Xxxxxxxx. Der Klimaschutz gehört zu den zentralen Herausforderungen dieses Jahrhunderts. Um die Folgen des Klimawandels in einem beherrschbaren Rahmen zu halten, ist weltweit eine deutliche Reduzierung der Treibhausgasemissionen erforderlich. Als Hauptstadt und europä- ische Metropole ist sich Berlin seiner besonderen klimapolitischen Verantwortung bewusst. Klimaschutz ist daher ein wesentlicher Schwerpunkt der energie- und klimapolitischen Zielsetzungen des Landes Berlin. Im Berliner Energiewendegesetz werden die klimapolitischen Ziele des Landes Berlin sowie wichtige Maßnahmen zu deren Erreichung festgelegt. Bis zum Jahr 2050 soll Berlin klimaneutral sein. Hierzu ist eine deutliche Reduzierung der CO2-Emissionen notwendig, so dass die Gesamtsumme der Emissionen Berlins bis zum Jahr 2020 um mindestens 40 %, bis zum Jahr 2030 um mindestens 60 % und bis zum Jahr 2050 um mindestens 85 % im Vergleich zu der Gesamtsumme der Emissionen des Jahres 1990 sinken soll. Zudem wird die Zielstellung einer sicheren, preisgünstigen und klimaverträglichen Energieerzeugung und -versorgung im Land Berlin verfolgt. Im vorliegenden Entwurf für ein Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK) wurden darüber hinaus konkrete Strategien und Maßnahmen zur Erreichung der formulierten Klima- schutzziele entwickelt, deren Umsetzung durch die vorliegende Klimaschutzvereinbarung unterstützt werden soll. Die Kooperationspartner werden somit auf einen wirtschaftlichen, ökologisch-verträglichen sowie möglichst sparsamen Energieeinsatz, aber auch auf die intensive Nutzung regenerativer Energien hinwirken. Gleichzeitig sollen vorhandene Energieeinspar- und CO2- Minderungspotenziale mit angemessenen Mitteln erschlossen werden. Zugleich soll der Energiemehrbedarf der wachsenden Stadt mit steigendem Trinkwassergebrauch und Abwasseranfall sowie höheren Anforderungen an die Reinigungsleistung der Klärwerke auf ein Minimum begrenzt werden. Die Kooperationspartner sind sich einig, dass der Umfang der umzusetzenden Maßnahmen u.a. auch von der Bereitstellung der finanziellen Mittel bzw. der Inanspruchnahme von Fördermitteln bzw. deren Konditionen abhängig ist. Die Kooperationspartner erklären, sich gegenseitig bei der Umsetzung der Klimaschutzpolitik und bei den Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele zu unterstützen und kooperativ zusammenzuarbeiten. Das schließt auch die beiderseitigen Aktivitäten zur Anpassung an die Folgen nicht mehr vermeidbarer klimatischer Veränderungen ein.
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Xxxxxxxx. Der Klimaschutz gehört zu den zentralen Herausforderungen dieses Jahrhunderts. Um die Folgen des Klimawandels in einem beherrschbaren Rahmen zu halten, ist weltweit eine deutliche Reduzierung der Treibhausgasemissionen erforderlich. Als deutsche Hauptstadt und europä- ische europäische Metropole ist sich Berlin seiner besonderen klimapolitischen Verantwortung bewusst. Klimaschutz ist daher ein wesentlicher Schwerpunkt der energie- und klimapolitischen Zielsetzungen des Landes Berlin. Im Berliner Energiewendegesetz werden die klimapolitischen Ziele des Landes Berlin sowie wichtige Maßnahmen zu deren Erreichung festgelegt. Bis zum Jahr 2050 soll Berlin klimaneutral sein. Hierzu ist eine deutliche Reduzierung der CO2-Emissionen notwendig, so dass die Gesamtsumme der Emissionen Berlins bis zum Jahr 2020 um mindestens 40 %, bis zum Jahr 2030 um mindestens 60 % und bis zum Jahr 2050 um mindestens 85 % im Vergleich zu der Gesamtsumme der Emissionen des Jahres 1990 sinken soll. Zudem wird die Zielstellung einer sicheren, preisgünstigen und klimaverträglichen Energieerzeugung und -versorgung im Land Berlin verfolgt. Im vorliegenden Entwurf für ein Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK) wurden darüber hinaus konkrete Strategien und Maßnahmen zur Erreichung der formulierten Klima- schutzziele Klimaschutzziele entwickelt, deren Umsetzung durch die vorliegende Klimaschutzvereinbarung unterstützt werden soll. Klimaschutz ist ein zentraler Aspekt bei der Gestaltung einer nachhaltigen Entwicklung und eingebettet in die 2015 von den Vereinten Nationen verabschiedeten Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs). Universitäten nehmen als Kern des Wissenschafts- und Bildungssystems bei der Lösung der den SDGs zugrunde liegenden Probleme eine Schlüsselrolle ein. Die Freie Universität bekennt sich zu dieser Verantwortung und hat dies mit dem 2016 verabschiedeten Nachhaltigkeitsleitbild unterstrichen. Die Freie Universität betrachtet Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz als wichtige Aufgaben für ihre Kernbereiche Forschung, Lehre und Wissenstransfer. Sie bringt dieses Verständnis in der nachfolgenden Klimaschutzvereinbarung zum Ausdruck. Die Kooperationspartner werden somit über eine Weiterentwicklung und Stärkung nachhaltigkeitsbezogener Aktivitäten in Forschung, Lehre und Wissenstransfer hinaus auf einen wirtschaftlichen, ökologisch-verträglichen sowie möglichst sparsamen Energieeinsatz, aber auch auf die intensive Nutzung regenerativer Energien im Gebäudebestand hinwirken. Gleichzeitig sollen vorhandene Energieeinspar- und CO2- CO2-Minderungspotenziale mit angemessenen Mitteln erschlossen werden. Zugleich soll der Energiemehrbedarf der wachsenden Stadt mit steigendem Trinkwassergebrauch und Abwasseranfall sowie höheren Anforderungen an die Reinigungsleistung der Klärwerke auf ein Minimum begrenzt werden. Die Kooperationspartner sind sich einig, dass der Umfang der umzusetzenden Maßnahmen u.a. auch von der Bereitstellung der finanziellen Mittel bzw. der Inanspruchnahme von Fördermitteln bzw. deren Konditionen abhängig ist. Mit der vorliegenden neuen Vereinbarung wird an die erste Kooperationsvereinbarung zum Klimaschutz angeknüpft und der Weg der bisher erfolgreich beschrittenen Partnerschaft für den Zeitraum von 2018 bis 2027 fortgesetzt. Die Kooperationspartner erklären, sich gegenseitig bei der Umsetzung der Klimaschutzpolitik und bei den Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele zu unterstützen und kooperativ zusammenzuarbeiten. Das schließt auch die beiderseitigen Aktivitäten zur Anpassung an die Folgen nicht mehr vermeidbarer klimatischer Veränderungen ein.
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Xxxxxxxx. Der Klimaschutz gehört zu den zentralen Herausforderungen dieses Jahrhunderts. Um die Folgen des Klimawandels in einem beherrschbaren Rahmen zu halten, ist weltweit eine deutliche Reduzierung der Treibhausgasemissionen erforderlich. Als Hauptstadt und europä- ische Metropole ist sich Berlin seiner besonderen klimapolitischen Verantwortung bewusst. Klimaschutz ist daher ein wesentlicher Schwerpunkt der energie- und klimapolitischen Zielsetzungen des Landes Berlin. Im Berliner Energiewendegesetz werden die klimapolitischen Ziele des Landes Berlin sowie wichtige Maßnahmen zu deren Erreichung festgelegt. Bis zum Jahr 2050 soll Berlin klimaneutral sein. Hierzu ist eine deutliche Reduzierung der CO2-Emissionen notwendig, so dass die Gesamtsumme der Emissionen Berlins bis zum Jahr 2020 um mindestens 40 %, bis zum Jahr 2030 um mindestens 60 % und bis zum Jahr 2050 um mindestens 85 % im Vergleich zu der Gesamtsumme der Emissionen des Jahres 1990 sinken soll. Zudem wird die Zielstellung einer sicheren, preisgünstigen und klimaverträglichen Energieerzeugung und -versorgung im Land Berlin verfolgt. Im vorliegenden Entwurf für ein Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK) wurden darüber hinaus konkrete Strategien und Maßnahmen zur Erreichung der formulierten Klima- schutzziele Klimaschutzziele entwickelt, deren Umsetzung durch die vorliegende Klimaschutzvereinbarung unterstützt werden soll. Die Kooperationspartner werden somit auf einen wirtschaftlichen, ökologisch-verträglichen sowie möglichst sparsamen Energieeinsatz, aber auch auf die intensive Nutzung regenerativer Energien im Gebäudebestand hinwirken. Gleichzeitig sollen vorhandene Energieeinspar- und CO2- CO2-Minderungspotenziale mit angemessenen Mitteln erschlossen werden. Zugleich soll der Energiemehrbedarf der wachsenden Stadt mit steigendem Trinkwassergebrauch und Abwasseranfall sowie höheren Anforderungen an die Reinigungsleistung der Klärwerke auf ein Minimum begrenzt werden. Die Kooperationspartner sind sich einig, dass der Umfang der umzusetzenden Maßnahmen u.a. auch von der Bereitstellung der finanziellen Mittel bzw. der Inanspruchnahme von Fördermitteln bzw. deren Konditionen abhängig ist. Mit der vorliegenden neuen Vereinbarung wird an die erste Kooperationsvereinbarung zum Klimaschutz angeknüpft und der Weg der bisher erfolgreich beschrittenen Partnerschaft über die Jahre 2016 bis 2025 fortgesetzt. Die Kooperationspartner erklären, sich gegenseitig bei der Umsetzung der Klimaschutzpolitik und bei den Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele zu unterstützen und kooperativ zusammenzuarbeiten. Das schließt auch die beiderseitigen Aktivitäten zur Anpassung an die Folgen nicht mehr vermeidbarer klimatischer Veränderungen ein.
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Samples: Klimaschutzvereinbarung
Xxxxxxxx. Der Klimaschutz gehört zu den zentralen Herausforderungen dieses Jahrhunderts. Um die Folgen des Klimawandels in einem beherrschbaren Rahmen zu halten, ist weltweit eine deutliche Reduzierung der Treibhausgasemissionen erforderlich. Als Hauptstadt und europä- ische europäische Metropole ist sich Berlin seiner besonderen klimapolitischen Verantwortung Verantwort ung bewusst. Klimaschutz ist daher ein wesentlicher Schwerpunkt der energie- und klimapolitischen Zielsetzungen des Landes Berlin. Im Berliner Energiewendegesetz werden die klimapolitischen Ziele des Landes Berlin sowie wichtige Maßnahmen zu deren Erreichung festgelegt. Bis zum Jahr 2050 soll Über die aktuellen gesetzlichen Vorgaben hinaus will das Land Berlin klimaneutral sein. Hierzu ist seine Anstrengungen bereits heute verstärken, um bis 2045 eine deutliche Reduzierung der CO2-Emissionen notwendig, so dass die Gesamtsumme der Emissionen Berlins bis zum Jahr 2020 Reduktion seiner CO 2‐Emissionen um mindestens 40 %, bis zum Jahr 2030 um mindestens 60 % und bis zum Jahr 2050 um mindestens 85 % 95 Prozent im Vergleich zu der Gesamtsumme der Emissionen des Jahres 1990 sinken sollzu erreichen. Zudem wird die Zielstellung einer sicheren, preisgünstigen und klimaverträglichen Energieerzeugung und -versorgung im Land Berlin verfolgt. Im vorliegenden Entwurf für ein Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK) wurden darüber hinaus konkrete Strategien und Maßnahmen zur Erreichung der formulierten Klima- schutzziele Klimaschutzziele entwickelt, deren Umsetzung durch die vorliegende Klimaschutzvereinbarung unterstützt werden soll. Die Technische Universität (TU) Berlin trägt eine besondere gesellschaftliche Verantwortung, da sie zukünftige Entscheidungsträger*innen unserer Gesellschaft ausbildet und prägt. Sie übt die Rolle eines Multiplikators aus, die gleichermaßen Verantwortung wie Chancen mit sich bringt. Die Ziele ‚Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz‘ erkennt die TU Berlin dabei als dringliche gesellschaftliche Aufgabe an und sieht deren Verankerung in Lehre, Forschung und Wissenstransfer als ihre zentrale Verpflichtung. Die Kooperationspartner TU Berlin und Land Berlin werden somit auf einen wirtschaftlichen, ökologisch-verträglichen sowie möglichst sparsamen Energieeinsatz, aber auch auf die intensive Nutzung regenerativer Energien im Gebäudebestand hinwirken. Gleichzeitig sollen vorhandene Energieeinspar- und CO2- CO2-Minderungspotenziale mit angemessenen Mitteln erschlossen werden. Zugleich soll der Energiemehrbedarf der wachsenden Stadt mit steigendem Trinkwassergebrauch und Abwasseranfall sowie höheren Anforderungen an die Reinigungsleistung der Klärwerke auf ein Minimum begrenzt werden. Die Kooperationspartner sind sich einig, dass der Umfang der umzusetzenden Maßnahmen u.a. auch von der Bereitstellung der finanziellen Mittel bzw. der Inanspruchnahme von Fördermitteln bzw. deren Konditionen abhängig ist. Die Kooperationspartner erklären, sich gegenseitig bei der Umsetzung der Klimaschutzpolitik und bei den Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele zu unterstützen und kooperativ zusammenzuarbeiten. Das schließt auch die beiderseitigen Aktivitäten zur Anpassung an die Folgen nicht mehr vermeidbarer klimatischer Veränderungen ein.
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Samples: Klimaschutzvereinbarung
Xxxxxxxx. Der Klimaschutz gehört zu den zentralen Herausforderungen dieses Jahrhunderts. Um die Folgen des Klimawandels in einem beherrschbaren Rahmen zu halten, ist weltweit eine deutliche Reduzierung der Treibhausgasemissionen erforderlich. Als Hauptstadt und europä- ische europäische Metropole ist sich Berlin seiner besonderen klimapolitischen Verantwortung Verantwort ung bewusst. Klimaschutz ist daher ein wesentlicher Schwerpunkt der energie- und klimapolitischen Zielsetzungen des Landes Berlin. Im Berliner Energiewendegesetz werden die klimapolitischen Ziele des Landes Berlin sowie wichtige Maßnahmen zu deren Erreichung festgelegt. Bis zum Jahr 2050 soll Über die aktuellen gesetzlichen Vorgaben hinaus will das Land Berlin klimaneutral sein. Hierzu ist seine Anstrengungen bereits heute verstärken, um bis 2045 eine deutliche Reduzierung der CO2-Emissionen notwendig, so dass die Gesamtsumme der Emissionen Berlins bis zum Jahr 2020 Reduktion seiner CO 2‐Emissionen um mindestens 40 %, bis zum Jahr 2030 um mindestens 60 % und bis zum Jahr 2050 um mindestens 85 % 95 Prozent im Vergleich zu der Gesamtsumme der Emissionen des Jahres 1990 sinken sollzu erreichen. Zudem wird die Zielstellung einer sicheren, preisgünstigen und klimaverträglichen Energieerzeugung und -versorgung im Land Berlin verfolgt. Im vorliegenden Entwurf für ein Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK) wurden darüber hinaus konkrete Strategien und Maßnahmen zur Erreichung der formulierten Klima- schutzziele Klimaschutzziele entwickelt, deren Umsetzung durch die vorliegende Klimaschutzvereinbarung unterstützt werden soll. Die Technische Universität (TU) Berlin trägt eine besondere gesellschaftliche Verantwortung, da sie zukünftige Entscheidungsträger*innenunserer Gesellschaft ausbildet und prägt. Sie übt die Rolle eines Multiplikators aus, die gleichermaßen Verantwortung wie Chancen mit sich bringt. Die Ziele ‚Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz‘ erkennt die TU Berlin dabei als dringliche gesellschaftliche Aufgabe an und sieht deren Verankerung in Lehre, Forschung und Wissenstransfer als ihre zentrale Verpflichtung. Die Kooperationspartner TU Berlin und Land Berlin werden somit auf einen wirtschaftlichen, ökologisch-verträglichen sowie möglichst sparsamen Energieeinsatz, aber auch auf die intensive Nutzung regenerativer Energien im Gebäudebestand hinwirken. Gleichzeitig sollen vorhandene Energieeinspar- und CO2- CO2-Minderungspotenziale mit angemessenen Mitteln erschlossen werden. Zugleich soll der Energiemehrbedarf der wachsenden Stadt mit steigendem Trinkwassergebrauch und Abwasseranfall sowie höheren Anforderungen an die Reinigungsleistung der Klärwerke auf ein Minimum begrenzt werden. Die Kooperationspartner sind sich einig, dass der Umfang der umzusetzenden Maßnahmen u.a. auch von der Bereitstellung der finanziellen Mittel bzw. der Inanspruchnahme von Fördermitteln bzw. deren Konditionen abhängig ist. Die Kooperationspartner erklären, sich gegenseitig bei der Umsetzung der Klimaschutzpolitik und bei den Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele zu unterstützen und kooperativ zusammenzuarbeiten. Das schließt auch die beiderseitigen Aktivitäten zur Anpassung an die Folgen nicht mehr vermeidbarer klimatischer Veränderungen ein.
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Samples: Klimaschutzvereinbarung
Xxxxxxxx. Der Klimaschutz gehört zu den zentralen Herausforderungen dieses Jahrhunderts. Um die Folgen des Klimawandels in einem beherrschbaren Rahmen zu halten, ist weltweit eine deutliche Reduzierung der Treibhausgasemissionen erforderlich. Als Hauptstadt und europä- ische eu- ropäische Metropole ist sich Berlin seiner besonderen klimapolitischen Verantwortung bewusstbe- wusst. Klimaschutz ist daher ein wesentlicher Schwerpunkt der energie- und klimapolitischen Zielsetzungen des Landes Berlin. Im Berliner Energiewendegesetz werden die klimapolitischen klimapoliti- schen Ziele des Landes Berlin sowie wichtige Maßnahmen zu deren Erreichung festgelegt. Bis spätestens zum Jahr 2050 2045 soll Berlin klimaneutral sein. Hierzu ist eine deutliche Reduzierung Reduzie- rung der CO2-Emissionen notwendig, so dass die Gesamtsumme der Emissionen Berlins bis zum Jahr 2020 2030 um mindestens 40 70 %, bis zum Jahr 2030 2040 um mindestens 60 90 % und spätestens bis zum Jahr 2050 2045 um mindestens 85 95 % im Vergleich zu der Gesamtsumme der Emissionen des Jahres 1990 sinken soll. Zudem wird die Zielstellung einer sicheren, preisgünstigen und klimaverträglichen Energieerzeugung und -versorgung im Land Berlin verfolgt. Im vorliegenden Entwurf für ein Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK) wurden darüber hinaus konkrete Strategien Stra- tegien und Maßnahmen zur Erreichung der formulierten Klima- schutzziele Klimaschutzziele entwickelt, deren Umsetzung durch die vorliegende Klimaschutzvereinbarung unterstützt werden soll. Die Kooperationspartner werden somit auf einen wirtschaftlichen, ökologisch-verträglichen sowie so- wie möglichst sparsamen Energieeinsatz, aber auch auf die intensive Nutzung regenerativer Energien im Gebäudebestand hinwirken. Gleichzeitig sollen vorhandene Energieeinspar- und CO2- CO2-Minderungspotenziale mit angemessenen Mitteln erschlossen werden. Zugleich soll Weitere Maßnah- men in den Bereichen der Energiemehrbedarf der wachsenden Stadt mit steigendem Trinkwassergebrauch und Abwasseranfall Abfallwirtschaft, Fuhrpark, öffentliche Beleuchtung sowie höheren Anforderungen an die Reinigungsleistung der Klärwerke auf ein Minimum begrenzt werdenressour- censchonende Nutzung (bspw. Wasser) werden Gegenstand dieser Bemühungen sein Die Kooperationspartner sind sich einig, dass der Umfang der umzusetzenden Maßnahmen u.a. auch von der Bereitstellung der finanziellen Mittel bzw. der Inanspruchnahme von Fördermitteln Fördermit- teln bzw. deren Konditionen abhängig ist. Die Kooperationspartner erklären, sich gegenseitig bei der Umsetzung der Klimaschutzpolitik und bei den Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele zu unterstützen und kooperativ zusammenzuarbeiten. Das schließt auch die beiderseitigen Aktivitäten zur Anpassung an die Folgen nicht mehr vermeidbarer klimatischer Veränderungen ein.
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Samples: Klimaschutzvereinbarung
Xxxxxxxx. Der Klimaschutz gehört und Ressourcenschutz gehören zu den zentralen Herausforderungen dieses Jahrhunderts. Um die Folgen des Klimawandels in einem beherrschbaren Rahmen zu halten, ist weltweit eine deutliche Reduzierung der Treibhausgasemissionen erforderlich. Als Hauptstadt und europä- ische europäische Metropole ist sich Berlin seiner besonderen klimapolitischen Verantwortung bewusst. Klimaschutz ist daher ein wesentlicher Schwerpunkt der energie- und klimapolitischen Zielsetzungen des Landes Berlin. Im Berliner Energiewendegesetz werden die klimapolitischen Ziele des Landes Berlin sowie wichtige Maßnahmen zu deren Erreichung festgelegt. Bis zum Jahr 2050 soll Berlin klimaneutral sein. Hierzu ist eine deutliche Reduzierung der CO2-Emissionen notwendig, so dass die Gesamtsumme der Emissionen Berlins bis zum Jahr 2020 um mindestens 40 %, bis zum Jahr 2030 um mindestens 60 % und bis zum Jahr 2050 um mindestens 85 % im Vergleich zu der Gesamtsumme der Emissionen des Jahres 1990 sinken soll. Über diese gesetzlichen Vorgaben hinaus will das Land Berlin seine Anstrengungen bereits heute verstärken, um bis 2050 eine Reduktion seiner CO2‐ Emissionen um 95 Prozent zu erreichen. Zudem wird die Zielstellung einer sicheren, preisgünstigen und klimaverträglichen Energieerzeugung und -versorgung im Land Berlin verfolgt. Im vorliegenden Entwurf für ein Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK) wurden darüber hinaus konkrete Strategien und Maßnahmen zur Erreichung der formulierten Klima- schutzziele Klimaschutzziele entwickelt, deren Umsetzung durch die vorliegende Klimaschutzvereinbarung unterstützt werden soll. Die Kooperationspartner werden somit auf einen wirtschaftlichen, ökologisch-verträglichen sowie möglichst sparsamen EnergieeinsatzEnergieeinsatz sowie nachhaltigen Ressourceneinsatz, aber auch auf die intensive Nutzung regenerativer Energien im Gebäudebestand sowie auf die Wiederverwendung von Gebrauchtwaren, das Recycling von Abfällen und den Einsatz von gütegesicherten Sekundärrohstoffen hinwirken. Gleichzeitig sollen vorhandene Energieeinspar- Energie- und CO2- Ressourceneinspar- sowie CO2-Minderungspotenziale mit angemessenen Mitteln erschlossen werden. Zugleich soll In diesem Zusammenhang kommt der Energiemehrbedarf der wachsenden Stadt mit steigendem Trinkwassergebrauch Beschaffung von nachhaltigen Produkten und Abwasseranfall Dienstleistungen eine besondere Bedeutung zu. Durch die Beschaffung von emissionsarmen Fahrzeugen sowie höheren Anforderungen an den Einsatz von ressourcenschonenden Baustoffen und die Reinigungsleistung der Klärwerke auf ein Minimum begrenzt Errichtung von nachhaltigen Gebäuden können hohe Umweltentlastungseffekte erzielt werden. Die Kooperationspartner sind sich einig, dass der Umfang der umzusetzenden Maßnahmen u.a. auch von der Bereitstellung Verfügbarkeit der finanziellen Mittel bzw. der Inanspruchnahme von Fördermitteln bzw. deren Konditionen abhängig ist. Die Kooperationspartner erklären, sich gegenseitig bei der Umsetzung der Klimaschutzpolitik Klimaschutz- und Ressourcenpolitik sowie bei den Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele Klimaschutz- und Ressourcenziele zu unterstützen und kooperativ zusammenzuarbeiten. Das schließt auch die beiderseitigen Aktivitäten zur Anpassung an die Folgen nicht mehr vermeidbarer klimatischer Veränderungen ein.
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Samples: Klima Und Umweltschutzvereinbarung