Wirkung der Beendigung Musterklauseln

Wirkung der Beendigung. Bei einer Beendigung gemäß Ziffer 9.5.2 sind weder die Eurex Clearing AG noch das betreffende Clearing-Mitglied zur Vornahme weiterer Zahlungen oder Lieferungen gemäß dem/den beendeten CM-Geschäft(en), die am oder nach dem Beendigungsdatum fällig geworden wären, verpflichtet. Diese Verpflichtungen werden durch eine Verpflichtung der Eurex Clearing AG bzw. des betreffenden Clearing-Mitglieds zur Zahlung des Schlussabrechnungsbetrages in Übereinstimmung mit Ziffer 9.5.4 ersetzt.
Wirkung der Beendigung. Bei Ablauf oder Kündigung der Vereinbarung: (1) die im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Zugangs- und Nutzungsrechte enden sofort; (2) der Kunde und die autorisierten Nutzer stellen die Nutzung der Dienste sofort ein; (3) Panopto kann alle Zugangscodes und Schlüssel für die Technologiedienste deaktivieren; und (4) jede Partei gibt alle vertraulichen Informationen, die sich in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle befinden, zurück oder vernichtet sie und bestätigt auf schriftliche Aufforderung der anderen Partei diese Rückgabe oder Vernichtung. Die Beendigung dieser Vereinbarung berührt nicht die Verpflichtungen einer Partei gegenüber der anderen, die vor der Beendigung aufgelaufen sind. Außer im Falle einer Kündigung durch Panopto wegen eines Vertragsbruchs durch den Kunden wird auf schriftlichen Antrag des Kunden eine 30-tägige Übergangsfrist nach der Kündigung gewährt, während der dieser Vertrag nur insoweit in vollem Umfang in Kraft bleibt, als dies erforderlich ist, um dem Kunden zu ermöglichen, Kundeninhalte von den Technologiediensten abzurufen. Mit Ausnahme des oben ausdrücklich genannten Umfangs ist Panopto nicht verpflichtet, Xxxxxxxxxxxxx nach Ablauf oder Beendigung dieses Vertrags zu archivieren oder verfügbar zu machen.
Wirkung der Beendigung. 5.3.1.1. Mit Ausnahme der Bestimmungen in 5.3.2 ist der Geschäftspartner bei Beendigung dieses BAA aus irgendeinem Grund verpflichtet, alle vom Kunden erhaltenen PHI in Übereinstimmung mit der Vereinbarung zurückzugeben oder zu vernichten. Diese Bestimmung gilt für PHI, die sich im Besitz von Unterauftragnehmern oder Vertretern des Geschäftspartners befinden. Der Geschäftspartner darf keine Kopien der PHI aufbewahren. 5.3.1.2. Wenn der Geschäftspartner feststellt, dass die Rückgabe oder Vernichtung der PHI unmöglich ist, muss der Geschäftspartner den Kunden über die Bedingungen informieren, die eine Rückgabe oder Vernichtung unmöglich machen. Nach Benachrichtigung des Kunden wird der Geschäftspartner den Schutz dieses BAA auf solche PHI ausdehnen und weitere Verwendungen und Offenlegungen solcher PHI auf die Zwecke beschränken, die eine Rückgabe oder Vernichtung unpraktisch machen, solange der Geschäftspartner solche PHI in Übereinstimmung mit den Bedingungen der Vereinbarung aufbewahrt.
Wirkung der Beendigung. Nach Ablauf oder Beendigung der Vereinbarung wird (i) jeder Partner die vertraulichen Informationen des anderen Partners zurückgeben oder vernichten (und auf Anfrage die vollständige Vernichtung bestätigen), (ii) alle im Rahmen der Vereinbarung gewährten Lizenzen und Rechte erlöschen (für weitere Verpflichtungen siehe Ziffer 3.3 oben); (iii) sofern die Kündigung nicht auf eine Vertragsverletzung durch den Partner zurückzuführen ist, verpflichtet sich Exasol, dem Partner alle etwaigen Partnerprovisionen, die vor dem Datum der Kündigung ordnungsgemäß fällig sind, zu zahlen, und (iv) der Partner ist verpflichtet, alle ausstehenden Beträge, die Exasol gemäß der Vereinbarung oder einem damit verbundenen Angebot zustehen, unverzüglich zu zahlen. Xxxxxx übernimmt keine Haftung jeglicher Art gegenüber Partnern, die sich aus der Beendigung der Vereinbarung ergeben.
Wirkung der Beendigung. 21.1 Bei der Beendigung hat die erhaltende Partei alle Informatio- nen, Unterlagen und Daten, welche der erhaltenden Partei zum Zweck der Erfüllung des Vertrages von der übertragen- den Partei übergeben wurden, an die übertragende Partei herauszugeben. Vorbehalten bleiben gesetzliche Aufbewah- rungspflichten der erhaltenden Partei.
Wirkung der Beendigung. Unbeschadet sonstiger Rechte kann mmOrthosoft® die Nutzung der Dienste durch den Kunden und diese Servicebedingungen ohne Benachrichtigung ganz oder teilweise einstellen oder beenden, wenn der Kunde die für ihn geltenden Bedingungen nicht erfüllt; in diesem Fall muss der Kunde die Nutzung der Dienste vollständig einstellen, alle Kopien (einschließlich sämtlicher Bestandteile) der Dienste zerstören, oder solche Kopien auf Aufforderung von mmOrthosoft® an mmOrthosoft® zurückgeben. Die Abschnitte 5, 6, 8, 9, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18 bis 25 gelten auch nach einer Beendigung dieser Servicebedingungen fort.
Wirkung der Beendigung. Die Beendigung dieses Vertrags zieht automatisch und ohne Formalitäten die Einstellung der Zahlungsdienstleistungen CNOVA PAY nach sich.
Wirkung der Beendigung. Nach Erhalt der Mitteilung über die Beendigung durch eine der Parteien nimmt CDISCOUNT Folgendes vor: - Innerhalb von fünf (5) Werktagen die technische Schließung (Informationssysteme) der Bestandseingänge und -ausgänge der Produkte; - Innerhalb von dreißig (30) Werktagen die Bereitstellung der Produkte zur Rücknahme durch den Verkäufer. CDISCOUNT informiert den Verkäufer über die tatsächliche Bereitstellung der Produkte. Der Verkäufer verpflichtet sich, von der Bereitstellung der Produkte durch CDISCOUNT an so schnell wie möglich einen Termin für die Rücknahme seiner Produkte zu vereinbaren, die spätestens fünfzehn (15) Werktage nach der Mitteilung über die tatsächliche Bereitstellung der Produkte erfolgen muss. Die von CDISCOUNT bis zur Rücknahme der Produkte durch den Verkäufer erbrachten Leistungen werden von CDISCOUNT entsprechen Anhang A dieser Allgemeinen Bedingungen für den Service Cdiscount Fulfilment in Rechnung gestellt. Erfolgt die Rücknahme der Produkte durch den Verkäufer nicht innerhalb der vorgenannten Frist, kann CDISCOUNT gemäß Artikel 8.2 dieser Bedingungen frei darüber verfügen.

Related to Wirkung der Beendigung

  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf,

  • Laufzeit und Beendigung 9.1 Die Services werden für den in Ihrem Auftrag festgelegten Leistungszeitraum erbracht. 9.2 Wir sind berechtigt, den Zugriff oder die Nutzung der Services für Sie oder Ihre Nutzer auszusetzen, wenn wir Grund zur Annahme haben, dass (a) eine erhebliche Bedrohung für die Funktionalität, Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der Services oder von Inhalten, Daten oder Applikationen in den Services besteht; (b) Sie oder Ihre Nutzer zum Begehen rechtswidriger Handlungen auf die Services zugreifen oder diese nutzen, oder (c) gegen die Acceptable Use Policy verstoßen wird. Sofern angemessen durchführbar und rechtlich zulässig, kündigen wir Ihnen eine solche Aussetzung im Voraus an. Wir werden uns angemessen anstrengen, die Services unverzüglich wiederherzustellen, sobald wir festgestellt haben, dass das für die Aussetzung ursächliche Problem behoben wurde. Während des Aussetzungszeitraums stellen wir Ihnen Ihre Inhalte (wie zum Datum der Aussetzung vorhanden) zur Verfügung. Eine Aussetzung im Rahmen dieses Abschnitts entbindet Sie nicht von Ihrer Verpflichtung, Zahlungen im Rahmen des Rahmenvertrags zu leisten. 9.3 Sollte einer von uns gegen wesentliche Bestimmungen des Rahmenvertrags oder eines Auftrags verstoßen und diese Vertragsverletzung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Eingang der schriftlichen Abmahnung beheben, ist die nicht vertragsbrüchige Partei berechtigt, (a) im Fall eines Verstoßes gegen einen Auftrag, den betreffenden Auftrag zu kündigen, oder (b) im Fall eines Verstoßes gegen den Rahmenvertrag, den Rahmenvertrag und etwaige auf Grundlage des Vertrags erteilten Aufträge zu kündigen. Wenn Oracle Aufträge wie in dem vorstehenden Satz vorgesehen kündigt, sind Sie verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen alle Beträge zu bezahlen, die bis zu einer solchen Kündigung angefallen sind, sowie alle noch nicht bezahlten Beträge für die gemäß den betreffenden Aufträgen bestellten Services zuzüglich Steuern und Spesen. Außer bei der Nichtzahlung von Gebühren kann die nicht vertragsbrüchige Partei im eigenen Ermessen zustimmen, den Zeitraum von 30 Tagen so lange zu verlängern, wie die vertragsbrüchige Partei weiterhin angemessene Anstrengungen zur Abhilfe des Verstoßes unternimmt. Sie stimmen zu, dass Sie keine bestellten Services nutzen dürfen, wenn Sie vertragsbrüchig sind.

  • Beendigung der Vereinbarung Erfüllt der Teilnehmer seine vereinbarten Pflichten nicht, hat die entsendende Einrichtung unbeschadet der Folgen nach dem anwendbaren Recht das Recht, die Vereinbarung ohne weitere Rechtsformalitäten zu beenden oder zu kündigen, wenn der Teilnehmer nicht innerhalb eines Monats ab Benachrichtigung per Einschreiben Maßnahmen ergreift. Wenn der Teilnehmer die Vereinbarung vorzeitig beendet oder nicht entsprechend den Bestimmungen erfüllt, muss er den bereits ausgezahlten Zuwendungsbetrag zurückzahlen, soweit nicht anders mit der Entsendeeinrichtung vereinbart. Beendet der Teilnehmer die Vereinbarung aufgrund „höherer Gewalt“, d. h. in einer unvorhersehbaren Sondersituation oder bei Eintreten eines unvorhersehbaren besonderen Ereignisses, das nicht dem Einfluss des Teilnehmers unterliegt und nicht auf einen Fehler oder die Fahrlässigkeit des Teilnehmers zurückzuführen ist, hat der Teilnehmer mindestens Anspruch auf den Zuwendungsbetrag entsprechend der tatsächlichen Dauer der Mobilitätsphase. Alle verbleibenden Mittel sind zurückzuzahlen, sofern nicht anders mit der Entsendeeinrichtung vereinbart.

  • Beendigung des Vertrages Nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer verlängern sich Versi- cherungsverträge mit mindestens einjähriger Dauer stillschwei- gend von Jahr zu Jahr, wenn nicht drei Monate vor dem jeweili- gen Ablauf der anderen Partei eine Kündigung zugegangen ist. Ein Versicherungsvertrag, der für die Dauer von mehr als drei Jahren abgeschlossen worden ist, kann von Ihnen zum Schluss des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten in Textform gekündigt werden.

  • Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses 30 Befristete Arbeitsverträge § 31 Führung auf Probe § 32 Führung auf Zeit § 33 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung § 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses § 35 Zeugnis

  • Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung Die Höhe des Beitrags hängt maßgeblich von der Berufstätigkeit oder der Beschäfti- gung der versicherten Person ab. Grundlage für die Bemessung des Beitrags ist das für Ihren Vertrag geltende Berufs- gruppenverzeichnis.

  • Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer, soweit durch Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrages, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.

  • Kündigung aus wichtigem Grund Ist für eine Geschäftsbeziehung eine Laufzeit oder eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart, kann eine fristlose Kündigung nur dann ausgesprochen werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt, der es dem Kunden, auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange der Bank, unzumutbar werden lässt, die Geschäftsbeziehung fortzusetzen.

  • Kündigung des Vertrages Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit, von der Fahr- schule nur aus wichtigem Grund ge- kündigt werden: Ein wichtiger Grund liegt insbesonde- re vor, wenn der Fahrschüler a) trotz Aufforderung und ohne triftigen Grund nicht innerhalb von 4 Wochen seit Vertragsabschluß mit der Ausbildung beginnt oder er diese um mehr als 3 Monate ohne triftigen Grund unterbricht, b) den theoretischen oder den praktischen Teil der Fahrerlaubnisprü- fung nach jeweils zweimaliger Wie- derholung nicht bestanden hat, c) wiederholt oder gröblich gegen Weisungen oder Anordnungen des Fahrlehrers verstößt. Eine Kündigung des Ausbildungsver- trages ist nur wirksam, wenn sie in Textform erfolgt,

  • Laufzeit und Kündigung 5.1 Diese Vereinbarung tritt am in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Eine separat geschlossene Zuordnungsvereinbarung tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft. Im Fall der Verwendung als Modul zum Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenvertrag tritt diese Vereinbarung zeitgleich mit dem Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenvertrag, jedoch frühestens zum , in Kraft. Wird der Lieferantenrahmenvertrag gekündigt, endet auch die Laufzeit des Moduls Zuordnungsvereinbarung. 5.2 Diese Vereinbarung kann ungeachtet der vorstehenden Ziffer auch von beiden Parteien gesondert schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung ist jeweils zum Ersten eines Monats unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten möglich. 5.3 Ansprüche zwischen den Vertragsparteien, die während der Laufzeit dieses Vertrages entstanden sind, bleiben von der Beendigung dieses Vertrages unberührt.