Common use of Zusammenarbeit und Informationsaustausch Clause in Contracts

Zusammenarbeit und Informationsaustausch. Um die Ausübung der einschlägigen Befugnisse der zuständigen Behörden der Vertragsparteien zu erleichtern, tauschen diese auf Antrag alle Informationen aus, die für die ordnungsgemäße Durchführung dieses Abkommens erforderlich sind.

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Samples: www.ris.bka.gv.at, www.parlament.gv.at

Zusammenarbeit und Informationsaustausch. Um die Ausübung der einschlägigen Befugnisse der zuständigen Behörden der Vertragsparteien Vertrags- parteien zu erleichtern, tauschen diese die zuständigen Behörden auf Antrag untereinander alle Informationen aus, die für die ordnungsgemäße Durchführung dieses Abkommens erforderlich Übereinkommens erfor- derlich sind.

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Samples: www.ris.bka.gv.at, www.ris.bka.gv.at

Zusammenarbeit und Informationsaustausch. Um die Ausübung der einschlägigen Befugnisse der zuständigen Behörden der Vertragsparteien zu erleichtern, tauschen diese tau- schen die zuständigen Behörden auf Antrag untereinander alle Informationen aus, die für die ordnungsgemäße Durchführung dieses Abkommens Übereinkommens erforderlich sind.

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Samples: eur-lex.europa.eu