Zahlungsarten. 3.1 Der Kunde erteilt den Stadtwerken ein SEPA-Lastschriftmandat, mit dem er den Stadtwerken gestattet, den Rechnungsbetrag einzuziehen. Das SEPA-Lastschriftmandat ist den Stadtwerken schriftlich zu erteilen und kann jederzeit widerrufen werden. Schlägt der Lastschrifteinzug fehl, werden dem Kunden die bei dem Geldinstitut anfallenden Kosten weiterberechnet.
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Zahlungsarten. 3.1 Der Kunde erteilt den Stadtwerken ein SEPA-Lastschriftmandat, mit dem er den Stadtwerken gestattet, den Rechnungsbetrag einzuzieheneinzu- ziehen. Das SEPA-Lastschriftmandat ist den Stadtwerken schriftlich zu erteilen und kann jederzeit widerrufen werden. Schlägt der Lastschrifteinzug fehl, werden dem Kunden die bei dem Geldinstitut anfallenden Kosten weiterberechnet.. 12453-202006 4/2006
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Zahlungsarten. 3.1 Der Kunde erteilt den Stadtwerken ein SEPA-Lastschriftmandat, mit dem er den Stadtwerken gestattet, den Rechnungsbetrag einzuziehen. Das SEPA-Lastschriftmandat ist den Stadtwerken schriftlich zu erteilen und kann jederzeit widerrufen werden. Schlägt der Lastschrifteinzug fehl, werden dem Kunden die bei dem Geldinstitut anfallenden Kosten weiterberechnet.. 12436-202011 4/2009
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Zahlungsarten. 3.1 Der Kunde erteilt den Stadtwerken ein SEPA-Lastschriftmandat, mit dem er den Stadtwerken gestattet, den Rechnungsbetrag einzuziehenEinzug des Rechnungsbetrages er- möglicht. Das SEPA-Lastschriftmandat ist den Stadtwerken schriftlich schrift- lich zu erteilen und kann jederzeit widerrufen werden. Schlägt der Lastschrifteinzug fehl, werden dem Kunden die bei dem Geldinstitut anfallenden Kosten weiterberechnet.
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Zahlungsarten. 3.1 5.1 Der Kunde erteilt den Stadtwerken ein SEPA-Lastschriftmandat, mit dem er den Stadtwerken gestattet, den Rechnungsbetrag einzuziehenEinzug des Rechnungsbetrages ermöglicht. Das SEPA-Lastschriftmandat ist den Stadtwerken schriftlich zu erteilen und kann jederzeit widerrufen werden. Schlägt der Lastschrifteinzug fehl, werden dem Kunden die bei dem Geldinstitut anfallenden Kosten weiterberechnet.
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Zahlungsarten. 3.1 Der Kunde erteilt den Stadtwerken ein SEPA-Lastschriftmandat, mit dem er den Stadtwerken gestattet, den Rechnungsbetrag einzuzieheneinzu- ziehen. Das SEPA-Lastschriftmandat ist den Stadtwerken schriftlich zu erteilen und kann jederzeit widerrufen werden. Schlägt der Lastschrifteinzug fehl, werden dem Kunden die bei dem Geldinstitut anfallenden Kosten weiterberechnet.. 12683-202201 4/2006
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Zahlungsarten. 3.1 Der Kunde erteilt den Stadtwerken ein SEPA-Lastschriftmandat, mit dem er den Stadtwerken gestattet, den Rechnungsbetrag einzuzieheneinzu- ziehen. Das SEPA-Lastschriftmandat ist den Stadtwerken schriftlich zu erteilen und kann jederzeit widerrufen werden. Schlägt der Lastschrifteinzug fehl, werden dem Kunden die bei dem Geldinstitut anfallenden Kosten weiterberechnet.. 4/2023
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