Lieferung und Lieferfrist Musterklauseln

Lieferung und Lieferfrist. 4.1 Lieferfristen und -termine, die nicht ausdrücklich als verbind- lich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.
Lieferung und Lieferfrist a) Bei den vom VACO-Lieferanten angegebenen Lieferfristen und sonstigen Terminen handelt es sich um Richtfristen, die nicht als Fixtermine im Sinne von Artikel 83 Buchstabe a von Buch 6 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs gelten, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Wird die voraussichtliche Lieferfrist überschritten, so kann der Abnehmer den VACO-Lieferanten schriftlich per Einschreiben in Verzug setzen. Dabei hat der Abnehmer dem VACO-Lieferanten eine angemessene Nachfrist zu setzen, innerhalb derer der VACO-Lieferant die Lieferverpflichtung noch erfüllen kann, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Als angemessene Frist gilt ein Zeitraum von zwei Monaten ab dem Zeitpunkt, an dem die genannte Lieferfrist verstrichen ist.
Lieferung und Lieferfrist. Als Xxxxxxxxxxxx gilt der in der Auftragsbestätigung genannte Zeitpunkt nur annähernd. Der Verkäufer ist bemüht vereinbarte Liefertermine einzuhalten. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb, insbesondere Arbeitsaußenstände, Streik und Aussperrung sowie Fälle höherer Gewalt können die Lieferfrist entsprechend verlängern. Für Lieferverzögerungen, die ohne nachweisbares Verschulden des Verkäufers eintreten, insbesondere solche, die auf vertragswidrigem Verhalten der Vorlieferanten beruhen, wird keine Haftung übernommen, insbesondere nicht für Ausfallschäden. Wird aufgrund der genannten Störungen die Vertragserfüllung unmöglich oder übermäßig erschwert, so ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Lieferung und Lieferfrist. (1) Lieferungen erfolgen ab Werk, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist.
Lieferung und Lieferfrist. 6.1 Das Bereitstellen der Softwarelizenz durch Softtrader International an den Auftraggeber erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart wurde, schnellstmöglich nach Begleichung der Rechnung durch den Auftraggeber.
Lieferung und Lieferfrist. 11.1. Let's Get Digital liefert die mobile Applikation zusammen mit der digitalen Umgebung.
Lieferung und Lieferfrist. 5.1 Mangels abweichender Vereinbarung beginnt die Lieferfrist mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:
Lieferung und Lieferfrist. 3.1 Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung erfolgt die Lieferung ab unserem Werk bzw. Lager. Die Lieferung erfolgt nur dann frachtfrei, falls und soweit wir dies auf der Rechnung oder auf andere Weise ausdrücklich angegeben haben. Frachtfreie Lieferung innerhalb Österreichs ab einem jeweils schriftlich vereinbarten Nettowarenwert.
Lieferung und Lieferfrist. 4.1 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart und unbeschadet der sonstigen Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, erfolgt die Lieferung der Produkte an die Adresse der Vertragspartei. Freeland holt die Produkte selbst bei den Erzeugern ab und transportiert sie zur Vertragspartei. Die von Freeland gelieferten Produkte gehen auf das Risiko der Vertragspartei über, sobald die Produkte auf dem Gelände der Vertragspartei eingetroffen sind.
Lieferung und Lieferfrist. 1. Die Versandart bestimmt der Verkäufer nach eigenem Ermessen, jedoch ohne Gewähr für die billigste Versendung. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Eine Versicherung wird auf Wunsch und zu Lasten des Bestellers vorgenommen. Wird der Versand ohne Verschulden des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen verzögert, lagert die Ware auf Kosten des Bestellers. In jedem Fall treten die Wirkungen des Versandes mit Versandbereitschaft seitens des Verkäufers ein. Erfolgt auf Wunsch des Bestellers die Lieferung unmittelbar an den Verbraucher bzw. Endkunden, sind dem Verkäufer die entsprechenden Mehrkosten zu vergüten. Eine Haftung für Schäden irgendwelcher Art wird für solche Transporte nicht übernommen, auch wenn die Transporte durch eigenes Personal des Lieferers erfolgen, ausgenommen in den Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen.