres Bausteins Kapital bei Tod verwenden wir für die Berechnung des Garantiekapitals bei Tod folgende Rech- nungsgrundlagen: • unsere unternehmenseigene Sterbetafel "AZ 2012 T U", • den Rechnungszins 0,25 0,9 Prozent und • die Kosten des Bausteins Kapital bei Tod (siehe dazu Ziffer 3). Bei Leistungserhöhungen (zum Beispiel durch Überschussanteile) berechnen wir die hinzukommenden Leistungen grundsätzlich mit den Rechnungsgrundlagen (insbesondere Rechnungszins, Tafeln und Kosten des Bausteins Kapital bei Tod), die wir bei Abschluss Ihres Bausteins Kapital bei Tod zugrunde gelegt haben. Wenn zum Erhöhungstermin aufgrund aufsichtsrechtlicher Bestim- mungen und/oder der offiziellen Stellungnahmen der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. (DAV) für die Berechnung der Deckungs- rückstellung von neu abzuschließenden vergleichbaren Versiche- rungen andere Rechnungsgrundlagen gelten, können wir für die Leistungserhöhungen auch diese verwenden. Wenn sich nach ei- ner Leistungserhöhung die für die Berechnung der Deckungsrück- stellung geltenden Rechnungsgrundlagen erneut ändern, können wir für weitere Leistungserhöhungen die geänderten Rechnungs- grundlagen verwenden oder die bei der letzten Leistungserhöhung zugrunde gelegten Rechnungsgrundlagen beibehalten. Inhalt dieses Abschnitts: Der Baustein Kapital bei Tod wird während der Beitragszahlungs- dauer und bei einer Verkürzung der Beitragszahlungsdauer auch während der beitragsfreien Zeit zu Beginn eines Versicherungsjah- res und erstmals zu Beginn des 2. Versicherungsjahres in Abhän- gigkeit von seiner Zuordnung zu einer Gruppe an den erzielten Überschüssen (jährliche und jährliche weitere Überschussanteile) beteiligt. Die Höhe der Ihrem Vertrag zuzuteilenden Überschussanteile er- mitteln wir nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Da- bei legen wir die jeweils festgelegten Überschussanteilsätze und die jeweilige Bezugsgröße zugrunde. Bezugsgröße für den jährlichen Überschussanteil ist der maßgebli- che Beitrag für den Baustein Kapital bei Tod. Dieser maßgebliche Beitrag ist die Summe der innerhalb eines Versicherungsjahres fäl- ligen Beiträge für den Baustein Kapital bei Tod bei durchlaufender Beitragszahlungsdauer. Bezugsgröße für den jährlichen weiteren Überschussanteil ist der Risikobeitrag. Der Risikobeitrag ist die Sterbewahrscheinlichkeit, multipliziert mit dem riskierten Kapital. Das riskierte Kapital ist ins- besondere abhängig von der Summe der gezahlten Beiträge zur Altersvorsorge aus dem Grundbaustein und der Höhe des verein- barten Garantiekapitals bei Tod. Die Sterbewahrscheinlichkeit hängt vor allem vom Alter der versicherten Person ab. Wir verwenden die Überschussanteile dieses Bausteins so, wie es die Regelungen des Grundbausteins im Abschnitt "Leistung aus der Überschussbeteiligung", Unterabschnitt "Wie beteiligen wir Ih- ren Vertrag an den Überschüssen?" vorsehen.

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Welche Leistungen erbringen wir?. Wenn Wird die versicherte Versicherte Person während der Versicherungsdauer Versi- cherungsdauer, frühestens nach Beginn des Bausteins Kapital bei Tod stirbtVer- sicherungsschutzes, zahlen berufsunfähig im Sinne die- ser Bedingungen, erbringen wir eine Kapitalleis- tungin Abhängigkeit vom versicherten Leistungsumfang nachstehende Leistungen: Nach Ablauf der Karenzzeit sind Sie von der Zah- lung der Beiträge, die sich zusammensetzt aus • dem Deckungskapital des Grundbausteins unter Berücksichti- gung der Beteiligung am Überschuss, mindestens jedoch dem vereinbarten Garantiekapital bei Tod, • dem Schlussüberschussanteil des Grundbausteins und • der Beteiligung an den Bewertungsreserven der Versicherung. Mit der Kapitalzahlung erlischt Ihre Versicherung. Bei Abschluss Ihres Bausteins Kapital bei Tod verwenden wir für die Berechnung des Garantiekapitals bei Tod folgende Rech- nungsgrundlagen: • unsere unternehmenseigene Sterbetafel "AZ 2012 T U", • den Rechnungszins 0,25 Prozent und • die Kosten des Bausteins Kapital bei Tod (siehe dazu Ziffer 3). Bei Leistungserhöhungen (zum Beispiel durch Überschussanteile) berechnen wir die hinzukommenden Leistungen grundsätzlich mit den Rechnungsgrundlagen (insbesondere Rechnungszins, Tafeln und Kosten des Bausteins Kapital bei Tod), die wir bei Abschluss Ihres Bausteins Kapital bei Tod zugrunde gelegt haben. Wenn zum Erhöhungstermin aufgrund aufsichtsrechtlicher Bestim- mungen und/oder der offiziellen Stellungnahmen der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. (DAV) für die Berechnung der Deckungs- rückstellung von neu abzuschließenden vergleichbaren Versiche- rungen andere Rechnungsgrundlagen gelten, können wir für die Leistungserhöhungen auch diese verwenden. Wenn sich nach ei- ner Leistungserhöhung die für die Berechnung Hauptversicherung und die eingeschlossenen Zusatzversicherungen zum Zeitpunkt des Eintritts der Deckungsrück- stellung geltenden Rechnungsgrundlagen erneut ändernBerufsunfähigkeit vereinbart sind (siehe Abschnitt 16), befreit. Zusätzlich zur Beitragsbefreiung können Sie eine Berufsunfähigkeitsrente mitversichern. Die zum Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit ver- einbarte Rente zahlen wir nach Ablauf der Ka- renzzeit monatlich im Voraus. Ergänzend zur Beitragsbefreiung erhöhen sich nach Eintritt der Berufsunfähigkeit planmäßig die Beiträge der Hauptversicherung um den von Ihnen bei Vertragsabschluss festgelegten Pro- zentsatz und die sich daraus ergebenden Versi- cherungsleistungen (Dynamik). Die Befreiung von der Beitragszahlung für weitere Leistungserhöhungen die geänderten Rechnungs- grundlagen verwenden oder die bei der letzten Leistungserhöhung zugrunde gelegten Rechnungsgrundlagen beibehaltendiese Dynamik ist nur mitversichert, sofern Sie das gegen Mehrbeitrag vereinbaren. Inhalt dieses Abschnitts: Der Baustein Kapital bei Tod wird während der Beitragszahlungs- dauer und bei einer Verkürzung der Beitragszahlungsdauer auch während der beitragsfreien Zeit zu Beginn eines Versicherungsjah- res und erstmals Die erste Erhöhung im Rahmen dieser Dynamik erfolgt zu Beginn des 2Versicherungsjahres, das auf den Beginn unserer Leistungspflicht folgt. Versicherungsjahres in Abhän- gigkeit von seiner Zuordnung zu einer Gruppe an Über den erzielten Überschüssen (jährliche und jährliche weitere Überschussanteile) beteiligt. Die Höhe Beginn der Ihrem Vertrag zuzuteilenden Überschussanteile er- mitteln wir nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Da- bei legen wir die jeweils festgelegten Überschussanteilsätze Dynamik und die jeweilige Bezugsgröße zugrundejährlichen Leistungserhöhungen sowie die befreiten Bei- tragserhöhungen erhalten Sie vor der Erhöhung eine Mitteilung. Bezugsgröße Ein Widerspruchsrecht für den jährlichen Überschussanteil ist der maßgebli- che Beitrag für den Baustein Kapital bei Tod. Dieser maßgebliche Beitrag ist die Summe der innerhalb eines Versicherungsjahres fäl- ligen Beiträge für den Baustein Kapital bei Tod bei durchlaufender Beitragszahlungsdauer. Bezugsgröße für den jährlichen weiteren Überschussanteil ist der Risikobeitrag. Der Risikobeitrag ist dynamischen Erhöhungen, die Sterbewahrscheinlichkeit, multipliziert mit dem riskierten Kapital. Das riskierte Kapital ist ins- besondere abhängig von der Summe der gezahlten Beiträge zur Altersvorsorge aus dem Grundbaustein und der Höhe des verein- barten Garantiekapitals bei Tod. Die Sterbewahrscheinlichkeit hängt vor allem vom Alter der versicherten Person ab. Wir verwenden die Überschussanteile dieses Bausteins so, wie es die Regelungen des Grundbausteins im Abschnitt "Leistung aus der Überschussbeteiligung"garantiert steigenden Beitragsbefreiung resultieren, Unterabschnitt "Wie beteiligen wir Ih- ren Vertrag an den Überschüssen?" vorsehenbesteht nicht. Es erfolgen keine beitragsbefreiten dynamischen Erhöhungen mehr, wenn • die Leistungsdauer der Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherung endet, • keine Berufsunfähigkeit mehr vorliegt, • die Beitragszahlungsdauer der Hauptversiche- rung abläuft oder • das letzte Versicherungsjahr der Hauptversi- cherung beginnt. Soweit Sie eine Dynamik für die Zeit vor einer möglichen Berufsunfähigkeit vereinbart haben, gelten die Bedingungen für die planmäßige Erhö- hung der Beiträge und Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung (Dynamik).

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Welche Leistungen erbringen wir?. Wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer des Bausteins Kapital bei Tod stirbt, zahlen wir eine Kapitalleis- tung, die sich zusammensetzt aus • dem Deckungskapital des Grundbausteins unter Berücksichti- gung der Beteiligung am Überschuss, mindestens jedoch dem vereinbarten Garantiekapital bei Tod, • dem Schlussüberschussanteil des Grundbausteins und • der Beteiligung an den Bewertungsreserven der Versicherung. Mit der Kapitalzahlung erlischt Ihre Versicherung. Bei Abschluss Ihres Bausteins Kapital bei Tod verwenden wir für die Berechnung des Garantiekapitals bei Tod folgende Rech- nungsgrundlagen: • unsere unternehmenseigene Sterbetafel "AZ 2012 T U", • den Rechnungszins 0,25 0,9 Prozent und • die Kosten des Bausteins Kapital bei Tod (siehe dazu Ziffer 3). Bei Leistungserhöhungen (zum Beispiel durch Überschussanteile) berechnen wir die hinzukommenden Leistungen grundsätzlich mit den Rechnungsgrundlagen (insbesondere Rechnungszins, Tafeln und Kosten des Bausteins Kapital bei Tod), die wir bei Abschluss Ihres Bausteins Kapital bei Tod zugrunde gelegt haben. Wenn zum Erhöhungstermin aufgrund aufsichtsrechtlicher Bestim- mungen und/oder der offiziellen Stellungnahmen der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. (DAV) für die Berechnung der Deckungs- rückstellung von neu abzuschließenden vergleichbaren Versiche- rungen andere Rechnungsgrundlagen gelten, können wir für die Leistungserhöhungen auch diese verwenden. Wenn sich nach ei- ner Leistungserhöhung die für die Berechnung der Deckungsrück- stellung geltenden Rechnungsgrundlagen erneut ändern, können wir für weitere Leistungserhöhungen die geänderten Rechnungs- grundlagen verwenden oder die bei der letzten Leistungserhöhung zugrunde gelegten Rechnungsgrundlagen beibehalten. Inhalt dieses Abschnitts: Der Baustein Kapital bei Tod wird während der Beitragszahlungs- dauer und bei einer Verkürzung der Beitragszahlungsdauer auch während der beitragsfreien Zeit zu Beginn eines Versicherungsjah- res und erstmals zu Beginn des 2. Versicherungsjahres in Abhän- gigkeit von seiner Zuordnung zu einer Gruppe an den erzielten Überschüssen (jährliche und jährliche weitere Überschussanteile) beteiligt. Die Höhe der Ihrem Vertrag zuzuteilenden Überschussanteile er- mitteln wir nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Da- bei legen wir die jeweils festgelegten Überschussanteilsätze und die jeweilige Bezugsgröße zugrunde. Bezugsgröße für den jährlichen Überschussanteil ist der maßgebli- che Beitrag für den Baustein Kapital bei Tod. Dieser maßgebliche Beitrag ist die Summe der innerhalb eines Versicherungsjahres fäl- ligen Beiträge für den Baustein Kapital bei Tod bei durchlaufender Beitragszahlungsdauer. Bezugsgröße für den jährlichen weiteren Überschussanteil ist der Risikobeitrag. Der Risikobeitrag ist die Sterbewahrscheinlichkeit, multipliziert mit dem riskierten Kapital. Das riskierte Kapital ist ins- besondere abhängig von der Summe der gezahlten Beiträge zur Altersvorsorge aus dem Grundbaustein und der Höhe des verein- barten Garantiekapitals bei Tod. Die Sterbewahrscheinlichkeit hängt vor allem vom Alter der versicherten Person ab. Wir verwenden die Überschussanteile dieses Bausteins so, wie es die Regelungen des Grundbausteins im Abschnitt "Leistung aus der Überschussbeteiligung", Unterabschnitt "Wie beteiligen wir Ih- ren Vertrag an den Überschüssen?" vorsehen.

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