Vergütungspolitik Musterklauseln

Vergütungspolitik. Die Gesellschaft unterliegt den für Kapitalverwaltungsgesellschaften geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihres Vergütungssystems. Die detaillierte Ausgestaltung hat die Gesellschaft in einer Vergütungsrichtlinie geregelt, deren Ziel es ist, eine nachhaltige Vergütungs- systematik unter Vermeidung von Fehlanreizen zur Eingehung übermäßiger Risiken sicherzustellen. Das Vergütungssystem der Gesellschaft wird mindestens einmal jährlich durch den Vergütungsaus- schuss der Gesellschaft auf seine Angemessenheit und die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben über- prüft. Es umfasst fixe und variable Vergütungselemente. Durch die Festlegung von Bandbreiten für die Gesamtzielvergütung ist gewährleistet, dass keine signifikante Abhängigkeit von der variablen Vergü- tung sowie ein angemessenes Verhältnis von variabler zu fixer Vergütung bestehen. Für die Geschäftsführung der Gesellschaft und Mitarbeiter, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Ein- fluss auf das Gesamtrisikoprofil der Gesellschaft und der von ihr verwalteten Investmentvermögen ha- ben (sog. „Risk Taker“) gelten besondere Regelungen. So wird für diese risikorelevanten Mitarbeiter zwingend ein Anteil von mindestens 40 % der variablen Vergütung über einen Zeitraum von mindes- tens drei Jahren aufgeschoben. Der aufgeschobene Anteil der Vergütung ist während dieses Zeitraums risikoabhängig, d.h. er kann im Fall von negativen Erfolgsbeiträgen des Mitarbeiters oder der Gesell- schaft insgesamt gekürzt werden. Jeweils am Ende jedes Jahres der Wartezeit wird der aufgeschobene Vergütungsanteil anteilig unverfallbar und zum jeweiligen Zahlungstermin ausgezahlt. Weitere Einzelheiten zur aktuellen Vergütungspolitik der Gesellschaft sind im Internet unter xxxx://xxx.xxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xxx/xx/Xxxxxxxxxxxxxxxxxx-X veröffentlicht. Hierzu zählen eine Be- schreibung der Berechnungsmethoden für Vergütungen und Zuwendungen an bestimmte Mitarbeiter- gruppen, sowie die Angabe der für die Zuteilung zuständigen Personen einschließlich der Angehörigen des Vergütungsausschusses. Auf Verlangen werden die Informationen von der Gesellschaft kostenlos in Papierform zur Verfügung gestellt.
Vergütungspolitik. Die Gesellschaft unterliegt den für Kapitalverwaltungsgesellschaften geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihres Vergütungssystems. Die detaillierte Ausgestaltung hat die Gesellschaft in einer Vergütungsrichtlinie geregelt, deren Ziel es ist, eine nachhaltige Vergütungs- systematik unter Vermeidung von Fehlanreizen zur Eingehung übermäßiger Risiken sicherzustellen. Das Vergütungssystem der Gesellschaft wird mindestens einmal jährlich durch den Vergütungsaus- schuss der Gesellschaft auf seine Angemessenheit und die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben über- prüft. Die Anreizstruktur der Mitarbeiter von ACATIS ist mit den Interessen der Kunden von ACATIS synchronisiert. Das Gehalt der Geschäftsführer und Mitarbeiter setzt sich aus einer fixen Vergütung sowie variablen Vergütungsbestandteilen zusammen, die mit den Mitarbeitern jährlich neu vereinbart werden. Die va- riable Vergütung leistet als Motivationsbaustein einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Unterneh- mensziele. Zwei Vergütungsgruppen lassen sich unterscheiden: Die Investmentfondsmanager erhalten jeweils zu gleichen Teilen einen Anteil aus der performanceab- hängigen Vergütung, die ACATIS aus der Vermögensverwaltung (einschließlich Fonds) generiert. Die Auszahlung erfolgt kurz nach Geschäftsjahresende und steht somit in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Erfolg, den die Kunden von ACATIS erzielt haben. Der Bonusbetrag kann Null sein, kann aber auch das Mehrfache des Jahresgehalts ausmachen. Der Betrag ist nach oben nicht begrenzt. Die Vertriebsmitarbeiter erhalten einen Anteil an der Steigerung der bestandsabhängigen Erträge. Die ACATIS aus der Vermögensverwaltung (einschließlich Fonds) generiert. Die Bemessungsgrundlage der Mitarbeiter ist weitgehend identisch, der konkrete Anspruch ergibt sich aus der Betriebszugehörigkeit und eventuellen regionalen Schwerpunkten. Der Bonusbetrag kann Null sein, kann aber auch das Mehr- fache des Jahresgehaltes ausmachen. Geschäftsführer sind Teil dieser variablen Vergütungsregelung. Die Geschäftsführergehälter entspre- chen der marktüblichen Vergütung und der Lage des Instituts. In manchen Fällen kann auch für Mitarbeiter anderer Funktionsbereiche nach Ermessen ein leistungs- abhängiger Bonus gezahlt werden. Weitere Einzelheiten zur aktuellen Vergütungspolitik der Gesellschaft sind im Internet unter xxxxx://xxx.xxxxxx.xx veröffentlicht.
Vergütungspolitik. Die Vergütung der Mitarbeiter des AIFM und deren Geschäftsführung sind nicht an die Wertentwicklung des verwalteten AIF verknüpft. Die Vergütungspolitik des AIFM hat damit keinen Einfluss auf das Risikoprofil sowie die Anlageentscheidungen für das Fondsvermögen. Die Scarabaeus Wealth Management AG („AIFM“) unterliegt den für AIFMs nach dem Gesetz über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG) geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihrer Vergütungsgrundsätze und –praktiken. Die detaillierte Ausgestaltung hat der AIFM in einer internen Weisung zur Vergütungspolitik und –praxis geregelt, deren Ziel es ist, eine nachhaltige Vergütungssystematik unter Vermeidung von Fehlanreizen zur Eingehung übermässiger Risiken sicherzustellen. Die Vergütungsgrundsätze und – praktiken des AIFM werden mindestens jährlich durch die Mitglieder des Verwaltungsrates auf ihre Angemessenheit und die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben überprüft. Sie umfassen fixe und variable (erfolgsabhängige) Vergütungselemente. Der AIFM hat eine Vergütungspolitik festgelegt, welche mit ihrer Geschäfts- und Risikopolitik vereinbar ist. Insbesondere werden keine Anreize geschaffen, übermässige Risiken einzugehen. In die Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung werden entweder das Gesamtergebnis des AIFM und/oder die persönliche Leistung des betreffenden Angestellten und seiner Abteilung einbezogen. Bei der im Rahmen der persönlichen Leistungsbeurteilung festgelegten Zielerreichung stehen insbesondere eine nachhaltige Geschäftsentwicklung und der Schutz des Unternehmens vor übermässigen Risiken im Vordergrund. Die variablen Vergütungselemente sind nicht an die Wertentwicklung der vom AIFM verwalteten Fonds gekoppelt. Freiwillige Arbeitgebersachleistungen oder Sachvorteile sind zulässig. Durch die Festlegung von Bandbreiten für die Gesamtvergütung ist überdies gewährleistet, dass keine signifikante Abhängigkeit von der variablen Vergütung sowie ein angemessenes Verhältnis von variabler zu fixer Vergütung bestehen. Die Höhe des festen Lohnbestandteils ist derart ausgestaltet, dass ein Angestellter seinen Lebensunterhalt bei einer 100%-Anstellung mit dem festen Lohnbestandteil isoliert bestreiten kann (unter Berücksichtigung von marktkonformen Salären). Bei der Zuteilung der variablen Vergütung haben die Mitglieder der Geschäftsleitung und der Verwaltungsratspräsident ein Letztentscheidungsrecht. Für die Überprüfung der Vergütungsgrundsätze und –praktiken is...
Vergütungspolitik. Die Verwaltungsgesellschaft ist in die Vergütungsstrategie der Gruppe der Deutsche Bank AG („Deutsche Bank- Gruppe“) einbezogen. Alle vergütungsbezogenen Angelegenheiten sowie die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen werden von den zuständigen Ausschüssen der Deutsche Bank-Gruppe überwacht. Die Deutsche Bank-Gruppe verfolgt einen Gesamtvergütungsansatz, der fixe und variable Vergütung sowie Komponenten der aufgeschobenen Vergütung umfasst, die sowohl an individuelle Leistungen in der Zukunft als auch an die nachhaltige Entwicklung der Deutsche Bank-Gruppe geknüpft sind. Zur Festlegung des Betrags der aufgeschobenen Vergütung und der an eine langfristige Entwicklung gekoppelten Instrumente (wie Aktien oder Fondsanteile) hat die Deutsche Bank-Gruppe ein Vergütungssystem entwickelt, in dem eine erhebliche Abhängigkeit von der variablen Vergütungskomponente vermieden wird. Das Vergütungssystem ist in einer Vergütungspolitik niedergelegt, die unter anderem folgende Anforderungen erfüllt:
Vergütungspolitik. Die Vergütung der Mitarbeiter des AIFM und deren Geschäftsführung ist nicht an die Wertentwicklung des verwalteten AIF verknüpft. Die Vergütungspolitik des AIFM hat damit keinen Einfluss auf das Risikoprofil sowie die Anlageentscheidungen für das Vermögen des AIF. Weitere Einzelheiten zur aktuellen Vergütungspolitik sind im Anhang C „AUFSICHTSRECHTLICHE OFFENLEGUNG“, in den Jahresberichten des Fonds und im Vergütungsbericht der Scarabaeus Wealth Management AG unter xxx.xxxxxxxxxx.xx veröffentlicht. Auf Wunsch des Anlegers werden die Informationen von der Verwaltungsgesellschaft ebenfalls in Papierform kostenlos zur Verfügung gestellt.
Vergütungspolitik. Die Gesellschaft verfügt über eine Vergütungspolitik, wel- che eine Beschreibung der Berechnungsmethoden für Vergütungen und Zuwendungen an bestimmte Mitarbeiter- gruppen, sowie Angaben über die für die Zuteilung zustän- digen Personen enthält. Im Vordergrund der Vergütungspo- litik steht, keine Anreize zu schaffen, die das Eingehen von unangemessenen Risiken begünstigen. Die getroffenen Regelungen sollen sicherstellen, dass die Vergütungsstruk- turen ein angemessenes Verhältnis von fixen und variablen Bestandteilen vorsehen und diese durch entsprechende Kontrollinstanzen überprüft werden. Auf Verlangen werden diese Informationen von der Gesellschaft kostenlos in Pa- pierform zur Verfügung gestellt. Weitere Einzelheiten zur aktuellen Vergütungspolitik der Gesellschaft werden auch auf der Internetseite der Gesellschaft www.helaba- xxxxxx.xx veröffentlicht.
Vergütungspolitik. Die Grundsätze der Vergütungspolitik sind in der jeweils gültigen Remuneration Policy der Verwaltungsgesell- schaft festgelegt. Darin sind die Risikofunktionen sowie die generellen und speziellen Vergütungsgrundsätze definiert, welche das Vergütungssystem regeln. Der Auszahlungsprozess für Teile der variablen Vergütung für die einzelnen Funktionsträger ist Gegenstand einer angemessenen Rückstellungsdauer und, sofern erforder- lich, einer ex-post Risikoadjustierung, um die variable Vergütung nach den nach der Zuteilungsentscheidung vorgenommenen Risikobeurteilungen auszurichten. Die Einzelheiten der aktuellen Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft, einschließlich einer Beschrei- bung, wie die Vergütung und die sonstigen Zuwendungen berechnet werden sowie der Identität der Personen, welche hierfür zuständig sind und der Zusammensetzung des Vergütungsausschusses, sind auf der Internet- seite der Verwaltungsgesellschaft (xxx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx) abrufbar und werden auf Anfrage kostenlos in Papierform zur Verfügung gestellt. ▪ Handelstätigkeit (ausschließlich die Durchführung von Transaktionen in Finanzinstrumenten und in Bezug auf Fremdwährungs-Kassageschäfte, Fremdwährungs-Termingeschäfte, FX-Swaps und FX- Optionen) ▪ Handelstätigkeit (ausschließlich die Durchführung von Transaktionen in Bezug auf Beteiligungs- und Forderungswertpapiere an asiatischen Märkten und damit in Verbindung stehende Middle-Office-Tätig- keiten ▪ Sicherheitenmanagement für OTC-Derivate und damit verbundene administrative Tätigkeiten (insbe- sondere EMIR Transaktionsreporting) gemäß Art. 9 VO (EU) Nr. 648/2012) ▪ EMIR Transaktionsregistermeldungen für listed Derivatives ▪ Betrieb und Wartung von IT-Anwendungen sowie Softwareentwicklung in Bezug auf Tools für Daten- management, Front Office und Back Office Tools für Trading und Pretrade- und Posttrade-checks, Ri- sikomanagement und Erstellung von Publikationen für das öffentliche Angebot ▪ Ausübung der Stimmrechte bei Hauptversammlungen für Fonds der Amundi Austria GmbH auf Basis der Amundi Group Voting Policy ▪ Mitwirkung an der Durchführung von Marktmissbrauchskontrollen ▪ SFTR Transaktionsmeldungen (Securities Financing Transactions Regulation) im Zusammenhang mit Wertpapierleihe-Transaktionen Die Verwaltungsgesellschaft weist darauf hin, dass sie einige der Aufgaben an ein mit ihr in einer engen Ver- bindung stehendes Unternehmen, somit ein verbundenes Unternehmen im Sinne des Artikel 4 Abs. 1 Z 38 VO (E...
Vergütungspolitik. Die Warburg Invest AG unterliegt den geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben für Kapitalverwaltungsgesell- schaften. Sie hat Grundsätze gemäß § 37 Kapitalanlagegesetzbuch für ihr Vergütungssystem definiert, die mit einem soliden und wirksamen Risikomanagementsystem vereinbar und diesen förderlich sind. Für die Zutei- lung der Vergütung und sonstiger Zuwendungen sind der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft zu- ständig. Weitere Einzelheiten zur aktuellen Vergütungspolitik der Gesellschaft sind im Internet unter www.warburg- xxxxxx-xx.xx/xxxxxxxxxx-xxxxxxxx/ veröffentlicht. Hierzu zählen eine Beschreibung der Berechnungsmetho- den für Vergütungen und Zuwendungen an bestimmte Mitarbeitergruppen. Auf Verlangen werden die Infor- mationen von der Gesellschaft kostenlos in Papierform zur Verfügung gestellt.
Vergütungspolitik. Die Verwaltungsgesellschaft verfügt über eine Vergütungspolitik im Einklang mit OGAW V. Diese Vergütungspolitik legt Vergütungsregelungen für Mitarbeiter einschließlich der Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft fest, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil der Teilfonds haben. Der Verwaltungsrat ist für die Zuteilung der Vergütung und sonstigen Zuwendungen zuständig und stellt sicher, dass seine Vergütungspolitik und -praxis mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement vereinbar ist und nicht zu einer Übernahme von Risiken ermutigt, die mit dem Risikoprofil der Teilfonds und dem Treuhandvertrag nicht vereinbar sind, und OGAW V entspricht. Der Verwaltungsrat stellt sicher, dass die Vergütungspolitik jederzeit im Einklang steht mit Geschäftsstrategie, Zielen, Werten und Interessen der Verwaltungsgesellschaft, der Teilfonds und der Anteilinhaber und Maßnahmen umfasst, um sicherzustellen, dass alle jeweiligen Interessenkonflikte jederzeit ordnungsgemäß gesteuert werden können.
Vergütungspolitik bezeichnet die Politik wie im Kapitel „Verwaltung“ beschrieben, darunter eine Beschreibung, wie die Vergütung und Leistungen berechnet werden und legt diejenigen Personen fest, die über die Vergütung und Leistungen entscheiden. bezeichnet den Renminbi, die gesetzliche Währung der VRC.