Wichtiger Hinweis. Ein Anleger aus dem Vereinigten Königreich, der mit der Gesellschaft auf der Grundlage des Prospekts eine Anlagevereinbarung über den Erwerb von Anteilen trifft, hat nicht das Recht, diese Vereinbarung nach den Kündigungsregelungen der britischen Finanzaufsicht im Vereinigten Königreich zu kündigen, weil dieser Anleger keine Beratung in Bezug auf eine Anlage in einem Fonds der Gesellschaft erhalten hat. Die Vereinbarung ist mit Annahme der Order durch die Gesellschaft bindend. Die Gesellschaft führt im Vereinigten Königreich keine geregelten Aktivitäten von einer festen Betriebsstätte aus durch und Anleger aus dem Vereinigten Königreich werden darauf hingewiesen, dass die meisten der vom Regulierungssystem im Vereinigten Königreich vorgesehenen Schutzmechanismen für eine Anlage in einem Fonds der Gesellschaft nicht gelten. Ein Inhaber von Anteilen der Gesellschaft unterliegt möglicherweise nicht dem Schutz durch den im Vereinigten Königreich eingerichteten Einlagensicherungsfonds (Financial Services Compensation Scheme). Anleger, die in Bezug auf irgendeinen Aspekt der Gesellschaft oder ihrer operativen Tätigkeit eine Beschwerde äußern möchten, können sich damit direkt an die Gesellschaft oder an Invesco Asset Management Limited wenden.
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