Common use of Zeitplan Clause in Contracts

Zeitplan. Die Emittentin wird während der Umtauschfrist vom 3.Juli 2020 bis 16. Juli 2020 (18:00 MESZ) die Inhaber der Schuldverschreibungen 2016/2021 mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu Eu- ro 30.000.000,00 einladen, ihre Schuldverschreibungen 2016/2021 in die Schuldverschreibungen, die Gegenstand dieses Prospekts sind, zu tauschen (der "Umtausch" und das Angebot eines Inhabers von Schuldverschreibungen 2016/2021 zum Umtausch der "Umtauschauftrag"). Die Schuldverschreibungen werden voraussichtlich vom 3.Juli 2020 bis 20. Juli 2020 (12:00 Uhr MESZ) (der "Angebotszeitraum") über die Zeichnungsfunktionalität durch die Emittentin im Großher- zogtum Luxembourg, in der Bundesrepublik Deutschland und in der Republik Österreich öffentlich angeboten. Es gibt keine vorab festgelegten Tranchen. Die Zuteilung erfolgt im Ermessen der Emittentin. Jede Verkürzung oder Verlängerung der Umtauschfrist und /oder des Angebotszeitraums sowie die Festlegung weiterer Angebotszeiträume oder die Beendigung des Öffentlichen Angebots der Schuld- verschreibungen wird auf der Internetseite der Emittentin (xxx.xxxxxxx.xxx) bekannt gegeben und der CSSF mitgeteilt. Zudem wird die Emittentin im Falle einer Verlängerung der Umtauschfrist und / oder des Angebotszeitraums erforderlichenfalls einen Nachtrag zu diesem Prospekt von der CSSF billigen lassen und veröffentlichen. 22. Juli 2020 unter Einbindung der als Orderbuchmanager fungierenden ICF Bank AG Wertpapier- handelsbank (Geschäftsanschrift Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, Bundesrepublik Deutsch- land) (der "Orderbuchmanager") durch die Zahlstelle Bankhaus Gebrüder Martin AG (Geschäftsan- schrift Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx) geliefert und abgerechnet. Die im Rahmen des Umtausches zugeteilten Schuldverschreibungen werden voraussichtlich am 22. Juli 2020 über die Zahlstelle Bankhaus Gebrüder Xxxxxx AG (Geschäftsanschrift Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx) geliefert. Die Emittentin behält sich eine vorzeitige Lieferung auch durch Handel per Erscheinen vor. Die Kosten für das Angebot betragen bis zu Euro 750.000,00. Kosten werden dem Anleger von der Emittentin nicht in Rechnung gestellt. Anleger, die Schuldverschreibungen zeichnen, können übliche Spesen und Gebühren von ihrer jeweils depotführenden Bank berechnet werden. Der Emissionserlös beläuft sich – abhängig von der tatsächlichen Anzahl platzierter Schuldverschrei- bungen im Rahmen des Öffentlichen Angebots bzw. der Privatplatzierung und unter Berücksichtigung des Ergebnisses des Öffentlichen Umtauschangebots sowie unter Berücksichtigung von Gesamtkos- ten für die Platzierung der Schuldverschreibungen – auf einen voraussichtlichen Betrag bis zu Eu- ro 29.250.000,00 (Nettoemissionserlöse). Die Nettoemissionserlöse beabsichtigt die Emittentin, wie folgt zu verwenden: Zur Lastenfreistellung der Besicherungsobjekte, die im Rahmen der Schuldverschreibungen 2011/ 2016 verwendet wurden und zur Besicherung der hiesigen Schuldverschreibungen dienen, sowie zur Refinanzierung der Schuldverschreibungen 2011/ 2016 werden die Emissionserlöse vollständig an den Treuhänder der Schuldverschreibungen 2011/ 2016 gezahlt. Die Emittentin ist nach Maßgabe der Anleihebedingungen allerdings auch frei andere Sicherheiten zu bestellen. Soweit Umtauschaufträge im Zusammengang mit dem Umtauschangebot im Gegenwert von bis zu Euro 30.000.000,00 angenommen werden, reduziert sich der Emissionserlös in Hinblick auf die zuflie- ßenden Barmittel entsprechend um den Gegenwert der in die Schuldverschreibungen umgetauschten Schuldverschreibungen 2016/2021. Unter der Annahme des vollständig durchgeführten Umtauschan- gebots stünden der Emittentin keine Emissionserlöse zur Verfügung. Falls der Umtausch der Schuldverschreibungen 2016/2021 nicht vollständig angenommen wird, wer- den die Barmittel aus dem hiesigen Angebot in Höhe von bis zu Euro 29.250.000,00 zur Refinanzie- rung der Schuldverschreibungen 2016/2021 verwendet. Falls die Schuldverschreibungen nicht in voller Höhe gezeichnet werden, sollen die Nettoemissionser- löse, die in bar geleistet werden, zunächst für die Lastenfreistellung und damit zur Bewirkung der vor- gesehenen Besicherung der Anleihegläubiger über die Grundpfandrechte dienen, so dass eine antei- lige Tilgung der Schuldverschreibungen 2016/2021 möglich ist. Da es sich um eine Eigenemission handelt, gibt es keine Übernahmevertrag mit fester Übernahme- verpflichtung.. Da es sich um eine Eigenemission handelt, bestehen keine weitergehende geschäftliche Interessen an der Durchführung des Angebots.

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Zeitplan. Für das Angebot und die Einbeziehung ist der folgende voraussichtliche Zeitplan vorgesehen: 18. Oktober 2021 Datum der Billigung des Prospektes durch die Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsicht 18. Oktober 2021 Veröffentlichung des Prospektes unter xxxxx://xxxxxxxx.xxx/xxxxxxxx-xxxx- tions/ 32 20. Oktober 2021 Beginn des Angebotszeitraums (9:00 Uhr) 5. November 2021 Ende des Angebotszeitraums (12:00 Uhr) 8. November 2021 Veröffentlichung einer Pressemitteilung über die Zahl der gezeichneten und zugeteilten Neuen Aktien 17. November 2021 Lieferung der Neuen Aktien 17. November 2021 Notierungseinbeziehung der Neuen Aktien in den Freiverkehr an der Börse München (Teilsegment m:access) Der Zeitraum, in dem Anleger Kaufanträge zum Kauf von Neuen Aktien im Rahmen des öffentlichen Angebots abgeben können, beginnt am 20. Oktober 2021 (9:00 Uhr) und endet am 5. November 2021 (12:00 Uhr) („Angebotszeitraum“). Anleger können innerhalb des Angebotszeitraums Kaufangebote bei der Emittentin abgeben. Kaufangebote sind bis zum Ende der Angebotsfrist frei widerruflich und können erhöht oder reduziert werden. Im Falle der Reduzierung erfolgt unverzüglich eine Rückzahlung eventuell bereits gezahlter Beträge, die über den Betrag der reduzierten Zeichnung hinausgehen, glei- ches gilt bei einem Widerruf der Angebote. Mehrfachzeichnungen sind zulässig, es gibt keinen Mindest- und/oder Höchstbetrag der Zeichnung. Zur Zeichnung bei der Emittentin muss der Anleger eine E-Mail an xxxxxx.xxxxxx@xxxxxxxx.xxx mit dem Stichwort „Zeichnungsschein“ senden, erhält dann einen Zeichnungsschein in zweifacher Ausfertigung und muss diese beiden Ausfertigungen vorab ausgefüllt und unterschrieben an die darauf angegebene E-Mail-Adresse xxxxxx.xxxxxx@xxxxxxxx.xxx zurücksenden. Die Emittentin wird während Anleger werden entweder über ihre Depotbank oder von der Umtauschfrist vom 3.Juli 2020 Gesellschaft individuell über die Anzahl der ihnen zugeteilten Neuen Aktien, voraussichtlich am 8. November 2021, informiert. Der Angebotspreis, zu dem Kaufangebote erteilt werden können, beträgt je Neuer Aktie EUR 2,55. Der Angebotspreis ist spätestens bis 16zum 5. Juli 2020 November 2021 (18:00 MESZ12:00 Uhr) zu entrichten. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, jederzeit nach freiem Ermessen (i) die Inhaber Anzahl der Schuldverschreibungen 2016/2021 mit einem Gesamtnennbetrag angebo- tenen Aktien zu verringern, und/oder (ii) den Angebotszeitraum zu verlängern oder zu verkürzen und/ oder das Angebot zu widerrufen. Sofern von bis zu Eu- ro 30.000.000,00 einladen, ihre Schuldverschreibungen 2016/2021 in die Schuldverschreibungender Möglichkeit, die Gegenstand dieses Prospekts sindAngebotsbedingungen zu ändern, zu tauschen (der "Umtausch" und das Angebot eines Inhabers von Schuldverschreibungen 2016/2021 zum Umtausch der "Umtauschauftrag"). Die Schuldverschreibungen werden voraussichtlich vom 3.Juli 2020 bis 20. Juli 2020 (12:00 Uhr MESZ) (der "Angebotszeitraum") Gebrauch gemacht wird, wird die Änderung über die Zeichnungsfunktionalität durch die Emittentin im Großher- zogtum Luxembourg, in der Bundesrepublik Deutschland und in der Republik Österreich öffentlich angeboten. Es gibt keine vorab festgelegten Tranchen. Die Zuteilung erfolgt im Ermessen der Emittentin. Jede Verkürzung oder Verlängerung der Umtauschfrist und /oder des Angebotszeitraums sowie die Festlegung weiterer Angebotszeiträume oder die Beendigung des Öffentlichen Angebots der Schuld- verschreibungen wird elektronische Medien auf der Internetseite der Emittentin (xxx.xxxxxxx.xxx) bekannt gegeben und der CSSF mitgeteilt. Zudem wird die Emittentin Gesell- schaft unter xxx.xxxxxxxx.xxx 33 im Falle einer Verlängerung Bereich „Investor Relations“ unter dem Menüpunkt „Öffentliches Angebot 2021“ und, sofern nach der Umtauschfrist und / oder des Angebotszeitraums erforderlichenfalls einen Prospektverordnung erforderlich, als Nachtrag zu diesem Prospekt veröffentlicht werden. Eine individuelle Unterrichtung der Anleger, die Kaufangebote abgegeben haben, erfolgt nicht. Trotz einer solchen Änderung bleiben die bereits abgegebenen Kaufangebote gültig. Nach Artikel 23 Absatz 2a Prospektverordnung haben Anleger, die bereits vor Veröffentlichung eines Nach- trags zum Wertpapierprospekt einer auf Erwerb oder Zeichnung gerichtete Willenserklärung abgegeben haben, vom 18. Xxxx 2021 bis zum 31. Dezember 2022 das Recht, diese innerhalb von drei Arbeitsta- gen nach Veröffentlichung des Nachtrags zu widerrufen, sofern der CSSF billigen lassen neue Umstand oder die Unrichtig- keit, wegen der der Nachtrag veröffentlicht wurde, vor dem endgültigen Schluss des öffentlichen Ange- bots und veröffentlichenvor Lieferung der Wertpapiere eingetreten ist. 22Voraussichtlich am 8. Juli 2020 unter Einbindung November 2021 wird die Emittentin eine Pressemitteilung über die Zahl der als Orderbuchmanager fungierenden ICF Bank AG Wertpapier- handelsbank (Geschäftsanschrift Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, Bundesrepublik Deutsch- land) (der "Orderbuchmanager") durch die Zahlstelle Bankhaus Gebrüder Martin AG (Geschäftsan- schrift Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx) geliefert und abgerechnet. Die im Rahmen des Umtausches öffentlichen Angebots gezeichneten und zugeteilten Schuldverschreibungen Neuen Aktien veröffentlichen. Die Neuen Aktien werden voraussichtlich am 2217. Juli 2020 über die Zahlstelle Bankhaus Gebrüder Xxxxxx AG (Geschäftsanschrift Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx) November 2021 geliefert. Die Emittentin behält sich eine vorzeitige Lieferung auch durch Handel per Erscheinen vor. Die Kosten für das Angebot betragen bis zu Euro 750.000,00. Kosten werden dem Anleger von der Emittentin nicht in Rechnung gestellt. Anleger, die Schuldverschreibungen zeichnen, können übliche Spesen und Gebühren von ihrer jeweils depotführenden Bank berechnet werden. Der Emissionserlös beläuft sich – abhängig von der tatsächlichen Anzahl platzierter Schuldverschrei- bungen im Rahmen des Öffentlichen Angebots bzw. der Privatplatzierung und unter Berücksichtigung des Ergebnisses des Öffentlichen Umtauschangebots sowie unter Berücksichtigung von Gesamtkos- ten für die Platzierung der Schuldverschreibungen – auf einen voraussichtlichen Betrag bis zu Eu- ro 29.250.000,00 (Nettoemissionserlöse). Die Nettoemissionserlöse beabsichtigt die Emittentin, wie folgt zu verwenden: Zur Lastenfreistellung der Besicherungsobjekte, die im Rahmen der Schuldverschreibungen 2011/ 2016 verwendet wurden und zur Besicherung der hiesigen Schuldverschreibungen dienen, sowie zur Refinanzierung der Schuldverschreibungen 2011/ 2016 werden die Emissionserlöse vollständig an den Treuhänder der Schuldverschreibungen 2011/ 2016 gezahlt. Die Emittentin ist nach Maßgabe der Anleihebedingungen allerdings auch frei andere Sicherheiten zu bestellen. Soweit Umtauschaufträge im Zusammengang mit dem Umtauschangebot im Gegenwert von bis zu Euro 30.000.000,00 angenommen werden, reduziert sich der Emissionserlös in Hinblick auf die zuflie- ßenden Barmittel entsprechend um den Gegenwert der in die Schuldverschreibungen umgetauschten Schuldverschreibungen 2016/2021. Unter der Annahme des vollständig durchgeführten Umtauschan- gebots stünden der Emittentin keine Emissionserlöse zur Verfügung. Falls der Umtausch der Schuldverschreibungen 2016/2021 nicht vollständig angenommen wird, wer- den die Barmittel aus dem hiesigen Angebot in Höhe von bis zu Euro 29.250.000,00 zur Refinanzie- rung der Schuldverschreibungen 2016/2021 verwendet. Falls die Schuldverschreibungen nicht in voller Höhe gezeichnet werden, sollen die Nettoemissionser- löse, die in bar geleistet werden, zunächst für die Lastenfreistellung und damit zur Bewirkung der vor- gesehenen Besicherung der Anleihegläubiger über die Grundpfandrechte dienen, so dass eine antei- lige Tilgung der Schuldverschreibungen 2016/2021 möglich ist. Da es sich um eine Eigenemission handelt, gibt es keine Übernahmevertrag mit fester Übernahme- verpflichtung.. Da es sich um eine Eigenemission handelt, bestehen keine weitergehende geschäftliche Interessen an der Durchführung des Angebots.

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Zeitplan. Die Emittentin wird während der Umtauschfrist vom 3.Juli 2020 bis 16. Juli 2020 (18:00 MESZ) die Inhaber Für das Umtauschangebot nebst Mehrerwerbsoption sowie für das öffentliche Angebot der Schuldverschreibungen 2016/2021 mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu Eu- ro 30.000.000,00 einladen, ihre Schuldverschreibungen 2016/2021 in die Schuldverschreibungen, die Gegenstand dieses ist folgender Zeitplan vorgesehen: Billigung des Wertpapierprospekts 27. Oktober 2023 Veröffentlichung des gebilligten Prospekts sind, zu tauschen (auf der "Umtausch" Internetseite xxxx://xxx.xxx- xxxxxxxxxx.xx.xx sowie Veröffentlichung auf der Webseite der Börse Luxemburg unter xxx.xxxxxx.xx 27. Oktober 2023 Veröffentlichung des Umtauschangebots und das Angebot eines Inhabers von Schuldverschreibungen 2016/2021 zum Umtausch der "Umtauschauftrag"). Die Schuldverschreibungen werden voraussichtlich vom 3.Juli 2020 bis 20. Juli 2020 (12:00 Uhr MESZ) (der "Angebotszeitraum") über die Zeichnungsfunktionalität durch die Emittentin im Großher- zogtum Luxembourg, in der Bundesrepublik Deutschland und in der Republik Österreich öffentlich angeboten. Es gibt keine vorab festgelegten Tranchen. Die Zuteilung erfolgt im Ermessen der Emittentin. Jede Verkürzung oder Verlängerung der Umtauschfrist und /oder des Angebotszeitraums sowie die Festlegung weiterer Angebotszeiträume oder die Beendigung des Öffentlichen Angebots der Schuld- verschreibungen wird Mehrerwerbsoption auf der Internetseite der Emittentin (xxx.xxxxxxx.xxxxxxx://xxx.xxx-xxxxxxxxxx.xx) bekannt gegeben und der CSSF mitgeteilt. Zudem wird die Emittentin sowie im Falle einer Verlängerung Bundesanzeiger 30. Oktober 2023 Beginn des Umtauschangebots, der Umtauschfrist Mehrerwerbsoption und / oder des Angebotszeitraums erforderlichenfalls einen Nachtrag zu diesem Prospekt von der CSSF billigen lassen und veröffentlichen. 22. Juli 2020 unter Einbindung der als Orderbuchmanager fungierenden ICF Bank AG Wertpapier- handelsbank (Geschäftsanschrift Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, Bundesrepublik Deutsch- land) (der "Orderbuchmanager") durch die Zahlstelle Bankhaus Gebrüder Martin AG (Geschäftsan- schrift Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx) geliefert und abgerechnet. Die im Rahmen des Umtausches zugeteilten Schuldverschreibungen werden voraussichtlich am 22. Juli 2020 über die Zahlstelle Bankhaus Gebrüder Xxxxxx AG (Geschäftsanschrift Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx) geliefert. Die Emittentin behält sich eine vorzeitige Lieferung auch durch Handel per Erscheinen vor. Die Kosten für das Angebot betragen bis zu Euro 750.000,00. Kosten werden dem Anleger von der Emittentin nicht in Rechnung gestellt. Anleger, die Schuldverschreibungen zeichnen, können übliche Spesen und Gebühren von ihrer jeweils depotführenden Bank berechnet werden. Der Emissionserlös beläuft sich – abhängig von der tatsächlichen Anzahl platzierter Schuldverschrei- bungen im Rahmen des Öffentlichen Angebots bzwüber die Website und die Zeichnungsfunktionalität 2. November 2023 Ende des Umtauschangebots und der Privatplatzierung Mehrerwerbsoption 21. November 2023 (12:00 Uhr) Ende der Angebotsfrist - über die Zeichnungsfunktionalität - über die Emittentin - Öffentlicher Abverkauf 21. November 2023 (12:00 Uhr) 26. Oktober 2024 26. Oktober 2024 Begebungstag und unter Berücksichtigung voraussichtliche Lieferung der Schuldverschreibungen 27. November 2023 Beabsichtigte Einbeziehung der Anleihe zum Handel im Freiverkehr einer Wertpapierbörse 27. November 2023 Veröffentlichung des Ergebnisses des Öffentlichen Umtauschangebots öffentlichen Angebots bzw. des Gesamtnennbetrags auf der Internetseite xxxx://xxx.xxx-xxxxxxxxxx.xx/ und Übermittlung an die CSSF sowie Veröffentlichung auf der Webseite der Börse Luxemburg unter Berücksichtigung von Gesamtkos- ten für die Platzierung der Schuldverschreibungen – auf einen voraussichtlichen Betrag bis zu Eu- ro 29.250.000,00 (Nettoemissionserlöse)xxx.xxxxxx.xx 31. Die Nettoemissionserlöse beabsichtigt die Emittentin, wie folgt zu verwenden: Zur Lastenfreistellung der Besicherungsobjekte, die im Rahmen der Schuldverschreibungen 2011/ 2016 verwendet wurden und zur Besicherung der hiesigen Schuldverschreibungen dienen, sowie zur Refinanzierung der Schuldverschreibungen 2011/ 2016 werden die Emissionserlöse vollständig an den Treuhänder der Schuldverschreibungen 2011/ 2016 gezahlt. Die Emittentin ist nach Maßgabe der Anleihebedingungen allerdings auch frei andere Sicherheiten zu bestellen. Soweit Umtauschaufträge im Zusammengang mit dem Umtauschangebot im Gegenwert von bis zu Euro 30.000.000,00 angenommen werden, reduziert sich der Emissionserlös in Hinblick auf die zuflie- ßenden Barmittel entsprechend um den Gegenwert der in die Schuldverschreibungen umgetauschten Schuldverschreibungen 2016/2021. Unter der Annahme des vollständig durchgeführten Umtauschan- gebots stünden der Emittentin keine Emissionserlöse zur Verfügung. Falls der Umtausch der Schuldverschreibungen 2016/2021 nicht vollständig angenommen wird, wer- den die Barmittel aus dem hiesigen Angebot in Höhe von bis zu Euro 29.250.000,00 zur Refinanzie- rung der Schuldverschreibungen 2016/2021 verwendet. Falls die Schuldverschreibungen nicht in voller Höhe gezeichnet werden, sollen die Nettoemissionser- löse, die in bar geleistet werden, zunächst für die Lastenfreistellung und damit zur Bewirkung der vor- gesehenen Besicherung der Anleihegläubiger über die Grundpfandrechte dienen, so dass eine antei- lige Tilgung der Schuldverschreibungen 2016/2021 möglich ist. Da es sich um eine Eigenemission handelt, gibt es keine Übernahmevertrag mit fester Übernahme- verpflichtung.. Da es sich um eine Eigenemission handelt, bestehen keine weitergehende geschäftliche Interessen an der Durchführung des Angebots.Oktober 2024

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