Welche Leistungen erbringen wir?. Wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer des Bausteins Kapital bei Tod stirbt, zahlen wir eine Kapitalleis- tung, die sich zusammensetzt aus • dem Deckungskapital des Grundbausteins unter Berücksichti- gung der Beteiligung am Überschuss, mindestens jedoch dem vereinbarten Garantiekapital bei Tod, • dem Schlussüberschussanteil des Grundbausteins und • der Beteiligung an den Bewertungsreserven der Versicherung. Mit der Kapitalzahlung erlischt Ihre Versicherung.
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Welche Leistungen erbringen wir?. Wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer des Bausteins Kapital bei Tod stirbt, zahlen wir das für diesen Fall vertraglich vereinbarte Garantiekapital. Wenn Sie eine Kapitalleis- tungPartnerversicherung abgeschlossen haben, die sich zusammensetzt aus gilt: • dem Deckungskapital des Grundbausteins unter Berücksichti- gung der Beteiligung am Überschuss, mindestens jedoch dem vereinbarten Wir zahlen das vereinbarte Garantiekapital bei TodTod der zuerst sterbenden versicherten Person. • Wenn mehrere versicherte Personen gleichzeitig sterben, • dem Schlussüberschussanteil des Grundbausteins und • der Beteiligung an den Bewertungsreserven der Versicherung. Mit der Kapitalzahlung erlischt Ihre Versicherungzah- len wir das vereinbarte Garantiekapital nur einmal.
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