Common use of Zusatzleistungen Clause in Contracts

Zusatzleistungen. (1) Zusatzleistungen nach § 88 SGB XI sind die über das Maß des Notwendigen gemäß den §§ 2 bis 5 hinausgehenden Leistungen der Pflege, Unterkunft und Verpflegung, die durch den pflegebedürftigen Menschen individuell wählbar und mit ihm gemäß § 88 Abs. 2 SGB XI schriftlich zu vereinbaren sind. Die Vertragspartner sind sich einig, regelmäßig Empfehlungen zu den Inhalten von Zu- satzleistungen und deren Abgrenzung zu erarbeiten.

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Samples: Rahmenvertrag Über Die Vollstationäre Pflegerische Versorgung, Rahmenvertrag Über Die Vollstationäre Pflegerische Versorgung

Zusatzleistungen. (1) Zusatzleistungen nach § 88 SGB XI sind die über das Maß des Notwendigen gemäß den §§ 1 bis 2 bis 5 hinausgehenden Leistungen der Pflege, Pflege und Unterkunft und Verpflegung, die durch den pflegebedürftigen Menschen individuell wählbar und mit ihm gemäß § 88 Abs. 2 SGB XI schriftlich zu vereinbaren sind. Die Vertragspartner sind sich einig, regelmäßig Empfehlungen zu den Inhalten von Zu- satzleistungen und deren Abgrenzung zu erarbeiten.

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Samples: www.bagfw.de

Zusatzleistungen. (1) Zusatzleistungen nach § 88 SGB XI sind die über das Maß des Notwendigen gemäß den §§ 2 1 bis 5 hinausgehenden Leistungen der Pflege, Pflege und Betreuung sowie Unterkunft und Verpflegung, die durch den pflegebedürftigen pflegebedürftige Menschen individuell wählbar und mit ihm gemäß § 88 Abs. 2 SGB XI schriftlich zu vereinbaren sind. Die Vertragspartner sind sich einig, regelmäßig Empfehlungen zu den Inhalten von Zu- satzleistungen und deren Abgrenzung zu erarbeiten.

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Samples: Rahmenvertrag Nach § 75 Abs. 1 SGB Xi Zur Teilstationären Pflege (Tagespflege) in Rheinland Pfalz

Zusatzleistungen. (1) Zusatzleistungen nach § 88 SGB XI sind die über das Maß des Notwendigen gemäß den §§ 2 bis 5 3 hinausgehenden Leistungen der Pflege, Pflege und Unterkunft und Verpflegung, die durch den pflegebedürftigen Menschen individuell wählbar und mit ihm gemäß gem. § 88 Abs. 2 SGB XI schriftlich zu vereinbaren sind. Die Vertragspartner sind sich einig, regelmäßig Empfehlungen zu den Inhalten von Zu- satzleistungen Zusatzleistungen und deren Abgrenzung zu erarbeiten.

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Samples: Rahmenvertrag Gemäß § 75 Abs. 1 SGB Xi Über Die Kurzzeitpflege