Zusatzleistungen. Die Verwaltung ist bereit, über die o. g. Grundleistungen die nachgenannten zusätzlichen Leistungen zu erbringen. Für diese Zusatzleistungen wird folgendes Entgelt vereinbart: Übersendung der Versammlungsniederschriften Die Verwalterin stellt jedem Wohnungseigentümer eine Kopie der o.g. Niederschrift ohne besonderen Nachweis an die letzte, schriftlich gemeldete Adresse zu. Kopiekosten Porti Information des Beirats Von wichtigem Schriftverkehr erhält der Verwaltungsbeirat Kopien, damit er immer über die aktuellen Belange der Gemeinschaft informiert ist und seine Stellungnahme dazu abgeben kann (Beiratskopien). Kopiekosten Porti Instandhaltung und Instandsetzung Mitwirkung bei aufwendigen Instandhaltungen bzw. Instandsetzungen über den in der Grundleistung (Ziffer 11) vereinbarten Umfang hinausgehend (z.B. Überwachung von Handwerkerarbeiten anstelle eines Architekten), unter dem Vorbehalt der Entscheidung zur Übernahme im Einzelfall. Abrechnung Nach HOAI Gehaltsabrechnungen Xxxx− und Lohnnebenkosten−Abrechnung für haupt−/nebenberufliche Mitarbeiter der Gemeinschaft ohne Einschaltung eines Steuerberaters, unter dem Vorbehalt der Entscheidung zur Übernahme im Einzelfall. Aufwand gemäß Ziffer 3 Beitreibung von Hausgeldforderungen Durchführung von Hausgeldverfahren nach § 43 WEG, gerichtlichen Klage− oder Mahnbescheidsverfahren ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts, unter dem Vorbehalt der Entscheidung zur Übernahme im Einzelfall. Abrechnung nach BRAGO
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Samples: Weg Verwaltervertrag
Zusatzleistungen. 3.1 Die Verwaltung ist bereitunter Ziffer 3.1.1 bis 3.1.6 aufgeführten Zusatzleistungen gelten ausschließlich nur für innerhalb Deutschland und können grundsätzlich als Terminsendung mit Uhrzeitauswahl durchgeführt werden.
3.2 Bei der Zusatzleistung Austausch / Swap erfolgt das Auswechseln der Sendung beim Empfänger. Die Anlieferung wird im Rahmen der unter Ziffer 3.1 genannten Terminvorgaben vorgenommen, über die o. g. Grundleistungen Rückführung erfolgt als „Terminsendung Economy“.
3.3 Bei der Zusatzleistung Rückholung erfolgt die nachgenannten zusätzlichen Leistungen zu erbringenAbholung taggleich gemäß der PLZ-spezifisch spätesten Beauftragungszeit. Für diese Zusatzleistungen Die Abholung wird folgendes Entgelt vereinbart: Übersendung dann bis zur PLZ-spezifisch spätesten Abholzeit durchgeführt. Spätere Beauftragungszeiten oder abweichende Abholzeiten bedürfen der Versammlungsniederschriften Die Verwalterin stellt jedem Wohnungseigentümer Abstimmung mit dem Auftragnehmer.
3.4 Voraussetzung für die Nutzung der Rückholung ist, dass der Versender eine Kopie E-Mail hat und die „regio-logistik“ Versanddokumente drucken kann.
3.5 Bei der o.g. Niederschrift ohne besonderen Nachweis an Abteilungsbelieferung erfolgt die letzte, schriftlich gemeldete Adresse zu. Kopiekosten Porti Information des Beirats Von wichtigem Schriftverkehr erhält der Verwaltungsbeirat Kopien, damit er immer über die aktuellen Belange der Gemeinschaft informiert ist und seine Stellungnahme dazu abgeben kann (Beiratskopien). Kopiekosten Porti Instandhaltung und Instandsetzung Mitwirkung bei aufwendigen Instandhaltungen bzw. Instandsetzungen über Zustellung in den in der Grundleistung (Ziffer 11) vereinbarten Umfang hinausgehend vom Auftraggeber benannten Räumlichkeiten (z.B. Überwachung Abteilung, Etage etc.). Voraussetzung für die Nutzung der Abteilungsbelieferung ist, dass der Auftraggeber die Sendungsinformationen inklusive der Angabe des Zustellortes per E-Mail dem Auftraggeber zur Verfügung stellt.
3.6 Bei der Zusatzleistung „ID-Check“ erfolgt die Zustellung nur nach Prüfung der Identität des Empfängers anhand von Handwerkerarbeiten anstelle eines Architekten)Personalausweis, unter Pass oder Führerschein. Voraussetzung für die Nutzung des „ID-Check“ ist, dass die Sendungsinformationen inklusive Vor- und Zuname, Adresse und Personaldaten des Empfängers per E-Mail dem Vorbehalt Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden.
3.7 Die Nachnahmesendung ist ein Sendungsgut, welches gemäß Auftrag nur gegen Einzug des vorgegebenen Nachnahmebetrages in der Entscheidung zur Übernahme im Einzelfall. Abrechnung Nach HOAI Gehaltsabrechnungen Xxxx− und Lohnnebenkosten−Abrechnung für haupt−/nebenberufliche Mitarbeiter der Gemeinschaft ohne Einschaltung eines Steuerberaters, unter dem Vorbehalt der Entscheidung zur Übernahme im Einzelfall. Aufwand gemäß Ziffer 3 Beitreibung von Hausgeldforderungen Durchführung von Hausgeldverfahren nach § 43 WEG, gerichtlichen Klage− oder Mahnbescheidsverfahren ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts, unter dem Vorbehalt der Entscheidung zur Übernahme im Einzelfall. Abrechnung nach BRAGOvorgegebenen Inkassoart an den Empfänger abgeliefert werden darf.
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Samples: Transport Agreement
Zusatzleistungen. Die Verwaltung folgenden Zusatzleistungen sind gegen zusätzliche Bezahlung verfügbar. Die Verrechnung erfolgt monatlich im Nachhinein, sofern beim Betreiber ein Depot für derartige Zusatzleistungen eingerichtet ist. Wird kein Depot eingerichtet, sind Zusatzleistungen umgehend bar zu begleichen. Im Falle des Nichterlags oder der nicht rechtzeitigen Zahlung ist bereitder Betreiber zur Erbringung weiterer Zusatzleistungen nicht verpflichtet. 🗹 Chemische Kleiderreinigung 🗹 Friseur 🗹 Fuß-, über die o. g. Grundleistungen die nachgenannten zusätzlichen Leistungen zu erbringen. Für diese Zusatzleistungen wird folgendes Entgelt vereinbart: Übersendung der Versammlungsniederschriften Die Verwalterin stellt jedem Wohnungseigentümer eine Kopie der o.g. Niederschrift ohne besonderen Nachweis an die letzte, schriftlich gemeldete Adresse zu. Kopiekosten Porti Information des Beirats Von wichtigem Schriftverkehr erhält der Verwaltungsbeirat Kopien, damit er immer über die aktuellen Belange der Gemeinschaft informiert ist Handpflege 🗹 Bildungs- und seine Stellungnahme dazu abgeben kann (Beiratskopien). Kopiekosten Porti Instandhaltung und Instandsetzung Mitwirkung bei aufwendigen Instandhaltungen bzw. Instandsetzungen über den in der Grundleistung (Ziffer 11) vereinbarten Umfang hinausgehend Freizeitangebote (z.B. Überwachung Eintritte Ausstellungs- und Tiergartenbesuche, etc) 🗹 Rezeptgebühren 🗹 Selbstbehalte z.B. bei ärztlicher Behandlung, bestimmten Pflegeutensilien, etc. 🗹 Impfungen 🗹 ausgewählte Kosmetik und -Toiletteartikel 🗹 Zusätze für alternative Pflegeformen (z.B. Aromaöl) 🗹 Kosten für Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel, die nicht von Handwerkerarbeiten anstelle eines ArchitektenKrankenversicherungen abgedeckt sind. 🗹 Zusätzliche physikalische und ergotherapeutische Leistungen, Sonderbehandlungen 🗹 Transporte auf Wunsch des Bewohners in seine Wohnung oder sonstige Transporte auf Wunsch des Bewohners
1. Im Falle einer vorübergehenden Abwesenheit des Bewohners von mehr als drei Tagen wird ab dem vierten Tag der dafür vorgesehene Tagsatz des Abwesenheitstarifs verrechnet (vgl. § 27f KSchG), unter welcher zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses EUR ……….. (inkl. 10% USt) beträgt. Abreise- und Rückkunftstag werden jeweils mit dem Vorbehalt „vollen Anwesenheitstarif“ in Rechnung gestellt. Ein etwaiger Einzelzimmerzuschlag (siehe beiliegende Tarifübersicht) wird auch während der Entscheidung zur Übernahme Abwesenheit weiterverrechnet.
2. Eine Abwesenheit wegen Urlaubs ist der Haus- und Pflegedienstleiterin rechtzeitig vor Urlaubsantritt (zumindest 2 Wochen vorher) bekanntzugeben. Gleiches gilt für geplante Kur- und Krankenhausaufenthalte.
3. Sollte es durch Änderung in eine niedrigere Pflegegeldstufe oder durch Beendigung des Hausaufenthaltes zu einer Überzahlung gekommen sein, wird diese bei der nächsten Abrechnung angerechnet. Ein verbleibendes Guthaben wird unverzüglich auf ein vom Bewohner bekanntzugebendes/bekanntgegebenes Konto (siehe Punkt § 1 des Vertrages) oder nach deren Ableben auf ein vom Gerichtskommissär bekanntzugebendes Konto überwiesen.
1. Entgeltänderungen im EinzelfallZuge von Kostenerhöhung/-senkung: Der Betreiber ist berechtigt und verpflichtet, das Entgelt ohne Zustimmung des Bewohners angemessen zu erhöhen oder zu senken, wenn sich die bisherigen Berechnungs- bzw. Abrechnung Nach HOAI Gehaltsabrechnungen Xxxx− Kalkulationsgrundlagen des Entgelts durch Umstände, die unabhängig vom Willen des Betreibers sind, maßgeblich verändert haben. Hiebei handelt es sich beispielsweise um - Änderungen der vereinbarten Löhne und Lohnnebenkosten−Abrechnung Gehälter durch Kollektivvertragsänderungen oder gesetzliche Lohn- bzw. Gehaltsanpassungen; - Änderungen der öffentlichen Abgaben; - Änderung der Betriebskosten; - Änderung der gesetzlichen Grundlagen betreffend die gesetzliche Arbeitszeit und die Urlaubsansprüche sowie den Personalschlüssel oder Ausbildungsstand des Personals - gesetzlich oder durch die Hausaufsichtsbehörde bescheidmäßig vorgeschriebene Änderungen der Standards der Wohnungen, der Hygiene- und Küchenstandards sowie der Sicherheits- und Umweltstandards; - Veränderungen der Tagsätze bzw. Tarife durch den Sozialhilfeträger (mittels Bescheid oder Verordnung), nach denen die Kosten dem Betreiber ersetzt werden, sofern diese Entgeltänderung vom Willen des Betreibers unabhängig ist. Die Tarife werden jährlich neu berechnet.
2. Eine Entgeltänderung darf zudem dann erfolgen, wenn sich der Pflegebedarf des Bewohners geändert hat. Der Bewohner verpflichtet sich dazu, bei erhöhtem Pflegebedarf erneut das entsprechende Pflegegeld zu beantragen. Veränderungen der festgesetzten Pflegestufe gemäß Bescheid sind der Haus- und Pflegedienstleiterin unverzüglich bekannt zu geben. Kommt der Bewohner bei Veränderung des Pflegebedarfs der Antragsstellung auf Neubemessung des Pflegegeldes nicht nach, ist der Kostenträger gemäß den Pflegegeldgesetzen berechtigt, für haupt−/nebenberufliche Mitarbeiter den Bewohner einen Antrag auf Erhöhung bzw. Herabsetzung der Gemeinschaft ohne Einschaltung eines SteuerberatersPflegestufe zu stellen. Der Bewohner ist berechtigt, unter dem Vorbehalt bei geringerem Betreuungs- oder Pflegebedarf eine Herabsetzung der Entscheidung zur Übernahme im EinzelfallPflegestufe zu beantragen.
3. Aufwand gemäß Ziffer 3 Beitreibung von Hausgeldforderungen Durchführung von Hausgeldverfahren nach § 43 WEG, gerichtlichen Klage− oder Mahnbescheidsverfahren ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts, unter dem Vorbehalt der Entscheidung zur Übernahme im Einzelfall. Abrechnung nach BRAGOEntgeltänderungen bedingen keine neue Ausfertigung dieses Vertrages.
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Samples: Heimvertrag
Zusatzleistungen. Die Verwaltung ist bereit, über die o. g. Grundleistungen die nachgenannten zusätzlichen Leistungen zu erbringen. Für diese Zusatzleistungen wird folgendes Entgelt vereinbart: Übersendung der Versammlungsniederschriften Die Verwalterin stellt jedem Wohnungseigentümer eine Kopie der o.g. o. g. Niederschrift ohne besonderen Nachweis an die letzte, schriftlich gemeldete Adresse zu. Kopiekosten Porti Information des Beirats Von wichtigem Schriftverkehr erhält der Verwaltungsbeirat Kopien, damit er immer über die aktuellen Belange der Gemeinschaft informiert ist und seine Stellungnahme dazu abgeben kann (Beiratskopien). Kopiekosten Porti Instandhaltung und Instandsetzung Mitwirkung bei aufwendigen aufwändigen Instandhaltungen bzw. Instandsetzungen über den in der Grundleistung (Ziffer 11) vereinbarten Umfang hinausgehend (z.z. B. Überwachung Überwa- chung von Handwerkerarbeiten anstelle eines Architekten), unter dem Vorbehalt der Entscheidung zur Übernahme im Einzelfall. Abrechnung Nach HOAI Gehaltsabrechnungen Xxxx− Aufwand gemäß Lohn- und Lohnnebenkosten−Abrechnung Lohnnebenkostenabrechnung für haupt−/nebenberufliche haupt-/nebenberufliche Mitarbeiter der Gemeinschaft ohne Einschaltung eines Steuerberaters, Steuerberaters unter dem Vorbehalt der Entscheidung zur Übernahme im Einzelfall. Aufwand gemäß Ziffer 3 2 Beitreibung von Hausgeldforderungen Durchführung von Hausgeldverfahren nach § 43 WEG, gerichtlichen Klage− Klage- oder Mahnbescheidsverfahren ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts, unter dem Vorbehalt Vor- behalt der Entscheidung zur Übernahme im Einzelfall. Abrechnung nach BRAGO
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Samples: Verwaltervertrag
Zusatzleistungen. 2.3Zusatzleistung Entgelt in EUR/Ablesung Zusätzlich beauftragte Zählerablesung 10,52 Die Verwaltung ist bereit, über die o. g. Grundleistungen die nachgenannten zusätzlichen Leistungen zu erbringen. Für diese Zusatzleistungen wird folgendes Entgelt vereinbart: Übersendung Konzessionsabgaben richten sich nach der Versammlungsniederschriften Die Verwalterin stellt jedem Wohnungseigentümer eine Kopie der o.g. Niederschrift ohne besonderen Nachweis gültigen Konzessionsabgabenverordnung und werden in voller Höhe an die letzteGemeinde weitergeleitet. Sie betragen derzeit für das Versorgungsgebiet Duisburg (Gemeinde bis 500.000 Einwohner): Konzessionsabgabe Ct / kWh ausschließlich für Kochen und Warmwasser 0,77 bei sonstigen Tariflieferungen 0,33 bei Sondervertragskunden 0,03 Die Bemessung der Konzessionsabgabe bestimmt sich gemäß § 2 Absatz 2 KAV nach der Gemeindegröße, schriftlich gemeldete Adresse zudie sich abhängig von der Einwohnerzahl ändern kann. Kopiekosten Porti Maßgeblich ist die jeweils vom Landesbetrieb Information des Beirats Von wichtigem Schriftverkehr erhält der Verwaltungsbeirat Kopien, damit er immer über die aktuellen Belange der Gemeinschaft informiert und Technik Nordrhein-Westfalen (IT-NRW) amtlich fortgeschriebene Einwohnerzahl. Wichtiger Hinweis: Die Einwohnerzahl von Duisburg ist in letzter Zeit gestiegen und seine Stellungnahme dazu abgeben kann (Beiratskopien). Kopiekosten Porti Instandhaltung und Instandsetzung Mitwirkung bei aufwendigen Instandhaltungen bzw. Instandsetzungen über den liegt in der Grundleistung (Ziffer 11) vereinbarten Umfang hinausgehend (z.B. Überwachung vg. Statistik derzeit knapp unterhalb der Grenze von Handwerkerarbeiten anstelle eines Architekten), unter dem Vorbehalt der Entscheidung zur Übernahme 500.000 Einwohnern. Sollte im EinzelfallRahmen künftiger Veröffentlichungen eine Überschreitung dieser Grenze eintreten, so werden – unterjährig – erhöhte Konzessionsabgabesätze fällig. Abrechnung Nach HOAI Gehaltsabrechnungen Xxxx− Eine Befreiung von der Konzessionsabgabe kommt in Anwendung von § 2 Abs. 5 KAV in Betracht. 4.Preis für Mehr-/Mindermengen ** Die Mehr-/Mindermengen ergeben sich aus der Differenz zwischen der prognostizierten Energie und Lohnnebenkosten−Abrechnung der vom Kunden tatsächlich bezogenen Energie. Die Skalierung der Lastprofile wird vom Netzbetreiber anhand der Vorjahresverbräuche vorgegeben. Der monatliche durchschnittliche Mehr-/Mindermengenpreis ist das ungewichtete arithmetische Mittel der für haupt−/nebenberufliche Mitarbeiter der Gemeinschaft ohne Einschaltung eines Steuerberatersdie Gastage des jeweiligen Monats geltenden veröffentlichten positiven und negativen Ausgleichsenergiepreise, unter die gemäß § 8 Lieferantenrahmenvertrag ermittelt werden. 5.Sonstige Aufwendungen Aufwendungen für Tätigkeiten außerhalb dieser Preisstellungen sind nach Aufwand und in Absprache mit dem Vorbehalt der Entscheidung zur Übernahme im Einzelfall. Aufwand gemäß Ziffer 3 Beitreibung von Hausgeldforderungen Durchführung von Hausgeldverfahren nach § 43 WEG, gerichtlichen Klage− oder Mahnbescheidsverfahren ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts, unter dem Vorbehalt der Entscheidung zur Übernahme im Einzelfall. Abrechnung nach BRAGONetzbetreiber zu vergüten.
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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas
Zusatzleistungen. 3.1 Die Verwaltung ist bereitunter Ziffer 3.1.1 bis 3.1.6 aufgeführten Zusatzleistungen gelten ausschließlich nur für innerhalb Deutschland und können grundsätzlich als Terminsendung mit Uhrzeitauswahl durchgeführt werden.
3.2 Bei der Zusatzleistung Austausch / Swap erfolgt das Auswechseln der Sendung beim Empfänger. Die Anlieferung wird im Rahmen der unter Ziffer 3.1 genannten Terminvorgaben vorgenommen, über die o. g. Grundleistungen Rückführung erfolgt als „Terminsendung Economy“.
3.3 Bei der Zusatzleistung Rückholung erfolgt die nachgenannten zusätzlichen Leistungen zu erbringenAbholung taggleich gemäß der PLZ-spezifisch spätesten Beauftragungszeit. Für diese Zusatzleistungen Die Abholung wird folgendes Entgelt vereinbart: Übersendung dann bis zur PLZ-spezifisch spätesten Abholzeit durchgeführt. Spätere Beauftragungszeiten oder abweichende Abholzeiten bedürfen der Versammlungsniederschriften Die Verwalterin stellt jedem Wohnungseigentümer Abstimmung mit dem Auftragnehmer.
3.4 Voraussetzung für die Nutzung der Rückholung ist, dass der Versender eine Kopie E-Mail hat und die „BS Logistic & Consulting GmbH“ Versanddokumente drucken kann.
3.5 Bei der o.g. Niederschrift ohne besonderen Nachweis an Abteilungsbelieferung erfolgt die letzte, schriftlich gemeldete Adresse zu. Kopiekosten Porti Information des Beirats Von wichtigem Schriftverkehr erhält der Verwaltungsbeirat Kopien, damit er immer über die aktuellen Belange der Gemeinschaft informiert ist und seine Stellungnahme dazu abgeben kann (Beiratskopien). Kopiekosten Porti Instandhaltung und Instandsetzung Mitwirkung bei aufwendigen Instandhaltungen bzw. Instandsetzungen über Zustellung in den in der Grundleistung (Ziffer 11) vereinbarten Umfang hinausgehend vom Auftraggeber benannten Räumlichkeiten (z.B. Überwachung Abteilung, Etage etc.). Voraussetzung für die Nutzung der Abteilungsbelieferung ist, dass der Auftraggeber die Sendungsinformationen inklusive der Angabe des Zustellortes per E-Mail dem Auftraggeber zur Verfügung stellt.
3.6 Bei der Zusatzleistung „ID-Check“ erfolgt die Zustellung nur nach Prüfung der Identität des Empfängers anhand von Handwerkerarbeiten anstelle eines Architekten)Personalausweis, unter Pass oder Führerschein. Voraussetzung für die Nutzung des „ID-Check“ ist, dass die Sendungsinformationen inklusive Vor- und Zuname, Adresse und Personaldaten des Empfängers per E-Mail dem Vorbehalt Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden.
3.7 Die Nachnahmesendung ist ein Sendungsgut, welches gemäß Auftrag nur gegen Einzug des vorgegebenen Nachnahmebetrages in der Entscheidung zur Übernahme im Einzelfall. Abrechnung Nach HOAI Gehaltsabrechnungen Xxxx− und Lohnnebenkosten−Abrechnung für haupt−/nebenberufliche Mitarbeiter der Gemeinschaft ohne Einschaltung eines Steuerberaters, unter dem Vorbehalt der Entscheidung zur Übernahme im Einzelfall. Aufwand gemäß Ziffer 3 Beitreibung von Hausgeldforderungen Durchführung von Hausgeldverfahren nach § 43 WEG, gerichtlichen Klage− oder Mahnbescheidsverfahren ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts, unter dem Vorbehalt der Entscheidung zur Übernahme im Einzelfall. Abrechnung nach BRAGOvorgegebenen Inkassoart an den Empfänger abgeliefert werden darf.
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