Änderung der Vertragsbedingungen. 19.1 Die Vertragsbedingungen, die sich aus diesen AGB und dem bestellten Energiepreisprodukt ergeben, beruhen auf den rechtlichen (z. B. EnWG, Strom-/GasGVV, MsbG, Rechtsprechung) und sonstigen Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Sollten sich diese ändern und der Vertrag hierdurch lückenhaft oder seine Fortsetzung für die EWP unzumutbar werden, ist die EWP berechtigt, die Vertragsbedingungen entsprechend anzupassen. Dies gilt nicht für die Lieferpflicht der EWP und den vereinbarten Energiepreis; für Preisanpassungen gilt Ziffer 5. 19.2 Die EWP wird dem Kunden die Anpassungen nach vorstehendem Absatz mindestens einen Monat vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Ist der Kunde mit der mitgeteilten Anpassung nicht einverstanden, hat er das Recht, der Änderung der Vertragsbedingungen zu widersprechen oder den Liefervertrag ohne die Einhaltung einer Kündigungsfrist auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung in Textform zu kündigen. Macht er von diesem Recht keinen Gebrauch, gelten die Anpassungen als genehmigt. Auf diese Folgen wird der Kunde von der EWP in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
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Samples: Stromlieferungsvertrag, Stromlieferungsvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Energiepreisprodukte
Änderung der Vertragsbedingungen. 19.1 Die Vertragsbedingungen, die sich aus diesen AGB und dem bestellten Energiepreisprodukt Energietarif ergeben, beruhen auf den rechtlichen (z. B. EnWG, Strom-/GasGVV, MsbG, Rechtsprechung) und sonstigen Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Sollten sich diese ändern und der Vertrag hierdurch lückenhaft oder seine Fortsetzung für die EWP unzumutbar werden, ist die EWP berechtigt, die Vertragsbedingungen entsprechend anzupassen. Dies gilt nicht für die Lieferpflicht der EWP und den vereinbarten EnergiepreisPreis; für Preisanpassungen gilt Ziffer 5.
19.2 Die EWP wird dem Kunden die Anpassungen nach vorstehendem Absatz mindestens einen Monat 6 Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Ist der Kunde mit der mitgeteilten Anpassung nicht einverstanden, hat er das Recht, der Änderung der Vertragsbedingungen zu widersprechen oder den Liefervertrag ohne die Einhaltung einer Kündigungsfrist auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung in Textform zu kündigen. Macht er von diesem Recht keinen Gebrauch, gelten die Anpassungen als genehmigt. Auf diese Folgen wird der Kunde von der EWP in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
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Samples: Stromlieferungsvertrag
Änderung der Vertragsbedingungen. 19.1 Die Vertragsbedingungen, die sich aus diesen AGB und dem bestellten Energiepreisprodukt Energietarif ergeben, beruhen auf den rechtlichen (z. B. EnWG, Strom-/GasGVV, MsbG, Rechtsprechung) und sonstigen Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Sollten sich diese ändern und der Vertrag hierdurch lückenhaft oder seine Fortsetzung für die EWP unzumutbar werden, ist die EWP berechtigt, die Vertragsbedingungen entsprechend anzupassen. Dies gilt nicht für die Lieferpflicht der EWP und den vereinbarten EnergiepreisPreis; für Preisanpassungen gilt Ziffer 5.
19.2 Die EWP wird dem Kunden die Anpassungen nach vorstehendem Absatz mindestens einen Monat vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Ist der Kunde mit der mitgeteilten Anpassung nicht einverstanden, hat er das Recht, der Änderung der Vertragsbedingungen zu widersprechen oder den Liefervertrag ohne die Einhaltung einer Kündigungsfrist auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung in Textform zu kündigen. Macht er von diesem Recht keinen Gebrauch, gelten die Anpassungen als genehmigt. Auf diese Folgen wird der Kunde von der EWP in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen