Zusatzbaustein Musterklauseln

Zusatzbaustein. Versicherungsschutz Kein Versicherungsschutz besteht für GL1 Gebäudeverglasungen Bruchschäden an ■ Gebäudeverglasungen ■ sanitären Einrichtungen aus Glas, Kunst- stoff, Keramik, Porzellan oder Stein ■ Glaskeramikkochfeldern ■ Küchenarbeitsflächen aus Stein ■ Lichtkuppeln ■ Gläsern von Sonnenkollektoren ■ Fassaden- und Wandverkleidungen aus Glas ■ Bei Glasbruch sind die Schäden an Ma- lereien, Schriften, Folien, geätztem und sandbestrahltem Glas mitversichert Entschädigungsgrundlage = Neuwert GL2 Mobiliarverglasungen Bruchschäden an ■ Verglasungen von Einrichtungsgegen- ständen ■ Tischplatten aus Stein Entschädigungsgrundlage = Neuwert GL3 Gebäude- und Mobiliarverglasungen ■ Bei Gebäude- und/oder Mobiliarvergla- sung gelten auch glasähnliche Materia- lien wie Plexiglas und ähnliche Kunst- stoffe, falls sie anstelle von Glas ver- wendet werden, als versichert ■ Glasbruchschäden bei Inneren Unruhen ■ Kosten für Notverglasungen GL10 Gebäude- und Mobiliarverglasungen Bruchschäden an ■ optischen Gläsern ■ Brillengläsern ■ Glasgeschirr ■ Hohlgläsern ■ Beleuchtungskörpern, Glühbirnen, Leucht- und Neonröhren ■ Kacheln, Wand- und Bodenplatten GL11 Beschädigungen der Oberfläche von Bade- und Duschwannen Grundlage für die Berechnung der Entschädigung Neuwert Neuanschaffung oder gleichwertiger Ersatz zur Zeit des Schadenfalles abzüglich Rest- wert beschädigter Sachen Ein persönlicher Liebhaberwert wird nicht berücksichtigt Beschädigte Gebäude- und Mobiliarver- glasungen Reparaturkosten, höchstens jedoch der Wert der Neuanschaffung Privathaftpflicht (G4) Grundbaustein Versicherungsschutz PH1 PH2 PH6 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers und der mitver- sicherten Personen in ihrer Eigenschaft als Privatperson aus den Gefahren des täg- lichen Lebens (einschliesslich nebenberuf- licher oder nebenamtlicher Tätigkeiten), als ■ Xxxxxx und Pächter von selbstgenutzten, unbeweglichen Sachen (Mieterschäden) ■ Eigentümer, Mieter oder Pächter von Grundstücken, z.B. Garten- oder Pflanz- land ■ Bauherr bis zu einer Gesamtbausumme von CHF 100 000.– ■ Familienhaupt ■ Arbeitgeber von privatem Dienstpersonal ■ Sportler ■ Tierhalter ■ Halter von Modellflugzeugen bis 30 kg Gewicht (Versicherungsnachweis obliga- torisch) ■ Benützer fremder Motorfahrzeuge für den Bonusverlust aus der Motorfahrzeug- Haftpflichtversicherung, berechnet bis auf die Prämienstufe vor dem versicher- ten Ereignis, für den die Deckungslimite der Halterversicherung übersteigenden Schaden ...
Zusatzbaustein. Versicherungsschutz AB1 Schäden, die entstehen, wenn der Betrieb des Versicherungsnehmers infolge eines versicherten Feuer/Elementar-, erweiterte Deckungs-, Einbruchdiebstahl/Beraubungs- oder Wasserschadens am Geschäfts- inventar oder Gebäude vorübergehend nicht oder nur teilweise weiter- geführt werden kann AB2 Umsatz Der Umsatz entspricht dem Erlös aus dem Absatz der gehandelten Waren oder produzierten Fabrikaten oder aus geleisteten Diensten AB3 Mehrkosten und besondere Auslagen Kosten, die infolge des gedeckten Schadens entstehen, wie zum Bei- spiel AB4 Debitorenausstände Einnahmenausfälle, die aus der Zerstörung, Unbrauchbarmachung oder aus dem Verlust von Fakturakopien bzw. zur Fakturierung die- nenden Unterlagen entstehen AB10‌‌ Schäden infolge von AB11 Mehrkosten
Zusatzbaustein. Versicherungsschutz GL1 Gebäudeverglasungen Bruchschäden an Kein Versicherungsschutz besteht für GL10 Diese Auschlüsse gelten nicht für Folgeschäden an Geschäftsinventar gemäss GL3 GL11 Beschädigungen an allen Verglasungen bei Arbeiten daran (inkl. Um- rahmungen) sowie bei Installationen und Versetzungen GL12 Schäden, die infolge eines Feuer- oder Elementarereignisses entstan- den sind Entschädigungsgrundlage = Neuwert GL2 Mobiliarverglasungen Bruchschäden an
Zusatzbaustein. Versicherungsschutz GL1 Gebäudeverglasungen Bruchschäden an Emailschäden) Diese Auschlüsse gelten nicht für Folgeschäden an Geschäftsinventar gemäss GL3 GL11 Beschädigungen an allen Verglasungen bei Arbeiten daran (inkl. Um­ rahmungen) sowie bei Installationen und Versetzungen GL12 Schäden, die infolge eines Feuer­ oder Elementarereignisses entstan­ den sind Grundlage für die Berechnung der Entschädigung‌
Zusatzbaustein. Versicherungsschutz TR1 Telefonische Auskünfte an den Versicherungsnehmer zu Rechtsfragen nach schweizerischem Recht über Belange, die aus den Tätigkeiten des versicherten Betriebes resultieren Gratisnummer 00800 24 800 800 TR2 Pro Versicherungsjahr beschränkt sich diese Dienstleistung auf maxi­ mal vier Anrufe, gesamthaft 2 Stunden Auskunftszeit TR3 Die Rechtsauskunft erfolgt von Montag bis Xxxxxxx während der Büro­ öffnungszeiten zwischen 8 und 18 Uhr durch die Assista TCS AG Ch. de Blandonnet 4 1214 Vernier/Genf BA3 Als Unfall gilt die plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwir­ kung von aussen auf den Besucher oder Kunden BA4 Besucher und Kunden Als Besucher und Kunden des Versicherungsnehmers gelten Personen: BA5 Voraussetzung für diese Leistungen ist der Anruf des Versicherungs­ nehmers auf die Gratisnummer 00800 24 800 800 BA6 Entschädigung Kein Versicherungsschutz besteht für Kein Versicherungsschutz besteht für TR10 Allfällige externe Kosten, Gebühren oder sonstige Kosten aus weiter­ führenden Rechtsfallbehandlungen BA10 Leistungen bei Unfällen von Besucher-Assistance (Z12) Zusatzbaustein Versicherungsschutz Verunfallt ein Besucher oder Kunde BA1 vergütet die Basler dem Versicherungsnehmer die Kosten für BA2 organisiert und bezahlt die Basler auf Wunsch des Versicherungsneh­ mers und in seinem Namen einen Blumenstrauss, der dem Verunfall­ ten zugestellt wird Grundlage für die Berechnung der Entschädigung Neuwert Kosten für Neuanschaffung oder Neuherstellung unmittelbar vor Eintritt des Schadenfalles. Ein persönlicher Liebhaberwert wird nicht berücksich- tigt Allgemeines‌
Zusatzbaustein. Kosten für die Wiederherstellung von Bild-, Ton- oder Datenauf- zeichnungen sowie EDV-Software auf Datenträgern jeder Art Versicherungsschutz
Zusatzbaustein 

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.