Zinssatz und Zinszahlungstage Musterklauseln

Zinssatz und Zinszahlungstage. Die Schuldverschreibungen werden ab 24. Mai 2019 (einschließlich) (der „Emissionstag” oder „Ausgabetag”) mit jährlich 6,500 % (der „Zinssatz”) auf ihren Nennbetrag verzinst. Die Zin- sen sind jährlich nachträglich am 24. Mai eines jeden Jahres (jeweils ein „Zinszahlungstag” und der Zeitraum ab dem Ausgabetag (einschließlich) bis zum ersten Zinszahlungstag (aus- schließlich) und von da an von jedem Zinszahlungstag (einschließlich) bis zum nächstfolgenden Zinszahlungstag (ausschließlich) jeweils eine „Zinsperi- ode”) zahlbar. Die erste Zinszahlung ist am 24. Mai 2020 und die letzte Zins- zahlung ist am 24. Mai 2024 fällig. Der Zinslauf der Schuldverschreibungen endet mit Ablauf des Tages, der dem Tag vorausgeht, an dem die Schuldver- schreibungen zur Rückzahlung fällig werden. 2.1 Interest Rate and Interest Payment Dates. The Notes shall bear interest at the rate of 6.500% per annum (the “In- terest Rate”) on their Nominal Amount from (including) 24 May 2019 (the “Is- sue Date”). Interest shall be payable annually in arrears on 24 May of each year (each an “Interest Payment Date” and the period from the Issue Date (in- clusive) up to the first Interest Payment Date (exclusive) and thereafter as from any Interest Payment Date (inclusive) up to the next following Interest Pay- ment Date (exclusive) being an “Inter- est Period”). The first interest payment is due on 24 May 2020 and the last in- terest payment is due on 24 May 2024. The interest term of the Notes ends at the end of the day preceding the day on which the Notes become due for re- demption.
Zinssatz und Zinszahlungstage. Die Teilschuldverschreibungen werden ab dem 30. April 2019 (einschließlich) (der „Ausgabetag“) mit jährlich 5,25 % auf ihren Nennbetrag (der „Zinssatz“) verzinst. Diese Zinsen sind halbjährlich nachträglich am 30. April und am 30. Oktober eines jeden Jahres (jeweils ein „Zinszahlungstag“) zahlbar. Die erste Zinszahlung ist am 30. Oktober 2019 und die letzte Zinszahlung ist am 30. April 2024 (ausschließlich) fällig. Der Zinslauf der Teilschuldverschreibungen endet mit Ablauf des Tages, der dem Tag vorausgeht, an dem die Teilschuldverschreibungen zur Rückzahlung fällig werden.
Zinssatz und Zinszahlungstage. Die Teilschuldverschreibungen werden ab dem 27. November 2023 (einschließlich) (der
Zinssatz und Zinszahlungstage. Die Teilschuldverschreibungen werden ab 6. Juni 2011 (einschließlich) (der „Ausgabetag") mit jährlich 7,5 % (der „Zinssatz") auf ihren Nennbetrag verzinst. Die Zinsen sind jährlich nachträglich am 6. Juni eines jeden Jahres (jeweils ein „Zinszahlungstag") zahlbar. Die erste Zinszahlung ist am 6. Juni 2012 und die letzte Zins- zahlung ist am 6. Juni 2016 fällig. Der Zinslauf der Teilschuldverschreibungen endet mit Ab- lauf des Tages, der dem Tag vorausgeht, an dem die Teilschuldverschreibungen zur Rück- zahlung fällig werden.
Zinssatz und Zinszahlungstage. Die Teilschuldverschreibungen werden ab dem 15. September 2020 (einschließlich) (der „Ausgabetag“) mit 6,75 % pro Jahr auf ihren Nennbetrag (der „Zinssatz“) verzinst. Diese Zinsen sind halbjährlich nachträglich am 15. September und am 15. Xxxx eines jeden Jahres (jeweils ein „Zinszahlungstag“) zahlbar. Die erste Zinszahlung ist am 15. Xxxx 2021 und die letzte Zinszahlung ist am 15. September 2025 (ausschließlich) fällig. Der Zinslauf der Teilschuldverschreibungen endet mit Ablauf des Tages, der dem Tag vorausgeht, an dem die Teilschuldverschreibungen zur Rückzahlung fällig werden. Ist ein Zinszahlungstag kein Geschäftstag, so wird die betreffende Zahlung erst am nächstfolgenden Geschäftstag geleistet, ohne dass wegen dieses Zahlungsaufschubes Zinsen und/oder Verzugszinsen zu zahlen sind. Xxxxxx auf Zinsen („Zinseszins") fallen nicht an und sind ausgeschlossen.
Zinssatz und Zinszahlungstage. Die Schuldverschreibungen werden ab 20. April 2018 (ein- schließlich) (der „Ausgabetag") mit jährlich 3,00 % (der „Zinssatz") auf ihren Nennbetrag ver- zinst („feste Verzinsung“). Die Zinsen sind jährlich nachträglich am 20. April eines jeden Jahres (jeweils ein „Zinszahlungstag") zahlbar. Die erste Zinszahlung ist am 20. April 2019 fällig. Der Zinslauf der Schuldverschreibungen endet mit Ablauf des Tages, der dem Tag vorausgeht, an dem die Schuldverschreibungen zur Rückzahlung fällig werden. Die Emittentin behält sich vor, den Zinssatz jederzeit mit einer Frist von mindestens drei und höchstens sechs Monaten durch Bekanntmachung gemäß § 9 der Anleihebedingungen (die „Zinsänderung“) mit Wirkung ab dem Zinsänderungstag (der „Zinsänderungstag“) zu ändern. In diesem Fall haben die Anlei- hegläubiger ein ordentliches Kündigungsrecht nach Maßgabe des § 3.3 der Anleihebedingun- gen.
Zinssatz und Zinszahlungstage. Die Teilschuldverschreibungen werden ab dem 20.02.2018 (einschließlich) (der „Aus- gabetag“) mit jährlich 6,0 % auf ihren Nennbetrag (der „Zinssatz“) verzinst. Diese Zin- sen sind halbjährlich nachträglich am 20.02. und am 20.08. eines jeden Jahres (jeweils ein „Zinszahlungstag“) zahlbar. Die erste Zinszahlung ist am 20.08.2018 und die letzte Zinszahlung ist am 20.02.2023 (ausschließlich) fällig. Der Zinslauf der Teilschuldver- schreibungen endet mit Ablauf des Tages, der dem Tag vorausgeht, an dem die Teil- schuldverschreibungen zur Rückzahlung fällig werden.
Zinssatz und Zinszahlungstage. Die Teilschuldverschreibungen werden in Höhe ihres Nennbetrages verzinst, und zwar vom 17. Mai 2011 (einschließlich) bis zum Fälligkeitstag (wie in § 5 Abs. 1 definiert) (ausschließlich) mit jährlich 6,5 %. Die Zinsen sind halbjährlich nachträglich am 17. November und 17. Mai eines jeden Jahres zahlbar (jeweils ein Zinszah- lungstag). Die erste Zinszahlung erfolgt am 17. November 2011.
Zinssatz und Zinszahlungstage. Die Schuldverschreibungen werden bezogen auf ihren Festgelegten Nennbetrag ab dem 08. Mai 2019 (der "Verzinsungsbeginn") (einschließlich) bis zum Endfälligkeitstag (wie in § 4 definiert) (ausschließlich) mit 0,74 % per annum verzinst. Es gibt eine kurze erste Zinsperiode. Die Zinsen sind vorbehaltlich der Geschäftstag-Konvention nachträglich am 15. Dezember eines jeden Jahres, beginnend am 15. Dezember 2019 und endend am 15. Dezember 2021 zahlbar (jeweils ein "Zinszahlungstag"). Die erste Zinszahlung erfolgt am 15. Dezember 2019. Der Zinslauf der Schuldverschreibungen endet an dem Ende des Tages, der dem Tag vorausgeht, an dem die Schuldverschreibungen zur Rückzahlung fällig werden. Die Berechnung der Zinsen erfolgt auf der Grundlage des Zinstagequotienten (wie nachstehend definiert).
Zinssatz und Zinszahlungstage. Die Schuldverschreibungen werden ab dem 18. Februar 2021 (einschließlich) („Ausgabetag“) bis zum 17. Februar 2024 (einschließlich) mit jährlich 6,0 % („Zinssatz“) auf ihren ausstehenden Nennbetrag verzinst. Ab dem 18. Februar 2024 (einschließlich) bis zum Endfälligkeitstag (wie unter § 3.1 definiert) beträgt der Zinssatz 8 % p.a. Im Falle der Verschiebung des Endfälligkeitstages (wie unter § 3.2 definiert) erhöht sich der Zinssatz ab dem 18. Februar 2027 (einschließlich) auf 10 % p.a. Die Zinsen sind halbjährlich nachträglich jeweils am 18. August und 18. Februar eines jeden Jahres (jeweils ein „Zinszahlungstag“), zahlbar. Die erste Zinszahlung ist am 18. August 2021 und die letzte Zinszahlung ist am Endfälligkeitstag (wie unter § 3.1 definiert) fällig. Im Falle der Verschiebung des Endfälligkeitstages (wie unter § 3.2 definiert) ist die letzte Zinszahlung am 18. Februar 2029 fällig. Der Zinslauf der Schuldverschreibungen endet mit Beginn des Tages, an dem die Schuldverschreibungen zur Rückzahlung fällig werden. 2.1 Interest Rate and Interest Payment Dates. From (including) 18 February 2021 (“Issue Date”) until 17 February 2024 (including), the Notes shall bear interest at the rate of 6,0% per annum (“Interest Rate”) on their outstanding Nominal Amount. From (including) 18 February 2024 until the Maturity Date (as defined under § 3.1), the Interest Rate shall be 8% p.a. In the case of the Postponement of Maturity Day (as defined under § 3.2), the Interest Rate shall increase to 10% p.a. from 18 February 2027 (including). Interest shall be payable semi-annually in arrears on 18 August and on 18 February of each year (each, an “Interest Payment Date”). The first interest payment is due on 18 August 2021 and the last interest payment on the Maturity Date (as defined under § 3.1). In the event of the Postponement of Maturity Day (as defined under § 3.2), the last interest payment is due on 18 February 2029. Interest shall cease to accrue as of the beginning of the day on which the Notes become due for redemption.