Zusatzleistungen. 3.1 Die unter Ziffer 3.1.1 bis 3.1.6 aufgeführten Zusatzleistungen gelten ausschließlich nur für innerhalb Deutschland und können grundsätzlich als Terminsendung mit Uhrzeitauswahl durchgeführt werden. 3.2 Bei der Zusatzleistung Austausch / Swap erfolgt das Auswechseln der Sendung beim Empfänger. Die Anlieferung wird im Rahmen der unter Ziffer 3.1 genannten Terminvorgaben vorgenommen, die Rückführung erfolgt als „Terminsendung Economy“. 3.3 Bei der Zusatzleistung Rückholung erfolgt die Abholung taggleich gemäß der PLZ-spezifisch spätesten Beauftragungszeit. Die Abholung wird dann bis zur PLZ-spezifisch spätesten Abholzeit durchgeführt. Spätere Beauftragungszeiten oder abweichende Abholzeiten bedürfen der Abstimmung mit dem Auftragnehmer. 3.4 Voraussetzung für die Nutzung der Rückholung ist, dass der Versender eine E-Mail hat und die „regio-logistik“ Versanddokumente drucken kann. 3.5 Bei der Abteilungsbelieferung erfolgt die Zustellung in den vom Auftraggeber benannten Räumlichkeiten (z.B. Abteilung, Etage etc.). Voraussetzung für die Nutzung der Abteilungsbelieferung ist, dass der Auftraggeber die Sendungsinformationen inklusive der Angabe des Zustellortes per E-Mail dem Auftraggeber zur Verfügung stellt. 3.6 Bei der Zusatzleistung „ID-Check“ erfolgt die Zustellung nur nach Prüfung der Identität des Empfängers anhand von Personalausweis, Pass oder Führerschein. Voraussetzung für die Nutzung des „ID-Check“ ist, dass die Sendungsinformationen inklusive Vor- und Zuname, Adresse und Personaldaten des Empfängers per E-Mail dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden. 3.7 Die Nachnahmesendung ist ein Sendungsgut, welches gemäß Auftrag nur gegen Einzug des vorgegebenen Nachnahmebetrages in der vorgegebenen Inkassoart an den Empfänger abgeliefert werden darf.
Appears in 1 contract
Samples: Transport Agreement
Zusatzleistungen. 3.1 Die unter Verwaltung ist bereit, über die o. g. Grundleistungen die nachgenannten zusätzlichen Leistungen zu erbringen. Für diese Zusatzleistungen wird folgendes Entgelt vereinbart: Übersendung der Versammlungsniederschriften Die Verwalterin stellt jedem Wohnungseigentümer eine Kopie der o.g. Niederschrift ohne besonderen Nachweis an die letzte, schriftlich gemeldete Adresse zu. Kopiekosten Porti Information des Beirats Von wichtigem Schriftverkehr erhält der Verwaltungsbeirat Kopien, damit er immer über die aktuellen Belange der Gemeinschaft informiert ist und seine Stellungnahme dazu abgeben kann (Beiratskopien). Kopiekosten Porti Instandhaltung und Instandsetzung Mitwirkung bei aufwendigen Instandhaltungen bzw. Instandsetzungen über den in der Grundleistung (Ziffer 3.1.1 bis 3.1.6 aufgeführten Zusatzleistungen gelten ausschließlich nur für innerhalb Deutschland und können grundsätzlich als Terminsendung mit Uhrzeitauswahl durchgeführt werden.
3.2 Bei der Zusatzleistung Austausch / Swap erfolgt das Auswechseln der Sendung beim Empfänger. Die Anlieferung wird im Rahmen der unter Ziffer 3.1 genannten Terminvorgaben vorgenommen, die Rückführung erfolgt als „Terminsendung Economy“.
3.3 Bei der Zusatzleistung Rückholung erfolgt die Abholung taggleich gemäß der PLZ-spezifisch spätesten Beauftragungszeit. Die Abholung wird dann bis zur PLZ-spezifisch spätesten Abholzeit durchgeführt. Spätere Beauftragungszeiten oder abweichende Abholzeiten bedürfen der Abstimmung mit dem Auftragnehmer.
3.4 Voraussetzung für die Nutzung der Rückholung ist, dass der Versender eine E-Mail hat und die „regio-logistik“ Versanddokumente drucken kann.
3.5 Bei der Abteilungsbelieferung erfolgt die Zustellung in den vom Auftraggeber benannten Räumlichkeiten 11) vereinbarten Umfang hinausgehend (z.B. AbteilungÜberwachung von Handwerkerarbeiten anstelle eines Architekten), Etage etc.)unter dem Vorbehalt der Entscheidung zur Übernahme im Einzelfall. Voraussetzung Abrechnung Nach HOAI Gehaltsabrechnungen Xxxx− und Lohnnebenkosten−Abrechnung für die Nutzung haupt−/nebenberufliche Mitarbeiter der Abteilungsbelieferung istGemeinschaft ohne Einschaltung eines Steuerberaters, dass unter dem Vorbehalt der Auftraggeber die Sendungsinformationen inklusive Entscheidung zur Übernahme im Einzelfall. Aufwand gemäß Ziffer 3 Beitreibung von Hausgeldforderungen Durchführung von Hausgeldverfahren nach § 43 WEG, gerichtlichen Klage− oder Mahnbescheidsverfahren ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts, unter dem Vorbehalt der Angabe des Zustellortes per E-Mail dem Auftraggeber Entscheidung zur Verfügung stellt.
3.6 Bei der Zusatzleistung „ID-Check“ erfolgt die Zustellung nur Übernahme im Einzelfall. Abrechnung nach Prüfung der Identität des Empfängers anhand von Personalausweis, Pass oder Führerschein. Voraussetzung für die Nutzung des „ID-Check“ ist, dass die Sendungsinformationen inklusive Vor- und Zuname, Adresse und Personaldaten des Empfängers per E-Mail dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden.
3.7 Die Nachnahmesendung ist ein Sendungsgut, welches gemäß Auftrag nur gegen Einzug des vorgegebenen Nachnahmebetrages in der vorgegebenen Inkassoart an den Empfänger abgeliefert werden darf.BRAGO
Appears in 1 contract
Samples: Weg Verwaltervertrag
Zusatzleistungen. 3.1 Die unter Ziffer 3.1.1 bis 3.1.6 aufgeführten folgenden Zusatzleistungen gelten ausschließlich nur für innerhalb Deutschland und können grundsätzlich als Terminsendung mit Uhrzeitauswahl durchgeführt werden.
3.2 Bei der Zusatzleistung Austausch / Swap erfolgt das Auswechseln der Sendung beim Empfängersind gegen zusätzliche Bezahlung verfügbar. Die Anlieferung wird Verrechnung erfolgt monatlich im Rahmen Nachhinein, sofern beim Betreiber ein Depot für derartige Zusatzleistungen eingerichtet ist. Wird kein Depot eingerichtet, sind Zusatzleistungen umgehend bar zu begleichen. Im Falle des Nichterlags oder der unter Ziffer 3.1 genannten Terminvorgaben vorgenommennicht rechtzeitigen Zahlung ist der Betreiber zur Erbringung weiterer Zusatzleistungen nicht verpflichtet. 🗹 Chemische Kleiderreinigung 🗹 Friseur 🗹 Fuß-, die Rückführung erfolgt als „Terminsendung Economy“.
3.3 Bei der Zusatzleistung Rückholung erfolgt die Abholung taggleich gemäß der PLZ-spezifisch spätesten Beauftragungszeit. Die Abholung wird dann bis zur PLZ-spezifisch spätesten Abholzeit durchgeführt. Spätere Beauftragungszeiten oder abweichende Abholzeiten bedürfen der Abstimmung mit dem Auftragnehmer.
3.4 Voraussetzung für die Nutzung der Rückholung ist, dass der Versender eine E-Mail hat Handpflege 🗹 Bildungs- und die „regio-logistik“ Versanddokumente drucken kann.
3.5 Bei der Abteilungsbelieferung erfolgt die Zustellung in den vom Auftraggeber benannten Räumlichkeiten Freizeitangebote (z.B. AbteilungEintritte Ausstellungs- und Tiergartenbesuche, Etage etc.) 🗹 Rezeptgebühren 🗹 Selbstbehalte z.B. bei ärztlicher Behandlung, bestimmten Pflegeutensilien, etc. 🗹 Impfungen 🗹 ausgewählte Kosmetik und -Toiletteartikel 🗹 Zusätze für alternative Pflegeformen (z.B. Aromaöl) 🗹 Kosten für Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel, die nicht von Krankenversicherungen abgedeckt sind. 🗹 Zusätzliche physikalische und ergotherapeutische Leistungen, Sonderbehandlungen 🗹 Transporte auf Wunsch des Bewohners in seine Wohnung oder sonstige Transporte auf Wunsch des Bewohners
1. Im Falle einer vorübergehenden Abwesenheit des Bewohners von mehr als drei Tagen wird ab dem vierten Tag der dafür vorgesehene Tagsatz des Abwesenheitstarifs verrechnet (vgl. § 27f KSchG), welcher zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses EUR ……….. (inkl. Voraussetzung für die Nutzung 10% USt) beträgt. Abreise- und Rückkunftstag werden jeweils mit dem „vollen Anwesenheitstarif“ in Rechnung gestellt. Ein etwaiger Einzelzimmerzuschlag (siehe beiliegende Tarifübersicht) wird auch während der Abteilungsbelieferung ist, dass der Auftraggeber die Sendungsinformationen inklusive der Angabe des Zustellortes per E-Mail dem Auftraggeber zur Verfügung stelltAbwesenheit weiterverrechnet.
3.6 Bei 2. Eine Abwesenheit wegen Urlaubs ist der Zusatzleistung „ID-Check“ erfolgt die Zustellung nur nach Prüfung der Identität des Empfängers anhand von Personalausweis, Pass oder FührerscheinHaus- und Pflegedienstleiterin rechtzeitig vor Urlaubsantritt (zumindest 2 Wochen vorher) bekanntzugeben. Voraussetzung Gleiches gilt für die Nutzung des „ID-Check“ ist, dass die Sendungsinformationen inklusive Vor- geplante Kur- und Zuname, Adresse und Personaldaten des Empfängers per E-Mail dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werdenKrankenhausaufenthalte.
3.7 3. Sollte es durch Änderung in eine niedrigere Pflegegeldstufe oder durch Beendigung des Hausaufenthaltes zu einer Überzahlung gekommen sein, wird diese bei der nächsten Abrechnung angerechnet. Ein verbleibendes Guthaben wird unverzüglich auf ein vom Bewohner bekanntzugebendes/bekanntgegebenes Konto (siehe Punkt § 1 des Vertrages) oder nach deren Ableben auf ein vom Gerichtskommissär bekanntzugebendes Konto überwiesen.
1. Entgeltänderungen im Zuge von Kostenerhöhung/-senkung: Der Betreiber ist berechtigt und verpflichtet, das Entgelt ohne Zustimmung des Bewohners angemessen zu erhöhen oder zu senken, wenn sich die bisherigen Berechnungs- bzw. Kalkulationsgrundlagen des Entgelts durch Umstände, die unabhängig vom Willen des Betreibers sind, maßgeblich verändert haben. Hiebei handelt es sich beispielsweise um - Änderungen der vereinbarten Löhne und Gehälter durch Kollektivvertragsänderungen oder gesetzliche Lohn- bzw. Gehaltsanpassungen; - Änderungen der öffentlichen Abgaben; - Änderung der Betriebskosten; - Änderung der gesetzlichen Grundlagen betreffend die gesetzliche Arbeitszeit und die Urlaubsansprüche sowie den Personalschlüssel oder Ausbildungsstand des Personals - gesetzlich oder durch die Hausaufsichtsbehörde bescheidmäßig vorgeschriebene Änderungen der Standards der Wohnungen, der Hygiene- und Küchenstandards sowie der Sicherheits- und Umweltstandards; - Veränderungen der Tagsätze bzw. Tarife durch den Sozialhilfeträger (mittels Bescheid oder Verordnung), nach denen die Kosten dem Betreiber ersetzt werden, sofern diese Entgeltänderung vom Willen des Betreibers unabhängig ist. Die Nachnahmesendung Tarife werden jährlich neu berechnet.
2. Eine Entgeltänderung darf zudem dann erfolgen, wenn sich der Pflegebedarf des Bewohners geändert hat. Der Bewohner verpflichtet sich dazu, bei erhöhtem Pflegebedarf erneut das entsprechende Pflegegeld zu beantragen. Veränderungen der festgesetzten Pflegestufe gemäß Bescheid sind der Haus- und Pflegedienstleiterin unverzüglich bekannt zu geben. Kommt der Bewohner bei Veränderung des Pflegebedarfs der Antragsstellung auf Neubemessung des Pflegegeldes nicht nach, ist ein Sendungsgutder Kostenträger gemäß den Pflegegeldgesetzen berechtigt, welches gemäß Auftrag nur gegen Einzug des vorgegebenen Nachnahmebetrages in für den Bewohner einen Antrag auf Erhöhung bzw. Herabsetzung der vorgegebenen Inkassoart an den Empfänger abgeliefert werden darfPflegestufe zu stellen. Der Bewohner ist berechtigt, bei geringerem Betreuungs- oder Pflegebedarf eine Herabsetzung der Pflegestufe zu beantragen.
3. Entgeltänderungen bedingen keine neue Ausfertigung dieses Vertrages.
Appears in 1 contract
Samples: Heimvertrag
Zusatzleistungen. 3.1 Die Nimmt eine Bewohner*in darüber hinaus Zusatzleistungen in Anspruch, sind diese selbst zu tra- gen (§ 88 SGB XI). „Zusatzleistungen“ sind Angebote der Pflegeeinrichtung, die über die Leistun- gen hinausgehen, die in den Versorgungsverträgen mit den Kostenträgern vereinbart sind. Das können beispielsweise die Reparatur persönlicher Gegenstände, Verpflegung nach individuellen Wünschen oder besonders komfortabel ausgestattete Zimmer sein. Wann darf die vollstationäre Pflegeeinrichtung die Kosten erhöhen? Will die Pflegeeinrichtung die Kosten erhöhen, ist das nur unter Ziffer 3.1.1 bis 3.1.6 aufgeführten Zusatzleistungen gelten ausschließlich nur für innerhalb Deutschland und können grundsätzlich als Terminsendung mit Uhrzeitauswahl durchgeführt werden.
3.2 Bei bestimmten Voraussetzungen zulässig. Diese werden im Folgenden skizziert. Änderung der Zusatzleistung Austausch / Swap erfolgt das Auswechseln der Sendung beim Empfängerbisherigen Berechnungsgrundlage Eine Pflegeeinrichtung kann eine Erhöhung des Entgelts verlangen, wenn sich die bisherige Be- rechnungsgrundlage durch gestiegene Kosten (§ 9 WBVG) verändert. Die Anlieferung wird Erhöhung kann nur erfolgen, wenn dies vorher in einer Pflegesatzverhandlung vereinbart wurde. Ursachen für die Erhöhung können sein: » im Bereich der Kosten für Wohnen und Verpflegung: gestiegene Sachkosten, z.B. Energie- oder Lebensmittelkosten Welche Formalia gelten, wenn die Pflegeeinrichtung die Kosten erhöhen will? Tipp: Die Angemessenheit bemisst sich in erster Linie an den Marktpreisen, die sich aus dem Vergleich mit anderen Einrichtungen ergeben (sog. externer Vergleich). Informationen hierzu sind auf der Internetseite der BIVA erhältlich. Erhalten Bewohner*innen Leistungen der Pflege- versicherung oder Sozialhilfe, gilt das Entgelt, das im Rahmen von Pflegesatzverhandlungen nach dem SGB XI und SGB XII zwischen der unter Ziffer 3.1 genannten Terminvorgaben vorgenommenPflegeeinrichtung und den Sozialleistungsträgern neu ausgehandelt wurde, die Rückführung erfolgt als „Terminsendung Economy“.
3.3 Bei der Zusatzleistung Rückholung erfolgt die Abholung taggleich gemäß der PLZ-spezifisch spätesten Beauftragungszeitvereinbart und angemessen (§ 7 WBVG i.V.m. §85 und §87 SGB XI). Gut zu wissen Vollstationäre Pflegeeinrichtungen dürfen nicht ohne Zustimmung ihrer Bewohner*innen eine höhere Vergütung verlangen. Die Abholung wird dann bis zur PLZ-spezifisch spätesten Abholzeit durchgeführtZustimmung kann schriftlich erfolgen oder auch indem die Bewohner*in die Kosten re- gelmäßig anweist. Spätere Beauftragungszeiten oder abweichende Abholzeiten bedürfen Es stellt eine unangemessene Benachteiligung der Abstimmung mit dem Auftragnehmer.
3.4 Voraussetzung für Be- wohner*innen dar, wenn die Nutzung Einrichtungen in ihren Verträgen eine ein- seitige Entgelterhöhung ohne Zustimmung der Rückholung istBewohner*innen vorse- hen. Dies urteilte 2016 der Bundesgerichtshof (BGH, dass AZ III ZR 279/15). Erst wenn die Bewohner*in die gewünschte Entgelterhöhung ablehnt, kann diese von Seiten des Betriebs per Klage gerichtlich eingefordert wer- den. Hier werden die Berechtigung der Versender eine E-Mail hat Kostenerhöhung und die „regio-logistik“ Versanddokumente drucken kannAnge- messenheit der Erhöhung geprüft.
3.5 Bei der Abteilungsbelieferung erfolgt die Zustellung in den vom Auftraggeber benannten Räumlichkeiten (z.B. Abteilung, Etage etc.). Voraussetzung für die Nutzung der Abteilungsbelieferung ist, dass der Auftraggeber die Sendungsinformationen inklusive der Angabe des Zustellortes per E-Mail dem Auftraggeber zur Verfügung stellt.
3.6 Bei der Zusatzleistung „ID-Check“ erfolgt die Zustellung nur nach Prüfung der Identität des Empfängers anhand von Personalausweis, Pass oder Führerschein. Voraussetzung für die Nutzung des „ID-Check“ ist, dass die Sendungsinformationen inklusive Vor- und Zuname, Adresse und Personaldaten des Empfängers per E-Mail dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden.
3.7 Die Nachnahmesendung ist ein Sendungsgut, welches gemäß Auftrag nur gegen Einzug des vorgegebenen Nachnahmebetrages in der vorgegebenen Inkassoart an den Empfänger abgeliefert werden darf.
Appears in 1 contract
Samples: Beratungsstandpunkt Zu Den Kosten in Vollstationären Pflegeeinrichtungen
Zusatzleistungen. 3.1 Die unter Ziffer 3.1.1 bis 3.1.6 aufgeführten Zusatzleistungen gelten ausschließlich nur für innerhalb Deutschland und können grundsätzlich als Terminsendung mit Uhrzeitauswahl durchgeführt werden.
3.2 Bei der Zusatzleistung Austausch / Swap erfolgt das Auswechseln der Sendung beim Empfänger. Die Anlieferung wird im Rahmen der unter Ziffer 3.1 genannten Terminvorgaben vorgenommen, die Rückführung erfolgt als „Terminsendung Economy“.
3.3 Bei der Zusatzleistung Rückholung erfolgt die Abholung taggleich gemäß der PLZ-spezifisch spätesten Beauftragungszeit. Die Abholung wird dann bis zur PLZ-spezifisch spätesten Abholzeit durchgeführt. Spätere Beauftragungszeiten oder abweichende Abholzeiten bedürfen der Abstimmung mit dem Auftragnehmer.
3.4 Voraussetzung für die Nutzung der Rückholung ist, dass der Versender eine E-Mail hat und die „regio-logistikBS Logistic & Consulting GmbH“ Versanddokumente drucken kann.
3.5 Bei der Abteilungsbelieferung erfolgt die Zustellung in den vom Auftraggeber benannten Räumlichkeiten (z.B. Abteilung, Etage etc.). Voraussetzung für die Nutzung der Abteilungsbelieferung ist, dass der Auftraggeber die Sendungsinformationen inklusive der Angabe des Zustellortes per E-Mail dem Auftraggeber zur Verfügung stellt.
3.6 Bei der Zusatzleistung „ID-Check“ erfolgt die Zustellung nur nach Prüfung der Identität des Empfängers anhand von Personalausweis, Pass oder Führerschein. Voraussetzung für die Nutzung des „ID-Check“ ist, dass die Sendungsinformationen inklusive Vor- und Zuname, Adresse und Personaldaten des Empfängers per E-Mail dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden.
3.7 Die Nachnahmesendung ist ein Sendungsgut, welches gemäß Auftrag nur gegen Einzug des vorgegebenen Nachnahmebetrages in der vorgegebenen Inkassoart an den Empfänger abgeliefert werden darf.
Appears in 1 contract
Zusatzleistungen. 3.1 2.3Zusatzleistung Entgelt in EUR/Ablesung Zusätzlich beauftragte Zählerablesung 10,52 Die unter Ziffer 3.1.1 Konzessionsabgaben richten sich nach der gültigen Konzessionsabgabenverordnung und werden in voller Höhe an die Gemeinde weitergeleitet. Sie betragen derzeit für das Versorgungsgebiet Duisburg (Gemeinde bis 3.1.6 aufgeführten Zusatzleistungen gelten 500.000 Einwohner): Konzessionsabgabe Ct / kWh ausschließlich nur für innerhalb Deutschland Kochen und können grundsätzlich als Terminsendung mit Uhrzeitauswahl durchgeführt werden.
3.2 Bei Warmwasser 0,77 bei sonstigen Tariflieferungen 0,33 bei Sondervertragskunden 0,03 Die Bemessung der Zusatzleistung Austausch / Swap erfolgt das Auswechseln Konzessionsabgabe bestimmt sich gemäß § 2 Absatz 2 KAV nach der Sendung beim EmpfängerGemeindegröße, die sich abhängig von der Einwohnerzahl ändern kann. Maßgeblich ist die jeweils vom Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT-NRW) amtlich fortgeschriebene Einwohnerzahl. Wichtiger Hinweis: Die Anlieferung wird Einwohnerzahl von Duisburg ist in letzter Zeit gestiegen und liegt in der vg. Statistik derzeit knapp unterhalb der Grenze von 500.000 Einwohnern. Sollte im Rahmen künftiger Veröffentlichungen eine Überschreitung dieser Grenze eintreten, so werden – unterjährig – erhöhte Konzessionsabgabesätze fällig. Eine Befreiung von der unter Ziffer 3.1 genannten Terminvorgaben vorgenommenKonzessionsabgabe kommt in Anwendung von § 2 Abs. 5 KAV in Betracht. 4.Preis für Mehr-/Mindermengen ** Die Mehr-/Mindermengen ergeben sich aus der Differenz zwischen der prognostizierten Energie und der vom Kunden tatsächlich bezogenen Energie. Die Skalierung der Lastprofile wird vom Netzbetreiber anhand der Vorjahresverbräuche vorgegeben. Der monatliche durchschnittliche Mehr-/Mindermengenpreis ist das ungewichtete arithmetische Mittel der für die Gastage des jeweiligen Monats geltenden veröffentlichten positiven und negativen Ausgleichsenergiepreise, die Rückführung erfolgt als „Terminsendung Economy“.
3.3 Bei der Zusatzleistung Rückholung erfolgt die Abholung taggleich gemäß der PLZ-spezifisch spätesten Beauftragungszeit§ 8 Lieferantenrahmenvertrag ermittelt werden. Die Abholung wird dann bis zur PLZ-spezifisch spätesten Abholzeit durchgeführt. Spätere Beauftragungszeiten oder abweichende Abholzeiten bedürfen der Abstimmung 5.Sonstige Aufwendungen Aufwendungen für Tätigkeiten außerhalb dieser Preisstellungen sind nach Aufwand und in Absprache mit dem AuftragnehmerNetzbetreiber zu vergüten.
3.4 Voraussetzung für die Nutzung der Rückholung ist, dass der Versender eine E-Mail hat und die „regio-logistik“ Versanddokumente drucken kann.
3.5 Bei der Abteilungsbelieferung erfolgt die Zustellung in den vom Auftraggeber benannten Räumlichkeiten (z.B. Abteilung, Etage etc.). Voraussetzung für die Nutzung der Abteilungsbelieferung ist, dass der Auftraggeber die Sendungsinformationen inklusive der Angabe des Zustellortes per E-Mail dem Auftraggeber zur Verfügung stellt.
3.6 Bei der Zusatzleistung „ID-Check“ erfolgt die Zustellung nur nach Prüfung der Identität des Empfängers anhand von Personalausweis, Pass oder Führerschein. Voraussetzung für die Nutzung des „ID-Check“ ist, dass die Sendungsinformationen inklusive Vor- und Zuname, Adresse und Personaldaten des Empfängers per E-Mail dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden.
3.7 Die Nachnahmesendung ist ein Sendungsgut, welches gemäß Auftrag nur gegen Einzug des vorgegebenen Nachnahmebetrages in der vorgegebenen Inkassoart an den Empfänger abgeliefert werden darf.
Appears in 1 contract
Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas
Zusatzleistungen. 3.1 Die Verwaltung ist bereit, über die o. g. Grundleistungen die nachgenannten zusätzlichen Leistungen zu erbringen. Für diese Zusatzleistungen wird folgendes Entgelt vereinbart: Übersendung der Versammlungsniederschriften Die Verwalterin stellt jedem Wohnungseigentümer eine Kopie der o. g. Niederschrift ohne besonderen Nachweis an die letzte, schriftlich gemeldete Adresse zu. Kopiekosten Porti Information des Beirats Von wichtigem Schriftverkehr erhält der Verwaltungsbeirat Kopien, damit er immer über die aktuellen Belange der Gemeinschaft informiert ist und seine Stellungnahme dazu abgeben kann (Beiratskopien). Kopiekosten Porti Instandhaltung und Instandsetzung Mitwirkung bei aufwändigen Instandhaltungen bzw. Instandsetzungen über den in der Grundleistung (Ziffer 11) vereinbarten Umfang hinausgehend (z. B. Überwa- chung von Handwerkerarbeiten anstelle eines Architekten), unter Ziffer 3.1.1 bis 3.1.6 aufgeführten Zusatzleistungen gelten ausschließlich nur für innerhalb Deutschland und können grundsätzlich als Terminsendung mit Uhrzeitauswahl durchgeführt werden.
3.2 Bei dem Vorbehalt der Zusatzleistung Austausch / Swap erfolgt das Auswechseln der Sendung beim Empfänger. Die Anlieferung wird Entscheidung zur Übernahme im Rahmen Einzelfall. Abrechnung Nach HOAI Gehaltsabrechnungen Aufwand gemäß Lohn- und Lohnnebenkostenabrechnung für haupt-/nebenberufliche Mitarbeiter der Gemeinschaft ohne Einschaltung eines Steuerberaters unter dem Vorbehalt der Entscheidung zur Übernahme im Einzelfall. Ziffer 3.1 genannten Terminvorgaben vorgenommen2 Beitreibung von Hausgeldforderungen Durchführung von Hausgeldverfahren nach § 43 WEG, die Rückführung erfolgt als „Terminsendung Economy“.
3.3 Bei gerichtlichen Klage- oder Mahnbescheidsverfahren ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts, unter dem Vor- behalt der Zusatzleistung Rückholung erfolgt die Abholung taggleich gemäß der PLZ-spezifisch spätesten BeauftragungszeitEntscheidung zur Übernahme im Einzelfall. Die Abholung wird dann bis zur PLZ-spezifisch spätesten Abholzeit durchgeführt. Spätere Beauftragungszeiten oder abweichende Abholzeiten bedürfen der Abstimmung mit dem Auftragnehmer.
3.4 Voraussetzung für die Nutzung der Rückholung ist, dass der Versender eine E-Mail hat und die „regio-logistik“ Versanddokumente drucken kann.
3.5 Bei der Abteilungsbelieferung erfolgt die Zustellung in den vom Auftraggeber benannten Räumlichkeiten (z.B. Abteilung, Etage etc.). Voraussetzung für die Nutzung der Abteilungsbelieferung ist, dass der Auftraggeber die Sendungsinformationen inklusive der Angabe des Zustellortes per E-Mail dem Auftraggeber zur Verfügung stellt.
3.6 Bei der Zusatzleistung „ID-Check“ erfolgt die Zustellung nur Abrechnung nach Prüfung der Identität des Empfängers anhand von Personalausweis, Pass oder Führerschein. Voraussetzung für die Nutzung des „ID-Check“ ist, dass die Sendungsinformationen inklusive Vor- und Zuname, Adresse und Personaldaten des Empfängers per E-Mail dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden.
3.7 Die Nachnahmesendung ist ein Sendungsgut, welches gemäß Auftrag nur gegen Einzug des vorgegebenen Nachnahmebetrages in der vorgegebenen Inkassoart an den Empfänger abgeliefert werden darf.BRAGO
Appears in 1 contract
Samples: Verwaltervertrag