Vertragslaufzeit, Kündigung, Beendigung Musterklauseln

Vertragslaufzeit, Kündigung, Beendigung. 6.1 Das Vertragsverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. 6.2 Da der Servicevertrag unter der Bedingung eines bestehenden Vermögensverwaltungsvertrages mit dem Vermögensverwalter steht (Ziffer 1.3), endet das Vertragsverhältnis automatisch mit Beendigung des Vermögensverwaltungsvertrages, ohne dass es einer Kündigung bedarf. 6.3 Der Kunde kann das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. 6.4 Der Auftragnehmer kann das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. Abweichend von Satz 1 kann der Auftragnehmer das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat kündigen, wenn der Kunde einer Änderung des Vertrages gemäß Xxxxxx 5 rechtzeitig widerspricht; für die Fristberechnung ist insoweit der Eingang des Widerspruches beim Auftragnehmer maßgeblich. 6.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. 6.6 Kündigungen haben in Textform (z.B. per Brief, Fax, E-Mail) zu erfolgen.
Vertragslaufzeit, Kündigung, Beendigung. 12.1. Der Vertrag über die kostenlose Nutzung von HT-PLATTFORM ist auf unbestimmte Zeit geschlossen, und kann von beiden PARTEIEN jeweils mit einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden, es sei denn im HT-ACCOUNT ist eine kostenpflichtige Funktion aktiv. 12.2. Verträge über kostenpflichtige Funktionen werden auf bestimmte Zeit – ein Jahr oder einen Monat, nach Maßgabe der Produktbeschreibung – geschlossen und verlängern sich jeweils um den gleichen Zeitraum, es sei denn sie werden gekündigt. Die Kündigungsfrist beträgt bei Verträgen, die auf ein Jahr abgeschlossen werden, 3 Monate zum jeweiligen Vertragsende. Andernfalls beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. Erworbene GO’S werden nicht rückerstattet, aber können bis Ende der Gültigkeitsdauer verbraucht werden. 12.3. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine Kündigung aus wichtigem Grund durch den KUNDEN ist erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der KUNDE seine Pflichten nach diesem Vertrag in erheblicher Weise verletzt. Die PARTEIEN können außerdem aus wichtigem Grund kündigen, wenn HT seine Leistungen aufgrund von Leistungsstörungen nicht mehr erbringen kann, die weder HT noch KUNDE zu vertreten haben. 12.4. Die Kündigung kann entweder innerhalb der HT-PLATTFORM oder in Textform erfolgen. 12.5. Nach Beendigung des Vertrages lassen sich HT-DIENSTE nicht mehr nutzen.
Vertragslaufzeit, Kündigung, Beendigung a) Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und beginnt mit der Belieferung durch Greenline. Im Fall eines untermonatlichen Lieferbeginns, erfolgt die Beendigung nach Ablauf des letzten Tages des 12. Belieferungsmonats. b) Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines Monats vor Ablauf der jeweiligen Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird. c) Die Kündigung hat in Textform, d.h. per Brief oder E-Mail, zu erfolgen und ist zu richten an Greenline - alternative energien gmbH, Xxxxxxxxxxx. 00, 00000 Xxxxxxxxxx. d) Neben dem Recht zur ordentlichen Kündigung steht beiden Vertragspartnern auch das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund zu. Ein wichtiger Grund für Greenline liegt insbesondere dann vor, wenn - der Kunde mit einer Zahlung in Verzug ist, welcher unter Berücksichtigung von Mahn- und Inkassokosten mindestens 100.- Euro beträgt oder die Höhe von 2 aktuellen Abschlagszahlungen erreicht. Erstreckt sich der Zahlungsverzug über einen Zeitraum mit Abschlägen in unterschiedlicher Höhe, ist Verzug mit einem Betrag Voraussetzung, der die Summe aus dem aktuellen Abschlagsbetrag und dem unmittelbar zuvor geltenden Abschlagbetrag erreicht oder - der Kunde unter Umgehung und Manipulation der Messeinrichtung Strom entnommen hat. In diesem Fall ist Xxxxxxxxx berechtigt den Liefervertrag mit einer Frist von 7 Tagen zu kündigen. e) Ein wichtiger Grund für den Kunden liegt dann vor, wenn der Kunde umzieht. Er ist in diesem Fall berechtigt, den Liefervertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Datum des Auszuges gegenüber Greenline zu kündigen. f) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen berühren die gesetzliche Regelung zum Wegfall der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB nicht. Es kann daher unter den gesetzlichen Voraussetzungen des § 313 BGB Anpassung des Vertrages verlangt werden. Ist eine Anpassung des Vertrags nicht möglich oder einem der Vertragspartner nicht zumutbar, so kann dieser vom Vertrag zurücktreten. Für Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx tritt an die Stelle des Rücktrittsrechts das Recht zur Kündigung. g) Ist der Kunde nicht Verbraucher im Sinne des BGB, gilt folgendes: Der Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer/Vorlieferanten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der Greenline zu vertreten ist. Insbesondere Lieferverzögerungen wegen höherer Gewalt und wegen Ereignissen, ...
Vertragslaufzeit, Kündigung, Beendigung. Sie können Ihren Nutzungsvertrag über Identitäts-Schutz jederzeit kündigen. Sie haben während der Dauer Ihres Vertragsverhältnisses mit der DEVK als Berechtigter Nutzer die Möglichkeit die Nutzung jederzeit wieder aufzunehmen. Es ist in diesem Fall jedoch notwendig, dass Sie sich neu registrieren. Bitte wenden Sie sich hierfür an unser Serviceteam unter der Nummer +00 (0)00 00 00 0000. Die Beendigung der Mitgliedschaft umfasst stets alle von Identitäts- Schutz umfassten Leistungen. Eine gesonderte Beendigung einzelner Teilleistungen ist nicht möglich. Im Falle einer Kündigung oder anderweitigen Beendigung Ihres Versicherungsvertrages bei der DEVK endet Ihre Mitgliedschaft bei Identitäts-Schutz und Ihr Nutzungsvertrag mit Tenerity automatisch zum gleichen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Tenerity kann die Identitäts-Schutz Mitgliedschaft durch fristlose Kündigung beenden, wenn Sie eine wesentliche Vertragsbedingung verletzen oder nicht mehr erfüllen (beispielsweise die Mitgliedschaftsvoraussetzungen oder Sorgfaltspflichten oder die Verbote gemäß Abschnitt 7 und/oder 8 dieser AGB), oder wenn eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht oder die Vertragsbeziehung zwischen der DEVK und Tenerity endet.
Vertragslaufzeit, Kündigung, Beendigung a) Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und beginnt mit der Belieferung durch Greenline. b) Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines Monats vor Ablauf der jeweiligen Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird. c) Die Kündigung hat in Textform, d.h. per Brief, Fax oder als E-Mail, zu erfolgen und ist zu richten an Greenline - alternative energien gmbH, Xxxxxxxxxxx. 00, 00000 Xxxxxxxxxx. d) Neben dem Recht zur ordentlichen Kündigung steht beiden Vertragspartnern auch das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund zu. Ein wichtiger Grund für Greenline liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde trotz einer Mahnung mit einer angemessenen Erfüllungsfrist für zu leistende Zahlungen und einer Kündigungsandrohung mit mindestens einer Abschlagszahlung im Verzug ist oder wenn der Kunde unter Umgehung und Manipulation der Messeinrichtung Gas entnommen hat. In diesem Fall ist Xxxxxxxxx berechtigt den Liefervertrag mit einer Frist von 7 Tagen zu kündigen. Ein wichtiger Grund ist ebenfalls gegeben, wenn Greenline bekannt wird, dass über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Dann kann der Liefervertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. e) Ein wichtiger Grund für den Kunden liegt dann vor, wenn der Kunde auszieht. Er ist in diesem Fall berechtigt, den Liefervertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Datum des Auszuges gegenüber Greenline zu kündigen.
Vertragslaufzeit, Kündigung, Beendigung 

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  • Vertragslaufzeit, Kündigung 12.1. Soweit der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag nicht befristet geschlossen wurde, läuft er auf unbe- stimmte Dauer. In der ersten Woche des Einsatzes des Zeitarbeitnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Arbeitstag zu kündigen. Im Übrigen steht beiden Parteien das Recht zu, die Vereinbarung mit einer Frist von drei Arbeitstagen zum Ende einer Kalenderwoche zu kündigen, falls die Parteien keine andere Regelung treffen. 12.2. Davon unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Beiden Vertragsparteien steht ein außerordentliches Kündigungsrecht mit Monatsfrist zum Monatsende zu, wenn das AÜG grundsätzlich geändert werden sollte. Der Personaldienstleister ist insbesondere zur fristlosen Kündigung dieser Ver- einbarung berechtigt, wenn 12.2.1. die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers beantragt ist, ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde oder ein sol- ches droht. 12.2.2. der Auftraggeber eine fällige Rechnung auch nach erfolgter Mahnung und Fristsetzung nicht ausgleicht. 12.2.3. der Auftraggeber gegen die Zusicherungen und Verpflichtungen im Sinne von Ziff. 10.4. verstößt. 12.2.4. der Auftraggeber eine Preisanpassung nach Ziff. 8.8. nicht akzeptiert. 12.3. Eine Kündigung dieser Vereinbarung durch den Auftraggeber ist nur wirksam, wenn sie gegenüber dem Personaldienstleister in Textform erklärt wird. Die durch den Personaldienstleister überlassenen Zeitar- beitnehmer sind zur Entgegennahme von Kündigungserklärungen nicht befugt.

  • Vertragsbeendigung Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Bei einer Vertragsdauer von mehr als 3 Jahren können Sie den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Ihre Kündigung muss uns spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.

  • Vertragslaufzeit und Kündigung 5.1 Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 1 Monat, sofern der Kunde keine längere Laufzeit beauftragt hat. Der Vertrag verlängert sich automatisch um einen Monat, wenn er nicht mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich zum Monatsende gekündigt wird. Die Wiederaufnahme eines Nutzungsverhältnisses ist unter Berechnung der Wiederanschlusskosten nach Umfang des handwerklichen Aufwands möglich. Muss das Vertragsverhältnis seitens des Kunden aus anderem wichtigem Grund vorzeitig beendet werden, ist der Telekommunikationsnetzbetreiber berechtigt den ihm daraus entstandenen Schaden dem Kunden zu berechnen (z.B. Nachberechnung von zur Verfügung gestellter Hardware für eine bestimmte Laufzeit). 5.2 Die vereinbarten Preise entsprechend der gültigen Preisliste, sind zum 3. eines Monats ohne Abzug fällig und werden vom Auftragnehmer über das genannte Bankkonto eingezogen, im Übrigen erfolgt keine gesonderte Rechnungslegung. Für jede nicht eingelöste bzw. zurück gereichte Lastschrift hat der Kunde dem Telekommunikationsnetzbetreiber die ihm entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat. Alle Entgelte incl. der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer sind ab Bereitstellung zu zahlen. Einmalige Preise sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen. 5.3 Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils dieser Preise oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Preise in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Preis für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann der Netzbetreiber den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt dem Telekommunikationsnetzbetreiber vorbehalten. Gerät der Telekommunikationsnetzbetreiber mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach den Bestimmungen der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Telekommunikationsnetzbetreiber eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält, die mindestens vier Wochen betragen muss.

  • Vertragsdauer, Kündigung 5.1 Soweit nicht abweichend vereinbart, gilt für Verträge über Vodafone- Dienstleistungen eine erstmalige Mindestlaufzeit von 24 Monaten und eine Kündigungsfrist von einem Monat. Wird nicht (rechtzeitig) gekündigt, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Kündigungen müssen in Textform erfolgen. 5.2 Verträge ohne vereinbarte Mindestlaufzeit können, soweit nicht ab- weichend vereinbart, von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden. 5.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

  • Vertragliche Kündigungsregeln Für die Rahmenvereinbarung zum Abschluss von Edelmetallgeschäften gelten die in Nr. 18 und 19 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ für den Kunden und die Bank festgelegten Kündigungsregeln. Aufträge zum Abschluss von Edelmetallgeschäften können vom Kunden bis zum Abschluss des Ausführungsgeschäftes gekündigt werden.

  • Laufzeit, Kündigung Diese Rahmenvereinbarung und die jeweiligen Vermögensverwaltungsaufträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen.

  • Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer, soweit durch Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrages, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.

  • Beendigung des Vertrags (1) Der Vertrag endet mit Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch den Tod, durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung. (2) Der Vertrag kann – wenn und soweit er einen Dienstvertrag i. S. d. §§ 611, 675 BGB darstellt – von jedem Vertragspartner außerordentlich gekündigt werden, es sei denn, es handelt sich um ein Dienstverhältnis mit festen Bezügen, § 627 Abs. 1 BGB; die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer Vereinbarung, die zwischen Steuerberater und Auftraggeber auszuhandeln ist. (3) Bei Kündigung des Vertrags durch den Steuerberater sind zur Vermeidung von Rechtsnachteilen des Auftraggebers in jedem Fall noch diejenigen Handlungen durch den Steuerberater vorzunehmen, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden (z. B. Fristverlängerungsantrag bei drohendem Fristablauf). (4) Der Steuerberater ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Auftrags erhält oder erhalten hat und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt, herauszugeben. Außerdem ist der Steuerberater verpflichtet, dem Auftraggeber auf Verlangen über den Stand der Angelegenheit Auskunft zu erteilen und Rechenschaft abzulegen. (5) Mit Beendigung des Vertrags hat der Auftraggeber dem Steuerberater die beim Auftraggeber zur Ausführung des Auftrags eingesetzten Datenverarbeitungsprogramme einschließlich angefertigter Kopien sowie sonstige Programmunterlagen unverzüglich herauszugeben bzw. sie von der Festplatte zu löschen. (6) Nach Beendigung des Auftragsverhältnisses sind die Unterlagen beim Steuerberater abzuholen. (7) Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, so richtet sich der Vergütungsanspruch des Steuerberaters nach dem Gesetz. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer gesonderten Vereinbarung in Textform.

  • Folgen der Vertragsbeendigung Mit Wirksamwerden der Kündigung erlischt das eingeräumte Nutzungsrecht an der Software. Der Lizenzschlüssel wird deaktiviert. Die Software kann somit nicht weiter genutzt werden.

  • Vertragsdauer und Kündigung 1. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. 2. Die Vertragsparteien können den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende schriftlich kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.