Zahlungsbedingungen, Rechnungsstellung Musterklauseln

Zahlungsbedingungen, Rechnungsstellung. Der Preis der Dienstleistungen richtet sich nach dem jeweiligen Einzelvertrag. Zahlungen sind jährlich im Voraus fällig und mittels Barüberweisung zu leisten. timeSensor AG stellt hierfür eine schriftliche Rechnung. Bei Kündigung des Wartungsvertrags durch den Kunden ist eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen ausgeschlossen.
Zahlungsbedingungen, Rechnungsstellung. Wird der Verzug des Auftraggebers mit der Zahlung für den Auftrag länger als 40 Tage nach dem vereinbarten Termin sein, verliert der Auftraggeber den Anspruch auf eine verlängerte Garantie (mehr als 24 Monate) gemäß diesen AGB und der Auftragnehmer ist berechtigt, im Sinne der künftigen Erfüllungen vom Vertrag zurückzutreten, die gemäß den Vereinbarungen der Vertragsparteien bei gewöhnlichem Ablauf eintreten sollten. Wird der Auftrag nicht einmalig durchgeführt und der Auftraggeber die Übergabe des Produktes ohne Montage fordert, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber eine Rechnung mit den tatsächlich gelieferten Leistungen auszustellen. Diese Rechnung wird die entsprechende Umsatzsteuer nach dem Ges. Nr.235/2004 GBl. enthalten. Bei einer etappenmäßigen Erfüllung der Leistung, wird die Rechnungsstellung nach Beendigung und Übergabe einzelner Etappen erfolgen. Wird im Vertrag oder Übergabeprotokoll nicht anders vereinbart – haben eventuelle Reklamationen keine aufschiebende Wirkung auf die Verpflichtung des Auftraggebers die Produkte, durchgeführte Arbeiten und eventuelle andere erbrachte Leistungen in voller Höhe und in festgelegten oder vereinbarten Zahlungsfrist zu bezahlen. Der Preis des Auftrags kann durch den Auftragnehmer unter folgenden Umständen geändert werden: - die Vertragsparteien einigen sich auf einer Änderung des Auftragsgegenstandes (wird bei der Vereinbarung der Auftragsänderungen durch Vertragsparteien schriftlich nicht anders bestimmt – ist der Auftraggeber in solchem Fall verpflichtet, einen angemessen erhöhten oder angemessen verringerten Preis zu zahlen) - Änderung der Rechtsvorschriften mit Auswirkung auf die Höhe des Preises (zum B. Änderung des Mehrwertsteuersatzes) - sollten während der Realisierung des Auftrags notwendige Tätigkeiten auftreten, die im Preis nicht inbegriffen sind, falls diese Tätigkeiten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht voraussagbar waren, oder falls sie in geringerem Umfang vorhersehbar waren (zum B. versteckte Baumängel – Abfallen des durch Frost beschädigten Maurerwerks usw.) - falls sich die Vertragsparteien auf Mehrarbeiten einigen (falls das der Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien nicht widerspricht, können die Mehrarbeiten auch gesondert in Rechnung gestellt werden) - falls der Termin der Fertigstellung des Auftrags aus Gründen verlängert wird, die nicht auf der Seite des Auftragnehmers oder seiner Zulieferer verursacht wurden Der Auftraggeber verpflichtet sich, zum Auftragsp...
Zahlungsbedingungen, Rechnungsstellung. Die Fälligkeit der Kosten ergibt sich aus der Rechnung. Die Rechnung ergeht an die im Rahmen der Anmeldung genannte Rechnungsadresse. Zusatzleistungen (dies können Übernachtung, auch Vorübernachtungen und Verpflegung sowie Bücher sein) werden auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Zahlungsbedingungen, Rechnungsstellung. 8.1 Soweit nicht abweichend vereinbart, beginnt die Entgeltpflicht des Kunden mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung der ersten Lizenz (Inbetriebnahme).
Zahlungsbedingungen, Rechnungsstellung. 8.1 Soweit nicht abweichend vereinbart, beginnt die Entgeltpflicht des Kunden mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung der Leistung.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.