Zusatzleistungen. Zusatzleistungen nach § 88 SGB XI sind die über das Maß des Notwendigen gemäß den §§ 2 bis 5 hinausgehenden Leistungen der Pflege, Unterkunft und Verpflegung, die durch den pflegebedürftigen Menschen individuell wählbar und mit ihm gemäß § 88 Abs. 2 SGB XI schriftlich zu vereinbaren sind. Die Vertragspartner sind sich einig, regelmäßig Empfehlungen zu den Inhalten von Zu- satzleistungen und deren Abgrenzung zu erarbeiten.
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Samples: Rahmenvertrag Über Die Vollstationäre Pflegerische Versorgung, Rahmenvertrag Über Die Vollstationäre Pflegerische Versorgung
Zusatzleistungen. Zusatzleistungen nach § 88 SGB XI sind die über das Maß des Notwendigen gemäß den §§ 2 bis 5 3 hinausgehenden Leistungen der Pflege, Pflege und Unterkunft und Verpflegung, die durch den pflegebedürftigen Menschen individuell wählbar und mit ihm gemäß gem. § 88 Abs. 2 SGB XI schriftlich zu vereinbaren sind. Die Vertragspartner sind sich einig, regelmäßig Empfehlungen zu den Inhalten von Zu- satzleistungen Zusatzleistungen und deren Abgrenzung zu erarbeiten.
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Zusatzleistungen. Zusatzleistungen nach § 88 SGB XI sind die über das Maß des Notwendigen gemäß den §§ 1 bis 2 bis 5 hinausgehenden Leistungen der Pflege, Pflege und Unterkunft und Verpflegung, die durch den pflegebedürftigen Menschen individuell wählbar und mit ihm gemäß § 88 Abs. 2 SGB XI schriftlich zu vereinbaren sind. Die Vertragspartner sind sich einig, regelmäßig Empfehlungen zu den Inhalten von Zu- satzleistungen und deren Abgrenzung zu erarbeiten.
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Samples: R a H M E N v E R T R a G
Zusatzleistungen. Zusatzleistungen nach § 88 SGB XI sind die über das Maß des Notwendigen gemäß den §§ 2 1 bis 5 hinausgehenden Leistungen der Pflege, Pflege und Betreuung sowie Unterkunft und Verpflegung, die durch den pflegebedürftigen pflegebedürftige Menschen individuell wählbar und mit ihm gemäß § 88 Abs. 2 SGB XI schriftlich zu vereinbaren sind. Die Vertragspartner sind sich einig, regelmäßig Empfehlungen zu den Inhalten von Zu- satzleistungen und deren Abgrenzung zu erarbeiten.
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Samples: Rahmenvertrag Zur Teilstationären Pflege (Tagespflege)