Xxxxxxx, Gewährleistung. 6.1. Ein Mangel unserer Lieferung definiert sich nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 434, 435 BGB. Beanstandungen und Mängelrügen müssen vor Verwendung oder Weiterverarbeitung der gelieferten Ware innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung unter genauer Angabe des Umfangs uns gemeldet werden. 6.2. Bei Vorliegen eines Mangels unserer Lieferung kann der Besteller nach unserer Xxxx kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Erfolgt die Nachlieferung nicht innerhalb angemessener Frist und nach Setzung einer Nachfrist mit Ablehnungsandrohung oder schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, so kann der Besteller Minderung oder Wandlung verlangen. Auch wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn es uns unmöglich erscheint, die Anforderungen des Bestellers zu erfüllen. 6.3. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche aus einer Schlecht- oder Falschlieferung, aus positiver Vertragsverletzung und/oder bei Unfall oder Beschädigung von Sachen, gleichgültig aus welchem Tatbestand sie hergeleitet werden können, sind ausdrücklich ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. 6.4. Für Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz wegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wegen indirekter Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinns, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung oder Verlust von Informationen oder Daten, aus Gewährleistung, positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen, anwendungstechnischer Beratung und ähnlichem Informationsservice, ungerechtfertigter Bereicherung oder Delikt oder wegen Unmöglichkeit, Verzug, Fehlschlags oder Nichtvornahme der Nacherfüllung haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder soweit z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz oder Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gesetzlich eine nicht ausschließbare Haftung besteht. Bei Personenschaden haften wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. 6.5. Für Mängel oder Schäden anlässlich von Wartungsarbeiten haften wir nur in dem Umfange, wie das von uns mit den Wartungsarbeiten beauftragte Unternehmen uns gegenüber haftet. Insofern gilt ergänzend zu den vorstehenden Bestimmungen, dass von der Gewährleistung Verbrauchsmaterialien und Verschleißteile ausgeschlossen sind und bei gebrauchten oder in Stand gesetzten Geräten die Gewährleistungszeit 12 Monate beträgt, es sei denn, etwas anderes wurde schriftlich vereinbart. Eine Haftung für etwaigen Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung, zu der der Kunde verpflichtet ist, eingetreten wäre. Für alle über die Wiederherstellung hinausgehenden sonstigen Schäden, insbesondere für Betriebsunterbrechungsschäden, Verdienstausfall und entgangenen Gewinn, ist die Haftung ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. 6.6. Gewährleistung und Garantie für Hardware: Für die von uns verkaufte Hardware leisten wir Garantie und Gewähr in dem Umfang und unter den Bedingungen, wie sie der Gerätehersteller in seinen Geschäftsbedingungen gewährt. Die diesbezüglichen Bestimmungen sind vom jeweiligen Gerätehersteller auf seiner entsprechenden Website veröffentlicht und einsehbar. Unser Kunde übernimmt es als ihn treffende Eigenverpflichtung sich von diesen Bestimmungen Kenntnis zu verschaffen und gegebenenfalls die Bedingungen zu erfüllen, um in den Genuss dieser Herstellergarantie zu kommen, also z. B. sich mit dem gekauften Gerät registrieren zu lassen. Soweit uns die Garantie- und Gewährleistungsbedingungen des Herstellers in Schriftform zur Verfügung stehen, erhält unser Kunde mit dem Kauf des Xxxxxx ein Exemplar ausgehändigt. Er übernimmt es, sich von den Bestimmungen Kenntnis zu verschaffen und die Maßnahmen z. B. Registrierung zu treffen, um in den Genuss der Garantie und Gewährleistung zu kommen. Wir weisen darauf hin, dass die Bestimmungen der einzelnen Gerätehersteller unterschiedlich sein können und daher die Bestimmungen des Herstellers des gekauften Gerätes zu beachten sind. Wegen Inanspruchnahme von Garantie bitte unbedingt die entsprechenden Hinweise des Herstellers in der Beschreibung oder im Handbuch beachten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Xxxxxxx, Gewährleistung. 6.112.1 Vertragliche Haftungsausschlüsse oder -begrenzungen jeglicher Art des Auftragnehmers werden von ZEISS nicht akzeptiert, sofern ZEISS diesen nicht bei Vertragsschluss ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Ein Mangel unserer Lieferung definiert sich nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 434, 435 BGB. Beanstandungen und Mängelrügen müssen vor Verwendung oder Weiterverarbeitung der gelieferten Ware innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung unter genauer Angabe des Umfangs uns gemeldet werdenFür behauptete nachträgliche Vereinbarungen gilt Ziffer 2.2.
6.2. Bei Vorliegen eines Mangels unserer Lieferung kann 12.2 Wenn der Besteller nach unserer Xxxx kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Erfolgt die Nachlieferung nicht innerhalb angemessener Frist und nach Setzung einer Nachfrist mit Ablehnungsandrohung oder schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, so kann Auftragnehmer aus Anlass der Besteller Minderung oder Wandlung verlangen. Auch wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn es uns unmöglich erscheint, die Anforderungen des Bestellers zu erfüllen.
6.3. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche aus einer Schlecht- oder Falschlieferung, aus positiver Vertragsverletzung und/oder bei Unfall oder Beschädigung von Sachen, gleichgültig aus welchem Tatbestand sie hergeleitet werden können, sind ausdrücklich ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
6.4. Für Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz wegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wegen indirekter Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinns, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung oder Verlust von Informationen oder Daten, aus Gewährleistung, positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen, anwendungstechnischer Beratung und ähnlichem Informationsservice, ungerechtfertigter Bereicherung oder Delikt oder wegen Unmöglichkeit, Verzug, Fehlschlags oder Nichtvornahme der Nacherfüllung haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder soweit z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz oder Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gesetzlich eine nicht ausschließbare Haftung besteht. Bei Personenschaden haften wir Vergabe im Rahmen von Leistungen an ZEISS nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 15 v.H. der gesetzlichen Vorschriften.
6.5. Für Mängel oder Schäden anlässlich von Wartungsarbeiten haften wir nur in dem Umfange, wie das von uns mit den Wartungsarbeiten beauftragte Unternehmen uns gegenüber haftet. Insofern gilt ergänzend vereinbarten Abrechnungssumme an ZEISS zu den vorstehenden Bestimmungen, dass von der Gewährleistung Verbrauchsmaterialien und Verschleißteile ausgeschlossen sind und bei gebrauchten oder in Stand gesetzten Geräten die Gewährleistungszeit 12 Monate beträgtzahlen, es sei denn, etwas anderes wurde schriftlich vereinbartdass ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Weitergehende gesetzliche oder vertragliche Ansprüche und Rechte bleiben unberührt.
12.3 Mangelhafte Leistungen sind unverzüglich durch mangelfreie Leistungen zu ersetzen oder mangelfrei zu wiederholen. Im Falle von Entwicklungs- oder Konstruktionsfehlern ist ZEISS berechtigt, sofort die in Ziffer 12.6 vorgesehenen Ansprüche und Rechte geltend zu machen, sofern eine Fristsetzung zur Nacherfüllung unzumutbar ist.
12.4 Eine Haftung Nachbesserung mangelhafter Leistungen bedarf der Zustimmung von ZEISS.
12.5 Während der Zeit, in der sich der mangelhafte Gegenstand nicht im Gewahrsam von ZEISS befindet, trägt der Auftragnehmer die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung.
12.6 Unbeschadet der gesetzlichen Rechte (insbesondere Rücktritt, Minderung sowie Schadens- und Aufwendungsersatz), kann ZEISS nach eigener Xxxx den Mangel selbst beseitigen oder durch einen Dritten beseitigen lassen und vom Auftragnehmer die hierfür erforderlichen Aufwendungen und einen entsprechenden Vorschuss verlangen, wenn der Auftragnehmer dem Mangel auch innerhalb einer dem Auftragnehmer gesetzten angemessenen Nachfrist nicht durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung abgeholfen hat und der Auftragnehmer die Nacherfüllung nicht zu Recht verweigert.
12.7 In dringenden Fällen (insbesondere bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr außergewöhnlich hoher Schäden) oder zur Beseitigung geringfügiger Mängel ist ZEISS berechtigt, nach vorhergehender Information des Auftragnehmers und Ablauf einer der Situation angemessen kurzen Nachfrist, auf Kosten des Auftragnehmers den Mangel und etwaige dadurch entstandene Schäden selbst zu beseitigen oder durch einen Dritten auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen zu lassen.
12.8 Ziffer 12.7 gilt auch, wenn ZEISS einen Mangel sofort beseitigen muss, um eigenen Lieferverzug und damit höhere Schäden zu vermeiden.
12.9 Die Verjährungsfrist für etwaigen Datenverlust ist auf Ansprüche von ZEISS aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt 36 Monate ab Gefahrübergang gemäß Ziffer 10.1 oder Ziffer 10.2.
12.10 Der Lauf der Verjährungsfrist wird gehemmt für den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränktZeitraum, der bei regelmäßiger mit Absendung einer Mängelanzeige beginnt und gefahrentsprechender Datensicherung, zu der der Kunde verpflichtet ist, eingetreten wäre. Für alle über die Wiederherstellung hinausgehenden sonstigen Schäden, insbesondere für Betriebsunterbrechungsschäden, Verdienstausfall und entgangenen Gewinn, ist die Haftung ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegtmit Erfüllung des Mängelbeseitigungsanspruchs endet.
6.612.11 Hat der Auftragnehmer entsprechend den Plänen, Zeichnungen oder sonstigen besonderen Anforderungen von ZEISS zu leisten, so gilt die Übereinstimmung der Leistung mit diesen Anforderungen als ausdrücklich zugesichert. Gewährleistung und Garantie für Hardware: Für Sollten die von uns verkaufte Hardware leisten wir Garantie und Gewähr in dem Umfang und unter den Bedingungen, wie sie der Gerätehersteller in seinen Geschäftsbedingungen gewährt. Die diesbezüglichen Bestimmungen sind vom jeweiligen Gerätehersteller auf seiner entsprechenden Website veröffentlicht und einsehbar. Unser Kunde übernimmt es als ihn treffende Eigenverpflichtung sich von diesen Bestimmungen Kenntnis zu verschaffen und gegebenenfalls die Bedingungen zu erfüllen, um in den Genuss dieser Herstellergarantie zu kommen, also z. B. sich mit dem gekauften Gerät registrieren zu lassen. Soweit uns die Garantie- und Gewährleistungsbedingungen des Herstellers in Schriftform zur Verfügung stehen, erhält unser Kunde mit dem Kauf des Xxxxxx ein Exemplar ausgehändigt. Er übernimmt es, sich Leistungen von den Bestimmungen Kenntnis zu verschaffen Anforderungen abweichen, stehen ZEISS die in Ziffer 12.6 genannten Rechte sofort zu, sofern eine Fristsetzung zur Nacherfüllung unzumutbar ist.
12.12 Weitergehende gesetzliche oder vertragliche Ansprüche und die Maßnahmen z. B. Registrierung zu treffen, um in den Genuss der Garantie und Gewährleistung zu kommen. Wir weisen darauf hin, dass die Bestimmungen der einzelnen Gerätehersteller unterschiedlich sein können und daher die Bestimmungen des Herstellers des gekauften Gerätes zu beachten sind. Wegen Inanspruchnahme von Garantie bitte unbedingt die entsprechenden Hinweise des Herstellers in der Beschreibung oder Rechte bleiben im Handbuch beachtenÜbrigen unberührt.
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Samples: General Terms and Conditions
Xxxxxxx, Gewährleistung. 6.17.1. Ein Mangel unserer Lieferung definiert sich nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 434Sollten Mängel an unseren Leistungen bestehen oder auftreten, 435 BGB. Beanstandungen und Mängelrügen müssen vor Verwendung oder Weiterverarbeitung der gelieferten Ware innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung unter genauer Angabe des Umfangs sind uns gemeldet werdendiese unverzüglich anzuzeigen.
6.27.2. Bei Vorliegen eines Mangels unserer Lieferung kann der Besteller nach unserer Xxxx kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Erfolgt die Nachlieferung nicht innerhalb angemessener Frist und nach Setzung einer Nachfrist mit Ablehnungsandrohung oder schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, so kann der Besteller Minderung oder Wandlung verlangen. Auch Im Anwendungsbereich des Reisevertragsrechts des BGB haften wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn es uns unmöglich erscheint, die Anforderungen des Bestellers zu erfüllen.
6.3. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche aus einer Schlecht- oder Falschlieferung, aus positiver Vertragsverletzung und/oder bei Unfall oder Beschädigung von Sachen, gleichgültig aus welchem Tatbestand sie hergeleitet werden können, sind ausdrücklich ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
6.4. Für Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz wegen für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden Körperschäden sind, wegen indirekter Schädennur in Höhe des 3- fachen Vertragspreises, Folgeschäden, entgangenen Gewinns, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung oder Verlust von Informationen oder Daten, aus Gewährleistung, positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen, anwendungstechnischer Beratung und ähnlichem Informationsservice, ungerechtfertigter Bereicherung oder Delikt oder wegen Unmöglichkeit, Verzug, Fehlschlags oder Nichtvornahme soweit der Nacherfüllung Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
7.3. Im Übrigen haften wir wegen der Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder soweit z. B. Vertragsschluss vorher- sehbaren typischen Schaden. Diese Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragsverpflichtungen, in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder sowie bei Körperschäden.
7.4. Wesentliche Vertragspflichten im Sinne der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gesetzlich Ziffer A 7.3. liegen vor, wenn sich die Haftungsfreizeichnung auf eine nicht ausschließbare Haftung bestehtPflicht bezieht, deren Erreichung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei Personenschaden Die Regeln über die Beweislast bleiben hiervon unberührt.
7.5. Ist der Kunde Unternehmer, haften wir unabhängig von der Anspruchsgrundlage außer für vorsätzliches Verhalten für Sach- und Vermögensschäden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschrifteninsoweit bestehenden Be- triebshaftpflichtversicherung. Die Deckungssumme beträgt pauschal für Personen- und Sachschäden 10 Mio. Euro. Soweit der Versicherer leistungsfrei ist (z.B. Selbstbehalt, Serienschaden, Jahresmaximierung, Risikoausschluss), treten wir mit eigenen Ersatzleistungen ein.
6.57.6. Für Mängel Hinsichtlich der Haftung des Bildungszentrums für eingebrachte Sachen von Kunden die Beherbergungsgästen im Sinne von § 701 BGB sind, wird ausdrücklich auf die gesetzlichen Bestimmungen der
7.7. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit das Bildungszentrum einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder Schäden anlässlich von Wartungsarbeiten haften wir nur in eine Garantie für die Beschaffenheit einer Ware oder Dienstleistung übernommen hat. Gleiches gilt für Ihre Ansprüche nach dem UmfangePro- dukthaftungsgesetz.
7.8. Das Bildungszentrum haftet nicht für Schäden, wie das von uns mit welche den Wartungsarbeiten beauftragte Unternehmen uns gegenüber haftet. Insofern gilt ergänzend zu den vorstehenden BestimmungenKunden durch Speisen entstehen, dass von der Gewährleistung Verbrauchsmaterialien und Verschleißteile ausgeschlossen sind und bei gebrauchten oder in Stand gesetzten Geräten die Gewährleistungszeit 12 Monate beträgt, es sei denn, etwas anderes wurde schriftlich vereinbart. Eine Haftung für etwaigen Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung, zu der der Kunde verpflichtet ist, eingetreten wärevom Bildungszent- rum nach dem Ende einer Veranstaltung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden mitgenommen hat. Für alle über die Wiederherstellung hinausgehenden sonstigen Der Kunde stellt das Bildungszent- rum für Schäden, insbesondere für Betriebsunterbrechungsschädenwelche Dritten durch von dem Kunden mitge- nommene Speisen entstehen, Verdienstausfall und entgangenen Gewinn, ist die Haftung ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegtfrei.
6.6. Gewährleistung und Garantie für Hardware: Für die von uns verkaufte Hardware leisten wir Garantie und Gewähr in dem Umfang und unter den Bedingungen, wie sie der Gerätehersteller in seinen Geschäftsbedingungen gewährt. Die diesbezüglichen Bestimmungen sind vom jeweiligen Gerätehersteller auf seiner entsprechenden Website veröffentlicht und einsehbar. Unser Kunde übernimmt es als ihn treffende Eigenverpflichtung sich von diesen Bestimmungen Kenntnis zu verschaffen und gegebenenfalls die Bedingungen zu erfüllen, um in den Genuss dieser Herstellergarantie zu kommen, also z. B. sich mit dem gekauften Gerät registrieren zu lassen. Soweit uns die Garantie- und Gewährleistungsbedingungen des Herstellers in Schriftform zur Verfügung stehen, erhält unser Kunde mit dem Kauf des Xxxxxx ein Exemplar ausgehändigt. Er übernimmt es, sich von den Bestimmungen Kenntnis zu verschaffen und die Maßnahmen z. B. Registrierung zu treffen, um in den Genuss der Garantie und Gewährleistung zu kommen. Wir weisen darauf hin, dass die Bestimmungen der einzelnen Gerätehersteller unterschiedlich sein können und daher die Bestimmungen des Herstellers des gekauften Gerätes zu beachten sind. Wegen Inanspruchnahme von Garantie bitte unbedingt die entsprechenden Hinweise des Herstellers in der Beschreibung oder im Handbuch beachten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Xxxxxxx, Gewährleistung. 6.17.1. Ein Mangel unserer Lieferung definiert Sollten Mängel an unseren Leistungen bestehen oder auftreten, sind uns diese unverzüglich anzuzeigen.
7.2. Im Anwendungsbereich des Reisevertragsrechts des BGB haften wir für Schäden, die nicht Körperschäden sind, nur in Höhe des 3-fachen Vertragspreises, soweit der Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
7.3. Im Übrigen haften wir wegen der Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden. Diese Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragsverpflichtungen, in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Körperschäden.
7.4. Wesentliche Vertragspflichten im Sinne der Ziffer A 7.3 liegen vor, wenn sich nach den die Haftungsfreizeichnung auf eine Pflicht bezieht, deren Erreichung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Regeln über die Beweislast bleiben hiervon unberührt.
7.5. Ist der Kunde Unternehmer, haften wir unabhängig von der Anspruchsgrundlage außer für vorsätzliches Verhalten für Sach- und Vermögensschäden nur im Rahmen der insoweit bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung. Die Deckungssumme beträgt pauschal für Personen- und Sachschäden 5 Mio. Euro. Soweit der Versicherer leistungsfrei ist (z.B. Selbstbehalt, Serienschaden, Jahresmaximierung, Risikoausschluss), treten wir mit eigenen Ersatzleistungen ein.
7.6. Hinsichtlich der Haftung des Klostergasthofs für eingebrachte Sachen von Kunden die Beherbergungsgästen im Sinne von § 701 BGB sind, wird ausdrücklich auf die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 434701, 435 BGB702 BGB verwiesen. Beanstandungen und Mängelrügen müssen vor Verwendung oder Weiterverarbeitung der gelieferten Ware innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung unter genauer Angabe des Umfangs uns gemeldet Schadenersatzansprüche gemäß §§ 701, 702 BGB erlöschen, sofern etwaige Schäden nicht unverzüglich angezeigt werden.
6.27.7. Bei Vorliegen eines Mangels unserer Lieferung kann Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Besteller Klostergasthof einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit einer Ware oder Dienstleistung übernommen hat. Gleiches gilt für Ihre Ansprüche nach unserer Xxxx kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Erfolgt die Nachlieferung nicht innerhalb angemessener Frist und nach Setzung einer Nachfrist mit Ablehnungsandrohung oder schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, so kann der Besteller Minderung oder Wandlung verlangen. Auch wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn es uns unmöglich erscheint, die Anforderungen des Bestellers zu erfüllendem Produkthaftungsgesetz.
6.37.8. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche aus einer Schlecht- oder Falschlieferung, aus positiver Vertragsverletzung und/oder bei Unfall oder Beschädigung von Sachen, gleichgültig aus welchem Tatbestand sie hergeleitet werden können, sind ausdrücklich ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
6.4. Für Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz wegen Der Klostergasthof haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sindwelche der Kunden durch Speisen entstehen, wegen indirekter welche der Kunde vom Klostergasthof nach dem Ende einer Veranstaltung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden mitgenommen hat. Der Kunde stellt den Klostergasthof für Schäden, Folgeschädenwelche Dritten durch von dem Kunden mitgenommene Speisen entstehen, entgangenen Gewinns, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung oder Verlust von Informationen oder Daten, aus Gewährleistung, positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen, anwendungstechnischer Beratung und ähnlichem Informationsservice, ungerechtfertigter Bereicherung oder Delikt oder wegen Unmöglichkeit, Verzug, Fehlschlags oder Nichtvornahme der Nacherfüllung haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder soweit z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz oder Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gesetzlich eine nicht ausschließbare Haftung besteht. Bei Personenschaden haften wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriftenfrei.
6.5. Für Mängel oder Schäden anlässlich von Wartungsarbeiten haften wir nur in dem Umfange, wie das von uns mit den Wartungsarbeiten beauftragte Unternehmen uns gegenüber haftet. Insofern gilt ergänzend zu den vorstehenden Bestimmungen, dass von der Gewährleistung Verbrauchsmaterialien und Verschleißteile ausgeschlossen sind und bei gebrauchten oder in Stand gesetzten Geräten die Gewährleistungszeit 12 Monate beträgt, es sei denn, etwas anderes wurde schriftlich vereinbart. Eine Haftung für etwaigen Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung, zu der der Kunde verpflichtet ist, eingetreten wäre. Für alle über die Wiederherstellung hinausgehenden sonstigen Schäden, insbesondere für Betriebsunterbrechungsschäden, Verdienstausfall und entgangenen Gewinn, ist die Haftung ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
6.6. Gewährleistung und Garantie für Hardware: Für die von uns verkaufte Hardware leisten wir Garantie und Gewähr in dem Umfang und unter den Bedingungen, wie sie der Gerätehersteller in seinen Geschäftsbedingungen gewährt. Die diesbezüglichen Bestimmungen sind vom jeweiligen Gerätehersteller auf seiner entsprechenden Website veröffentlicht und einsehbar. Unser Kunde übernimmt es als ihn treffende Eigenverpflichtung sich von diesen Bestimmungen Kenntnis zu verschaffen und gegebenenfalls die Bedingungen zu erfüllen, um in den Genuss dieser Herstellergarantie zu kommen, also z. B. sich mit dem gekauften Gerät registrieren zu lassen. Soweit uns die Garantie- und Gewährleistungsbedingungen des Herstellers in Schriftform zur Verfügung stehen, erhält unser Kunde mit dem Kauf des Xxxxxx ein Exemplar ausgehändigt. Er übernimmt es, sich von den Bestimmungen Kenntnis zu verschaffen und die Maßnahmen z. B. Registrierung zu treffen, um in den Genuss der Garantie und Gewährleistung zu kommen. Wir weisen darauf hin, dass die Bestimmungen der einzelnen Gerätehersteller unterschiedlich sein können und daher die Bestimmungen des Herstellers des gekauften Gerätes zu beachten sind. Wegen Inanspruchnahme von Garantie bitte unbedingt die entsprechenden Hinweise des Herstellers in der Beschreibung oder im Handbuch beachten.
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Samples: General Terms and Conditions
Xxxxxxx, Gewährleistung. 6.113.1 PAYONE steht für die ordnungsgemäße und termingerechte Erfüllung der von ihr übernommenen Leistungen ein. Ein Mangel unserer Lieferung definiert Termine sind verbindlich, soweit diese schriftlich vereinbart wurden. XXXXXX nimmt ihre Aufgaben nach den Grundsätzen über die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahr. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme durch den Händler. Der Zeitpunkt der Abnahme bestimmt sich nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 434Ziffer 7 dieser AGB, 435 BGB. Beanstandungen und Mängelrügen müssen vor Verwendung oder Weiterverarbeitung der gelieferten Ware innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung unter genauer Angabe des Umfangs uns gemeldet werdensoweit keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
6.2. 13.2 PAYONE haftet im Falle von Schadensersatz wie folgt:
(a) Bei Vorliegen eines Mangels unserer Lieferung kann Vorsatz oder der Besteller nach unserer Xxxx kostenlose Nachbesserung Verletzung von Leben, Körper oder Ersatzlieferung verlangen. Erfolgt die Nachlieferung nicht innerhalb angemessener Frist und nach Setzung einer Nachfrist mit Ablehnungsandrohung oder schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, so kann der Besteller Minderung oder Wandlung verlangen. Auch wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn es uns unmöglich erscheint, die Anforderungen des Bestellers zu erfüllenGesundheit haftet PAYONE in vollem Umfang.
6.3(b) Bei grober Fahrlässigkeit haftet Ingenico Payment Service nur für typischerweise bei Geschäften dieses Vertrages entstehenden unmittelbaren Schäden.
(c) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet PAYONE nur für den direkten und vorhersehbaren Schaden und nur für solche Pflichtverletzungen, bei denen es sich um eine für die Erreichung des Vertragszweckes wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) handelt sowie insgesamt nur bis zur Höhe von EUR 7.500,- pro Schadensfall. Weitergehende AnsprücheDie Haftung für mehrere Schadensfälle ist begrenzt auf insgesamt EUR 20.000,- pro Kalenderjahr.
(d) PAYONE haftet außer bei Vorsatz nicht für entgangenen Umsatz oder Gewinn, insbesondere Schadensersatzansprüche aus einer Schlecht- oder Falschlieferungausgebliebene Einsparungen, aus positiver Vertragsverletzung mittelbare und/oder bei Unfall oder Beschädigung von Sachen, gleichgültig aus welchem Tatbestand sie hergeleitet werden können, sind ausdrücklich ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig istsonstige Folgeschäden.
6.4. Für Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz wegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wegen indirekter Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinns, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung oder Verlust von Informationen oder Daten, aus Gewährleistung, positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen, anwendungstechnischer Beratung und ähnlichem Informationsservice, ungerechtfertigter Bereicherung oder Delikt oder wegen Unmöglichkeit, Verzug, Fehlschlags oder Nichtvornahme der Nacherfüllung haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder soweit z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz oder Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gesetzlich eine nicht ausschließbare Haftung besteht. Bei Personenschaden haften wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
6.5. Für Mängel oder Schäden anlässlich von Wartungsarbeiten haften wir nur in dem Umfange, wie das von uns mit den Wartungsarbeiten beauftragte Unternehmen uns gegenüber haftet. Insofern gilt ergänzend zu den vorstehenden Bestimmungen, dass von der Gewährleistung Verbrauchsmaterialien und Verschleißteile ausgeschlossen sind und bei gebrauchten oder in Stand gesetzten Geräten die Gewährleistungszeit 12 Monate beträgt13.3 PAYONE übernimmt keinerlei Garantien, es sei denn, etwas anderes wurde PAYONE hat im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich vereinbart. Eine Haftung eine als solche bezeichnete Garantie übernommen.
13.4 PAYONE haftet nicht für etwaigen Datenverlust ist die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, sie hat deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht und der Händler hat sichergestellt, dass diese Daten aus anderem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruierbar sind.
13.5 Im Falle von rechtswidrigen Manipulationen der Daten auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, dem Magnetstreifen der Gutscheinkarten durch einen Dritten oder dem Händler sowie bei regelmäßiger Verlustfällen und gefahrentsprechender Datensicherung, zu Verbrauch des auf der der Kunde verpflichtet ist, eingetreten wäre. Für alle über die Wiederherstellung hinausgehenden sonstigen Schäden, insbesondere für Betriebsunterbrechungsschäden, Verdienstausfall und entgangenen GewinnGutscheinkarte gebuchten Betrages durch Dritte, ist die eine Haftung der PAYONE hinsichtlich des Bestehens bzw. der Höhe des Guthabens der betroffenen Gutscheinkarte ausgeschlossen. Auf dem Magnetstreifen selbst sind keine Guthabendaten gespeichert.
13.6 Die Haftung der PAYONE ist in allen Fällen ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz in denen PAYONE kraft dieses Vertrages nach den Weisungen oder grobe Fahrlässigkeit vorliegtVorgaben des Händlers handelt.
6.6. Gewährleistung und Garantie für Hardware: Für die von uns verkaufte Hardware leisten wir Garantie und Gewähr in dem Umfang und unter den Bedingungen, wie sie der Gerätehersteller in seinen Geschäftsbedingungen gewährt. Die diesbezüglichen Bestimmungen sind vom jeweiligen Gerätehersteller auf seiner entsprechenden Website veröffentlicht und einsehbar. Unser Kunde übernimmt es als ihn treffende Eigenverpflichtung sich von diesen Bestimmungen Kenntnis zu verschaffen und gegebenenfalls die Bedingungen zu erfüllen, um in den Genuss dieser Herstellergarantie zu kommen, also z. B. sich mit dem gekauften Gerät registrieren zu lassen. Soweit uns die Garantie- und Gewährleistungsbedingungen des Herstellers in Schriftform zur Verfügung stehen, erhält unser Kunde mit dem Kauf des Xxxxxx ein Exemplar ausgehändigt. Er übernimmt es, sich von den Bestimmungen Kenntnis zu verschaffen und die Maßnahmen z. B. Registrierung zu treffen, um in den Genuss der Garantie und Gewährleistung zu kommen. Wir weisen darauf hin, dass die Bestimmungen der einzelnen Gerätehersteller unterschiedlich sein können und daher die Bestimmungen des Herstellers des gekauften Gerätes zu beachten sind. Wegen Inanspruchnahme von Garantie bitte unbedingt die entsprechenden Hinweise des Herstellers in der Beschreibung oder im Handbuch beachten.
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