Währungsrisiken Musterklauseln

Währungsrisiken. Die Höhe Ihres Gewinns oder Verlustes beim Handel mit Kontrakten, die in einer Fremdwährung notieren (unabhängig davon, ob sie in Ihrem Heimatland gehandelt werden), ist auch abhängig von Wechselkursschwankungen, wenn eine Konvertierung aus der Währung, auf welcher der Kontrakt lautet, in eine andere Währung erforderlich ist.
Währungsrisiken. Die Vermögensgegenstände des Publikums-AIF dürfen nur inso- weit einem Währungsrisiko unterliegen als der Wert der einem solchen Risiko unterliegenden Vermögensgegenstände 30 % des aggregierten eingebrachten Kapitals und noch nicht eingeforder- ten zugesagten Kapitals des Publikums-AIF, berechnet auf der Grundlage der Beträge, die nach Abzug sämtlicher direkt oder indirekt von den Anlegern getragener Gebühren, Kosten und Auf- wendungen für Anlagen zur Verfügung stehen, nicht übersteigt. Die Spezial-AIFs werden Investitionen in Fremdwährungen vor- nehmen. Diese Investitionen werden nicht als Währungsrisiken des Publikums-AIF bewertet. Leverage ist jede Methode, mit welcher der Investitionsgrad ei- nes Investmentvermögens erhöht wird. Dies kann durch Kredit- aufnahme, Wertpapierdarlehen, in Derivate eingebettete Hebelfi- nanzierung oder auf andere Weise erfolgen (vgl. § 1 Abs. 19 Nr. 25 KAGB). Leverage entsteht bei dem Publikums-AIF sowie bei den jeweiligen Spezial-AIF grundsätzlich nur aus einer möglichen Kreditaufnahme. Für den Publikums-AIF dürfen Kredite bis zur Höhe von 50 % des aggregierten eingebrachten Kapitals und noch nicht eingeforder- ten zugesagten Kapitals des Publikums-AIF, berechnet auf der Grundlage der Beträge, die nach Abzug sämtlicher direkt oder indirekt von den Anlegern getragener Gebühren, Kosten und Aufwendungen für Anlagen zur Verfügung stehen, aufgenommen werden, wenn die Bedingungen der Kreditaufnahme marktüblich sind. Die vorstehende Grenze für die Kreditaufnahme gilt nicht während der Dauer des erstmaligen Vertriebs der Anteile an dem Publikums-AIF, längstens jedoch für einen Zeitraum von 18 Mo- naten ab Beginn des Vertriebs. Die Spezial-AIFs werden Fremdkapital aufnehmen. Für die Fremdkapitalaufnahme auf Ebene der Spezial-AIFs gelten die Grenzen des Publikums-AIFs nicht.
Währungsrisiken. Die Vermögensgegenstände der Investmentgesellschaft dürfen nur insoweit einem Währungsrisiko unterliegen, als der Wert der einem solchen Risiko unterliegenden Vermögensgegenstände 30 Prozent des aggregierten eingebrachten Kapitals und noch nicht eingeforderten zugesagten Kapitals der Investmentge- sellschaft, berechnet auf der Grundlage der Beträge, die nach Abzug sämtlicher direkt oder indirekt von den Anlegern getra- gener Gebühren, Kosten und Aufwendungen für Anlagen zur Verfügung stehen, nicht übersteigt. Auf Ebene der Spezial-AIF unterliegen alle Vermögensgegenstände einem Währungsrisiko, soweit diese Vermögensgegenstände nicht (mittelbar) von einem Spezial-AIF gehalten werden, der ausschließlich in Ländern der Eurozone investiert.
Währungsrisiken. Die Emittentin investiert neben Deutschland und Österreich auch in andere Länder, die bis dato nicht der Währungsunion angehören und deshalb in lokaler Währung verrechnen (z.B. Tschechien, Polen und Serbien). Diesbezüglich kann es zu Währungsverlusten bei Miet- und Kreditverträgen kommen. Grundsätzlich hat eine Aufwertung des Euro zu lokalen Währungen eine negative Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Eyemaxx Real Estate Group. Schwankungen von Wechsel- kursen können generell einen negativen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Eyemaxx Real Estate Group haben und die Fähigkeit der Emittentin beeinträchtigen, ihren Verpflich- tungen aus den Schuldverschreibungen nachzukommen.
Währungsrisiken. Ein großer Teil der Geschäftstätigkeit, Vermögensgegenstände und Kunden des RBI-Konzerns befindet sich außerhalb der Eurozone und der RBI-Konzern führt Geschäfte in vielen anderen Währungen als dem Euro aus. Für Zwecke der Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung des RBI-Konzerns müssen Fremdwährungsergebnisse in Euro umgerechnet werden. Einige der Währungen, in denen der RBI-Konzern Geschäfte abwickelt, waren in der Vergangenheit sehr volatil, was einen negativen Effekt auf die Ergebnisse des RBI-Konzerns in diesen Ländern hatte. Die globale Finanz- und Wirtschaftskrise hat insbesondere zu einer massiven Abwertung von CEE- Währungen wie dem russischen Rubel, weißrussischen Rubel, polnischen Zloty, ukrainischen Gryvna und ungarischen Forint, gegen den Euro geführt, was Eigenkapital und Firmenwerte der lokalen Tochtergesellschaften belastete. Im Ergebnis wurden die Eigenkapitalinvestments der Emittentin in und die Ergebnisse und Bilanzpositionen von Tochtergesellschaften außerhalb der Eurozone bei der Umrechnung in Euro in jenem Ausmaß negativ beeinflusst, in dem die nationalen Währungen gegenüber dem Euro abgewertet hatten. Der RBI-Konzern sichert das Fremdwährungsrisiko, das aus Eigenkapitalinvestitionen in Tochtergesellschaften resultiert, nur zu einem geringen Teil ab und etwaige Hedging-Verträge könnten sich als untauglich zur Vermeidung von Verlusten erweisen. Nachteilige Wechselkursschwankungen können die Cash Flows des RBI-Konzerns, gemessen in Euro, negativ beeinflussen, ebenso die Cash Flows der Kunden des RBI-Konzerns, insbesondere wenn diese Wechselkursschwankungen plötzlich oder unerwartet auftreten. Die Tochterunternehmen des RBI-Konzerns haben in wesentlichem Ausmaß Kredite in Währungen vergeben, die von der nationalen Währung des Kreditnehmers unterschiedlich sind, insbesondere in Schweizer Franken. Wenn die lokale Währung eines Schuldners im Vergleich zur Währung des Kredits fällt, steigen die effektiven Kosten für Kreditnehmer in der lokalen Währung an. Weil viele Kreditnehmer (insbesondere private) nicht gegen Wechselkursrisiken abgesichert sind, führen Abwertungen lokaler Währungen generell zu einem erhöhten Verlustrisiko. Dies hat zu einer Verschlechterung und Wertminderung des Kreditportfolios des RBI-Konzerns und mehr notleidenden Krediten geführt. Wechselkursveränderungen beeinflussen aber auch das Eigenmittelerfordernis von in Fremdwährungen angegebenen Aktivpositionen, selbst wenn solche Vermögensgegenstände in derselben Währung ...
Währungsrisiken. Anlagen in Schwellenländern können in verschiedenen Währungen vorgenommen werden, während der Nettoinventarwert der Gesellschaft ausschließlich in Euro berechnet wird. Daher kann der Wert dieser Anlagen sowohl günstig als auch ungünstig durch Wechselkurse und Devisenkontrollbestimmungen beeinflusst werden. Die Gesellschaft ist jedoch bestrebt, das Risiko von Wechselkursschwankungen auf ein Minimum zu reduzieren, sofern dies möglich ist.
Währungsrisiken. Oikocredit trägt auf Grund ihrer weltweiten Tätigkeit erhebliche Währungsrisiken, da das Oikocredit zur Verfügung stehende Gesellschaftskapital in weit überwiegendem Maße aus EUR besteht, wohingegen die im Rahmen der Entwicklungsfinanzierung ausstehenden Beträge überwiegend auf US-Dollar oder lokale Währungen lauten. Infolge des weiteren Wachstums des Entwicklungsfinanzierungsportfolios wird eine Zunahme des Währungsrisikos in US-Dollar und lokalen Währungen erwartet, da eine Zunahme des Gesellschaftskapitals voraussichtlich überwiegend in EUR erfolgen wird. Oikocredit ist zudem dem Risiko ausgesetzt, dass ihre Projektpartner in US-Dollar oder EUR fällige Beträge infolge einer Währungskrise in einem Land, in dem Oikocredit tätig ist, nicht zurückzahlen. Die Rückzahlungsfähigkeit von Projektpartnern kann beispielsweise durch eine Inflation der lokalen Währung ausgelöst werden, die eine Erwirtschaftung der an Oikocredit zurückzuzahlenden Beträge z.B. in EUR unmöglich macht. Entsprechendes gilt, wenn der Kurs der lokalen Währung gegenüber z.B. dem EUR massiv an Wert verliert. Besonders zu beachten ist, dass im Hinblick auf in lokale Währungen (weder US- Dollar noch EUR) ausgereichte Projektfinanzierungen auch nicht oder nicht vollständig abgesichert werden. Hier bestehen damit besondere Währungsrisiken. Eine Materialisierung dieser Währungsrisiken könnte sich nachteilig auf die Rücklagen und das Finanzergebnis auswirken und somit die auf die Genossenschaftsanteile gezahlte Dividende sowie den Nettoinventarwert und den Preis der Genossenschaftsanteile beeinträchtigen. Dies wiederum kann dazu führen, dass die Rückflüsse an die AnlegerInnen geringer als erwartet sind bzw. ausbleiben oder die treuhänderische Beteiligung der AnlegerInnen vollständig an Wert verliert.
Währungsrisiken. Die Beteiligungen des Dachfonds werden zum Teil in Fremdwährungen getätigt. Darüber hinaus können die institutionellen Investmentstrategien in weitere Währungen investieren. Das Währungsrisiko wird in Folge der regionalen Diversifikation als Teil der Anlagestrategie bewusst eingegangen. Durch die Diversifizierung in unterschiedliche Landeswährungen auf Ebene der institutionellen Investmentstrategien können Risikodiversifikationseffekte auf das Währungsrisiko in Folge der Korrelationen der Wechselkursentwicklungen der verschiedenen Währungen eintreten. Aufgrund des Risikodiversifikationseffektes wird das Währungsrisiko trotz des hohen Anteils der in Fremdwährung gehaltenen Vermögensgegenstände auf Ebene des Dachfonds als moderat eingeschätzt.
Währungsrisiken. Anlageerträge eines Investmentvermögens, die auf eine andere als die Währung dieses Investment- vermögens lauten, unterliegen Kursschwankungen der Anlagewährungen. Dieses Risiko hängt von den Schwankungen dieser Währungen gegenüber der Heimatwährung des Investmentvermögens ab und kann, zusätzlich zu den aus der Preisentwicklung des betreffenden Vermögenswerts verzeichne- ten, zu weiteren Gewinnen oder Verlusten für das Investmentvermögen führen. Die Märkte für einige Vermögenswerte und Finanzinstrumente verfügen über eine begrenzte Liquidi- tät und Tiefe. Dies kann für ein in diese Vermögenswerte investierendes Investmentvermögen von Nachteil sein, und zwar sowohl bei der Realisierung des Verkaufs von Anlagen als auch im Anlage- verfahren, was zu erhöhten Kosten und möglicherweise niedrigeren Erträgen führt.
Währungsrisiken. Die Emittentin sieht sich Währungsrisiken durch ihre operative Tätigkeit in Südamerika, im Vereinigten Königreich und weiteren Ländern im Rahmen der internationalen Geschäftsex- pansion ausgesetzt. Dies gilt insbesondere in Ländern, in denen die Stromvergütung in Lan- deswährung ohne Kopplung an eine starke Währung erfolgt. Im Einkauf können sich aus Lie- ferverträgen auf Fremdwährungsbasis Währungsrisiken ergeben. Insbesondere im Solarge- schäft werden Komponenten häufig aus Asien bezogen. Wenn Währungsrisiken nicht mit entsprechenden Sicherungsgeschäften entgegengewirkt werden kann, können sich diese nachteilig auf die Geschäfts-, Vermögens-, Finanz- und Er- tragslage der Emittentin und des ABO Wind-Konzerns auswirken.