Common use of Xxxxxxxx Clause in Contracts

Xxxxxxxx. (1) Klausel zu § 25 a ARB/2016 – Senioren-Rechtsschutz ohne Arbeits-Rechtsschutz (1) Versicherungsschutz besteht im Rahmen des § 25 a Abs. 1 ARB/2016 für den Versicherungsnehmer und seinen ehelichen / eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartner. (2) Mitversichert sind ergänzend zu § 25 a Abs. 2 a) ARB/2016: im privaten Bereich die im Versicherungsschein genannten Kinder, En- kelkinder oder Geschwister des Versicherungsnehmers oder des mit- versicherten Lebenspartners, solange diese Personen ihren einzigen Wohnsitz im Haushalt des Versicherungsnehmers haben, als Pflege- person des Versicherungsnehmers oder des mitversicherten Lebenspartners bei der Pflegekasse gemeldet sind und es sich nicht um eine erwerbsmäßige Pflegetätigkeit handelt.

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Samples: Rechtsschutzversicherung, Rechtsschutzversicherung, Rechtsschutzversicherung