Common use of Zinsen, Entgelte und Auslagen Clause in Contracts

Zinsen, Entgelte und Auslagen. Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die im Privatkundengeschäft üblichen Leistungen er- geben sich aus den Preis- und Leistungsverzeichnissen der jeweiligen Produkte. Wenn ein Kunde eine dort aufgeführte Leistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Ver- einbarung getroffen wurde, gelten die zu diesem Zeitpunkt im Preis- und Leistungsverzeichnis angegebenen Entgelte. Gleiches gilt für dort angegebene Zinssätze. Für die Vergütung der darin nicht aufgeführten Leistungen, die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßli- chem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften. Für eine Leistung, zu deren Erbringung die Ikano Bank kraft Gesetzes oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im eigenen Interesse wahrnimmt, wird die Ikano Bank kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen erhoben. Die Änderung der Zinsen bei Krediten mit einem veränderlichen Zinssatz erfolgt aufgrund der jeweiligen Kreditvereinbarung mit dem Kunden. Die Ikano Bank wird dem Kunden Änderungen von Zinsen mitteilen. Bei einer Erhöhung kann der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist, die davon betroffene Kreditvereinbarung innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntgabe der Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen. Kündigt der Kunde, so werden die erhöhten Zinsen für die gekündigte Kreditvereinbarung nicht zugrunde gelegt. Die Ikano Bank wird zur Abwicklung eine angemessene Frist einräumen. Änderungen von Entgelten für solche Leistungen, die vom Kunden im Rahmen der Geschäfts- verbindung typischerweise dauerhaft in Anspruch genommen werden (z. B. Konto- und Depot- führung), werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Ikano Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (z. B. das On- line-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die Zu- stimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Ikano Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Ände- rungen angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschla- genen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Ikano Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Kündigt der Kunde, wird das geänderte Entgelt für die gekündigte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt. Die Ikano Bank ist berechtigt, dem Kunden Auslagen in Rechnung zu stellen, die anfallen, wenn die Ikano Bank in seinem Auftrag oder seinem mutmaßlichen Interesse tätig wird (insbesondere für Ferngespräche, Porti) oder wenn Sicherheiten bestellt, verwal- tet, freigegeben oder verwertet werden (insbesondere Notarkosten, Lagergelder, Kosten der Bewachung von Sicherungsgut). Bei Verbraucherdarlehensverträgen und Zahlungsdiens- teverträgen mit Verbrauchern für Zahlungen richten sich die Zinsen und Kosten (Entgelte und Auslagen) nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen und Sonderbedingungen sowie ergänzend nach den gesetzlichen Vorschriften. Stand: 01.11.2017 Ikano Bank AB (publ), Zweigniederlassung Deutschland, Xxxx-xxx-Xxxxxxxx-Xxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx, Telefon 00000 000 0, Fax 00000 000 000, E-Mail xxxxxxx@xxxxx.xx, Amtsgericht Wiesbaden, HRB 28399; Eingetragener Sitz der Ikano Bank AB (publ): Älmhult, Schweden, Schwedisches Gesellschaftsregister (Bolagsverket) 516406-0922; Mitglieder des Vorstands (Styrelse): Xxxx Xxxxxxx, Xxxx Xxxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxxxxx van Xxxxx, Xxxx Xxxxxxxxx; Vorstandsvorsitzender (Styrelseordförande): Xxxx Xxxxxxxxx; Geschäftsführer (Verkställande Direktör): Xxxxx Xxxxxx Die Ikano Bank erwirbt ein Pfandrecht auch an den Ansprüchen, die dem Kunden gegen die Ikano Bank aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung zustehen oder künftig zustehen wer- den (z. B. aus Kontoguthaben). Das Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche, die der Ikano Bank mit ihren sämtlichen in- und ausländischen Geschäftsstellen aus der bank- mäßigen Geschäftsverbindung gegen den Kunden zustehen. Hat der Kunde gegenüber der Ikano Bank eine Haftung für Verbindlichkeiten eines anderen Kunden der Ikano Bank über- nommen (z. B. als Bürge), so sichert das Pfandrecht die aus der Haftungsübernahme folgende Schuld jedoch erst ab ihrer Fälligkeit. Gelangen Gelder oder andere Werte mit der Maßgabe in die Verfügungsgewalt der Ikano Bank, dass sie nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden dürfen, erstreckt sich das Pfandrecht der Ikano Bank nicht auf diese Werte.

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Samples: Kreditkartenvertrag, Kreditkartenvertrag, Ikea Team Card Vertrag

Zinsen, Entgelte und Auslagen. (1) Zinsen und Entgelte im Privatkundengeschäft Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die im Privatkundengeschäft üblichen Kredite und Leistungen er- geben ergibt sich aus den dem „Preisaushang - Regelsätze im standardisierten Privatkundengeschäft” und ergänzend aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnissen der jeweiligen ProdukteLeistungsverzeichnis”. Wenn ein Kunde einen dort aufgeführten Kredit oder eine dort aufgeführte Leistung Haupt- leistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Ver- einbarung Vereinbarung getroffen wurde, gelten die zu diesem Zeitpunkt im „Preisaushang” oder „Preis- und Leistungsverzeichnis Leis- tungsverzeichnis” angegebenen Zinsen und Entgelte. Gleiches gilt Eine Vereinbarung, die auf eine über das vereinbarte Entgelt für dort angegebene Zinssätzedie Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers gerichtet ist, kann die Bank mit dem Verbraucher nur ausdrücklich treffen, auch wenn sie im „Preisaushang“ oder im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesen ist. Für die Vergütung der darin nicht aufgeführten LeistungenHauptleistungen, die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßli- chem mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften. . (2) Zinsen und Entgelte außerhalb des Privatkundengeschäfts Außerhalb des Privatkundengeschäfts bestimmt die Bank, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde und gesetzliche Bestimmungen dem nicht entge- genstehen, die Höhe von Zinsen und Entgelten nach billigem Ermessen (§ 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches). (3) Nicht entgeltfähige Leistung Für eine Leistung, zu deren Erbringung die Ikano Bank kraft Gesetzes oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet Nebenpfticht verpftichtet ist oder die sie im eigenen Interesse wahrnimmtwahr- nimmt, wird die Ikano Bank kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen Regelung erhoben. . (4) Änderung von Zinsen; Kündigungsrecht des Kunden bei Erhöhung Die Änderung der Zinsen bei Krediten mit einem veränderlichen Zinssatz erfolgt aufgrund der jeweiligen Kreditvereinbarung Kreditvereinbarungen mit dem Kunden. Die Ikano Bank wird dem Kunden Änderungen von Zinsen mitteilen. Bei einer Erhöhung kann der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist, die davon betroffene Kreditvereinbarung innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntgabe der Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen. Kündigt der Kunde, so werden die erhöhten Zinsen für die gekündigte ge- kündigte Kreditvereinbarung nicht zugrunde gelegt. Die Ikano Bank wird zur Abwicklung eine angemessene Frist einräumen. Änderungen von Entgelten . (5) Entfällt (6) Auslagen Die Aufwendungsersatzansprüche der Bank richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. (7) Besonderheiten bei Verbraucherdarlehensverträgen und Zahlungsdienste- verträgen mit Verbrauchern für solche Leistungen, die vom Kunden im Rahmen der Geschäfts- verbindung typischerweise dauerhaft in Anspruch genommen werden (z. B. Konto- und Depot- führung), werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Ikano Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (z. B. das On- line-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die Zu- stimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Ikano Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Ände- rungen angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschla- genen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Ikano Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Kündigt der Kunde, wird das geänderte Entgelt für die gekündigte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt. Die Ikano Bank ist berechtigt, dem Kunden Auslagen in Rechnung zu stellen, die anfallen, wenn die Ikano Bank in seinem Auftrag oder seinem mutmaßlichen Interesse tätig wird (insbesondere für Ferngespräche, Porti) oder wenn Sicherheiten bestellt, verwal- tet, freigegeben oder verwertet werden (insbesondere Notarkosten, Lagergelder, Kosten der Bewachung von Sicherungsgut). Zahlungen Bei Verbraucherdarlehensverträgen und Zahlungsdiens- teverträgen Zahlungsdiensteverträgen mit Verbrauchern für Zahlungen richten sich die Zinsen und die Kosten (Entgelte und Entgelte, Auslagen) nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen und Sonderbedingungen sowie ergänzend nach den gesetzlichen Vorschriften. Stand: 01.11.2017 Ikano Sicherheiten für die Ansprüche der Bank AB (publ), Zweigniederlassung Deutschland, Xxxx-xxx-Xxxxxxxx-Xxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx, Telefon 00000 000 0, Fax 00000 000 000, E-Mail xxxxxxx@xxxxx.xx, Amtsgericht Wiesbaden, HRB 28399; Eingetragener Sitz der Ikano Bank AB (publ): Älmhult, Schweden, Schwedisches Gesellschaftsregister (Bolagsverket) 516406-0922; Mitglieder des Vorstands (Styrelse): Xxxx Xxxxxxx, Xxxx Xxxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxxxxx van Xxxxx, Xxxx Xxxxxxxxx; Vorstandsvorsitzender (Styrelseordförande): Xxxx Xxxxxxxxx; Geschäftsführer (Verkställande Direktör): Xxxxx Xxxxxx Die Ikano Bank erwirbt ein Pfandrecht auch an den Ansprüchen, die dem Kunden gegen die Ikano Bank aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung zustehen oder künftig zustehen wer- den (z. B. aus Kontoguthaben). Das Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche, die der Ikano Bank mit ihren sämtlichen in- und ausländischen Geschäftsstellen aus der bank- mäßigen Geschäftsverbindung gegen den Kunden zustehen. Hat der Kunde gegenüber der Ikano Bank eine Haftung für Verbindlichkeiten eines anderen Kunden der Ikano Bank über- nommen (z. B. als Bürge), so sichert das Pfandrecht die aus der Haftungsübernahme folgende Schuld jedoch erst ab ihrer Fälligkeit. Gelangen Gelder oder andere Werte mit der Maßgabe in die Verfügungsgewalt der Ikano Bank, dass sie nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden dürfen, erstreckt sich das Pfandrecht der Ikano Bank nicht auf diese Werte.Kunden

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Zinsen, Entgelte und Auslagen. (1) Zinsen und Entgelte im Privatkundengeschäft Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die im Privatkundengeschäft üblichen Kredite und Leistungen er- geben ergibt sich aus den dem „Preisaushang - Regelsätze im standardisierten Privatkundengeschäft“ und ergänzend aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnissen der jeweiligen ProdukteLeistungsverzeichnis“. Wenn ein Kunde einen dort aufgeführten Kre- dit oder eine dort aufgeführte Leistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Ver- einbarung Vereinbarung getroffen wurde, gelten die zu diesem Zeitpunkt im „Preisaushang“ oder „Preis- und Leistungsverzeichnis Leistungsverzeichnis“ angegebenen Zinsen und Entgelte. Gleiches gilt für dort angegebene Zinssätze. Für die Vergütung der darin nicht aufgeführten Leistungen, die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßli- chem mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften. . (2) Zinsen und Entgelte außerhalb des Privatkundengeschäfts Außerhalb des Privatkundengeschäfts bestimmt die Bank, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde und gesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen, die Höhe von Zinsen und Entgelten nach billigem Ermessen (§ 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches). (3) Nicht entgeltfähige Leistung Für eine Leistung, zu deren Erbringung die Ikano Bank kraft Gesetzes oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im eigenen Interesse wahrnimmt, wird die Ikano Bank kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen Regelung erhoben. . (4) Änderung von Zinsen; Kündigungsrecht des Kunden bei Erhöhung Die Änderung der Zinsen bei Krediten mit einem veränderlichen Zinssatz erfolgt aufgrund der jeweiligen Kreditvereinbarung Kreditvereinbarungen mit dem Kunden. Die Ikano Bank wird dem Kunden Änderungen von Zinsen mitteilen. Bei einer Erhöhung kann der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist, die davon betroffene Kreditvereinbarung innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntgabe der Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen. Kündigt der Kunde, so werden die erhöhten Zinsen für die gekündigte Kreditvereinbarung nicht zugrunde gelegt. Die Ikano Bank wird zur Abwicklung eine angemessene Frist einräumen. . (5) Änderung von Entgelten bei typischerweise dauerhaft in Anspruch genommenen Leistungen Änderungen von Entgelten für solche Leistungen, die vom Kunden im Rahmen der Geschäfts- verbindung Geschäftsverbindung typischerweise dauerhaft in Anspruch genommen werden (z. B. zum Beispiel Konto- und Depot- führung), Depotführung) werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Ikano Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (z. B. zum Beispiel das On- lineOnline-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die Zu- stimmung Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Ikano Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Ände- rungen die Änderungen angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschla- genen vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Ikano Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Kündigt der Kunde, wird das geänderte Entgelt für die gekündigte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt. . (6) Auslagen Die Ikano Bank ist berechtigt, dem Kunden Auslagen in Rechnung zu stellen, die anfallen, wenn die Ikano Bank in seinem Auftrag oder seinem mutmaßlichen Interesse tätig wird (insbesondere für Ferngespräche, Porti) oder wenn Sicherheiten bestellt, verwal- tetverwaltet, freigegeben oder verwertet werden (insbesondere Notarkosten, Lagergelder, Kosten der Bewachung von Sicherungsgut). Bei . (7) Besonderheiten bei Verbraucherdarlehensverträgen und Zahlungsdiens- teverträgen Zahlungsdiensteverträgen mit Verbrauchern für Zahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in einer EWR-Währung Bei Verbraucherdarlehensverträgen und Zahlungsdiensteverträgen mit Verbrauchern für Zahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)4 in einer EWR-Währung5 richten sich die Zinsen und die Kosten (Entgelte und Entgelte, Auslagen) nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen und Sonderbedingungen sowie ergänzend nach den gesetzlichen Vorschriften. Stand: 01.11.2017 Ikano Sicherheiten für die Ansprüche der Bank AB (publ), Zweigniederlassung Deutschland, Xxxx-xxx-Xxxxxxxx-Xxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx, Telefon 00000 000 0, Fax 00000 000 000, E-Mail xxxxxxx@xxxxx.xx, Amtsgericht Wiesbaden, HRB 28399; Eingetragener Sitz der Ikano Bank AB (publ): Älmhult, Schweden, Schwedisches Gesellschaftsregister (Bolagsverket) 516406-0922; Mitglieder des Vorstands (Styrelse): Xxxx Xxxxxxx, Xxxx Xxxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxxxxx van Xxxxx, Xxxx Xxxxxxxxx; Vorstandsvorsitzender (Styrelseordförande): Xxxx Xxxxxxxxx; Geschäftsführer (Verkställande Direktör): Xxxxx Xxxxxx Die Ikano Bank erwirbt ein Pfandrecht auch an den Ansprüchen, die dem Kunden gegen die Ikano Bank aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung zustehen oder künftig zustehen wer- den (z. B. aus Kontoguthaben). Das Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche, die der Ikano Bank mit ihren sämtlichen in- und ausländischen Geschäftsstellen aus der bank- mäßigen Geschäftsverbindung gegen den Kunden zustehen. Hat der Kunde gegenüber der Ikano Bank eine Haftung für Verbindlichkeiten eines anderen Kunden der Ikano Bank über- nommen (z. B. als Bürge), so sichert das Pfandrecht die aus der Haftungsübernahme folgende Schuld jedoch erst ab ihrer Fälligkeit. Gelangen Gelder oder andere Werte mit der Maßgabe in die Verfügungsgewalt der Ikano Bank, dass sie nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden dürfen, erstreckt sich das Pfandrecht der Ikano Bank nicht auf diese Werte.Kunden

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zinsen, Entgelte und Auslagen. (1) Zinsen und Entgelte im Privatkundengeschäft Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die im Privatkundengeschäft üblichen Kredite und Leistungen er- geben ergibt sich aus den dem „Preisaushang - Regelsätze im standardisierten Privatkundengeschäft” und ergänzend aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnissen der jeweiligen ProdukteLeistungsverzeichnis”. Wenn ein Kunde einen dort aufgeführten Kre- dit oder eine dort aufgeführte Leistung Hauptleistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Ver- einbarung Vereinbarung getroffen wurde, gelten die zu diesem die- sem Zeitpunkt im „Preisaushang” oder „Preis- und Leistungsverzeichnis Leistungsverzeichnis” angegebenen Zinsen und Entgelte. Gleiches gilt für dort angegebene Zinssätze. Für die Vergütung der darin nicht aufgeführten Leistungenaufge- führten Hauptleistungen, die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßli- chem mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilenur- teilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften. . (2) Zinsen und Entgelte außerhalb des Privatkundengeschäfts Außerhalb des Privatkundengeschäfts bestimmt die Bank, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde und gesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen, die Höhe von Zinsen und Entgelten nach billigem Ermessen (§ 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches). (3) Nicht entgeltfähige Leistung Für eine Leistung, zu deren Erbringung die Ikano Bank kraft Gesetzes oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im eigenen eige- nen Interesse wahrnimmt, wird die Ikano Bank kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen Regelung erhoben. . (4) Änderung von Zinsen; Kündigungsrecht des Kunden bei Erhöhung Die Änderung der Zinsen bei Krediten mit einem veränderlichen Zinssatz erfolgt aufgrund der jeweiligen Kreditvereinbarung Kreditvereinbarungen mit dem Kunden. Die Ikano Bank wird dem Kunden Änderungen von Zinsen mitteilen. Bei einer Erhöhung kann der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist, die davon betroffene Kreditvereinbarung innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntgabe der Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen. Kündigt der Kunde, so werden die erhöhten Zinsen für die gekündigte Kreditvereinbarung nicht zugrunde gelegt. Die Ikano Bank wird zur Abwicklung eine angemessene ange- messene Frist einräumen. . (5) Änderung von Entgelten bei typischerweise dauerhaft in Anspruch genommenen Leistungen Änderungen von Entgelten für solche LeistungenHauptleistungen, die vom Kunden im Rahmen der Geschäfts- verbindung Geschäftsverbindung typischerweise dauerhaft in Anspruch genommen ge- nommen werden (z. B. zum Beispiel Konto- und Depot- führungDepotführung), werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des ih- res Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Ikano Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg Kommuni- kationsweg vereinbart (z. B. zum Beispiel das On- lineOnline-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die Zu- stimmung Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Ikano Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Ände- rungen die Änderungen angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschla- genen vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Ikano Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Kündigt der Kunde, wird das geänderte Entgelt für die gekündigte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt. Die Ikano Bank ist berechtigt, dem Kunden Auslagen in Rechnung zu stellen, die anfallen, wenn die Ikano Bank in seinem Auftrag oder seinem mutmaßlichen Interesse tätig wird (insbesondere für Ferngespräche, Porti) oder wenn Sicherheiten bestellt, verwal- tet, freigegeben oder verwertet werden (insbesondere Notarkosten, Lagergelder, Kosten der Bewachung von Sicherungsgut). Bei Verbraucherdarlehensverträgen und Zahlungsdiens- teverträgen mit Verbrauchern für Zahlungen richten sich die Zinsen und Kosten (Entgelte und Auslagen) nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen und Sonderbedingungen sowie ergänzend nach den gesetzlichen Vorschriften. Stand: 01.11.2017 Ikano Bank AB (publ), Zweigniederlassung Deutschland, Xxxx-xxx-Xxxxxxxx-Xxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx, Telefon 00000 000 0, Fax 00000 000 000, E-Mail xxxxxxx@xxxxx.xx, Amtsgericht Wiesbaden, HRB 28399; Eingetragener Sitz der Ikano Bank AB (publ): Älmhult, Schweden, Schwedisches Gesellschaftsregister (Bolagsverket) 516406-0922; Mitglieder des Vorstands (Styrelse): Xxxx Xxxxxxx, Xxxx Xxxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxxxxx van Xxxxx, Xxxx Xxxxxxxxx; Vorstandsvorsitzender (Styrelseordförande): Xxxx Xxxxxxxxx; Geschäftsführer (Verkställande Direktör): Xxxxx Xxxxxx Die Ikano Bank erwirbt ein Pfandrecht auch an den Ansprüchen, die dem Kunden gegen die Ikano Bank aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung zustehen oder künftig zustehen wer- den (z. B. aus Kontoguthaben). Das Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche, die der Ikano Bank mit ihren sämtlichen in- und ausländischen Geschäftsstellen aus der bank- mäßigen Geschäftsverbindung gegen den Kunden zustehen. Hat der Kunde gegenüber der Ikano Bank eine Haftung für Verbindlichkeiten eines anderen Kunden der Ikano Bank über- nommen (z. B. als Bürge), so sichert das Pfandrecht die aus der Haftungsübernahme folgende Schuld jedoch erst ab ihrer Fälligkeit. Gelangen Gelder oder andere Werte mit der Maßgabe in die Verfügungsgewalt der Ikano Bank, dass sie nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden dürfen, erstreckt sich das Pfandrecht der Ikano Bank nicht auf diese Werte.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zinsen, Entgelte und Auslagen. Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die im Privatkundengeschäft üblichen Leistungen er- geben sich aus den Preis- und Leistungsverzeichnissen der jeweiligen Produkte. Wenn ein Kunde eine dort aufgeführte Leistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Ver- einbarung getroffen wurde, gelten die zu diesem Zeitpunkt im Preis- und Leistungsverzeichnis angegebenen Entgelte. Gleiches gilt für dort angegebene Zinssätze. Für die Vergütung der darin nicht aufgeführten Leistungen, die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßli- chem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften. Für eine Leistung, zu deren Erbringung die Ikano Bank kraft Gesetzes oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im eigenen Interesse wahrnimmt, wird die Ikano Bank kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen erhoben. Die Änderung der Zinsen bei Krediten mit einem veränderlichen Zinssatz erfolgt aufgrund der jeweiligen Kreditvereinbarung mit dem Kunden. Die Ikano Bank wird dem Kunden Änderungen von Zinsen mitteilen. Bei einer Erhöhung kann der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist, die davon betroffene Kreditvereinbarung innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntgabe der Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen. Kündigt der Kunde, so werden die erhöhten Zinsen für die gekündigte Kreditvereinbarung nicht zugrunde gelegt. Die Ikano Bank wird zur Abwicklung eine angemessene Frist einräumen. Stand: 01.11.2017 Änderungen von Entgelten für solche Leistungen, die vom Kunden im Rahmen der Geschäfts- verbindung typischerweise dauerhaft in Anspruch genommen werden (z. B. Konto- und Depot- führung), werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Ikano Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (z. B. das On- line-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die Zu- stimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Ikano Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Ände- rungen angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschla- genen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Ikano Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Kündigt der Kunde, wird das geänderte Entgelt für die gekündigte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt. Die Ikano Bank ist berechtigt, dem Kunden Auslagen in Rechnung zu stellen, die anfallen, wenn die Ikano Bank in seinem Auftrag oder seinem mutmaßlichen Interesse tätig wird (insbesondere für Ferngespräche, Porti) oder wenn Sicherheiten bestellt, verwal- tet, freigegeben oder verwertet werden (insbesondere Notarkosten, Lagergelder, Kosten der Bewachung von Sicherungsgut). Bei Verbraucherdarlehensverträgen und Zahlungsdiens- teverträgen mit Verbrauchern für Zahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in einer EWR-Währung richten sich die Zinsen und Kosten (Entgelte und Auslagen) nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen und Sonderbedingungen sowie ergänzend nach den gesetzlichen Vorschriften. Stand: 01.11.2017 Ikano Bank AB (publ), Zweigniederlassung Deutschland, Xxxx-xxx-Xxxxxxxx-Xxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx, Telefon 00000 000 0, Fax 00000 000 000, E-Mail xxxxxxx@xxxxx.xx, Amtsgericht Wiesbaden, HRB 28399; Eingetragener Sitz der Ikano Bank AB (publ): Älmhult, Schweden, Schwedisches Gesellschaftsregister (Bolagsverket) 516406-0922; Mitglieder des Vorstands (Styrelse): Xxxx Xxxxxxx, Xxxx Xxxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxxxxx van Xxxxx, Xxxx Xxxxxxxxx; Vorstandsvorsitzender (Styrelseordförande): Xxxx Xxxxxxxxx; Geschäftsführer (Verkställande Direktör): Xxxxx Xxxxxx Die Ikano Bank erwirbt ein Pfandrecht auch an den Ansprüchen, die dem Kunden gegen die Ikano Bank aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung zustehen oder künftig zustehen wer- den (z. B. aus Kontoguthaben). Das Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche, die der Ikano Bank mit ihren sämtlichen in- und ausländischen Geschäftsstellen aus der bank- mäßigen Geschäftsverbindung gegen den Kunden zustehen. Hat der Kunde gegenüber der Ikano Bank eine Haftung für Verbindlichkeiten eines anderen Kunden der Ikano Bank über- nommen (z. B. als Bürge), so sichert das Pfandrecht die aus der Haftungsübernahme folgende Schuld jedoch erst ab ihrer Fälligkeit. Gelangen Gelder oder andere Werte mit der Maßgabe in die Verfügungsgewalt der Ikano Bank, dass sie nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden dürfen, erstreckt sich das Pfandrecht der Ikano Bank nicht auf diese Werte.

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Samples: Finanzierungsvereinbarung

Zinsen, Entgelte und Auslagen. (1) Zinsen und Entgelte im Privatkundengeschäft Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die im Privatkundengeschäft üblichen Kredite und Leistungen er- geben ergibt sich aus den dem „Preisaushang – Regelsätze im standardisierten Privatkundengeschäft” und ergänzend aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnissen der jeweiligen ProdukteLeistungsverzeichnis”. Wenn ein Kunde einen dort aufgeführten Kredit oder eine dort aufgeführte Leistung Hauptleistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Ver- einbarung Vereinbarung getroffen wurde, gelten die zu diesem Zeitpunkt im „Preisaushang“ oder „Preis- und Leistungsverzeichnis Leistungsverzeichnis“ angegebenen Zinsen und Entgelte. Gleiches gilt für dort angegebene Zinssätze. Für die Vergütung der darin nicht aufgeführten LeistungenHauptleistungen, die im Auftrag Auf- trag des Kunden oder in dessen mutmaßli- chem mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften. (2) Zinsen und Entgelte außerhalb des Privatkundengeschäfts unverändert (3) Nicht entgeltfähige Leistung unverändert (4) Änderung von Zinsen; Kündigungsrecht des Kunden bei Erhöhung unverändert 12. Für Zinsen, Entgelte und Auslagen (1) Zinsen und Entgelte im Privatkundengeschäft Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die im Privatkundengeschäft üblichen Kredite und Leistungen ergibt sich aus dem „Preisaushang – Regelsätze im standardisierten Privatkundengeschäft” und ergänzend aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis”. Wenn ein Kunde einen dort aufgeführten Kredit oder eine Leistungdort aufgeführte Hauptleistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die zu deren Erbringung diesem Zeitpunkt im „Preisaushang“ oder „Preis- und Leistungsverzeichnis“ angegebenen Zinsen und Entgelte. Eine Vereinbarung, die Ikano auf eine über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers gerichtet ist, kann die Bank kraft Gesetzes oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die mit dem Verbraucher nur ausdrücklich treffen, auch wenn sie im eigenen Interesse wahrnimmt, wird „Preisaushang“ oder im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesen ist. Für die Ikano Bank kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe Vergütung der gesetzlichen Regelungen erhoben. Die Änderung der Zinsen bei Krediten mit einem veränderlichen Zinssatz erfolgt aufgrund der jeweiligen Kreditvereinbarung mit dem Kunden. Die Ikano Bank wird dem Kunden Änderungen von Zinsen mitteilen. Bei einer Erhöhung kann der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart istdarin nicht aufgeführten Hauptleistungen, die davon betroffene Kreditvereinbarung innerhalb im Auf- trag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften. (2) Zinsen und Entgelte außerhalb des Privatkundengeschäfts unverändert (3) Nicht entgeltfähige Leistung unverändert (4) Änderung von sechs Wochen nach der Bekanntgabe der Zinsen; Kündigungsrecht des Kunden bei Erhöhung Unverändert (5) Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen. Kündigt der Kunde, so werden die erhöhten Zinsen für die gekündigte Kreditvereinbarung nicht zugrunde gelegt. Die Ikano Bank wird zur Abwicklung eine angemessene Frist einräumen. von Entgelten bei typischerweise dauerhaft in Anspruch genommenen Leistungen Änderungen von Entgelten für solche LeistungenHauptleistungen, die vom Kunden im Rahmen der Geschäfts- verbindung Geschäftsverbindung typischerweise dauerhaft in Anspruch genommen werden (z. B. zum Beispiel Konto- und Depot- führungDepotführung), werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Ikano Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (z. B. zum Beispiel das On- line-Online- Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die Zu- stimmung Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Ikano Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Ände- rungen die Änderungen angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschla- genen vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kosten- frei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Ikano Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Kündigt der Kunde, wird das geänderte Entgelt für die gekündigte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt. Die Ikano Bank ist berechtigt, dem Kunden . (6) Auslagen in Rechnung zu stellen, die anfallen, wenn die Ikano Bank in seinem Auftrag oder seinem mutmaßlichen Interesse tätig wird unverändert (insbesondere für Ferngespräche, Porti7) oder wenn Sicherheiten bestellt, verwal- tet, freigegeben oder verwertet werden (insbesondere Notarkosten, Lagergelder, Kosten der Bewachung von Sicherungsgut). Bei Besonderheiten bei Verbraucherdarlehensverträgen und Zahlungsdiens- teverträgen Zahlungsdiensteverträgen mit Verbrauchern für Zahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in einer EWR- Währung Bei Verbraucherdarlehensverträgen und Zahlungsdiensteverträgen mit Verbrauchern für Zahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in einer EWR-Währung richten sich die Zinsen und die Kosten (Entgelte Entgelte, Auslagen) nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen und Sonderbedingungen sowie ergänzend nach den gesetzlichen Vorschriften. (5) Änderung von Entgelten bei typischerweise dauerhaft in Anspruch genommenen Leistungen Änderungen von Entgelten für Hauptleistungen, die vom Kunden im Rahmen der Geschäftsverbindung typischerweise dauerhaft in Anspruch genommen werden (zum Beispiel Konto- und Depotführung), werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online- Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Der Kunde kann den Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden die Änderungen angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kosten- frei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Kündigt der Kunde, wird das geänderte Entgelt für die gekündigte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt. (6) Auslagen unverändert (7) Besonderheiten bei Verbraucherdarlehensverträgen und Zahlungsdiensteverträgen mit Verbrauchern für Zahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in einer EWR- Währung Bei Verbraucherdarlehensverträgen und Zahlungsdiensteverträgen mit Verbrauchern für Zahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in einer EWR-Währung richten sich die Zinsen und die Kosten (Entgelte, Auslagen) nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen und Sonderbedingungen sowie ergänzend nach den gesetzlichen Vorschriften. Stand: 01.11.2017 Ikano Bank AB Die Änderung von Entgelten von Zahlungsdiensterahmenverträgen (publ), Zweigniederlassung Deutschland, Xxxx-xxx-Xxxxxxxx-Xxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx, Telefon 00000 000 0, Fax 00000 000 000, E-Mail xxxxxxx@xxxxx.xx, Amtsgericht Wiesbaden, HRB 28399; Eingetragener Sitz der Ikano Bank AB (publ): Älmhult, Schweden, Schwedisches Gesellschaftsregister (Bolagsverketzum Beispiel Girovertrag) 516406-0922; Mitglieder des Vorstands (Styrelse): Xxxx Xxxxxxx, Xxxx Xxxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxxxxx van Xxxxx, Xxxx Xxxxxxxxx; Vorstandsvorsitzender (Styrelseordförande): Xxxx Xxxxxxxxx; Geschäftsführer (Verkställande Direktör): Xxxxx Xxxxxx Die Ikano Bank erwirbt ein Pfandrecht auch an den Ansprüchen, die dem Kunden gegen die Ikano Bank aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung zustehen oder künftig zustehen wer- den (z. B. aus Kontoguthaben). Das Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche, die der Ikano Bank mit ihren sämtlichen in- und ausländischen Geschäftsstellen aus der bank- mäßigen Geschäftsverbindung gegen den Kunden zustehen. Hat der Kunde gegenüber der Ikano Bank eine Haftung für Verbindlichkeiten eines anderen Kunden der Ikano Bank über- nommen (z. B. als Bürge), so sichert das Pfandrecht die aus der Haftungsübernahme folgende Schuld jedoch erst ab ihrer Fälligkeit. Gelangen Gelder oder andere Werte mit der Maßgabe in die Verfügungsgewalt der Ikano Bank, dass sie nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden dürfen, erstreckt richtet sich das Pfandrecht der Ikano Bank nicht auf diese Wertenach Absatz 5.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zinsen, Entgelte und Auslagen. (1) Zinsen und Entgelte im Privatkundengeschäft Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die im Privatkundengeschäft üblichen Kredite und Leistungen er- geben ergibt sich aus den dem „Preisaushang - Regelsätze im standardisierten Privatkundengeschäft" und ergänzend aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnissen der jeweiligen ProdukteLeistungsverzeichnis". Wenn ein Kunde einen dort aufgeführten Kredit oder eine dort aufgeführte Leistung Hauptleistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Ver- einbarung Vereinbarung getroffen wurde, gelten die zu diesem Zeitpunkt im „Preisaushang" oder „Preis- und Leistungsverzeichnis Leistungsverzeichnis" angegebenen Zinsen und Entgelte. Gleiches gilt Eine Vereinbarung, die auf eine über das vereinbarte Entgelt für dort angegebene Zinssätzedie Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers gerichtet ist, kann die Bank mit dem Verbraucher nur ausdrücklich treffen, auch wenn sie im „Preisaushang" oder im „Preis- und Leistungsverzeichnis" ausgewiesen ist. Für die Vergütung der darin nicht aufgeführten LeistungenHauptleistungen, die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßli- chem mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften. . (2) Zinsen und Entgelte außerhalb des Privatkundengeschäfts Außerhalb des Privatkundengeschäfts bestimmt die Bank, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde und gesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen, die Höhe von Zinsen und Entgelten nach billigem Ermessen (§ 315 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). (3) Nicht entgeltfähige Leistung Für eine Leistung, zu deren Erbringung die Ikano Bank kraft Gesetzes oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im eigenen Interesse wahrnimmt, wird die Ikano Bank kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen Regelung erhoben. 2 International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer). (4) Änderung von Zinsen; Kündigungsrecht des Kunden bei Erhöhung Die Änderung der Zinsen bei Krediten mit einem veränderlichen Zinssatz erfolgt aufgrund der jeweiligen Kreditvereinbarung Kreditvereinbarungen mit dem Kunden. Die Ikano Bank wird dem Kunden Änderungen von Zinsen mitteilen. Bei einer Erhöhung kann der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist, die davon betroffene Kreditvereinbarung innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntgabe der Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen. Kündigt der Kunde, so werden die erhöhten Zinsen für die gekündigte Kreditvereinbarung nicht zugrunde gelegt. Die Ikano Bank wird zur Abwicklung eine angemessene Frist einräumen. . (5) Änderungen von Entgelten bei typischerweise dauerhaft in Anspruch genommenen Leistungen Änderungen von Entgelten für solche LeistungenBankleistungen, die vom von Kunden im Rahmen der Geschäfts- verbindung Geschäftsverbindung typischerweise dauerhaft in Anspruch genommen werden (z. B. zum Beispiel Konto- und Depot- führungDepotführung), werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Ikano Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (z. B. zum Beispiel das On- lineOnline-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die Zu- stimmung des Kunden gilt als erteiltvon der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kunde diese annimmt. Eine Vereinbarung über die Änderung angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn eines Entgelts, das auf eine über die Ikano Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Ände- rungen angebotenHauptleistung hinausgehende Zahlung eines Verbrauchers gerichtet ist, kann er den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschla- genen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Ikano Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Kündigt der Kunde, wird das geänderte Entgelt für die gekündigte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt. Die Ikano Bank ist berechtigt, dem Kunden Auslagen in Rechnung zu stellen, die anfallen, wenn die Ikano Bank in seinem Auftrag oder seinem mutmaßlichen Interesse tätig wird (insbesondere für Ferngespräche, Porti) oder wenn Sicherheiten bestellt, verwal- tet, freigegeben oder verwertet werden (insbesondere Notarkosten, Lagergelder, Kosten der Bewachung von Sicherungsgut). Bei Verbraucherdarlehensverträgen und Zahlungsdiens- teverträgen mit Verbrauchern für Zahlungen richten sich die Zinsen und Kosten (Entgelte und Auslagen) nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen und Sonderbedingungen sowie ergänzend nach den gesetzlichen Vorschriften. Stand: 01.11.2017 Ikano Bank AB (publ), Zweigniederlassung Deutschland, Xxxx-xxx-Xxxxxxxx-Xxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx, Telefon 00000 000 0, Fax 00000 000 000, E-Mail xxxxxxx@xxxxx.xx, Amtsgericht Wiesbaden, HRB 28399; Eingetragener Sitz der Ikano Bank AB (publ): Älmhult, Schweden, Schwedisches Gesellschaftsregister (Bolagsverket) 516406-0922; Mitglieder des Vorstands (Styrelse): Xxxx Xxxxxxx, Xxxx Xxxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxxxxx van Xxxxx, Xxxx Xxxxxxxxx; Vorstandsvorsitzender (Styrelseordförande): Xxxx Xxxxxxxxx; Geschäftsführer (Verkställande Direktör): Xxxxx Xxxxxx Die Ikano Bank erwirbt ein Pfandrecht auch an den Ansprüchen, die dem Kunden gegen die Ikano Bank aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung zustehen oder künftig zustehen wer- den (z. B. aus Kontoguthaben). Das Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche, die der Ikano Bank mit ihren sämtlichen in- und ausländischen Geschäftsstellen aus der bank- mäßigen Geschäftsverbindung gegen den Kunden zustehen. Hat der Kunde gegenüber der Ikano Bank eine Haftung für Verbindlichkeiten eines anderen Kunden der Ikano Bank über- nommen (z. B. als Bürge), so sichert das Pfandrecht die aus der Haftungsübernahme folgende Schuld jedoch erst ab ihrer Fälligkeit. Gelangen Gelder oder andere Werte mit der Maßgabe in die Verfügungsgewalt der Ikano Bank, dass sie dem Verbraucher nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden dürfen, erstreckt sich das Pfandrecht der Ikano Bank nicht auf diese Werteausdrücklich treffen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zinsen, Entgelte und Auslagen. Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die im Privatkundengeschäft üblichen Leistungen er- geben sich aus den Preis- und Leistungsverzeichnissen der jeweiligen Produkte. Wenn ein Kunde eine dort aufgeführte Leistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Ver- einbarung getroffen wurde, gelten die zu diesem Zeitpunkt im Preis- und Leistungsverzeichnis angegebenen Entgelte. Gleiches gilt für dort angegebene Zinssätze. Für die Vergütung der darin nicht aufgeführten Leistungen, die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßli- chem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften. Für eine Leistung, zu deren Erbringung die Ikano Bank kraft Gesetzes oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im eigenen Interesse wahrnimmt, wird die Ikano Bank kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen erhoben. Die Änderung der Zinsen bei Krediten mit einem veränderlichen Zinssatz erfolgt aufgrund der jeweiligen Kreditvereinbarung mit dem Kunden. Die Ikano Bank wird dem Kunden Änderungen von Zinsen mitteilen. Bei einer Erhöhung kann der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist, die davon betroffene Kreditvereinbarung innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntgabe der Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen. Kündigt der Kunde, so werden die erhöhten Zinsen für die gekündigte Kreditvereinbarung nicht zugrunde gelegt. Die Ikano Bank wird zur Abwicklung eine angemessene Frist einräumen. Stand: 17.07.2017 Änderungen von Entgelten für solche Leistungen, die vom Kunden im Rahmen der Geschäfts- verbindung typischerweise dauerhaft in Anspruch genommen werden (z. B. Konto- und Depot- führung), werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Ikano Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (z. B. das On- line-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die Zu- stimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Ikano Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Ände- rungen angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschla- genen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Ikano Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Kündigt der Kunde, wird das geänderte Entgelt für die gekündigte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt. Die Ikano Bank ist berechtigt, dem Kunden Auslagen in Rechnung zu stellen, die anfallen, wenn die Ikano Bank in seinem Auftrag oder seinem mutmaßlichen Interesse tätig wird (insbesondere für Ferngespräche, Porti) oder wenn Sicherheiten bestellt, verwal- tet, freigegeben oder verwertet werden (insbesondere Notarkosten, Lagergelder, Kosten der Bewachung von Sicherungsgut). Bei Verbraucherdarlehensverträgen und Zahlungsdiens- teverträgen mit Verbrauchern für Zahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in einer EWR-Währung richten sich die Zinsen und Kosten (Entgelte und Auslagen) nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen und Sonderbedingungen sowie ergänzend nach den gesetzlichen Vorschriften. Stand: 01.11.2017 Ikano Bank AB (publ), Zweigniederlassung Deutschland, Xxxx-xxx-Xxxxxxxx-Xxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx, Telefon 00000 000 0, Fax 00000 000 000, E-Mail xxxxxxx@xxxxx.xx, Amtsgericht Wiesbaden, HRB 28399; Eingetragener Sitz der Ikano Bank AB (publ): Älmhult, Schweden, Schwedisches Gesellschaftsregister (Bolagsverket) 516406-0922; Mitglieder des Vorstands (Styrelse): Xxxx Xxxxxxx, Xxxx Xxxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxxxxx van Xxxxx, Xxxx Xxxxxxxxx; Vorstandsvorsitzender (Styrelseordförande): Xxxx Xxxxxxxxx; Geschäftsführer (Verkställande Direktör): Xxxxx Xxxxxx Xxxxxxxx Die Ikano Bank erwirbt ein Pfandrecht auch an den Ansprüchen, die dem Kunden gegen die Ikano Bank aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung zustehen oder künftig zustehen wer- den (z. B. aus Kontoguthaben). Das Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche, die der Ikano Bank mit ihren sämtlichen in- und ausländischen Geschäftsstellen aus der bank- mäßigen Geschäftsverbindung gegen den Kunden zustehen. Hat der Kunde gegenüber der Ikano Bank eine Haftung für Verbindlichkeiten eines anderen Kunden der Ikano Bank über- nommen (z. B. als Bürge), so sichert das Pfandrecht die aus der Haftungsübernahme folgende Schuld jedoch erst ab ihrer Fälligkeit. Gelangen Gelder oder andere Werte mit der Maßgabe in die Verfügungsgewalt der Ikano Bank, dass sie nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden dürfen, erstreckt sich das Pfandrecht der Ikano Bank nicht auf diese Werte.

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Samples: Kreditvertrag

Zinsen, Entgelte und Auslagen. Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die im Privatkundengeschäft üblichen Leistungen er- geben sich aus den Preis- und Leistungsverzeichnissen der jeweiligen Produkte. Wenn ein Kunde eine dort aufgeführte Leistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Ver- einbarung getroffen wurde, gelten die zu diesem Zeitpunkt im Preis- und Leistungsverzeichnis angegebenen Entgelte. Gleiches gilt für dort angegebene Zinssätze. Für die Vergütung der darin nicht aufgeführten Leistungen, die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßli- chem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften. Für eine Leistung, zu deren Erbringung die Ikano Bank kraft Gesetzes oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im eigenen Interesse wahrnimmt, wird die Ikano Bank kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen erhoben. Die Änderung der Zinsen bei Krediten mit einem veränderlichen Zinssatz erfolgt aufgrund der jeweiligen Kreditvereinbarung mit dem Kunden. Die Ikano Bank wird dem Kunden Änderungen von Zinsen mitteilen. Bei einer Erhöhung kann der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist, die davon betroffene Kreditvereinbarung innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntgabe der Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen. Kündigt der Kunde, so werden die erhöhten Zinsen für die gekündigte Kreditvereinbarung nicht zugrunde gelegt. Die Ikano Bank wird zur Abwicklung eine angemessene Frist einräumen. Änderungen von Entgelten für solche Leistungen, die vom Kunden im Rahmen der Geschäfts- verbindung typischerweise dauerhaft in Anspruch genommen werden (z. B. Konto- und Depot- führung), werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Ikano Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (z. B. das On- line-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die Zu- stimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Ikano Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Ände- rungen angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschla- genen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Ikano Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Kündigt der Kunde, wird das geänderte Entgelt für die gekündigte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt. Die Ikano Bank ist berechtigt, dem Kunden Auslagen in Rechnung zu stellen, die anfallen, wenn die Ikano Bank in seinem Auftrag oder seinem mutmaßlichen Interesse tätig wird (insbesondere für Ferngespräche, Porti) oder wenn Sicherheiten bestellt, verwal- tet, freigegeben oder verwertet werden (insbesondere Notarkosten, Lagergelder, Kosten der Bewachung von Sicherungsgut). Bei Verbraucherdarlehensverträgen und Zahlungsdiens- teverträgen mit Verbrauchern für Zahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in einer EWR-Währung richten sich die Zinsen und Kosten (Entgelte und Auslagen) nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen und Sonderbedingungen sowie ergänzend nach den gesetzlichen Vorschriften. Stand: 01.11.2017 02.05.2016 Ikano Bank AB (publ), Zweigniederlassung Deutschland, Xxxx-xxx-Xxxxxxxx-Xxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx, Telefon 00000 000 0, Fax 00000 000 000, E-Mail xxxxxxx@xxxxx.xx, Amtsgericht Wiesbaden, HRB 28399; Eingetragener Sitz der Ikano Bank AB (publ): Älmhult, Schweden, Schwedisches Gesellschaftsregister (Bolagsverket) 516406-0922; Mitglieder des Vorstands (Styrelse): Xxxx Xxxxxxx, Xxxx Xxxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxxxxx van Xxxxx, Xxxx Xxxxxxxxx; Vorstandsvorsitzender (Styrelseordförande): Xxxx Xxxxxxxxx; Geschäftsführer (Verkställande Direktör): Xxxxx Xxxxxx Xxxxxxxx Die Ikano Bank erwirbt ein Pfandrecht auch an den Ansprüchen, die dem Kunden gegen die Ikano Bank aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung zustehen oder künftig zustehen wer- den (z. B. aus Kontoguthaben). Das Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche, die der Ikano Bank mit ihren sämtlichen in- und ausländischen Geschäftsstellen aus der bank- mäßigen Geschäftsverbindung gegen den Kunden zustehen. Hat der Kunde gegenüber der Ikano Bank eine Haftung für Verbindlichkeiten eines anderen Kunden der Ikano Bank über- nommen (z. B. als Bürge), so sichert das Pfandrecht die aus der Haftungsübernahme folgende Schuld jedoch erst ab ihrer Fälligkeit. Gelangen Gelder oder andere Werte mit der Maßgabe in die Verfügungsgewalt der Ikano Bank, dass sie nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden dürfen, erstreckt sich das Pfandrecht der Ikano Bank nicht auf diese Werte.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zinsen, Entgelte und Auslagen. Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die im Privatkundengeschäft üblichen Leistungen er- geben sich aus den Preis- und Leistungsverzeichnissen der jeweiligen Produkte. Wenn ein Kunde eine dort aufgeführte Leistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Ver- einbarung getroffen wurde, gelten die zu diesem Zeitpunkt im Preis- und Leistungsverzeichnis angegebenen Entgelte. Gleiches gilt für dort angegebene Zinssätze. Für die Vergütung der darin nicht aufgeführten Leistungen, die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßli- chem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften. Für eine Leistung, zu deren Erbringung die Ikano Bank kraft Gesetzes oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im eigenen Interesse wahrnimmt, wird die Ikano Bank kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen erhoben. Die Änderung der Zinsen bei Krediten mit einem veränderlichen Zinssatz erfolgt aufgrund der jeweiligen Kreditvereinbarung mit dem Kunden. Die Ikano Bank wird dem Kunden Änderungen von Zinsen mitteilen. Bei einer Erhöhung kann der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist, die davon betroffene Kreditvereinbarung innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntgabe der Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen. Kündigt der Kunde, so werden die erhöhten Zinsen für die gekündigte Kreditvereinbarung nicht zugrunde gelegt. Die Ikano Bank wird zur Abwicklung eine angemessene Frist einräumen. Änderungen von Entgelten für solche Leistungen, die vom Kunden im Rahmen der Geschäfts- verbindung typischerweise dauerhaft in Anspruch genommen werden (z. B. Konto- und Depot- führung), werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Ikano Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (z. B. das On- line-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die Zu- stimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Ikano Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Ände- rungen angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschla- genen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Ikano Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Kündigt der Kunde, wird das geänderte Entgelt für die gekündigte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt. Die Ikano Bank ist berechtigt, dem Kunden Auslagen in Rechnung zu stellen, die anfallen, wenn die Ikano Bank in seinem Auftrag oder seinem mutmaßlichen Interesse tätig wird (insbesondere für Ferngespräche, Porti) oder wenn Sicherheiten bestellt, verwal- tet, freigegeben oder verwertet werden (insbesondere Notarkosten, Lagergelder, Kosten der Bewachung von Sicherungsgut). Bei Verbraucherdarlehensverträgen und Zahlungsdiens- teverträgen mit Verbrauchern für Zahlungen richten sich die Zinsen und Kosten (Entgelte und Auslagen) nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen und Sonderbedingungen sowie ergänzend nach den gesetzlichen Vorschriften. Stand: 01.11.2017 15.04.2021 Ikano Bank AB (publ), Zweigniederlassung Deutschland, Xxxx-xxx-Xxxxxxxx-Xxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx, Telefon 00000 000 0, Fax 00000 000 000, E-Mail xxxxxxx@xxxxx.xx, Amtsgericht Wiesbaden, HRB 28399; Eingetragener Sitz der Ikano Bank AB (publ): Älmhult, Schweden, Schwedisches Gesellschaftsregister (Bolagsverket) 516406-0922; Mitglieder des Vorstands (Styrelse): Xxxx Xxxxxxx, Xxxx Xxxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxxxxx van xxx Xxxxx, Xxxxxx Xxxxxxx, Xxxx Xxxxxxxx, Xxxxxx Xxxxxxxxx; Vorstandsvorsitzender (Styrelseordförande): Xxxx Xxxxxxxxx; Geschäftsführer (Verkställande Direktör): Xxxxx Xxxxxx Die Ikano Bank erwirbt ein Pfandrecht auch an den Ansprüchen, die dem Kunden gegen die Ikano Bank aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung zustehen oder künftig zustehen wer- den (z. B. aus Kontoguthaben). Das Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche, die der Ikano Bank mit ihren sämtlichen in- und ausländischen Geschäftsstellen aus der bank- mäßigen Geschäftsverbindung gegen den Kunden zustehen. Hat der Kunde gegenüber der Ikano Bank eine Haftung für Verbindlichkeiten eines anderen Kunden der Ikano Bank über- nommen (z. B. als Bürge), so sichert das Pfandrecht die aus der Haftungsübernahme folgende Schuld jedoch erst ab ihrer Fälligkeit. Gelangen Gelder oder andere Werte mit der Maßgabe in die Verfügungsgewalt der Ikano Bank, dass sie nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden dürfen, erstreckt sich das Pfandrecht der Ikano Bank nicht auf diese Werte.Xxxxxx

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Samples: General Terms and Conditions

Zinsen, Entgelte und Auslagen. Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die im Privatkundengeschäft üblichen Leistungen er- geben sich aus den Preis- und Leistungsverzeichnissen der jeweiligen Produkte. Wenn ein Kunde eine dort aufgeführte Leistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Ver- einbarung getroffen wurde, gelten die zu diesem Zeitpunkt im Preis- und Leistungsverzeichnis angegebenen Entgelte. Gleiches gilt für dort angegebene Zinssätze. Für die Vergütung der darin nicht aufgeführten Leistungen, die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßli- chem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften. Für eine Leistung, zu deren Erbringung die Ikano Bank kraft Gesetzes oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im eigenen Interesse wahrnimmt, wird die Ikano Bank kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen erhoben. Die Änderung der Zinsen bei Krediten mit einem veränderlichen Zinssatz erfolgt aufgrund der jeweiligen Kreditvereinbarung mit dem Kunden. Die Ikano Bank wird dem Kunden Änderungen von Zinsen mitteilen. Bei einer Erhöhung kann der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist, die davon betroffene Kreditvereinbarung innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntgabe der Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen. Kündigt der Kunde, so werden die erhöhten Zinsen für die gekündigte Kreditvereinbarung nicht zugrunde gelegt. Die Ikano Bank wird zur Abwicklung eine angemessene Frist einräumen. Stand: 02.05.2016 Änderungen von Entgelten für solche Leistungen, die vom Kunden im Rahmen der Geschäfts- verbindung typischerweise dauerhaft in Anspruch genommen werden (z. B. Konto- und Depot- führung), werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Ikano Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (z. B. das On- line-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die Zu- stimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Ikano Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Ände- rungen angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschla- genen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Ikano Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Kündigt der Kunde, wird das geänderte Entgelt für die gekündigte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt. Die Ikano Bank ist berechtigt, dem Kunden Auslagen in Rechnung zu stellen, die anfallen, wenn die Ikano Bank in seinem Auftrag oder seinem mutmaßlichen Interesse tätig wird (insbesondere für Ferngespräche, Porti) oder wenn Sicherheiten bestellt, verwal- tet, freigegeben oder verwertet werden (insbesondere Notarkosten, Lagergelder, Kosten der Bewachung von Sicherungsgut). Bei Verbraucherdarlehensverträgen und Zahlungsdiens- teverträgen mit Verbrauchern für Zahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in einer EWR-Währung richten sich die Zinsen und Kosten (Entgelte und Auslagen) nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen und Sonderbedingungen sowie ergänzend nach den gesetzlichen Vorschriften. Stand: 01.11.2017 Ikano Bank AB (publ), Zweigniederlassung Deutschland, Xxxx-xxx-Xxxxxxxx-Xxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx, Telefon 00000 000 0, Fax 00000 000 000, E-Mail xxxxxxx@xxxxx.xx, Amtsgericht Wiesbaden, HRB 28399; Eingetragener Sitz der Ikano Bank AB (publ): Älmhult, Schweden, Schwedisches Gesellschaftsregister (Bolagsverket) 516406-0922; Mitglieder des Vorstands (Styrelse): Xxxx Xxxxxxx, Xxxx Xxxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxxxxx van Xxxxx, Xxxx Xxxxxxxxx; Vorstandsvorsitzender (Styrelseordförande): Xxxx Xxxxxxxxx; Geschäftsführer (Verkställande Direktör): Xxxxx Xxxxxx Xxxxxxxx Die Ikano Bank erwirbt ein Pfandrecht auch an den Ansprüchen, die dem Kunden gegen die Ikano Bank aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung zustehen oder künftig zustehen wer- den (z. B. aus Kontoguthaben). Das Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche, die der Ikano Bank mit ihren sämtlichen in- und ausländischen Geschäftsstellen aus der bank- mäßigen Geschäftsverbindung gegen den Kunden zustehen. Hat der Kunde gegenüber der Ikano Bank eine Haftung für Verbindlichkeiten eines anderen Kunden der Ikano Bank über- nommen (z. B. als Bürge), so sichert das Pfandrecht die aus der Haftungsübernahme folgende Schuld jedoch erst ab ihrer Fälligkeit. Gelangen Gelder oder andere Werte mit der Maßgabe in die Verfügungsgewalt der Ikano Bank, dass sie nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden dürfen, erstreckt sich das Pfandrecht der Ikano Bank nicht auf diese Werte.

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Samples: Finanzierungsvereinbarung

Zinsen, Entgelte und Auslagen. (1) Zinsen und Entgelte im Privatkundengeschäft Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die im Privatkundengeschäft üblichen Kredite und Leistungen er- geben ergibt sich aus den Preis- dem “Preisaushang - Regelsätze im standardisierten Privatkundengeschäft” und Leistungsverzeichnissen der jeweiligen Produkteergänzend aus dem “Konditionenverzeichnis”. Wenn ein Kunde einen dort aufgeführten Kredit oder eine dort aufgeführte Leistung Hauptleistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Ver- einbarung Vereinbarung getroffen wurde, gelten die zu diesem Zeitpunkt im Preis- “Preisaushang” oder “Konditionenverzeichnis” angegebe- nen Zinsen und Leistungsverzeichnis angegebenen Entgelte. Gleiches gilt Eine Vereinbarung, die auf eine über das vereinbarte Entgelt für dort angegebene Zinssätzedie Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers gerichtet ist, kann die Bank mit dem Verbraucher nur ausdrücklich treffen, auch wenn sie im „Preisaushang“ oder im „Konditionenverzeichnis“ ausgewiesen ist. Für die Vergütung der darin nicht aufgeführten LeistungenHauptleistungen, die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßli- chem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften. . (2) Zinsen und Entgelte außerhalb des Privatkundengeschäfts Außerhalb des Privatkundengeschäfts bestimmt die Bank, sofern keine andere Verein- barung getroffen wurde und gesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen, die Höhe von Zinsen und Entgelten nach billigem Ermessen (§ 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches). (3) Nicht entgeltfähige Leistung Für eine Leistung, zu deren Erbringung die Ikano Bank kraft Gesetzes oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im eigenen Interesse wahrnimmtwahr- nimmt, wird die Ikano Bank kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen Regelung erhoben. . (4) Änderung von Zinsen; Kündigungsrecht des Kunden bei Erhöhung Die Änderung der Zinsen bei Krediten mit einem veränderlichen Zinssatz erfolgt aufgrund der jeweiligen Kreditvereinbarung Kreditvereinbarungen mit dem Kunden. Die Ikano Bank wird dem Kunden Änderungen von Zinsen mitteilen. Bei einer Erhöhung kann der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist, die davon betroffene Kreditvereinbarung innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntgabe der Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen. Kündigt der Kunde, so werden die erhöhten Zinsen für die gekündigte Kreditvereinbarung Kreditverein- barung nicht zugrunde gelegt. Die Ikano Bank wird zur Abwicklung eine angemessene Frist einräumen. . (5) Änderung von Entgelten bei typischerweise dauerhaft in Anspruch genommenen Leistungen Änderungen von Entgelten für solche LeistungenBankleistungen, die vom von Kunden im Rahmen der Geschäfts- verbindung Geschäftsverbindung typischerweise dauerhaft in Anspruch genommen werden (z. B. zum Beispiel Konto- und Depot- führungDepotführung), werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Ikano Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (z. B. zum Beispiel das On- lineOnline-Banking), können die Änderungen Än- derungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die Zu- stimmung des Kunden gilt als erteiltvon der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kunde diese annimmt. Eine Vereinbarung über die Änderung angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn eines Entgelts, das auf eine über die Ikano Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Ände- rungen angebotenHauptleistung hinausgehende Zahlung eines Verbrauchers gerichtet ist, kann er den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschla- genen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Ikano Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Kündigt der Kunde, wird das geänderte Entgelt für die gekündigte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt. Die Ikano Bank ist berechtigt, dem Kunden Auslagen in Rechnung zu stellen, die anfallen, wenn die Ikano Bank in seinem Auftrag oder seinem mutmaßlichen Interesse tätig wird (insbesondere für Ferngespräche, Porti) oder wenn Sicherheiten bestellt, verwal- tet, freigegeben oder verwertet werden (insbesondere Notarkosten, Lagergelder, Kosten der Bewachung von Sicherungsgut). Bei Verbraucherdarlehensverträgen und Zahlungsdiens- teverträgen mit Verbrauchern für Zahlungen richten sich die Zinsen und Kosten (Entgelte und Auslagen) nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen und Sonderbedingungen sowie ergänzend nach den gesetzlichen Vorschriften. Stand: 01.11.2017 Ikano Bank AB (publ), Zweigniederlassung Deutschland, Xxxx-xxx-Xxxxxxxx-Xxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx, Telefon 00000 000 0, Fax 00000 000 000, E-Mail xxxxxxx@xxxxx.xx, Amtsgericht Wiesbaden, HRB 28399; Eingetragener Sitz der Ikano Bank AB (publ): Älmhult, Schweden, Schwedisches Gesellschaftsregister (Bolagsverket) 516406-0922; Mitglieder des Vorstands (Styrelse): Xxxx Xxxxxxx, Xxxx Xxxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxxxxx van Xxxxx, Xxxx Xxxxxxxxx; Vorstandsvorsitzender (Styrelseordförande): Xxxx Xxxxxxxxx; Geschäftsführer (Verkställande Direktör): Xxxxx Xxxxxx Die Ikano Bank erwirbt ein Pfandrecht auch an den Ansprüchen, die dem Kunden gegen die Ikano Bank aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung zustehen oder künftig zustehen wer- den (z. B. aus Kontoguthaben). Das Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche, die der Ikano Bank mit ihren sämtlichen in- und ausländischen Geschäftsstellen aus der bank- mäßigen Geschäftsverbindung gegen den Kunden zustehen. Hat der Kunde gegenüber der Ikano Bank eine Haftung für Verbindlichkeiten eines anderen Kunden der Ikano Bank über- nommen (z. B. als Bürge), so sichert das Pfandrecht die aus der Haftungsübernahme folgende Schuld jedoch erst ab ihrer Fälligkeit. Gelangen Gelder oder andere Werte mit der Maßgabe in die Verfügungsgewalt der Ikano Bank, dass sie dem Verbraucher nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden dürfen, erstreckt sich das Pfandrecht der Ikano Bank nicht auf diese Werteausdrücklich treffen.

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Zinsen, Entgelte und Auslagen. (1) Zinsen und Entgelte im Privatkundengeschäft Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die im Privatkundengeschäft üblichen Leistungen er- geben Kredite ergeben sich aus den Preis- und Leistungsverzeichnissen der jeweiligen ProdukteKreditvereinbarung mit dem Kunden. Die Höhe der Entgelte für die üblichen Hauptleistungen ergibt sich aus dem jeweils gültigen Kondi- tionenverzeichnis. Wenn ein Kunde eine dort aufgeführte Leistung Hauptleistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Ver- einbarung Vereinbarung getroffen wurde, gelten die zu diesem Zeitpunkt im Preis- und Leistungsverzeichnis in dem Konditionenverzeichnis angegebenen Entgelte. Gleiches gilt Eine Verein- barung, die auf eine über das vereinbarte Entgelt für dort angegebene Zinssätzedie Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers gerichtet ist, kann die Bank mit dem Verbraucher nur aus- drücklich treffen, auch wenn sie im „Konditionenverzeichnis“ ausgewiesen ist. Für die Vergütung der darin nicht aufgeführten Leistungen, die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßli- chem mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung Ver- einbarung getroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften. Die vereinnahmten Zinsen und Entgelte kann die Bank ganz oder teilweise als Zuwendung an Dritte weitergeben. Nähere Informationen hierzu sind in der gesonderten MiFID-Grundlageninformation unter dem Punkt Zuwendungen enthalten, die dem Kunden bei Eröffnung der Ge- schäftsbeziehung, bei wesentlichen Änderungen sowie auf Verlangen durch die Bank zur Verfügung gestellt wird. (2) Zinsen und Entgelte außerhalb des Privatkundengeschäfts Außerhalb des Privatkundengeschäfts bestimmt die Bank, sofern keine andere Verein- barung getroffen wurde und gesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen, die Höhe von Zinsen und Entgelten nach billigem Ermessen. Die vereinnahmten Zinsen und Entgelte kann die Bank ganz oder teilweise als Zuwendung an Dritte weitergeben. Nähere Informationen hierzu sind in dern gesonderten MiFID-Grundlageninformation unter dem Punkt Zuwendungen enthalten, die dem Kunden bei Eröffnung der Ge- schäftsbeziehung, bei wesentlichen Änderungen sowie auf Verlangen durch die Bank zur Verfügung gestellt wird. (3) Nicht entgeltfähige Leistung Für eine Leistung, zu deren Erbringung die Ikano Bank kraft Gesetzes oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im eigenen Interesse wahrnimmtwahr- nimmt, wird die Ikano Bank kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen Regelung erhoben. . (4) Änderung von Zinsen; Kündigungsrecht des Kunden bei Erhöhung Die Änderung der Zinsen bei Krediten mit einem veränderlichen Zinssatz erfolgt aufgrund der jeweiligen Kreditvereinbarung Kreditvereinbarungen mit dem Kunden. Die Ikano Bank wird dem Kunden Änderungen von Zinsen mitteilen. Bei einer Erhöhung kann der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist, die davon betroffene Kreditvereinbarung innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntgabe der Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen. Kündigt der Kunde, so werden die erhöhten Zinsen für die gekündigte Kreditvereinbarung Kreditverein- barung nicht zugrunde gelegt. Die Ikano Bank wird zur Abwicklung eine angemessene Frist einräumen. . (5) Änderung von Entgelten bei typischerweise dauerhaft in Anspruch genom- menen Leistungen im Geschäft mit Verbrauchern Änderungen von Entgelten für solche LeistungenBankleistungen, die vom Kunden von Verbrauchern im Rahmen der Geschäfts- verbindung Geschäftsverbindung typischerweise dauerhaft in Anspruch genommen werden (z. B. Konto- und Depot- führungDepotführung), werden dem Kunden Verbraucher spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde Verbraucher mit der Ikano Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen elek- tronischen Kommunikationsweg vereinbart (z. B. das On- lineOnline-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die Zu- stimmung des Kunden gilt als erteiltvon der Bank angebo- tenen Änderungen werden nur wirksam, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Verbraucher diese annimmt. Eine Vereinbarung über die Änderung angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn eines Entgelts, das auf eine über die Ikano Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Ände- rungen angebotenHauptleistung hinausgehende Zahlung eines Verbrauchers gerichtet ist, kann er den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschla- genen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Ikano Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Kündigt der Kunde, wird das geänderte Entgelt für die gekündigte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt. Die Ikano Bank ist berechtigt, dem Kunden Auslagen in Rechnung zu stellen, die anfallen, wenn die Ikano Bank in seinem Auftrag oder seinem mutmaßlichen Interesse tätig wird (insbesondere für Ferngespräche, Porti) oder wenn Sicherheiten bestellt, verwal- tet, freigegeben oder verwertet werden (insbesondere Notarkosten, Lagergelder, Kosten der Bewachung von Sicherungsgut). Bei Verbraucherdarlehensverträgen und Zahlungsdiens- teverträgen mit Verbrauchern für Zahlungen richten sich die Zinsen und Kosten (Entgelte und Auslagen) nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen und Sonderbedingungen sowie ergänzend nach den gesetzlichen Vorschriften. Stand: 01.11.2017 Ikano Bank AB (publ), Zweigniederlassung Deutschland, Xxxx-xxx-Xxxxxxxx-Xxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx, Telefon 00000 000 0, Fax 00000 000 000, E-Mail xxxxxxx@xxxxx.xx, Amtsgericht Wiesbaden, HRB 28399; Eingetragener Sitz der Ikano Bank AB (publ): Älmhult, Schweden, Schwedisches Gesellschaftsregister (Bolagsverket) 516406-0922; Mitglieder des Vorstands (Styrelse): Xxxx Xxxxxxx, Xxxx Xxxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxxxxx van Xxxxx, Xxxx Xxxxxxxxx; Vorstandsvorsitzender (Styrelseordförande): Xxxx Xxxxxxxxx; Geschäftsführer (Verkställande Direktör): Xxxxx Xxxxxx Die Ikano Bank erwirbt ein Pfandrecht auch an den Ansprüchen, die dem Kunden gegen die Ikano Bank aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung zustehen oder künftig zustehen wer- den (z. B. aus Kontoguthaben). Das Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche, die der Ikano Bank mit ihren sämtlichen in- und ausländischen Geschäftsstellen aus der bank- mäßigen Geschäftsverbindung gegen den Kunden zustehen. Hat der Kunde gegenüber der Ikano Bank eine Haftung für Verbindlichkeiten eines anderen Kunden der Ikano Bank über- nommen (z. B. als Bürge), so sichert das Pfandrecht die aus der Haftungsübernahme folgende Schuld jedoch erst ab ihrer Fälligkeit. Gelangen Gelder oder andere Werte mit der Maßgabe in die Verfügungsgewalt der Ikano Bank, dass sie dem Verbraucher nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden dürfen, erstreckt sich das Pfandrecht der Ikano Bank nicht auf diese Werteausdrücklich treffen.

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