Wirkung der Beendigung Musterklauseln

Wirkung der Beendigung. Nach Ablauf oder Beendigung der Vereinbarung wird (i) jeder Partner die vertraulichen Informationen des anderen Partners zurückgeben oder vernichten (und auf Anfrage die vollständige Vernichtung bestätigen), (ii) alle im Rahmen der Vereinbarung gewährten Lizenzen und Rechte erlöschen (für weitere Verpflichtungen siehe Ziffer 3.3 oben); (iii) sofern die Kündigung nicht auf eine Vertragsverletzung durch den Partner zurückzuführen ist, verpflichtet sich Exasol, dem Partner alle etwaigen Partnerprovisionen, die vor dem Datum der Kündigung ordnungsgemäß fällig sind, zu zahlen, und (iv) der Partner ist verpflichtet, alle ausstehenden Beträge, die Exasol gemäß der Vereinbarung oder einem damit verbundenen Angebot zustehen, unverzüglich zu zahlen. Xxxxxx übernimmt keine Haftung jeglicher Art gegenüber Partnern, die sich aus der Beendigung der Vereinbarung ergeben.
Wirkung der Beendigung. Die Beendigung dieses Vertrags zieht automatisch und ohne Formalitäten die Einstellung der Zahlungsdienstleistungen CNOVA PAY nach sich.
Wirkung der Beendigung. Nach Erhalt der Mitteilung über die Beendigung durch eine der Parteien nimmt CDISCOUNT Folgendes vor: - Innerhalb von fünf (5) Werktagen die technische Schließung (Informationssysteme) der Bestandseingänge und -ausgänge der Produkte; - Innerhalb von dreißig (30) Werktagen die Bereitstellung der Produkte zur Rücknahme durch den Verkäufer. CDISCOUNT informiert den Verkäufer über die tatsächliche Bereitstellung der Produkte. Der Verkäufer verpflichtet sich, von der Bereitstellung der Produkte durch CDISCOUNT an so schnell wie möglich einen Termin für die Rücknahme seiner Produkte zu vereinbaren, die spätestens fünfzehn (15) Werktage nach der Mitteilung über die tatsächliche Bereitstellung der Produkte erfolgen muss. Die von CDISCOUNT bis zur Rücknahme der Produkte durch den Verkäufer erbrachten Leistungen werden von CDISCOUNT entsprechen Anhang A dieser Allgemeinen Bedingungen für den Service Cdiscount Fulfilment in Rechnung gestellt. Erfolgt die Rücknahme der Produkte durch den Verkäufer nicht innerhalb der vorgenannten Frist, kann CDISCOUNT gemäß Artikel 8.2 dieser Bedingungen frei darüber verfügen.
Wirkung der Beendigung. Unbeschadet sonstiger Rechte kann mmOrthosoft® die Nutzung der Dienste durch den Kunden und diese Servicebedingungen ohne Benachrichtigung ganz oder teilweise einstellen oder beenden, wenn der Kunde die für ihn geltenden Bedingungen nicht erfüllt; in diesem Fall muss der Kunde die Nutzung der Dienste vollständig einstellen, alle Kopien (einschließlich sämtlicher Bestandteile) der Dienste zerstören, oder solche Kopien auf Aufforderung von mmOrthosoft® an mmOrthosoft® zurückgeben. Die Abschnitte 5, 6, 8, 9, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18 bis 25 gelten auch nach einer Beendigung dieser Servicebedingungen fort.
Wirkung der Beendigung. 5.3.1.1. Mit Ausnahme der Bestimmungen in 5.3.2 ist der Geschäftspartner bei Beendigung dieses BAA aus irgendeinem Grund verpflichtet, alle vom Kunden erhaltenen PHI in Übereinstimmung mit der Vereinbarung zurückzugeben oder zu vernichten. Diese Bestimmung gilt für PHI, die sich im Besitz von Unterauftragnehmern oder Vertretern des Geschäftspartners befinden. Der Geschäftspartner darf keine Kopien der PHI aufbewahren.
Wirkung der Beendigung. Bei einer Beendigung gemäß Ziffer 9.5.2 sind weder die Eurex Clearing AG noch das betreffende Clearing-Mitglied zur Vornahme weiterer Zahlungen oder Lieferungen gemäß dem/den beendeten CM-Geschäft(en), die am oder nach dem Beendigungsdatum fällig geworden wären, verpflichtet. Diese Verpflichtungen werden durch eine Verpflichtung der Eurex Clearing AG bzw. des betreffenden Clearing-Mitglieds zur Zahlung des Schlussabrechnungsbetrages in Übereinstimmung mit Ziffer 9.5.4 ersetzt.
Wirkung der Beendigung. 21.1 Bei der Beendigung hat die erhaltende Partei alle Informatio- nen, Unterlagen und Daten, welche der erhaltenden Partei zum Zweck der Erfüllung des Vertrages von der übertragen- den Partei übergeben wurden, an die übertragende Partei herauszugeben. Vorbehalten bleiben gesetzliche Aufbewah- rungspflichten der erhaltenden Partei.