Zeitwertschaden. a) Der Zeitwertschaden wird bei zerstörten oder abhanden gekommenen Sachen gemäß den Bestimmungen über den Versi- cherungswert festgestellt. Bei beschädigten Sachen werden die Kosten einer Reparatur um den Betrag gekürzt, um den durch die Reparatur der Zeitwert der Sache gegenüber dem Zeitwert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles erhöht würde. b) Für sonstige Sachen nach § 17 Nr. 4 erwirbt der Versicherungsnehmer auf den Teil der Entschädigung, der den gemeinen Wert (siehe § 17 Nr. 1 c) übersteigt, einen Anspruch nur, soweit für die Verwendung der Entschädigung die Voraussetzun- gen gemäß Nr. 3 erfüllt sind und die Wiederherstellung notwendig ist.
Appears in 1 contract
Samples: Sach Und Gewerbeversicherung
Zeitwertschaden. a) Der Zeitwertschaden wird bei zerstörten oder abhanden gekommenen Sachen gemäß den Bestimmungen über den Versi- cherungswert Versicherungs- wert festgestellt. Bei beschädigten Sachen werden die Kosten einer Reparatur um den Betrag gekürzt, um den durch die Reparatur der Zeitwert der Sache gegenüber dem Zeitwert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles erhöht würde.
b) Für sonstige Sachen nach § 17 Nr. 4 erwirbt der Versicherungsnehmer auf den Teil der Entschädigung, der den gemeinen Wert (siehe § 17 Nr. 1 c) übersteigt, einen Anspruch nur, soweit für die Verwendung der Entschädigung die Voraussetzun- gen Voraussetzungen gemäß Nr. 3 erfüllt sind und die Wiederherstellung notwendig ist.
Appears in 1 contract
Samples: Insurance Agreement
Zeitwertschaden. a) Der Zeitwertschaden wird bei zerstörten oder abhanden abhanden- gekommenen Sachen gemäß den Bestimmungen über den Versi- cherungswert Versicherungswert festgestellt. Bei beschädigten Sachen werden die Kosten einer Reparatur Re- paratur um den Betrag gekürzt, um den durch die Reparatur Repa- ratur der Zeitwert der Sache gegenüber dem Zeitwert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles erhöht würde.
b) Für sonstige Sachen nach § 17 18 Nr. 4 erwirbt der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer auf den Teil der Entschädigung, der den gemeinen Wert (siehe § 17 18 Nr. 1 c) übersteigt, einen Anspruch nur, soweit für die Verwendung der Entschädigung Entschädi- gung die Voraussetzun- gen Voraussetzungen gemäß Nr. 3 erfüllt sind und die Wiederherstellung notwendig ist.
Appears in 1 contract
Samples: Inhaltsversicherung
Zeitwertschaden. a) Der Zeitwertschaden wird bei zerstörten oder abhanden gekommenen Sachen gemäß den Bestimmungen über den Versi- cherungswert Versicherungswert festgestellt. Bei beschädigten Sachen werden die Kosten einer Reparatur um den Betrag gekürzt, um den durch die Reparatur der Zeitwert der Sache gegenüber dem Zeitwert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles erhöht würde.
b) Für sonstige Sachen nach § 17 Nr. 4 erwirbt der Versicherungsnehmer auf den Teil der Entschädigung, der den gemeinen Wert (siehe § 17 Nr. 1 c) übersteigt, einen Anspruch nur, soweit für die Verwendung der Entschädigung die Voraussetzun- gen Voraussetzungen gemäß Nr. 3 erfüllt sind und die Wiederherstellung notwendig ist.
Appears in 1 contract
Samples: Verbundene Sach Gewerbeversicherung
Zeitwertschaden. a) Der Zeitwertschaden wird bei zerstörten oder abhanden gekommenen gekom- menen Sachen gemäß den Bestimmungen über den Versi- cherungswert Versicherungs- wert festgestellt. Bei beschädigten Sachen werden die Kosten einer Reparatur um den Betrag gekürzt, um den durch die Reparatur der Zeitwert der Sache gegenüber dem Zeitwert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles Versiche- rungsfalles erhöht würde.
b) Für sonstige Sachen nach § Ziffer 17 Nr. 4 erwirbt der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer auf den Teil der Entschädigung, der den gemeinen Wert (siehe § Ziffer 17 Nr. 1 c) übersteigt, einen Anspruch nur, soweit für die Verwendung der Entschädigung die Voraussetzun- gen Voraussetzungen gemäß Nr. 3 erfüllt sind und die Wiederherstellung notwendig ist.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Verbundende Sach Ge Werbeversicherung
Zeitwertschaden. a) Der Zeitwertschaden wird bei zerstörten oder abhanden gekommenen Sachen gemäß den Bestimmungen über den Versi- cherungswert Versicherungswert festgestellt. Bei beschädigten Sachen werden die Kosten einer Reparatur um den Betrag gekürzt, um den durch die Reparatur der Zeitwert der Sache gegenüber dem Zeitwert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles erhöht würde.
b) Für sonstige Sachen nach § 17 NrZiff. 4 erwirbt der Versicherungsnehmer auf den Teil der Entschädigung, der den gemeinen Wert (siehe § 17 NrZiff. 1 c) übersteigt, einen Anspruch nur, soweit für die Verwendung der Entschädigung die Voraussetzun- gen Voraussetzungen gemäß NrZiff. 3 erfüllt sind und die Wiederherstellung notwendig ist.
Appears in 1 contract
Samples: Landwirtschaftliche Gebäude , Inhalts Und Tierversicherung
Zeitwertschaden. a) Der Zeitwertschaden wird bei zerstörten oder abhanden gekommenen abhandengekommenen Sachen gemäß den Bestimmungen über den Versi- cherungswert Versicherungswert festgestellt. Bei beschädigten Sachen werden die Kosten einer Reparatur um den Betrag gekürztge- kürzt, um den durch die Reparatur der Zeitwert der Sache gegenüber dem Zeitwert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles Versicherungsfalls erhöht würde.
b) Für sonstige Sachen nach § 17 Nr. 4 Ziffer 9.4 erwirbt der Versicherungsnehmer auf den Teil der EntschädigungEnt- schädigung, der den gemeinen Wert (siehe § 17 Nr. 1 Zif- fer 9.1 c)) übersteigt, einen Anspruch nur, soweit so- weit für die Verwendung der Entschädigung die Voraussetzun- gen Voraussetzungen gemäß Nr. 3 Ziffer 11.3 erfüllt sind und die Wiederherstellung notwendig ist.
Appears in 1 contract
Samples: Gewerbe Sachversicherung