Zusatzleistungen. (1) Zusatzleistungen sind die über das Maß des Notwendigen gemäß §§ 1 und 3 hinausgehenden Leistungen der Pflege, der Unterkunft und der Verpflegung, die durch den Pflegebedürftigen individuell wählbar und mit ihm zu vereinbaren sind.
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Samples: Rahmenvertrag, Rahmenvertrag
Zusatzleistungen. (1) Zusatzleistungen sind die über das Maß des Notwendigen gemäß §§ 1 und 2 bis 3 hinausgehenden hinaus- gehenden Leistungen der Pflege, der Pflege und Unterkunft und der Verpflegung, die durch den Pflegebedürftigen pflegebedürftigen Menschen individuell wählbar und mit ihm schriftlich zu vereinbaren sind.
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Zusatzleistungen. (1) Zusatzleistungen sind die über das Maß des Notwendigen gemäß §§ 1 und 3 hinausgehenden bis 2 hi- nausgehenden Leistungen der Pflege, der Pflege und Unterkunft und der Verpflegung, die durch den Pflegebedürftigen individuell wählbar und mit ihm schriftlich zu vereinbaren ver- einbaren sind.
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Samples: Rahmenvertrag Nach § 75 Abs. 1 SGB Xi Zur Kurzzeitpflege in Rheinland Pfalz
Zusatzleistungen. (1) Zusatzleistungen sind die über das Maß des Notwendigen gemäß §§ 1 2 und 3 hinausgehenden Leistungen der Pflege, der Pflege und Unterkunft und der Verpflegung, die durch den Pflegebedürftigen die pflegebedürftige Person individuell wählbar und mit ihm ihr gemäß § 88 Absatz 2 Ziffer 2 SGB XI schriftlich zu vereinbaren sind.
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Zusatzleistungen. (1) Zusatzleistungen sind die über das Maß des Notwendigen gemäß §§ 1 und 3 2 hinausgehenden Leistungen der Pflege, der Pflege und Unterkunft und der Verpflegung, die durch den Pflegebedürftigen individuell wählbar und mit ihm gemäß § 88 Abs. 2 Ziffer 2 SGB XI schriftlich zu vereinbaren sind.
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Samples: Rahmenvertrag
Zusatzleistungen. (1) Zusatzleistungen sind die über das Maß des Notwendigen gemäß §§ 1 und 2 bis 3 hinausgehenden Leistungen der Pflege, der Pflege und Unterkunft und der Verpflegung, die durch den Pflegebedürftigen pflegebedürftigen Menschen individuell wählbar und mit ihm schriftlich zu vereinbaren sind.
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Samples: www.vdek.com
Zusatzleistungen. (1) Zusatzleistungen sind die über das Maß des Notwendigen gemäß §§ 1 und 3 hinausgehenden bis 2 hi- nausgehenden Leistungen der Pflege, der Pflege und Unterkunft und der Verpflegung, die durch den Pflegebedürftigen individuell wählbar und mit ihm zu vereinbaren sind.
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Samples: Rahmenvertrag