Wiederherstellung und Wiederbeschaffung. In der Neuwertversicherung erwerben Sie den Anspruch auf Zahlung des Teils der Entschädigung, der den Zeit- wertschaden übersteigt (Neuwertanteil) nur, soweit und sobald Sie innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalles sicherstellen, dass Sie die Entschä- digung verwenden werden, um versicherte Sachen in gleicher Art und Zweckbestimmung an der bisherigen Stelle wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen. Ist dies an der bisherigen Stelle rechtlich nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zu vertreten, so genügt es, wenn die Gebäude an anderer Stelle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wiederhergestellt werden. Sie sind zur Rückzahlung des entschädigten Neuwertan- teiles an uns verpflichtet, wenn Sie die auf den Neu- wertanteil geleistete Entschädigung schuldhaft nicht zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der versi- cherten Sachen verwenden. Der Zeitwertschaden errechnet sich aus der Entschädi- gung nach Ziffern 13.1 a), b) und c) abzüglich der Wert- minderung durch Alter und Abnutzung. Ziffer 13.7 gilt entsprechend.
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Wiederherstellung und Wiederbeschaffung. In der Neuwertversicherung erwerben Sie erwirbt der Versicherungsnehmer den Anspruch auf Zahlung des Teils der Entschädigung, der den Zeit- wertschaden Zeitwertschaden übersteigt (Neuwertanteil) nur, soweit und sobald Sie er innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalles sicherstellensicherstellt, dass Sie er die Entschä- digung verwenden werdenwird, um versicherte Sachen in gleicher Art und Zweckbestimmung an der bisherigen bis- herigen Stelle wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen. Ist dies an der bisherigen Stelle rechtlich recht- lich nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zu vertreten, so genügt es, wenn die Gebäude an anderer an- derer Stelle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wiederhergestellt werden. Sie sind Der Versicherungsnehmer ist zur Rückzahlung des entschädigten Neuwertan- teiles Neuwertanteiles an uns den Versi- cherer verpflichtet, wenn Sie er die auf den Neu- wertanteil Neuwertanteil geleistete Entschädigung schuldhaft nicht zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der versi- cherten versicherten Sachen verwendenverwendet. Der Zeitwertschaden errechnet sich aus der Entschädi- gung Entschädigung nach Ziffern 13.1 Nr. 1 a), Nr. 1 b) und Nr. 1 c) abzüglich der Wert- minderung Wertminderung durch Alter und Abnutzung. Ziffer 13.7 Nr. 7 gilt entsprechend.
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Wiederherstellung und Wiederbeschaffung. In der Gleitenden Neuwertversicherung erwerben Sie und der Neuwertversiche- rung erwirbt der Versicherungsnehmer den Anspruch auf Zahlung des Teils der Entschädigung, der den Zeit- wertschaden Zeitwertschaden übersteigt (Neuwertanteil) nur, soweit und sobald Sie er innerhalb von drei Jahren Jah- ren nach Eintritt des Versicherungsfalles sicherstellensicherstellt, dass Sie er die Entschä- digung Entschädigung verwenden werdenwird, um versicherte Sachen in gleicher glei- cher Art und Zweckbestimmung an der bisherigen Stelle wiederherzustellen wieder- herzustellen oder wiederzubeschaffen. Ist dies an der bisherigen Stelle rechtlich nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zu vertreten, so genügt es, wenn die Gebäude an anderer Stelle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wiederhergestellt werden. Sie sind zur Rückzahlung des entschädigten Neuwertan- teiles an uns verpflichtet, wenn Sie die auf den Neu- wertanteil geleistete Entschädigung schuldhaft nicht zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der versi- cherten Sachen verwenden. Der Zeitwertschaden errechnet sich aus der Entschädi- gung Entschädigung nach Ziffern 13.1 Nr. 1 a), b) und c) abzüglich der Wert- minderung Wertminderung durch Alter und Abnutzung. Ziffer 13.7 Nr. 6 gilt entsprechend. Der Versicherungsnehmer ist zur Rückzahlung des entschädig- ten Neuwertanteiles an den Versicherer verpflichtet, wenn er die auf den Neuwertanteil geleistete Entschädigung schuldhaft nicht zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der versicherten Sachen verwendet.
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Wiederherstellung und Wiederbeschaffung. In der Gleitenden Neuwertversicherung erwerben Sie und der Neu- wertversicherung erwirbt der Versicherungsnehmer den Anspruch auf Zahlung des Teils der Entschädigung, der den Zeit- wertschaden Zeitwertschaden übersteigt (Neuwertanteil) nur, soweit und sobald Sie er innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalles sicherstellenVersicherungsfalls sicherstellt, dass Sie er die Entschä- digung Entschädigung verwenden werdenwird, um versicherte Sachen in gleicher Art und Zweckbestimmung an der bisherigen Stelle wiederherzustellen wiederherzu- stellen oder wiederzubeschaffen. Ist dies an der bisherigen bisheri- gen Stelle rechtlich nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zu vertreten, so genügt es, wenn die Gebäude an anderer Stelle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wiederhergestellt wieder- hergestellt werden. Sie sind zur Rückzahlung des entschädigten Neuwertan- teiles an uns verpflichtet, wenn Sie die auf den Neu- wertanteil geleistete Entschädigung schuldhaft nicht zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der versi- cherten Sachen verwenden. Der Zeitwertschaden errechnet sich aus der Entschädi- gung nach Ziffern 13.1 Nr. 1 a), b) und c) abzüglich der Wert- minderung Wertminde- rung durch Alter und Abnutzung. Ziffer 13.7 Nr. 6 gilt entsprechend. Der Versicherungsnehmer ist zur Rückzahlung des ent- schädigten Neuwertanteiles an den Versicherer verpflich- tet, wenn er die auf den Neuwertanteil geleistete Ent- schädigung schuldhaft nicht zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der versicherten Sachen verwendet.
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