Zahlungsverzug. Wenn die Emittentin aus irgendeinem Grund die Schuldverschreibungen bei Fälligkeit nicht zurückzahlt, wird der ausstehende Betrag vom Tag der Fälligkeit (einschließlich) bis zum Tag der tatsächlichen Rückzahlung der Schuldverschreibungen (ausschließlich) mit 12,00 % p.a. verzinst. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens im Falle eines Zahlungsverzugs ist nicht ausgeschlossen.
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Samples: Terms and Conditions of the Notes, Anleihebedingungen, Anleihebedingungen
Zahlungsverzug. Wenn die Emittentin aus irgendeinem Grund die Schuldverschreibungen bei Fälligkeit nicht zurückzahlt, wird der ausstehende Betrag vom Tag der Fälligkeit (einschließlich) bis zum Tag der tatsächlichen Rückzahlung der Schuldverschreibungen (ausschließlich) mit 12,00 % p.a. dem gesetzlichen Verzugszins1 verzinst. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens im Falle eines Zahlungsverzugs ist nicht ausgeschlossen.
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Samples: Terms and Conditions of the Notes, Terms and Conditions of the Notes
Zahlungsverzug. Wenn die Emittentin aus irgendeinem Grund die Schuldverschreibungen bei Fälligkeit nicht zurückzahlt, wird der ausstehende Betrag vom Tag der Fälligkeit (einschließlich) bis zum Tag der tatsächlichen Rückzahlung der Schuldverschreibungen (ausschließlich) mit 12,00 % p.a. dem gesetzlichen Verzugszins 1 verzinst. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens im Falle eines Zahlungsverzugs ist nicht ausgeschlossen.
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Samples: Gläubigerbeschluss