Common use of Wiederherstellung und Wiederbeschaffung Clause in Contracts

Wiederherstellung und Wiederbeschaffung. In der Neuwertversicherung erwirbt der Versicherungsnehmer den Anspruch auf Zahlung des Teils der Entschädigung, der den Zeitwertschaden übersteigt (Neuwertanteil) nur, soweit und sobald er innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfal- les sicherstellt, dass er die Entschädigung verwenden wird, um versicherte Sachen in gleicher Art und Zweckbestimmung an der bisherigen Stelle wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen. Ist dies an der bisherigen Stelle rechtlich nicht möglich oder wirt- schaftlich nicht zu vertreten, so genügt es, wenn die Gebäude an anderer Stelle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wieder- hergestellt werden. Der Versicherungsnehmer ist zur Rückzahlung des entschädigten Neuwertanteiles an den Versicherer verpflichtet, wenn er die auf den Neuwertanteil geleistete Entschädigung schuldhaft nicht zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der versicherten Sa- chen verwendet. Der Zeitwertschaden errechnet sich aus der Entschädigung nach Nr. 1 a), b) und c) abzüglich der Wertminderung durch Alter und Abnutzung § 14 Zahlung und Verzinsung der Entschädigung

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Samples: www.juergen-link.de, feger-finanz.de

Wiederherstellung und Wiederbeschaffung. In der Neuwertversicherung erwirbt der Versicherungsnehmer den Anspruch auf Zahlung des Teils der Entschädigung, der den Zeitwertschaden Zeitwert- schaden übersteigt (Neuwertanteil) nur, soweit und sobald er innerhalb inner- halb von drei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfal- les Versicherungsfalles sicherstellt, dass er die Entschädigung verwenden wird, um versicherte Sachen in gleicher Art und Zweckbestimmung an der bisherigen Stelle wiederherzustellen wieder- herzustellen oder wiederzubeschaffen. Ist dies an der bisherigen Stelle Stel- le rechtlich nicht möglich oder wirt- schaftlich wirtschaftlich nicht zu vertreten, so genügt es, wenn die Gebäude an anderer Stelle innerhalb der Bundesrepublik Bun- desrepublik Deutschland wieder- hergestellt wiederhergestellt werden. Der Versicherungsnehmer ist zur Rückzahlung des entschädigten Neuwertanteiles an den Versicherer verpflichtet, wenn er die auf den Neuwertanteil geleistete Entschädigung schuldhaft nicht zur Wiederherstellung Wieder- herstellung oder Wiederbeschaffung der versicherten Sa- chen verwendetSachen ver- wendet. Der Zeitwertschaden errechnet sich aus der Entschädigung nach Nr. 1 a), b) und c) abzüglich der Wertminderung durch Alter und Abnutzung § 14 Zahlung und Verzinsung der EntschädigungAbnut- zung. Nr. 7 gilt entsprechend.

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Samples: ssl.askuma.de, ssl.askuma.de

Wiederherstellung und Wiederbeschaffung. In der Neuwertversicherung erwirbt der Versicherungsnehmer den Anspruch auf Zahlung des Teils der Entschädigung, der den Zeitwertschaden übersteigt (Neuwertanteil) nur, soweit und sobald er innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfal- les Versicherungsfalles sicherstellt, dass er die Entschädigung verwenden wird, um versicherte Sachen in gleicher Art und Zweckbestimmung an der bisherigen Stelle wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen. Ist dies an der bisherigen Stelle rechtlich nicht möglich oder wirt- schaftlich wirtschaftlich nicht zu vertreten, so genügt es, wenn die Gebäude an anderer Stelle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wieder- hergestellt wiederhergestellt werden. Der Versicherungsnehmer ist zur Rückzahlung des entschädigten Neuwertanteiles Neuwertanteils an den Versicherer verpflichtet, wenn er die auf den Neuwertanteil geleistete Entschädigung schuldhaft nicht zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der versicherten Sa- chen Sachen verwendet. Der Zeitwertschaden errechnet sich aus der Entschädigung nach Nr. 1 a), bNr. 1) und cNr. 1c) abzüglich der Wertminderung durch Alter und Abnutzung § 14 Zahlung und Verzinsung der EntschädigungAbnutzung. Nr.5 gilt entsprechend.

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Samples: www.xxv24.de, www.photovoltaikforum.com

Wiederherstellung und Wiederbeschaffung. In der Neuwertversicherung erwirbt der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer den Anspruch auf Zahlung des Teils der Entschädigung, der den Zeitwertschaden übersteigt (Neuwertanteil) nur, soweit und sobald er innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfal- les Versicherungsfalles sicherstellt, dass er die Entschädigung verwenden wird, um versicherte Sachen in gleicher Art und Zweckbestimmung an der bisherigen Stelle wiederherzustellen wieder- herzustellen oder wiederzubeschaffen. Ist dies an der bisherigen Stelle rechtlich nicht möglich oder wirt- schaftlich nicht zu vertreten, so genügt es, wenn die Gebäude an anderer Stelle innerhalb der Bundesrepublik Bundesre- publik Deutschland wieder- hergestellt wiederhergestellt werden. Der Versicherungsnehmer ist zur Rückzahlung des entschädigten Neuwertanteiles an den Versicherer verpflichtet, wenn er die auf den Neuwertanteil geleistete geleis- tete Entschädigung schuldhaft nicht zur Wiederherstellung Wiederher- stellung oder Wiederbeschaffung der versicherten Sa- chen Sachen verwendet. Der Zeitwertschaden errechnet sich aus der Entschädigung Entschä- digung nach Nr. 1 a), b) und c) abzüglich der Wertminderung Wert- minderung durch Alter und Abnutzung § 14 Zahlung und Verzinsung der EntschädigungAbnutzung. Nr. 7 gilt ent- sprechend.

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Samples: www.volkswohl-bund.de

Wiederherstellung und Wiederbeschaffung. In der Gleitenden Neuwertversicherung erwirbt der Versicherungsnehmer erwerben Sie den Anspruch auf Zahlung des Teils der Entschädigung, der den Zeitwertschaden übersteigt über- steigt (Neuwertanteil) nur, soweit und sobald er Sie innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfal- les sicherstelltVersicherungsfalls sicherstellen, dass er Sie die Entschädigung verwenden wirdwerden, um versicherte Sachen in gleicher Art und Zweckbestimmung an der bisherigen Stelle wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen. Ist dies an der bisherigen Stelle rechtlich nicht möglich oder wirt- schaftlich wirtschaftlich nicht zu vertreten, so genügt es, wenn die Gebäude an anderer Stelle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wieder- hergestellt Deutsch- land wiederhergestellt werden. Der Versicherungsnehmer ist Sie sind zur Rückzahlung des entschädigten Neuwertanteiles an den Versicherer uns verpflichtet, wenn er Sie die auf den Neuwertanteil geleistete Entschädigung Entschädi- gung schuldhaft nicht zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der versicherten Sa- chen verwendetSachen verwenden. Der Zeitwertschaden errechnet sich aus der Entschädigung nach Nr. 1 a)14.1.1, b) Nr. 14.1.2 und c) Nr. 14.1.3 abzüglich der Wertminderung durch Alter und Abnutzung § 14 Zahlung und Verzinsung der EntschädigungAbnutzung.

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Samples: www.sparkassenversicherung.de

Wiederherstellung und Wiederbeschaffung. In der gleitenden Neuwertversicherung und der Neuwertversicherung erwirbt der Versicherungsnehmer den Anspruch auf Zahlung des Teils der Entschädigung, der den Zeitwertschaden übersteigt (Neuwertanteil) nur, soweit und sobald er innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfal- les Versicherungsfalles sicherstellt, dass er die Entschädigung verwenden wird, um versicherte Sachen in gleicher Art und Zweckbestimmung an der bisherigen bisheri- gen Stelle wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen. Ist dies an der bisherigen Stelle rechtlich nicht möglich oder wirt- schaftlich wirtschaftlich nicht zu vertreten, so genügt es, wenn die Gebäude an anderer Stelle innerhalb der Bundesrepublik Bundes- republik Deutschland wieder- hergestellt wiederhergestellt werden. Der Zeitwertschaden errechnet sich aus der Entschädigung nach Ziffer 15.1 a), b) und c) abzüglich der Wert- minderung durch Alter und Abnutzung. Ziffer 15.6 gilt entsprechend. Der Versicherungsnehmer ist zur Rückzahlung des entschädigten Neuwertanteiles an den Versicherer verpflichtetverpflich- tet, wenn er die auf den Neuwertanteil geleistete Entschädigung schuldhaft nicht zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der versicherten Sa- chen Sachen verwendet. Der Zeitwertschaden errechnet sich aus der Entschädigung nach Nr. 1 a), b) und c) abzüglich der Wertminderung durch Alter und Abnutzung § 14 Zahlung und Verzinsung der Entschädigung.

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Samples: moat.schleswiger-ag.de

Wiederherstellung und Wiederbeschaffung. In der Neuwertversicherung erwirbt der Versicherungsnehmer den Anspruch auf Zahlung des Teils der Entschädigung, der den Zeitwertschaden übersteigt (Neuwertanteil) nur, soweit und sobald er innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfal- les Versicherungsfalles sicherstellt, dass er die Entschädigung verwenden wird, um versicherte Sachen in gleicher Art und Zweckbestimmung Zweckbestim- mung an der bisherigen Stelle wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen. Ist dies an der bisherigen Stelle rechtlich nicht möglich oder wirt- schaftlich wirtschaftlich nicht zu vertreten, so genügt es, wenn die Gebäude an anderer Stelle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wieder- hergestellt wiederherge- stellt werden. Der Versicherungsnehmer ist zur Rückzahlung des entschädigten Neuwertanteiles an den Versicherer verpflichtet, wenn er die auf den Neuwertanteil geleistete Entschädigung schuldhaft schuld- haft nicht zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der versicherten Sa- chen Sachen verwendet. Der Zeitwertschaden errechnet sich aus der Entschädigung nach Nr. 1 a), b) und c) abzüglich der Wertminderung durch Alter und Abnutzung § 14 Zahlung und Verzinsung der EntschädigungAbnutzung. Nr. 7 gilt entsprechend.

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Samples: www.helberg.info

Wiederherstellung und Wiederbeschaffung. In der Neuwertversicherung Neubauwertversicherung erwirbt der Versicherungsnehmer den Anspruch auf Zahlung des Teils der Entschädigung, der den Zeitwertschaden Zeit- wertschaden übersteigt (Neuwertanteil) nur, soweit und sobald er innerhalb von drei 3 Jahren nach Eintritt des Versicherungsfal- les Versicherungsfalles sicherstellt, dass er die Entschädigung verwenden wird, um versicherte Sachen in gleicher Art und Zweckbestimmung an der bisherigen Stelle wiederherzustellen wie- derherzustellen oder wiederzubeschaffen. Ist dies an der bisherigen Stelle rechtlich nicht möglich oder wirt- schaftlich wirtschaftlich nicht zu vertreten, so genügt es, wenn die Gebäude an anderer Stelle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wieder- hergestellt wiederhergestellt werden. Der Versicherungsnehmer ist zur Rückzahlung des entschädigten Neuwertanteiles an den Versicherer verpflichtet, wenn er die auf den Neuwertanteil geleistete Entschädigung schuldhaft nicht zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der versicherten Sa- chen verwendetSachen verwen- det. Der Zeitwertschaden errechnet sich aus der Entschädigung nach Nr. 1 a), b), c) und cd) abzüglich der Wertminderung durch Alter und Abnutzung § 14 Zahlung und Verzinsung der EntschädigungAbnutzung.

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Samples: dema-makler.de

Wiederherstellung und Wiederbeschaffung. In der Gleitenden Neuwertversicherung und der Neuwert­ versicherung erwirbt der Versicherungsnehmer den Anspruch An­ spruch auf Zahlung des Teils der Entschädigung, der den Zeitwertschaden übersteigt (Neuwertanteil) nur, soweit und sobald er innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfal- les Versicherungsfalles sicherstellt, dass er die Entschädigung verwenden wird, um versicherte Sachen in gleicher Art und Zweckbestimmung an der bisherigen Stelle wiederherzustellen wiederher­ zustellen oder wiederzubeschaffen. Ist dies an der bisherigen bisheri­ gen Stelle rechtlich nicht möglich oder wirt- schaftlich wirtschaftlich nicht zu vertreten, so genügt es, wenn die Gebäude an anderer Stelle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wieder- wieder­ hergestellt werden. Der Versicherungsnehmer ist zur Rückzahlung des entschädigten Neuwertanteiles an den Versicherer verpflichtet, wenn er die auf den Neuwertanteil geleistete Entschädigung schuldhaft nicht zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der versicherten Sa- chen verwendet. Der Zeitwertschaden errechnet sich aus der Entschädigung nach Nr. 1 a), b) und c) abzüglich der Wertminderung durch Alter und Abnutzung § 14 Zahlung und Verzinsung Abnutzung. Nr. 6 gilt entsprechend. Der Versicherungsnehmer ist zur Rückzahlung des entschä­ digten Neuwertanteiles an den Versicherer verpflichtet, wenn er die auf den Neuwertanteil geleistete Entschädi­ gung schuldhaft nicht zur Wiederherstellung oder Wieder­ beschaffung der Entschädigungversicherten Sachen verwendet.

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Samples: Produktinformationsblatt Zur Gvi Gruppen Wohngebäudeversicherung‌

Wiederherstellung und Wiederbeschaffung. In der Gleitenden Neuwertversicherung und der Neuwert- versicherung erwirbt der Versicherungsnehmer den Anspruch An- spruch auf Zahlung des Teils der Entschädigung, der den Zeitwertschaden übersteigt (Neuwertanteil) nur, soweit und sobald er innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfal- les Versicherungsfalles sicherstellt, dass er die Entschädigung verwenden wird, um versicherte Sachen in gleicher Art und Zweckbestimmung an der bisherigen Stelle wiederherzustellen wiederherzustel- len oder wiederzubeschaffen. Ist dies an der bisherigen Stelle rechtlich nicht möglich oder wirt- schaftlich wirtschaftlich nicht zu vertreten, so genügt es, wenn die Gebäude an anderer Stelle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wieder- hergestellt wiederhergestellt werden. Der Versicherungsnehmer ist zur Rückzahlung des entschädigten Neuwertanteiles an den Versicherer verpflichtet, wenn er die auf den Neuwertanteil geleistete Entschädigung schuldhaft nicht zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der versicherten Sa- chen verwendet. Der Zeitwertschaden errechnet sich aus der Entschädigung nach Nr. 1 a), b) und c) abzüglich der Wertminderung durch Alter und Abnutzung § 14 Zahlung und Verzinsung Abnutzung. Nr. 6 gilt entsprechend. Der Versicherungsnehmer ist zur Rückzahlung des ent- schädigten Neuwertanteiles an den Versicherer verpflichtet, wenn er die auf den Neuwertanteil geleistete Entschädigung schuldhaft nicht zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaf- fung der Entschädigungversicherten Sachen verwendet.

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Samples: www.conceptif.de

Wiederherstellung und Wiederbeschaffung. In der Gleitenden Neuwertversicherung und der Neu- wertversicherung erwirbt der Versicherungsnehmer den Anspruch auf Zahlung des Teils der Entschädigung, der den Zeitwertschaden übersteigt (Neuwertanteil) nur, soweit und sobald er innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfal- les Versicherungsfalles sicherstellt, dass er die Entschädigung verwenden wird, um versicherte Sachen in gleicher Art und Zweckbestimmung an der bisherigen Stelle wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen. Ist dies an der bisherigen Stelle rechtlich nicht möglich oder wirt- schaftlich wirtschaftlich nicht zu vertreten, so genügt es, wenn die Gebäude an anderer Stelle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wieder- hergestellt wiederhergestellt werden. Der Versicherungsnehmer ist zur Rückzahlung des entschädigten Neuwertanteiles an den Versicherer verpflichtet, wenn er die auf den Neuwertanteil geleistete Entschädigung schuldhaft nicht zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der versicherten Sa- chen verwendet. Der Zeitwertschaden errechnet sich aus der Entschädigung Entschädi- gung nach Nr. 1 a), b) und c) abzüglich der Wertminderung Wertminde- rung durch Alter und Abnutzung § 14 Zahlung und Verzinsung Abnutzung. Nr. 6 gilt entsprechend. Der Versicherungsnehmer ist zur Rückzahlung des ent- schädigten Neuwertanteiles an den Versicherer verpflich- tet, wenn er die auf den Neuwertanteil geleistete Ent- schädigung schuldhaft nicht zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der Entschädigungversicherten Sachen verwendet.

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Samples: www.bdv-service.de