Währungsrisiken Musterklauseln

Währungsrisiken. Die Höhe Ihres Gewinns oder Verlustes beim Handel mit Kontrakten, die in einer Fremdwährung notieren (unabhängig davon, ob sie in Ihrem Heimatland gehandelt werden), ist auch abhängig von Wechselkursschwankungen, wenn eine Konvertierung aus der Währung, auf welcher der Kontrakt lautet, in eine andere Währung erforderlich ist.
Währungsrisiken. Die Vermögensgegenstände des Publikums-AIF dürfen nur inso- weit einem Währungsrisiko unterliegen als der Wert der einem solchen Risiko unterliegenden Vermögensgegenstände 30 % des aggregierten eingebrachten Kapitals und noch nicht eingeforder- ten zugesagten Kapitals des Publikums-AIF, berechnet auf der Grundlage der Beträge, die nach Abzug sämtlicher direkt oder indirekt von den Anlegern getragener Gebühren, Kosten und Auf- wendungen für Anlagen zur Verfügung stehen, nicht übersteigt. Die Spezial-AIFs werden Investitionen in Fremdwährungen vor- nehmen. Diese Investitionen werden nicht als Währungsrisiken des Publikums-AIF bewertet. Leverage ist jede Methode, mit welcher der Investitionsgrad ei- nes Investmentvermögens erhöht wird. Dies kann durch Kredit- aufnahme, Wertpapierdarlehen, in Derivate eingebettete Hebelfi- nanzierung oder auf andere Weise erfolgen (vgl. § 1 Abs. 19 Nr. 25 KAGB). Leverage entsteht bei dem Publikums-AIF sowie bei den jeweiligen Spezial-AIF grundsätzlich nur aus einer möglichen Kreditaufnahme. Für den Publikums-AIF dürfen Kredite bis zur Höhe von 50 % des aggregierten eingebrachten Kapitals und noch nicht eingeforder- ten zugesagten Kapitals des Publikums-AIF, berechnet auf der Grundlage der Beträge, die nach Abzug sämtlicher direkt oder indirekt von den Anlegern getragener Gebühren, Kosten und Aufwendungen für Anlagen zur Verfügung stehen, aufgenommen werden, wenn die Bedingungen der Kreditaufnahme marktüblich sind. Die vorstehende Grenze für die Kreditaufnahme gilt nicht während der Dauer des erstmaligen Vertriebs der Anteile an dem Publikums-AIF, längstens jedoch für einen Zeitraum von 18 Mo- naten ab Beginn des Vertriebs. Die Spezial-AIFs werden Fremdkapital aufnehmen. Für die Fremdkapitalaufnahme auf Ebene der Spezial-AIFs gelten die Grenzen des Publikums-AIFs nicht.
Währungsrisiken. Die Vermögensgegenstände der Investmentgesellschaft dürfen nur insoweit einem Währungsrisiko unterliegen, als der Wert der einem solchen Risiko unterliegenden Vermögensgegenstände 30 Prozent des aggregierten eingebrachten Kapitals und noch nicht eingeforderten zugesagten Kapitals der Investmentge- sellschaft, berechnet auf der Grundlage der Beträge, die nach Abzug sämtlicher direkt oder indirekt von den Anlegern getra- gener Gebühren, Kosten und Aufwendungen für Anlagen zur Verfügung stehen, nicht übersteigt. Auf Ebene der Spezial-AIF unterliegen alle Vermögensgegenstände einem Währungsrisiko, soweit diese Vermögensgegenstände nicht (mittelbar) von einem Spezial-AIF gehalten werden, der ausschließlich in Ländern der Eurozone investiert.
Währungsrisiken. Die Emittentin investiert neben Deutschland und Österreich auch in andere Länder, die bis dato nicht der Währungsunion angehören und deshalb in lokaler Währung verrechnen (z.B. Tschechien, Polen und Serbien). Diesbezüglich kann es zu Währungsverlusten bei Miet- und Kreditverträgen kommen. Grundsätzlich hat eine Aufwertung des Euro zu lokalen Währungen eine negative Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Eyemaxx Real Estate Group. Schwankungen von Wechsel- kursen können generell einen negativen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Eyemaxx Real Estate Group haben und die Fähigkeit der Emittentin beeinträchtigen, ihren Verpflich- tungen aus den Schuldverschreibungen nachzukommen.
Währungsrisiken. Anlagen in Schwellenländern können in verschiedenen Währungen vorgenommen werden, während der Nettoinventarwert der Gesellschaft ausschließlich in Euro berechnet wird. Daher kann der Wert dieser Anlagen sowohl günstig als auch ungünstig durch Wechselkurse und Devisenkontrollbestimmungen beeinflusst werden. Die Gesellschaft ist jedoch bestrebt, das Risiko von Wechselkursschwankungen auf ein Minimum zu reduzieren, sofern dies möglich ist.
Währungsrisiken. Setzt ein Teilfonds in Bezug auf Anlagen, die auf eine andere Währung als die Basiswährung lauten, zur Absicherung des mit der Umrechnung in die Basiswährung verbundenen Währungsrisikos Hedging-Techniken ein, besteht ein Risiko, dass solche Hedging-Techniken nicht immer ihr Ziel der Begrenzung von Verlusten und Währungsrisiken erreichen. Die Performance kann durch Entwicklungen bei den Wechselkursen stark beeinflusst werden, da die von einem Teilfonds gehaltenen Währungspositionen nicht immer den gehaltenen Wertpapierpositionen entsprechen. Im Fall von nicht abgesicherten Anteilsklassen ist der in der Anteilsklassenwährung ausgedrückte Wert des Anteils im Verhältnis zur Basiswährung einem Wechselkursanstieg ausgesetzt.
Währungsrisiken. Verändert sich der Kurs oder der Goldwert der niederländischen Währung oder fremder Währungen nach dem Zustandekommen des Kaufvertrages und vor vollständiger Lieferung der Ware um mehr als 3 %, ist der Verkäufer berechtigt, den Kaufpreis analog zu dieser Kursänderung zu erhöhen, oder aber – falls er sich nach seinem Ermessen dafür entscheidet – den Verkauf zu stornieren, soweit die Ware noch nicht geliefert wurde, ohne deswegen zum Schadensersatz verpflichtet zu sein.
Währungsrisiken. Anlageerträge eines Investmentvermögens, die auf eine andere als die Währung dieses Investment- vermögens lauten, unterliegen Kursschwankungen der Anlagewährungen. Dieses Risiko hängt von den Schwankungen dieser Währungen gegenüber der Heimatwährung des Investmentvermögens ab und kann, zusätzlich zu den aus der Preisentwicklung des betreffenden Vermögenswerts verzeichne- ten, zu weiteren Gewinnen oder Verlusten für das Investmentvermögen führen. Die Märkte für einige Vermögenswerte und Finanzinstrumente verfügen über eine begrenzte Liquidi- tät und Tiefe. Dies kann für ein in diese Vermögenswerte investierendes Investmentvermögen von Nachteil sein, und zwar sowohl bei der Realisierung des Verkaufs von Anlagen als auch im Anlage- verfahren, was zu erhöhten Kosten und möglicherweise niedrigeren Erträgen führt.
Währungsrisiken. Die Beteiligungen des Dachfonds werden zum Teil in Fremdwährungen getätigt. Darüber hinaus können die institutionellen Investmentstrategien in weitere Währungen investieren. Das Währungsrisiko wird in Folge der regionalen Diversifikation als Teil der Anlagestrategie bewusst eingegangen. Durch die Diversifizierung in unterschiedliche Landeswährungen auf Ebene der institutionellen Investmentstrategien können Risikodiversifikationseffekte auf das Währungsrisiko in Folge der Korrelationen der Wechselkursentwicklungen der verschiedenen Währungen eintreten. Aufgrund des Risikodiversifikationseffektes wird das Währungsrisiko trotz des hohen Anteils der in Fremdwährung gehaltenen Vermögensgegenstände auf Ebene des Dachfonds als moderat eingeschätzt.
Währungsrisiken. Ein Teil der Investitionen sowie der Einnahmen der Investmentge- sellschaft wird in ausländischen Währungen, insbesondere dem US-Dollar erfolgen. Die Entwicklung der Währungskurse ist nicht vorhersehbar und kann starken Schwankungen unterliegen. Dies kann sich auch anlagegefährdend auswirken.