Welche Personen sind nicht versicherbar?. 4.1 Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert sind dauernd Schwer- oder Schwerstpflegebedürftige im Sinne der sozialen Pflegeversicherung (mindestens Pflegegrad 3 im Sinne des Sozialgesetzbuchs, Elftes Buch, Stand 01.01.2017). 4.2 Der Versicherungsschutz entfällt, sobald die versicherte Person nach Ziffer 4.1 nicht mehr versicherbar ist. Gleichzeitig enden die Versicherung und die Pflicht zur Beitragszahlung für diese Person. Die zu viel gezahlten Beiträge erstatten wir.
Appears in 6 contracts
Samples: Insurance Policy, Insurance Policy, Insurance Policy
Welche Personen sind nicht versicherbar?. 4.1 Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung Prämienzahlung nicht versichert sind dauernd Schwer- oder Schwerstpflegebedürftige (Pfle- gestufe 2 und 3) im Sinne der sozialen Pflegeversicherung (mindestens Pflegegrad 3 im Sinne des Sozialgesetzbuchs, Elftes Buch, Stand 01.01.2017Definition siehe Anhang).
4.2 Der Versicherungsschutz entfällterlischt, sobald die versicherte Person nach der Versicherte im Sinne von Ziffer 4.1 nicht mehr versicherbar ist. Gleichzeitig enden endet die Versicherung und die Pflicht zur Beitragszahlung Versicherung.
4.3 Die für diese Persondauernd pflegebedürftige Personen seit Vertragsabschluss bzw. Die zu viel gezahlten Beiträge erstatten wir.Eintritt der Versicherungsunfähigkeit entrichtete
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Unfall Versicherungsbedingungen, Allgemeine Unfall Versicherungsbedingungen
Welche Personen sind nicht versicherbar?. 4.1 Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert versi- chert sind dauernd Schwer- oder Schwerstpflegebedürftige Schwerstpflegebedürfti- ge im Sinne der sozialen Pflegeversicherung (mindestens Pflegegrad 3 im Sinne des Sozialgesetzbuchs, Elftes Buch, Stand 01.01.2017)Pflegeversicherung.
4.2 Der Versicherungsschutz entfällterlischt, sobald die versicherte Person nach Ziffer 4.1 nicht mehr versicherbar ist. Gleichzeitig enden Für die- se endet gleichzeitig die Versicherung und die Pflicht zur Beitragszahlung Versicherung.
4.3 Den für diese Person. Die zu viel gezahlten Beiträge erstatten wirnicht versicherbare Personen seit Eintritt der Ver- sicherungsunfähigkeit entrichteten Beitrag zahlen wir zu- rück.
Appears in 2 contracts
Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung
Welche Personen sind nicht versicherbar?. 4.1 Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert sind dauernd Schwer- oder Schwerstpflegebedürftige (Pflegegrad 3 bis 5) im Sinne der sozialen Pflegeversicherung Pflegeversi- cherung. (mindestens Pflegegrad 3 im Sinne siehe § 15 SGB XI Ermittlung des Sozialgesetzbuchs, Elftes Buch, Stand 01.01.2017Grades der Pflegebedürftigkeit).
4.2 Der Versicherungsschutz entfällterlischt, sobald die versicherte Person nach der Versicherte im Sinne von Abschnitt A1 Ziffer 4.1 nicht mehr versicherbar ist. Gleichzeitig enden endet die Versicherung und die Pflicht zur Beitragszahlung Versicherung.
4.3 Der für diese Persondauernd pflegebedürftige Personen seit Vertragsabschluss bzw. Die zu viel gezahlten Beiträge erstatten wirEintritt der Versicherungsunfähigkeit entrichtete Beitrag ist zurückzuzahlen.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen
Welche Personen sind nicht versicherbar?. 4.1 Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert sind dauernd Schwer- oder Schwerstpflegebedürftige im Sinne der sozialen Pflegeversicherung (mindestens Pflegebedürftige ab Pflegegrad 3 im Sinne des Sozialgesetzbuchs, Elftes Buch, Stand Sozialgesetzbuch XI (SGB – Stand: 01.01.2017)) sowie Geisteskranke.
4.2 Der Versicherungsschutz entfällterlischt, sobald die versicherte Person nach im Sinne von Ziffer 4.1 dieses Bedingungswerkes nicht mehr versicherbar ver- sicherbar ist. Gleichzeitig enden endet die Versicherung und Versicherung.
4.3 Wir zahlen für die Pflicht zur Beitragszahlung für diese Person. Die zu viel gezahlten Beiträge erstatten wirnicht versicherbaren Personen (Ziffer 4.1) den seit Eintritt der Nichtversicherbarkeit entrichteten Beitrag zurück.
Appears in 1 contract
Samples: Unfallversicherung
Welche Personen sind nicht versicherbar?. 4.1 Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert sind dauernd Schwer- oder Schwerstpflegebedürftige Schwerstpflege- bedürftige im Sinne der sozialen Pflegeversicherung (mindestens Pflegegrad 3 im Sinne des Sozialgesetzbuchs, Elftes Buch, Stand 01.01.2017)Pflegepflichtversiche- rung.
4.2 Der Versicherungsschutz entfällterlischt, sobald die versicherte Person nach Ziffer im Sinne von Xxxxxx 4.1 nicht mehr versicherbar ist. Gleichzeitig enden endet die Versicherung und die Pflicht zur Beitragszahlung Versicherung.
4.3 Der für diese PersonPersonen seit Vertragsabschluss bzw. Die zu viel gezahlten Beiträge erstatten wirEintritt der Versicherungsunfähigkeit entrichtete Beitrag ist zurückzuzahlen.
Appears in 1 contract
Samples: Jahres Reiseschutzbrief
Welche Personen sind nicht versicherbar?. 4.1 Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert ver- sichert sind dauernd Schwer- pflegebedürftige Personen mit schweren oder Schwerstpflegebedürftige schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten im Sinne der sozialen Pflegeversicherung (mindestens Pflegegrad 3 im Sinne des Sozialgesetzbuchs, Elftes Buch, Stand 01.01.2017derzeitige Pflegegrade 3-5).
4.2 Der Versicherungsschutz entfällterlischt, sobald die versicherte Person nach Ziffer 4.1 nicht mehr versicherbar ist. Gleichzeitig enden Für die- se endet gleichzeitig die Versicherung und die Pflicht zur Beitragszahlung Versicherung.
4.3 Den für diese Person. Die zu viel gezahlten Beiträge erstatten wirnicht versicherbare Personen seit Eintritt der Versicherungsunfähigkeit entrichteten Beitrag zahlen wir zurück.
Appears in 1 contract
Samples: Unfallversicherung