Welches Gericht ist zuständig?. 15.1 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz oder dem unserer für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Örtlich zustän- dig ist auch das Gericht im Bezirk Ihres Wohnsitzes oder, wenn ein solcher fehlt, Ihres gewöhnlichen Aufenthalts. Für Klagen gegen Sie ist dieses Gericht ausschließlich zuständig. 15.2 Sind Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Zu- ständigkeit für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie nach unserem Sitz oder dem unserer für den Versicherungsvertrag zustän- digen Niederlassung.
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Samples: Unfallversicherungsvertrag, Unfallversicherung, Unfallversicherung
Welches Gericht ist zuständig?. 15.1 15.1. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz oder dem unserer für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Örtlich zustän- dig zuständig ist auch das Gericht im Gericht, in dessen Bezirk Ihres Wohnsitzes Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, wenn ein solcher fehltin Ermangelung eines solchen, Ihres Ihren gewöhnlichen Aufenthalts. Für Klagen gegen Sie ist dieses Gericht ausschließlich zuständigAufenthalt haben.
15.2 Sind Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Zu- ständigkeit für 15.2. Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie nach unserem Sitz oder müssen bei dem unserer Gericht erhoben werden, das für Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, den Versicherungsvertrag zustän- digen NiederlassungOrt Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist.
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Welches Gericht ist zuständig?. 15.1 16.1 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt sich sind folgende Gerichte zuständig: – Das Gericht am Sitz unseres Unternehmens oder unserer Niederlassung, die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz oder dem unserer für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Örtlich Ihren Vertrag zustän- dig ist auch das ist. – Das Gericht im Bezirk Ihres Wohnsitzes Wohnorts oder, wenn ein solcher fehltSie keinen festen Wohnsitz haben, am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts. Für Klagen gegen Sie ist dieses Gericht ausschließlich zuständig.
15.2 Sind Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Zu- ständigkeit für 16.2 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht Ihres gewöhnli- chen Aufenthalts zuständig.
16.3 Wenn Sie nach unserem Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz o- der gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegen, können Klagen nur bei dem für unseren Sitz oder dem unserer für den Versicherungsvertrag zustän- digen Niederlassungzuständi- gen Gericht erhoben werden.
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Samples: Unfallversicherung
Welches Gericht ist zuständig?. 15.1 15.1. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem unse- rem Sitz oder dem unserer für den Versicherungsvertrag Versicherungsver- trag zuständigen Niederlassung. Örtlich zustän- dig zuständig ist auch das Gericht im Gericht, in dessen Bezirk Ihres Wohnsitzes Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, wenn ein solcher fehltin Ermangelung eines solchen, Ihres Ihren gewöhnlichen Aufenthalts. Für Klagen gegen Sie ist dieses Gericht ausschließlich zuständigAufenthalt haben.
15.2 Sind Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Zu- ständigkeit für 15.2. Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie nach unserem Sitz müssen bei dem Gericht erhoben werden, das für Ihren Wohnsitz oder dem unserer für in Ermangelung eines solchen, den Versicherungsvertrag zustän- digen NiederlassungOrt Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist.
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Samples: Unfallversicherung
Welches Gericht ist zuständig?. 15.1 16.1 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz oder dem unserer für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Örtlich zustän- dig zuständig ist auch das Gericht im Gericht, in dessen Bezirk Ihres Wohnsitzes Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, wenn ein solcher fehltin Ermangelung eines solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
16.2 Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie müssen bei dem Gericht erhoben werden, das für Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts. Für Klagen gegen Sie ist dieses Gericht ausschließlich zuständigAufenthalts zuständig ist.
15.2 Sind 16.3 Ist Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt im zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Zu- ständigkeit Zuständigkeit für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie nach unserem Sitz oder dem unserer für den Versicherungsvertrag zustän- digen zuständigen Niederlassung.
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