Besondere Versicherungsbedingungen Musterklauseln

Besondere Versicherungsbedingungen. Besondere Versicherungsbedingungen zur Mietwagenvollkaskover- sicherung für Mietfahrzeuge (Personenkraftwagen) § 1 Vertragsgrundlage § 2 Versicherungsumfang § 3 Versicherte Gründe § 4 Ausschlüsse § 5 Versicherungssumme und Selbstbehalt § 6 Rechte im Schadenfall § 7 Voraussetzungen für die Versicherungsleistung § 8 Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles § 9 Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzungen
Besondere Versicherungsbedingungen. 4 Unbegrenzte Nachhaftung § 5 Freie und angestellte Mitarbeiter sowie Organe des Versi- cherungsnehmers § 6 Höchstbetrag der Versicherungsleistung § 7 Mitversicherte Kosten § 8 Mitversicherte Schäden § 9 Ausschlüsse Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Produkt: Vermögensschaden-Haftpflicht für Gewerbeimmobilienverwalter / Immobilienmakler
Besondere Versicherungsbedingungen. 2 Wann beginnt und wann endet 46 Besondere Versicherungsbedingungen zur die Versicherung? Mietwagenvollkaskoversicherung für Miet- § 3 Unter welchen Voraussetzungen 46 fahrzeuge (Personenkraftwagen) 40 erstattet AWP den Ticketpreis? § 1 Vertragsgrundlage 40 § 4 In welchen Fällen besteht kein 47 § 2 Versicherungsumfang 40 Versicherungsschutz? § 3 Versicherte Gründe 40 § 5 Was muss die versicherte Person 47 § 4 Ausschlüsse 41 im Schadenfall unbedingt unternehmen § 5 Versicherungssumme und Selbstbehalt 41 (Obliegenheiten)? § 6 Rechte im Schadenfall 42 § 6 Welchen Selbstbehalt trägt die 47 § 7 Voraussetzungen für die versicherte Person? Versicherungsleistung 42 Versicherungsfalles 42 Versicherungen
Besondere Versicherungsbedingungen. 1) Auslandsreisekrankenversicherung (relevant für Inhaber einer BusinessCard Classic und BusinessCard Gold)
Besondere Versicherungsbedingungen. ABSCHNITT A 24h ASSISTANCE UND ARZTKOSTENERSATZ
Besondere Versicherungsbedingungen. Soweit die Besonderen Versicherungsbedingungen keine eigenständigen Regelungen treffen, gelten die Bestimmungen der AVB und Satzung.
Besondere Versicherungsbedingungen. 51 § 2 Wann beginnt und wann endet 59 Besondere Versicherungsbedingungen zur die Versicherung? Mietwagenvollkaskoversicherung für Miet- § 3 Unter welchen Voraussetzungen 59 fahrzeuge (Personenkraftwagen) erstattet AWP den Ticketpreis? § 1 Vertragsgrundlage 51 § 4 In welchen Fällen besteht kein 60 § 2 Versicherungsumfang 51 Versicherungsschutz? § 3 Versicherte Gründe 51 § 5 Was muss die versicherte Person 60 § 4 Ausschlüsse 51 im Schadenfall unbedingt unternehmen § 5 Versicherungssumme und Selbstbehalt 52 (Obliegenheiten)? § 6 Rechte im Schadenfall 52 § 6 Welchen Selbstbehalt trägt die 60 § 7 Voraussetzungen für die 53 versicherte Person? Versicherungsleistung § 8 Obliegenheiten nach Eintritt des 53 Ergänzende Bestimmungen für alle 60 Versicherungsfalles Versicherungen § 9 Leistungsfreiheit bei Obliegenheits- 53 verletzungen Datenschutzhinweise 61 4. Auslands-Schutzbrief-Versicherung 26 § 12 Zahlung der Entschädigung 36 brief-Versicherung (ASB)“ § 28 Verletzung einer vertraglichen 36 § 1 Versicherte Gefahren und versicherte 26 Obliegenheit Fahrzeuge § 44 Rechte des Versicherten 36 § 2 Panne und Unfall 27 § 82 Abwendung und Minderung 36 § 3 Diebstahl und Totalschaden 27 des Schadens § 4 Fahrerausfall 28 § 83 Aufwendungsersatz 37 § 7 Besondere Risikoausschlüsse 28 § 86 Übergang von Ersatzansprüchen 37 § 8 Obliegenheiten des Karteninhabers 28 im Versicherungsfall
Besondere Versicherungsbedingungen. Besondere Versicherungsbedingungen zur Mietwagenvollkaskoversicherung für Mietfahrzeuge (Personenkraftwagen) § 3 Versicherte Gründe § 4 Ausschlüsse AXA Assistance Deutschland GmbH § 1 § 2
Besondere Versicherungsbedingungen. „Kfz-Unfallmeldedienst“
Besondere Versicherungsbedingungen. Die nachfolgenden Versicherungsbedingungen sind wichtige Unterlagen. Sie sollen verständlich machen, wie der Versicherungsschutz gestaltet ist und was von den Inhabern der elvah Roadside Assistance beachtet werden muss, damit sie in den Genuss der Versicherungsleistungen kommen. Dieses Dokument sollte sehr sorgfältig aufbewahrt werden. Diese Versicherungsbedingungen sind kein Versicherungsvertrag. Sie beinhalten vielmehr eine Beschreibung der Versicherungsleistungen, die durch den Gruppenversicherungsvertrag zwischen der elvah GmbH, Xxxxxxxxxx Xxx 0, 00000 Xxxxxxxxxx, (nachfolgend elvah genannt) und der Inter Partner Assistance S.A., Direktion für Deutschland, Xxxxxxx-Xxxxx 00-00, 00000 Xxxx (nachfolgend Versicherer genannt) für die Inhaber einer elvah Roadside Assistance zur Verfügung stehen. Des Weiteren beinhalten die Versicherungsbedingungen die Voraussetzungen für die Erlangung der Leistungen, deren Begrenzungen, Ausschlüsse, Pflichten und Obliegenheiten der versicherten Person(en). Elvah ist Versicherungsnehmerin des Gruppenversicherungsvertrages mit dem Versicherer. Beauftragt mit der Abwicklung der Assistance und Versicherungsleistungen sind: und Beide nachfolgend Assisteur genannt. Der Assisteur ist direkter Ansprechpartner für alle Anfragen zur Geltendmachung von Assistance- Leistungen und Versicherungsansprüchen. Die Erbringung der Leistungen sollte vorab mit der ganzjährig – 24 Stunden am Tag – erreichbaren Notrufzentrale unter der nachfolgend genannten Telefonnummer abgestimmt werden. Ihre Rechte und Pflichten sind überall dort geregelt, wo sich der Text direkt an „Sie“ oder die „versicherte Person“ wendet. Die Rechte und Pflichten des Versicherers bzw. Assisteurs sind überall dort geregelt, wo sich der Text direkt an „uns“, „unserer“, „wir“ oder den „Versicherer“ wendet. Schadensmeldungen sind telefonisch unter der oben genannten Nummer einzureichen, sofern sie nicht automatisch an uns gemeldet werden. Sitz des Versicherers Inter Partner Assistance S.A., Direktion für Deutschland, ist die Xxxxxxx-Xxxxx 00- 00, 00000 Xxxx. Die Handelsregisternummer ist HRB 89 668 am Amtsgericht Köln. Hauptsitz der Gesellschaft ist Brüssel (B-1050) unter der Rechtsform S.A. (Société Anonyme/Aktiengesellschaft). Inter Partner Assistance S.A., Direktion für Deutschland, Xxxxxxx-Xxxxx 00-00, 00000 Xxxx. Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. Die Vertragsbedingungen und Informationen werden in deutscher Sprache mitgeteilt. Während der Laufzeit des Vertrages erfol...