Zinsen. Grundsatz. Die Verzinsung der Schuldverschreibungen ist variabel und erfolgt nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen in Abhängigkeit von den erzielten Netto- Mieteinnahmen der Emittentin aus der Verwaltung der durch die Schuldverschreibun- gen Finanzierten Immobilie. Laufender Zins. Der laufende Zins, der den Schuldverschreibungsinhabern während der Laufzeit gezahlt wird, wird aus dem Anleger-Mietverwaltungsüberschuss gezahlt. Der „Anleger-Mietverwaltungsüberschuss“ entspricht 84,90 % des jährlichen Miet- verwaltungsüberschusses. Der „Mietverwaltungsüberschuss“ entspricht den kalenderjährlichen Netto-Kalt- mieteinnahmen aus der Bewirtschaftung der Finanzierten Immobilie, abzüglich der Hausverwaltungskosten, soweit diese nicht von den Mietern der Immobilie getragen werden; hierunter können insbesondere fallen: nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zu tragende Kosten (mit Ausnahme der Garagenkosten); Kosten der Garagenstellplatzverwaltung; Kosten für die Miet- und Objektverwaltung; Kosten der Sondereigentumsverwaltung; Kosten im Zusammenhang mit Mieterwechseln, insbesondere Maklerkosten; der Betrag, der nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) für die Bildung einer Instandhaltungsrücklage gezahlt werden musste; des Verwaltungsaufwands der Emittentin aus der Beauftragung Dritter; hierunter kön- nen insbesondere fallen: Kosten für die Erstellung der vierteljährlichen Marktwerteinschätzungen, die Grund- lage eines regelmäßigen Investorenreportings sind; die Dienstleistungsgebühr, die die Emittentin an die Sachwert Invest GmbH für die gesamte Verwaltung einschließlich der Anlegerbetreuung und -verwaltung in Höhe von bis zu 9.186,80 € je angefangenes Kalenderjahr zahlt; sonstige der Emittentin von Dritten in Rechnung gestellte Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit der Verwaltung der Emittentin, sofern diese nicht auf der Grund- lage des Dienstleistungsvertrags mit der Sachwert Invest GmbH von dieser getragen werden (z.B. Bankgebühren); die Geschäftsführungs- und Haftungsvergütung für die Geschäftsführung der Emitten- tin; Instandhaltungskosten für die Immobilie; Kosten für Investitionen in Anlagegüter (Küche, Ausstattung, etc.); Zins- und Tilgungszahlungen an die finanzierende Bank aus der anteiligen Fremdfinan- zierung der Immobilie; Zahlungen, die an eine stille Gesellschafterin der Emittentin auf die in einem Vertrag über die stille Gesellschaft vereinbarte Mindestvergütung zu leisten sind, wenn eine solche stille Beteiligung vereinbart ist; die Mindestvergütung beträgt 2% auf die von der stillen Gesellschaft geleistete Einlage; die geleistete Einlage entspricht der Diffe- renz zwischen dem Maximalen Investitionsvolumen und dem tatsächlich durch die Plat- zierung der Schuldverschreibungen von der Emittentin vereinnahmten Betrag. Die Höhe der von der stillen Gesellschaft geleisteten Einlage hängt daher davon ab, in wel- cher Höhe die Schuldverschreibungen tatsächlich platziert werden. Letzte Zinsberechnung nach Veräußerung der Immobilie. Im Falle der Veräußerung der Immobilie gilt bei der Ermittlung des Mietverwaltungsüberschusses für das Kalender- jahr der Veräußerung folgendes: Die Beträge, die gemäß Ziff. 4.2.1.4. als Vorschuss für Kosten der Sondereigentums- verwaltung gezahlt und nicht vollständig genutzt wurden, und solche, die gemäß Ziff. 4.2.1.6 in den Vorjahren zur Bildung einer Instandhaltungsrücklage gezahlt wur- den, sind, soweit sie an die Emittentin zurückgezahlt wurden, den Netto-Kaltmietein- nahmen hinzuzurechnen;
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Zinsen. 6.1 Grundsatz. : Die Verzinsung der Schuldverschreibungen ist variabel und erfolgt nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen in Abhängigkeit von den erzielten Netto- Mieteinnahmen der Emittentin aus der Verwaltung der durch die Schuldverschreibun- gen Finanzierten finanzierten Immobilie. An einem Verlust nehmen die Schuldverschreibungsinha- ber nicht teil.
6.2 Laufender Zins. Der laufende Zins, der den : Den Schuldverschreibungsinhabern während der Laufzeit gezahlt wird, wird aus dem Anleger-Mietverwaltungsüberschuss gezahlt. Der „Anleger-Mietverwaltungsüberschuss“ entspricht 84,90 stehen 20,40 % des jährlichen Miet- verwaltungsüberschusses. Der „GbR-Mietverwaltungsüberschuss“ entspricht den kalenderjährlichen Netto-Kalt- mieteinnahmen der GbR aus der Bewirtschaftung der Finanzierten Immobilie, Immobilie abzüglich der folgenden Kosten der GbR
6.2.1 der Hausverwaltungskosten, soweit diese nicht von den Mietern der Immobilie getragen Immobilie(n) ge- tragen werden; hierunter können insbesondere fallen: :
a) nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zu tragende Kosten (mit Ausnahme ins- besondere das Hausgeld;
b) Kosten für die Verwaltung der Garagenkosten); GbR und von der GbR zu zahlende Steu- ern;
c) Kosten der Garagenstellplatzverwaltung; ;
d) Kosten für die Miet- und Objektverwaltung; ;
e) Kosten der Sondereigentumsverwaltung; ;
f) Kosten im Zusammenhang mit Mieterwechseln, insbesondere Maklerkosten; Makler- kosten;
g) der Betrag, der nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) für die Bildung Bil- dung einer Instandhaltungsrücklage gezahlt werden musste; des Verwaltungsaufwands der Emittentin aus der Beauftragung Dritter; hierunter kön- nen insbesondere fallen: Kosten für die Erstellung der vierteljährlichen Marktwerteinschätzungen, die Grund- lage eines regelmäßigen Investorenreportings sind; die Dienstleistungsgebühr, die die Emittentin an die Sachwert Invest GmbH für die gesamte Verwaltung einschließlich der Anlegerbetreuung und -verwaltung ;
h) ein Sicherheitsabschlag in Höhe von bis zu 9.186,80 € je angefangenes Kalenderjahr zahlt; sonstige der Emittentin von Dritten in Rechnung gestellte Kosten höchstens 6,80 % bezogen auf den kalenderjährlichen Netto-Kaltmieteinnahmen;
i) Instandhaltungs- und Gebühren im Zusammenhang mit der Verwaltung der Emittentin, sofern diese nicht auf der Grund- lage des Dienstleistungsvertrags mit der Sachwert Invest GmbH von dieser getragen werden (z.B. Bankgebühren); die Geschäftsführungs- und Haftungsvergütung für die Geschäftsführung der Emitten- tin; Instandhaltungskosten Instandsetzungkosten für die Immobilie; ;
j) Kosten für Investitionen in Anlagegüter (Küche, Ausstattung, etc.); Der „Mietverwaltungsüberschuss“ entspricht 84,90 % des „GbR-Mietverwaltungsüber- schusses“, abzüglich
6.2.2 sämtlichen sonstiger liquiditätswirksamer Zahlungen der Emittentin an Dritte; hierunter können insbesondere fallen:
a) Kosten für die Erstellung von Marktwerteinschätzungen, die Grundlage eines regelmäßigen Investorenreportings sind;
b) die Dienstleistungsgebühr, die die Emittentin an die Finexity AG für die Verwaltung einschließlich der Anlegerbetreuung und -verwaltung in Höhe von bis zu 2.075,00 € je angefangenes Kalenderjahr zahlt;
c) sonstige der Emittentin von Dritten in Rechnung gestellte Kosten, sofern diese nicht auf der Grundlage des Dienstleistungsvertrags mit der Finexity AG von dieser getragen werden (z.B. Bankgebühren);
6.2.3 der Geschäftsführungs- und Haftungsvergütung für den geschäftsführenden Gesell- schafter (Komplementär) der Emittentin;
6.2.4 Zins- und Tilgungszahlungen an die finanzierende Bank aus der anteiligen Fremdfinan- zierung des Erwerbs der ImmobilieBeteiligung an der GbR; Zahlungen, die an eine stille Gesellschafterin und Der den Anlegern hiernach zustehende Betrag in Höhe von 20,40 % des Mietverwal- tungsüberschusses ist der Emittentin auf die in einem Vertrag über die stille Gesellschaft vereinbarte Mindestvergütung zu leisten sind, wenn eine solche stille Beteiligung vereinbart ist; die Mindestvergütung beträgt 2% auf die von der stillen Gesellschaft geleistete Einlage; die geleistete Einlage entspricht der Diffe- renz zwischen dem Maximalen Investitionsvolumen und dem tatsächlich durch die Plat- zierung der Schuldverschreibungen von der Emittentin vereinnahmten Betrag. Die Höhe der von der stillen Gesellschaft geleisteten Einlage hängt daher davon ab, in wel- cher Höhe die Schuldverschreibungen tatsächlich platziert werden. „Anleger-Mietverwaltungsüberschuss“.
6.3 Letzte Zinsberechnung nach Veräußerung der Immobilie. Immobilie(n): Im Falle der Veräußerung der Immobilie Immobilie(n) gilt bei der Ermittlung des Mietverwaltungsüberschusses für das Kalender- jahr Ka- lenderjahr der Veräußerung folgendes: Die Beträge, die gemäß Ziff. 4.2.1.4. 6.2.1 c) als Vorschuss für Kosten der Sondereigentums- verwaltung gezahlt und nicht vollständig genutzt wurden, und solche, die gemäß Ziff. 4.2.1.6 in den Vorjahren zur Bildung einer Instandhaltungsrücklage gezahlt wur- den, sind, soweit sie an die Emittentin zurückgezahlt wurden, den Netto-Kaltmietein- nahmen hinzuzurechnen;.
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Zinsen. 6.1 Grundsatz. : Die Verzinsung der Schuldverschreibungen ist variabel und erfolgt nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen in Abhängigkeit von den erzielten Netto- Mieteinnahmen der Emittentin aus der Verwaltung der durch die Schuldverschreibun- gen Finanzierten finanzierten Immobilie. An einem Verlust nehmen die Schuldverschreibungsinha- ber nicht teil.
6.2 Laufender Zins. Der laufende Zins, der den : Den Schuldverschreibungsinhabern während der Laufzeit gezahlt wird, wird aus dem Anleger-Mietverwaltungsüberschuss gezahlt. Der „Anleger-Mietverwaltungsüberschuss“ entspricht 84,90 stehen 63,27 % des jährlichen Miet- verwaltungsüberschusses. Der „GbR-Mietverwaltungsüberschuss“ entspricht den kalenderjährlichen Netto-Kalt- mieteinnahmen der GbR aus der Bewirtschaftung der Finanzierten Immobilie, Immobilie abzüglich der folgenden Kosten der GbR
6.2.1 der Hausverwaltungskosten, soweit diese nicht von den Mietern der Immobilie getragen Immobilie(n) ge- tragen werden; hierunter können insbesondere fallen: :
a) nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zu tragende Kosten (mit Ausnahme ins- besondere das Hausgeld;
b) Kosten für die Verwaltung der Garagenkosten); GbR und von der GbR zu zahlende Steu- ern;
c) Kosten der Garagenstellplatzverwaltung; ;
d) Kosten für die Miet- und Objektverwaltung; ;
e) Kosten der Sondereigentumsverwaltung; ;
f) Kosten im Zusammenhang mit Mieterwechseln, insbesondere Maklerkosten; Makler- kosten;
g) der Betrag, der nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) für die Bildung Bil- dung einer Instandhaltungsrücklage gezahlt werden musste; des Verwaltungsaufwands der Emittentin aus der Beauftragung Dritter; hierunter kön- nen insbesondere fallen: Kosten für die Erstellung der vierteljährlichen Marktwerteinschätzungen, die Grund- lage eines regelmäßigen Investorenreportings sind; die Dienstleistungsgebühr, die die Emittentin an die Sachwert Invest GmbH für die gesamte Verwaltung einschließlich der Anlegerbetreuung und -verwaltung ;
h) ein Sicherheitsabschlag in Höhe von bis zu 9.186,80 € je angefangenes Kalenderjahr zahlt; sonstige der Emittentin von Dritten in Rechnung gestellte Kosten höchstens 6,80 % bezogen auf den kalenderjährlichen Netto-Kaltmieteinnahmen;
i) Instandhaltungs- und Gebühren im Zusammenhang mit der Verwaltung der Emittentin, sofern diese nicht auf der Grund- lage des Dienstleistungsvertrags mit der Sachwert Invest GmbH von dieser getragen werden (z.B. Bankgebühren); die Geschäftsführungs- und Haftungsvergütung für die Geschäftsführung der Emitten- tin; Instandhaltungskosten Instandsetzungkosten für die Immobilie; ;
j) Kosten für Investitionen in Anlagegüter (Küche, Ausstattung, etc.); Der „Mietverwaltungsüberschuss“ entspricht 84,90 % des „GbR-Mietverwaltungsüber- schusses“, abzüglich
6.2.2 sämtlichen sonstiger liquiditätswirksamer Zahlungen der Emittentin an Dritte; hierunter können insbesondere fallen:
a) Kosten für die Erstellung von Marktwerteinschätzungen, die Grundlage eines regelmäßigen Investorenreportings sind;
b) die Dienstleistungsgebühr, die die Emittentin an die Finexity AG für die Verwaltung einschließlich der Anlegerbetreuung und -verwaltung in Höhe von bis zu 2.075,00 € je angefangenes Kalenderjahr zahlt;
c) sonstige der Emittentin von Dritten in Rechnung gestellte Kosten, sofern diese nicht auf der Grundlage des Dienstleistungsvertrags mit der Finexity AG von dieser getragen werden (z.B. Bankgebühren);
6.2.3 der Geschäftsführungs- und Haftungsvergütung für den geschäftsführenden Gesell- schafter (Komplementär) der Emittentin;
6.2.4 Zins- und Tilgungszahlungen an die finanzierende Bank aus der anteiligen Fremdfinan- zierung des Erwerbs der ImmobilieBeteiligung an der GbR; Zahlungen, die an eine stille Gesellschafterin und Der den Anlegern hiernach zustehende Betrag in Höhe von 63,27 % des Mietverwal- tungsüberschusses ist der Emittentin auf die in einem Vertrag über die stille Gesellschaft vereinbarte Mindestvergütung zu leisten sind, wenn eine solche stille Beteiligung vereinbart ist; die Mindestvergütung beträgt 2% auf die von der stillen Gesellschaft geleistete Einlage; die geleistete Einlage entspricht der Diffe- renz zwischen dem Maximalen Investitionsvolumen und dem tatsächlich durch die Plat- zierung der Schuldverschreibungen von der Emittentin vereinnahmten Betrag. Die Höhe der von der stillen Gesellschaft geleisteten Einlage hängt daher davon ab, in wel- cher Höhe die Schuldverschreibungen tatsächlich platziert werden. „Anleger-Mietverwaltungsüberschuss“.
6.3 Letzte Zinsberechnung nach Veräußerung der Immobilie. Immobilie(n): Im Falle der Veräußerung der Immobilie Immobilie(n) gilt bei der Ermittlung des Mietverwaltungsüberschusses für das Kalender- jahr Ka- lenderjahr der Veräußerung folgendes: Die Beträge, die gemäß Ziff. 4.2.1.4. 6.2.1 c) als Vorschuss für Kosten der Sondereigentums- verwaltung gezahlt und nicht vollständig genutzt wurden, und solche, die gemäß Ziff. 4.2.1.6 in den Vorjahren zur Bildung einer Instandhaltungsrücklage gezahlt wur- den, sind, soweit sie an die Emittentin zurückgezahlt wurden, den Netto-Kaltmietein- nahmen hinzuzurechnen;.
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Zinsen. Grundsatz. Die Verzinsung der Schuldverschreibungen ist variabel und erfolgt nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen in Abhängigkeit von den erzielten Netto- Mieteinnahmen der Emittentin aus der Verwaltung der durch die Schuldverschreibun- gen Finanzierten ImmobilieSchuldverschreibungen teilfinanzierten Immobilie(n). An einem Verlust nehmen die Schuldverschreibungsinhaber nicht teil. Laufender Zins. Der laufende Zins, der den Den Schuldverschreibungsinhabern während der Laufzeit gezahlt wird, wird aus dem Anleger-Mietverwaltungsüberschuss gezahlt. Der „Anleger-Mietverwaltungsüberschuss“ entspricht 84,90 stehen 89,90 % des jährlichen Miet- verwaltungsüberschusses„Mietverwaltungsüberschusses“ als laufender Zins zu. Der „Mietverwaltungsüberschuss“ Mietverwaltungsüberschuss entspricht den kalenderjährlichen Netto-Kalt- mieteinnahmen Netto- Kaltmieteinnahmen aus der Bewirtschaftung der Finanzierten Immobiliedurch die Schuldverschreibungen teilfinanzierten Immobilie(n), abzüglich der Hausverwaltungskosten, soweit diese nicht von den Mietern der Immobilie Immobilie(n) getragen werden; hierunter können insbesondere fallen: nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zu tragende Kosten (mit Ausnahme der Garagenkosten); Kosten der Garagenstellplatzverwaltung; Kosten für die Miet- und Objektverwaltung; Kosten der Sondereigentumsverwaltung; Kosten im Zusammenhang mit Mieterwechseln, insbesondere Maklerkosten; der Betrag, der nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) für die Bildung einer Instandhaltungsrücklage gezahlt werden musste; des Verwaltungsaufwands Verwaltungsaufwand der Emittentin aus der Beauftragung Dritter; hierunter kön- nen können insbesondere fallen: Kosten für die Erstellung der vierteljährlichen Marktwerteinschätzungen, die Grund- lage Grundlage eines regelmäßigen Investorenreportings sind; die Dienstleistungsgebühr, die die Emittentin an die Sachwert Invest GmbH Finexity AG für die gesamte Verwaltung einschließlich der Anlegerbetreuung und -verwaltung - verwaltung in Höhe von bis zu 9.186,80 150,00 € je angefangenes Kalenderjahr zahlt; sonstige der Emittentin von Dritten in Rechnung gestellte Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit der Verwaltung der Emittentin, sofern diese nicht auf der Grund- lage Grundlage des Dienstleistungsvertrags mit der Sachwert Invest GmbH Finexity AG von dieser getragen werden (z.B. Bankgebühren); die Geschäftsführungs- und Haftungsvergütung für die Geschäftsführung den geschäftsführenden Gesellschafter (Komplementär) der Emitten- tinEmittentin; Instandhaltungskosten für die ImmobilieImmobilie(n); Kosten für Investitionen in Anlagegüter (Küche, Ausstattung, etc.); Zins- und Tilgungszahlungen an die finanzierende Bank aus der anteiligen Fremdfinan- zierung Fremdfinanzierung der ImmobilieImmobilie(n); Zahlungenund vorbehaltlich der Ziff. 4.3.2: des Betrages, die an der erforderlich ist, um eine stille Gesellschafterin Liquiditätsrücklage der Emittentin auf die in einem Vertrag über die stille Gesellschaft vereinbarte Mindestvergütung zu leisten sind(d.h. Kassenbestand, wenn eine solche stille Beteiligung vereinbart ist; die Mindestvergütung beträgt 2% auf die von der stillen Gesellschaft geleistete Einlage; die geleistete Einlage entspricht der Diffe- renz zwischen dem Maximalen Investitionsvolumen Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und dem tatsächlich durch die Plat- zierung der Schuldverschreibungen von der Emittentin vereinnahmten BetragSchecks i.S.d. Die Höhe der von der stillen Gesellschaft geleisteten Einlage hängt daher davon ab, in wel- cher Höhe die Schuldverschreibungen tatsächlich platziert werden§ 266 Abs. Letzte Zinsberechnung nach Veräußerung der Immobilie2 Buchst. Im Falle der Veräußerung der Immobilie gilt bei der Ermittlung des Mietverwaltungsüberschusses für das Kalender- jahr der Veräußerung folgendes: Die Beträge, die gemäß B. Ziff. 4.2.1.4. als Vorschuss für Kosten der Sondereigentums- verwaltung gezahlt und nicht vollständig genutzt wurden, und solche, die gemäß Ziff. 4.2.1.6 in den Vorjahren zur Bildung einer Instandhaltungsrücklage gezahlt wur- den, sind, soweit sie an die Emittentin zurückgezahlt wurden, den Netto-Kaltmietein- nahmen hinzuzurechnen;.
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Zinsen. GrundsatzEine Anpassung der Abgeltung entsprechend dem Anteil der Zinskosten für Fremdkapital an den Gesamtkosten erfolgt erstmals bei der Offertstellung für das fünfte Betriebsjahr aufgrund der tatsächlich zu erwartenden Zinskosten, unter dem Vorbehalt, dass das entsprechende Fremdkapital nachweislich benötigt wird und dass die Konditionen marktüblich sind. Die Verzinsung Weitere Anpassungen erfolgen im Rhythmus des Bestellverfahrens. Eine Anpassung der Schuldverschreibungen Abgeltung entsprechend dem Anteil aller Kosten ausgenommen Treib- stoffkosten, Zinsen und Abschreibungskosten an den Gesamtkosten erfolgt gemäss den Ver- änderungen des Schweizerischen Lohnindex (SLI) des Bundesamtes für Statistik (gewichtet zu 75%) und des Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) des Bundesamtes für Statistik (ge- wichtet zu 25%). Eine Anpassung erfolgt ab der Offertstellung für das fünfte Betriebsjahr. Massgebend sind die jeweils aktuellsten verfügbaren Jahreswerte beider Indizes zum Zeitpunkt der Offertstellung (im Bestellverfahren) sowie die Jahreswerte, welche der letzten Anpassung zugrundegelegt wurden (bzw. des ersten Betriebsjahres im Fall der ersten Anpassung). Eine Anpassung der Abgeltung entsprechend dem Anteil der Personalkosten an den Gesamt- kosten erfolgt gemäss der Veränderung des Schweizerischen Lohnindex (SLI) des Bundesam- tes für Statistik. Eine Anpassung erfolgt ab der Offertstellung für das fünfte Betriebsjahr und nur, wenn der Durchschnittslohn des Transportunternehmens den Durchschnittslohn gemäss GAV (Stand 20XX) nicht übersteigt. Massgebend ist variabel und erfolgt nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen in Abhängigkeit von den erzielten Netto- Mieteinnahmen jeweils aktuellste verfügbare Jahres- wert des SLI zum Zeitpunkt der Emittentin Offertstellung (im Bestellverfahren) sowie der Jahreswert, wel- cher der letzten Anpassung zugrundegelegt wurde (bzw. des ersten Betriebsjahres im Fall der ersten Anpassung). Sofern sich aus der Verwaltung der durch die Schuldverschreibun- gen Finanzierten Immobilie. Laufender Zins. Der laufende Zins, der den Schuldverschreibungsinhabern während der Laufzeit gezahlt wird, wird aus einer Änderung des GAV (gegenüber dem Anleger-Mietverwaltungsüberschuss gezahlt. Der „Anleger-Mietverwaltungsüberschuss“ entspricht 84,90 % des jährlichen Miet- verwaltungsüberschusses. Der „Mietverwaltungsüberschuss“ entspricht den kalenderjährlichen Netto-Kalt- mieteinnahmen aus der Bewirtschaftung der Finanzierten Immobilie, abzüglich der Hausverwaltungskosten, soweit diese nicht von den Mietern der Immobilie getragen werden; hierunter können insbesondere fallen: nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEGStand 20XX) zu tragende Kosten (mit Ausnahme der Garagenkosten); Kosten der Garagenstellplatzverwaltung; Kosten Konsequenzen für die Miet- und Objektverwaltung; Kosten Anpassung der Sondereigentumsverwaltung; Kosten Abgeltung ergeben, sind diese Änderungen im Zusammenhang mit MieterwechselnRahmen dieser Vereinbarung nur soweit zu berücksichtigen, insbesondere Maklerkosten; als die Besteller diesen zugestimmt haben. Eine Anpassung der BetragAbgeltung entsprechend dem Anteil der Sachkosten ausgenommen Treib- stoffkosten, Zinsen und Abschreibungskosten an den Gesamtkosten erfolgt gemäss den Ver- änderungen des Landesindex der nach dem Wohnungseigentumsgesetz Konsumentenpreise (WEGLIK) des Bundesamtes für die Bildung einer Instandhaltungsrücklage gezahlt werden musste; Statistik. Ei- ne Anpassung erfolgt ab der Offertstellung für das fünfte Betriebsjahr. Massgebend ist der je- weils aktuellste verfügbare Jahreswert des Verwaltungsaufwands LIK zum Zeitpunkt der Emittentin aus der Beauftragung Dritter; hierunter kön- nen insbesondere fallen: Kosten für die Erstellung der vierteljährlichen Marktwerteinschätzungen, die Grund- lage eines regelmäßigen Investorenreportings sind; die Dienstleistungsgebühr, die die Emittentin an die Sachwert Invest GmbH für die gesamte Verwaltung einschließlich der Anlegerbetreuung und -verwaltung in Höhe von bis zu 9.186,80 € je angefangenes Kalenderjahr zahlt; sonstige der Emittentin von Dritten in Rechnung gestellte Kosten und Gebühren Offertstellung (im Zusammenhang mit Bestellver- fahren) sowie der Verwaltung Jahreswert, welcher der Emittentin, sofern diese nicht auf letzten Anpassung zugrundegelegt wurde (bzw. des ersten Betriebsjahres im Fall der Grund- lage des Dienstleistungsvertrags mit der Sachwert Invest GmbH von dieser getragen werden (z.B. Bankgebührenersten Anpassung); die Geschäftsführungs- und Haftungsvergütung für die Geschäftsführung der Emitten- tin; Instandhaltungskosten für die Immobilie; Kosten für Investitionen in Anlagegüter (Küche, Ausstattung, etc.); Zins- und Tilgungszahlungen an die finanzierende Bank aus der anteiligen Fremdfinan- zierung der Immobilie; Zahlungen, die an eine stille Gesellschafterin der Emittentin auf die in einem Vertrag über die stille Gesellschaft vereinbarte Mindestvergütung zu leisten sind, wenn eine solche stille Beteiligung vereinbart ist; die Mindestvergütung beträgt 2% auf die von der stillen Gesellschaft geleistete Einlage; die geleistete Einlage entspricht der Diffe- renz zwischen dem Maximalen Investitionsvolumen und dem tatsächlich durch die Plat- zierung der Schuldverschreibungen von der Emittentin vereinnahmten Betrag. Die Höhe der von der stillen Gesellschaft geleisteten Einlage hängt daher davon ab, in wel- cher Höhe die Schuldverschreibungen tatsächlich platziert werden. Letzte Zinsberechnung nach Veräußerung der Immobilie. Im Falle der Veräußerung der Immobilie gilt bei der Ermittlung des Mietverwaltungsüberschusses für das Kalender- jahr der Veräußerung folgendes: Die Beträge, die gemäß Ziff. 4.2.1.4. als Vorschuss für Kosten der Sondereigentums- verwaltung gezahlt und nicht vollständig genutzt wurden, und solche, die gemäß Ziff. 4.2.1.6 in den Vorjahren zur Bildung einer Instandhaltungsrücklage gezahlt wur- den, sind, soweit sie an die Emittentin zurückgezahlt wurden, den Netto-Kaltmietein- nahmen hinzuzurechnen;
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Samples: Vergabevereinbarung
Zinsen. Grundsatz. Die Verzinsung der Schuldverschreibungen ist variabel und erfolgt nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen in Abhängigkeit von den erzielten Netto- Mieteinnahmen der Emittentin aus der Verwaltung der durch die Schuldverschreibun- gen Finanzierten ImmobilieSchuldverschreibungen teilfinanzierten Immobilie(n). An einem Verlust nehmen die Schuldverschreibungsinhaber nicht teil. Laufender Zins. Der laufende Zins, der den Den Schuldverschreibungsinhabern während der Laufzeit gezahlt wird, wird aus dem Anleger-Mietverwaltungsüberschuss gezahlt. Der „Anleger-Mietverwaltungsüberschuss“ entspricht 84,90 stehen 88,90 % des jährlichen Miet- verwaltungsüberschusses„Mietverwaltungsüberschusses“ als laufender Zins zu. Der „Mietverwaltungsüberschuss“ Mietverwaltungsüberschuss entspricht den kalenderjährlichen Netto-Kalt- mieteinnahmen Netto- Kaltmieteinnahmen aus der Bewirtschaftung der Finanzierten Immobiliedurch die Schuldverschreibungen teilfinanzierten Immobilie(n), abzüglich der Hausverwaltungskosten, soweit diese nicht von den Mietern der Immobilie Immobilie(n) getragen werden; hierunter können insbesondere fallen: nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zu tragende Kosten (mit Ausnahme der Garagenkosten); Kosten der Garagenstellplatzverwaltung; Kosten für die Miet- und Objektverwaltung; Kosten der Sondereigentumsverwaltung; Kosten im Zusammenhang mit Mieterwechseln, insbesondere Maklerkosten; der Betrag, der nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) für die Bildung einer Instandhaltungsrücklage gezahlt werden musste; des Verwaltungsaufwands Verwaltungsaufwand der Emittentin aus der Beauftragung Dritter; hierunter kön- nen können insbesondere fallen: Kosten für die Erstellung der vierteljährlichen Marktwerteinschätzungen, die Grund- lage Grundlage eines regelmäßigen Investorenreportings sind; die Dienstleistungsgebühr, die die Emittentin an die Sachwert Invest GmbH Finexity AG für die gesamte Verwaltung einschließlich der Anlegerbetreuung und -verwaltung - verwaltung in Höhe von bis zu 9.186,80 1.500,00 € je angefangenes Kalenderjahr zahlt; sonstige der Emittentin von Dritten in Rechnung gestellte Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit der Verwaltung der Emittentin, sofern diese nicht auf der Grund- lage Grundlage des Dienstleistungsvertrags mit der Sachwert Invest GmbH Finexity AG von dieser getragen werden (z.B. Bankgebühren); die Geschäftsführungs- und Haftungsvergütung für die Geschäftsführung den geschäftsführenden Gesellschafter (Komplementär) der Emitten- tinEmittentin; Instandhaltungskosten für die ImmobilieImmobilie(n); Kosten für Investitionen in Anlagegüter (Küche, Ausstattung, etc.); Zins- und Tilgungszahlungen an die finanzierende Bank aus der anteiligen Fremdfinan- zierung Fremdfinanzierung der ImmobilieImmobilie(n); Zahlungen, die an eine stille Gesellschafterin und Der den Anlegern hiernach zustehende Betrag in Höhe von 88,90 % des Mietverwaltungsüberschusses ist der Emittentin auf die in einem Vertrag über die stille Gesellschaft vereinbarte Mindestvergütung zu leisten sind, wenn eine solche stille Beteiligung vereinbart ist; die Mindestvergütung beträgt 2% auf die von der stillen Gesellschaft geleistete Einlage; die geleistete Einlage entspricht der Diffe- renz zwischen dem Maximalen Investitionsvolumen und dem tatsächlich durch die Plat- zierung der Schuldverschreibungen von der Emittentin vereinnahmten Betrag. Die Höhe der von der stillen Gesellschaft geleisteten Einlage hängt daher davon ab, in wel- cher Höhe die Schuldverschreibungen tatsächlich platziert werden„Anleger-Mietverwaltungsüberschuss“. Letzte Zinsberechnung nach Veräußerung der ImmobilieImmobilie(n). Im Falle der Veräußerung der Immobilie Immobilie(n) gilt bei der Ermittlung des Mietverwaltungsüberschusses für das Kalender- jahr Kalenderjahr der Veräußerung folgendes: Die Beträge, die gemäß Ziff. 4.2.1.4. 4.2.1.3 als Vorschuss für Kosten der Sondereigentums- verwaltung Sondereigentumsverwaltung gezahlt und nicht vollständig genutzt wurden, und solche, die gemäß Ziff. 4.2.1.6 in den Vorjahren zur Bildung einer Instandhaltungsrücklage gezahlt wur- denwurden, sind, soweit sie an die Emittentin zurückgezahlt wurden, den Netto-Kaltmietein- nahmen Netto- Kaltmieteinnahmen hinzuzurechnen;
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Samples: Schuldverschreibungsbedingungen
Zinsen. Grundsatz. Die Verzinsung der Schuldverschreibungen ist variabel und erfolgt nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen in Abhängigkeit von den erzielten Netto- Mieteinnahmen der Emittentin aus der Verwaltung der durch die Schuldverschreibun- gen Finanzierten ImmobilieSchuldverschreibungen finanzierten Immobilie(n). An einem Verlust nehmen die Schuldverschreibungsinhaber nicht teil. Laufender Zins. Der laufende Zins, der den Den Schuldverschreibungsinhabern während der Laufzeit gezahlt wird, wird aus dem Anleger-Mietverwaltungsüberschuss gezahlt. Der „Anleger-Mietverwaltungsüberschuss“ entspricht 84,90 stehen 89,90 % des jährlichen Miet- verwaltungsüberschusses„Mietverwaltungsüberschusses“ als laufender Zins zu. Der „Mietverwaltungsüberschuss“ Mietverwaltungsüberschuss entspricht den kalenderjährlichen Netto-Kalt- mieteinnahmen Netto- Kaltmieteinnahmen aus der Bewirtschaftung der Finanzierten Immobiliedurch die Schuldverschreibungen finanzierten Immobilie(n), abzüglich der Hausverwaltungskosten, soweit diese nicht von den Mietern der Immobilie Immobilie(n) getragen werden; hierunter können insbesondere fallen: nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zu tragende Kosten (mit Ausnahme der Garagenkosten); Kosten der Garagenstellplatzverwaltung; Kosten für die Miet- und Objektverwaltung; Kosten der Sondereigentumsverwaltung; Kosten im Zusammenhang mit Mieterwechseln, insbesondere Maklerkosten; der Betrag, der nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) für die Bildung einer Instandhaltungsrücklage gezahlt werden musste; des Verwaltungsaufwands Verwaltungsaufwand der Emittentin aus der Beauftragung Dritter; hierunter kön- nen können insbesondere fallen: Kosten für die Erstellung der vierteljährlichen Marktwerteinschätzungen, die Grund- lage Grundlage eines regelmäßigen Investorenreportings sind; die Dienstleistungsgebühr, die die Emittentin an die Sachwert Invest GmbH Finexity AG für die gesamte Verwaltung einschließlich der Anlegerbetreuung und -verwaltung - verwaltung in Höhe von bis zu 9.186,80 2.000,00 € je angefangenes Kalenderjahr p.a. zahlt; sonstige der Emittentin von Dritten in Rechnung gestellte Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit der Verwaltung der Emittentin, sofern diese nicht auf der Grund- lage Grundlage des Dienstleistungsvertrags mit der Sachwert Invest GmbH Finexity AG von dieser getragen werden (z.B. Bankgebühren); die Geschäftsführungs- und Haftungsvergütung für die Geschäftsführung den geschäftsführenden Gesellschafter (Komplementär) der Emitten- tinEmittentin; Instandhaltungskosten für die ImmobilieImmobilie(n); Kosten für Investitionen in Anlagegüter (Küche, Ausstattung, etc.); Zins- und Tilgungszahlungen an die finanzierende Bank aus der anteiligen Fremdfinan- zierung Fremdfinanzierung der Immobiliefinanzierten Immobilie(n); Zahlungenund vorbehaltlich der Ziff. 1.1 des Betrages, die an der erforderlich ist, um eine stille Gesellschafterin Liquiditätsrücklage der Emittentin auf die in einem Vertrag über die stille Gesellschaft vereinbarte Mindestvergütung zu leisten sind(d.h. Kassenbestand, wenn eine solche stille Beteiligung vereinbart ist; die Mindestvergütung beträgt 2% auf die von der stillen Gesellschaft geleistete Einlage; die geleistete Einlage entspricht der Diffe- renz zwischen dem Maximalen Investitionsvolumen Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und dem tatsächlich durch die Plat- zierung der Schuldverschreibungen von der Emittentin vereinnahmten BetragSchecks i.S.d. Die Höhe der von der stillen Gesellschaft geleisteten Einlage hängt daher davon ab, in wel- cher Höhe die Schuldverschreibungen tatsächlich platziert werden§ 266 Abs. Letzte Zinsberechnung nach Veräußerung der Immobilie2 Buchst. Im Falle der Veräußerung der Immobilie gilt bei der Ermittlung des Mietverwaltungsüberschusses für das Kalender- jahr der Veräußerung folgendes: Die Beträge, die gemäß B. Ziff. 4.2.1.4. als Vorschuss für Kosten der Sondereigentums- verwaltung gezahlt und nicht vollständig genutzt wurden, und solche, die gemäß Ziff. 4.2.1.6 in den Vorjahren zur Bildung einer Instandhaltungsrücklage gezahlt wur- den, sind, soweit sie an die Emittentin zurückgezahlt wurden, den Netto-Kaltmietein- nahmen hinzuzurechnen;.
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Zinsen. Grundsatz. Die Verzinsung der Schuldverschreibungen ist variabel und erfolgt nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen in Abhängigkeit von den erzielten Netto- Mieteinnahmen der Emittentin aus der Verwaltung der durch die Schuldverschreibun- gen Finanzierten ImmobilieSchuldverschreibungen teilfinanzierten Immobilie(n). An einem Verlust nehmen die Schuldverschreibungsinhaber nicht teil. Laufender Zins. Der laufende Zins, der den Den Schuldverschreibungsinhabern während der Laufzeit gezahlt wird, wird aus dem Anleger-Mietverwaltungsüberschuss gezahlt. Der „Anleger-Mietverwaltungsüberschuss“ entspricht 84,90 stehen 89,90 % des jährlichen Miet- verwaltungsüberschusses„Mietverwaltungsüberschusses“ als laufender Zins zu. Der „Mietverwaltungsüberschuss“ Mietverwaltungsüberschuss entspricht den kalenderjährlichen Netto-Kalt- mieteinnahmen Netto- Kaltmieteinnahmen aus der Bewirtschaftung der Finanzierten Immobiliedurch die Schuldverschreibungen teilfinanzierten Immobilie(n), abzüglich der Hausverwaltungskosten, soweit diese nicht von den Mietern der Immobilie Immobilie(n) getragen werden; hierunter können insbesondere fallen: nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zu tragende Kosten (mit Ausnahme der Garagenkosten); Kosten der Garagenstellplatzverwaltung; Kosten für die Miet- und Objektverwaltung; Kosten der Sondereigentumsverwaltung; Kosten im Zusammenhang mit Mieterwechseln, insbesondere Maklerkosten; der Betrag, der nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) für die Bildung einer Instandhaltungsrücklage gezahlt werden musste; des Verwaltungsaufwands Verwaltungsaufwand der Emittentin aus der Beauftragung Dritter; hierunter kön- nen können insbesondere fallen: Kosten für die Erstellung der vierteljährlichen Marktwerteinschätzungen, die Grund- lage Grundlage eines regelmäßigen Investorenreportings sind; die Dienstleistungsgebühr, die die Emittentin an die Sachwert Invest GmbH Finexity AG für die gesamte Verwaltung einschließlich der Anlegerbetreuung und -verwaltung - verwaltung in Höhe von bis zu 9.186,80 1.230,00 € je angefangenes Kalenderjahr zahlt; sonstige der Emittentin von Dritten in Rechnung gestellte Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit der Verwaltung der Emittentin, sofern diese nicht auf der Grund- lage Grundlage des Dienstleistungsvertrags mit der Sachwert Invest GmbH Finexity AG von dieser getragen werden (z.B. Bankgebühren); die Geschäftsführungs- und Haftungsvergütung für die Geschäftsführung den geschäftsführenden Gesellschafter (Komplementär) der Emitten- tinEmittentin; Instandhaltungskosten für die ImmobilieImmobilie(n); Kosten für Investitionen in Anlagegüter (Küche, Ausstattung, etc.); Zins- und Tilgungszahlungen an die finanzierende Bank aus der anteiligen Fremdfinan- zierung Fremdfinanzierung der ImmobilieImmobilie(n); Zahlungenund vorbehaltlich der Ziff. 4.3.2: des Betrages, die an der erforderlich ist, um eine stille Gesellschafterin Liquiditätsrücklage der Emittentin auf die in einem Vertrag über die stille Gesellschaft vereinbarte Mindestvergütung zu leisten sind(d.h. Kassenbestand, wenn eine solche stille Beteiligung vereinbart ist; die Mindestvergütung beträgt 2% auf die von der stillen Gesellschaft geleistete Einlage; die geleistete Einlage entspricht der Diffe- renz zwischen dem Maximalen Investitionsvolumen Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und dem tatsächlich durch die Plat- zierung der Schuldverschreibungen von der Emittentin vereinnahmten BetragSchecks i.S.d. Die Höhe der von der stillen Gesellschaft geleisteten Einlage hängt daher davon ab, in wel- cher Höhe die Schuldverschreibungen tatsächlich platziert werden§ 266 Abs. Letzte Zinsberechnung nach Veräußerung der Immobilie2 Buchst. Im Falle der Veräußerung der Immobilie gilt bei der Ermittlung des Mietverwaltungsüberschusses für das Kalender- jahr der Veräußerung folgendes: Die Beträge, die gemäß B. Ziff. 4.2.1.4. als Vorschuss für Kosten der Sondereigentums- verwaltung gezahlt und nicht vollständig genutzt wurden, und solche, die gemäß Ziff. 4.2.1.6 in den Vorjahren zur Bildung einer Instandhaltungsrücklage gezahlt wur- den, sind, soweit sie an die Emittentin zurückgezahlt wurden, den Netto-Kaltmietein- nahmen hinzuzurechnen;.
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Samples: Schuldverschreibungsbedingungen
Zinsen. 6.1 Grundsatz. : Die Verzinsung der Schuldverschreibungen ist variabel und erfolgt nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen in Abhängigkeit von den erzielten Netto- Mieteinnahmen der Emittentin aus der Verwaltung der durch die Schuldverschreibun- gen Finanzierten finanzierten Immobilie. An einem Verlust nehmen die Schuldverschreibungsinha- ber nicht teil.
6.2 Laufender Zins. Der laufende Zins, der den : Den Schuldverschreibungsinhabern während der Laufzeit gezahlt wird, wird aus dem Anleger-Mietverwaltungsüberschuss gezahlt. Der „Anleger-Mietverwaltungsüberschuss“ entspricht 84,90 stehen 73,83 % des jährlichen Miet- verwaltungsüberschusses. Der „GbR-Mietverwaltungsüberschuss“ entspricht den kalenderjährlichen Netto-Kalt- mieteinnahmen der GbR aus der Bewirtschaftung der Finanzierten Immobilie, Immobilie abzüglich der folgenden Kosten der GbR
6.2.1 der Hausverwaltungskosten, soweit diese nicht von den Mietern der Immobilie getragen Immobilie(n) ge- tragen werden; hierunter können insbesondere fallen: :
a) nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zu tragende Kosten (mit Ausnahme ins- besondere das Hausgeld;
b) Kosten für die Verwaltung der Garagenkosten); GbR und von der GbR zu zahlende Steu- ern;
c) Kosten der Garagenstellplatzverwaltung; ;
d) Kosten für die Miet- und Objektverwaltung; ;
e) Kosten der Sondereigentumsverwaltung; ;
f) Kosten im Zusammenhang mit Mieterwechseln, insbesondere Maklerkosten; Makler- kosten;
g) der Betrag, der nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) für die Bildung Bil- dung einer Instandhaltungsrücklage gezahlt werden musste; des Verwaltungsaufwands der Emittentin aus der Beauftragung Dritter; hierunter kön- nen insbesondere fallen: Kosten für die Erstellung der vierteljährlichen Marktwerteinschätzungen, die Grund- lage eines regelmäßigen Investorenreportings sind; die Dienstleistungsgebühr, die die Emittentin an die Sachwert Invest GmbH für die gesamte Verwaltung einschließlich der Anlegerbetreuung und -verwaltung ;
h) ein Sicherheitsabschlag in Höhe von bis zu 9.186,80 € je angefangenes Kalenderjahr zahlt; sonstige der Emittentin von Dritten in Rechnung gestellte Kosten höchstens 7,00 % bezogen auf den kalenderjährlichen Netto-Kaltmieteinnahmen;
i) Instandhaltungs- und Gebühren im Zusammenhang mit der Verwaltung der Emittentin, sofern diese nicht auf der Grund- lage des Dienstleistungsvertrags mit der Sachwert Invest GmbH von dieser getragen werden (z.B. Bankgebühren); die Geschäftsführungs- und Haftungsvergütung für die Geschäftsführung der Emitten- tin; Instandhaltungskosten Instandsetzungkosten für die Immobilie; ;
j) Kosten für Investitionen in Anlagegüter (Küche, Ausstattung, etc.); Der „Mietverwaltungsüberschuss“ entspricht 84,90 % des „GbR-Mietverwaltungsüber- schusses“, abzüglich
6.2.2 sämtlichen sonstiger liquiditätswirksamer Zahlungen der Emittentin an Dritte; hierunter können insbesondere fallen:
a) Kosten für die Erstellung von Marktwerteinschätzungen, die Grundlage eines regelmäßigen Investorenreportings sind;
b) die Dienstleistungsgebühr, die die Emittentin an die Finexity AG für die Verwaltung einschließlich der Anlegerbetreuung und -verwaltung in Höhe von bis zu 2.075,00 € je angefangenes Kalenderjahr zahlt;
c) sonstige der Emittentin von Dritten in Rechnung gestellte Kosten, sofern diese nicht auf der Grundlage des Dienstleistungsvertrags mit der Finexity AG von dieser getragen werden (z.B. Bankgebühren);
6.2.3 der Geschäftsführungs- und Haftungsvergütung für den geschäftsführenden Gesell- schafter (Komplementär) der Emittentin;
6.2.4 Zins- und Tilgungszahlungen an die finanzierende Bank aus der anteiligen Fremdfinan- zierung des Erwerbs der ImmobilieBeteiligung an der GbR; Zahlungen, die an eine stille Gesellschafterin und Der den Anlegern hiernach zustehende Betrag in Höhe von 73,83 % des Mietverwal- tungsüberschusses ist der Emittentin auf die in einem Vertrag über die stille Gesellschaft vereinbarte Mindestvergütung zu leisten sind, wenn eine solche stille Beteiligung vereinbart ist; die Mindestvergütung beträgt 2% auf die von der stillen Gesellschaft geleistete Einlage; die geleistete Einlage entspricht der Diffe- renz zwischen dem Maximalen Investitionsvolumen und dem tatsächlich durch die Plat- zierung der Schuldverschreibungen von der Emittentin vereinnahmten Betrag. Die Höhe der von der stillen Gesellschaft geleisteten Einlage hängt daher davon ab, in wel- cher Höhe die Schuldverschreibungen tatsächlich platziert werden. „Anleger-Mietverwaltungsüberschuss“.
6.3 Letzte Zinsberechnung nach Veräußerung der Immobilie. Immobilie(n): Im Falle der Veräußerung der Immobilie Immobilie(n) gilt bei der Ermittlung des Mietverwaltungsüberschusses für das Kalender- jahr Ka- lenderjahr der Veräußerung folgendes: Die Beträge, die gemäß Ziff. 4.2.1.4. 6.2.1 c) als Vorschuss für Kosten der Sondereigentums- verwaltung gezahlt und nicht vollständig genutzt wurden, und solche, die gemäß Ziff. 4.2.1.6 in den Vorjahren zur Bildung einer Instandhaltungsrücklage gezahlt wur- den, sind, soweit sie an die Emittentin zurückgezahlt wurden, den Netto-Kaltmietein- nahmen hinzuzurechnen;.
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Samples: Schuldverschreibungsbedingungen
Zinsen. 6.1 Grundsatz. : Die Verzinsung der Schuldverschreibungen ist variabel und erfolgt nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen in Abhängigkeit von den erzielten Netto- Mieteinnahmen der Emittentin aus der Verwaltung der durch die Schuldverschreibun- gen Finanzierten finanzierten Immobilie. An einem Verlust nehmen die Schuldverschreibungsinha- ber nicht teil.
6.2 Laufender Zins. Der laufende Zins, der den : Den Schuldverschreibungsinhabern während der Laufzeit gezahlt wird, wird aus dem Anleger-Mietverwaltungsüberschuss gezahltstehen ein Anteil von 89,90 % des jährlichen „Mietverwaltungsüberschusses“ als laufender Zins zu. Der „Anleger-Mietverwaltungsüberschuss“ entspricht 84,90 % des jährlichen Miet- verwaltungsüberschusses. Der „MietverwaltungsüberschussMietverwaltungs- überschuss“ entspricht den kalenderjährlichen Netto-Kalt- mieteinnahmen Kaltmieteinnahmen aus der Bewirtschaftung Be- wirtschaftung der Finanzierten Immobiliefinanzierten Immobilien, abzüglich abzüglich
6.2.1 der Hausverwaltungskosten, soweit diese nicht von den Mietern der Immobilie finanzierten Im- mobilien getragen werden; hierunter können insbesondere fallen: :
a) nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zu tragende Kosten (mit Ausnahme der Garagenkosten); ins- besondere das Hausgeld;
b) Kosten der Garagenstellplatzverwaltung; Stellplatzverwaltung;
c) Kosten für die Miet- und Objektverwaltung; ;
d) Kosten der Sondereigentumsverwaltung; ;
e) Kosten im Zusammenhang mit Mieterwechseln, insbesondere Maklerkosten; Makler- kosten;
f) der Betrag, der nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) für die Bildung Bil- dung einer Instandhaltungsrücklage gezahlt werden musste; des Verwaltungsaufwands der Emittentin aus der Beauftragung Dritter; hierunter kön- nen insbesondere fallen: Kosten für die Erstellung der vierteljährlichen Marktwerteinschätzungen, die Grund- lage eines regelmäßigen Investorenreportings sind; die Dienstleistungsgebühr, die die Emittentin an die Sachwert Invest GmbH für die gesamte Verwaltung einschließlich der Anlegerbetreuung ;
g) Instandhaltungs- und -verwaltung in Höhe von bis zu 9.186,80 € je angefangenes Kalenderjahr zahlt; sonstige der Emittentin von Dritten in Rechnung gestellte Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit der Verwaltung der Emittentin, sofern diese nicht auf der Grund- lage des Dienstleistungsvertrags mit der Sachwert Invest GmbH von dieser getragen werden (z.B. Bankgebühren); die Geschäftsführungs- und Haftungsvergütung für die Geschäftsführung der Emitten- tin; Instandhaltungskosten Instandsetzungkosten für die Immobilie; ;
h) Kosten für Investitionen in Anlagegüter (Küche, Ausstattung, etc.);
6.2.2 sämtlichen sonstiger liquiditätswirksamer Zahlungen der Emittentin an Dritte; Zins- hierunter können insbesondere fallen:
a) Kosten für die Erstellung von Marktwerteinschätzungen, die Grundlage eines regelmäßigen Investorenreportings sind;
b) die Dienstleistungsgebühr, die die Emittentin an die Finexity AG für die Verwaltung einschließlich der Anlegerbetreuung und -verwaltung in Höhe von bis zu 1.500,00 € zzgl. anfallender Umsatzsteuer je angefan- genes Kalenderjahr zahlt;
c) sonstige der Emittentin von Dritten in Rechnung gestellte Kosten, sofern diese nicht auf der Grundlage des Dienstleistungsvertrags mit der Finexity AG von dieser getragen werden (z.B. Bankgebühren);
6.2.3 der Geschäftsführungs- und Haftungsvergütung für den geschäftsführenden Gesell- schafter (Komplementär) der Emittentin;Zins- und Tilgungszahlungen an die finanzierende finanzie- rende Bank aus der anteiligen Fremdfinan- zierung Fremdfinanzierung des Erwerbs der Immobilie; Zahlungen, die an eine stille Gesellschafterin finanzierten Immo- bilien. Ein Anteil in Höhe von 89,90 % des Mietverwaltungsüberschusses ist der Emittentin „Emittentin- Mietverwaltungsüberschuss“. Vom Emittentin-Mietverwaltungsüberschuss ist ein Anteil auf die in einem Vertrag über Schuldverschreibungen auszuschütten, der sich wie folgt erreichnet: Emittentin- Mietverwaltungsüberschuss multipliziert mit dem Nominalbetrag der im Zeitpunkt der Fälligkeit nach 6.5 ausgegebenen Schuldverschreibungen dividiert durch (die stille Gesellschaft vereinbarte Mindestvergütung zu leisten sindSumme der Nominalbeträge der im Zeitpunkt der Fälligkeit nach 6.5 ausgegebenen Schuldver- schreibungen, wenn eine solche stille Beteiligung vereinbart ist; die Mindestvergütung beträgt 2% der im Zeitpunkt der Fälligkeit nach 6.5 ausgegebenen Schuldverschrei- bungen Uphoffweg! Hamburg und der im Zeitpunkt der Fälligkeit nach 6.5 ausgegebe- nen Schuldverschreibungen Uphoffweg! Junior), abgerundet auf die von einen vollen Euro-Be- trag (der stillen Gesellschaft geleistete Einlage; die geleistete Einlage entspricht der Diffe- renz zwischen dem Maximalen Investitionsvolumen und dem tatsächlich durch die Plat- zierung der Schuldverschreibungen von der Emittentin vereinnahmten Betrag. Die Höhe der von der stillen Gesellschaft geleisteten Einlage hängt daher davon ab, in wel- cher Höhe die Schuldverschreibungen tatsächlich platziert werden. „Anleger-Mietverwaltungsüberschuss“).
6.2.4 Letzte Zinsberechnung nach Veräußerung der Immobilie. Immobilie(n): Im Falle der Veräußerung der Immobilie Immobilie(n) gilt bei der Ermittlung des Mietverwaltungsüberschusses Mietverwaltungs-überschusses für das Kalender- jahr Ka- lenderjahr der Veräußerung folgendes: Die Beträge, die gemäß Ziff. 4.2.1.4. 6.2.1 d) als Vorschuss für Kosten der Sondereigentums- verwaltung gezahlt und nicht vollständig genutzt wurden, und solche, die gemäß Ziff. 4.2.1.6 in den Vorjahren zur Bildung einer Instandhaltungsrücklage gezahlt wur- den, sind, soweit sie an die Emittentin zurückgezahlt wurden, den Netto-Kaltmietein- nahmen hinzuzurechnen;.
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Samples: Schuldverschreibungsbedingungen
Zinsen. Grundsatz. Die Verzinsung der Schuldverschreibungen ist variabel und erfolgt nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen in Abhängigkeit von den erzielten Netto- Mieteinnahmen der Emittentin aus der Verwaltung der durch die Schuldverschreibun- gen Finanzierten ImmobilieSchuldverschreibungen teilfinanzierten Immobilie(n). An einem Verlust nehmen die Schuldverschreibungsinhaber nicht teil. Laufender Zins. Der laufende Zins, der den Den Schuldverschreibungsinhabern während der Laufzeit gezahlt wird, wird aus dem Anleger-Mietverwaltungsüberschuss gezahlt. Der „Anleger-Mietverwaltungsüberschuss“ entspricht 84,90 stehen 94,9 % des jährlichen Miet- verwaltungsüberschusses„Mietverwaltungsüberschusses“ als laufender Zins zu. Der „Mietverwaltungsüberschuss“ Mietverwaltungsüberschuss entspricht den kalenderjährlichen Netto-Kalt- mieteinnahmen Netto- Kaltmieteinnahmen aus der Bewirtschaftung der Finanzierten Immobiliedurch die Schuldverschreibungen teilfinanzierten Immobilie(n), abzüglich der Hausverwaltungskosten, soweit diese nicht von den Mietern der Immobilie Immobilie(n) getragen werden; hierunter können insbesondere fallen: nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zu tragende Kosten (mit Ausnahme der Garagenkosten); Kosten der Garagenstellplatzverwaltung; Kosten für die Miet- und Objektverwaltung; Kosten der Sondereigentumsverwaltung; Kosten im Zusammenhang mit Mieterwechseln, insbesondere Maklerkosten; der Betrag, der nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) für die Bildung einer Instandhaltungsrücklage gezahlt werden musste; des Verwaltungsaufwands Verwaltungsaufwand der Emittentin aus der Beauftragung Dritter; hierunter kön- nen können insbesondere fallen: Kosten für die Erstellung der vierteljährlichen MarktwerteinschätzungenObjektgutachten, die Grund- lage Grundlage eines regelmäßigen Investorenreportings sind; die Die Dienstleistungsgebühr, die die Emittentin an die Sachwert Invest GmbH Finexity AG für die gesamte Verwaltung einschließlich der Anlegerbetreuung und -verwaltung - verwaltung in Höhe von bis zu 9.186,80 1.500,00 € je angefangenes Kalenderjahr zahlt; sonstige Sonstige der Emittentin von Dritten in Rechnung gestellte Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit der Verwaltung der Emittentin, sofern diese nicht auf der Grund- lage Grundlage des Dienstleistungsvertrags mit der Sachwert Invest GmbH Finexity AG von dieser getragen werden (z.B. Bankgebühren); die Geschäftsführungs- und Haftungsvergütung für die Geschäftsführung den geschäftsführenden Gesellschafter (Komplementär) der Emitten- tinEmittentin; Instandhaltungskosten für die ImmobilieImmobilie(n); Kosten für Investitionen in Anlagegüter (Küche, Ausstattung, etc.); Zins- und Tilgungszahlungen an die finanzierende Bank aus der anteiligen Fremdfinan- zierung Fremdfinanzierung der ImmobilieImmobilie(n); Zahlungenund vorbehaltlich der Ziff. 4.3.2: des Betrages, die an der erforderlich ist, um eine stille Gesellschafterin Liquiditätsrücklage der Emittentin auf die in einem Vertrag über die stille Gesellschaft vereinbarte Mindestvergütung zu leisten sind(d.h. Kassenbestand, wenn eine solche stille Beteiligung vereinbart ist; die Mindestvergütung beträgt 2% auf die von der stillen Gesellschaft geleistete Einlage; die geleistete Einlage entspricht der Diffe- renz zwischen dem Maximalen Investitionsvolumen Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und dem tatsächlich durch die Plat- zierung der Schuldverschreibungen von der Emittentin vereinnahmten BetragSchecks i.S.d. Die Höhe der von der stillen Gesellschaft geleisteten Einlage hängt daher davon ab, in wel- cher Höhe die Schuldverschreibungen tatsächlich platziert werden§ 266 Abs. Letzte Zinsberechnung nach Veräußerung der Immobilie2 Buchst. Im Falle der Veräußerung der Immobilie gilt bei der Ermittlung des Mietverwaltungsüberschusses für das Kalender- jahr der Veräußerung folgendes: Die Beträge, die gemäß B. Ziff. 4.2.1.4. als Vorschuss für Kosten der Sondereigentums- verwaltung gezahlt und nicht vollständig genutzt wurden, und solche, die gemäß Ziff. 4.2.1.6 in den Vorjahren zur Bildung einer Instandhaltungsrücklage gezahlt wur- den, sind, soweit sie an die Emittentin zurückgezahlt wurden, den Netto-Kaltmietein- nahmen hinzuzurechnen;.
Appears in 1 contract
Samples: Schuldverschreibungsbedingungen