Xxxxxxx, Gewährleistung. 9.1. feratel haftet für Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund nur, wenn diese durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, verursacht werden. Im Falle von einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von feratel auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für Mangelfolgeschäden haftet feratel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; die gesetzlichen Ansprüche des Kunden auf Ersatz des durch den Verzug mit der Mangelbeseitigung entstandenen Schadens bleiben unberührt. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend auch für die Haftung auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. 9.2. Die vorgenannten Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse gelten nicht für Schäden aus einer feratel zu vertretenden Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Haftung aus Garantien und nach dem Produkthaftungsgesetz. 9.3. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Nachunternehmer von feratel. 9.4. Die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz nach § 536a BGB für die bei Vertragsschluss vorhandenen Mängel der Software wird ausgeschlossen. Die Ziffern 9.1 und 9.2 bleiben unberührt. 9.5. Die Gewährleistung etwaiger von feratel durchgeführter Installationsarbeiten bestimmt sich nach Maßgabe der §633 BGB. Für Xxxxxx, die auf Installationsleistungen des Kunden zurückzuführen sind, übernimmt feratel keine Gewährleistung. 9.6. feratel gewährleistet während der Vertragslaufzeit, dass binnen angemessener Frist Fehler bzw. Funktionsstörungen der Software so behoben werden, dass die Software vertragsgemäß genutzt werden kann. Kommt feratel der Pflicht zur Fehlerbeseitigung innerhalb einer angemessenen Frist nicht nach oder stellt eine neue Softwareversion zur Verfügung, die nicht bestimmungsgemäß arbeitet, so kann der Kunde nach Ablauf einer weiteren angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. 9.7. Im Übrigen gewährleistet feratel während der Vertragslaufzeit unter Anwendung der branchenspezifischen Sorgfalt die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Softwarefunktionen zu überwachen. 9.8. Eine Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde die Software oder Teile davon nach Überlassung verändert bzw. mit anderen Programmen verbindet oder die Nutzung nicht gemäß Bedienungsanleitung erfolgt. Dies gilt nicht, soweit der Kunde nachweist, dass die von ihm getroffene Maßnahme nicht für den Fehler ursächlich war.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Xxxxxxx, Gewährleistung. 9.1mediaOffice verpflichtet sich, die Aufträge mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. feratel haftet für Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund nur, wenn diese durch sorgfältig zu behandeln. Die Gewährleistung ist begrenzt auf Vorsatz oder und grobe Fahrlässigkeit oder die vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, verursacht werdenFahrlässigkeit. Im Gewährleistungsfalle bestehen lediglich Ansprüche auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung und bei deren Fehlschlagen nach unserer Xxxx auf Wandlung bzw. Minderung. mediaOffice verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet mediaOffice nicht für seine Erfüllungsgehilfen. Sofern mediaOffice notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von mediaOffice. mediaOffice haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Mit der Genehmigung von Fotos, Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Fotos, Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung durch mediaOffice. mediaOffice übernimmt keinerlei Haftung für die Nutzbarkeit/ Marktgängigkeit/ Markttauglichkeit der Bilder für einen bestimmten Zweck. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet der Auftraggeber. Beanstandungen und Gewährleistungsansprüche gleich welcher Art sind unverzüglich nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei mediaOffice geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mängelfrei angenommen. Jedwede Schadensersatzansprüche sind in jedem Falle von einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von feratel beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für Mangelfolgeschäden haftet feratel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; die gesetzlichen Ansprüche des Kunden auf Ersatz des durch den Verzug mit Betrag der Mangelbeseitigung entstandenen Schadens bleiben unberührt. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend auch für die Haftung auf Ersatz vergeblicher Aufwendungenzwischen mediaOffice und dem Auftraggeber vereinbarten Honorarsatz.
9.2. Die vorgenannten Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse gelten nicht für Schäden aus einer feratel zu vertretenden Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Haftung aus Garantien und nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.3. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Nachunternehmer von feratel.
9.4. Die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz nach § 536a BGB für die bei Vertragsschluss vorhandenen Mängel der Software wird ausgeschlossen. Die Ziffern 9.1 und 9.2 bleiben unberührt.
9.5. Die Gewährleistung etwaiger von feratel durchgeführter Installationsarbeiten bestimmt sich nach Maßgabe der §633 BGB. Für Xxxxxx, die auf Installationsleistungen des Kunden zurückzuführen sind, übernimmt feratel keine Gewährleistung.
9.6. feratel gewährleistet während der Vertragslaufzeit, dass binnen angemessener Frist Fehler bzw. Funktionsstörungen der Software so behoben werden, dass die Software vertragsgemäß genutzt werden kann. Kommt feratel der Pflicht zur Fehlerbeseitigung innerhalb einer angemessenen Frist nicht nach oder stellt eine neue Softwareversion zur Verfügung, die nicht bestimmungsgemäß arbeitet, so kann der Kunde nach Ablauf einer weiteren angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
9.7. Im Übrigen gewährleistet feratel während der Vertragslaufzeit unter Anwendung der branchenspezifischen Sorgfalt die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Softwarefunktionen zu überwachen.
9.8. Eine Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde die Software oder Teile davon nach Überlassung verändert bzw. mit anderen Programmen verbindet oder die Nutzung nicht gemäß Bedienungsanleitung erfolgt. Dies gilt nicht, soweit der Kunde nachweist, dass die von ihm getroffene Maßnahme nicht für den Fehler ursächlich war.
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Samples: Web Hosting Agreement
Xxxxxxx, Gewährleistung. 9.1. feratel haftet für Schäden 9.1 Die Haftung des VfB und der VfB Marketing ist ausgeschlossen, soweit sich aus nachstehenden Vorschriften nichts Abweichendes ergibt.
9.2 Der VfB und die VfB Marketing haften, gleich aus welchem Rechtsgrund nurRechtsgrund, wenn diese nur für Schäden, die von ihnen, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungshilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die vorsätzliche oder verursacht werden, es sei denn, es sind wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) betroffen. Ebenfalls haften sie im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
9.3 Die Haftung des VfB und der VfB Marketing ist außer im Falle des vorsätzlichen Handelns auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt, es sei denn, es liegt eine grob fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, verursacht werden. Im Falle Vertragspflichten vor.
9.4 Unberührt von einfacher Fahrlässigkeit ist vorstehenden Bestimmungen bleibt die Haftung von feratel auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für Mangelfolgeschäden haftet feratel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; die gesetzlichen Ansprüche des Kunden auf Ersatz des durch den Verzug mit VfB und der Mangelbeseitigung entstandenen Schadens bleiben unberührt. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend auch für die Haftung auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
9.2. Die vorgenannten Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse gelten nicht VfB Marketing für Schäden aus einer feratel zu vertretenden der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des VfB oder der VfB Marketing oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des VfB oder der VfB Marketing beruhen. Ebenfalls unberührt bleibt eine etwaige Haftung für Mängel, die der VfB oder die VfB Marketing arglistig verschwiegen hat, im Rahmen einer Garantiezusage sowie für die im Falle einer etwaigen Haftung aus Garantien und nach dem Produkthaftungsgesetz. Der VfB übernimmt keine Haftung für die steuerliche Absetzbarkeit der vertraglichen Kosten.
9.39.5 Sofern die vom Kunden gebuchten Plätze aufgrund behördlicher Anordnung oder eines (verbands-)gerichtlichen Urteils nicht besetzt werden dürfen, wird sich der VfB bemühen, dem Kunden adäquate andere Plätze zuzuweisen. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten Sollte dies, insbesondere im Falle eines anteiligen oder vollständigen sportgerichtlichen Ausschlusses der Mitarbeiter und Nachunternehmer Zuschauer („Geisterspiel“), nicht möglich sein, wird der VfB insofern von feratel.
9.4seiner Leistungspflicht frei, ohne zu einem Ausgleich verpflichtet zu sein. Die verschuldensunabhängige Haftung Der Kunde erhält abweichend hiervon den auf Schadensersatz nach § 536a BGB für die bei Vertragsschluss vorhandenen Mängel der Software wird ausgeschlossen. Die Ziffern 9.1 und 9.2 bleiben unberührt.
9.5. Die Gewährleistung etwaiger das betreffende Spiel entfallenden Anteil des jeweiligen Paketpreises erstattet, sofern er im Zeitraum von feratel durchgeführter Installationsarbeiten bestimmt sich nach Maßgabe der §633 BGB. Für Xxxxxx, die auf Installationsleistungen fünf Jahren vor dem Datum des Kunden zurückzuführen sind, übernimmt feratel keine Gewährleistung.
9.6. feratel gewährleistet während der Vertragslaufzeit, dass binnen angemessener Frist Fehler bzw. Funktionsstörungen der Software so behoben werden, dass die Software vertragsgemäß genutzt werden kann. Kommt feratel der Pflicht zur Fehlerbeseitigung innerhalb einer angemessenen Frist nicht nach oder stellt eine neue Softwareversion zur Verfügung, die nicht bestimmungsgemäß arbeitet, so kann der Kunde nach Ablauf einer weiteren angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
9.7. Im Übrigen gewährleistet feratel während der Vertragslaufzeit unter Anwendung der branchenspezifischen Sorgfalt die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Softwarefunktionen zu überwachen.
9.8. Eine Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde die Software oder Teile davon nach Überlassung verändert bzw. mit anderen Programmen verbindet oder die Nutzung nicht gemäß Bedienungsanleitung erfolgt. Dies gilt nicht, soweit der Kunde nachweist, dass die betreffenden Spiels bereits schon einmal von ihm getroffene Maßnahme nicht für den Fehler ursächlich einem Wegfall seiner Plätze betroffen war.
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Xxxxxxx, Gewährleistung. 9.1. feratel haftet für Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund nurFür Schäden, wenn diese die dem Kunden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung wesentlicher VertragspflichtenNutzung des Ticketshops entstehen, deren Erfüllung haften die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht Arbeitsgemeinschaft Wärmebehandlung und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, verursacht werden. Im Falle von einfacher Fahrlässigkeit ist Werkstofftechnik e.V. (AWT) und die Haftung von feratel auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für Mangelfolgeschäden haftet feratel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; die gesetzlichen Ansprüche des Kunden auf Ersatz des durch den Verzug mit der Mangelbeseitigung entstandenen Schadens bleiben unberührt. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend auch für die Haftung auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
9.2. Die vorgenannten Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse gelten nicht F & E Technologiebroker Bremen GmbH unbeschränkt für Schäden aus einer feratel zu vertretenden der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit Gesundheit. Ferner haften die Arbeitsgemeinschaft Wärmebehandlung und Werkstofftechnik e.V. (AWT) und die F&E Technologiebroker Bremen GmbH unbeschränkt für Schäden, die von ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, sowie für Schäden, die durch Fehler einer zugesicherten Beschaffenheit hervorgerufen wurden. Bei der fahrlässig verursachten Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung aus Garantien der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages ermöglicht wird und auf deren Einhaltung die Beteiligten regelmäßig vertrauen dürfen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.3Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Nachunternehmer von feratel.
9.4Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz nach § 536a BGB Eine Gewähr für die bei Vertragsschluss vorhandenen Mängel dauerhafte Verfügbarkeit der Software Webseite und dafür, dass diese durch die Teilnehmer abrufbar bzw. inhaltlich oder technisch fehlerfrei ist, wird ausgeschlossennicht übernommen. Die Ziffern 9.1 Des Weiteren wir keine Gewähr übernommen für die Richtigkeit und 9.2 bleiben unberührt.
9.5. Die Gewährleistung etwaiger von feratel durchgeführter Installationsarbeiten bestimmt sich nach Maßgabe der §633 BGB. Für XxxxxxVollständigkeit aller Verlinkungen und Verweise, die auf Installationsleistungen des Kunden zurückzuführen sindim Rahmen der Nutzung der Online-Plattformen zu externen Inhalten gemacht werden. Insbesondere übernimmt der Veranstalter keine Gewähr dafür, übernimmt feratel keine Gewährleistung.
9.6. feratel gewährleistet während der Vertragslaufzeit, dass binnen angemessener Frist Fehler wenn E-Mails oder Dateneingaben nicht den in diesen Nutzungsbedingungen festgelegten bzw. Funktionsstörungen der Software so behoben den für die Webseite festgesetzten technischen Anforderungen entsprechen und infolge dessen vom System nicht akzeptiert und/oder angenommen werden, dass die Software vertragsgemäß genutzt werden kann. Kommt feratel der Pflicht zur Fehlerbeseitigung innerhalb einer angemessenen Frist nicht nach oder stellt eine neue Softwareversion zur Verfügung, die nicht bestimmungsgemäß arbeitet, so kann der Kunde nach Ablauf einer weiteren angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
9.7. Im Übrigen gewährleistet feratel während der Vertragslaufzeit unter Anwendung der branchenspezifischen Sorgfalt die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Softwarefunktionen zu überwachen.
9.8. Eine Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde die Software oder Teile davon nach Überlassung verändert bzw. mit anderen Programmen verbindet oder die Nutzung nicht gemäß Bedienungsanleitung erfolgt. Dies gilt nicht, soweit der Kunde nachweist, dass die von ihm getroffene Maßnahme nicht für den Fehler ursächlich war.
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Samples: Geschäfts Und Nutzungsbedingungen
Xxxxxxx, Gewährleistung. 9.1. feratel haftet für Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund nurSchadensersatzansprüche des Käufers wegen offensichtlicher Sachmängel der gelieferten Bestellung sind ausgeschlossen, wenn er den Mangel nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ablieferung anzeigt. Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Käufers ist dessen ordnungsgemäße Erfüllung aller nach §377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten. Nicht aus Mängeln von Liefergegenständen entstehende Aufwendungen bzw. Kosten des Käufers (z.B. bei Produktwarnungen, Sicherheitshinweise und Produktrückrufe) gehen zu seinen Lasten, soweit diese zumutbar und erforderlich sind. Der Mehraufwand ist uns vom Käufer nachzuweisen. Aufwendungen bzw. Kosten des Käufers, die aus Mängeln von Liefergegenständen entstehen, werden von uns übernommen, soweit diese unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen nach objektiven Maßstäben billigerweise notwendig und angemessen waren. Es gilt §254 BGB. Der Mehraufwand ist vom Käufer nachzuweisen. Wir haften für entstehende Schäden, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten durch Vorsatz uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder grobe Fahrlässigkeit oder die vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung wesentlicher VertragspflichtenErfüllungsgehilfen beruht. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, verursacht werden. Im Falle von einfacher Fahrlässigkeit so ist die unsere Haftung von feratel auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für Mangelfolgeschäden haftet feratel nur Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Vorsatz Verpflichtungen gegebene, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht oder grober Fahrlässigkeit; die auf deren Einhaltung der Käufer vertraut hat und vertrauen durfte. Eine darüberhinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Ansprüche des Kunden auf Ersatz des durch den Verzug mit der Mangelbeseitigung entstandenen Schadens bleiben Bestimmungen bleibt unberührt. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend Dies gilt auch für die zwingende Haftung auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
9.2. Die vorgenannten Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse gelten nicht für Schäden aus einer feratel zu vertretenden Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Haftung aus Garantien und nach dem ProdukthaftungsgesetzProdukthaftungsgesetz und für garantierte Beschaffenheitsmerkmale.
9.3. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Nachunternehmer von feratel.
9.4. Die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz nach § 536a BGB für die bei Vertragsschluss vorhandenen Mängel der Software wird ausgeschlossen. Die Ziffern 9.1 und 9.2 bleiben unberührt.
9.5. Die Gewährleistung etwaiger von feratel durchgeführter Installationsarbeiten bestimmt sich nach Maßgabe der §633 BGB. Für Xxxxxx, die auf Installationsleistungen des Kunden zurückzuführen sind, übernimmt feratel keine Gewährleistung.
9.6. feratel gewährleistet während der Vertragslaufzeit, dass binnen angemessener Frist Fehler bzw. Funktionsstörungen der Software so behoben werden, dass die Software vertragsgemäß genutzt werden kann. Kommt feratel der Pflicht zur Fehlerbeseitigung innerhalb einer angemessenen Frist nicht nach oder stellt eine neue Softwareversion zur Verfügung, die nicht bestimmungsgemäß arbeitet, so kann der Kunde nach Ablauf einer weiteren angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
9.7. Im Übrigen gewährleistet feratel während der Vertragslaufzeit unter Anwendung der branchenspezifischen Sorgfalt die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Softwarefunktionen zu überwachen.
9.8. Eine Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde die Software oder Teile davon nach Überlassung verändert bzw. mit anderen Programmen verbindet oder die Nutzung nicht gemäß Bedienungsanleitung erfolgt. Dies gilt nicht, soweit der Kunde nachweist, dass die von ihm getroffene Maßnahme nicht für den Fehler ursächlich war.
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