Zeitplan. 2.1. Für die zu erbringenden Leistungen und deren Abfolge gilt ein von den Parteien verabschiedeter Zeitplan. Das Initiativrecht hierzu liegt beim Kunden. 2.2. Termine zur Leistungserbringung können im Übrigen auf Seiten der TERRITORY nur durch den Ansprechpartner/Projektleiter oder die Geschäftsführung zugesagt werden. Termine sind schriftlich oder in Textform festzulegen. 2.3. Die TERRITORY wird dem Kunden Leistungsverzögerungen anzeigen. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation, Tod oder längere Krankheit eines nicht ohne weiteres ersetzbaren Mitarbeiters mit speziellen Fähigkeiten usw.) und Umständen im Einflussbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat die TERRITORY nicht zu vertreten und berechtigen sie, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zeitplan. 2.1. Für die zu erbringenden Leistungen und deren Abfolge gilt ein von den Parteien verabschiedeter Zeitplan. Das Initiativrecht hierzu liegt beim Kunden.
2.2. Termine zur Leistungserbringung können im Übrigen auf Seiten der TERRITORY CTR nur durch den Ansprechpartner/Projektleiter oder die Geschäftsführung zugesagt werden. Termine sind schriftlich oder in Textform festzulegen.
2.3. Die TERRITORY CTR wird dem Kunden Leistungsverzögerungen anzeigen. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation, Tod oder längere Krankheit eines nicht ohne weiteres ersetzbaren Mitarbeiters mit speziellen Fähigkeiten usw.) und Umständen im Einflussbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat die TERRITORY CTR nicht zu vertreten und berechtigen sie, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
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