Welches Gericht ist zuständig?. B - 20.1 Für Klagen aus dem Versicherungsver- trag gegen uns sind folgende Gerichte zuständig: – das Gericht am Sitz unseres Unternehmens oder unserer Niederlassung, die für Ihren Ver- trag zuständig ist. – das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie kei- nen festen Wohnsitz haben, am Ort Ihres ge- wöhnlichen Aufenthalts. B - 20.2 Für Klagen aus dem Versicherungsver- trag gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.
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Samples: Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung
Welches Gericht ist zuständig?. B - 20.1 – 19.1 Für Klagen aus dem Versicherungsver- trag gegen uns sind folgende Gerichte zuständig: – das Gericht am Sitz unseres Unternehmens oder unserer Niederlassung, die für Ihren Ver- trag zuständig ist. – das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie kei- nen festen Wohnsitz haben, am Ort Ihres ge- wöhnlichen Aufenthalts.
B - 20.2 – 19.2 Für Klagen aus dem Versicherungsver- trag gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.
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Welches Gericht ist zuständig?. B - 20.1 Für Klagen aus dem Versicherungsver- trag Versicherungs- vertrag gegen uns sind folgende Gerichte zuständig: – das Gericht am Sitz unseres Unternehmens oder unserer Niederlassung, die für Ihren Ver- trag zuständig ist. – das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie kei- nen festen Wohnsitz haben, am Ort Ihres ge- wöhnlichen Aufenthalts.
B - 20.2 Für Klagen aus dem Versicherungsver- trag Versicherungs- vertrag gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Welches Gericht ist zuständig?. B - 20.1 Für Klagen aus dem Versicherungsver- trag Versicherungsvertrag gegen uns sind folgende Gerichte zuständig: – das Gericht am Sitz unseres Unternehmens oder unserer Niederlassung, die für Ihren Ver- trag zuständig ist. – das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie kei- nen festen Wohnsitz haben, am Ort Ihres ge- wöhnlichen Aufenthalts.
B - 20.2 Für Klagen aus dem Versicherungsver- trag Versicherungsvertrag gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.
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Samples: Bauleistungsversicherung