Zahlungsaufschub. Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen; ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls noch läuft; eine Mitwirkung des Realgläubigers gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über die Sicherung von Realgläubigern nicht erfolgte.
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Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen
Zahlungsaufschub. Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange solange
a) Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen; ;
b) ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls noch läuft; ;
c) eine Mitwirkung des Realgläubigers gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über die Sicherung von Realgläubigern nicht erfolgte.
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Samples: Betriebssachversicherung, Insurance Policy
Zahlungsaufschub. Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange solange
a) Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen; ;
b) ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls noch läuft; eine Mitwirkung des Realgläubigers gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über die Sicherung von Realgläubigern nicht erfolgte.
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Samples: Betriebssachversicherung