Währungsrisiken Musterklauseln

Währungsrisiken. Die Höhe Ihres Gewinns oder Verlustes beim Handel mit Kontrakten, die in einer Fremdwährung notieren (unabhängig davon, ob sie in Ihrem Heimatland gehandelt werden), ist auch abhängig von Wechselkursschwankungen, wenn eine Konvertierung aus der Währung, auf welcher der Kontrakt lautet, in eine andere Währung erforderlich ist.
Währungsrisiken. Die Vermögensgegenstände der Investmentgesellschaft dürfen nur insoweit einem Währungsrisiko unterliegen, als der Wert der einem solchen Risiko unterliegenden Vermögensgegenstände 30 Prozent des aggregierten eingebrachten Kapitals und noch nicht eingeforderten zugesagten Kapitals der Investmentge- sellschaft, berechnet auf der Grundlage der Beträge, die nach Abzug sämtlicher direkt oder indirekt von den Anlegern getra- gener Gebühren, Kosten und Aufwendungen für Anlagen zur Verfügung stehen, nicht übersteigt. Auf Ebene der Spezial-AIF unterliegen alle Vermögensgegenstände einem Währungsrisiko, soweit diese Vermögensgegenstände nicht (mittelbar) von einem Spezial-AIF gehalten werden, der ausschließlich in Ländern der Eurozone investiert.
Währungsrisiken. Die Vermögensgegenstände des Publikums-AIF dürfen nur inso- weit einem Währungsrisiko unterliegen als der Wert der einem solchen Risiko unterliegenden Vermögensgegenstände 30 % des aggregierten eingebrachten Kapitals und noch nicht eingeforder- ten zugesagten Kapitals des Publikums-AIF, berechnet auf der Grundlage der Beträge, die nach Abzug sämtlicher direkt oder indirekt von den Anlegern getragener Gebühren, Kosten und Auf- wendungen für Anlagen zur Verfügung stehen, nicht übersteigt. Die Spezial-AIFs werden Investitionen in Fremdwährungen vor- nehmen. Diese Investitionen werden nicht als Währungsrisiken des Publikums-AIF bewertet. Leverage ist jede Methode, mit welcher der Investitionsgrad ei- nes Investmentvermögens erhöht wird. Dies kann durch Kredit- aufnahme, Wertpapierdarlehen, in Derivate eingebettete Hebelfi- nanzierung oder auf andere Weise erfolgen (vgl. § 1 Abs. 19 Nr. 25 KAGB). Leverage entsteht bei dem Publikums-AIF sowie bei den jeweiligen Spezial-AIF grundsätzlich nur aus einer möglichen Kreditaufnahme. Für den Publikums-AIF dürfen Kredite bis zur Höhe von 50 % des aggregierten eingebrachten Kapitals und noch nicht eingeforder- ten zugesagten Kapitals des Publikums-AIF, berechnet auf der Grundlage der Beträge, die nach Abzug sämtlicher direkt oder indirekt von den Anlegern getragener Gebühren, Kosten und Aufwendungen für Anlagen zur Verfügung stehen, aufgenommen werden, wenn die Bedingungen der Kreditaufnahme marktüblich sind. Die vorstehende Grenze für die Kreditaufnahme gilt nicht während der Dauer des erstmaligen Vertriebs der Anteile an dem Publikums-AIF, längstens jedoch für einen Zeitraum von 18 Mo- naten ab Beginn des Vertriebs. Die Spezial-AIFs werden Fremdkapital aufnehmen. Für die Fremdkapitalaufnahme auf Ebene der Spezial-AIFs gelten die Grenzen des Publikums-AIFs nicht.
Währungsrisiken. Anlagen in Schwellenländern können in verschiedenen Währungen vorgenommen werden, während der Nettoinventarwert der Gesellschaft ausschließlich in Euro berechnet wird. Daher kann der Wert dieser Anlagen sowohl günstig als auch ungünstig durch Wechselkurse und Devisenkontrollbestimmungen beeinflusst werden. Die Gesellschaft ist jedoch bestrebt, das Risiko von Wechselkursschwankungen auf ein Minimum zu reduzieren, sofern dies möglich ist.
Währungsrisiken. Die Emittentin investiert neben Deutschland und Österreich auch in andere Länder, die bis dato nicht der Währungsunion angehören und deshalb in lokaler Währung verrechnen (z.B. Tschechien, Polen und Serbien). Diesbezüglich kann es zu Währungsverlusten bei Miet- und Kreditverträgen kommen. Grundsätzlich hat eine Aufwertung des Euro zu lokalen Währungen eine negative Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Eyemaxx Real Estate Group. Schwankungen von Wechsel- kursen können generell einen negativen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Eyemaxx Real Estate Group haben und die Fähigkeit der Emittentin beeinträchtigen, ihren Verpflich- tungen aus den Schuldverschreibungen nachzukommen.
Währungsrisiken. Ein großer Teil der Geschäftstätigkeit, Vermögensgegenstände und Kunden des RBI-Konzerns befindet sich außerhalb der Eurozone und der RBI-Konzern führt Geschäfte in vielen anderen Währungen als dem Euro aus. Für Zwecke der Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung des RBI-Konzerns müssen Fremdwährungsergebnisse in Euro umgerechnet werden. Einige der Währungen, in denen der RBI-Konzern Geschäfte abwickelt, waren in der Vergangenheit sehr volatil, was einen negativen Effekt auf die Ergebnisse des RBI-Konzerns in diesen Ländern hatte. Die globale Finanz- und Wirtschaftskrise hat insbesondere zu einer massiven Abwertung von CEE- Währungen wie dem russischen Rubel, weißrussischen Rubel, polnischen Zloty, ukrainischen Gryvna und ungarischen Forint, gegen den Euro geführt, was Eigenkapital und Firmenwerte der lokalen Tochtergesellschaften belastete. Im Ergebnis wurden die Eigenkapitalinvestments der Emittentin in und die Ergebnisse und Bilanzpositionen von Tochtergesellschaften außerhalb der Eurozone bei der Umrechnung in Euro in jenem Ausmaß negativ beeinflusst, in dem die nationalen Währungen gegenüber dem Euro abgewertet hatten. Der RBI-Konzern sichert das Fremdwährungsrisiko, das aus Eigenkapitalinvestitionen in Tochtergesellschaften resultiert, nur zu einem geringen Teil ab und etwaige Hedging-Verträge könnten sich als untauglich zur Vermeidung von Verlusten erweisen. Nachteilige Wechselkursschwankungen können die Cash Flows des RBI-Konzerns, gemessen in Euro, negativ beeinflussen, ebenso die Cash Flows der Kunden des RBI-Konzerns, insbesondere wenn diese Wechselkursschwankungen plötzlich oder unerwartet auftreten. Die Tochterunternehmen des RBI-Konzerns haben in wesentlichem Ausmaß Kredite in Währungen vergeben, die von der nationalen Währung des Kreditnehmers unterschiedlich sind, insbesondere in Schweizer Franken. Wenn die lokale Währung eines Schuldners im Vergleich zur Währung des Kredits fällt, steigen die effektiven Kosten für Kreditnehmer in der lokalen Währung an. Weil viele Kreditnehmer (insbesondere private) nicht gegen Wechselkursrisiken abgesichert sind, führen Abwertungen lokaler Währungen generell zu einem erhöhten Verlustrisiko. Dies hat zu einer Verschlechterung und Wertminderung des Kreditportfolios des RBI-Konzerns und mehr notleidenden Krediten geführt. Wechselkursveränderungen beeinflussen aber auch das Eigenmittelerfordernis von in Fremdwährungen angegebenen Aktivpositionen, selbst wenn solche Vermögensgegenstände in derselben Währung ...
Währungsrisiken. Anlageerträge eines Investmentvermögens, die auf eine andere als die Währung dieses Investment- vermögens lauten, unterliegen Kursschwankungen der Anlagewährungen. Dieses Risiko hängt von den Schwankungen dieser Währungen gegenüber der Heimatwährung des Investmentvermögens ab und kann, zusätzlich zu den aus der Preisentwicklung des betreffenden Vermögenswerts verzeichne- ten, zu weiteren Gewinnen oder Verlusten für das Investmentvermögen führen. Die Märkte für einige Vermögenswerte und Finanzinstrumente verfügen über eine begrenzte Liquidi- tät und Tiefe. Dies kann für ein in diese Vermögenswerte investierendes Investmentvermögen von Nachteil sein, und zwar sowohl bei der Realisierung des Verkaufs von Anlagen als auch im Anlage- verfahren, was zu erhöhten Kosten und möglicherweise niedrigeren Erträgen führt.
Währungsrisiken. Anlagen eines Fonds in SSE-Aktien oder SZSE-Aktien über Northbound Trading werden in RMB gehandelt und beglichen. Sofern der Fonds eine Anteilklasse hält, deren Nennwährung eine andere lokale Währung als der RMB ist, ist er einem Währungsrisiko ausgesetzt, wenn er in ein auf RMB lautendes Produkt investiert, weil die lokale Währung in RMB umgerechnet werden muss. Im Rahmen der Umrechnung fallen dem Fonds außerdem Umtauschgebühren an. Selbst wenn der Preis des auf RMB lautenden Vermögenswerts beim Kauf und der Rückgabe/dem Verkauf durch den Fonds konstant bleibt, entsteht dem Fonds dennoch ein Verlust bei der Umrechnung des Rücknahme-/Verkaufserlöses in die lokale Währung, wenn der RMB an Wert verloren hat.
Währungsrisiken. Das Marktpreisrisiko aus Währungen wird definiert als die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung von Währungskursen ergibt. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente: • Die regelmäßige Ermittlung der Marktpreisrisiken aus Fremdwährungen erfolgt im Programm SimCorp Dimension mittels einer Szenarioanalyse mit den Stand- ardpara-metern der SR mit einer Haltedauer von 250 Handelstagen und einem Konfidenz-niveau von 95,0 %. • Die Berücksichtigung der Risiken aus dem Wertpapierspezialfonds erfolgt nach dem Durchschauprinzip. • Die Verlustrisiken aus den einzelnen Portfolien werden zusammen mit den schwebenden Verlusten und den realisierten Ergebnissen der Handelsgeschäfte auf die vom Vorstand festgelegten Limitstrukturen angerechnet. Hierbei werden die stillen Reserven aus den GuV-wirksamen Positionen nicht berücksichtigt. Eine Ausnahme bilden die GuV-Reserven des Wertpapierspezi- alfonds. Diese werden teilweise bei der Ermittlung des unerwarteten Verlustes risikoreduzierend angesetzt. • Über die Währungsrisiken wird der Vorstand börsentäglich durch die Abteilung Gesamtbanksteuerung/Risikocontrolling informiert. • Im Rahmen der festgelegten Limitstrukturen besteht ein Frühwarnsystem (Am- pelstufen), aus dem sich vordefinierte Aufgaben für den Ausschuss „Risiko und Disposition“ ergeben. Die Währungsrisiken stellen eine Risikokonzentration dar. Mögliche Auswirkungen dieser Risikokonzentration werden mit entsprechenden Szenarioberechnungen ge- würdigt und im Rahmen der vierteljährlichen Stresstests berücksichtigt. In Fremdwährung notierte Wertpapiere befinden sich ausschließlich im Wertpapierspe- zial-fonds. Die daraus resultierenden Währungsrisiken sind als wesentlich einzustufen. Zur Absicherung dieser wurden Devisentermingeschäfte dagegengestellt. Die Währungsrisiken sind hinsichtlich ihrer GuV-Wirkung von untergeordneter Bedeutung. Die Währungsrisiken, die durch Devisengeschäfte mit unseren Kunden entstehen, werden über eine Währungsposition als Einheit gesteuert. In diese werden die einzelnen Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten, Devisenterminges- chäfte sowie Kassa-geschäfte eingestellt. Durch diese Vorgehensweise entstehen für die Sparkasse nur geringe "Spitzenbeträge" als offene Devisenposition. Des Weiteren werden die Fremdwährungs-forderungen und -verbindlichkeiten betrags-, währungs- und laufzeitkongruent refinanziert, wodu...
Währungsrisiken. Die Beteiligungen des Dachfonds werden zum Teil in Fremdwährungen getätigt. Darüber hinaus können die institutionellen Investmentstrategien in weitere Währungen investieren. Das Währungsrisiko wird in Folge der regionalen Diversifikation als Teil der Anlagestrategie bewusst eingegangen. Durch die Diversifizierung in unterschiedliche Landeswährungen auf Ebene der institutionellen Investmentstrategien können Risikodiversifikationseffekte auf das Währungsrisiko in Folge der Korrelationen der Wechselkursentwicklungen der verschiedenen Währungen eintreten. Aufgrund des Risikodiversifikationseffektes wird das Währungsrisiko trotz des hohen Anteils der in Fremdwährung gehaltenen Vermögensgegenstände auf Ebene des Dachfonds als moderat eingeschätzt.