Common use of Xxxxxxxxxx Clause in Contracts

Xxxxxxxxxx. 1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes Hiervon abweichend erfolgt der Verkauf unter Ausschluß jeglicher Sachmängelhaftung, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluß des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Die Verkürzung der Verjährung gemäß Satz 1, bzw. der Ausschluss der Verjährung gemäß Satz 2 gilt nicht für eine Haftung für grob fahrlässig und vorsätzlich verursachte Schäden und nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen. Einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt. 2. Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt folgendes: a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit Zustimmung der Verkäufers an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen dienstbereiten Kfz-Meisterbetrieb wenden, wenn sich der Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes mehr als 50 km vom Verkäufer entfern befindet. c) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. d) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Den Motorrad Und Rollerkauf

Xxxxxxxxxx. 1. 8.1 Ansprüche des Käufers Auftraggebers wegen Sachmängeln Sachmängel verjähren in einem Jahr ab Ablieferung Abnahme des Kaufgegenstandes Hiervon abweichend erfolgt Auftragsgegenstandes. Nimmt der Verkauf unter Ausschluß jeglicher SachmängelhaftungAuftraggeber den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachmängelansprüche nur zu, wenn er sich diese Abnahme vorbehält. 8.2 Ist Gegenstand des Auftrags die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen und ist der Käufer Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer istUnternehmer, der bei Abschluß Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, verjähren Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängel in einem Jahr ab Ablieferung. Die Verkürzung Für andere Auftraggeber (Verbraucher) gelten in diesem Fall die gesetzlichen Bestimmungen. 8.3 Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Verjährung gemäß Satz 1Auftragnehmer aufgrund Gesetz zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, bzw. der Ausschluss der Verjährung gemäß Satz 2 gilt nicht für eine Haftung für grob fahrlässig und vorsätzlich verursachte Schäden und nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen. Einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührtGarantie. 2. Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt folgendes: a) 8.4 Ansprüche auf Mängelbeseitigung wegen Sachmängeln hat der Käufer Auftraggeber beim Verkäufer Auftragnehmer geltend zu machen. Bei ; bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist händigt der Auftragnehmer dem Käufer Auftraggeber eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigenaus. b) 8.5 Wird der Kaufgegenstand Auftragsgegenstand wegen eines Sachmangels Xxxxxxxxxx betriebsunfähig, kann sich der Käufer Auftraggeber mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers an ein anderes Tauchcenter wenden. In diesem Fall hat der Verkäufers an Auftraggeber in den Auftragsschein aufnehmen zu lassen, dass es sich um die Durchführung einer Mängelbeseitigung des Auftragnehmers handelt und dass diesem ausgebaute Teile während einer angemessenen Frist zur Verfügung zu halten sind. Der Auftragnehmer ist zur Erstattung der dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen dienstbereiten Kfz-Meisterbetrieb wenden, wenn sich der Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes mehr als 50 km vom Verkäufer entfern befindetAuftraggeber nachweislich entstandenen Reparaturkosten verpflichtet. c) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. d) Für 8.6 Im Falle der Nachbesserung kann der Auftraggeber für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Auftragsgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages Auftrags geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Auftragnehmers.

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Samples: Reparaturbedingungen Für Tauchsportequipment

Xxxxxxxxxx. 1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Hiervon abweichend erfolgt der Verkauf unter Ausschluß Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluß Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Die Verkürzung der Verjährung gemäß Satz 1, 1 bzw. der Ausschluss der Verjährung gemäß Satz 2 gilt nicht für eine Haftung für grob fahrlässig und vorsätzlich verursachte Schäden und nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen. Einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt. . Ort, Datum Unterschrift Besteller Unterschrift Verkäufer Die Zusatzvereinbarung ist aufgrund eines aktuellen Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH), Az. VIII ZR 3/06, notwendig geworden. Der BGH hat darin eine Klausel als unwirksam angesehen, mit der die gesetzliche Verjährungsfrist für Ansprüche des Käufers wegen eines Mangels der verkauften Sache uneingeschränkt verkürzt wird. Betroffen sind insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz. Die Wirkungslosigkeit der Klausel hat zur Folge, dass im Zweifel die zweijährige Regelverjährung gilt, d.h. Kunden könnten unter Verweis auf das o.g. Urteil Ansprüche auch wegen technischer Mängel des gebrauchten Kraftfahrzeugs/Anhängers bis 24 Monate ab Ablieferung des Kaufgegenstandes geltend machen. Eine Klausel mit dieser Wirkung befindet sich auch in den „Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge und Anhänger, Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK), kurz: Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen. Es besteht daher dringender Handlungsbedarf! Die Zusatzvereinbarung beinhaltet eine modifizierte Klausel zur Sachmängelhaftung, die dem BGH-Urteil Rechnung trägt. Die Zusatzvereinbarung muss mit dem Kunden vereinbart werden. Auf der Vorderseite des Bestellformulars sollte folgender Hinweis handschriftlich aufgenommen werden: Die Zusatzvereinbarung ist von beiden Parteien zu unterschreiben. Dem Kunden ist eine Durchschrift der ausgefüllten und unterschriebenen Zusatzvereinbarung auszuhändigen. Sofern Sie die Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen in Ihren Verkaufsräumen aushängen, ist sicherzustellen, dass die Zusatzvereinbarung deutlich sichtbar darauf angebracht wird. Im Zweifel sollten Sie Abschnitt VI. Sachmangel, Ziffer 1 der Gebrauchtwagen- Verkaufsbedingungen mit der neuen Formulierung, die Sie der Zusatzvereinbarung entnehmen können, überkleben. Alternativ können Sie die Klausel in Abschnitt VI. Sachmangel, Ziffer 1 auch durchstreichen und handschriftlich folgenden Vermerk neben der durchgestrichenen Klausel aufnehmen: „siehe Zusatzvereinbarung“. Bitte beachten Sie, dass die Regelung unter Abschnitt VI. Sachmangel, Ziffer 2. , „Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt folgendes: a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer beim Verkäufer geltend … [a)-d)]“ auch weiterhin gültig ist. Diese Klausel darf also nicht gestrichen werden. Die Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen werden derzeit überarbeitet. Sie werden daher in Kürze wieder die Möglichkeit haben, in gewohnter Form Bestellformulare mit überarbeiteten Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigenverwenden. b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit Zustimmung der Verkäufers an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen dienstbereiten Kfz-Meisterbetrieb wenden, wenn sich der Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes mehr als 50 km vom Verkäufer entfern befindet. c) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. d) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.

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Samples: Zusatzvereinbarung Zur Verbindlichen Bestellung Eines Gebrauchten Kraftfahrzeugs/Anhängers

Xxxxxxxxxx. 1. Ansprüche des Käufers Auftraggebers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung Abnahme des Kaufgegenstandes Hiervon abweichend erfolgt Auftragsgegenstandes. Nimmt der Verkauf unter Ausschluß jeglicher SachmängelhaftungAuftraggeber den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachmängelansprüchen nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält. 2. Ist Gegenstand des Auftrags die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen und ist der Käufer Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer istUnternehmer, der bei Abschluß Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, verjähren Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln in einem Jahr ab Auslieferung. Die Verkürzung Für andere Auftraggeber (Verbraucher) gelten in diesem Fall die gesetzlichen Bestimmungen. 3. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Verjährung gemäß Satz 1Auftraggeber aufgrund Gesetz zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, bzw. der Ausschluss der Verjährung gemäß Satz 2 gilt nicht für eine Haftung für grob fahrlässig und vorsätzlich verursachte Schäden und nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen. Einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührtGarantie. 24. Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt folgendes: a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung wegen Sachmängeln hat der Käufer Auftraggeber beim Verkäufer Auftragnehmer geltend zu machen. Bei mündlichen zumachen; bei Mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist händigt der Auftragnehmer dem Käufer Auftrageber eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigenaus. b) 5. Wird der Kaufgegenstand Auftragsgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer Auftraggeber mit vorheriger Zustimmung der Verkäufers des Auftragnehmers an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen dienstbereiten Kfzeinen anderen KFZ-Meisterbetrieb wenden. In diesem Fall hat der Auftraggeber in den Auftragsschein aufnehmen zu lassen, wenn dass es sich um Durchführung einer Mängelbeseitigung des Auftragnehmers handelt und dass diesem ausgebaute Teile während einer angemessenen Frist zur Verfügung zu halten sind. Der Auftragnehmer ist zur Erstattung der Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes mehr als 50 km vom Verkäufer entfern befindetdem Auftraggeber nachweislich entstandenen Reparaturkosten verpflichtet. c) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. d) Für 6. Im Falle einer Nachbesserung kann der Auftraggeber für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Auftragsgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages Auftrags geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Auftragnehmers.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Xxxxxxxxxx. 1. a) Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Hiervon abweichend erfolgt der Verkauf von Fahrzeugen unter Ausschluß jeglicher Sachmängelhaftung, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches öffentliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluß des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Die Verkürzung der Verjährung gemäß Satz 1Bei Verbrauchsgüterkauf besteht ein Jahr Gewährleistung, bzwansonsten Gewährleistungsausschluss. der Ausschluss der Verjährung gemäß Satz 2 gilt nicht für eine Haftung für grob fahrlässig Ausgenommen sind hiervon Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Verletzung von Leben, Körper und vorsätzlich verursachte Schäden und nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen. Einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche Anspräche unberührt. Etwaige über die kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche hinausgehenden Schadenersatzansprüche werden nach § 475 Abs. 1 Satz 2 ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Verbrauchsgüterkauf besteht ein Jahr Gewährleistung, ansonsten Gewährleistungsausschluss. Ausgenommen sind hiervon Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. b) Etwaige Gewährleistungsansprüche des Verkäufers gegenüber Dritten, tritt der Verkäufer mit Abschluss des Kaufvertrages an den Käufer zur außergerichtlichen wie gerichtlichen Geltendmachung ab. 2. Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt folgendes: a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. . b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit Zustimmung der Verkäufers an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen dienstbereiten Kfz-Meisterbetrieb wenden, wenn sich der Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes mehr als 50 km vom Verkäufer entfern befindet. c) Ersetzte Teile werden Eigentum des der Verkäufers. dc) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen. d) Ist die Mängelbeseitigung unverhältnismäßig, hat der Verkäufer das Recht auf Wandlung. e) Die damaligen Werbeaussagen des Herstellers zu konkreten Eigenschaften und Leistungsangaben haben keine fortgeltende Wirkung aufgrund neuer gesetzlicher Bestimmungen f) Das Übergabeprotokoll bei Auslieferung des Fahrzeugs wird Bestandteil dieses Vertrages und beinhaltet alle zusätzlichen Absprachen und Zusicherungen.

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Samples: General Terms and Conditions for the Sale of Used Motor Vehicles

Xxxxxxxxxx. 1a) Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren bei neuen Kaufgegenständen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Hiervon abweichend gilt für neue Kaufgegenstände eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn der Käufer ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln bei gebrauchten Kaufgegen- ständen verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes Kaufgegenstandes. Hiervon abweichend erfolgt der Verkauf von gebrauchten Kaufgegen- ständen unter Ausschluß jeglicher Sachmängelhaftung, wenn der Käufer ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, . Vorstehende Verkürzungen der bei Abschluß des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Die Verkürzung der Verjährung gemäß Satz 1, bzw. der Ausschluss der Verjährung gemäß Satz 2 gilt Verjährungsfristen gelten nicht für eine Haftung für grob fahrlässig und vorsätzlich verursachte Schäden und nicht für Schäden aus der Verletzung Schadensersatzansprüche des Lebens, des Körpers oder der GesundheitKäufers, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung Ersatz eines Lebens-, Körper- oder Gesundheitsschadens wegen eines vom Verkäufer zu vertretenen Mangels gerichtet sind oder auf ein grobes Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) des Verkäufers beruhen. Einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers steht die eines gesetzlichen Vertreters oder seiner Erfüllungsgehilfen gleichgestützt sind. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührtunbe- rührt. 2. b) Für die Abwicklung der einer Mängelbeseitigung gilt folgendesFolgendes: aaa) Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat muß der Käufer beim Verkäufer bei der GmbH & Co. KG geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. bbb) Wird Rügen wegen offensichtlich mangelhafter oder offensichtlich abwei- chender Beschaffenheit des Kaufgegenstandes oder wegen Lieferung einer offensichtlich anderen Ware als der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähigbestellten können vom Unter- nehmer, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen nur unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware bzw. nachdem der Mangel offensichtlich wurde, geltend gemacht werden. Mängelrügen berechtigen den Unternehmer, die juristische Person des öffentlichen Rechts oder das öffentlich-rechtliche Sondervermögen nur zum Verlan- gen auf Nacherfüllung; soweit eine solche in angemessener Zeit nicht erreicht werden kann sich oder aufgrund der Beschaffenheit der Ware unmög- lich ist, hat der Unternehmer, die juristische Person des öffentlichen Rechts oder das öffentlich-rechtliche Sondervermögen wahlweise ein Rücktritts- oder ein Minderungsrecht. Die Regelungen des § 478 BGB bleiben unberührt. Beschädigungen auf dem Transport berechtigen der GmbH & Co. KG gegenüber nicht zur Annahmeverweigerung, sofern die Gefahr bereits vor Transportbeginn auf den Käufer mit Zustimmung der Verkäufers an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen dienstbereiten Kfz-Meisterbetrieb wenden, wenn sich der Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes mehr als 50 km vom Verkäufer entfern befindetübergegangen ist. ccc) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufersder GmbH & Co. KG. ddd) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund Sachmängelan- sprüche auf Grund des Kaufvertrages geltend machen.

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Samples: Sales Contracts

Xxxxxxxxxx. 1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes Hiervon abweichend erfolgt der Verkauf unter Ausschluß jeglicher Sachmängelhaftung, wenn an den Kunden. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer istUnternehmer, der bei Abschluß Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftungsansprüche. Die Verkürzung der Verjährung gemäß in Satz 1, bzw. der Ausschluss der Verjährung gemäß 1 und Satz 2 geregelten Verjährungsfristen gelten nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmangelhaftung, zu denen u.a. auch solche wegen Verletzung einer Nacherfüllungspflicht gehören. Für diese Ansprüche - wie für alle anderen Schadensersatzansprüche - gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen sowie die Regelungen in Abschnitt VII. Haftung. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Verkäufer aufgrund Gesetz zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie. Die Regelung in Abschnitt VI. Sachmangel, Nr. 5: 5. Abschnitt VI. Sachmangel gilt nicht für eine Haftung Ansprüche auf Schadensersatz; für grob fahrlässig und vorsätzlich verursachte Schäden und diese Ansprüche gilt Abschnitt VII. Haftung. entfällt. Ort, Datum Unterschrift Besteller Unterschrift Verkäufer Der BGH hat mit Urteil vom 29.04.2015, Az. VIII ZR 104/14 entschieden, dass die Verjährungsverkürzung gemäß Abschnitt VI, Nr. 1 Satz 1 der Gebrauchtwagenverkaufsbedingungen (Stand 03/2008) wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam ist. Die Entscheidungsgründe des Urteils liegen noch nicht für Schäden aus vor. Auf der Verletzung Grundlage der Pressemitteilung des LebensBGH ist jedoch davon auszugehen, dass die Verjährungsverkürzung in den Gebrauchtwagenverkaufsbedingungen insgesamt als unwirksam zu betrachten ist. Die Wirkungslosigkeit der Klausel hat zur Folge, dass im Zweifel die zweijährige Regelverjährung gilt. Verbraucher könnten daher auch nach Ablauf der einjährigen Verjährungsfrist Sachmangelhaftungsansprüche geltend machen. Für gewerbliche Kunden würde ebenfalls die zweijährige Verjährungsfrist gelten. Keine Auswirkungen hat das Urteil hingegen auf die Beweislastverteilung, d.h. der Kunde muss - wie bisher - grundsätzlich beweisen, dass es sich bei dem gerügten Defekt um einen Sachmangel (kein Verschleiß) handelt, der bereits bei Übergabe des Körpers oder Fahrzeugs vorgelegen hat. Sobald die Entscheidungsgründe des BGH vorliegen, wird der GesundheitZDK die Gebrauchtwagenverkaufsbedingungen an die neue Rechtsprechung anpassen. Bis dahin empfehlen wir unverbindlich, die Zusatzvereinbarung zu verwenden, die eine modifizierte Verjährungsklausel zur Sachmangelhaftung beinhaltet. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Zusatzvereinbarung auf der Grundlage der Pressemitteilung des BGH vom 29.04.2015 erstellt wurde und lediglich eine unverbindliche Empfehlung des ZDK darstellt. Die Zusatzvereinbarung soll es Ihnen ermöglichen, schnellstmöglich auf die geänderte Rechtsprechung des BGH zu reagieren, um etwaige Rechtsnachteile zu vermeiden. Es ist allerdings nicht absehbar, ob die Zusatzvereinbarung nach Veröffentlichung der Entscheidungsgründe des BGH einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhenweiteren, kurzfristigen Änderung bedarf. Einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers steht Ebenso kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch diese Zusatzvereinbarung in einem Gerichtsverfahren für unwirksam erklärt wird. In diesem Fall würde erneut die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleichgesetzliche Regelverjährung von zwei Jahren gelten. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für Die bisherigen Gebrauchtwagenverkaufsbedingungen (Stand 03/2008) können weiterhin verwendet werden. Als Interimslösung sind diese um die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührtZusatzvereinbarung zu ergänzen. 2. Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt folgendes: a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit Zustimmung der Verkäufers an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen dienstbereiten Kfz-Meisterbetrieb wenden, wenn sich der Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes mehr als 50 km vom Verkäufer entfern befindet. c) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. d) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.

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Samples: Zusatzvereinbarung Zur Verbindlichen Bestellung Eines Gebrauchten Kraftfahrzeugs/Anhängers

Xxxxxxxxxx. 1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Hiervon abweichend erfolgt der Verkauf von Nutzfahrzeugen unter Ausschluß Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluß Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Die Verkürzung der Verjährung gemäß Satz 1, 1 bzw. der Ausschluss der Verjährung gemäß Satz 2 gilt nicht für eine Haftung für grob fahrlässig und vorsätzlich verursachte Schäden und nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen. Einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Bei arglistigem arglistigen Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt. 2. Für die Abwicklung der einer Mängelbeseitigung gilt folgendesFolgendes: a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge AGB-GW – b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit Zustimmung der des Verkäufers an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen dienstbereiten Kfz-Kfz- Meisterbetrieb wenden, wenn sich der Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes mehr als 50 km vom Verkäufer entfern entfernt befindet. c) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. d) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche Sachmängel-ansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.

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Samples: Nutzungsbedingungen Mietbedingungen & Kaufbedingungen