Common use of Xxxxxxxxx Clause in Contracts

Xxxxxxxxx. D.1 Sofern nicht im Vertrag anderweitig vereinbart, finden auf alle Lieferungen Incoterms 2020, DAP, Lieferort wie auf der Bestellung seitens des Käufers angege- ben, Anwendung. D.2 Die Lieferung wird auf das in der Bestellung seitens des Käufers genannte Lieferdatum fällig; das Lieferdatum gilt als vertraglicher Fixtermin. Gerät der Verkäufer mit der Lieferung in Verzug, befindet er sich ab Verfall dieses Datums in Verzug. Unter Lieferung wird der Moment verstanden, wie er gemäss den anwend- baren Incoterms festgelegt wird. D.3 Der Verkäufer ist zur strikten Einhaltung der in der Bestellung aufgeführten Liefermenge verpflichtet. Mehr- oder Minderlieferung sind nicht gestattet. D.4 Lieferungen müssen frei von Rechten Dritter sein, insbesondere Eigentumsrech- te, Vorkaufsrechte, Pfandrechte, Schutzmarken oder Patente. D.5 Erstlieferungen sind vom Verkäufer deutlich als solche zu kennzeichnen. Mus- tersendungen müssen vom Verkäufer speziell gekennzeichnet werden. D.6 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, sind Mustersendungen für den Käufer unverbindlich und unentgeltlich. D.7 Jede Liefereinheit ist mit einer Palettenkarte oder Etikette gut sichtbar auszu- zeichnen. Mit Hilfe dieser Angaben garantiert der Verkäufer, dass der Verkäufer seine Sendung im Rahmen der Qualitätssicherung zurückverfolgen kann. Folgende Angaben sind zwingend auf der Palettenkarte / Etikette anzubringen: a) Artikelnummer des Käufers b) Artikelbezeichnung des Käufers c) Artikelnummer des Verkäufers d) Lot-Code e) Produktionsdatum f) Verfalldatum (bei Zutaten) g) GS1 EAN-Code 128 (Zutaten AI 02, 10 und 15, Non-Food AI 02, 10 und 11) h) Allergenkennzeichnung

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Xxxxxxxxx. D.1 Sofern nicht im Vertrag anderweitig Als Kaufpreis für die kaufgegenständliche Liegenschaft wird ein Betrag in Höhe von EUR ……………….……. (in Worten: Euro ) vereinbart. Der Käufer wird diesen Kaufpreis binnen 2 Wochen nach beiderseits grundbuchsfähiger Unterfertigung dieses Vertrages auf das Konto der Notartreuhandbank, finden IBAN: ………………………………. überweisen. Der Verkauf erfolgt umsatzsteuerfrei gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994. Auf eine grundbücherliche Sicherstellung und Verzinsung des Kaufpreises bis zur Fälligkeit, sowie auf alle Lieferungen Incoterms 2020, DAP, Lieferort wie auf der Bestellung eine allfällige Vereinbarung einer Wertsicherung wird seitens des Käufers angege- benVerkäufers verzichtet. Die Vertragsparteien kommen überein, Anwendungdass mit Eingang des Kaufpreises auf dem Konto des Verkäufers dieser jedenfalls als berichtigt gilt. Ferner wird der Käufer die Abgabendepots für die Grunderwerbsteuer i. H. v. 3,5 % des Kaufpreises, also EUR ..………,-- sowie für die grundbücherliche Eintragungs- gebühr i. H. v. 1,1 % des Gesamtkaufpreises, also EUR ……. D.2 Die Lieferung wird ….,-- insgesamt daher EUR …..……,-- binnen gleichfalls 2 Wochen nach beiderseits grundbuchsfähiger Unterzeichnung dieses Vertrages auf das in dafür eigens eingerichtete Anderkonto für Mandantengelder bei der Bestellung seitens …………………, BLZ , Kto.- Nr , des Käufers genannte Lieferdatum fällig; das Lieferdatum gilt als vertraglicher Fixterminbestellten Treuhänders zu treuen Handen erlegen. Gerät Der gemäß dieser Urkunde bestellte Treuhänder wird binnen 14 Tagen nach Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen den Kaufpreis samt während des Treuhanderlages angereifter Erlagszinsen, abzüglich KESt und Kontoeinrichtungs- sowie Kontoführungsspesen, an den Verkäufer mit der Lieferung in Verzug, befindet er sich ab Verfall dieses Datums in Verzug. Unter Lieferung wird der Moment verstanden, wie er gemäss den anwend- baren Incoterms festgelegt wirdzur Auszahlung bringen. D.3 Der Verkäufer ist zur strikten Einhaltung der in der Bestellung aufgeführten Liefermenge verpflichtet. Mehr- oder Minderlieferung sind nicht gestattet. D.4 Lieferungen müssen frei von Rechten Dritter sein, insbesondere Eigentumsrech- te, Vorkaufsrechte, Pfandrechte, Schutzmarken oder Patente. D.5 Erstlieferungen sind vom Verkäufer deutlich als solche zu kennzeichnen. Mus- tersendungen müssen vom Verkäufer speziell gekennzeichnet werden. D.6 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, sind Mustersendungen für den Käufer unverbindlich und unentgeltlich. D.7 Jede Liefereinheit ist mit einer Palettenkarte oder Etikette gut sichtbar auszu- zeichnen. Mit Hilfe dieser Angaben garantiert der Verkäufer, dass der Verkäufer seine Sendung im Rahmen der Qualitätssicherung zurückverfolgen kann. Folgende Angaben sind zwingend auf der Palettenkarte / Etikette anzubringen: a) Artikelnummer des Käufers b) Artikelbezeichnung des Käufers c) Artikelnummer des Verkäufers d) Lot-Code e) Produktionsdatum f) Verfalldatum (bei Zutaten) g) GS1 EAN-Code 128 (Zutaten AI 02, 10 und 15, Non-Food AI 02, 10 und 11) h) Allergenkennzeichnung

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Samples: Sales Contracts

Xxxxxxxxx. D.1 Sofern nicht Haus- und WEG-Verwaltungen Xxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxx Telefon 00000-000000 Fax: 00000-000000 Mobil: 0000-00000000 oder 0000-00000000 E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxx.xx nachstehend "Objektverwalter" genannt" Anschrift des Objektes: zu verwaltende Wohneinheiten: zu verwaltende Gewerbeeinheiten: § 2 Vertragslaufzeit und Kündigung § 3 Leistungen, Aufgaben und Befugnisse des Objektverwalters a.) Der Objektverwalter führt die Prüfung und Zahlung aller Rechnung / Ausgaben in Bezug auf die zu verwaltende Liegenschaft durch. b.) Der Objektverwalter wickelt den kompletten Zahlungsverkehr ab. c.) Es wird eine jährliche Objektabrechnung erstellt, wobei das Abrechnungsjahr dem Kalenderjahr entspricht (Sämtliche Unterlagen und Belege stehen dem Auftraggeber zur Einsichtnahme während der Bürozeiten - nach vorheriger Terminvereinbarung - im Vertrag anderweitig vereinbart, finden auf alle Lieferungen Incoterms 2020, DAP, Lieferort wie auf Büro der Bestellung seitens des Käufers angege- ben, AnwendungVerwaltung zur Verfügung. D.2 d.) Die Lieferung wird auf Überwachung des Versicherungsschutzes für das in der Bestellung seitens Objekt und Regulierung eventueller Schadens- fälle obliegt dem Objektverwalter. Bei erheblichen Prämienunterschieden ist er, nach Rücksprache und Freigabe durch den Auftraggeber zur Kündigung und zum Neuabschluss von Versicherungs- verträgen berechtigt. e.) Der Objektverwalter vertritt den Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Objekt gegenüber allen Behörden. f.) Die Überprüfung aller Betriebs- und Bewirtschaftungskosten und deren Überwachung sind Aufgaben des Käufers genannte Lieferdatum fällig; das Lieferdatum gilt als vertraglicher FixterminObjektverwalters g.) Sämtliche Hausakten und Belege werden verwaltet. h.) Der Objektverwalter erstellt eine Hausordnung. Gerät der Verkäufer Sofern diese bereits vorhanden ist prüft oder ändert er diese bei Bedarf ab. i.) Es findet regelmäßigen Informationsaustausch mit der Lieferung in Verzug, befindet er sich ab Verfall dieses Datums in Verzug. Unter Lieferung wird der Moment verstandendem Auftraggeber über alle wichtigen und/oder ungewöhnlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Objekt statt. j.) Einseitige Willenserklärungen, wie er gemäss z.B. Abmahnungen und Kündigungserklärungen im Namen des Auftraggebers können durch den anwend- baren Incoterms festgelegt wird. D.3 Der Verkäufer ist zur strikten Einhaltung der in der Bestellung aufgeführten Liefermenge verpflichtet. Mehr- oder Minderlieferung sind nicht gestattet. D.4 Lieferungen müssen frei von Rechten Dritter sein, insbesondere Eigentumsrech- te, Vorkaufsrechte, Pfandrechte, Schutzmarken oder Patente. D.5 Erstlieferungen sind vom Verkäufer deutlich als solche zu kennzeichnen. Mus- tersendungen müssen vom Verkäufer speziell gekennzeichnet Objektverwalter abgegeben werden. D.6 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, sind Mustersendungen für k.) In steuerlichen Angelegenheiten darf der Objektverwalter nach Rücksprache und Freigabe durch den Käufer unverbindlich und unentgeltlichAuftraggeber einen Steuerberater auf Kosten des Auftraggebers hinzuziehen. Der Auftraggeber kann auf Wunsch einen Steuerberater auswählen. D.7 Jede Liefereinheit l.) Sofern erforderlich, ist der Objektverwalter berechtigt, nach Rücksprache und Freigabe durch den Auftraggeber, einen Juristen auf Kosten des Auftraggebers hinzuziehen. Der Auftraggeber kann auf Wunsch einen Juristen auswählen. Das Bearbeiten von Gerichtsverfahren einschließlich Korrespondenz mit einer Palettenkarte oder Etikette gut sichtbar auszu- zeichnenden anwaltlichen Bevollmächtigten des Auftraggebers wird dem Auftraggeber gesondert nach Stundensatz in Rechnung gestellt und ist nicht Bestandteil der in § 8 vereinbarten Verwaltervergütung. m.) Sofern durch den Objektverwalter ebenfalls eine Mietverwaltung der einzelnen Wohneinheiten erfolgen soll, wird hierüber ein separater Mietverwaltungsvertrag geschlossen. Mit Hilfe dieser Angaben garantiert Die Korrespondenz mit Nutzern der Verkäufer, dass in § 1 genannten Liegenschaft sowie sämtliche weiteren Tätigkeiten der Verkäufer seine Sendung im Rahmen der Qualitätssicherung zurückverfolgen kann. Folgende Angaben Mietverwaltung sind zwingend auf der Palettenkarte / Etikette anzubringen: a) Artikelnummer des Käufers b) Artikelbezeichnung des Käufers c) Artikelnummer des Verkäufers d) Lot-Code e) Produktionsdatum f) Verfalldatum (bei Zutaten) g) GS1 EAN-Code 128 (Zutaten AI 02, 10 und 15, Non-Food AI 02, 10 und 11) h) Allergenkennzeichnungausdrücklich nicht Gegenstand dieses Vertrages.

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Samples: Vertrag Über Objektverwaltung

Xxxxxxxxx. D.1 Sofern nicht Der Kunde hat die Möglichkeit, im Vertrag anderweitig vereinbartBereich der Privatabrechnung die Leistung XXX.xxxxxx+ zu wählen. Die Auswahl dieser Zusatzleis- tung kann separat für jeden Schuldner einer Privatabrechnung über XXX.xxxxx vom Kunden getätigt werden. Sollte der Schuldner einer Privatabrechnung nach Rechnungsstellung und erster kaufmänni- scher Mahnung durch DZH im Auftrag des Kunden keine Zahlung leisten und auch keine Einwände gegen die Richtigkeit der Rech- nung erheben, finden auf alle Lieferungen Incoterms 2020, DAP, Lieferort wie auf der Bestellung seitens des Käufers angege- ben, Anwendung. D.2 Die Lieferung wird auf das in der Bestellung seitens des Käufers genannte Lieferdatum fällig; das Lieferdatum gilt als vertraglicher Fixtermin. Gerät der Verkäufer mit der Lieferung in Verzug, befindet er sich ab Verfall dieses Datums in Verzug. Unter Lieferung wird der Moment verstanden, wie er gemäss den anwend- baren Incoterms festgelegt wird. D.3 Der Verkäufer ist zur strikten Einhaltung beauftragt DZH nach Ablauf der in der Bestellung aufgeführten Liefermenge verpflichtetkaufmänni- schen Mahnung genannten Zahlungsfrist das beim OLG Hamm registrierte Inkassounternehmen Saldaris GmbH aus Essen („Sal- daris“), um im Wege des außergerichtlichen Inkasso-Mahnverfah- rens eine Zahlung der Rechnung zu erreichen. Mehr- oder Minderlieferung sind nicht gestattet. D.4 Lieferungen müssen frei von Rechten Dritter seinDie Leistung der Sal- daris GmbH umfasst eine erste, insbesondere Eigentumsrech- teund falls erforderlich, Vorkaufsrechteeine zweite Inkassomahnung. Erfolgt bei Xxxx der Zusatzleistung XXX.xxxxxx+ nach den o.g. Eintreibungsmaßnahmen keine Zahlung des Schuld- ners, Pfandrechtewird die Forderung dem Kunden unter gleichzeitiger Rückbe- lastung bei der nächsten Auszahlung zurückübertragen. DZH be- rechnet bei Rückbelastung der Forderung eine Abschlussgebühr in der in der Dienstleistungsvereinbarung vereinbarten Höhe. Heil- und Hilfsmittel 2/3 Der Kunde hat die Möglichkeit, Schutzmarken oder Patente. D.5 Erstlieferungen sind vom Verkäufer deutlich als solche zu kennzeichneneine Erweiterung der Zusatzleistung in der Weise auszuwählen, dass eine Weiterverfolgung der zurück- übertragenen Forderungen weiter über Saldaris erfolgt. Mus- tersendungen müssen vom Verkäufer speziell gekennzeichnet werden. D.6 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurdeDer Kunde Vers.1.2 - 07.12.2022 Dienstleistungsvereinbarung Abrechnung ermächtigt DZH in diesem Fall, sind Mustersendungen für den Käufer unverbindlich und unentgeltlich. D.7 Jede Liefereinheit ist mit einer Palettenkarte oder Etikette gut sichtbar auszu- zeichnenoffene Vorgänge direkt an Saldaris zur Bearbeitung weiterzuleiten, sofern keine Einwände gegen die Richtigkeit der Rechnung erhoben wurden. Mit Hilfe dieser Angaben garantiert der VerkäuferVoraussetzung hierfür ist, dass der Verkäufer seine Sendung Kunde vorab im Rahmen eigenen Namen und auf eigene Rech- nung einen Inkassovertrag mit Saldaris über die Weiterverfolgung und die weitere Eintreibung der Qualitätssicherung zurückverfolgen kannnoch offenen Forderung abschließt. Folgende Angaben sind zwingend auf Kosten für die Weiterleitung der Palettenkarte / Etikette anzubringen: a) Artikelnummer des Käufers b) Artikelbezeichnung des Käufers c) Artikelnummer des Verkäufers d) Lot-Code e) Produktionsdatum f) Verfalldatum (bei Zutaten) g) GS1 EAN-Code 128 (Zutaten AI 02, 10 und 15, Non-Food AI 02, 10 und 11) h) Allergenkennzeichnungoffenen Vorgänge entstehen dem Kunden nicht. Eine Abschlussgebühr wird hierbei nicht erhoben.

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Samples: Dienstleistungsvereinbarung

Xxxxxxxxx. D.1 Sofern nicht im Vertrag anderweitig vereinbart, finden auf alle Lieferungen Incoterms 2020, DAP, Lieferort wie auf der Bestellung seitens des Käufers angege- benangegeben, Anwendung. D.2 Die Lieferung wird auf das in der Bestellung seitens des Käufers genannte Lieferdatum fällig; das Lieferdatum gilt als vertraglicher Fixtermin. Gerät der Verkäufer mit der Lieferung Liefe- rung in Verzug, befindet er sich ab Verfall dieses Datums in Verzug. Unter Lieferung wird der Moment verstanden, wie er gemäss den anwend- baren anwendbaren Incoterms festgelegt wird. D.3 Der Verkäufer ist zur strikten Einhaltung der in der Bestellung aufgeführten Liefermenge verpflichtet. Mehr- oder Minderlieferung sind nicht gestattet. D.4 Lieferungen müssen frei von Rechten Dritter sein, insbesondere Eigentumsrech- teEigentumsrechte, VorkaufsrechteVor- kaufsrechte, Pfandrechte, Schutzmarken oder Patente. D.5 D.4 Erstlieferungen sind vom Verkäufer deutlich als solche zu kennzeichnen. Mus- tersendungen Mustersen- dungen müssen vom Verkäufer speziell gekennzeichnet werden. D.6 D.5 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, sind Mustersendungen Mustersen- dungen für den Käufer unverbindlich und unentgeltlich. D.7 D.6 Jede Liefereinheit ist mit einer Palettenkarte oder Etikette gut sichtbar auszu- zeichnenauszuzeich- nen. Mit Hilfe dieser Angaben garantiert der Verkäufer, dass der Verkäufer seine Sendung Sen- dung im Rahmen der Qualitätssicherung zurückverfolgen kann. Folgende Angaben sind zwingend auf der Palettenkarte / Etikette anzubringen: a) Artikelnummer des Käufers b) Artikelbezeichnung des Käufers c) Artikelnummer des Verkäufers d) Lot-Code e) Produktionsdatum f) Verfalldatum (bei Zutaten) g) GS1 EAN-Code 128 (Zutaten AI 02, 10 und 15, Non-Food AI 02, 10 und 11) h) Allergenkennzeichnung

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Xxxxxxxxx. D.1 Sofern nicht im Vertrag anderweitig vereinbart, finden auf alle Lieferungen Incoterms 2020, DAP, Lieferort wie auf der Bestellung seitens des Käufers angege- benangegeben, Anwendung. D.2 Die Lieferung wird auf das in der Bestellung seitens des Käufers genannte Lieferdatum fällig; das Lieferdatum gilt als vertraglicher Fixtermin. Gerät der Verkäufer mit der Lieferung in Verzug, befindet er sich ab Verfall dieses Datums in Verzug. Unter Lieferung wird der Moment verstanden, wie er gemäss den anwend- baren anwendbaren Incoterms festgelegt wird. D.3 Der Verkäufer ist zur strikten Einhaltung der in der Bestellung aufgeführten Liefermenge verpflichtet. Mehr- oder Minderlieferung sind nicht gestattet. D.4 Lieferungen müssen frei von Rechten Dritter sein, insbesondere Eigentumsrech- teEigentumsrechte, Vorkaufsrechte, Pfandrechte, Schutzmarken oder Patente. D.5 Erstlieferungen sind vom Verkäufer deutlich als solche zu kennzeichnen. Mus- tersendungen Mustersendungen müssen vom Verkäufer speziell gekennzeichnet werden. D.6 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, sind Mustersendungen für den Käufer unverbindlich und unentgeltlich. D.7 Jede Liefereinheit ist mit einer Palettenkarte oder Etikette gut sichtbar auszu- zeichnenauszuzeichnen. Mit Hilfe dieser Angaben garantiert der Verkäufer, dass der Verkäufer seine Sendung im Rahmen der Qualitätssicherung zurückverfolgen kann. Folgende Angaben sind zwingend auf der Palettenkarte / Etikette anzubringen: a) Artikelnummer des Käufers b) Artikelbezeichnung des Käufers c) Artikelnummer des Verkäufers d) Lot-Code e) Produktionsdatum f) Verfalldatum (bei Zutaten) g) GS1 EAN-Code 128 (Zutaten AI 02, 10 und 15, Non-Food AI 02, 10 und 11) h) Allergenkennzeichnung

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen